Konzept "Zentrale EU-Förderberatung - Strategische Ausrichtung und Unterstützungsspektrum"
| Vorlage: | 2016/0695 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.11.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.12.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0695 Dez. 1 Konzept "Zentrale EU-Förderberatung - Strategische Ausrichtung und Unterstützungs- spektrum" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2016 2 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt das Konzept „Zentrale EU-Förderberatung – Strategische Ausrich- tung und Unterstützungsspektrum“ sowie das zugehörige Faltblatt zur Information der städti- schen Dienststellen und Gesellschaften zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 78.700 Euro p.a. (Pers.- kosten, z.Z. 1,0 VZW) ja 78.700 Euro zzgl. vsl. Tariferhöhungen Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 1002.7000 Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die 1,0 VZW stehen unbefristet im Stellenplan der Stabsstelle ABZ und sind seit 01.01.2015 besetzt. Sachkosten stehen unter ZGK Europäische Angelegenheiten 1.100.11.14.07.90.01 zur Verfügung. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Regionale und überregionale Kooperation Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auftrag des Gemeinderates und Herangehensweise Auf Antrag des Gemeinderates wurde zum 1. Januar 2015 bei der Stabsstelle Außenbe- ziehungen eine Koordinatorin EU-Fördermittel eingestellt. Hintergrund sind die zuneh- mende Komplexität der EU-Fördermittellandschaft sowie gestiegene Anforderungen an Antragstellung und Umsetzung von EU-Projekten. Das vorliegende Konzept wurde im Rahmen von Sondierungsgesprächen mit Schlüsselakteuren auf Ebene der städtischen Dienststellen und Gesellschaften entwickelt, um den konkreten Unterstützungsbedarf und prioritäre Themenfelder zu ermitteln. Parallel wurde im November 2015 der „Euro- pabericht der Stadt Karlsruhe 2010 – 2015“ dem Gemeinderat vorgelegt, dem eine umfassende Sondierung der EU-finanzierten Projektarbeit vorausgegangen war. Wäh- rend der Konzeptionsphase führte die Zentrale EU-Förderberatung bereits erste Bera- tungs- und Unterstützungstätigkeiten durch, so dass wertvolle Erfahrungen in die kon- zeptionelle Arbeit mitaufgenommen werden konnten. Auch wurde bereits eine erste Arbeitshilfe zur übersichtlichen Information über Förderaufrufe entwickelt. Strategische Ausrichtung der EU-Fördermittelakquisition In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche EU-Projekte durch die Stadtverwaltung umgesetzt, so dass bestimmte Schlüsselakteure über ausgeprägte Erfahrungen mit EU- Fördermitteln verfügen. Auf dieser Basis gilt es nun aufzubauen, um eine gezielte Kon- zentration auf Karlsruhes Prioritäten zu erreichen und Synergien zu erzielen. Zugleich sollen die Kompetenzen im Bereich der EU-geförderten Projektarbeit breiter verankert werden. 1) Synergien – Vor dem Hintergrund der beachtlichen Schnittmenge zwischen EU- Förderthemen und städtischen Prioritäten konzentriert sich die Unterstützungsleis- tung der Zentralen EU-Förderberatung insbesondere auf Projekte, die bereits in Pla- nung sind oder ohnehin umgesetzt werden sollen. Karlsruher Themen werden durch die Expertise europäischer Projektpartner bereichert und vorangebracht. Die Zu- sammenarbeit fördert die internationale Vernetzung und Sichtbarkeit der Stadt Karlsruhe. Die Zentrale EU-Förderberatung setzt folgende Schwerpunkte: a) Sie recherchiert systematisch und informiert gezielt, um städtische Einheiten auf EU-Fördermöglichkeiten in prioritären Bereichen hinzuweisen. b) Sie ermittelt Synergien und unterstützt bei Bedarf ressortübergreifende Vernet- zungsprozesse zur Initiierung von EU-Projektanträgen mit klarem Bezug zu städ- tischen Prioritäten (ISEK, IQ-Korridorthemen). c) Sie fördert die Sichtbarkeit und Nachhaltigkeit EU-geförderter Projekte, indem sie den effektiven Wissenstransfer und die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. 