Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gemäß §14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte)
| Vorlage: | 2016/0700 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.11.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.12.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0700 Dez. 4 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gemäß § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2016 15 x vorberaten Gemeinderat 13.12.2016 15 x Zustimmung Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Verrechnung der Überdeckung aus dem Jahr 2011 in Höhe von 2.002,33 Euro mit einem Teilbetrag der Unterde- ckung aus dem Jahr 2015 in gleicher Höhe im Bereich des Großmarktes. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergeben, sind nach § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kos- tenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Bei den Gebühren für das Marktamt (Teilhaushalt 7200) bestehen aus Vorjahren folgende Kos- tenüber- (+) bzw. Kostenunterdeckungen (-): 2011 - 5.979,67 € 2012 - 14.951,22 € 2013 - 69.193,26 € 2014 - 5.818,38 € 2015 - 15.874,58 € Maßgebend für die Ermittlung der oben genannten Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunter- deckungen ist das jeweilige Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der in die Gebührenkal- kulation bzw. in den Verrechnungsbeschluss eingestellten Kostenüber- und Kostenunterde- ckungen aus Vorjahren. Der Ergebnisausgleich berücksichtigt die gebührenrelevanten Bereiche Großmarkt, Wochen- märkte, Kunsthandwerkermärkte sowie Jahrmärkte und Kirchweihen. Die im Bereich Christ- kindlesmarkt entstandenen Unterdeckungen sind im Rahmen der Gebührenneukalkulation durch gesonderte Gemeinderatsvorlage vom 21. Juni 2016 berücksichtigt. Die im Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2015 ebenfalls angekündigte Neukalkulation der Großmarktgebühren für das Jahr 2016 muss auf das Jahr 2017 verschoben werden. Die im Zuge des Großbrandes in der Importhalle notwendigen Sanierungsarbeiten dauern noch an. Drei der sogenannten Boxen in der Importhalle, in denen sich der Brandherd befand, konnten dadurch noch nicht zugeteilt werden. Somit konnte im Jahr 2016 noch keine an- gemessene Neukalkulation durchgeführt werden. Im Hinblick auf die durch das Kommunalabgabengesetz vorgesehene Verrechnung der Vorjah- resergebnisse schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: 1. Die im Bereich Großmarkt noch bestehende Überdeckung aus dem Jahr 2011 in Höhe von 2.002,33 € kann mit einer Unterdeckung aus dem Jahr 2015 von 9.491,78 € verrechnet werden. Die dann noch bestehende Unterdeckung 2015 von 7.489,45 € ist gemäß § 14 Abs. 2 KAG spätestens im Jahr 2020 auszugleichen. 2. Im Bereich Wochenmärkte ist die im Jahr 2015 entstandene Unterdeckung in Höhe von 4.944,30 € spätestens im Jahr 2020 auszugleichen. 3. Die im Bereich Kunsthandwerkermärkte im Jahr 2015 erzielte Unterdeckung in Höhe von 1.438,50 € ist ebenfalls spätestens im Jahr 2020 auszugleichen. 4. Die bestehende Unterdeckung 2014 in Höhe von 5.818,38 € im Bereich Jahrmärkte und Kirchweihen ist spätestens im Jahr 2019 auszugleichen. 5. Die derzeit gültigen Gebührensätze für die Wochenmärkte, Kunsthandwerkermärkte sowie Jahrmärkte und Kirchweihen gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2017. Die Christ- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 kindlesmarktgebühren wurden mit Wirkung zum 25. Juni 2016 neu kalkuliert. Die Verwal- tung wird im Jahr 2017 die Gebührensätze für den Großmarkt neu kalkulieren und dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorlegen. Nach der Verrechnung stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 (Anlage) wie folgt dar: 2011 0,00 € 2012 0,00 € 2013 0,00 € 2014 - 5.818,38 € 2015 - 13.872,25 € Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Verrechnung der Überdeckung aus dem Jahr 2011 in Höhe von 2.002,33 Euro mit einem Teilbetrag der Unterde- ckung aus dem Jahr 2015 in gleicher Höhe im Bereich des Großmarktes.
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Extrahierter Text
Anlage 20112012201320142015 Großmarkt 2.002,33€ -€ -€ -€9.491,78€- Wochenmärkte -€ -€ -€ -€4.944,30€- Kunsthandwerkermärkte -€-€-€-€1.438,50€- Jahrmärkte -€ -€ -€- 5.818,38€-€ Christkindlesmarkt- 7.982,00€- 14.951,22€- 69.193,26€ -€-€ Gesamt5.979,67€-14.951,22€-69.193,26€-5.818,38€-15.874,58€- 20112012201320142015 Großmarkt -€ -€ -€ -€- 7.489,45€ Wochenmärkte -€ -€ -€ -€- 4.944,30€ Kunsthandwerkermärkte -€-€-€-€1.438,50€- Jahrmärkte -€ -€ -€- 5.818,38€ -€ Christkindlesmarkt -€ -€ -€ -€ -€ Gesamt-€-€-€5.818,38€-13.872,25€- Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt Ergebnisausgleich Standvor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Standnach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich und der Neukalkulation der Gebühren für den Christkindlesmarkt 2016 (siehe gesonderte Gemeinderatsvorlage)
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 13. Dezember 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterde- ckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gemäß § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte) Vorlage: 2016/0700 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Verrechnung der Überdeckung aus dem Jahr 2011 in Höhe von 2.002,33 Euro mit einem Teilbetrag der Unterdeckung aus dem Jahr 2015 in gleicher Höhe im Bereich des Großmarktes. Abstimmungsergebnis: Bei 40 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Beratung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Stadtrat Kalmbach (GfK): Ich wollte ganz kurz noch zu dem abgesetzten Punkt 14 etwas sagen. Der Vorsitzende: Das geht nicht, Herr Kalmbach. Entschuldigung. Ich muss Ihnen das Wort entziehen. Wir können uns in der Pause darüber unterhalten. Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann bitte ich um die entsprechende Abstimmung. – Das ist ein einstimmiges Votum. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2017 - 2 -