Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

Vorlage: 2016/0698
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.11.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Friedhofs- und Bestattungsamt
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.12.2016

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Satzung neu
    Extrahierter Text

    Anlage 1 S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1153), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 13. Dezember 2016 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2014 (Amtsblatt vom 30. Dezember 2014), beschlossen: Artikel 1 §1 erhält folgende Fassung: „§1 Gebührenpflicht Zur Deckung des Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhebt die Stadt Karlsruhe Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Gebührenarten / Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. Artikel 2 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 16.12.2014, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 3 Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 1a Gebührenverzeichnis 2017
    Extrahierter Text

    Anlage 1a Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre576,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 720,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre675,00 Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit)4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren533,00 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld360,004.5.2Einstellen und Warten90,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes86,005Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 755,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab515,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-694,00Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.302,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.568,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1Erdbestattungswahlgrab Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.568,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern68,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen112,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab63,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.201,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung256,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.467,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften128,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung64,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums225,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe342,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums141,005.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) Bestattung232,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)193,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)322,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)451,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts281,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts338,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.140,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren718,006.1- an Wegen4.410,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg473,006.2- in Feldern5.880,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre870,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren728,00Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle90,008.Umsatzsteuer 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre295,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre295,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg236,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre45,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren22,00 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte256,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße109,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr63,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen105,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes168,00 4.4.5Durchführung amtsärztlicher Leichenschau 57,00 Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom , gültig ab 01.01.2017 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 4.4.5 und 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten.

  • Anlage 2 Gegenüberstellung
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Daue r der Ruhezeit 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre560,00576,0016,002,86 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre (25 J. Ruhezeit)700,00720,0020,002,86 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld350,00360,0010,002,86 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder - feld des Hauptfriedhofes81,0086,005,006,17 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre anonym755,00755,000,000,00 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab500,00515,0015,003,00 1.2.2Urnenreihengrab anonym696,00694,00-2,00-0,29 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (pro Jahr ) 2.1Erdbestattungswahlgrab 2.1.1- an Wegen und in Feldern67,0068,001,001,49 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,0047,000,000,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen110,00112,002,001,82 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,0090,000,000,00 2.2Urnenwahlgrab62,0063,001,001,61 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,0042,000,000,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften127,00128,001,000,79 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung63,0064,001,001,59 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen 221,00225,004,001,81 Mausoleums 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen 139,00141,002,001,44 Mausoleums 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)190,00193,003,001,58 3.4.22. Größe (zweitürig)316,00322,006,001,90 3.4.33. Größe (Eckplatz)442,00451,009,002,04 4Bestattungsgebühren 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.120,001.140,0020,001,79 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren709,00718,009,001,27 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg469,00473,004,000,85 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre846,00870,0024,002,84 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren710,00728,0018,002,54 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht au f 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle90,0090,000,000,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre295,00295,000,000,00 4.3.2.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 295,00295,000,000,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg236,00236,000,000,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium von 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre43,0045,002,004,65 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren21,0022,001,004,76 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Gebührensatz Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % Gebührensatz 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte249,00256,007,002,81 4.4.2Grabaushub über Normalgröße107,00109,002,001,87 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uh r60,0063,003,005,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn - und Feiertagen100,00105,005,005,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes160,00168,008,005,00 4.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau 57,0057,000,000,00 4.5Besondere Gebühren 4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird. 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre663,00675,0012,001,81 4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren527,00533,006,001,14 4.5.2Einstellen und Warten90,0090,000,000,00 5Umbettungen / Ausgrabungen 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezei t3.277,003.302,0025,000,76 5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezei t2.549,002.568,0019,000,75 5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.549,002.568,0019,000,75 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.185,002.201,0016,000,73 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung249,00256,007,002,81 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.456,001.467,0011,000,76 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher 331,00342,0011,003,32 Friedhöfe 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung225,00232,007,003,11 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 272,00281,009,003,31 auswärts 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts320,00338,0018,005,63 6.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahre n 6.1- an Wegen4.310,004.410,00100,002,32 6.2- in Feldern5.740,005.880,00140,002,44 7Sonstige Gebühren 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 8.Umsatzsteuer In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 4.4.5 und 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten.