2) Kompetenzen – Die Zentrale EU-Förderberatung strebt an, dass städtische Einheiten – über die schon heute „europaaktiven“ hinaus – in die Lage versetzt werden, sich an strategisch wichtigen EU-Projekten zu beteiligen. Die Beteiligung an EU- geförderten Projekten soll einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der „Euro- pakompetenz“ der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten. Im Vorder- grund steht dabei die Kompetenz, EU-Förderprogramme zu kennen, Projektanträge Ergänzende Erläuterungen Seite 3 mit relevanten Kooperationspartnern zu initiieren und einzureichen sowie EU- Projekte durchzuführen. Langfristig sollen Erfahrungen im EU-Projektmanagement sowie gesteigerte Fremdsprachenkompetenz und interkulturelle Kompetenz die Hemmschwelle, die einer Projektbeteiligung häufig entgegensteht, maßgeblich ver- ringern. Die Zentrale EU-Förderberatung a) berät bedarfsorientiert im Umgang mit EU-Förderanforderungen und erarbeitet Arbeitshilfen zu verwaltungstechnischen Aspekten, b) unterstützt die Arbeit in Projektgruppen auf Anfrage, um den Austausch inner- halb der Stadtverwaltung sowie mit externen Partnern während der Antragstel- lung zu unterstützen und c) weist auf relevante Veranstaltungen hin und organisiert bei Bedarf eigene Veran- staltungen und Schulungen zu EU-Förderthematiken. Grundprinzipien und Voraussetzungen der Unterstützungsarbeit Die Zentrale EU-Förderberatung strebt sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch nach außen ein abgestimmtes Vorgehen mit Blick auf die Beteiligung an EU-Projekten an. Um den Auftrag und das Potenzial der Zentralen EU-Förderberatung gewinnbrin- gend auszuschöpfen gilt daher Folgendes: Der innerstädtische Informationsaustausch und die kontinuierliche Rückkopplung sind grundlegend, um EU-Fördermittel strategisch einzuwerben – nur so können Förderinformationen und Unterstützungsarbeit auf städtische Prioritäten und Ar- beitsschwerpunkte abgestimmt werden. Die frühzeitige Abstimmung zwischen Arbeits-, Führungs- und Dezernatsebene ist essentiell, um eine erfolgreiche Antragstellung auf den Weg zu bringen. So kann die strategische Relevanz der EU-Projektanträge sichergestellt werden. Die Unterstützung der Zentralen EU-Förderberatung ist eng an den Bedarfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerichtet – gleichzeitig müssen Rolle und Verantwortlichkeiten der städtischen Projektpartner klar definiert sein. So liegen die Erarbeitung der Antragsinhalte sowie die Projektumsetzung inklusive admi- nistrativer Pflichten bei den städtischen Dienststellen und Gesellschaften. Zusätzlich vernetzt sich die Zentrale EU-Förderberatung kontinuierlich auf städtischer, regionaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene und setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die EU-Projektarbeit ein. Das stetige Engagement soll langfris- tig die Position Karlsruhes im Bereich der EU-Projektarbeit stärken. Ausblick Die Informations- und Beratungstätigkeiten der Zentralen EU-Förderberatung werden systematisch dokumentiert. Darauf aufbauend werden die strategische Ausrichtung und das Unterstützungsspektrum regelmäßig überprüft und mit Blick auf Änderungen der städtischen und übergeordneten Rahmenbedingungen angepasst und weiterentwickelt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Ausschuss Der Ausschuss nimmt das Konzept „Zentrale EU-Förderberatung – Strategische Ausrich- tung und Unterstützungsspektrum“ sowie das zugehörige Faltblatt zur Information der städtischen Dienststellen und Gesellschaften zustimmend zur Kenntnis.
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Extrahierter Text
ZENTRALE EU- FÖRDERBERATUNG STRATEGISCHE AUSRICHTUNG UND UNTERSTÜTZUNGSSPEKTRUM 9.November2016 Stadt Karlsruhe Außenbeziehungen 2| ZENTRALEEU-FÖRDERBERATUNG–STRATEGISCHE AUSRICHTUNGUND UNTERSTÜTZUNGSSPEKTRUM AUFTRAG DES GEMEINDERATSUND HERANGEHENSWEISE Die Verwaltung wurde vomGemeinderat beauftragt, innerhalbder Stabsstelle Außenbeziehungen(ABZ, vormals EURegKA)eine zentrale Anlaufstelle für europäische Fördermittel einzurichten(im Folgenden „ZentraleEU- Förderberatung“). Die entsprechende Personalstelle wurde–durch Anpassung des Stellenprofils nach Weggang eines Mitarbeiters–zum 1. Januar 2015 durch die Koordinatorin EU-Fördermittel, Frederike Groß,wiederbesetzt. Sie ordnet sich in den Arbeitsbereich Europa | Internationales ein.Die Arbeit der ZentralenEU-Förderberatung baut unter anderem auf der durch die EURegKA vorgenommene „Systematische Auswertung der EU- Förderkulisse“ sowie den bisher erschienenen Europaberichten (2006, 2010) auf. Das vorliegendeKonzeptstellt die strategische Ausrichtung und dasUnterstützungsspektrum derZentralenEU- Förderberatungvor.Esbasiert aufdenVorgaben des Gemeinderates 1 ,dendiesbezüglichen Stellungnahmen der Verwaltung(StabsstelleEURegKA, Wirtschaftsförderung) sowieaufder Plenarsitzung des Gemeinderates vom 21. Januar 2014. Des Weiteren wurden Anregungen aus der Gemeinderatssitzung vom 24. November 2015 (Kenntnisnahme des „Europabericht der Stadt Karlsruhe 2010–2015“)aufgenommen. Nicht zuletzt bezieht sich diekonzeptionelle Arbeitaufden konstruktiven Austausch