Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium und die Jugendmusikschule Neureut
| Vorlage: | 2016/0702 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.11.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Badisches Konservatorium |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.12.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0702 Verantwortlich: Dez.3 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium und die Jugendmusikschule Neureut Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Verwaltungsrat KONS 11.10.2016 3 x Vorberatung Hauptausschuss 06.12.2016 7 x Vorberatung Gemeinderat 13.12.2016 5 x Zustimmung Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat für das Badische KONSer- vatorium, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut: a) Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium lt. Anlage I einschließlich des als Bestandteil dieser Satzung geltenden Ge- bührenverzeichnisses Anlage I 1.1 sowie die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut lt. Anlage II einschließlich des als Bestandteil dieser Satzung geltenden Gebührenverzeichnisses Anlage II 1.3. b) Die einmalige Erhöhung für 2017 der freiwilligen Zuwendungen für die Bereitstellung von Stipendiatenplätzen in Höhe von voraussichtlich 1.240 €. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) Nein x Ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 44.350,39 € Die Aufwendungen und Erträge sind im Entwurf DHH 2017/2018 enthalten. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein X ja durchgeführt am 29.11.2016 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 ___________________________________________________________________________________________ Die Vorlage für die Sitzung des Verwaltungsrates für das Badische KONServatorium am 11. Oktober 2016 sah neben der Erhöhung der Gebühren eine Neufassung der Satzung für das Badische KONSer- vatorium vor. Der Verwaltungsrat des Badischen KONServatoriums hat in seiner Sitzung am 11. Okto- ber entschieden, die Neufassung der Satzung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Der vorlie- gende Beschluss zur Änderung der Satzung sieht deshalb nur die Änderung der Gebührensätze vor. Mit der Erhöhung der Gebühren wird die Maßnahme M1_KONS, die der Gemeinderat in seiner Sit- zung vom 26. April 2016 beschlossen hat, umgesetzt. Der Gebührenerhöhung, wie sie die Anlagen I und II vorsehen, liegt eine Anhebung der Gebühren um durchschnittlich 3,10 % zum 1. Januar 2017 zugrunde, die letzte Erhöhung der Gebühren datiert vom 1. Januar 2015. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die Gebühr für den 45-minütigen Einzelunterricht liegt ab dem 1. Januar 2017 bei 101,40 € / Monat (bisher 98,40 € / Monat). Die Gebühr für den 60minütigen Klassenunterricht bei 30,00 € (bisher 29,00 €). Die Gebühr für die Probe-Abonnements erhöht sich von 35,00 € für zwei Unterrichtseinheiten à 30 Minuten auf 36,50 €. Die Gebühr für vier Unterrichtseinheiten erhöht sich entsprechend von 70,00 € auf 73,00 €. Das Erwachsenen-Abonnement verteuert sich von 415,00 € auf 428,00 €. Die Gebühr für den kombinierten Unterricht in Vierergruppen und Klassen im Rahmen der Orientie- rungsstufe erhöht sich von 59,00 € auf 61,00 €. Für den Besuch des Blockseminars (Freitagnachmittag bis Sonntagmittag) werden die Gebühren für Teilnehmende am sonstigen Unterrichtsangebot des KONS von einmalig 30,00 Euro auf 35,00 Euro angehoben. Teilnehmende, die keinen Regelunterricht am KONS besuchen, zahlen für den Besuch des Blockseminars zukünftig 105,00 Euro (bisher 100,00 Euro). Vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostensteigerungen war es zudem erforderlich, die Nutzungs- gebühren für Instrumentenüberlassung um circa 3,1 % zu erhöhen. Im Sinne der Kundenfreundlichkeit entfällt ab dem 1. Januar 2017 bei den sonstigen Gebühren die Bearbeitungsgebühr für den Wechsel des Unterrichtsfachs am KONS. Die durch den Wegfall der Bear- beitungsgebühr für den Wechsel des Unterrichtsfachs bedingten Mindereinnahmen werden durch die allgemeine Gebührenerhöhung ausgeglichen. Im Rahmen der Gebührenanpassung wird auch der Beschluss des Gemeinderates zur Neuregelung des Karlsruher Passes und Karlsruher Kinderpasses vom 26. Juli 2016 nach Vorberatung im Jugendhil- feausschuss am 13. Juli 2016 umgesetzt. Für das Badische KONServatorium ist eine Reduzierung der Gebührenermäßigung von derzeit 80 % auf 2/3 ab dem 1. Januar 2017 vorgesehen. § 15 Abs. 2 er- hält damit folgende Fassung: „Die Gebührenermäßigung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Karlsruher Passes beziehungsweise Kinderpasses, die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe festgelegt (beschlossen) werden.“ Abweichend von der ursprünglichen Verwaltungsratsvorlage hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2016 befürwortet, die Zuwendungen für die Stipendiatinnen und Stipendiaten dau- erhaft um 1.240 € zu erhöhen. Nur so ist eine im Umfang gleichbleibende Förderung für Stipendiatin- nen und Stipendiaten über 2017 hinaus gewährleistet. 2017 werden die freiwilligen Zuwendungen deshalb einmalig um 1.240 € erhöht. 2018 wird das KONS durch Reduzierung des Mitteleinsatzes bzw. des Angebotes die Finanzierung gewährleisten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ___________________________________________________________________________________________ Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat für das Badische KONServatorium, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut: a) Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium lt. Anlage I einschließlich des als Bestandteil dieser Satzung geltenden Ge- bührenverzeichnisses Anlage I 1.1 sowie die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut lt. Anlage II einschließlich des als Bestandteil dieser Satzung geltenden Gebührenverzeichnisses Anlage II 1.3. b) Die einmalige Erhöhung für 2017 der freiwilligen Zuwendungen für die Bereitstellung von Stipendiatenplätzen in Höhe von voraussichtlich 1.240 €.
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1 Anlage I-Nr. 1.1-KONS Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg(GemO BW)in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 17.Dezember2015(GBl.2016S.1), der §§ 2 und 13 des KommunalabgabengesetzesfürBaden-Württemberg(KAG) in der Fassungvom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändertdurch Gesetzvom 15. Dezember 2015(GBl. S.1147, 1153)hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am13.Dezember2016folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatoriumvom 16. November 1982, zuletztgeändert durch die Satzung vom 30. Juni2015,beschlossen: Artikel 1 1.§15 Absatz 2der Satzung für das Badische KONServatoriumerhältfolgende Fassung: „(2)Die Gebührenermäßigung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Karlsruher Passes beziehungsweise Kinderpasses, die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe festgelegt (beschlossen) werden.“ 2.DasGebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung für das Badische KONServatoriumerhält folgende Fassung: 2 „Gebührenverzeichniszu § 10 Abs. 1 derSatzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatoriumvom 13. Dezember 2016, gültig ab 1. Januar 2017 FACHBEREICH I (UNTERRICHT IN KLASSEN UND GRUPPEN AB VIER TEILNEHMENDEN) Unterricht/ Woche KursdauerJahresgebührmonatlicheRate KONS-Küken45 Minuten1 Jahr360,00€30,00€30,00€ KONS-Kindergarten45 Minuten1 Jahr360,00€30,00€ KONS-Käfer*45 Minuten1 Jahr360,00€30,00€ Musik-Mäuse*45Minuten1 Jahr274,80€22,90€ Musikalische Früherziehung*60 Minuten2 Jahre360,00€30,00€ Musikalische Grundausbildung*45 Minuten1 Jahr276,00€23,00€ Rhythmik*60 Minutenohne zeitliche Begrenzung 360,00€30,00€ Spielkreis behinderte 14-tägig 45 Minuten pro Spielkreis ohne zeitliche Begrenzung 216,00€18,00€ Spielkreise*45 Minutenohne zeitliche Begrenzung 274,80€22,90€ Spielkreise*60 Minutenohne zeitliche Begrenzung 360,00€30,00€ Unterrichtinder 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60Minuten ohne zeitliche Begrenzung 321,60€ 482,40€ 643,20€ 26,80€ 40,20€ 53,60€ Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmenden 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 288,00€ 432,00€ 576,00€ 24,00€ 36,00€ 48,00€ Instrumentalkurs anSchulen bis 9-11 Teilnehmende 45 Minuten1 Jahr123,60€10,30€ Instrumentalkurs an Schulen ab 12 Teilnehmenden 45 Minuten1 Jahr99,60€8,30€ * Für Schülerinnen und Schüler, die gleichzeitig Gruppen-und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sichdie Gebühr um34,80 Euro pro Jahr bzw. 2,90 Euro pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur sechs bis sieben Kindern bei unver- änderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Woche verkürzt. 