Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen

Vorlage: 2016/0703
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.11.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.12.2016

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Verwaltungsgebührensatzung 2017
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0703 Dez. 4 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwal- tungsgebühren für öffentliche Leistungen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2016 8 x Vorberaten Gemeinderat 13.12.2016 6 x Zustimmung Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefüg- te „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwal- tungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschl. des als An- lage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung. Die Anpassung der entsprechenden Gebührentatbestände ist im Wesentlichen aus folgenden HSPKa Maßnahmen entstanden: M2_BOA, M5_FA, M3_LA, M5_LA, M3_OA, M2_OA, M7_StPlA, M18_StK, M13_ZJD, M14_ZJD, M15_ZJD Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 536.180,00 € lt. Maßnahmenpaket 1 HSPKa Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) verschiedene Kontenart: 31100000 Ergänzende Erläuterungen: Die Erträge sind im jeweiligen THH des Doppelhaushaltes 2017/2018 eingeplant. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit Gemeinderatsbeschluss vom 26. April 2016 wurde im Rahmen des Haushaltsstabilisierungs- prozesses die Umsetzung des Maßnahmenpaketes 1 beschlossen. In Anbetracht der damit an- gestrebten Ertragssteigerungen werden für die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffent- liche Leistungen zahlreiche Gebühren angepasst. Hinzu kommen neu eingeführte Tatbestände, um die das Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebührensatzung erweitert wird. Die Anpas- sung der entsprechenden Gebührentatbestände ist im Wesentlichen aus folgenden HSPKa Maßnahmen entstanden: M2_BOA, M5_FA, M3_LA, M5_LA, M3_OA, M2_OA, M7_StPlA, M18_StK, M13_ZJD, M14_ZJD, M15_ZJD Die entsprechenden Kalkulationen der Gebührenrahmen und Gebührensätze sowie ein Ver- gleich zwischen alter und neuer Gebühr ergeben sich aus der Anlage 3 und Anlage 4. 1. Grundsätze der Gebührenbemessung Das LGebG verweist die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowohl für die Selbstver- waltungsebene als auch für Aufgaben als Untere Verwaltungs- bzw. Untere Baurechtsbehörde auf die Gebührenregelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Gemäß § 11 Abs. 2 KAG soll die Verwaltungsgebühr die mit der öffentlichen Leistung verbun- denen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken. Dementsprechend sind bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen:  Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten aller an der öffentli- chen Leistung Beteiligter: Es handelt sich dabei um Personal- und Sachkosten, einschl. Ge- meinkostenanteilen und kalkulatorischer Kosten mit Ausnahme der kalkulatorischen Zinsen. Diese Verwaltungskosten sollen durch die Gebühr gedeckt werden (Kostendeckungsgebot).  Weitere sachgerechte Aspekte: Dies sind soziale Zwecke, Lenkungszwecke und ein beson- ders herausgehobenes öffentliches Interesse, unabhängig vom Kostendeckungsgrad.  Die Gebührenbemessung nach dem Äquivalenzprinzip in bestimmten Fällen: Dies besagt, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gebühr und dem Wert der besonderen Leis- tung für den Empfänger bestehen muss. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es dabei er- laubt, neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung, den wirtschaftlichen Wert oder den sonstigen Nutzen der öffentlichen Leistung zu berücksichtigen, was zu einer die Kosten des Verwaltungsaufwands übersteigenden Gebühr führen kann. Abweichend von der grundsätzlichen Anwendung des Äquivalenzprinzips erlaubt die EU- Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) bei der Gebührenbemessung für dienst- leistungsrichtlinienrelevante Verfahren lediglich die Anwendung des Kostendeckungsprin- zips. Das bedeutet, dass Gebühren so bemessen sein müssen, dass das geschätzte Gebüh- renaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenen durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand nicht übersteigt und somit eine zusätzliche Berücksichtigung des wirtschaftli- chen Interesses der öffentlichen Leistung für den Empfänger nicht zulässig ist. Diese Vorga- be betrifft die Wirtschaftsverwaltung einzelner Behörden, wie zum Beispiel Gewerbeämter und wurde bei den Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Kalkulationsgrundlage für die Gebührenberechnung ist vorrangig die Kosten- und Leistungs- rechnung der Stadt Karlsruhe. Waren die Kosten derart nicht zu ermitteln, sind die ermittelten Stundensätze eingeflossen Bei den Gebühren wird unterschieden zwischen Gebühren nach festen Sätzen (Festbetragsge- bühr, Zeitgebühr, Wertgebühr) und Rahmengebühren, siehe § 12 LGebG. Die einzelnen Gebüh- renarten sind wie folgt kalkuliert: Ergänzende Erläuterungen Seite 3  Festgebühr Der Aufwand für eine öffentliche Leistung bleibt immer gleich. Es wird ein feststehender Euro-Betrag je Leistungserstellung ermittelt (bei standardisierenden Leistungen).  Zeitgebühr Die Gebührenhöhe wird nach dem für die öffentliche Leistung benötigten Aufwand je Zeit- einheit bemessen.  Wertgebühr Die Gebührenhöhe wird in Abhängigkeit von dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, bemessen. Die Bemessung erfolgt in Prozent oder Promille des Gegenstan- des.  Rahmengebühr Die öffentliche Leistung kann nur einzelfallbezogen bemessen werden, da stark variierende Bestimmungsgrößen mit einfließen, z.B. das wirtschaftliche Interesse. Es wird eine Unter- bzw. Obergrenze (Mindest- und Höchstgebühr) gebildet. Grundsätzlich bilden die Verwaltungskosten die Untergrenze einer Gebühr. Lediglich bei Be- rücksichtigung von darüber hinausgehenden Bestimmungsgrößen der Gebührenbemessung, können Abweichungen entstehen, die bei sachgerechter Anwendung unschädlich sind (soziale Zwecke, Lenkungszwecke, besonders herausgehobenes öffentliches Interesse, ein wirtschaftli- cher Wert). Bei der detaillierten Kalkulation sind oftmals Cent-Beträge entstanden, die aus Gründen der Praktikabilität gerundet wurden. Dabei ist grundsätzlich, aufgrund des Kostenüberschreitungs- verbots, für jeden einzelnen Gebührentatbestand zur Rechtssicherheit eine Abrundung auf volle Euro bzw. 50 Cent erfolgt. Lediglich bei größeren Beträgen bzw. bei den Obergrenzen der Rahmengebühren erfolgte eine großzügigere Rundung. 2. Erläuterungen zum Gebührenverzeichnis Anlage 2 - 4 Das Gebührenverzeichnis gemäß Anlage 2 enthält alle öffentliche Leistungen der städtischen Ämter, sowohl in der Funktion als Untere Verwaltungsbehörde, als auch auf der Selbstverwal- tungsebene, und ist innerhalb dieser alphabetisch nach Aufgabenbereichen sortiert. Die Aufgaben des Steuer- und Finanzwesens unter Ziffer 16 wurden als Funktion der Unteren Verwaltungsbehörde geführt. Diese sind auf der Ebene der Selbstverwaltungsangelegenheiten. Eine Anpassung erfolgt in der nächsten Komplettüberarbeitung. Die in der Gemeinderatsitzung vom 26. April 2016 u.a. beschlossene HSPKa Maßnahme M11_OA beabsichtigt die Erhöhung aller Gebühren im Bereich des Waffenrechts durch Hinzu- rechnung eines wirtschaftlichen Vorteils. Aufgrund des Kostenüberschreitungsverbots werden grundsätzlich lediglich die einer öffentlichen Leistung zuzuordnenden ansatzfähigen Kosten (Gebührenobergrenze) berechnet. Ausschließlich bei einem wirtschaftlichen Interesse des Ge- bührenschuldners kann man einen wirtschaftlichen Wert zum Verwaltungsaufwand hinzurech- nen. Die vorne genannte EU-Dienstleistungsrichtlinie bezieht sich auch auf das Waffenrecht, § 3 EA-Gesetz BW i.V.m. Artikel 13 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie der EU besagt, Inländer dür- fen nicht diskriminiert werden und untersagt somit im Bereich des Waffenrechts den Ansatz eines wirtschaftlichen Wertes in der Gebühr. Unter diesen Umständen hat die Verwaltung kei- nen Spielraum an den Gebührentatbeständen zum Waffenrecht eine Erhöhung zu bewirken. Die Maßnahme M11_OA kann daher aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Unter der Ziffer 15.4 wurden die Gebührentatbestände des Sprengstoffwesens ergänzt. Durch eine Änderung des § 37 Abs. 2 des Sprengstoffgesetzes in 2009, bestimmt der Bund nur noch gebührenpflichtige Tatbestände die den Bereich der Bundesverwaltung betreffen. Gemäß einer Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Übergangsvorschrift gilt die Kostenverordnung des Bundes zum Sprengstoffgesetzt in den Län- dern bis spätestens zum 14.8.2018 fort. Mit Schreiben vom 