zum Thema EU-Fördermittel innerhalb derseit 15 Jahren bestehendenstadtinternen„Arbeitsgemeinschaft EUROPA“. EineZentrale EU-Förderberatungwird vor dem Hintergrund eingerichtet, dassdie Komplexität derEU- Fördermittellandschaft 2 und der spezifischen Anforderungen an dieAntragstellungund Umsetzungvon EU- gefördertenProjektenstetig zunimmt. Hinzu kommt der gestiegene Stellenwert von externen Ressourcen aus Förderkulissen, die auf EU-, Bundes-und Landesebene bereitstehen. Mit Blick auf das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ (ISEK)sowie dieKorridorthemen des IQ-Prozessesist dieRelevanz der einzelnen EU-Förderbereiche beträchtlich. Auch wurden dieEU-Fördermittel im für Karlsruhebedeutenden grenzüberschreitenden Raum (Programm INTERREG VA Oberrhein2014–2020)im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode(2007–2013)wesentlich erhöht. DasKonzeptwurde überzwei parallellaufende Ansätzeentwickelt: Um den konkreten Unterstützungsbedarf sowie prioritäre Themenfelder zu ermitteln, führte die Koordinatorin EU-FördermittelSondierungsgespräche mitSchlüsselakteurenauf Ebene derstädtischen Dienststellen und Gesellschaften. Darüberhinausbaute sieKontakte in der Stadt Karlsruhe im weiteren Sinne 3 sowie mit anderen Städtenin Baden-Württemberg und deutschlandweit auf, um Einschätzungen zur praktischen Umsetzbarkeit entsprechender Unterstützungsleistungen zu erhalten. Im November 2015 wurde der „Europabericht der Stadt Karlsruhe 2010–2015“ dem Gemeinderat vorgelegt. Der Bericht basiert auf einer Befragung der städtischen Dienststellen und Gesellschaften und stellt insbesondere im Bereich der EU-finanzierten Projektarbeit einenumfassendenÜberblickder letzten fünf Jahre dar. Dieserbietet eine wichtige Grundlage für den Aufbau der ZentralenEU-Förderberatungundlässt ersteRückschlüsse daraufzu, in welchem Umfang die vom Gemeinderat erwarteten Serviceleistungen übernommen werden können. Währendder Konzeptionsphase wurdenbereits Beratungs-und Unterstützungstätigkeiten wahrgenommen. KONZEPTFÜR DIE ZENTRALEEU-FÖRDERBERATUNG Das übergreifende Ziel der ZentralenEU-Förderberatungist die strategischeAusrichtung der EU- Fördermittelakquisitioninnerhalb der Stadtverwaltung.In den vergangenen Jahrenwurdenzahlreiche EU- Projekte umgesetzt, so dassbestimmteSchlüsselakteure über ausgeprägte Erfahrungen mit EU-Fördermitteln 1 Antrag der CDU-Fraktion vom 11. Dezember 2013 und FDP-Zusatzantragvom 20. Januar 2014. 2 Siehe Stadt Karlsruhe(2015) Europabericht der Stadt Karlsruhe 2010–2015, S. 21. 3 Unter anderemESF-GeschäftsstelleStadt Karlsruhe, EU-Koordinationsstelle im ZKM,Regierungspräsidium Karlsruhe. 3| ZENTRALEEU-FÖRDERBERATUNG–STRATEGISCHE AUSRICHTUNGUND UNTERSTÜTZUNGSSPEKTRUM verfügen 4 .Auf dieser Basis gilt es nun aufzubauen, um eine gezielteKonzentrationauf KarlsruhesPrioritätenzu erreichen. Zugleich sollendie Kompetenzenim Bereich derEU-gefördertenProjektarbeit breiter verankert werden(I).Der Erfolg der ZentralenEU-Förderberatunghängt dabeimaßgeblich vonmehrerenVoraussetzungen ab, allen voranvon einer abgestimmten Vorgehensweise sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch nach außen(II). I. STRATEGISCHEAUSRICHTUNG UND UNTERSTÜTZUNGSSPEKTRUM Die strategischeAusrichtung der EU-Fördermittelakquisition soll durch zwei Zielsetzungen erreicht werden: durch die Konzentration EU-geförderter Projekte auf KarlsruhesPrioritätenim Einklang mit aktuellen EU-Strategien (1) und durchdieStärkung der „Europakompetenz“ 5 im Rahmen der EU-Projektarbeit(2). Im Folgenden werden die beidenZielsetzungenund dasvorgeseheneUnterstützungsspektrum der ZentralenEU-Förderberatung vorgestellt. 1.SYNERGIEN–VERKNÜPFUNGVON KARLSRUHES PRIORITÄTEN MITEU-STRATEGIEN HINTERGRUND |Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ (ISEK)definiert strategische Handlungsfelder sowie integrierte Leitvorhaben, die vorrangig ausgestaltet und umgesetzt werden sollen. Zugleich existieren auf EU-Ebene zahlreiche thematische Strategien, die insbesondere mit Hilfe von EU- Fördermitteln verwirklichtwerden sollen. Städtische und EU-Prioritäten decken und ergänzen sich in vielerlei Hinsicht.EU-Förderaufrufesind thematisch häufigübergreifendausgerichtet–Themen werden nicht isoliert sondern im Zusammenspiel mehrerer Bereiche betrachtet, so dass zurUmsetzungbreit aufgestellte Konsortien erforderlich sind. Dieser Trend spiegelt sich auch in dem von der Stadt Karlsruhe verfolgtenIQ-Prozessmit seinen sechs Korridorthemenwider. Mit Blick auf Karlsruhes strategische Handlungsfelder sind unteranderen folgendenVerknüpfungen mit EU- Förderthemen