  • Anlage 3 Übersicht BAB 2017
    Extrahierter Text

    Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2017 Anlage 3 Bezeichnung Reihengräber Wahlgräber Kolumbarien Baumpatenschaften Leichenhallen Trauerhallen Grabaushub Personal- und Versorgungsaufwendungen 152.496,89 € 327.517,38 € 289.604,91 € 21.944,49 € 4.583,36 € 34.714,21 € 256.287,65 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 6.500,00 € 4.000,00 € 5.250,00 € 1.500,00 € 13.350,00 € 240.100,00 € 12.750,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) 0,00 € 435,00 € 144.390,00 € 0,00 € 59.363,51 € 223.263,02 € 33.431,00 € Umlagen + ILV + ZGK 474.462,86 € 2.096.689,71 € 530.957,56 € 7.537,51 € 117.435,70 € 309.504,54 € 157.026,76 € Gesamtkosten 633.459,75 € 2.428.642,09 € 970.202,47 € 30.982,00 € 194.732,57 € 807.581,77 € 459.495,42 € Verwaltungsgebühren 1.500,00 € Privatrechtliche LeistungsentgelteErstattungenErträge (ohne Bestattungsgebühren) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.500,00 € 0,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen 59.363,51 € 223.263,02 € Einbezogener Ergebnisausgleich:Ergebnisausgleich 2012 (restlich) 9.800,00 € 25.982,78 € -6.929,79 € -11.454,68 € 5.900,00 € Ergebnisausgleich 2013(teilweise) -9.417,24 € -52.000,00 € 1.128,00 € Ergebnisausgleich 2014 (teilweise) -3.901,99 € -35.848,97 € Ergebnisausgleich 2015 (teilweise) -2.357,64 € 9.430,75 € -197,40 € -20.729,53 € nachrichtlich: hiervon verrechnet 9.800,00 € 25.982,78 € 197,40 € 5.900,00 € Gebührenbedarf 639.336,62 € 2.490.508,28 € 960.771,72 € 30.051,40 € 142.298,85 € 594.273,43 € 474.324,95 € Gebührenaufkommen 631.115,58 € 2.466.740,00 € 958.907,00 € 30.017,65 € 141.180,00 € 593.776,00 € 474.026,00 € Kostendeckungsgrad 98,71% 99,05% 99,81% 99,89% 99,21% 99,92% 99,94% Bezeichnung Leichenträger Einäscherungen Urnenbeisetzungen Aus-/Umbett.Erd Aus-/Umbett.Urne Gesamt Personal- und Versorgungsaufwendungen 257.628,93 € 313.853,30 € 249.797,06 € 14.587,33 € 15.985,16 € 1.939.000,67 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 2.500,00 € 333.000,00 € 250,00 € 0,00 € 0,00 € 619.200,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) 800,00 € 230.889,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 692.571,53 € Umlagen + ILV + ZGK 104.001,66 € 303.266,40 € 198.435,96 € 7.126,85 € 8.175,69 € 4.314.621,21 € Gesamtkosten 364.930,59 € 1.181.008,70 € 448.483,02 € 21.714,18 € 24.160,85 € 7.565.393,41 € Verwaltungsgebühren 75.000,00 € 76.500,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte 40.000,00 € 40.000,00 € Erstattungen 0,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren) 0,00 € 115.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 116.500,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen 282.626,53 € Einbezogener Ergebnisausgleich:Ergebnisausgleich 2012 (restlich) 6.831,78 € 81.916,52 € 112.046,61 € Ergebnisausgleich 2013(teilweise) -60.289,24 € Ergebnisausgleich 2014 (teilweise) 19.397,36 € 1.005,05 € -397,00 € -19.745,55 € Ergebnisausgleich 2015 (teilweise) -6.111,79 € -272,74 € -64,96 € -20.303,31 € nachrichtlich: hiervon verrechnet 6.111,79 € 47.991,97 € Gebührenbedarf 364.210,60 € 964.694,82 € 447.477,97 € 22.383,92 € 24.225,81 € 7.154.558,37 € Gebührenaufkommen 363.892,00 € 957.200,84 € 445.770,00 € 22.378,00 € 24.185,00 € 7.109.188,07 € Kostendeckungsgrad 99,91% 99,22% 99,62% 99,97% 99,83% 99,37% 11.708,51 € Einbeziehung gebührenrechtliches Ergebnis 2012-2015 Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Ge bührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. Jüdische Friedhöfe (-64.011,78 €) - ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil "öffentliches Grün", Vorratsgelände, Ehrengräber (-759.051,22 €) nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig: - vom Bund nicht erstattete Kosten für: Kriegsgräber (-15.216,90 €)

  • Anlage 4 Reihengräber 2017
    Extrahierter Text

    Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2017633.459,75 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-9.800,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift )9.417,24 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift )3.901,99 Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift )2.357,64 Euro Gebührenbedarf 2017639.336,62 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1Erwachsene und Kinder 576,63576,006.700192.960,00 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder 720,78720,0062017.856,00 über 10 Jahre (Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier ) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld394,37360,0058514.040,00 1.1.4Kinder bis 2 Jahre im 115,0186,001.27018.203,33 Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofe s 1.1.5Erwachsene und Kinder 755,90755,00953.586,25 über 10 Jahre -anonym- 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab515,67515,0012.640325.480,00 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-694,95694,001.70058.990,00 Gebührenaufkommen gesam t631.115,58 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-8.221,04 Kostendeckungsgrad98,71% * Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahr e Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahre Kleinkinder 6 Jahr e

  • Anlage 5 Wahlgräber 2017
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    Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20172.428.642,09 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-25.982,78 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift )52.000,00 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift )35.848,97 Euro Gebührenbedarf 20172.490.508,28 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Gebühren- Gebühren-VorschlagGrabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 2.1 Erdbestattungswahlgrab 2.1.1an Wegen und in Feldern68,7368,0025.5601.738.080,00 2.1.1.1 an Wegen und in Feldern;47,3447,003.150148.050,00 jede weitere Grabstätte 2.1.2an bevorzugten Plätzen112,01112,0020022.400,00 2.1.2.1 an bevorzugten Plätzen;90,6290,0035531.950,00 jede weitere Grabstätte 2.2Urnenwahlgrab63,4563,008.300522.900,00 2.2.1Urnenwahlgrab;42,0642,00803.360,00 jede weitere Grabstätte Gebührenaufkommen gesam t2.466.740,00 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-23.768,28 Kostendeckungsgrad 99,05%

  • Anlage 6 Grüfte 2017
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    Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2017970.202,47 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2015 (Gutschrift )-9.430,75 Euro Gebührenbedarf 2017960.771,72 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 3.Nutzungsrecht Urnennischen / Gruft pro Jahr 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften128,30128,007.190920.320,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennisch e ohne Neubelegung64,1564,005320,00 3.2im Obergeschoß de s Bürklin`schen Mausoleums225,37225,008418.900,00 3.3im Kellergeschoß de s Bürklin`schen Mausoleums141,24141,00152.115,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)193,01193,00407.720,00 3.4.22. Größe (zweitürig)322,45322,00247.728,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)451,88451,0041.804,00 Gebührenaufkommen gesam t958.907,00 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.864,72 Kostendeckungsgrad99,81%

  • Anlage 7 Baumpatenschaften 2017
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    Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201730.982,00 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )-1.128,00 Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift )197,40 Euro Gebührenbedarf 201730.051,40 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren- Gebühren-VorschlagGrabstätten-Gebühren- obergrenze obergrenzeneu Multiplikato raufkommen Geb.Nr. Bezeichnungnettobrutto bruttoneu netto EuroEuroEuroEuro 6.Baumpatenschaften auf die Dauer von 50 Jahren 6.1an Wegen3.710,054.414,964.410,0018513.711,76 6.2in Feldern4.946,735.886,615.880,0016516.305,88 Gebührenaufkommen gesam t30.017,65 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-33,75 Kostendeckungsgrad 99,89%