3 FACHBEREICH II (INSTRUMENTALER UNDVOKALER EINZELUNTERRICHT UND UNTERRICHTIN GRUPPEN BIS DREITEILNEHMENDEN, THEORETISCHER EINZELUNTERRICHT) Unterricht/ Woche KursdauerJahresgebührmonatliche Rate Einzelunterricht30 Minuten 45Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 811,20€ 1.216,80€ 1.622,40€ 2.028,00€ 2.433,60€ 67,60€ 101,40€ 135,20€ 169,00€ 202,80€ Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten ohnezeitliche Begrenzung 486,00€ 729,00€ 972,00€ 1.215,00€ 1.458,00€ 40,50€ 60,75€ 81,00€ 101,25€ 121,50€ Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 411,60€ 617,40€ 823,20€ 1.029,00€ 1.234,80€ 34,30€ 51,45€ 68,60€ 85,75€ 102,90€ PROBE-ABONNEMENTS (FÜR INSTRUMENTAL-UND VOKALUNTERRICHT) einmalige Gebühr zwei Unterrichtseinheiten à 30 Minuten36,50€ vier Unterrichtseinheiten à 30 Minuten73,00€ ERWACHSENEN-ABONNEMENTS (FÜR INSTRUMENTAL-UND VOKALUNTERRICHT) einmalige Gebühr neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten innerhalb von sechs Monaten 428,00€ ORIENTIERUNGSSTUFE Unterricht/ Woche Jahresgebührmonatliche Rate Kombinierter Unterricht in4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten732,00€61,00€ Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 34,80 Euro im Jahr bzw. 2,90 Euro pro Monat. ERGÄNZUNGSFÄCHER (MUSIKTHEORIE IN KLASSEN MIT INDER REGEL MINDESTENSFÜNF TEILNEHMENDEN) Jahresgebührmonatliche Rate bis zu 90 Minuten/Woche513,00€42,75€ Schülerinnen und Schüler des Badischen KONServatoriums gebührenfreigebührenfrei 4 BLOCKSEMINARE (ZU UNTERSCHIEDLICHEN THEMENBEREICHEN INKLASSEN MIT MINDESTENS FÜNF TEILNEHMENDEN) einmalige Gebühr Teilnehmende, die gleichzeitig Schülerinnen und Schülerdes Badischen KONServatoriums sind 35,00€ Teilnehmende, die nicht Schülerinnenoder Schülerdes Badischen KONServatoriums sind 105,00€ KAMMERMUSIK (ZWEI BIS SECHS TEILNEHMENDE) Jahresgebührmonatliche Rate Teilnehmende, die gleichzeitig Schülerinnenund Schülerdes Badischen KONServatoriums sind gebührenfreigebührenfrei Teilnehmende, die nicht Schülerinnenund Schüler des Badischen KONServatoriums sind 154,80€12,90€ ENSEMBLEFÄCHER AB SIEBEN TEILNEHMENDENSIND GEBÜHRENFREI. GEBÜHRENERMÄßIGUNGEN Bei Mehrfachbelegungen im Einzel-oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf dieSumme der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei zwei Belegungen 10%, bei drei Belegungen 20%, bei vier Belegungen 30%, bei fünf und mehr Belegungen 40%. SONSTIGE GEBÜHREN Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 15,00€ Bearbeitungsgebühr füraußerordentliche Abmeldungen 15,00€ Erwachsenenzuschlag für Schülerinnen und Schülerab dem vollendeten 18. Lebensjahr.Ausgenommen sind solche Schülerinnenund Schüler, die in Ausbildung stehenbeziehungsweiseBundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten.Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 40 % auf die Unterrichtsgebühr INSTRUMENTENÜBERLASSUNG Wert desInstrumentesGebühr im ersten JahrGebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebührmonatliche Rate Jahresgebührmonatliche Rate bis 500,00€186,00€15,50€309,60€25,80€ über 500,00 bis 5.000,00€210,00€17,50€333,60€27,80€ über 5.000,00€247,20€20,60€370,80€30,90€ * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht 5 Nutzungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente(Klavier, Orgel, Cembalo): 48,00 Euro/Jahr bzw. 4,00 Euro/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabeder im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Sofern die derGebührenordnung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einerSteuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnisausgewiesenen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. Artikel2 1.DieZiffer 2 derRichtlinien zur Durchführung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem. § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatoriumerhältfolgende Fassung: „2.HÖHE DER ERMÄSSIGUNG Die Gebührenermäßigung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Karlsruher Passes beziehungsweise Kinderpasses, die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhefestgelegt (beschlossen) werden.“ 2.Die Ziffer 9 der Richtlinien zur Durchführung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem. § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatoriumerhält folgende Fassung: „9.INKRAFTTRETEN DieseRichtlinientreten am 1. Januar2017inKraft.Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 1. Januar 2011 außer Kraft.“ Artikel 3 Die Änderung der Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den ........................ Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Seite6 Alte Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 16.11.1982 (Amtsblatt vom 26.11.1982) in der Fassung vom 30.06.2015 (Amtsblatt 10.07.2015) Aufgrund des §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBI. S. 55), sowie der §§2 und13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GBl. S. 491) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2015 folgende Satzung für das Badische KONSer- vatorium beschlossen: §15 GEBÜHRENERMÄßIGUNG AUS SOZIALEN GRÜNDEN (2) Es wird eine 80%-ige Gebührenermäßigung gewährt. §16 IN-KRAFT-TRETEN DER SATZUNG Diese Fassung tritt am 01.09.2015 in Kraft. Neue Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 16. November 1982 (Amtsblatt vom 26. November1982) in der Fassung vom 13. Dezember 2015 (Amtsblatt .......) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember2015 (GBl. 2016 S. 1), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1153)hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruheam 13. Dezember 2016 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 16. November 1982, zuletzt geändert durch die Satzung vom 30. Juni 2015, beschlossen: §15 GEBÜHRENERMÄßIGUNG AUS SOZIALEN GRÜNDEN (2)Die Gebührenermäßigung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Karlsruher Passes beziehungsweiseKinderpasses, die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe festgelegt (beschlossen) werden. §16 IN-KRAFT-TRETEN DER SATZUNG Diese Satzung tritt am 16. November 1982 in Kraft. Die letzte Satzungsänderung trittam 1. Januar 2017 in Kraft. Anlage I–1.2 Seite7 ( Anlage I–1.2.1 RICHTLINIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEBÜHRENERMÄßIGUNG AUS SOZIALEN GRÜNDEN GEMÄß § 15 DER SATZUNG DER STADT KARLSRUHE FÜR DAS BADISCHE KONSERVATORIUM, GÜLTIG AB 01.01.2011 Nach §15 der Satzung für das Badische KONServatorium können Schüler und Schülerinnen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie auf Antrag ganz oder teilweise von den Unterrichtsgebühren befreit werden. 2.HÖHE DER ERMÄßIGUNG Es wird eine Gebührenermäßigung von 80% gewährt. 9.INKRAFTTRETEN Diese Richtlinien treten zum 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig tretendie Richtlinien vom 01.01.2007 außer Kraft. RICHTLINIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEBÜHRENERMÄßIGUNG AUS SOZIALEN GRÜNDENGEMÄß § 15 DER SATZUNG DER STADT KARLSRUHE FÜR DAS BADISCHE KONSERVATORIUM, GÜLTIG AB 01.01.2011 Nach §15 der Satzung für das Badische KONServatorium können Schüler und Schülerinnen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie auf Antrag ganz oder teilweise von den Unterrichtsgebühren befreit werden. 2.HÖHE DER ERMÄßIGUNG Die Gebührenermäßigung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Karlsruher Passes beziehungsweise Kinderpasses, die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe festgelegt (beschlossen) werden. 9.INKRAFTTRETEN DieseRichtlinien treten am 1. Januar 2017inKraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 1. Januar 2011 außer Kraft.