7.11.2013 empfiehlt das Umweltministerium den Landratsämtern und Kommunen entsprechende Regelungen in die jeweiligen Gebührensatzungen aufzunehmen. Daher wurden die Gebührentatbestände kalkuliert und neu in die Änderungssatzung aufge- nommen. Die oberen Rahmengebühren des Bauordnungsamtes unter der Ziffer 12 wurden durch Anhe- bung des wirtschaftlichen Vorteils für den Gebührenschuldner deutlich angehoben. Dies hängt mit den extrem gestiegenen Preisen auf dem Immobilienmarkt zusammen - sowohl für Mieten als auch bei Verkäufen lassen sich sehr hohe Preise erzielen. Der daraus resultierende wirtschaft- liche Vorteil für Bauherren soll, je nach Größe und Bedeutsamkeit der Befreiung/ Abweichung usw., abgeschöpft werden können. Da bei der Änderungssatzung die Aktualisierung der Gebührensätze sowie -tatbestände im Vordergrund steht, werden Änderungen übergeordneter Gebührenziffern erst im Zuge einer kompletten Überarbeitung der oben genannten Satzung berücksichtigt. Anlage 3 beinhaltet die Kalkulationen der einzelnen Gebührenrahmen und Gebührensätze durch die städtischen Dienststellen. Diese Kalkulationen werden von der Rechtsprechung als Pflichtbeilage gefordert, denn der Gemeinderat kann sein Ermessen hinsichtlich der neuen Ge- bühren nur aufgrund einer vorgelegten Kalkulation ausüben. Die Anzeige der Kalkulationen beschränkt sich ausschließlich auf die tatsächlich geänderten Gebührensätze sowie -rahmen. Anlage 4 stellt zusätzlich einen Vergleich zwischen alter und neuer Gebühr dar (Synopse). Nach wie vor wird bei den Gebühren unterschieden zwischen Gebühren nach festen Sätzen (Festbetragsgebühr, Zeitgebühr, Wertgebühr) und Rahmengebühren. Um einer unterschiedli- chen, einzelfallbezogenen Gebührenbemessung gerecht zu werden, haben die Dienststellen größtenteils Rahmengebühren festgesetzt. Lediglich vereinzelt, bei dafür geeigneten öffentli- chen Leistungen, sind Gebühren nach festen Sätzen in Form von Wert-, Zeit- und Festbetrags- gebühren kalkuliert, siehe Anlage 3. Unabhängig davon, ob ein Tatbestand eine neukalkulierte Gebühr beinhaltet oder nicht, wur- den an den entsprechenden Gebührenziffern redaktionelle Anpassungen vorgenommen (siehe Anlage 4): Künftig wird der Zusatz „je angefangene“ (Zeiteinheit) durch das Sonderzeichen „/“ ersetzt, welches nun die Zeiteinheit für die Abrechnung des kalkulierten Betrages ermöglicht. Hintergrund hierzu ist der gebührenrechtliche Grundsatz einer verursachungsgerechten Berech- nung im Sinne des Gebührenschuldners, d.h. die öffentliche Leistung muss vollständig erbracht sein. Die Überarbeitung der verschiedenen Aufgabenbereiche führte zu keiner geänderten numeri- schen Auflistung der öffentlichen Leistungen im Rahmen der Verwaltungsgebührensatzung. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Anlagen: 1. Änderungssatzung 2. Gebührenverzeichnis als Bestandteil der Satzung 3. Gebührenkalkulationen 4. Synopse Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung 5. Synopse Verwaltungsgebührensatzung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefüg- te „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwal- tungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschl. des als An- lage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung. Die Anpassung der entsprechenden Gebührentatbestände ist im Wesentlichen aus folgenden HSPKa Maßnahmen entstanden: M2_BOA, M5_FA, M3_LA, M5_LA, M3_OA, M2_OA, M7_StPlA, M18_StK, M13_ZJD, M14_ZJD, M15_ZJD

  • 2017-01-01 Anlage 1 Änderungssatzung Verwaltungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentli- che Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), der §§ 2 und 12 des Kommunalabga- bengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (Gbl. Seite 1147, 1153) sowie des § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (Gbl. S. 895), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1191, 1199), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 13. Dezember 2016 folgende Satzung be- schlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffent- liche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18. Mai 2010, zuletzt geändert am 16.12.2014, wird wie folgt geändert: Nach § 5 Absatz 6 wird ein neuer Absatz 7 eingefügt, der folgenden Wortlaut erhält: „(7) Sofern die der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Leistungen der Stadt zukünf- tig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiese- nen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz.“ Artikel 2 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Er- hebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen erhält die aus Anlage 2 ersichtliche Fassung. Artikel 3 Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den................. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • 2017-01-01 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Verwaltungsgebührensatzung 2017
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite1 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 16.12.2016, gültig ab 1.1.2017 Inhalt Allgemeiner BereichGeb.verz.-Nummer* Allgemeines1 Bereich SelbstverwaltungsangelegenheitenGeb.verz.-Nummer* Abfallwirtschaft2 Allgemeine Stadtentwicklung3 Friedhof-und Bestattungswesen4 Gartenbau5 Grundstücksbewertung6 Liegenschaften7 Marktwesen8 Ordnungswesen9 Stadtplanung10 Tiefbau11 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite2 Bereich Untere VerwaltungsbehördeGeb.verz.-Nummer* Bauordnung12 Lebensmittel-und Veterinärwesen13 Liegenschaften14 Ordnungswesen15 Steuer-und Finanzwesen(Selbstverwaltungsangelegenheiten)16 Tiefbau17 Juristische Dienste18 ____________________________ *Gebührenverzeichnisnummer Anmerkung: Aus formalen Darstellungsgründen werden Zeit-sowie Werteinheiten in der Spalte „Gebührin Euro“ wie folgt abgekürzt: Minute–Min. Stunde–Std. Kilometer–km Quadratmeter–qm Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite3 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 16.12.2016, gültig ab 1.1.2017 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 1Allgemeines 1.1Abhilfebescheidgebührenfrei 1.2Ablehnung 1.2.1Ablehnung eines Antrags (§6 Abs. 1 der Satzung)1/10 bis volle Gebühr mindestens5,50 1.2.2Ablehnung wegen Unzuständigkeitgebührenfrei 1.3Ablichtungen (Fotokopien) und Ausdrucke elektroni- scher Dokumente 1.3.1für die erste Seitebei einem Format bis DIN A41,20 1.3.2fürjede weitere Seitebei einem Format bis DIN A40,90 1.3.3für die erste Seite bei einem Format größer DIN A41,70 1.3.4für jede weitere Seite bei einem FormatgrößerDIN A41,40 1.3.5für Farbkopien bei einem FormatbisDIN A45,50–100,00 1.3.6für Farbkopien bei einem FormatgrößerDIN A46,70–100,00 1.4Bearbeitung von mündlichen und schriftlichenAnträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergleichen, die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadtnicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 61,50–78,50/ Std. 1.5Beratungen und Auskünfte 1.5.1insbesondereAuskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Kartei- en, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnenBereichen keine anderweitigen Rege- lungen getroffen wurden 61,50–78,50/ Std. 1.5.2mündliche Auskünfte einfacher Artgebührenfrei 1.6Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen 36,50–5.095,00 1.7Beglaubigungen,Bestätigungen-soweit nicht öffentli- che Beglaubigung erforderlich ist- 1.7.1Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber auf- grund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobene Gebühr zum Ansatz. 2,40–146,50 1.7.2Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstim- mung vonAbschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausferti- gungen,Fotokopienund so weiter,aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit derUrschrift je Seite Anmerkung:Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie und so weitervon der Stadt selbsthergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer 1.3 und 1.11 hinzu. 