  • Anlage 8 Bestattungsgebühren 2017
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    Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 1. Bestattungsgebühren für Erd- oder Feuerbestattungen (Gebühren-Verzeichnis Nr. 4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramtes dargestellt. Erwachsene und KinderKinderKinder über 10 Jahrebis 10 Jahrebis 2 Jahre Art der LeistungErd-Feuer-Erd-Feuer-im bestattungbestattungbestattungbestattungKleinki.Feld EuroEuroEuroEuroEuro Benutzung der Leichenhalle, Dek o90,0090,0090,0090,0090,00 Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung zur Trauerfeier und Deko295,00295,00295,00295,00236,00 Verbringen des Sarges zum Grab (höchstens vier Träger) und Bestatten des Sarges360,00180,0090,00 bei Feuerbestattung die Über- führung von der Trauerhalle, Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium45,0022,00 Öffnen und Schließen des Grabe s395,00153,0057,00 Beisetzung der Urne einschl. Öffnen und Schließen des Grabes195,00195,00 Einäscherung des Verstorbenen238,00119,00 und Aufbewahrung der Urne7,007,00 BESTATTUNGSGEBÜHR NEU1.140,00870,00718,00728,00473,00 BESTATTUNGSGEBÜHR ALT1.120,00846,00709,00710,00469,00 Erhöhung/Senkung (-) in Eur o20,0024,009,0018,004,00 Anlage 8 2. Zuschläge zu den jeweiligen Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. 4.4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramts dargestellt. 2.1 Art der LeistungNeu EuroAlt Euro Tiefergraben einer Grabstätte256,00249,00 Grabaushub über Normalgröß e109,00107,00 Öffnen und Schließen der Leichenhalle - außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20 Uhr63,0060,00 - nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen105,00100,00 Benutzung des Sektionsraumes168,00160,00 Durchführung amtsärztlicher Leichenschau57,0057,00 3. Gesamtbetrachtung Voraussichtliche Höhe der Bestattungsgebühren nach Gebührenanpassun g Gebührenart/nach BerechnungshinweisAnlageGebührenanpassungGebührenbedarf Leichenhallen/Kühlräume8a141.180,00142.298,85 Trauerhallen8b593.776,00594.273,43 Grabaushub (Erd)8c474.026,00474.324,95 Leichenträger8d363.892,00364.210,60 Einäscherungen8e957.200,84964.694,82 Urnenbeisetzungen8f445.770,00447.477,97 2017Euro Über-/Unterdeckung (-) in Euro-11.435,78 Kostendeckungsgrad99,62% Bei der Berechnung des Gebührenbedarfs ist der Zuschussbetrag für Leichenhallen- und Trauerhallenbenutzung in Höhe von 282.626,53 Euro bereits berücksichtigt (vgl. Anlage 8a + 8b) Die verbleibende Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze.

  • Anlage 8a Leichenhallen 2017
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    Anlage 8 a Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2017194.732,57 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-59.363,51 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift )6.929,79 Euro Gebührenbedarf 2017142.298,85 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1 /Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung90,7290,001.550139.500,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhall e 4.4.3.1außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uh r63,0063,005315,00 4.4.3.2nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen105,00105,005525,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraume s168,00168,005840,00 Gebührenaufkommen gesam t141.180,00 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.118,85 Kostendeckungsgrad 99,21% Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 59.363,51 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben) .

  • Anlage 8b Trauerhallen 2017
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    Anlage 8 b Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2017807.581,77 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-223.263,02 Euro abzgl. sonstige Erlöse -1.500,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift )11.454,68 Euro Gebührenbedarf 2017594.273,43 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1 /Durchführung einer Trauerfeier.295,66295,002.010592.950,00 4.2.1Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zu r Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahr e 4.1.2/Erd- oder Feuerbestattung295,66295,002590,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren 4.1.3Erdbestattung295,66236,001236,00 Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesam t593.776,00 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-497,43 Kostendeckungsgrad 99,92% Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder , = 80% der Gebührenobergrenze) sowie Rundungsdifferenzen. Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 223.263,02 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben) .

  • Anlage 8c Grabaushub 2017
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    Anlage 8 c Berechnung der Gebühren für Grabaushub als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2017459.495,42 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-5.900,00 Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift )20.729,53 Euro Gebührenbedarf 2017474.324,95 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre395,24395,00975385.125,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahr e153,70153,002306,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu57,4957,00157,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld de s Hauptfriedhofes 4.4.1 /Tiefergraben einer Grabstätte/256,17256,0034588.320,00 5.2.2Ausgraben aus der Tieferlegung 4.4.2Grabaushub über Normalgröß e109,79109,002218,00 Gebührenaufkommen gesam t474.026,00 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-298,95 Kostendeckungsgrad99,94%

  • Anlage 8d Leichenträger 2017
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    Anlage 8 d Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2017364.930,59 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-6.831,78 Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift )6.111,79 Euro Gebührenbedarf 2017364.210,60 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von de r Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 J.360,31360,00975351.000,00 4.1.2Kinder bis zu 10 Jahren180,16180,001180,00 4.1.3Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg90,0890,00190,00 Verbringen des Sarges von de r Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahr e45,0445,0028012.600,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren22,5222,00122,00 Gebührenaufkommen gesam t363.892,00 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-318,60 Kostendeckungsgrad 99,91%

  • Anlage 8e Kremation 2017
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    Anlage 8 e Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20171.181.008,70 Euro abzgl. sonstige Erlöse-115.000,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-81.916,52 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Gutschrift )-19.397,36 Euro Gebührenbedarf 2017964.694,82 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren-Gebühren- VorschlagAnzahl derGebühren- obergrenze obergrenzeneu voraussichtlichenaufkommen nettobruttobruttoGebührenfälleneu netto Geb.Nr. BezeichnungEuroEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestattete r 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre200,71238,84238,004.230846.000,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren100,35119,42119,001100,00 4.2.1 /Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts6,697,967,004.23024.882,35 4.4.5Durchführung amtsärztlicher Leichenschau48,5057,7257,001.80086.218,49 Gebührenaufkommen gesam t957.200,84 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-7.493,98 Kostendeckungsgrad 99,22%

  • Anlage 8f Urnenbeisetzung 2017
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    Anlage 8 f Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2017448.483,02 Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Gutschrift)-1.005,05 Euro Gebührenbedarf 2017447.477,97 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.2.1 /Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder dem Krematorium zum Grab. Bei-195,83195,002.000390.000,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts338,26338,0016555.770,00 Gebührenaufkommen gesamt445.770,00 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.707,97 Kostendeckungsgrad99,62%

  • Anlage 9 Umbettung 2017
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    Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201721.714,18 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift)397,00 Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift)272,74 Euro Gebührenbedarf 201722.383,92 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1 Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.302,553.302,0039.906,00 5.1.1.2 Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.568,652.568,0012.568,00 5.1.1.3 Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.568,652.568,0012.568,00 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbestattung im 2.201,702.201,0024.402,00 gleichen Grab 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.467,801.467,0022.934,00 Gebührenaufkommen gesamt22.378,00 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-5,92 Kostendeckungsgrad99,97%