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Anlage I–1.3 Seite8 GEBÜHRENVERZEICHNISZU § 10ABS. 1 DER SATZUNG DER STADT KARLSRUHE FÜR DAS BADISCHE KONSERVATORIUM VOM 16.12.2014, GÜLTIG AB 01.01.2015 FACHBEREICH I (UNTERRICHT IN KLASSEN UND GRUPPEN AB VIER TEILNEHMER/INNEN) Unterricht/ Woche KursdauerJahres- gebühr monatl. Rate Gebühr für 15-Minuten- Einheit pro Jahrpro Monat KONS-Küken45 Minuten1 Jahr348,00€29,00€ KONS-Kindergarten45 Minuten1 Jahr348,00€29,00€ KONS-Käfer*45 Minuten1 Jahr348,00€29,00€ Musik-Mäuse*45 Minuten1 Jahr266,40€22,20€ Musikalische Früherziehung* 60 Minuten2 Jahre348,00€29,00€ Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten1 Jahr266,40€22,20€ Rhythmik für Behinderte* 60 Minutenohne zeitliche Begrenzung 348,00€29,00€ Spielkreise*45 Minutenohne zeitliche Begrenzung 266,40€22,20€ Spielkreise*60 Minutenohne zeitliche Begrenzung 348,00€29,00€ Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 278,40€ 417,60€ 556,80€ 23,20€ 34,80€ 46,40€ 139,20€11,60€ 4er-Gruppe30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 312,00€ 468,00€ 624,00€ 26,00€ 39,00€ 52,00€ 156,00€13,00€ *Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen-und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um34,80Euro pro Jahr bzw.2,90Euro pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur sechs bis sieben GEBÜHRENVERZEICHNIS ZU§ 10ABS. 1 DER SATZUNG DER STADT KARLSRUHE FÜR DAS BADISCHE KONSERVATORIUMVOM 13.DEZEMBER2016, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 FACHBEREICH I (UNTERRICHT IN KLASSEN UND GRUPPEN AB VIER TEILNEHMENDEN) Unterricht/ Woche KursdauerJahresgebührmonatliche Rate KONS-Küken45 Minuten1 Jahr360,00€30,00€ KONS-Kindergarten45 Minuten1 Jahr360,00€30,00€ KONS-Käfer*45 Minuten1 Jahr360,00€30,00€ Musik-Mäuse*45 Minuten1 Jahr274,80€22,90€ Musikalische Früherziehung*60Minuten2 Jahre360,00€30,00€ Musikalische Grundausbildung*45 Minuten1 Jahr276,00€23,00€ Rhythmik*60 Minutenohne zeitliche Begrenzung 360,00€30,00€ Spielkreis behinderte 14-tägig 45 Minuten pro Spielkreis ohne zeitliche Begrenzung 216,00€18,00€ Spielkreise*45 Minutenohne zeitliche Begrenzung 274,80€22,90€ Spielkreise*60 Minutenohne zeitliche Begrenzung 360,00€30,00€ Unterricht in der 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 321,60€ 482,40€ 643,20€ 26,80€ 40,20€ 53,60€ Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmenden 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 288,00€ 432,00€ 576,00€ 24,00€ 36,00€ 48,00€ Instrumentalkurs an Schulen bis 9- 11 Teilnehmende 45 Minuten1 Jahr123,60€10,30€ Instrumentalkurs an Schulen ab 12 Teilnehmenden 45 Minuten1 Jahr99,60€8,30€ * Für Schülerinnen und Schüler, die gleichzeitig Gruppen-und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 34,80 Euro pro Jahr bzw. 2,90 Euro proMonat. Seite9 ( Kindern bei unveränderterGebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Wocheverkürzt. FACHBEREICH II (INSTRUMENTALER UNDVOKALER EINZELUNTERRICHT UND UNTERRICHTIN GRUPPEN BIS DREI TEILNEHMER/INNEN,THEORETISCHER EINZELUNTERRICHT) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatl. Rate Gebühr für 15-Minuten- Einheit pro Jahrpro Monat Einzelunterricht30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 787,20€ 1.180,80€ 1.574,40€ 1.968,00€ 2.361,60€ 65,60€ 98,40€ 131,20€ 164,00€ 196,80€ 393,60€32,80€ Unterricht in der 2er-Gruppe30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 471,60€ 707,40€ 943,20€ 1.179,00€ 1.414,80€ 39,30€ 58,95€ 78,60€ 98,25€ 117,90€ 235,80€19,65€ Unterricht in der 3er-Gruppe30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 399,60€ 599,40€ 799,20€ 999,00€ 1.198,80€ 33,30€ 49,95€ 66,60€ 83,25€ 99,90€ 199,80€16,65€ PROBE-ABONNEMENTS (FÜR INSTRUMENTAL-UND VOKALUNTERRICHT) einmalige Gebühr zwei Unterrichtseinheitenà 30 Minuten35,00€ vier Unterrichtseinheiten à 30 Minuten70,00€ Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur sechs bis sieben Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Woche verkürzt. FACHBEREICH II (INSTRUMENTALER UNDVOKALER EINZELUNTERRICHT UND UNTERRICHTIN GRUPPEN BIS DREI TEILNEHMENDEN, THEORETISCHER EINZELUNTERRICHT) Unterricht/ Woche KursdauerJahresgebührmonatliche Rate Einzelunterricht30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 811,20€ 1.216,80€ 1.622,40€ 2.028,00€ 2.433,60€ 67,60€ 101,40€ 135,20€ 169,00€ 202,80€ Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 486,00€ 729,00€ 972,00€ 1.215,00€ 1.458,00€ 40,50€ 60,75€ 81,00€ 101,25€ 121,50€ Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 411,60€ 617,40€ 823,20€ 1.029,00€ 1.234,80€ 34,30€ 51,45€ 68,60€ 85,75€ 102,90€ PROBE-ABONNEMENTS (FÜR INSTRUMENTAL-UND VOKALUNTERRICHT) einmalige Gebühr zwei Unterrichtseinheiten à 30 Minuten36,50€ vier Unterrichtseinheiten à 30 Minuten73,00€ Seite10 ERWACHSENEN-ABONNEMENTS (FÜR INSTRUMENTAL-UND VOKALUNTERRICHT) einmalige Gebühr neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten innerhalb von sechs Monaten 428,00€ ORIENTIERUNGSSTUFE Unterricht/ Woche Jahresgebührmonatliche Rate Kombinierter Unterricht in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten732,00€61,00€ Besuchen mehrere Kinder einer Familiedie Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um34,80Euro im Jahr bzw. 2,90Euro pro Monat. ERGÄNZUNGSFÄCHER (MUSIKTHEORIE IN KLASSEN MIT IN DER REGEL MINDESTENS FÜNF TEILNEHMENDEN) Jahresgebührmonatliche Rate bis zu 90 Minuten/Woche513,00€42,75€ Schülerinnen und Schüler des Badischen KONServatoriums gebührenfreigebührenfrei BLOCKSEMINARE (ZU UNTERSCHIEDLICHEN THEMENBEREICHEN INKLASSEN MIT MINDESTENS FÜNF TEILNEHMENDEN) einmalige Gebühr Teilnehmende, die gleichzeitig Schülerinnen und Schülerdes Badischen KONServatoriums sind 35,00€ Teilnehmende, die nicht Schülerinnenoder Schülerdes Badischen KONServatoriums sind 105,00€ ERWACHSENEN-ABONNEMENTS (FÜR INSTRUMENTAL-UND VOKALUNTERRICHT) einmalige Gebühr neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten innerhalb von sechs Monaten 415,00€ ORIENTIERUNGSSTUFE Unterricht/ Woche Jahresgebührmonatl. Rate Kombinierter Unterricht in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten708,00€59,00€ Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um34,80Euro im Jahr bzw. 2,90Euro pro Monat. ERGÄNZUNGSFÄCHER (MUSIKTHEORIE IN KLASSEN MIT I.D.R. MIND. FÜNF TEILNEHMERN/INNEN) Jahresgebührmonatl. Rate bis zu 90 Minuten/Woche498,00€41,50€ Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfreigebührenfrei BLOCKSEMINARE (ZU UNTERSCHIEDLICHEN THEMENBEREICHEN INKLASSEN MIT MINDESTENS FÜNF TEILNEHMERN/INNEN) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/ innen des Badischen KONServatoriums sind 30,00€ Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 100,00€ Seite11 KAMMERMUSIK (ZWEI BIS SECHS TEILNEHMER/INNEN) Jahresgebührmonatl. Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/ innen des Badischen KONServatoriumssind gebührenfreigebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 150,00€12,50€ ENSEMBLEFÄCHER AB SIEBEN TEILNEHMERN/INNEN SIND GEBÜHRENFREI GEBÜHRENERMÄßIGUNGEN Bei Mehrfachbelegungen im Einzel-oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei zwei Belegungen 10%, bei drei Belegungen 20%, bei vier Belegungen 30%, bei fünf und mehr Belegungen 40%. SONSTIGE GEBÜHREN Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme15,00€ Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, KONS-Käfer, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früh- erziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 10,00€ Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen15,00€ Erwachsenenzuschlagfür Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 40 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlagfür Schüler/innen des Badischen KONServatoriums, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten Einheiten erhalten möchten. Der Wahlzuschlag entfällt ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. 40 % auf die Normal- unterrichtsgebühr für 45 oder 60Minuten Einzelunterricht KAMMERMUSIK (ZWEI BIS SECHS TEILNEHMENDE) Jahresgebührmonatliche Rate Teilnehmende, die gleichzeitig Schülerinnenund Schülerdes Badischen KONServatoriums sind gebührenfreigebührenfrei Teilnehmende, die nicht Schülerinnenund Schüler des Badischen KONServatoriums sind 154,80€12,90€ ENSEMBLEFÄCHER AB SIEBEN TEILNEHMENDENSIND GEBÜHRENFREI. GEBÜHRENERMÄßIGUNGEN Bei Mehrfachbelegungen im Einzel-oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei zwei Belegungen 10%, bei drei Belegungen 20%, bei vier Belegungen 30%, bei fünf und mehr Belegungen 40%. SONSTIGE GEBÜHREN Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme15,00€ Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen15,00€ Erwachsenenzuschlagfür Schülerinnen und Schülerab dem vollendeten 18. Lebensjahr.Ausgenommen sind solche Schülerinnenund Schüler, die in Ausbildung stehen beziehungsweiseBundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten.Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 40 % auf die Unterrichtsgebühr Seite12 INSTRUMENTENÜBERLASSUNG Wert des InstrumentesGebühr im ersten JahrGebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebührmonatl. RateJahresgebührmonatl. Rate bis 500,00€180,00€15,00€300,00€25,00€ über 500,00 bis 5.000,00€204,00€17,00€324,00€27,00€ über 5.000,00€240,00€20,00€360,00€30,00€ * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente(Klavier, Orgel, Cembalo): 46,80 Euro/Jahr bzw. 3,90 Euro/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. INSTRUMENTENÜBERLASSUNG Wert des InstrumentesGebühr im ersten JahrGebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebührmonatliche Rate Jahresgebührmonatliche Rate bis 500,00€186,00€15,50€309,60€25,80€ über 500,00 bis 5.000,00€210,00€17,50€333,60€27,80€ über 5.000,00€247,20€20,60€370,80€30,90€ * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Nutzungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente(Klavier, Orgel, Cembalo): 48,00 Euro/Jahr bzw.4,00Euro/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabeder im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz.