möglich: Wirtschaft und Arbeit |Wettbewerbsfähigkeit, Qualifizierung, Beschäftigung, demografischer Wandel Wissenschaft, Forschung und innovative Technologien Regionale und überregionale Kooperation |Vernetzung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit Sozialer Zusammenhalt und Bildung |Chancengleichheit, Jugend, Migration, Integration, Armutsbekämpfung Kultur und Medien Sport und Gesundheit Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün |Ressourceneffizienz, Artenvielfalt, Katastrophenschutz Städtebau |Nachhaltige Stadtentwicklung Mobilität |Intelligenter, umweltfreundlicher Verkehr, Infrastrukturen, transeuropäische Netze Bürgergesellschaft |Stärkung des gesellschaftlichen und interkulturellen Engagements ZIELSETZUNG |Für eine gezielte Akquisition von EU-Fördermitteln gilt es, sich auf die Schnittmengevon lokalen und europäischen Prioritäten zu konzentrieren.SowerdenKarlsruher Themenim Rahmen von EU-Projekten durch die Expertise europäischer Projektpartner bereichert und vorangebracht.EinePriorisierung ausgewählter Projekte, die bereits inPlanungsind oder ohnehin umgesetzt werden sollen,fördertSynergien auch hinsichtlich der personellen Ressourcen. Hier setzen EU-Fördermittel einen Anreiz,zusätzliche Mittel zu mobilisieren. Zugleich habensiedas Potenzial, eine starke Hebelwirkung zu entwickeln. Die Sichtbarkeit einzelner Vorhaben wird erhöht und gleichzeitig das Profil der Stadt Karlsruhe nach außen geschärft. 4 Stadt Karlsruhe (2015) Europabericht der Stadt Karlsruhe 2010–2015, S. 10-19 und S. 45-50. 5 Ebenda, S. 8/9. 4| ZENTRALEEU-FÖRDERBERATUNG–STRATEGISCHE AUSRICHTUNGUND UNTERSTÜTZUNGSSPEKTRUM UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN DER ZENTRALEN EU-FÖRDERBERATUNG Information undSensibilisierung in prioritären Bereichen Die ZentraleEU-Förderberatungprüft Förderinformationenund Projektpartneranfragen beziehungsweise-gesuche systematisch und leitet relevante Informationen gezielt weiter. Siegleicht Projektideen von städtischen Dienststellen und Gesellschaften mit aktuellen Fördermöglichkeiten ab und stellt ausführliche Vorinformationen bereit. Im direkten Gespräch wird daraufhindie weitere Vorgehensweise ermittelt.Nach MöglichkeitführtdieZentraleEU-Förderberatungdetaillierte Recherchearbeiten zuausgewähltenEU-Förderaufrufendurch. Sie bereitet komplexe Zusammenhänge auf und stellt Informationen grundsätzlich auf Deutsch und in übersichtlicher Form bereit (siehe Mustervorlageim Anhang).Auf Anfrage präsentiert sieinteressierten Dienststellen und Gesellschaftendetaillierte Förderinformationen.Fallweise verweist sie auf erfolgreiche EU-Projekte in anderen Städten und stellt bei Bedarf den Kontakt her, um einen gezielten Austauschzu ermöglichen. Ermittlung von Synergien und strategischeAbstimmungzur InitiierungvonEU-Projektanträgen Die Zentrale EU-Förderberatung unterstützt bei BedarfAbstimmungsprozesse innerhalb ressortübergreifender Projektgruppen, um eine Antragstellungzielgerichtetvorzubereitenund damit verbundene Synergienauszuschöpfen. Darüber hinausnimmt sie–soweit möglich–eine Abstimmung mit anderen Projektvorhaben in Stadt und Regionvor. So können Kooperationspotenziale mit Blick aufstädtische Handlungsschwerpunkte ausgeschöpftund Parallelstrukturen vermieden werden.Esistwichtig, dass–sofern mehrere Dienststellen und Gesellschaften von extern angesprochen werden–die Stadtverwaltung koordiniert auf Anfragen reagiertund von außen als einheitlicher Akteur wahrgenommen wird. Bei Bedarf übernimmt die ZentraleEU-Förderberatungdiesekoordinierende Tätigkeit.Der innerstädtische Informationsaustausch ist dafürunverzichtbar (siehe Grundprinzipien unter II). Förderung der Nachhaltigkeitund SichtbarkeitEU-geförderter Projekte EU-geförderte Projekte sollen nicht nur innerhalb der vorgesehenen Laufzeit erfolgreich umgesetzt werden, sondern auch langfristig und strategisch Wirkung entfalten. Im besten Falle werden siedurchFolgeprojekte fortgesetzt. Dafür ist es notwendig, einen effektiven Wissenstransferherzustellenund den Mehrwert der EU-Förderung zu transportieren. Die Zentrale EU-Förderberatungwird dies–in Abstimmung mit der städtischen Kontaktperson zum Thema Wissensmanagementbeim Personal-und Organisationsamt–befördern, indem sienach Projektabschluss bei Bedarfeine Nachbesprechungdurchführt. Aufgrund der Erfahrungen in der Projektumsetzungüberprüft sie ihrBeratungsangebotkritisch undpasst esgegebenenfalls an.Erfolgreiche Vorzeigeprojekte werden in einem jährlich zum Europatag erstellten Faltblatt sowie im Europabericht der Stadt Karlsruhe mit explizitem BezugzumISEK