  • Anlage 10 Umbettung Urnen 2017
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    Anlage 10 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und und Ausgrabung von Urnen Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201724.160,85 Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift)64,96 Euro Gebührenbedarf 201724.225,81 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne342,59342,004013.680,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.3.1.1 im Zusammenhang mit eine r weiteren Bestattung232,47232,00153.480,00 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts281,41281,00257.025,00 Gebührenaufkommen gesam t24.185,00 2017neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-40,81 Kostendeckungsgrad99,83%

  • Anlage 11 Übersicht BAB 2018
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    Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2018 Anlage 11 Bezeichnung Reihengräber Wahlgräber Kolumbarien Baumpatenschaften Leichenhallen Trauerhallen Grabaushub Personal- und Versorgungsaufwendungen 157.983,10 € 339.301,77 € 300.025,88 € 22.734,34 € 4.748,31 € 35.963,64 € 265.511,97 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 6.500,00 € 4.000,00 € 5.250,00 € 1.500,00 € 13.350,00 € 240.100,00 € 12.750,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) 0,00 € 428,00 € 142.502,00 € 0,00 € 59.097,89 € 225.299,59 € 43.956,00 € Umlagen + ILV + ZGK 487.088,75 € 2.151.423,15 € 545.340,75 € 7.790,08 € 119.436,14 314.701,68 € 151.011,98 € Gesamtkosten 651.571,85 € 2.495.152,92 € 993.118,63 € 32.024,42 € 196.632,34 € 816.064,91 € 473.229,95 € Verwaltungsgebühren 1.500,00 € Privatrechtliche LeistungsentgelteErstattungenErträge (ohne Bestattungsgebühren) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.500,00 € 0,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen 59.097,89 € 225.299,59 € Einbezogener Ergebnisausgleich:Ergebnisausgleich 2013 (restlich) 31.163,78 € 2.000,00 € -4.653,06 € Ergebnisausgleich 2014 (teilweise) -1.129,35 € Ergebnisausgleich 2015 (teilweise) -4.293,55 € nachrichtlich: hiervon verrechnetGebührenbedarf 651.571,85 € 2.495.152,92 € 961.954,85 € 30.024,42 € 142.187,51 € 594.688,22 € 473.229,95 € Gebührenaufkommen 643.191,08 € 2.466.740,00 € 955.067,00 € 30.017,65 € 141.180,00 € 593.776,00 € 472.051,00 € Kostendeckungsgrad 98,71% 98,86% 99,28% 99,98% 99,29% 99,85% 99,75% Bezeichnung Leichenträger Einäscherungen Urnenbeisetzungen Aus-/Umbett.Erd Aus-/Umbett.Urne Gesamt Personal- und Versorgungsaufwendungen 266.901,88 € 325.147,87 € 258.787,98 € 15.112,38 € 16.560,52 € 2.008.779,63 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 2.500,00 € 333.000,00 € 250,00 € 0,00 € 0,00 € 619.200,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) 1.235,00 € 241.303,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 713.821,48 € Umlagen + ILV + ZGK 96.581,64 € 325.392,28 € 215.474,63 € 7.315,75 € 8.459,74 € 4.430.016,57 € Gesamtkosten 367.218,52 € 1.224.843,15 € 474.512,61 € 22.428,13 € 25.020,26 € 7.771.817,68 € Verwaltungsgebühren 75.000,00 € 76.500,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte 40.000,00 € 40.000,00 € Erstattungen 0,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren) 0,00 € 115.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 116.500,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen 284.397,48 € Einbezogener Ergebnisausgleich:Ergebnisausgleich 2013 (restlich) 4.838,53 € 147.901,01 € 20.000,00 € 44,00 € 516,36 € 201.810,62 € Ergebnisausgleich 2014 (teilweise) 40,00 € -1.089,35 € Ergebnisausgleich 2015 (teilweise) -4.293,55 € nachrichtlich: hiervon verrechnetGebührenbedarf 362.379,99 € 961.942,14 € 454.512,61 € 22.384,13 € 24.463,90 € 7.174.492,48 € Gebührenaufkommen 362.092,00 € 957.200,84 € 452.595,00 € 22.378,00 € 24.430,00 € 7.120.718,57 € Kostendeckungsgrad 99,92% 99,51% 99,58% 99,97% 99,86% 99,25% Einbeziehung gebührenrechtliches Ergebnis 2013-2015 196.427,72 Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Ge bührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. Jüdische Friedhöfe (-65.932,32 €) - ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil "öffentliches Grün", Vorratsgelände, Ehrengräber (-775.037,71 €) nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig: - vom Bund nicht erstattete Kosten für: Kriegsgräber (-22.825,42 €)

  • Anlage 12 Reihengräber 2018
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    Anlage 12 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2018651.571,85 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Gebührenbedarf 2018651.571,85 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1Erwachsene und Kinder 576,44576,006.750194.400,00 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder 720,56720,0063018.144,00 über 10 Jahre (Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier ) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld394,53360,0058514.040,00 1.1.4Kinder bis 2 Jahre im 115,2786,001.27018.203,33 Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofe s 1.1.5Erwachsene und Kinder 755,18755,001003.775,00 über 10 Jahre -anonym- 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab515,95515,0012.765328.698,75 1.2.2Urnenreihengräber -anonym-694,68694,001.90065.930,00 Gebührenaufkommen gesam t643.191,08 2018neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-8.380,77 Kostendeckungsgrad98,71% * Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahr e Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahre Kleinkinder 6 Jahr e

  • Anlage 13 Wahlgräber 2018
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    Anlage 13 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20182.495.152,92 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Gebührenbedarf 20182.495.152,92 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Gebühren- Gebühren-VorschlagGrabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 2.1Erdbestattungswahlgrab 2.1.1an Wegen und in Feldern68,8768,0025.5601.738.080,00 2.1.1.1 an Wegen und in Feldern;47,2747,003.150148.050,00 jede weitere Grabstätte 2.1.2an bevorzugten Plätzen112,11112,0020022.400,00 2.1.2.1 an bevorzugten Plätzen;90,5190,0035531.950,00 jede weitere Grabstätte 2.2Urnenwahlgrab63,6263,008.300522.900,00 2.2.1Urnenwahlgrab;42,0342,00803.360,00 jede weitere Grabstätte Gebührenaufkommen gesam t2.466.740,00 2018neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-28.412,92 Kostendeckungsgrad 98,86%