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Extrahierter Text
ANLAGE I - Nr. 1.4 2630-430 Badisches KONServatorium Berechnung der Gebührenobergrenzen 2017 auf der Basis der Haushaltsplanung 2017 Haushaltsplan 2017Haushaltsplan 2017Haushaltsplan 2017 GesamtFachbereich 2Fachbereich 1 Ordentliche Erlöse Sonstige Gebühren gemäß Satzung (An- und Abmeldegebühren etc.)8.483,62€6.366,47€2.117,15€ Erlöse aus Kooperationen mit Schulen, Kindergärten, Vereinen, SBS196.771,51€34.069,01€162.702,50€ privatrechtliche Leistungsentgelte (Mieten/Pachten)1.000,00€800,00€200,00€ laufende Zuweisungen327.962,00€258.008,00€69.954,00€ Aufl. SoPo aus Zuweisungen100,00€80,00€20,00€ Gesamt534.317,13€299.323,48€234.993,65€ Ordentliche Kosten Personalkosten / Versorgungskosten3.587.300,00€2.869.840,00€717.460,00€ Sach- und Dienstleistungen95.657,00€76.525,60€19.131,40€ Sonstige Kosten für interne Leistungen und ZGK956.418,34€765.134,67€191.283,67€ Kalkulatorische Abschreibung und Zinsen27.737,00€22.189,60€5.547,40€ sonstige ordentliche Kosten21.057,00€16.845,60€4.211,40€ Transferaufwendungen (Stipendien/Jugend musiziert)47.940,00€47.940,00€-€ Gesamt4.736.109,34€3.798.475,47€937.633,87€ Gebührenbedarf4.201.792,21€3.499.151,99€702.640,22€ Kostendeckung Fachbereiche 2-7Fachbereich 1 Anzahl der erteilten Stunden im Jahr (45 Minuten/Woche; 39 Wochen im Jahr)45.0023.920 bezogen auf 60-Minuten-Einheiten sind dies:33.7522.940 Gebührenobergrenze pro Stunde à 45 Minuten77,76€179,24€ Gebührenobergrenze pro Stunde à 60 Minuten103,68238,99€ Kostendeckung nach Gebührenerhöhung Gebührenerlöse nach Gebührenerhöhung1.515.924,07€1.245.297,73€270.626,34€ Gebührenerlöse vor Gebührenerhöhung1.470.333,68€1.208.528,18€261.805,50€ Gebührenmehrerlös45.590,39€36.769,55€8.820,84€ Gesamterlöse (neue Gebühr)2.050.241,20€1.544.621,21€505.619,99€ Gesamterlöse (bisherige Gebühr)2.004.650,81€1.507.851,66€496.799,15€ Gesamtkosten4.736.109,34€3.798.475,47€937.633,87€ Kostendeckungsgrad neu43,29%40,66%53,93% alt (Gebühren wie 2016)42,33%39,70%52,98% Seite 13
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ANLAGE I - Nr. 1.5 2630-430 Badisches KONServatorium Hauptstufe (Fachbereich 2) geplante Unterrichtseinheiten Fächer/UnterrichtsartJan. 16April 16Belegzahlenmit Erhöhungohne Erhöh. Mon. mit Erhöhungohne Erhöhung Einzel 15 Min.677,033,80€32,80€ 12 2.839,20€2.755,20€ Einzel 30 Min.717713700,067,60€65,60€ 12 567.840,00€551.040,00€ Einzel 45 Min417425407,0101,40€98,40€ 12 495.237,60€480.585,60€ Einzel 60 Min.363636,0135,20€131,20€ 12 58.406,40€56.678,40€ Einzel 75 Min.000,0169,00€164,00€ 12 -€-€ Einzel 90 Min.000,0202,80€196,80€ 12 -€-€ Gruppe à 2 15 Min.000,020,25€19,65€ 12 -€-€ Gruppe à 2 30 Min.128127125,040,50€39,30€ 12 60.750,00€58.950,00€ Gruppe à 2 45 Min.343233,060,75€58,95€ 12 24.057,00€23.344,20€ Gruppe à 2 60 Min.222,081,00€78,60€ 12 1.944,00€1.886,40€ Gruppe à 2 75 Min.000,0101,25€98,25€ 12 -€-€ Gruppe à 2 90 Min.000,0121,50€117,90€ 12 -€-€ Gruppe à 3 15 Min.000,017,15€16,65€ 12 -€-€ Gruppe à 3 30 Min.168159160,034,30€33,30€ 12 65.856,00€63.936,00€ Gruppe à 3 45 Min.999,051,45€49,95€ 12 5.556,60€5.394,60€ Gruppe à 3 60 Min.000,068,60€66,60€ 12 -€-€ Gruppe à 3 75 Min.000,085,75€83,25€ 12 -€-€ Gruppe à 3 90 Min.333,0102,90€99,90€ 12 3.704,40€3.596,40€ Zwischensumme1.286.191,20€1.248.166,80€ davon 6,5% Gebührenermäßigung83.602,43€81.130,84€ abzgl. Gebührenermäßigung1.202.588,77€1.167.035,96€ Ergänzungsfächer3,642,75€41,50€ 12 1.846,80€1.792,80€ Stimmbildung000,020,60€20,00€ 1 -€-€ Kammermusik4,312,90€12,50€ 12 665,64€645,00€ Klavier- und Orgelnutzung409409415,04,00€3,90€ 12 19.920,00€19.422,00€ Schlagzeugnutzung323832,04,00€3,90€ 12 1.536,00€1.497,60€ Harfennutzung141414,04,00€3,90€ 12 672,00€655,20€ Gebühr für Instrumentenüberlassung13.215,00€12.830,00€ Erlöse Hauptstufe gesamt1.240.444,21€1.203.878,56€ davon 1,5% Gebührenermäßigung18.606,66€18.058,18€ 1.221.837,55€1.185.820,38€ Erwachsenenabo20,0428,00€415,00€ 1 8.560,00€8.300,00€ Erwachsenenzuschlag11.085,68€10.762,80€ Blockseminare externe3,0105,00€100,00€ 1 315,00€300,00€ Blockseminare interne3,035,00€30,00€ 1 105,00€90,00€ Probe-Abo 2x30'17,036,50€35,00€ 1 620,50€595,00€ Probe-Abo 4x30'38,073,00€70,00€ 1 2.774,00€2.660,00€ Erlöse Hauptstufe abzgl. Gebührenerm. zuzgl. E-Abo/Blockseminare/Probe-Abo/E-Zuschlag 1.245.297,73€1.208.528,18€ Grundstufe (Fachbereich 1) geplante Unterrichtseinheiten Fächer/UnterrichtsartJan. 16April 16Belegz.mit Erhöhungohne Erhöh. Mon. mit Erhöhungohne Erhöhung Gruppe à 4 15 Min.000,013,4013,00 12 -€-€ Gruppe à 4 30 Min.322030,026,8026,00 12 9.648,00€9.360,00€ Gruppe à 4 45 Min.604365,040,2039,00 12 31.356,00€30.420,00€ Gruppe à 4 60 Min.000,053,6052,00 12 -€-€ Gruppe à 5 und mehr 15 Min.000,012,0011,60 12 -€-€ Gruppe à 5 und mehr 30 Min.625870,024,0023,20 12 20.160,00€19.488,00€ Gruppe à 5 und mehr 45 Min.120110120,036,0034,80 12 51.840,00€50.112,00€ Gruppe à 5 und mehr 60 Min.000,048,0046,40 12 -€-€ Zwischensumme113.004,00€109.380,00€ davon 6,5% Gebührenermäßigung7.345,26€7.109,70€ abzgl. Gebührenermäßigung105.658,74€102.270,30€ KONS-Küken (45 Min)000,030,0029,00 12 -€-€ KONS-Kindergarten (45 Min)312840,030,0029,00 12 14.400,00€13.920,00€ KONS-Käfer (45 Min)242430,030,0029,00 12 10.800,00€10.440,00€ Musik-Mäuse (45 Min)636363,022,9022,20 12 17.312,40€16.783,20€ Musik.Früherziehung (60 Min)249249260,030,0029,00 12 93.600,00€90.480,00€ Rythmik für Behinderte000,030,0029,00 12 -€-€ Spielkreis beh. 14-tägig000,018,0017,40 12 -€-€ Spielkreise (45 Min)000,022,9022,20 12 -€-€ Spielkreise (60 Min)000,030,0029,0012-€-€ 4er-Gruppe und Klasse Orientierungsstufe (75 Min) 171530,061,0059,00 12 21.960,00€21.240,00€ Musikalische Grundausbildung (45 Min)000,023,0022,20 12 -€-€ Instrumentalkurs Schule201730,010,3010,00 12 3.708,00€3.600,00€ Instrumentalkurs Schule mehr TN141732,08,308,00 12 3.187,20€3.072,00€ Erlöse Grundstufe gesamt270.626,34€261.805,50€ keine Gebührenermäßigung mehr nach alten Richtlinien in FB 2-7 Erlöse Grundstufe abzgl. Gebührenermäßigung270.626,34€261.805,50€ Erlöse Grund- u. Hauptstufe1.515.924,07€1.470.333,68€ Gebühr für Instrumentenüberlassung altneuErhöhung in % alt neu Wert bis 500,00€15,00€15,50€3,3325,00€25,80€ über 500,00 bis 5.000,00€17,00€17,50€2,9427,00€27,80€ über 5.000,00€20,00€20,60€ 3,00 30,00€30,90€ Gebührenkalkulation 2017 - Basis: Statistik der Moante Januar 2016 und April 2016 Jahressumme 2017 PlanungMonatsgebührBeleger BelegerMonatsgebührJahressumme 2017 Planung Erlöse Hauptstufe abzüglich Gebührenermäßigung Seite 14
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Extrahierter Text
Anlage I - Nr. 1.6 2630-430 Badisches KONServatorium Haushaltsplanung ErgebnisAnsatz 20152017 EUREUR Erlöse laufende Zuweisungen (Land)323.370328.062 Öffentlich rechtliche Entgelte incl. sonstige Gebühren gemäß Satzung1.671.2121.721.200 Andere sonstige Erlöse13.8970 Privatrechtliche Entgelte5651.000 Gesamterlöse2.009.0442.050.262 Kosten Personalkosten / Versorgungskosten3.454.3383.587.300 Sach- und Dienstleistungen74.98295.657 Sonstige ordentliche Kosten53.99621.057 Transferaufwendungen (Jugend musiziert, Stipendiaten)45.40447.940 Summe ordentliche Aufwendungen3.628.7213.751.954 Sonstige Aufwendungen für interne Leistungen und ZGK740.989956.418 Kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen30.60227.737 Gesamtaufwendungen4.400.3134.736.109 Gesamterträge (siehe oben)2.009.0442.050.262 Zuschussbedarf2.391.2692.685.847 Kostendeckungsgrad:v.H.v.H. 45,6643,29 Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 12 in Verbindung mit §§ 38 und 47 GemHVO und § 14 Absatz 3 KAG ermittelt. Dabei wurden der Ermittlung der Abschreibung in der Regel die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA), veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium, zugrundegelegt. Für die Verzinsung des Anlagekapitals ist für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 ein Zinssatz von 3% zugrundegelegt. Seite 15