vorgestellt. Weitere Möglichkeiten der Informationsweitergabe und-streuung werdeneruiert undgegebenenfallsaktiv unterstützt, so zum Beispiel im Rahmen vonÖffentlichkeitsarbeit und Projektbesichtigungen. Die ZentraleEU-Förderberatungist grundsätzlich für alle EU-Förderprogramme zuständig 6 .DerEuropäische Sozialfonds (ESF) stellteine Ausnahme dar, da die Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung geteilt ist: Auf Bundes-unddirektauf Landesebene verwaltete Fördermittelfallen in den Bereich der Zentralen EU- Förderberatung;für regional verwalteteFördermittelfungiert diebei derAFB-Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH angesiedelte ESF-Geschäftsstelleder StadtKarlsruhealsAnlauf-undBeratungsstelle.Sie steht auch für generelle Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügungund stimmt sich regelmäßig mit der Zentralen EU-Förderberatung ab 7 . 2.KOMPETENZEN–STÄRKUNGDER „EUROPAKOMPETENZ“ IM RAHMEN DER EU-PROJEKTARBEIT HINTERGRUND |Für viele EU-Programme ist es Bedingung, Projekte in Zusammenarbeit mit Partnern ausder gesamten EUzu entwickeln und umzusetzen.Diestrategische Vernetzung in Projektteamsbringt zwareinen 6 Ebenda, S. 21. 7 Ebenda, S. 13–15. Weitere Informationen zur ESF-Geschäftsstelle unterwww.afb-karlsruhe.de/de/esf-projektberatung/esf- geschaeftsstelle.html. 5| ZENTRALEEU-FÖRDERBERATUNG–STRATEGISCHE AUSRICHTUNGUND UNTERSTÜTZUNGSSPEKTRUM gewissen zusätzlichen Koordinationsaufwand mit sich, aber das Engagement lohnt sich nicht nurin finanzieller Hinsicht: DerinhaltlicheMehrwert besteht im Know-how zu Karlsruher Themen, das aus anderen europäischen Regionen und Städten–bereits während der Antragsphase–indiestädtischenProjektgruppeneingebracht wird. So könnenneue Erkenntnisseeinfließenund Entwicklungsprozesse angestoßen werden.Langfristigträgt die europaweiteKooperationim Rahmenvon EU-Projektenzur Kompetenzbildung und-steigerungbei. ZIELSETZUNG |Die ZentraleEU-Förderberatungstrebt an, dassstädtischeEinheiten–über die schon heute „europaaktiven“ hinaus–in die Lage versetzt werden, sichan strategisch wichtigen EU-Projekten zu beteiligen. Die Beteiligung anEU-gefördertenProjektensolleinen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der „Europakompetenz“ der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten.Im Vordergrund steht dabei die Kompetenz, EU-Förderprogramme zu kennen,Projektanträge mit relevantenKooperationspartnern zu initiieren und einzureichensowieEU-Projekte durchzuführen. Langfristig sollen Erfahrungen im EU-Projektmanagement sowiegesteigerte FremdsprachenkompetenzundinterkulturelleKompetenzdie Hemmschwelle,die einer Projektbeteiligung häufig entgegensteht, maßgeblichverringern. UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN DER ZENTRALEN EU-FÖRDERBERATUNG BedarfsorientierteUnterstützungim Umgang mitEU-Förderanforderungen Wird eineProjektbeteiligungoder Antragstellungins Auge gefasst, werden städtische Einheitenbei Bedarfberaten.Die Inhaltewerdenvon den weiterhin vollumfänglich verantwortlichen Einheitenselbst erarbeitet,unddie ZentraleEU- Förderberatungunterstütztin formaler und antragsstrategischer Hinsicht 8 ,insbesondere mit Blick auf den „europäischen Mehrwert“.Wennnötig,wird auch sprachliche Hilfestellung gegeben(Englisch, Französisch).Die Zentrale EU-Förderberatung stellt den Kontakt zur zuständigen Programmbehörde herundvermitteltbei spezifischen Bedarfenweitergehende Expertise. Sie erarbeitetArbeitshilfenmit allgemeingültigen Informationen zu verwaltungstechnischen Anforderungen der EU- Förderung, umdiePlanung,dieAntragstellung unddasManagement vonEU-Projektenmittelfristig zu systematisieren.Dabei stimmt sie sich mit den relevanten Stellen ab, insbesondere mit dem Zentralen JuristischenDienst,der Zentralen Vergabestellesowie–insbesonderehinsichtlichstädtischerMaßgaben im Bereich Projektmanagement–mit dem Personal- und Organisationsamt. Vermittlung und Organisation vonVeranstaltungenundSchulungen Informations-und Netzwerkveranstaltungen sowie Schulungen leisten einen wichtigen Beitrag zur zielgerichteten Weiterbildung städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Siegebeneinen Einblick in die europäische Förderlandschaft und informierengezielt über praktische Aspekte der EU-Projektbeantragung und-umsetzung.Eine Teilnahmefördert auchdie Vernetzung zuEU-Förderthemen, eine wichtige Grundlage für die Initiierung neuer Projekte. Die ZentraleEU-Förderberatung weist einerseits auf relevante Veranstaltungen hin, andererseitsermitteltsieden Bedarf anstadtinternenVeranstaltungen und Schulungen.Diese