  • Anlage 14 Grüfte 2018
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    Anlage 14 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2018993.118,63 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )-31.163,78 Euro Gebührenbedarf 2018961.954,85 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 3.Nutzungsrecht Urnennischen / Gruft pro Jahr 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften128,99128,007.160916.480,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennisch e ohne Neubelegung64,5064,005320,00 3.2im Obergeschoß de s Bürklin`schen Mausoleums225,65225,008418.900,00 3.3im Kellergeschoß de s Bürklin`schen Mausoleums141,88141,00152.115,00 3.4Grüfte 3.4.11. Größe (eintürig)193,43193,00407.720,00 3.4.22. Größe (zweitürig)322,32322,00247.728,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)451,20451,0041.804,00 Gebührenaufkommen gesam t955.067,00 2018neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-6.887,85 Kostendeckungsgrad99,28%

  • Anlage 15 Baumpatenschaften 2018
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    Anlage 15 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201832.024,42 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )-2.000,00 Euro Gebührenbedarf 201 830.024,42 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren- Gebühren- VorschlagGrabstätten-Gebühren- obergrenze obergrenzeneu Multiplikato raufkommen Geb.Nr. Bezeichnungnettobrutto bruttoneu netto EuroEuroEuroEuro 6.Baumpatenschaften auf die Dauer von 50 Jahren 6.1an Wegen3.706,724.411,004.410,0018513.711,76 6.2in Feldern4.942,295.881,335.880,0016516.305,88 Gebührenaufkommen gesam t30.017,65 2018neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-6,78 Kostendeckungsgrad 99,98%

  • Anlage 16 Bestattungsgebühren 2018
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    Anlage 16 Berechnung der Bestattungsgebühren 1. Bestattungsgebühren für Erd- oder Feuerbestattungen (Gebühren-Verzeichnis Nr. 4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 16a bis 16f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramtes dargestellt. Erwachsene und KinderKinderKinder über 10 Jahrebis 10 Jahrebis 2 Jahre Art der LeistungErd-Feuer-Erd-Feuer-im bestattungbestattungbestattungbestattungKleinki.Feld EuroEuroEuroEuroEuro Benutzung der Leichenhalle, Dek o90,0090,0090,0090,0090,00 Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung zur Trauerfeier und Deko295,00295,00295,00295,00236,00 Verbringen des Sarges zum Grab (höchstens vier Träger) und Bestatten des Sarges360,00180,0090,00 bei Feuerbestattung die Über- führung von der Trauerhalle, Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium45,0022,00 Öffnen und Schließen des Grabe s395,00153,0057,00 Beisetzung der Urne einschl. Öffnen und Schließen des Grabes195,00195,00 Einäscherung des Verstorbenen238,00119,00 und Aufbewahrung der Urne7,007,00 BESTATTUNGSGEBÜHR NEU1.140,00870,00718,00728,00473,00 BESTATTUNGSGEBÜHR ALT1.140,00870,00718,00728,00473,00 Erhöhung/Senkung (-) in Eur o0,000,000,000,000,00 Anlage 16 2. Zuschläge zu den jeweiligen Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. 4.4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 16a bis 16f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramts dargestellt. 2.1 Art der LeistungNeu EuroAlt Euro Tiefergraben einer Grabstätte256,00256,00 Grabaushub über Normalgröß e109,00109,00 Öffnen und Schließen der Leichenhalle - außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20 Uhr63,0063,00 - nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen105,00105,00 Benutzung des Sektionsraumes168,00168,00 Durchführung amtsärztlicher Leichenschau57,0057,00 3. Gesamtbetrachtung Voraussichtliche Höhe der Bestattungsgebühren nach Gebührenanpassun g Gebührenart/nach BerechnungshinweisAnlageGebührenanpassungGebührenbedarf Leichenhallen/Kühlräume16a141.180,00142.187,51 Trauerhallen16b593.776,00594.688,22 Grabaushub (Erd)16c472.051,00473.229,95 Leichenträger16d362.092,00362.379,99 Einäscherungen16e957.200,84961.942,14 Urnenbeisetzungen16f452.595,00454.512,61 2018Euro Über-/Unterdeckung (-) in Euro-10.045,58 Kostendeckungsgrad99,66% Bei der Berechnung des Gebührenbedarfs ist der Zuschussbetrag für Leichenhallen- und Trauerhallenbenutzung in Höhe von 284.397,48 Euro bereits berücksichtigt (vgl. Anlage 16a + 16b) Die verbleibende Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze.

  • Anlage 16a Leichenhallen 2018
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    Anlage 16 a Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2018196.632,34 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-59.097,89 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift )4.653,06 Euro Gebührenbedarf 2018142.187,51 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1 /Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung90,6590,001.550139.500,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhall e 4.4.3.1außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uh r63,0063,005315,00 4.4.3.2nach 20 Uhr sowie an Sonn- und 105,00105,005525,00 Feiertagen 4.4.4Benutzung des Sektionsraume s168,00168,005840,00 Gebührenaufkommen gesam t141.180,00 2018 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.007,51 Kostendeckungsgrad 99,29% Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 59.097,89 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben) .

  • Anlage 16b Trauerhallen 2018
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    Anlage 16 b Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2018816.064,91 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-225.299,59 Euro abzgl. sonstige Erlöse -1.500,00 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift )1.129,35 Euro Ergebnisausgleich 2015 (Lastschrift )4.293,55 Euro Gebührenbedarf 2018594.688,22 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1 /Durchführung einer Trauerfeier.295,86295,002.010592.950,00 4.2.1Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zu r Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahr e 4.1.2/Erd- oder Feuerbestattung295,86295,002590,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren 4.1.3Erdbestattung295,86236,001236,00 Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesam t593.776,00 2018 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-912,22 Kostendeckungsgrad 99,85% Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder , = 80% der Gebührenobergrenze) sowie Rundungsdifferenzen. Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 225.299,59 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben) .