3,00–18,30 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite4 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 1.8Bescheinigungen 1.8.1Bestätigungen,Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit-und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes be- stimmt ist 3,00–146,50 1.8.2Bescheinigung über eine Zuwendung fürsteuerbegünstigte Zwecke im Sinne des§ 10 b Einkommensteuergesetz, § 9 Körperschaftsteuergesetz gebührenfrei 1.9Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen unddergleichenaller Art, soweit nichts ande- res bestimmt ist 36,50–5.095,00 1.10Leistungen nach § 5 Abs. 2 der Satzung5,50–10.000,00 1.11Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registernund so weiter(sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) je ange- fangene Seite DIN A4 (der Ausfertigungs-und Beglau- bigungsvermerk nicht mitgerechnet) 1.11.1für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind6,90 1.11.2für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind13,90 1.11.3für Schriftstücke in tabellarischer Form,Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird 8,70/ 15 Min. 1.12Zurücknahme, Zurückweisung eines Antrags oder Unterlas- sung aus sonstigenGründen (§ 6 Abs. 2 der Satzung) 1/10 bis volle Gebühr, mindestens5,50 1.13Zurückweisung eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der Satzung)5,50–10.000,00 1.14Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der Satzung)1/10 bis volleGebühr, mindestens5,50 Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung, soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keine anderweitigen Regelungen enthalten. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite5 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 2Abfallwirtschaft 2.1Erteilung einer Genehmigung für die maschinelle Verpres- sung von Abfällen in Abfallbehältern(§ 12 Abs. 4 Abfallent- sorgungssatzung) 99,00–654,00 2.2Erstellung eines Abgabenbescheides im Falle einer zusätzli- chen Abfallentsorgung aufgrund von Fehlbefüllungen, Son- derleerungen und Unzugänglichkeit der Abfallbehälter(§ 4 Abs. 5 Abfallgebührensatzung) 11,50 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite6 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 3AllgemeineStadtentwicklung 3.1Statistische Auswertungen(Kommunales Informationssys- tem):Lieferung/ Abruf vorhandener Auswertungen, Erstel- lung von spezifischen, bedarfsorientierten Sonderauswer- tungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten und so weiter),Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statistischen Themen (Bundes-und Landesstatistikgesetz) 17,00/ 15 Min. 3.2 Bereitstellung des städtischen Gliederungssystems: Auflistung des Bestands von Baublocksteinen oder Baublö- cken, Wahlbezirken, Stadtviertelnund so weiter, Ände- rungsdienst Straßenverzeichnis oder Baublockseiten, Einzel- auskünfte (Landesstatistikgesetz) 16,50/ 15 Min. 3.3 Auskünfte über Preisindizesunter anderem (Landesstatistikgesetz) 16,50/ 15 Min. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite7 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 4Friedhof-und Bestattungswesen 4.1Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45Bestattungs- gesetz/BestattG) 16,00–64,00 4.2Einfahrtsgenehmigung für denHauptfriedhof14,00–42,50 4.3Erlaubnis zur Feuerbestattung (§ 35 Abs. 1 BestattG)14,00–57,50 4.4Erlaubnis zur Beisetzung von Ascheresten -Seebestattung-(§ 33 Abs. 3 BestattG) 14,00–93,00 4.5Genehmigung der Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 derFried- hofsatzung der Stadt Karlsruhe) 34,00–171,50 4.6Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen in einer Kirche 49,00–122,50 4.7Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 14,00–57,00 4.8Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat- PKWund ähnlichem 14,00–56,00 4.9Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungs- rechten 28,00–112,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite8 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr inEuro 5Gartenbau 5.1Entscheidungengemäß§§ 5-8 der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe gebührenfrei 5.2Widerspruchsverfahren aufgrund Entscheidungen nach Ziffer5.1 5.2.1Zurückweisung des RechtsbehelfssieheZiffer 1.13 5,50–10.000,00 5.2.2Zurücknahme des RechtsbehelfssieheZiffer 1.14 1/10 bis volle Gebühr, mindestens5,50 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite9 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 6Grundstücksbewertung 6.1Auskunft aus der Kaufpreissammlung63,00–988,00 6.2Auskunft über einen Bodenrichtwert 6.2.1Schriftliche Bodenrichtwertauskunft15,00–46,50 6.2.2Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Im- mobilienmarktdaten 3,00–10,00 6.2.3Bodenrichtwertauskunft über das Internetgebührenfrei 6.3Ausgabe Immobilienmarktbericht 6.3.1Immobilienmarktbericht Druckversion40,00–72,00 6.3.2Immobilienmarktbericht als PDF-Datei20,00–51,50 6.4Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Gutachten wie auch fürErläuterung von sonstigen Werter- mittlungen, von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte 24,50/ 15 Min. mindestens49,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite10 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 7Liegenschaften 7.1Forst 7.1.1Biotopbelege-schriftliche oder digitale Ausfertigung-bis zu 30 Datensätze 65,50–566,50 7.1.2Waldbiotopkarte undKarten-Ausschnitte; Waldbiotopver- zeichnis (kein Verleih) 32,50–566,50 7.1.3Erstellen vonUnterlagen mit erheblichem Bearbeitungsauf- wand (Datenselektion und Datenformate) 36,50–1.160,00 7.1.4Erstellen von Arbeitskarten zu Waldfunktionenkarten159,50–2.160,00 7.1.5Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standort- karten 52,50–572,50 7.1.6Ausstellung von Wildunfallbestätigungen69,00–1.665,00 7.2Verzeichnis der Bebauungspläne 7.2.1Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 je Auszugskopie 20,50 7.2.2Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 je Auszugskopie 22,50 7.2.3Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 je Auszugskopie 32,50 7.2.4Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je dm²1,00 7.3Vorkaufsrecht 7.3.1Zeugnis über das Nichtbestehenoder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§28 Abs. 1Baugesetzbuch/BauGB) 30,00–220,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite11 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 8Marktwesen 8.1Christkindlesmarktzulassung109,50–197,50 8.2Jahrmarktzulassung109,50–197,50 8.3Wochenmarktzulassung274,50–411,50 8.4Wochenmarktänderungszulassung137,50–240,50 8.5Wochenmarkt-Tageszulassung9,00–18,50 8.6Kunsthandwerkermarktzulassunggebührenfrei Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite12 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 9Ordnungswesen 9.1Beglaubigungen, Bestätigungen 9.1.1Schulzeugnisse, je Zeugnis, unabhängig von der Seitenzahl1,50–14,50 9.2Bestattungsrecht 9.2.1Anordnung der Bestattung ( §31 Abs. 2Bestattungsgesetz/ BestattG) 33,00–198,00 9.2.2Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§34 BestattG) 16,50–66,00 9.2.3Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§35 BestattG) 16,50–66,00 9.2.4Suche nach bestattungspflichtigen Angehörigen37,00–745,00 9.3Eheschließung und Lebenspartnerschaften 9.3.1Eheschließung und Lebenspartnerschaft außerhalb der Diensträume am Amtssitz 71,50–496,50 9.3.2Eheschließungen und Lebenspartnerschaften: ineinemRaum des Haus Solms, im Trausaal der Karlsburg Durlach, im Bürgersaal des Stadtamt Durlach, im Rathaus Hohenwettersbach, im Rathaus Stupferich und im Rathaus Wolfartsweier sind gebührenfrei. gebührenfrei 9.3.3Anmeldung der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft durch eine bevollmächtigte Person 17,50–71,50 9.4Feiertagsrecht 9.4.1Ausnahmegenehmigung nach § 55 eGewerbeordnung (GewO) 31,00–496,00 9.4.2Befreiungen von den Vorschriften des § 7 Abs. 2 und § 12 Feiertagsgesetz(FeiertagsG) 31,00–496,00 9.4.3Befreiungen von verbotenen öffentlichen Tanzunterhaltun- gen an bestimmten Tagen (§§ 11 und 12 FeiertagsG) 31,00–496,00 9.5Fischereiwesen 9.5.1Ausstellung eines FischerscheineszuzüglichFischereiabgabe10,00–46,50 9.5.2Separate Erhebung der Fischereiabgabe10,00–31,00 9.6Fundsachen 9.6.1Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen bis 500 Euro Wert bei Sachen über 500Euro Wert 3% des Wertes, mindestens2,50 3% des Wertes zuzüglich1% für den 500 übersteigenden Wert Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite13 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 9.6.2Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherung 3,00–31,00 9.7Gaststättenrecht 9.7.1Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage18,50–112,00 9.7.2Gestattung (§ 12Gaststättengesetz/GastG) bis 4 Tage18,50–560,00 9.7.3Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung18,50–560,00 9.7.4Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs.3 und 5 GastG, § 12 Satz2Gaststättenverord- nung/GastVO) 35,50–715,00 9.8Gewerbewesen 9.8.1Auskunft aus dem Gewerberegister; Bescheinigung4,50–57,50 9.8.2Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-, um- und-abmeldung (§ 15 GewO) 19,00–57,50 9.8.3Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO)19,00–115,50 9.8.4Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 9.8.4.1Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO71,50–572,00 9.8.4.2Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reise- gewerbekarte (§ 55 a Abs.1Nummer1 GewO) 14,50–463,50 9.8.4.3Erlaubniszu Veranstaltungen nach § 33a GewO für ehren- amtliche Tätigkeiten von Vereinen bei Jugendturnieren, cari- tativen Veranstaltungenund ähnliche gebührenfrei Ladenöffnung 9.8.4.4Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4Ladenöffnungsge- setz(LadenÖG) 19,00–608,00 Spiele 9.8.4.5Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmög- lichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 35,50–3.572,00 9.8.4.6Geeignetheitsbestätigung (§ 33 c Abs. 3 GewO)5,50–1.214,00 9.8.4.7Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielenmit Ge- winnmöglichkeit (§ 33 d Abs.1 GewO) 71,50–1.572,00 9.8.4.8Erlaubnis nach § 60 a Abs.2 und 3 GewO für Veranstaltun- gen eines anderen Spiels im Sinne des§ 33 d Abs.1 Satz1 GewO 71,50–1.572,00 9.8.4.9Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalleoder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i GewO in Verbindung mit § 41 Lan- desglückspielgesetz) 214,50–10.716,00 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 9.8.4.10Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih-oder Pfandvermittlungs- gewerbes, desBewachungsgewerbes oder Versteigerungs- gewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 134,00–3.536,00 9.8.4.11Überprüfung Wachpersonal nach § 9 Abs. 1Bewachungs- verordnung(BewachV) 33,00–165,00 9.8.4.12Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO)76–528 9.9Kirchenaustrittsverfahren 9.9.1Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren17,50–71,50 pro Person 9.9.2Kirchenaustrittserklärung von Kindern unter 14 Jahren ge- meinsam mit der Kirchenaustrittserklärung der Eltern gebührenfrei Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite14 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 9.9.3Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt 11,50–71,50 9.10Meldeangelegenheiten 9.10.1Einfache Auskunft (nach dem Bundesmeldegesetz)2,50–19,50 9.10.2Erweiterte Auskunft(nach dem Bundesmeldegesetz)2,50–472,00 9.10.3Gruppenauskünfte (nach dem Bundesmeldegesetz) jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 25 einmaligzuzüglich 0,10 pro Person Datenübermittlung 9.10.4Datenübermittlung an Behörden,sonstige öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt 0,10 pro Person Bescheinigung der Meldebehörde 9.10.5Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstigeBescheinigun- gen der Meldebehörde, je Bescheinigung 2,50–59,00 9.10.6Meldebestätigungen, die zur Vorlage bei einer Hochschule mit dem Ziele der Studiengebührenbefreiung für Studierende mit Kindern benötigt werden gebührenfrei 9.10.7Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (nach dem Bundesmeldegesetz) 29,50–177,00 9.10.8Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde4,50–590,00 9.10.9Bearbeitung einer Meldung oder Anzeigegebührenfrei 9.10.10Auskunft an den Betroffenen (nach dem Bundesmeldege- setz) gebührenfrei 9.10.11Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters sowie die Sperrung von Daten (nach dem Bundesmeldegesetz) gebührenfrei 9.10.12Ausstellung einer Meldebestätigung im Rahmen der Erfül- lung der allgemeinen Meldepflicht (nach dem Bundesmelde- gesetz) gebührenfrei 9.10.13Übermittlung von Daten an den Suchdienst sowie im Rah- men des Bundesmeldegesetzes an Presse und Rundfunk (nach dem Bundesmeldegesetz) gebührenfrei 9.10.14Eintragung einer Auskunftssperre (nach dem Bundesmelde- gesetz) gebührenfrei 9.11Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 9.11.1Anordnung von Leinen-beziehungsweiseMaulkorbzwang für Hunde (§§ 1, 3Polizeigesetz/PolG) 66,00–330,00 9.11.2Aufhebung von Leinen-beziehungsweiseMaulkorbzwang für Hunde (§§ 1,3 PolG) 66,00–330,00 9.11.3Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde 14,00–112,00 9.11.4Maulkorbbefreiung und Leinenbefreiung nach §1 Abs. 4 Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) 28,00–280,00 9.11.5Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rück- kehrverbot und Annäherungsverbot (§ 27 a PolG) 76,00–304,00 9.11.6Sicherstellungsverfügung (§ 32 Abs. 1 PolG)38,00–304,00 9.11.7Beschlagnahmeverfügung (§ 33 Abs. 1 PolG)38,00–304,00 9.11.8Einziehungsverfügung (§ 34 Abs. 1 PolG)38,00–304,00 9.11.9Transportieren von Personen, Tieren oder Sachen durch den Kommunalen Ordnungsdienst 28,50/ 30 Min. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite15 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 9.11.10Begleiten von verkehrs-beziehungsweisebetriebsunsicheren Fahrzeugen durch den Kommunalen Ordnungsdienst 28,50/ 30 Min. 9.11.11Durchführung der unmittelbaren Ausführung einer Maß- nahme nach § 8 PolG durch den Kommunalen Ordnungs- dienst 28,50/ 30 Min. 9.11.12Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektions- schutzgesetz) 76,00–608,00 9.11.13Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion 23,00–20.608,00 9.11.14Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Mitführen vonFahnen imWildparkstadion (Fahnenpass) 19,00–304,00 9.11.15Andere Maßnahmen nach dem Stadtrecht, wiezum Beispiel Aufenthaltsverbot im Nahbereich des Wildparkstadions, Taubenfütterungsverbot, Ausnahmen vom Lärmschutz und anderes. 19,00–608,00 9.12Pass-und Ausweiswesen 9.12.1Verlustanzeige für einen Pass oder Personalausweis2,50–14,50 9.13Personenstandsbeurkundungen 9.13.1Abgleich der Daten mit dem Melderegister, wenn beim An- trag auf eine Personenstandsbeurkundung keine Aufent- haltsbescheinigung vorgelegt wird 4,50–19,50 9.13.2Vorabfaxen von Urkunden, wenn beim Antrag auf eine Per- sonenstandsbeurkundung die Originalurkunde nicht vorge- legt wird–außerhalb der Karlsruher Standesämter 4,50–19,50 9.13.3Vorabfaxen von Urkunden, wenn beim Antrag auf eine Per- sonenstandsbeurkundung die Originalurkunde nicht vorge- legt wird–innerhalb der Karlsruher Standesämter gebührenfrei 9.13.4Folgebeurkundung über die Eintragung oder Änderung der Religionszugehörigkeit einer Person in ein Personenstandsre- gister 10,00–50,00 9.14Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 5 Abs. 5 Son- dernutzungsgebührensatzung) 25,00–608,00 9.15Tiertransportkosten 9.15.1Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (nach PolG) 18,50–56,00 9.15.2Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive an- schließendem Transport 28,00–448,00 9.16Überwachung des ruhenden Verkehrs 9.16.1Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnah- men (§§ 8, 49 PolG, § 25Landesverwaltungsvollstreckungs- gesetz/LVwVG) 18,50–168,00 9.16.2Entfernen nicht zugelassener Fahrzeuge aus dem öffentli- chen Verkehrsraum 38,00–228,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite16 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 10Stadtplanung 10.1Steuerbescheinigung nach §§ 7h Abs. 2, 10f, 11aEinkom- mensteuergesetz(EStG) 0,15% derInvesti- tionssumme, mindestens115,50 10.2.1Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24Energieeinsparverordnung(EnEV)ohne Orts- termin 123,00 10.2.2Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 188,00 10.2.3Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin 123,00 10.2.4Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 196,50 10.3Auskünfte zu Grundstücken 10.3.1Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grund- stücken (je Einzelgrundstück) 96,00 10.3.2Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weite- renGrundstückes, die sich an den gleichen Gebühren- schuldner richtet, an Ziffer10.3.1 anschließt, innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und die gleiche planungs- rechtliche Auskunft erhält (50% von Ziffer10.3.1) (Gebühr je Grundstück) 48,00 10.3.3Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, die sich an den gleichen Gebührenschuldner richtet, an Ziffer10.3.2 anschließt, innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (20% vonZiffer10.3.1). Gebühr je Grundstück 19,00 10.3.4Kurzauskunft, Auskünfte einfacher Art zu Grundstücken (zum Beispielzu Planänderungen) 45,50 10.4Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen (ohne Vervielfältigung) siehe Gebühren- verzeichnis Liege- schaften Ziffern7.2.1, 7.2.2, 7.2.3, 7.2.4 10.5Auskünfte aus Akten/ Plänengemäß§ 12Umweltinformati- onsgesetz(UIG) 18,50/ 15 Min. mindestens74,50 10.6Vervielfältigung/ Kopien von Textteilen/ Aktenund so weitersiehe allgemeiner Teil desGebührenver- zeichnisses Ziffer1.3 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite17 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 10.7Bauherrenberatung 10.7.1mündliche Beratung von Bauherren, Architektenund so wei- terin Fragen deren Planungen/ Problemlösungen, die über eine halbe Stunde hinausgehen 51,50/ 30 Min./ in Anspruch genom- mene Fachplaner 10.7.2schriftliche Beratung von Bauherren, Architektenund so weiterin Fragen deren Planungen 22,50/15 Min. 10.8Auskünfte aus Verkehrsmengen/-zählungen 10.8.1pro Querschnittswert81,00 10.8.2Auszug aus Knotenpunktzählung (pro Blatt)121,50 10.8.3Auszug aus Verkehrsmodell/ Lärmkartierung (pro Blatt)256,50 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite18 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 11Tiefbau 11.1Stadtentwässerung 11.1.1Grundstücksentwässerung 11.1.1.1Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des An- schlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städtische Kanalnetz nachder Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inanspruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen. Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile vonGrundstücksentwässerungsanlagen (einschließlichBen- zin-und Fettabscheidern, Abwasserbehandlungsanlagen oder ähnliches)an das städtische Kanalnetz. Bei Bauvorha- ben, für die keine Baugenehmigung nach derLandesbau- ordnung(LBO)zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderli- chenfalls im Wege der Schätzung nach den Baukosten ver- gleichbarer Anlagen zu ermitteln. 0,9‰der Baukosten- summe, in Anlehnung an die in Ziffer12.5.1 des Gebührenver- zeichnisses ermittelten, auf volle 500,00 aufgerundeten Gesamtbaukosten, mindestens118,50 11.1.1.2Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach laufenderNummer11.1.1.1 erhoben wurde 1/4 bis 1/3 der Gebühr nach 11.1.1.1, mindestens118,50 11.1.1.3Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorüberge- henden Grundwassereinleitungen (zum Beispielbei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städtischeAbwasseran- lagen 127,00 11.1.2Sondernachschauen 11.1.2.1Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzungder Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grundstücksei- gentümer oder Bauherrn zu vertretende besondere Nachprü- fung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanla- gen oder einzelner Teile derselben (Kanalanschluss, Benzin- und Fettabscheider, Schlammfänger, Neutralisations-, Entgif- tungs-und Abwasseraufbereitungsanlagenund anderes) 32,50/ 30 Min. 11.2Straßen in städtischer Baulast 11.2.1Anträge auf Leitungsverlegung nachTelekommunikationsge- setz(TKG) 179,50–5.908,00 11.2.2Kleinaufgrabungsanzeigen37,00–184,00 11.2.3Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers * Sonstige Leistungen verschiedener Art * * Anmerkung: SieheSondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (StadtrechtNummer1/11).Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes-beziehungsweiseBundesstraßen analog anzuwen- den. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite19 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 12Bauordnung Allgemeines Ist im Zusammenhang mit einerbaurechtlichen Ent- scheidung auch eine weitere Entscheidung zu treffen, zum Beispielnach -Wasserrecht -Denkmalschutzrecht -Sanierungssatzung -Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafür entstehenden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung mitzu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils gültigen DIN 276 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstel- lung des Vorhabens erforderlich sind,einschließlich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Material-und Ar- beitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000€ aufzu- runden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. 12.1Allgemeine Leistungen 12.1.1Akteneinsicht21,00–1.024,00 12.1.2Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an Anwaltsbüros oder öffentliche Stellen 30,00 12.1.3Nachbarbenachrichtigung 12.1.3.1üblicher normaler Aufwand pro Nachbar19,00 12.1.3.2umfangreiche Erhebungen, großer Aufwand proNachbar59,00 12.1.4Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich bis 10 Min. gebührenfrei, 39,50/ 30 Min. 12.1.5Nachforderung von Unterlagen39,50/ 30 Min. 12.2Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung aufAntrag 158,00 12.3Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen158,00–19.434,00 12.4Bauvoranfrage 12.4.1Vorbescheid sowie dessen Verlängerung158,00–18.960,00 12.4.2Zurücknahme einer Bauvoranfrage79,00/ Std. 12.4.3Ablehnung einerBauvoranfrage79,00/ Std. mindestens158,00 12.5Baugenehmigungsverfahren 12.5.1Genehmigungsverfahren6 ‰ der Baukosten, mindestens237,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite20 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 12.5.2Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren5,2 ‰ derBaukosten, mindestens237,00 12.5.3Genehmigung, wenn der Berechnung keine oder lediglich geringfügige Baukosten (bis 30.000€) zugrunde liegen, je Anlage 158,00 –6.478,00 12.5.4Genehmigung von Werbeanlagen (je Anlage) für Eigenwerbung am Ort der Leistung für Fremdwerbung 100,00–300,00 je qm, mindestens79,00; 200,00–600,00 je qm, mindestens79,00 12.5.5Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 4 ‰ der Baukosten, mindestens158,00 12.5.6Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung25–50 % der Ge- bühr für die Bauge- nehmigung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Aufwand, mindestens79,00 12.5.7Erteilung einer Teilbaufreigabe88,50 12.5.8Zurücknahme eines Bauantrags20–50 % der Ge- bühr für die Bauge- nehmigung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Fortschritt des Ver- fahrens, mindestens79,00 12.5.9Ablehnung eines Bauantrags20–90 % der Ge- bühr für die Bauge- nehmigung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Fortschritt des Ver- fahrens, mindestens158,00 12.6Kenntnisgabeverfahren 12.6.1Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen158,00–6.478,00 12.6.2Mitteilung über Hinderungsgründe sowie Rücknahme oder Abbruch des Verfahrens 79,00/ Std. mindestens158,00 12.7Abgeschlossenheitsbescheinigung 12.7.1für die ersten beiden Teilungseinheiten345,50 12.7.2für jede weitere Einheit136,00 12.7.3für jede Einheit, die nicht Wohn-und Gewerbezwecken dient(beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellplätze) 68,00 12.7.4ab dem dritten bescheinigten Planansatz je40,50 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite21 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 12.8Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsschau 12.8.1im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwachung0,5 ‰ der Baukosten, mindestens79,00 12.8.2für bis zu zwei angeordnete Abnahmen0,5 ‰ der Baukosten, mindestens79,00 12.8.3Baukontrolle, Nachschau 12.8.3.1mit Mahnschreiben, zur Mängelbehebung215,00 12.8.3.2ohne gesonderten Schriftverkehr34,00/ 30 Min. mindestens68,00 12.8.4Gebrauchsabnahme fliegender Bauten70,00–1.896,00 12.8.5Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfügungen im Bereich überwachungspflichtiger Anlagen, auch Brand- verhütungsschau pro notwendigem Sachbearbeiter 39,50/ 30 Min. mindestens79,00 12.8.6Nachschau im Rahmen der Brandverhütungsschau39,50/ 30 Min. mindestens79,00 12.9Bauordnungsbehördliche Anordnungen79,00/ Std. mindestens158,00 12.10Schornsteinfegerwesen 12.10.1Bestellung alsbevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger237,00 12.10.2Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 158,00 12.10.3Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 316,00 12.10.4Anordnungen imBereich des Schornsteinfegerwesens79,00/ Std. 12.11Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Gebühren für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und derDenkmalpflege -Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen, Zulassungen -Erteilung von Auskünften -Erteilung von Steuerbescheinigungen sind dem Gebührenverzeichnis der Juristischen Dienste zu- geordnet 12.12Plakatierung Genehmigung von Plakatierung als Ausnahme nach § 3 der PolizeiVOüber das Verbot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens sowie deren Ablehnung, auch Anordnungen zur Einhaltung deroben genanntenPolizeiVO. Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter besteht Gebüh- renfreiheit für zwanzig Plakate, soweit die Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken dient. 79,00–4.957,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite22 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13Lebensmittel-und Veterinärwesen 13.1Betriebskontrollen 13.1.1Mehraufwand bei Routinekontrollen vonEinrichtungen, An- lagen und Betrieben durch Lebensmittelkontrolleur 14,00/ 15 Min. 13.1.2Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, An- lagen und Betrieben durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. 