werdengegebenenfalls gemeinsam mit Kooperationspartnernorganisiert unddurchgeführt 9 . Vernetzung undUnterstützung vonProjektgruppenwährend der Antragstellung Der Koordination der Projektpartner kommt eine Schlüsselrolle für erfolgreicheEU-Projektanträgezu. Zugleich bieten Projektgruppen zahlreiche Gelegenheiten des Lernens: Die Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung ermöglicht einen übergreifenden Austausch zu europäischen Themenstellungen, die Arbeit in europäischen Projektteamsfördertdas Verstehen unterschiedlicher Herangehensweisen, den Fremdsprachenerwerb (insbesondere Englisch) und die Entwicklung interkultureller Kompetenzen. Die ZentraleEU-Förderberatungunterstützt dieseKoordinationsprozesse auf Anfrage innerhalb der Stadtverwaltung und mit externen Partnern. Zudem nutzt sie Kontakte und Netzwerke, um bei der Suche nach (transnationalen) Partnern behilflich zu sein (insbesondere über Verbindungen mit Karlsruhes(Projekt-)Partnerstädten, dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)und dem Städtenetzwerk EUROCITIES). 8 Projektanträge werden zunehmend über elektronischePlattformen eingereicht und bearbeitet. Für zahlreiche zentral verwaltete EU-Programme (u.a. Horizont 2020, Erasmus+, Kreatives Europa, LIFE und Europa für Bürgerinnen und Bürger) geschieht dies über ein einheitliches Portal (Electronic Exchange System, EES).Einheitliche Ansprechpartnerin für die Stadt Karlsruhe (Legal Entity Appointed Representative, LEAR) ist die ZentraleEU-Förderberatung. 9 Eine erste Informations-und Vernetzungsveranstaltung zum Thema INTERREG Oberrhein wurde am 12. April 2016 gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein und dem Eurodistrikt PAMINA durchgeführt. 6| ZENTRALEEU-FÖRDERBERATUNG–STRATEGISCHE AUSRICHTUNGUND UNTERSTÜTZUNGSSPEKTRUM II. GRUNDPRINZIPIENUND VORAUSSETZUNGENDER UNTERSTÜTZUNGSARBEIT Im Folgenden werden einigeVoraussetzungenfür dieerfolgreiche Unterstützungsarbeitder Zentralen EU- Förderberatungvorgestellt.DieZentrale EU-Förderberatung strebt sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch nach außen ein abgestimmtes Vorgehen mit Blick auf die Beteiligung an EU-Projekten an. InformationsaustauschundübergreifendeRückkopplungsind dahernotwendig, um eine Antragstellung erfolgreich auf den Weg zu bringen.Ein weiterer Grundsatz für die Unterstützungsarbeitist die Bedarfsorientierung bei gleichzeitigerSchnittstellendefinition undAufgabenabgrenzung. Der innerstädtische Informationsaustauschsowie die frühzeitige Abstimmung zwischen Arbeits-, Führungs-und Dezernatsebenesindgrundlegendfür diestrategischeAusrichtung derEU- Fördermittelakquisition.Für die ZentraleEU-Förderberatungist eswesentlich, über aktuelle Prioritäten und Vorhaben der städtischen Dienststellenund Gesellschafteninformiert zu sein,nur so könnenEU- Förderinformationen zielgerichtet weitergeleitetwerden.Auchsollte die ZentraleEU-Förderberatung–selbst wenn kein Unterstützungsbedarf besteht–übereingehende Partneranfragen und(geplante) Projektbeteiligungen informiert werden.So kannsichergestelltwerden, dass die Stadt sich koordiniert zu externenAnfragen positioniert.Dieregelmäßigdurch die Stabsstelle Außenbeziehungen organisierte „Arbeitsgemeinschaft EUROPA“ist die zentrale Plattform für die städtische Europaarbeit und damitauchfür den Informations-und Erfahrungsaustausch zu EU-geförderten Projekten.Dervom Hauptamt jährlich einberufene Arbeitskreis Städtepartnerschaften / Patenschaftenund der städtische ESF-Arbeitskreis 10 sindweiterewichtige Foren.Der während der Sondierungsphase von der Koordinatorin EU-Fördermittel begonnene Austausch mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in einzelnen Ämtern,Dienststellenund Gesellschaftenwird fortgeführt und nach Bedarf ausgeweitet.Um einen regelmäßigen und systematischen Überblick zu erhalten, führt die ZentraleEU-Förderberatungjährlich eine Abfrage zu geplanten, laufenden und abgeschlossenen EU- Projekten durch. DieUnterstützung der ZentralenEU-Förderberatungist eng an den Bedarfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerichtet.Die städtischen Einheiten nehmen unterschiedliche Rollen in der EU- Projektarbeit wahr–federführend, als Finanzierungspartner oder assoziierte Projektpartner–und verfügen über einen sehr unterschiedlichen Erfahrungsstand in der Arbeit mit EU-Projekten. Daraufgeht die Zentrale EU- FörderberatunginihrerBeratungstätigkeit ein.Sie bietetabgestimmte Angebote an, die von der Erstinformation bis zur detaillierten Arbeit an konkreten Projektanträgen reichenkann.ImregelmäßigenAustausch mit den Schlüsselakteurenund