  • Anlage 16c Grabaushub 2018
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    Anlage 16 c Berechnung der Gebühren für Grabaushub als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2018473.229,95 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Gebührenbedarf 2018473.229,95 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre395,98395,00970383.150,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahr e153,99153,002306,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu57,6057,00157,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld de s Hauptfriedhofes 4.4.1 /Tiefergraben einer Grabstätte/256,65256,0034588.320,00 5.2.2Ausgraben aus der Tieferlegung 4.4.2Grabaushub über Normalgröß e109,99109,002218,00 Gebührenaufkommen gesam t472.051,00 2018neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.178,95 Kostendeckungsgrad99,75%

  • Anlage 16d Leichenträger 2018
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    Anlage 16 d Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2018367.218,52 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )-4.838,53 Euro Gebührenbedarf 2018362.379,99 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von de r Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 Jahr e360,29360,00970349.200,00 4.1.2Kinder bis zu 10 Jahren180,14180,001180,00 4.1.3Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg90,0790,00190,00 Verbringen des Sarges von de r Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahr e45,0445,0028012.600,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren22,5222,00122,00 Gebührenaufkommen gesam t362.092,00 2018neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-287,99 Kostendeckungsgrad 99,92%

  • Anlage 16e Kremation 2018
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    Anlage 16 e Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20181.224.843,15 Euro abzgl. sonstige Erlöse-115.000,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )-147.901,01 Euro Gebührenbedarf 201 8961.942,14Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren-Gebühren- VorschlagAnzahl derGebühren- obergrenzeobergrenzeneu voraussichtlichenaufkommen nettobruttobruttoGebührenfälleneu netto Geb.Nr. BezeichnungEuroEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestattete r 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre200,08238,09238,004.230846.000,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren100,04119,05119,001100,00 4.2.1 /Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts6,677,947,004.23024.882,35 4.4.5Durchführung amtsärztlicher Leichenschau48,5057,7257,001.80086.218,49 Gebührenaufkommen gesam t957.200,84 2018neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-4.741,30 Kostendeckungsgrad 99,51%

  • Anlage 16f Urnenbeisetzung 2018
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    Anlage 16 f Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2018474.512,61 Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift)-20.000,00 Euro Gebührenbedarf 2018454.512,61 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.2.1 /Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder dem Krematorium zum Grab. Bei-195,91195,002.035396.825,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts338,39338,0016555.770,00 Gebührenaufkommen gesamt452.595,00 2018neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.917,61 Kostendeckungsgrad99,58%

  • Anlage 17 Umbettung 2018
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    Anlage 17 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201822.428,13 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift)-44,00 Euro Gebührenbedarf 201822.384,13 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1 vor Ablauf der Ruhezeit3.302,583.302,0039.906,00 5.1.1.2 Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.568,672.568,0012.568,00 5.1.1.3 Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.568,672.568,0012.568,00 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbestattung im gleichen Grab2.201,722.201,0024.402,00 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.467,811.467,0022.934,00 Gebührenaufkommen gesamt22.378,00 2018neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-6,13 Kostendeckungsgrad99,97%

  • Anlage 18 Umbettung Urnen 2018
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    Anlage 18 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und und Ausgrabung von Urnen Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201825.020,26 Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift)-516,36 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Gutschrift)-40,00 Euro Gebührenbedarf 201824.463,90 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne342,49342,004013.680,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.3.1.1 im Zusammenhang mit eine r weiteren Bestattung232,41232,00102.320,00 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts281,33281,00308.430,00 Gebührenaufkommen gesam t24.430,00 2018neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-33,90 Kostendeckungsgrad99,86%

  • Anlage 19 Ermittlung des Zinssatzes
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    Anlage 19 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Seit dem Jahr 2010 wird zur Bestimmung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten der gewichtete (Zins-) Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 31.01.2016 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 50 Kredite, von denen 202.154.867,09 Euro noch nicht getilgt waren und eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 2,973% aufweisen. Bereits ab Haushaltsjahr 2016 wird ein Zinssatz von 3 % zugrunde gelegt.

  • Anlage 20 Berechnungsbeispiele
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    Anlage 20 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Gebühren Gebühren Änderung Leistungsbeschreibung/Gebührentatbestandalt Euroneu Euroin % Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Wahlgrab2.709,00 2.756,001,73 mit Trauerfeier, incl. Deko, Orgelspiel und Tieferlegung Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Reihengrab1.680,00 1.716,002,14 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab2.143,00 2.187,002,05 mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Kolumbariennische3.443,00 3.487,001,28 mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Erdbestattung eines Kindes unter 10 Jahren im Kinderfeld1.059,00 1.078,001,79 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.848,00 1.892,002,38 Urnenwahlgrab und amtsärztlicher Leichenschau (o.Verw.Geb. ) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.108,00 1.147,003,52 Urnenreihengrab und amtsärztlicher Leichenschau (o.Verw.Geb. ) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,292,00302,003,42 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und mit Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,235,00245,004,26 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und ohne Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Kapellen- und Leichenhallen-1.658,00 1.700,002,53 benutzung und ohne Überführung zum Krematorium, einschließlic h Urnenwahlgrab (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab1.953,00 1.995,002,15 mit Trauerfeier und Orgelspiel. Der Verstorbene ist bereits durch den Amtsarzt besichtigt und wird durch ein Bestattungsunternehmen direkt zur Trauerfeier in die Kapelle und anschließend in das Krematorium verbracht (o. Verw.Geb.)