13.1.3Gerechtfertigte Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben nach Verbraucherbeschwerde durch Lebensmittel- kontrolleur 14,00/ 15 Min. 13.1.4Gerechtfertigte Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben nach Verbraucherbeschwerde durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. 13.1.5Kontrolle/ Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis durch Lebensmittelkontrolleur 14,00/ 15 Min. 13.1.6Kontrolle/ Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. 13.1.7Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben beziehungsweiseTieren oder Waren durch Lebensmittelkon- trolleur 14,00/ 15 Min. 13.1.8Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben beziehungsweiseTieren oder Waren durch Amtstierarzt 25,50/15 Min. 13.1.9Kontrolle/Besichtigung durch Lebensmittelkontrolleur auf Anforderung des Betreibers oder eines beauftragten Dritten 14,00/ 15 Min. 13.1.10Kontrolle/Besichtigung durch Amtstierarzt auf Anforderung des Betreibers oder eines beauftragtenDritten 25,50/ 15 Min. 13.1.11Überwachung/Überprüfung von Produktrückrufen vor Ort14,00/ 15 Min. 13.1.12Überwachung/Überprüfung von Produktrückrufen telefo- nisch 4,50 13.1.13Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Lebensmittelkontrolleur 14,00/ 15 Min. 13.1.14Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. 13.1.15Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerken- nungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen,Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inklusiveErlaubnis milchwirtschaftlicher Unter- nehmen), Stellvertretererlaubnis 19,50–632,00 13.1.16Genusstauglichkeitsbescheinigung25,50/ 15 Min. 13.2Probeentnahme 13.2.1Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Lebensmittelkontrolleur 14,00/ 15 Min. 13.2.2Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. 13.2.3Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probe- entnahmeverfahren 19,50–632,00 13.2.4Eröffnung/Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten 14,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite23 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13.3Überwachung der Fleischhygiene 13.3.1Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch amtlichen Fachassistenten 14,00/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von4,00 13.3.2Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch Amtstierarzt25,50/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von4,00 13.3.3Nachkontrollen von EU-zugelassenenBetrieben durch amtli- cheFachassistenten 14,00/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von4,00 13.3.4Nachkontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch Amts- tierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von4,00 13.3.5Kontrollen/Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis Schlachttier-und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung und bakteriologischer Untersu- chung 13.3.5.1Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild9,33/ Tier 13.3.5.2Untersuchung Tierkörper vor Ort51,50 13.3.5.3Untersuchung Tierkörper im Amt25,50 13.3.5.4Verwaltungsaufwand Schlachttier-und Fleischuntersuchun- gen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlach- tungen 4,50zuzüglichexter- nerUntersuch- ungskosten und km- Geld,entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleischuntersuchung 13.3.6Überwachung von Fleischsendungenausanderen Mitglieds- staaten oder anderen EWR-Staaten 25,50/ 15 Min. 13.3.7Probeentnahme von Tieren und Waren(Fleischhygiene)25,50/ 15 Min. 13.3.8Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerken- nungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersu- chungen/Überprüfungen 19,50–632,00 13.3.9Schulungen von Jagdausübungsberechtigten (§ 22 a Fleisch- hygienegesetz/FlHG) 17,00 13.3.10Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten 13,00 13.4Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4.1Mehraufwand bei Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Ein- richtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben durch Veterinärhygienekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von9,75 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite24 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13.4.2Mehraufwand beiBegutachtung/Kontrolle von Tieren, Ein- richtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglicheinmailger Sachkostenin Höhe von9,75 13.4.3Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anla- gen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde durch Veterinärhygienekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von9,75 13.4.4Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anla- gen, Veranstaltungen und Betrieben nachBürgerbeschwerde durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von9,75 13.4.5Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschließlich Einfuhruntersuchung mit oder ohne Bescheinigung/Gesundheitszeugnis 25,50/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von9,75 13.4.6Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben beziehungsweiseTieren durch Veterinärhygi- enekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von9,75 13.4.7Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und BetriebenbeziehungsweiseTieren durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min.zu- züglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von9,75 13.4.8Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr(Hunde, Katzen, Vögel und so weiter) 8,00–492,00 13.4.9Gesundheitszeugnisse, Bescheinigungen ohne Kontrolle/ Untersuchung 8,00–492,00 13.4.10Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnis- se, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließ- lich Untersuchungen/Überprüfungen 19,50–632,00 13.4.11Gesundheitsbescheinigung durch Bienensachverständige9,50–171,00 13.5Tierarzneimittelüberwachung 13.5.1Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließ- lich Tierimpfstoffen 25,50/15 Min. 13.5.2Vollzug des Rückstandskontrollplanes, ausgenommen Probe- entnahme 25,50/ 15 Min. 13.6Allgemeiner Tierschutz 13.6.1Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen durch Veteri- närhygienekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von13,30 13.6.2Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen durch Amtstier- arzt 25,50/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von13,30 13.6.3Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anla- gen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde durch Veterinärhygienekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von13,30 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite25 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13.6.4Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anla- gen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von13,30 13.6.5Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren durch Veterinärhygienekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von13,30 13.6.6Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglicheinmaliger Sachkostenin Höhe von13,30 13.6.7Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnis- se, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließ- lich Untersuchungen/Überprüfungen 19,50–632,00 13.6.8Rassenbegutachtung bei Hunden25,50/ 15 Min. 13.7Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen 13.7.1Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen25,50/ 15 Min. 13.7.2Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Proto- koll/Bericht 25,50/ 15 Min. 13.7.3Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere19,50–553,00 13.8Ernährungs-und Verbraucherinformation 13.8.1Information, Schulung, Beratung19,50–632,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite26 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 14Liegenschaften 14.1Grundstücksangelegenheiten 14.1.1Auszug aus dem Baulastenbuch–je Grundstück17,50 14.1.2Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2.1Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 17,50 14.1.2.2Bescheinigung über das Erschlossensein eines Grundstücks17,50 14.1.3Stellungnahme zur planungs-und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 19/ 15 Min. mindestens38,00 14.1.4Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144,145Baugesetzbuch(BauGB) 40,00 14.1.5Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144,145 BauGB 40,00 14.2Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Un- tere Forstbehörde 14.2.1Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für betrieblicheEinrichtungen (§ 9 Abs. 7Landeswaldgesetz/ LWaldG) 247,00–3.310,00 14.2.2Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als 1 ha (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 411,00–5.510,00 