innerhalb der„Arbeitsgemeinschaft EUROPA“könnenkonkrete Bedarfeangesprochen werden. Selbstverständlich nimmt die ZentraleEU-Förderberatungauchdarüber hinausAnfragen und Anregungen entgegen undpasstihr Unterstützungsangebot gegebenenfallsan. Das Leistungsspektrum derZentralenEU-Förderberatungmussklar abgegrenzt werden.Die Zentrale EU-Förderberatungrichtetihr Angebot an den eigenen personellenKapazitäten aus,umkontinuierlich unterstützend tätig sein zu können.Esistwichtig, dass währendder AntragstellungKlarheit über die jeweilige Rolle und Verantwortlichkeiten der städtischenProjektpartner besteht.Die ZentraleEU-Förderberatung informiertvorbereitend undunterstütztbei derAntragstellung,währenddiestädtischen Projektpartnerfür die Antragsinhalte zuständigsind.Nach der Bewilligung wird das Projektvon denthematisch zuständigen Fachleuteneigenständigdurchgeführt inklusive aller administrativen Verpflichtungen. UmEU-Projekte vorschriftsgemäßumzusetzen,gehtdie ZentraleEU-Förderberatungbei Bedarfalle formalen Anforderungen zum Projektstartdurch undklärteventuelle Unsicherheiten. Mittel-bis langfristigsollendie Kompetenzen im Bereich EU-Projektmanagement in den städtischen Einheiten, wie oben beschrieben, ausgebaut und gestärkt werden. 10 Zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Wohlfahrtsverbände, des Netzwerks für berufliche Fortbildung Mittlerer Oberrhein, der Agentur für Arbeit Karlsruhe–Rastatt, des JobcentersStadt Karlsruhe, des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, der Schulen, derIndustrie-und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Kreishandwerkerschaft Karlsruhe. 7| ZENTRALEEU-FÖRDERBERATUNG–STRATEGISCHE AUSRICHTUNGUND UNTERSTÜTZUNGSSPEKTRUM DieVernetzung auf städtischer, regionaler, bundes-und europaweiterEbenist essentiell, um Erfahrungen auszutauschen,neueste Entwicklungen aufzugreifenund sich in relevante Diskussionen einzubringen.Die Zentrale EU-Förderberatung richtet ihreUnterstützungauf städtische Dienststellenund Gesellschaften aus. Gleichzeitigisteine weitergehende Vernetzungwichtig, um im Bereich der EU- Projektförderungkoordiniert vorzugehen.Innerhalbder Stabsstelle Außenbeziehungentauscht sichdie Zentrale EU-Förderberatungkontinuierlichaus-regional (TechnologieRegionKarlsruhe), grenzüberschreitend (insbesondere Eurodistrikt PAMINAund Oberrheinraum),überregional (unter anderem Magistrale für Europa) undeuropaweit (EUROCITIES,Rat der Gemeinden und Regionen Europas). Auf Landes-und Bundesebenenutzt sieregelmäßigTreffenderEU-Förderreferenten, um Kontakte aufzubauen und um thematische und methodische Impulse zu erhalten 11 .Die Netzwerkarbeit beschäftigt sich insbesondere mitkommunalrelevanten Entwicklungen in der EU-Förderlandschaft, deren Maßgaben inregelmäßigen Abständen angepasst werden. In diesem Zusammenhanginformiert sichdie Zentrale EU-Förderberatungüberdie Vorbereitungsprozesse der post- 2020 EU-Förderperiode und nimmt an der„AGZukunft derKohäsionspolitik“des RGRE teil.Ziel der AG ist es, dieFörderbedingungendes Europäischen Fonds fürregionaleEntwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF)zu verbessernund administrativeAbläufe im Bereich derEU-Projektarbeit zu vereinfachen.Ein stetiges Engagement in denoben genanntenBereichen soll langfristig die Position Karlsruhes im Bereich der EU- gefördertenProjektarbeit stärken. AUSBLICK Die Informations-und Beratungstätigkeitender Zentralen EU-Förderberatungwerden systematisch dokumentiert.Darauf aufbauend werden die strategische Ausrichtung und dasUnterstützungsspektrum regelmäßig überprüft und mit Blick aufÄnderungen der städtischen und übergeordneten Rahmenbedingungen angepasstund weiterentwickelt. 11 Netzwerke von EU-Förderreferenten desRates der Gemeinden und Regionen Europas(RGRE), des Deutschen Städtetags Baden- Württemberg und desbundesweitenKommunalen Arbeitskreis Fördermittel. 8| ZENTRALEEU-FÖRDERBERATUNG–STRATEGISCHE AUSRICHTUNGUND UNTERSTÜTZUNGSSPEKTRUM ANLAGE:MUSTERVORLAGE FÖRDERAUFRUF EU-FONDS / PROGRAMM: FÖRDERAUFRUF:TITEL ISEK-HANDLUNGSFELD(ER): Zielsetzung Themenschwerpunkte Fördergrundsätze Zuwendungsempfänger Projektkonsortium Fördersumme Höchstfördersatz Förderfähige Kosten Projektdauer Bewerbungsfrist Start der Projektförderung Weiterführende Informationen
