Verlängerungsvereinbarung mit den Betreibern der dualen Systeme für 2017
| Vorlage: | 2016/0696 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.11.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.12.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0696 Dez. 5 Verlängerungsvereinbarung mit den Betreibern der dualen Systeme für 2017 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 24.11.2016 6 X vorberaten Hauptausschuss 06.12.2016 21 X vorberaten Gemeinderat 13.12.2016 21 X Zustimmung Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Verlängerungsvereinba- rung zwischen der Landbell AG (Betreiber duale Systeme) und der Stadt Karlsruhe (990.000 €/a netto für Sammlung und 410.000 €/ a netto für Abfallberatung/Unterhaltung der Container- standplätze) zu. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1,4 Mio. € Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.700.53.70.04.05.01 Kontenart: 34100000 Ergänzende Erläuterungen: Betrag dient zur Finanzierung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) im Bereich der Abfallwirtschaft. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe hat zur Erfassung von Wertstoffen seit Jahren ein Sondersammelsystem etabliert. Die Betreiber der dualen Systeme sind über eine Abstimmungsvereinbarung an die Mitbenutzung dieses Systems gebunden. Derzeit bestehen zwischen den Betreibern dualer Sys- teme und der Stadt Karlsruhe Verträge über die Erfassung von Verkaufsverpackungen aus Pa- pier-Pappe-Karton (PPK) und Leichtstoffverpackungen (LVP) vom 30.04.2010. Über Verlänge- rungsvereinbarungen wurden diese Verträge mehrfach - zuletzt bis zum 31.12.2016 - verlän- gert. Die Stadt Karlsruhe erhält hieraus von den Betreibern dualer Systeme eine Pauschalvergü- tung von 917.000 Euro/Jahr (netto) für LVP und 73.000 Euro/Jahr (netto) für PPK zzgl. einer Pauschale für Abfallberatung und Unterhaltung der Containerstandplätze von 1,35 € (netto) pro Einwohner. In mehreren Gesprächen im Jahr 2014 diskutierte man bereits die Neugestaltung der Wertstof- ferfassung (Einführung Papiertonne) und die Weiterführung der Verlängerungsvereinbarungen für die Jahre 2015/16. Für 2017 sind die Systeme nunmehr nach neuerlicher Verhandlung zu einer erneuten Verlängerung um ein Jahr zu gleichen Konditionen bereit. Die Wertstofftonne wird damit auch 2017 weiterhin unter der Trägerschaft der Stadt Karlsruhe betrieben. Die Vereinbarungen sind als Anlage beigefügt (Entwurf Verlängerungsvereinbarung zum Ver- trag zwischen DSD und Stadt Karlsruhe vom 28./30.04.2010 über die Erfassung gebrauchter Leichtverpackungen (LVP) und Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) sowie Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroß- behältnissen). Eckpunkte der Verlängerung sind: Die Stadt Karlsruhe erfasst die Wertstofftonne mit eigenen Fahrzeugen und Personal und erhält eine Kostenbeteiligung dafür in Höhe von 917.000 Euro/Jahr (netto) für LVP und 73.000 Euro/Jahr (netto) für PPK zzgl. einer Pauschale für Abfallberatung und Un- terhaltung der Containerstandplätze von 1,35 € pro Einwohner. Die Höhe der Kostenbe- teiligung entspricht derjenigen des Jahres 2016. Die Dualen Systeme übernehmen an der Übergabestelle im Sammelgebiet einen fixen Anteil mit 8.716 Mg/a von der gesammelten Menge aus der Wertstofftonne und führen diese Teilmenge der ordnungsgemäßen Sortierung und Verwertung zu (wie 2016). Die Stadt Karlsruhe führt die restliche Menge einer ordnungsgemäßen Sortierung und Verwertung auf der Grundlage Kreislaufwirtschaftgesetzes zu. Alle weiteren Betreiber dualer Systeme richten sich nach der mit der Landbell AG abzu- schließenden Verlängerungsvereinbarung. Für die Zukunft streben die Dualen Systeme an, die Trägerschaft über die Erfassung der Wert- stoffe aus den Haushalten auf der Grundlage der Verpackungsverordnung auch in der Stadt Karlsruhe zu übernehmen und diese Leistung auszuschreiben (Vergabe im Wettbewerb). Fast überall in Deutschland sind die Dualen Systeme von Anfang an Träger des Systems (gelbe Ton- ne, gelber Sack). In Karlsruhe wird seit Einführung der Verpackungsverordnung ein sogenanntes Sondersystem gelebt, d. h. Träger des Systems ist die Stadt Karlsruhe und die Dualen Systeme haben eine Mitbenutzungspflicht. Damit erbringt die Stadt Karlsruhe Leistungen bei der Ein- sammlung, die entsprechend vergütet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Frage der künftigen Trägerschaft ist neben den unmittelbaren Leistungen für die Bürgerin- nen und Bürger bei der Wertstofferfassung in den anstehenden Verhandlungen mit den Dualen Systemen zu klären. Die Stadt möchte die derzeitige Regelung mit der städtischen Wertstoff- tonne weiterhin beibehalten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im AUG am 24.11.2016 und im Hauptaus- schuss am 06.12.2016 - Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Verlängerungs- vereinbarung für 2017 zwischen der Landbell AG (Betreiber duale Systeme) und der Stadt Karlsruhe zu.