  • Anlage 21 Ergebnisausgleich
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    Anlage 21 2012201320142015 Reihengräber9.800,00 €-9.417,24 €-3.901,99 €-2.357,64 € Wahlgräber25.982,78 €-52.000,00 €-91.848,97 €-22.485,32 € Kolumbarien0,00 €31.163,78 €0,00 €10.430,75 € Baumpatenschaften0,00 €3.128,00 €0,00 €-697,40 € Leichenhallen-6.929,79 €-4.653,06 €-1.905,49 €-7.955,78 € Trauerhallen-11.454,68 €0,00 €-1.129,35 €-4.293,55 € Grabaushub5.900,00 €0,00 €0,00 €-20.729,53 € Leichenträger6.831,78 €4.838,53 €0,00 €-6.111,79 € Einäscherungen81.916,52 €147.901,01 €19.397,36 €172.843,55 € Urnenbeisetzungen0,00 €20.000,00 €1.005,05 €-10.766,70 € Aus-/Umbett.Erd0,00 €44,00 €-397,00 €-1.253,74 € Aus-/Umbett. Urne0,00 €516,36 €40,00 €-164,96 € Gesamt112.046,61 €141.521,38 €-78.740,39 €106.457,89 € 2012201320142015 Reihengräber0,00 €0,00 €0,00 €0,00 € Wahlgräber0,00 €0,00 €-56.000,00 €-22.485,32 € Kolumbarien0,00 €0,00 €0,00 €1.000,00 € Baumpatenschaften0,00 €0,00 €0,00 €-500,00 € Leichenhallen0,00 €0,00 €-1.905,49 €-7.955,78 € Trauerhallen0,00 €0,00 €0,00 €0,00 € Grabaushub0,00 €0,00 €0,00 €0,00 € Leichenträger0,00 €0,00 €0,00 €0,00 € Einäscherungen0,00 €0,00 €0,00 €172.843,55 € Urnenbeisetzungen0,00 €0,00 €0,00 €-10.766,70 € Aus-/Umbett.Erd0,00 €0,00 €0,00 €-981,00 € Aus-/Umbett. Urne0,00 €0,00 €0,00 €-100,00 € Gesamt0,00 €0,00 €-57.905,49 €131.054,75 € Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich

  • Anlage 22 Gebührenverzeichnis 2015
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    Anlage 22 Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr der Ruhezeit4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte249,00 1.1Erdbestattungsreihengrab 4.4.2Grabaushub über Normalgröße107,00 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre560,004.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 700,004.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit) an Werktagen bis 20.00 Uhr60,00 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld350,004.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- und Feiertagen100,00 feld des Hauptfriedhofes81,004.4.4Benutzung des Sektionsraumes160,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 755,004.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau 57,00 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab500,004.5Besondere Gebühren 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-696,004.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 2Gebühr für den Erwerb des NutzungsrechtesKarlsruhe beigesetzt wird an einem Wahlgrab (pro Jahr)4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre663,00 2.1Erdbestattungswahlgrab4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren527,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern67,004.5.2Einstellen und Warten90,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen110,005Umbettungen / Ausgrabungen 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,00 2.2Urnenwahlgrab62,005.1 Umbettung von Erdbestatteten 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.277,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.549,00 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften127,005.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung63,00 Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.549,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums221,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums139,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 3.4.1- 1. Größe (eintürig)190,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)316,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.185,00 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)442,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung249,00 4Bestattungsgebühren5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.456,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.120,005.3Umbettung von Urnen 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren709,005.3.1Umbettung einer Urne 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg469,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe331,00 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 4.2Feuerbestattungsgebühren Bestattung225,00 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre846,00 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren710,005.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht aufauswärts272,00 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle90,005.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts320,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre295,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre295,006.1- an Wegen4.310,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg236,006.2- in Feldern5.740,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des7.Sonstige Gebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre43,00Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren21,00entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 16.12.2014, gültig ab 01.01.2015

  • Anlage 23 Friedhofsgebührensatzung
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    Anlage 23 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Sat- zung vom 16. Dezember 2014 (Amtsblatt vom 30. Dezember 2014) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Ba- den-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491, 492), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung ihres Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhebt die Stadt Karlsruhe Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Gebührenschuldner/-in ist, - wer die gebührenpflichtige Leistung veranlasst, - wer nach öffentlichem Recht, insbesondere nach §§ 21, 31 Bestattungsgesetz Ba- den-Württemberg, verpflichtet ist, die Leistung zu veranlassen. (2) Mehrere Schuldner/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen. § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leis- tung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Anlage 23 § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht werden, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden oder für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehr- stelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht verbrauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungs- gebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestattungen enthalten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Friedho- fes (höchstens 4 Träger), d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Haupt- friedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, Anlage 23 i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Um- bettungen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.November 1987 außer Kraft. (Die letzte Fassung vom 16. Dezember 2014 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft)