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ANLAGE I–Nr. 1.7 Seite16 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Seit dem Jahr2010 wird zur Bestimmung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kostender gewichtete (Zins-)Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag31.01.2016 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 50 Kredite, von denen 202.154.867,09 Euro noch nicht getilgt waren und eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von2,973%aufweisen. Bereits ab Haushaltsjahr 2016 wirdeinZinssatz von 3% zugrunde gelegt.
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Extrahierter Text
1 Anlage II-Nr. 1.1-JMS Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg(GemO BW)in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändertdurch Gesetzvom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzesfür Baden-Württemberg(KAG) in der Fassungvom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember2015 (GBl. S. 1147, 1153)hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am13. Dezember 2016folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Satzung vom 16. Dezember 2014,beschlossen: Artikel 1 §15 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2)Die Gebührenermäßigungrichtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Karlsruher Passes bzw. Kinderpasses, die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe festgelegt werden.“ Artikel2 Das Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung für die Jugendmusikschule Neureut erhält folgende Fassung: 2 „Gebührenverzeichniszu § 10 Abs. 1 derSatzungder Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureutvom15.12.1998, gültig ab 01.01.2017 Fachbereich 1 (Unterricht in Klassenund Gruppen ab 4 Schüler/innen) Unterricht/KursdauerJahres-monatl. WochegebührRate Musikalische Früherziehung *)60Minuten2Jahre360,00€30,00€ Musikalische Grundausbildung *)45Minuten1Jahr276,00€23,00€ Rhythmik *)60Minuten1Jahr360,00€30,00€ Rhythmik 2-bis 3-Jährige *)45Minuten1Jahr360,00€30,00€ Rhythmik für Behinderte*)60Minutenkeine360,00€30,00€ Begrenzung Spielkreise *)45Minutenkeine274,80€22,90€ Begrenzung Spielkreise *)60Minutenkeine360,00€30,00€ Begrenzung Gruppen mit 5 und mehr30Minutenkeine288,00€24,00€ Schüler/innen45MinutenBegrenzung432,00€36,00€ 60Minuten576,00€48,00€ 4er-Gruppe30Minutenkeine321,60€26,80€ 45MinutenBegrenzung482,40€40,20€ 60Minuten643,20€53,60€ *) Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen-undEinzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 34,80€ pro Jahr bzw. 2,90 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Woche verkürzt. 3 Fachbereich 2 (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/Jahres-monatl. WochegebührRate Einzelunterricht15Minuten405,60€33,80€ 30Minuten811,20€67,60€ 45Minuten1.216,80€101,40€ 60Minuten1.622,40€135,20€ 75Minuten2.028,00€169,00€ 90Minuten2.433,60€202,80€ Unterricht inder15Minuten243,00€20,25€ 2er-Gruppe30Minuten486,00€40,50€ 45Minuten729,00€60,75€ 60Minuten972,00€81,00€ 75Minuten1.215,00€101,25€ 90Minuten1.458,00€121,50€ Unterricht in der15Minuten205,80€17,15€ 3er-Gruppe30Minuten411,60€34,30€ 45Minuten617,40€51,45€ 60Minuten823,20€68,60€ 75Minuten1.029,00€85,75€ 90Minuten1.234,80€102,90€ Ergänzungsfächer (Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassenmit in der Regel mindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebührmonatl.Rate bis zu 90 Minuten/Woche513,00€42,75€ Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 habengebührenfreigebührenfrei 4 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind35,00€ Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind105,00€ Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatl.Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen dergebührenfrei Jugendmusikschule Neureut sind Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind12,90€ Ensemblefächer ab 7 Teilnehmer/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel-oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für dieseFächer: bei 2 Belegungen10% bei 3 Belegungen20% bei 4 Belegungen30% bei 5 Belegungen und mehr40% 5 Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme15,00€ Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen15,00€ Erwachsenenzuschlag*) 40% auf die für Schüler/innen ab dem vollendeten 18.Lebensjahr Unterrichts- gebühr Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentesim ersten Jahrab dem 2. Jahr **) Jahresgebührmonatl. RateJahresgebührmonatl. Rate bis 500€186,00€15,50€309,60€25,80€ über 500€ bis 5.000 €210,00€17,50€333,60€27,80€ über 5.000€247,20€20,60€370,80€30,90€ Nutzungsgebührfür Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo) und Schlagzeug: 48,00€/Jahr bzw. 4,00 €/Monat. Sofern die derGebührenordnung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnisausgewiesenen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. *) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Bundesfreiwilligendienst oder einFreiwilliges Soziales Jahr leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. **) Gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht.“ 6 Artikel3 1.Die Ziffer 2 derRichtlinien zur Durchführung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem.§ 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureuterhält folgende Fassung: „2.Höhe der Ermäßigung Die Gebührenermäßigung richtet sichnach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Karlsruher Passes bzw. Kinderpasses, die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe festgelegt werden.“ 2.Die Ziffer 9 derRichtlinien zur Durchführung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem.§ 15 derSatzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureuterhält folgende Fassung: „9.In-Kraft-Treten DieseRichtlinientreten am 01.01.2017inKraft.“ Artikel4 § 17erhält folgende Fassung: Diese Satzung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.Die letzte Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten folgende Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung außer Kraft: -die Satzung der JugendmusikschuleNeureut vom 1. Oktober 1974, -die Schulordnung derJugendmusikschule Neureut vom 12. Dezember 1978, -die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Jugendmusikschule. Ausgefertigt: Karlsruhe, den ........................ Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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[Geben Sie Text ein] Seite 7 Anlage II-Nr. 1.2-JMS AlteFassung Satzung der Stadt Karlsruhe für dieJugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998 (Amtsblatt vom 23. Dezember 1998), in der Fassung vom 16.12.2014 (Amtsblatt 30.12.2014) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnungfür Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 16. April 2013(GBl. S.55), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013(GBl. S.491) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am16. Dezember 2014folgende Satzung für die Jugendmusikschule Neureut beschlossen: §15 Gebührenermäßigungaus sozialenGründen (1)... (2)Es wird eine 80-prozentige Gebührenermäßigung gewährt. (3) ... § 17 In-Kraft-Treten DieseFassungtrittam01.09.2015inKraft. Neue Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für dieJugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998 (Amtsblatt vom 23. Dezember 1998), in der Fassung vom 13.12.2016 Amtsblatt........) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg(GemO BW)in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 17. Dezember 2015(GBl.2016S.1),der §§ 2 und 13des KommunalabgabengesetzesfürBaden-Württemberg(KAG) in der Fassungvom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015(GBl. S.1147, 1153) hat derGemeinderat der Stadt Karlsruheam 13. Dezember 2016folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Satzung vom 16. Dezember 2014, beschlossen: §15 Gebührenermäßigungaus sozialen Gründen (1)... (2)Die Gebührenermäßigung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Karlsruher Passes bzw. Kinderpasses, die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe festgelegt werden. (3) ... § 17 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Die letzte Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2017in Kraft. Gleichzeitig treten folgende Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung außer Kraft: -die Satzung der Jugendmusikschule Neureut vom 1.Oktober 1974, -die Schulordnung der Jugendmusikschule Neureut vom 12. Dezember 1978, -die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Jugendmusikschule.