14.2.3Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 1 und 3LWaldG) 411,00–5.510,00 14.2.4Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 1 und 3 LWaldG) 247,00–3.310,00 14.2.5Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 247,00–3.310,00 14.2.6Verpflichtung zurDuldung der Anlage eines Weges inner- halb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 247,00–3.310,00 14.2.7Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Gehe- ges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 247,00–3.310,00 14.2.8Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege in- nerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 247,00–3.310,00 14.2.9Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 247,00–3.310,00 14.2.10Genehmigung der Sperrung von Waldinnerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 411,00–5.510,00 14.2.11Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 51,50–646,00 14.2.12Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 34,50–941,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite27 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 14.2.13Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzel- veranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 67,50–646,50 14.2.14Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreisübergreifen- de Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 128,50–628,50 14.2.15Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) 132,00–968,00 14.2.16Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errich- tung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 m vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 249,00–3.320,00 14.2.17Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 237,00–3.280,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite28 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 15Ordnungswesen 15.1Heime 15.1.1Erteilung von Anordnungen nach dem Heimgesetz38,00–608,00 15.1.2Überwachung und Begehung von Heimengebührenfrei 15.2Hunde 15.2.1Hundeprüfung nach §1 Abs. 4 derVerordnung über das Halten gefährlicher Hunde, je Tier und Prüfung 190,00–380,00 15.2.2Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde 19,00–190,00 15.3Jagdwesen 15.3.1Jagdschein (je nach Gültigkeitsdauer),zuzüglichJagdabgabe22,00–201,00 15.3.2Jagdschein für Falkner (je nach Gültigkeitsdauer),zuzüglich Jagdabgabe 22,00–201,00 15.3.3Zweitausfertigungeines Jagdscheins16,50–67,00 15.3.4Fallensachkundenachweis (§ 22 Abs. 1Landesjagdgesetz/ LJagdG) 11,00–67,00 15.3.5Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 3 Abs. 4 LJagdG) 11,00–67,00 15.3.6Anerkennung als bestätigter Jagdaufseher (§ 30 LJagdG)22,00–67,00 15.3.7Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend-und Totfangfallen (§ 5 Abs. 6Landesjagdgesetz- Durchführungsverordnung/LJagdGDVO) 11,00–67,00 15.4Sprengstoffwesen 15.4.1Erlaubnis zumUmgang oder Verkehr mit explosionsgefährli- chen Stoffen (§7 Abs. 1Sprengstoffgesetz/SprengG) 65,00–2.500,00 15.4.2Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit explosionsge- fährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) 43,50–153,00 15.4.3Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG43,50–131,00 15.4.4Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach§ 20 SprengG 27,00–98,00 15.4.5Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheines nach § 20 oder derErlaubnis nach § 27 SprengG 54,50–152,00 15.4.6Untersagungen nach § 12 Abs.2, § 32 Abs. 3 od. 4 und nach § 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG 120,00–273,00 15.4.7Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigungnach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung(SprengV) 65,50–153,00 15.4.8Bewilligung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27 Abs. 5 SprengG 5,00–21,50 15.4.9Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder einen in Verlust geratenen Befähigungsschein nach § 20 SprengG 32,50–65,50 15.4.10Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung oder eines Befähigungsscheines (§ 35 Abs. 2 SprengG) 65,50–153,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite29 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebührin Euro 15.4.11Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht unter Ziffer 15.4.1 bis 15.4.10aufgeführt sind 32,50–655,50 15.5Waffenwesen 15.5.1Ausstellungeiner Waffenbesitzkarte31,50–411,00 15.5.2Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitz- karte 11,00–368,50 15.5.3Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte10,50–189,50 15.5.4Ausstellung einesMunitionserwerbsscheins30,00–268,00 15.5.5Ausstellung eines Waffenscheins63,00–569,00 15.5.6Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins31,50–411,00 15.5.7Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6Waffengesetz/WaffG) 31,50–316,00 15.5.8Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuer- waffenpasses sowie sonstige Eintragungen 10,50–189,50 15.5.9Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder zumHandel mit Schusswaffen oder Munition 100,50–536,00 15.5.10Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 100,50–1.072,00 15.5.11Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG 56,00–560,00 15.5.12Abmahnung33,50–201,00 15.5.13Widerruf der Erlaubnis67,00–536,00 15.5.14Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung beieiner Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 56,00–560,00 15.5.15Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahme- bewilligungen, Zustimmungenund andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnah- men nach dem WaffG 11,00–4.020,00 15.5.16Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG 16,00–65,50 15.6Gaststättenerlaubnisse 15.6.1Persönliche Erlaubnis (§ 2Gaststättengesetz/GastG)214,50–1.716,00 15.6.2Befristete Erlaubnis (§ 3 Abs. 2 GastG)214,50–1.716,00 15.6.3Stellvertretungserlaubnis (9 GastG)71,50–429,00 15.6.4Vorläufige Gaststättenerlaubnis214,50–1.716,00 15.6.5Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis35,50–214,50 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite30 Laufende Nummer ÖffentlicheLeistungGebühr in Euro 15.6.6Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG)71,50–429,00 15.6.7Änderung der Betriebsart71,50–429,00 15.6.8Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) 35,50–1.716,00 15.6.9Wechsel einer geschäftsführenden Person35,50–429,00 15.6.10Widerruf/ Ablehnung der persönlichen Erlaubnis107,00–1.144,00 15.6.11SonstigeAmtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststät- tenerlaubnissen 17,50–1.716,00 15.7Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigengaststättenrechtlichen Erlaubnissen 15.7.1Gestattung (§ 12 GastG) über 4 Tage18,50–560,00 15.7.2Rücknahme des Antrags auf Gestattung18,50–560,00 15.7.3Regelmäßige Sperrzeitverkürzung71,50–572,00 15.7.4Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 Satz2 GastVO) 35,50–715,00 15.8Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 15.8.1Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt (§ 30Gewerbeordnung/GewO) 152,00–1.216,00 15.8.2Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs. 6 GewO) 114,00–760,00 15.8.3Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierteroder angestell- ter Personen (§ 47 GewO) 76,00–760,00 15.9Feiertagsgesetz 15.9.1Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 3 des Feiertagsgeset- zes (Vorverlegung des Veranstaltungsbeginns) 29,00–580,00 15.9.2Allgemeine Ausnahmen nach dem Feiertagsgesetz29,00–580,00 15.10Erlaubnis nach § 34 c GewO zur Ausübung des Maklerge- werbes 114,00–1.190,00 15.11Reisegewerbe 15.11.1Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO) 28,00–560,00 15.11.2Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60 d Abs. 2 GewO) 14,00–112,00 15.11.3Erweiterung einer Reisegewerbekarte14,00–168,00 15.11.4Ausnahme von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs. 2 GewO) 14,00–336,00 15.11.5Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55b Abs. 2 GewO) 28,00–560,00 15.12Messen, Ausstellungen, Märkte sowie Volksfeste 15.12 1Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Wochenmärkten, Großmärkten, Spezial-und Jahrmärkten sowie Volksfesten (§ 69 GewO) 66,00–1.056,00 15.13Überwachung von Gewerbebetrieben 15.13.1Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO)114,00–1.216,00 15.13.2Handwerksuntersagungen (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung) 114,00–1.216,00 15.13.3Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO-Betriebsschließungen 114,00–1.216,00 15.13.4Aufforderung an Makler bzw. Maklerinnen zur Vorlage des Prüfberichts 25,00–228,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite31 Laufende Nummer