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Extrahierter Text
Anlage Entwurf Verlängerungsvereinbarung Verlängerungsvereinbarung zum Vertrag zwischen DSD und Stadt Karlsruhe vom 28./30.04.2010 über die Erfassung gebrauchter Leichtverpackungen (LVP) und Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) in der Fassung der Verlängerungsvereinbarung vom 10./21.1.2014 zwischen Landbell AG Rheinstraße 4 L 55116 Mainz (nachfolgend „Systembetreiber“ genannt) und Stadt Karlsruhe - Amt für Abfallwirtschaft Ottostraße 21 76227 Karlsruhe (nachfolgend „Leistungspartner“ genannt) (gemeinsam auch „die Parteien“ genannt) für das Vertragsgebiet BW022 (Stadt Karlsruhe) Die Stadt Karlsruhe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat zum 1.1.2015 die Er- fassung der Materialfraktionen bei den Haushalten im Vertragsgebiet neu gestaltet und erfasst seither Papier, Pappe und Kartonage (PPK) einerseits und sonstige Wertstoffe ein- schließlich Leichtstoffverpackungen (LVP) andererseits im Vertragsgebiet in getrennten Tonnen. Aus Sicht der Parteien lässt sich noch nicht verlässlich vorhersagen, wie sich die Mengen an PPK, die in der städtischen Papiertonne erfasst werden, und die Mengen an Wertstoffen einschließlich PPK, die weiterhin in der Wertstofftonne erfasst werden, in 2017 entwickeln. Die Parteien sind sich daher einig, dass die bisherigen Vereinbarungen weitergelten sollen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Die Parteien verein- baren vor diesem Hintergrund folgendes: § 1 Laufzeit Die Parteien vereinbaren, dass die Laufzeit gemäß § 15 Abs. 1 des Vertrags, mit allen Rechten und Pflichten des o.g. Vertrages vom 28./30.4.2010, in der Fassung der Ver- längerungsvereinbarung vom 10./21.1.2014, bis zum 31.12.2017 verlängert wird. § 2 Vergütung Die Vergütung gemäß § 13 Abs. 1 des Vertrags wird für den Leistungszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 wie folgt festgelegt: Für die Leistung der LVP-Erfassung: 917.000,00 EUR/a Für die Leistung der PPK-Erfassung: 73.000,00 EUR/a § 3 Mengen Der auf die dualen Systeme insgesamt entfallende Anteil an der gesamten Menge an Verkaufsverpackungen, für den nach § 4 Abs. 1 des Vertrages die Übergabe durch den Leistungspartner erfolgt, wird für den Leistungszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 für die Zwecke dieses Vertrags wie folgt festgelegt: 8.716 Tonnen („DS-Menge“) Diese Menge wird den Systembetreibern als unsortierte Sammelmenge aus der Wert- stofftonnensammlung übergeben. Der Nachweis der daraus aussortierten Mengenantei- le gegenüber den Systemen richtet sich nach den vertraglichen Regelungen des System- betreibers mit dem Sortiervertragspartner. Bei der Übergabe von Verkaufsverpackungen gemäß § 4 Abs. 1, Anlage 4 des Vertrags an den Sortiervertragspartner des Systembe- treibers werden die auf den Systembetreiber entfallenden Mengen wie folgt festgelegt: Der auf den Systembetreiber entfallende Anteil an der DS-Menge ergibt sich durch Addi- tion des auf den Systembetreiber entfallenden PPK-Mengenanteils („PPK-Mengenan- teil“) und des entsprechenden LVP-Mengenanteils („LVP-Mengenanteil“). Zur Bestimmung des PPK-Mengenanteils und des LVP-Mengenanteils wird die DS- Menge für die Zwecke dieses Vertrags wie folgt festgelegt. DS-PPK-Menge: 1.716 Tonnen/a DS-LVP-Menge: 7.000 Tonnen/a Der PPK-Mengenanteil bestimmt sich nach dem Anteil an der DS-PPK-Menge, der nach dem Mengenclearing gemäß der zwischen den dualen Systemen geschlossenen Verein- barung über die Ermittlung von Lizenz- bzw. Vertragsmengenanteilen für Verkaufsver- packungen aus PPK in der jeweils geltenden Fassung auf den Systembetreiber entfällt. Der LVP-Mengenanteil bestimmt sich nach dem Anteil an der DS-LVP-Menge, der nach dem Mengenclearing gemäß der zwischen den dualen Systemen geschlossenen Verein- barung über die Ermittlung von Lizenz- bzw. Vertragsmengenanteilen (LVP/Glas) in der jeweils geltenden Fassung auf den Systembetreiber entfällt. § 4 Vertragsanpassung Die Parteien sind sich einig, den Vertrag anzupassen, sofern und soweit dies durch eine vollziehbare Entscheidung oder andere Vorgaben des Bundeskartellamtes in einem Ver- waltungs- oder Bußgeldverfahren, an dem mindestens eine der Vertragsparteien oder der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in der Stadt Karlsruhe Beteiligte(r) im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 2 GWB ist, notwendig werden sollte. Das Recht der Parteien, Rechts- mittel gegen eine etwaige Entscheidung des Bundeskartellamtes einzulegen, bleibt hier- von unberührt. Mainz, den ___________ Karlsruhe, den ___________ _____________________ ________________________ Landbell AG Stadt Karlsruhe Anlage Entwurf Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen zwischen der Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft Ottostr. 