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8 Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15.12.1998, gültig ab 01.01.2015 Fachbereich 1(Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monatl. Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahrpro Monat Musikalische Früherziehung* Fortsetzung 60 Minuten 60 Minuten 2 Jahre 1 Jahr 348,00€ 29,00€ Musikalische Grundausbildung* Fortsetzung 45Minuten 45Minuten 2 Jahre 1 Jahr 266,40€ 22,20€ Rhythmik* 60 Minuten1 Jahr348,00€ 29,00€ Rhythmik 2 bis 3-Jährige* 45 Minuten1 Jahr348,00€ 29,00€ Rhythmik für Behinderte* 60 Minutenkeine Begren- zung 348,00€ 29,00€ Spielkreise* 45 Minutenkeine Begren- zung 266,40€ 22,20€ Spielkreise* 60 Minutenkeine Begren- zung 348,00€ 29,00€ Gruppen mit 5 und mehr Schüler/innen 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten keine Begren- zung 278,40€ 417,60€ 556,80€ 23,20€ 34,80€ 46,40€ 139,20€11,60€ 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten keine Begren- zung 312,00€ 468,00€ 624,00€ 26,00€ 39,00€ 52,00€ 156,00€13,00€ *Für Schüler, die gleichzeitig Gruppen-und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 34,80€ pro Jahr bzw. 2,90 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 MinutenUnterrichtszeit / Wocheverkürzt. Gebührenverzeichniszu § 10 Abs. 1 derSatzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureutvom 15.12.1998, gültig ab 01.01.2017 Fachbereich 1(Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monatl. Rate Musikalische Früherziehung *) 60 Minuten2 Jahre360,00€ 30,00€ Musikalische Grundausbildung*) 45 Minuten1Jahr276,00€ 23,00€ Rhythmik *) 60 Minuten1 Jahr360,00€ 30,00€ Rhythmik 2-bis 3-Jährige *) 45 Minuten1 Jahr360,00€ 30,00€ Rhythmik für Behinderte *) 60 Minutenkeine Begren- zung 360,00€ 30,00€ Spielkreise *) 45 Minutenkeine Begren- zung 274,80€ 22,90€ Spielkreise *) 60 Minutenkeine Begren- zung 360,00€ 30,00€ Gruppen mit 5 und mehr Schüler/innen 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten keine Begren- zung 288,00€ 432,00€ 576,00€ 24,00€ 36,00€ 48,00€ 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten keine Begren- zung 321,60€ 482,40€ 643,20€ 26,80€ 40,20€ 53,60€ *)Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen-und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um34,80€ pro Jahr bzw. 2,90 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 MinutenUnterrichtszeit / Wocheverkürzt. Anlage II-Nr. 1.3-JMS 9 Fachbereich 2(Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatl. Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahrmonatl. Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 787,20€ 1 180,80€ 1 574,40€ 1 968,00€ 2 361,60€ 65,60€ 98,40€ 131,20€ 164,00€ 196,80€ 393,60€32,80€ Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 471,60€ 707,40€ 943,20€ 1 179,00€ 1 414,80€ 39,30€ 58,95€ 78,60€ 98,25€ 117,90€ 235,80€19,65€ Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 399,60€ 599,40€ 799,20€ 999,00€ 1 198,80€ 33,30€ 49,95€ 66,60€ 83,25€ 99,90€ 199,80€16,65€ Ergänzungsfächer(Musiktheorie und DispositionstraininginKlassenmit in der Regelmindestens 5Schüler/innen) Jahresgebührmonatl. Rate bis zu 90 Minuten / Woche 498,00€ 41,50€ Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei Fachbereich 2(Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatl. Rate Einzel- unterricht 15 Minuten 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 405,60€ 811,20€ 1.216,80€ 1.622,40€ 2.028,00€ 2.433,60€ 33,80€ 67,60€ 101,40€ 135,20€ 169,00€ 202,80€ Unterricht in der 2er-Gruppe 15 Minuten 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 243,00€ 486,00€ 729,00€ 972,00€ 1.215,00€ 1.458,00€ 20,25€ 40,50€ 60,75€ 81,00€ 101,25€ 121,50€ Unterricht in der 3er-Gruppe 15 Minuten 30 Minuten 45 Minuten 60Minuten 75 Minuten 90 Minuten 205,80€ 411,60€ 617,40€ 823,20€ 1.029,00€ 1.234,80€ 17,15€ 34,30€ 51,45€ 68,60€ 85,75€ 102,90€ Ergänzungsfächer(Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens 5Schüler/innen) Jahresgebührmonatl. Rate bis zu 90 Minuten/Woche 513,00€ 42,75€ Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei 10 Blockseminare(zuunterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 30,00€ Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der JugendmusikschuleNeureut sind 100,00€ Kammermusik(2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatl. Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der JugendmusikschuleNeureut sind 12,50€ Ensemblefächerab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel-oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen10 % bei 3 Belegungen20 % bei 4 Belegungen30 % bei 5 Belegungen und mehr40 % Blockseminare(zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassenmit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 35,00€ Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 105,00€ Kammermusik(2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatl. Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 12,90€ Ensemblefächerab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel-oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen10 % bei 3 Belegungen20 % bei 4 Belegungen30 % bei 5 Belegungen und mehr40 % 11 Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 15,00€ Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel *) 10,00€ Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 15,00€ Erwachsenenzuschlag **) für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 40 % auf die Unterrichtsgebühr Instrumentenüberlassung Wertdes Instrumentes im ersten Jahrab dem zweiten Jahr ***) Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00€ 180,00€ 15,00€ 300,00€ 25,00€ über 500,00 bis 5.000,00€ 204,00€ 17,00€ 324,00€ 27,00€ über 5.000,00€ 240,00€ 20,00€ 360,00€ 30,00€ Wartungsgebührfür Tasteninstrumente(Klavier, Orgel, Cembalo) und Schlagzeug: 46,80€/Jahr bzw. 3,90 €/Monat. Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkursewerden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. *)Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung / Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. **)Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen,die in Ausbildung stehen bzw. Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. ***)Gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht. Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 15,00€ Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 15,00€ Erwachsenenzuschlag*) für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 40 % auf die Unterrichtsgebühr Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes im ersten Jahrab dem zweiten Jahr **) Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00€ 186,00€ 15,50€ 309,60€ 25,80€ über 500,00 bis 5.000,00€ 210,00€ 17,50€ 333,60€ 27,80€ über 5.000,00€ 247,20€ 20,60€ 370,80€ 30,90€ Nutzungsgebührfür Tasteninstrumente(Klavier, Orgel, Cembalo) und Schlagzeug:48,00€/Jahr bzw.4,00€/Monat. Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. *)Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Bundesfreiwilligendienst oder ein FreiwilligesSoziales Jahr leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. **)Gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht.