ÖffentlicheLeistungGebühr in Euro 15.14Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmi- gungen und Erlaubnisse 15.14.1Feinstaubplakette (35.Bundesimmissionsschutz-Verordnung/ BImSchVO) 4,50–14,00 15.14.2Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Um- weltzone (§ 40 Abs. 3Bundesimmissionsschutzgesetz(BImschG)in Verbindung mit§ 1 Abs. 2 der 35.BImSchVO) 12,00–168,00 15.14.3Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung von den Fahrver- boten in der Umweltzone (§ 40 Abs. 3 BImschGin Verbindung mit§ 1 Abs. 2 der 35. BImSchVO) 28,00–168,00 15.14.4Bestätigung zur Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchVOin der Umweltzone Karlsruhe 18,50–168,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite32 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 16Steuer-und Finanzwesen (Aufgaben werden ausgeführt als Selbstverwaltungs- angelegenheiten) 16.1Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (§§ 2 und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 11,00–67,00 16.2Auskunftsgebühren für schriftliche Auskünfte steuerrechtli- cher Art (unter anderemKontobestandsdarstellung,Veranla- gungen, Rückstände),zum Beispielan Steuerberater 40,00 16.3Verwaltungsgebühr für Bareinzahlungen über 1.000Euro (bei Zahlstelle Stadtkämmerei-AbteilungKasse) 5,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite33 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 17Tiefbau Bundes-und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurch- fahrten 17.1Anträge auf Leitungsverlegung nachTelekommunikationsge- setz(TKG) 179,50–5.908,00 17.2Kleinaufgrabungsanzeige37,00–184,00 17.3Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers * Sonstige Leistungen verschiedener Art * * Anmerkung: SieheSondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (StadtrechtNummer1/11). Die darin aufgeführten Tatbe- stände sind auf die Landes-beziehungsweiseBundesstraßen analog anzuwenden. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite34 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 18Juristische Dienste Bei umweltrechtlichen Gestattungsverfahren für "EMAS-Betriebe" können aufgeführte Gebührensätze bis zu 30 % unterschritten werden. 18.1Abfallrechtliche Maßnahmen 18.1.1Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen zurDurchfüh- rung des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsge- setzes sowie von Verordnungen und Richtlinien, die auf- grund dieser Gesetze erlassen worden sind. 22,00–5.194,00 18.1.2Zulassungen/ Bestätigungen nach den Vorschriften des Lan- desabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. 39,00–3.234,00 18.1.2.1Zulassungen/ Bestätigungennach den Vorschriften des Lan- desabfallgesetzes, desKreislaufwirtschaftsgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind;dies unter Berücksichtigung der EU-Dienstleistungs-richtlinie vom12.12.2006 (2006/123/EG) 39,00–3.234,00 18.1.3Erteilung undÄnderung von Erlaubnissen für Sammler, Be- förderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 Kreislaufwirtschaftsgesetzin Verbindung mitder An- zeige-und Erlaubnisverordnung) 39,00–294,00 18.2Altlasten 18.2.1Überwachungsmaßnahmen,Anordnungen und Entschei- dungen zur Durchführung des Landes-Bodenschutz-und Altlastengesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. 76,00–5.194,00 18.3Arbeitsschutz 18.3.1Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssi- cherheits-, Arbeitszeit-und Jugendarbeitsschutzgesetz 57,00–4.000,00 18.3.2Erlaubnisse, Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Geräte-und Produktsicherheitsgesetz, der Be- triebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverord- nung 76,00–7.500,00 18.4Denkmalschutz-und Denkmalpflege 18.4.1Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen, Zulassungenzur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes 59,00–1.339,00 18.4.2Erteilung von Auskünften zu denkmalrechtlichen Fragestel- lungen (Denkmalstatusund anderes) 59,00–824,00 18.4.3Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltunggemäß§§ 7i, 10f, 11bEStG 4 ‰ der Antragsumme, mindestens79,00 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite35 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 18.5Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen Hinweise Beider Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmi- gung, Teilgenehmigung, Vorbescheid oder die Zulas- sung vorzeitigen Beginns erstreckt; der Wert der Grundfläche wird nicht mitgerechnet. Erstreckt sich dasVerfahren zugleich auf andere be- hördliche Entscheidungengemäß§ 13 Bundesimmissi- onsschutzgesetz (BImSchG), so sind zusätzlich die hier- für vorgesehenen Gebühren zu erheben. Wird nach Ergehen eines Vorbescheides (§ 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erho- bene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. 18.5.1Genehmigungen nach demBundesimmissionsschutzgesetz98,00–25.000,00 18.5.2Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bun- desimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen 76,00–6.000,00 18.5.3Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 76,00/ Std. 18.6Naturschutz und Landschaftspflege 18.6.1Gestattungen nach Naturschutzgesetz/ Bundesnaturschutz- gesetz und Verordnungen 38,00–13.710,00 18.6.2Anordnungen nach Naturschutzgesetz/ Bundesnaturschutz- gesetz und Verordnungen 38,00–13.710,00 18.7Personenstandswesen Namensänderungen und–feststellungen Für die Namensänderungen und-feststellungen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vorna- men werden Gebühren nach § 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über dieÄnderung von Fami- lien-und Vornamen in der jeweils geltenden Fassung erho- ben. 18.8Umweltinformationen Für Auskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffent- lichungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) werden Gebühren nach der Verordnungdes Um- weltministeriums über Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz erhoben (LUIG-GebVO) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite36 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 18.9Wasserrechtliche Maßnahmen 18.9.1Erlaubnisverfahren (§ 8Wasserhaushaltsgesetz/WHG)76,00–32.600,00 18.9.2Anzeigeverfahren (§§23, 36, 37, 108 Abs. 4Wassergesetz/WG) 44,00–3.800,00 18.9.3Wasserrechtliche Genehmigung oder Planfeststellung 18.9.3.1Genehmigung nach § 48 WG(Abwasseranlagen)114,00–42.600,00 18.9.3.2Genehmigungen § 78 Abs. 3 WHG (Überschwemmungsge- biete) und sonstige Genehmigungen 76,00–11.900,00 18.9.3.3Planfeststellung Ausbau von Gewässern und Dämmen ( § 68 WHG, §§ 64 und 70 Abs. 3 WG) 76,00/ Std. mindestens152,00 18.9.3.4Planfeststellung 18.9.3.4.1Planfeststellung für die Entnahme von festen Stoffen aus Gewässern (Kiesgewinnung) (§ 68 Abs. 1 WHG) 152,00–19.600,00 18.9.3.4.2Planfeststellung für die Entnahme von festen Stoffen aus Gewässern (sonstige Rohstoffe) (§ 68 Abs. 1 WHG) 152,00–19.600,00 18.9.3.5Plangenehmigung Ausbau (§ 68 Abs. 2 WHG) 18.9.3.5.1Kiesgewinnung114,00–13.600,00 18.9.3.5.2sonstige Rohstoffgewinnung114,00–13.600,00 18.9.4Eignungsfeststellung (§ 63 WHG)82,00–5.320,00 18.9.5Befreiungen (§ 29 Abs. 4 WG) Gewässerrandstreifen82,00–5.320,00 18.9.6Anordnungen (§ 62 Abs. 4 WHG, § 75 Abs.1Eigenkontroll- verordnungund § 1 Abs. 2Verordnung zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen) 34,00–1.376,00 18.9.7Nachschau, Überwachung des Vollzugs (§ 75 Abs. 1 WG, § 49 WHG) 35,50–536,00 18.9.8Bauüberwachung, Erteilung Abnahmeschein (§ 78 WG)38,00–760,00 18.9.9Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG)152,00–342,00 18.9.10sonstigeZulassungen (zum Beispiel§ 76 Abs. 4 WHG)38,00–2.280,00

  • Protokoll GR TOP 6
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 13. Dezember 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 6 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karls- ruhe für die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen Vorlage: 2016/0703 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 der Vorlage beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebüh- rensatzung)“ einschl. des als Anlage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses als Bestand- teil dieser Satzung. Die Anpassung der entsprechenden Gebührentatbestände ist im Wesentlichen aus folgenden HSPKa Maßnahmen entstanden: M2_BOA, M5_FA, M3_LA, M5_LA, M3_OA, M2_OA, M7_StPlA, M18_StK, M13_ZJD, M14_ZJD, M15_ZJD Abstimmungsergebnis: Bei 37 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Beratung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Da sehe ich keine Wortmeldungen. Dann können wir gleich in die Abstimmung eintre- ten. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten - 9. Januar 2017 - 2 -