21 76227 Karlsruhe - im Folgenden „öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger“ genannt - und der Landbell AG, vertreten durch den Vorstand, Rheinstraße 4L, 55116 Mainz - im Folgenden „Systembetreiber“ genannt – 1. Gemäß § 6 Abs. 4 Satz 8 der VerpackV vom 02.04.2008 ist der Systembetreiber verpflichtet, sich anteilig an den Kosten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu beteiligen, die durch Abfallberatung für ihr jeweiliges System und durch die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen entstehen, auf denen Sammelgroßbehältnisse abgestellt werden. Die Kostenbeteiligung an der Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung (Sonder- nutzung) und Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroß- behältnissen errechnet sich dabei anhand der Kriterien Systemdichte (Standplatz/EW) und Anzahl erfasster Fraktionen je Stellplatz (z. B. Anzahl farbgetrennter Glas- fraktionen; PPK und/oder Weißblech über Depotcontainer). Für das Gebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers besteht derzeit folgende Situation, aus der sich die Kostenbeteiligung wie folgt zusammensetzt: EW (30.06.2015) Stellpl. Glas 3-farb. Stellpl. PPK (für 5 % der erfassten Menge) Stellplätze Weißblech Verdichtung Standplatz/EW Nebenentgelt €/EW/a Abfallberatung €/EW/a Gesamt €/EW/a 305.347 313 0 9 (WSH) 950 1,09 0,26 1,35 Verändert sich die aktuelle Systemausgestaltung, so dass die Systemdichte größer 1 : 800 (Standplatz/EW), 1 : 1.200 (Standplatz/EW) wird bzw. sich die Anzahl der über Depotcontainer erfassten Fraktionen oder der über Depotcontainer erfasste Anteil der PPK-Fraktion reduziert, wird der Entgeltanspruch mit Wirkung zum Zeitpunkt der Systemänderung angepasst. Dieses Entgelt in Höhe von 1,35 EURO/Einwohner/Jahr zzgl. gesetzlicher MwSt. stellt einen Gesamtbetrag für alle Systembetreiber nach § 6 Abs. 4 VerpackV dar. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden hat eine Clearingstelle die Aufgabe übernommen, den Entgeltanteil festzulegen, den der jeweilige Systembetreiber auf der Grundlage dieser Vereinbarung zu entrichten hat. Jeder Systembetreiber teilt dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger seinen Anteil mit und zahlt diesen zu den vereinbarten Stichtagen. 2. Für die Abrechnung wird die für den 30. Juni des jeweiligen Vorjahres durch das Statistische Landesamt für das Gebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers festgestellte Einwohnerzahl zu Grunde gelegt. Die Rechnungslegung erfolgt halbjährlich, jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres. Der Rechnungsbetrag ist vom Systembetreiber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. 3. Sofern weitere Systembetreiber nach Feststellung durch das Landesumwelt- ministerium ihre Dienstleistung anbieten, haben diese sich am zwischen den obigen Parteien vereinbarten Nebenentgelt gemäß § 6 Abs. 4 VerpackV zu beteiligen. 4. Diese Vereinbarung gilt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017. Mit Abschluss dieser Vereinbarung endet die Geltung etwaiger sonstiger Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen. 5. Sonstige zwischen den Parteien bestehende vertragliche Vereinbarungen bleiben unverändert bestehen. Karlsruhe, den Mainz, den __________________ ____________________ Öffentlich-rechtlicher Landbell AG Entsorgungsträger
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 13. Dezember 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Verlängerungsvereinbarung mit den Betreibern der dualen Systeme für 2017 Vorlage: 2016/096 dazu: Anfrage der Stadträte Friedemann Kalmbach und Eduardo Mossuto (GfK) vom 12. Dezember 2016 Vorlage: 2016/0789 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Verlängerungs- vereinbarung für 2017 zwischen Landbell AG (Betreiber duale Systeme) und der Stadt Karlsruhe zu. Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptaus- schuss. Ich sehe keine Wortmeldungen, dann können wir gleich darüber abstimmen – eine mehrheitliche Zustimmung. Ich vergaß zu erwähnen, dass es hier noch eine Anfrage und eine Stellungnahme zu der Anfrage gibt. Die Antragsteller nicken zumindest mal zustimmend mit diesem Umstand. Von daher ist es protokollarisch auch aufgearbeitet. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 9. Januar 2017