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121 Alte Fassung Richtlinien zur Durchführung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem. § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut -gültig ab 01.01.2011- Nach § 15der Satzung für die Jugendmusikschule Neureut können Schüler und Schülerinnen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie auf Antrag teilweise von den Unterrichtsgebühren befreit werden. 2.Höhe der Ermäßigung Es wird eine Gebührenermäßigung von 80 % gewährt. 9.Inkrafttreten DieseRichtlinien treten am 01.01.2011inKraft. Neue Fassung Richtlinien zur Durchführung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem. § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut -gültig ab 01.01.2017- Nach § 15 der Satzung fürdie Jugendmusikschule Neureut können Schüler und Schülerinnen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie auf Antrag teilweise von den Unterrichtsgebühren befreit werden. 2.Höhe der Ermäßigung Die Gebührenermäßigung richtetsich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Karlsruher Passes bzw. Kinderpasses, die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe festgelegt werden. 9.In-Kraft-Treten DieseRichtlinien treten am 01.01.2017inKraft.Gleichzeitig treten dieRichtlinien vom 1. Januar 2011 außer Kraft. Anlage II-Nr. 1.4-JMS 122
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ANLAGE II - Nr. 1.5 2630-431 Jugendmusikschule Neureut RechnungPlanansatz 20152017 (vorläufig) EUREUR Erlöse Zuweisungen lfd. Zwecke Land71.95365.010 Sonst. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke35.00035.010 Öffentlich rechtliche Entgelte (Verwaltungsgebühren)2.4162.350 Öff. rechtl. Entgelte (Unterrichts-, Nutzungsgebühren, Instrumentenmiete)321.870332.624 Gesamterlöse431.239434.994 Kosten Personalkosten729.697712.100 Versorgungskosten4.405500 Sach- und Dienstleistungen6.5746.600 Sonstige ordentliche Kosten2.1012.620 Planmäßige Abschreibungen6.5597.960 Summe ordentliche Kosten749.336729.780 Sonstige Kosten für interne Leistungen und ZGK153.355136.779 Kalk. Zinsen977955 Gesamtkosten903.668867.514 Gesamterlöse (siehe oben)431.239434.994 Zuschussbedarf472.429432.520 Kostendeckungsgrad: v.H.v.H. 47,7250,14 Seite 13
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ANLAGE II - Nr. 1.6 2630-431 Jugendmusikschule Neureut Gebührenkalkulation 2017 - Basis: Statistik der Monate Jan 2016 + Mai 2016 Fachbereich 1geplante Fächer/UnterrichtsartJan 16Mai 16Unterrichts-mit Erhöhungohne ErhöhungMon.mit Erhöhungohne Erhöhung einheiten 4er-Gruppe 30 Min.00026,80€26,00€120,00€0,00€ 4er-Gruppe 45 Min.00040,20€39,00€120,00€0,00€ 4er-Gruppe 60 Min.00053,60€52,00€120,00€0,00€ 5er-Gruppe 30 Min.00024,00€23,20€120,00€0,00€ 5er-Gruppe 45 Min.55536,00€34,80€122.160,00€2.088,00€ 5er-Gruppe 60 Min.00048,00€46,40€120,00€0,00€ Zwischensumme 12.160,00€2.088,00€ Musik. Früherziehung 60 Min.333634,530,00€29,00€1212.420,00€12.006,00€ Musik. Grundausbildung 45 Min.88823,00€22,20€122.208,00€2.131,20€ Rhythmik 60 Min.00030,00€29,00€120,00€0,00€ Rhythmik 2 bis 3-jährige 45 Min.00030,00€29,00€120,00€0,00€ Rhythmik behinderte 60 Min.00030,00€29,00€120,00€0,00€ Spielkreise 45 Min.00022,90€22,20€120,00€0,00€ Spielkreise 60 Min.00030,00€29,00€120,00€0,00€ Zwischensumme 214.628,00€14.137,20€ abzüglich Ermäßigungen-2.518,84€-2.445,48€ Erlöse Fachbereich 114.269,16€13.779,72€ Fachbereich 2geplante Fächer/UnterrichtsartJan 16Mai 16Unterricht-mit Erhöhungohne ErhöhungMon.mit Erhöhungohne Erhöhung einheiten Einzel 15 Min.27252633,80€32,80€1210.545,60€10.233,60€ Einzel 30 Min.31431031267,60€65,60€12253.094,40€245.606,40€ Einzel 45 Min.343534,5101,40€98,40€1241.979,60€40.737,60€ Einzel 60 Min.000135,20€131,20€120,00€0,00€ Einzel 75 Min.000169,00€164,00€120,00€0,00€ Einzel 90 Min.000202,80€196,80€120,00€0,00€ 2er-Gruppe 15 Min.00020,25€19,65€120,00€0,00€ 2er-Gruppe 30 Min.28242640,50€39,30€1212.636,00€12.261,60€ 2er-Gruppe 45 Min.128560,75€58,95€123.645,00€3.537,00€ 2er-Gruppe 60 Min.00081,00€78,60€120,00€0,00€ 2er-Gruppe 75 Min.000101,25€98,25€120,00€0,00€ 2er-Gruppe 90 Min.000121,50€117,90€120,00€0,00€ 3er-Gruppe 15 Min.00017,15€16,65€120,00€0,00€ 3er-Gruppe 30 Min.634,534,30€33,30€121.852,20€1.798,20€ 3er-Gruppe 45 Min.00051,45€49,95€120,00€0,00€ 3er-Gruppe 60 Min.00068,60€66,60€120,00€0,00€ 3er-Gruppe 75 Min.00085,75€83,25€120,00€0,00€ 3er-Gruppe 90 Min.000102,90€99,90€120,00€0,00€ Erwachsenenzuschlag51.687,00€1.638,00 Zwischensumme 1325.439,80€315.812,40€ Ergänzungsfächer00042,75€41,50€120,00€0,00€ Blockseminare (Schüler/innen JMS) 00035,00€30,00€120,00€0,00€ Blockseminare (keine Schüler/innen JMS) 000105,00€100,00€120,00€0,00€ Kammermusik00012,90€12,50€120,00€0,00€ Nutzungsgebühr121116118,54,00€3,90€125.688,00€5.545,80€ Instrumentenmiete5.338,03€5.166,00€ Zwischensumme 2336.465,83€326.524,20€ abzüglich Ermäßigungen -18.110,55€-17.583,06€ Erlöse Fachbereich 2318.355,28€308.941,14€ Erlöse Fachbereiche 1 + 2332.624,43€322.720,86€ Verwaltungsgebühren FB 1 + FB 22.350,00€2.350,00€ MonatsgebührenJahressumme MonatsgebührenJahressumme Beleger Beleger Seite 14
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ANLAGE II - Nr. 1.7 2630-431 Jugendmusikschule Neureut Berechnung der Gebührenobergrenzen HHPlan 2017 davon Fachbereich 2Fachbereich 1 EUR EUREUR Erlöse (ohne Unterrichtsgebühren) Zuweisungen lfd. Zwecke Land65.01062.3772.633 Sonst. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke35.01030.7354275 Verwaltungsgebühren2.3502.063287 Gesamterlöse102.37095.1757.195 Kosten Personalkosten712.100683.26028.840 Versorgungskosten50048020 Sach- und Dienstleistungen6.6005.794806 Sonstige ordentliche Kosten2.6202.300320 Planmäßige Abschreibungen7.9606.988972 729.780698.82230.958 Kosten für interne Leistungen + ZGK136.779120.07816.701 Kalk. Zinsen955838117 Gesamtkosten867.514819.73947.775 Gebührenbedarf ( Kosten abzüglich Erlöse )765.144724.56340.581 Std.EURStd.EUR Anzahl der erteilten Stunden im Jahr (45 Min./Wo und 39 Wo im Jahr):10.704,39304,42 bezogen auf 60-Minuten-Einheiten sind dies:228,32 Obergrenze pro Stunde je 45 Minuten (Fb 1 bzw. Fb 2)67,69133,31 Obergrenze pro Stunde je 60 Minuten (Fb 1)177,74 Ergänzende Betrachtung zur Kostendeckung EUREUREUR Erwartete Gebühreneinnahmen nach der Erhöhung332.624318.35514.269 weitere Erlöse102.37095.1757.195 Gesamterlöse434.994413.53121.464 Gesamtkosten867.514819.73947.775 Kostendeckungsgradnach der Gebührenerhöhung 50,14%50,45%44,93% Kostendeckungsgradohne Gebührenerhöhung 48,10% Jahres-Gebühreneinnahmennach Erhöhung ohne Erhöhung (Gebühren wie 2015) - Unterrichts- und Nutzungsgebühren, Instrumentenmiete332.624322.721 - Verwaltungsgebühren2.3502.350 insgesamt334.974325.071 Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 12 i. V. m. §§ 38 u. 47 GemHVO und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Dabei wurden der Ermittlung der Abschreibung i.d.R. die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA), veröffentlicht vom Bundesfinanzministeriums, zugrundegelegt. Für die Verzinsung des Anlagekapitals ist für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 ein Zinssatz von 3% zugrundegelegt. Seite 15