  • Friedhofsgebührensatzung
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0698 Verantwortlich: Dez.5 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 25.11.2016 2 X Vorberaten Hauptausschuss 06.12.2016 12 X Vorberaten Gemeinderat 13.12.2016 10 X Zustimmung Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a. b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2012 bis 2015 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 47.991,97 Euro und Einbe- ziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2012 bis 2015 in Höhe des sal- dierten Teilbetrages von 11.708,51 Euro in der Gebührenkalkulation 2017, c) die in Anlage 11 vorgenommene Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2013 bis 2015 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 196.427,72 Euro in der Gebührenkalkulation 2018. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.01.2015 eine Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Bestattungsgebühren für Erdbestattungen von Kindern bis 2 Jahre sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. In Anlage 2 sind die alten und neuen Gebührensätze einschließlich der prozentualen Verände- rungen ausgewiesen. 1.1 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation In den angeschlossenen Berechnungen (Anlagen 3 bis 18) sind die nach den Vorschriften des § 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschläge der Verwaltung ausgewiesen. Sie enthalten weitgehende Kostendeckungen unter Berücksichtigung des Ergeb- nisausgleichs für 2012 bis 2015. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im ge- bührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 -45.370,30 Euro und für das Jahr 2018 -53.773,91 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtaus- schöpfen der Gebührenobergrenzen durch Rundungsdifferenzen sowie fehlende Kostende- ckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. Unterdeckungen aufgrund von Rundungsdifferenzen sollen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Das neue Gebührenverzeichnis liegt in der Anlage 1a bei. Die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2017 und 2018 enthalten kalkulatorische Zinsen in Höhe von rund 0,81 Mio. Euro. Das Anlagekapital wird seit dem 01.01.2016 mit 3,0 % verzinst (vgl. Anlage 19). 1.2 Erläuterungen zum Ergebnisausgleich Der Teilhaushalt 6900 - Friedhof und Bestattung - weist aus Vorjahren noch Über- und Unterde- ckungen auf, die mit dieser Gebührenkalkulation zum Teil ausgeglichen werden sollen (Anlage 21). Die Verwaltung schlägt vor, die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2012 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von +112.046,61 Euro bei der Gebührenkalkulation 2017 zu be- rücksichtigen. Ferner soll die Kostenunterdeckung aus 2013 mit einem saldierten Teilbetrag von -60.289,24 Euro, die Kostenunterdeckung aus 2014 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von -19.745,55 Euro und die Kostenunterdeckung aus 2015 mit einem saldierten Teilbetrag von -20.303,31 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 einbezogen oder verrechnet werden (Anlage 3). In die Gebührenkalkulation 2018 soll die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2013 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von +201.810,62 Euro, die Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2014 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von -1.089,35 Euro und die Kostenun- terdeckung aus dem Jahr 2015 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von -4.293,55 Euro einbezogen werden (Anlage 11). Über die Einbeziehung des danach noch offenen Ergebnisausgleichs 2014, saldiert -57.905,49 Euro und des Ergebnisausgleichs 2015 saldiert +131.054,75 Euro sollte der Ge- meinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Aufgrund der unterschiedlichen Berücksichtigung der Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren können nach der moderaten Erhöhung ab 2017 für das Folgejahr 2018 gleichbleibende Gebüh- rensätze erreicht werden. 2. Einzelfeststellungen 2.1.1 Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Die tarifvertraglich gestiegenen Personalaufwendungen, die Einbeziehung von Über- und Un- terdeckungen aus Vorjahren und die unterschiedliche Entwicklung des Bestandes der Grabarten machen eine differenzierte Gebührenanpassung bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Rei- hengräber, Wahlgräber sowie Kolumbarien/ Grüfte und Baumpatenschaften erforderlich. Bei der Kalkulation der Nutzungsrechtsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Lediglich der Kostendeckungsgrad für die Nutzungsrechtsgebüh- ren für Kinder- und Kleinkindergräber liegt wie bisher zwischen 75% und 92%. 2.2 Bestattungsgebühren Die unterschiedliche Einbeziehung der Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2012 bis 2015 und gestiegene Personalaufwendungen machen bei den Bestattungsgebühren Gebühren- erhöhungen nötig. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Lediglich der Kostendeckungsgrad für die Bestattung von Kin- dern bis 2 Jahre beläuft sich wie bisher auf ca. 88 %. Aufgrund der niedrigen Fallzahlen haben diese Gebühren aber nur eine untergeordnete Bedeu- tung. 2.2.1 Kapellen- und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebührenfestset- zung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten, in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich daher im Haushaltsjahr 2017 auf 282.626,53 Euro und im Haushaltsjahr 2018 auf 284.397,48 Euro. Die Gebühren für die Benut- zung der Kapellen- und Leichenhallen können auf dem Niveau des Jahres 2016 gehalten wer- den. Sofern sich unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11.03.2008 Kostenüberdeckungen im Bereich der Leichen- und Trauerhallen ergeben, führen diese zu einer Reduzierung des Fixkos- tenzuschusses um die Höhe der Kostenüberdeckungen. Andernfalls würde durch einen vom Steuerhaushalt getragenen Zuschuss eine an den Gebührenzahler zu erstattende Überdeckung entstehen. 2.2.2 Krematorium Im Bereich des Krematoriums sind trotz der ansteigenden Zahl an Kremationen und der Einbe- ziehung von Überdeckungen aus Vorjahren aufgrund gestiegener Personal-, Sachaufwendun- gen und kalkulatorischer Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des Krematoriums Gebührenanpassungen notwendig. Die Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen erhöhen sich von derzeit 235 Euro brutto auf 245 Euro brutto. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 2.2.3 Urnenbeisetzungen/Umbettung und Ausgrabung von Urnen Der gestiegene Aufwand durch bessere Serviceleistungen, z.B. Begleiten der Angehörigen von der Friedhofskapelle zum Grab, und leicht rückläufige Fallzahlen machen eine Anpassung der Gebühren für die Beisetzung, Umbettung und Ausgrabung von Urnen erforderlich. 3. Regelung nachträglich eintretende Steuerpflicht Die Einführung einer Steuerpflicht auch für den hoheitlichen Bereich des Friedhofs- und Bestat- tungswesens ist immer wieder in der Diskussion. Die bisherigen ausgewiesenen Gebühren (Aus- nahme Ziff 8 des Gebührenverzeichnisses) der Friedhofgebührensatzung enthalten keine Um- satzsteuer, weshalb für den Fall einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht erhöhte Gebüh- rensätze nicht verlangt werden könnten. Aufgrund dessen soll §1 Satz 2 neu in die Satzung aufgenommen werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a. b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber- und Unterde- ckungen der Jahre 2012-2015 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 47.991,97 Euro und Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2012 bis 2015 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 11.708,51 Euro in der Gebühren- kalkulation 2017, c) die in Anlage 11 vorgenommene Einbeziehung Kostenüber- und Unterdeckun- gen der Jahre 2013 bis 2015 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 196.427,72 Euro in der Gebührenkalkulation 2018. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Anlagenübersicht Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Anlage 1 a Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung Anlage 2 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Anlage 3 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebührenobergren- zen auf Basis der Kostenrechnung 2017 Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber 2017 Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber 2017 Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte 2017 Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften 2017 Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 2017 mit Einzelberechnungen der Teilleis- tungen aus den Anlagen 8a bis 8f Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatte- ten 2017 Anlage 10 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen 2017 Anlage 11 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebührenobergren- zen auf Basis der Kostenrechnung 2018 Anlage 12 Berechnung der Gebühren für Reihengräber 2018 Anlage 13 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber 2018 Anlage 14 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte 2018 Anlage 15 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften 2018 Anlage 16 Berechnung der Bestattungsgebühren 2018 mit Einzelberechnungen der Teilleis- tungen aus den Anlagen 16a bis 16f Anlage 17 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatte- ten 2018 Anlage 18 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen 2018 Anlage 19 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Anlage 20 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Anlage 21 Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH 6900 Anlage 22 Seit 01.01.2015 gültiges Gebührenverzeichnis Anlage 23 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

  • Protokoll GR TOP 10
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 13. Dezember 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 10 der Tagesordnung: Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Vorlage: 2016/0698 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen und im Hauptausschuss - a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a der Satzung. b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber- und Unterde- ckungen der Jahre 2012-2015 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 47.991,97 Euro und Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2012 bis 2015 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 11.708,51 Euro in der Gebühren- kalkulation 2017, c) die in Anlage 11 vorgenommene Einbeziehung Kostenüber- und Unterdeckun- gen der Jahre 2013 bis 2015 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 196.427,72 Euro in der Gebührenkalkulation 2018. Abstimmungsergebnis: Bei 30 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Beratung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss: Da sehe ich ebenfalls keine Wortmeldungen. Wir beginnen mit der Abstimmung. – Auch das ist eine übergroße Mehrheit. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2017