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ANLAGEII–Nr. 1.8 Seite16 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Seit dem Jahr2010 wird zur Bestimmung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kostender gewichtete (Zins-)Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag31.01.2016 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 50 Kredite, von denen 202.154.867,09 Euro noch nicht getilgt waren und eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von2,973%aufweisen. Bereits ab Haushaltsjahr 2016 wirdeinZinssatz von 3% zugrunde gelegt.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 13. Dezember 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karls- ruhe für das Badische KONServatorium und die Jugendmusikschule Neureut Vorlage: 2016/0702 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat für das Badische KONServatorium, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut: a) Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badi- sche KONServatorium lt. Anlage I einschließlich des als Bestandteil dieser Satzung gel- tenden Gebührenverzeichnisses Anlage I 1.1 sowie die Satzung zur Änderung der Sat- zung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut lt. Anlage II einschließlich des als Bestandteil dieser Satzung geltenden Gebührenverzeichnisses Anlage II 1.3. b) Die einmalige Erhöhung für 2017 der freiwilligen Zuwendungen für die Bereitstellung von Stipendiatenplätzen in Höhe von voraussichtlich 1.240 €. Abstimmungsergebnis: Bei 27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Beratung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Verwaltungsrat des Badischen Konservatoriums und im Haupt- ausschuss. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir GRÜNE stimmen der Gebührenerhöhung grund- sätzlich zu, wie wir es auch im Verwaltungsrat des KONS zum Ausdruck gebracht ha- ben. Wir lehnen allerdings die Reduzierung der Gebühren für die Kinder mit einem Kin- derpass ab. Das hatten wir auch schon vorher gemacht und haben das auch weiterhin kritisiert und würden deshalb darum bitten, dass § 15 der Satzung separat abgestimmt wird. In diesem § 15 geht es darum, dass die Gebühren für Kinder mit Sozialpass von 80 % auf 2/3-Reduzierung verringert werden. Das halten wir angesichts der Tatsache, dass wir wünschen, dass vor allem auch arme Kinder einen möglichst niedrigschwelli- - 2 - gen Zugang zu einer qualifizierten musikalischen Bildung haben, nicht für angemessen beim KONS und bitten deshalb um eine separate Abstimmung über § 15, damit die alte Fassung § 15 bleibt. Stadtrat Cramer (KULT): Meine Fraktion wird heute dieser gesamten Vorlage nicht zustimmen. Wir sind der Meinung, dass Kinder – das hat die Karlsruher Liste in der letz- ten Legislaturperiode hier eingebracht – gefördert werden sollen, um Musikinstrumente zu lernen. Wir haben damals die Initiative gestartet „Jedem Kind ein Instrument“. Das wurde hier mehrheitlich nicht aufgenommen. Es wurde darauf hingewiesen, u. a. auch auf das KONS, dass dort die Möglichkeit besteht. Unsere Vorstellung ist, dass Kinder kein Geld bezahlen sollen, nach Möglichkeit in den Schulen Instrumente zu lernen. Das ist nicht möglich. Wenn Kinder dann ins KONS gehen müssen, dann können sich das – das muss man schon so sehen – hauptsächlich Kinder von begüterten Eltern leisten. Diese Erhöhung, die heute wahrscheinlich mehrheitlich durchgewunken wird, ist kont- raproduktiv für unsere politischen grundsätzlichen Vorstellungen im Kulturbereich. Und natürlich insbesondere – dem können wir überhaupt nicht zustimmen, was auch schon die Kollegin Rastätter gesagt hat -, dass jetzt das durchgestochen wird, was mit dem Grundsatzbeschluss zum Kinderpass und Karlsruher Pass auf den Weg gebracht wurde, dass hier die Gebührenermäßigungen erhöht werden, dass also nicht mehr so viel ermäßigt wird, wie bisher. Wenn ich das richtig gelesen habe in der Vorlage des KONS, geht die Diskussion sogar dahin, dass man das noch mehr verschärft, dass es am Ende nur noch 50 % Zuschuss sein soll. Das wird heute noch nicht beschlossen, aber wir werden heute schon sagen, dass wir das auf keinen Fall mitgehen und werden uns da auch in Zukunft noch einmal deutlich positionieren. Also heute werden wir diese Gesamtvorlage ablehnen. Wenn es zu einer separaten Ab- stimmung kommt mit dem Vorschlag, werden wir dem Vorschlag der GRÜNEN folgen. Stadträtin Melchien (SPD): Die SPD-Gemeinderatsfraktion wird der Vorlage heute so wie im Verwaltungsrat zustimmen. Wir wundern uns über die Diskussion über die 2/3- Ermäßigung. Die Frage nach einer einheitlichen Regelung beim Karlsruher Pass und Karlsruher Kinderpass haben wir bereits als Gemeinderat debattiert. Wir haben mehr- heitlich entschieden, dass wir auch eine 2/3-Reduzierung gehen wollen. Ich schließe mich völlig Herrn Cramer an, wenn er sagt, er will keine Reduzierung auf eine 50-%- Bezuschussung. Dem kann ich folgen. Das möchte ich auch nicht. Genau aus dem Grund hoffe ich, dass wir das langfristig sichern können mit so einer Maßnahme, zu sagen, 2/3 werden insgesamt bezuschusst bei diesen Kursen. Ich glau- be, das ist eine gute Regelung. Aber, wie gesagt, ich denke, eigentlich geht es heute nicht darum, weil der Gemeinderat dazu bereits befunden hat. Ansonsten gibt es auch durchaus Vorteile, z. B. dass die Bearbeitungsgebühr wegfällt bei Kurswechseln. Wir haben es heute auch nur mit dieser allgemeinen Gebührenerhöhung von 3,1 % zu tun. Von daher werden wir heute folgen. Der Vorsitzende: Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Jetzt gibt es einen mündlich eingebrachten Änderungsantrag der GRÜNEN, so würde ich das einmal be- zeichnen, dass in § 15 nicht die neue Fassung sondern die alte Fassung weiter gelten - 3 - soll. Das stelle ich jetzt hier zur Abstimmung und bitte um das entsprechende Votum. – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich möchte für das Protokoll noch feststellen, dass Herr Stadtrat Braun heute auch ver- hindert ist. Ich hatte ihn am Anfang noch nicht als entschuldigt angegeben. Wir kommen jetzt zur unveränderten Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 5. Da bitte ich um die Abstimmung. – Das ist eine mehrheitliche Annahme der entspre- chenden Satzung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten - 9. Januar 2017