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Stadt Karlsruhe Stabsstelle Außenbeziehungen ZENTRALE EU-FÖRDERBERATUNGZENTRALE EU-FÖRDERBERATUNG ZENTRALE EU-FÖRDERBERATUNG © Stadt Karlsruhe | Layout: Streeck | Bild: www.pixabey.com | Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. Strategische Ausrichtung und Unterstützungsspektrum INFORMATION ZU EU-FÖRDERMÖGLICHKEITEN IN PRIORITÄREN BEREICHEN Sie haben eine Informationsanfrage zu EU-Fördermöglichkeiten. eine konkrete Projektidee. eine Projektpartneranfrage erhalten. Die Zentrale EU-Förderberatung gleicht Ihre Projektidee mit aktuellen EU-Förder- möglichkeiten ab und bietet eine ausführliche Vorinformation. prüft relevante EU-Förderaufrufe und Projektpartner- gesuche systematisch, leitet Informationen gezielt weiter und bereitet Details übersichtlich auf (auf Deutsch). stellt EU-Förderinformationen und -anforderungen interessierten Dienststellen und Gesellschaften vor. PROJEKTINITIIERUNG UND -ANTRAG – BERATUNG, PLANUNG UND KOORDINATION Sie übernehmen die frühzeitige Abstimmung zwischen Arbeits-, Führungs- und Dezernatsebene. die Erarbeitung der Antragsinhalte in Eigenverantwortung. Die Zentrale EU-Förderberatung unterstützt in formaler und antragsstrategischer Hinsicht und berät bei der Projektplanung. nimmt Kontakt mit der zuständigen Programmbehörde auf. unterstützt bei Bedarf die Arbeit in Projektgruppen und die Suche nach Projektpartnern (auch im Ausland). vermittelt bei Bedarf weitergehende Expertise. PROJEKTSTART, UMSETZUNG, NACHHALTIGKEIT Sie sind verantwortlich für Projektumsetzung inklusive aller administrativen Pfl ichten. Die Zentrale EU-Förderberatung klärt vor Projektstart alle formalen Aufl agen und berät mit Blick auf vertragliche Anforderungen. unterstützt nach Projektende mit Nachbereitung, Wissensmanagement und der Aufnahme erfolgreicher Projekte in den Europabericht an den Gemeinderat. KONTAKT EU-FÖRDERPROGRAMME EU | BUND | LAND Die Zentrale EU-Förderberatung ist grundsätzlich Anlaufstelle für alle EU-Förderprogramme, die auf EU-, Bundes- und Landesebene verwaltet werden: Stadt Karlsruhe Stabsstelle Außenbeziehungen Bereich Europa, Internationales Frederike Groß Telefon: 0721 133-1874 E-Mail: frederike.gross@abz.karlsruhe.de EUROPÄISCHER SOZIALFONDS | ESF REGIONAL Große Teile des baden-württembergischen ESF-Programms werden auf regionaler Ebene umgesetzt. Die bei der AFB-Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH angesiedelte ESF- Geschäftsstelle der Stadt Karlsruhe ist Beratungsstelle für regionale ESF-Projekte, steht aber auch für generelle Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. AFB-Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH ESF-Geschäftsstelle Stadt Karlsruhe Peter Dressler Telefon: 0721 97246-22 E-Mail: peter.dressler@afb-karlsruhe.de www.afb-karlsruhe.de/de/esf-projektberatung/esf- geschaeftsstelle.html AUF EINEN BLICK: AUFGABEN UND ROLLENVERTEILUNG STABSSTELLE AUSSENBEZIEHUNGEN www.karlsruhe.de ZENTRALE EU-FÖRDERBERATUNG MEHRWERT DER EU-PROJEKTARBEIT IN DER STADT KARLSRUHE Mit Hilfe von EU-Fördermitteln können strategisch wichtige Projekte realisiert und Karlsruher Themen mit der Expertise europäischer Projektpartner vorangebracht werden. Die Zentrale EU-Förderberatung steht allen interessierten städtischen Dienststellen und Gesellschaften beratend zur Verfügung und unterstützt mit Blick auf die Komplexität der EU-Förderkulisse. Die Fördermittel können in zahlreichen städtischen Handlungsfeldern gewinnbringend genutzt werden, unter anderem: Wirtschaft und Arbeit | Wettbewerbsfähigkeit, Qualifi zierung, Beschäftigung, demografi scher Wandel Wissenschaft, Forschung und innovative Technologien Regionale und überregionale Kooperation | Vernetzung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit Sozialer Zusammenhalt und Bildung | Chancengleichheit, Jugend, Migration, Integration, Armutsbekämpfung Kultur und Medien Sport und Gesundheit Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün | Ressourceneffi zienz, Artenvielfalt, Katastrophenschutz Städtebau | Nachhaltige Stadtentwicklung Mobilität | Intelligenter, umweltfreundlicher Verkehr, Infrastrukturen, transeuropäische Netze Bürgergesellschaft | Stärkung des gesellschaftlichen und interkulturellen Engagements Im Rahmen der EU-Projektarbeit können insbesondere in Schwerpunktbereichen Synergien hinsichtlich personeller Ressourcen erzielt werden. Auch bringt bereits die Vorbereitung einer Antragstellung erheblichen Nutzen, da sich ressortübergreifende Projektgruppen mit städtischen Herausforderungen und innovativen Herangehensweisen auseinandersetzen. Die große Mehrzahl der Projekte wird gemeinsam mit anderen europäischen Ländern durchgeführt – dies fördert nicht nur die internationale Vernetzung und Sichtbarkeit der Stadt Karlsruhe, sondern auch die „Europakompetenz“ ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ZIELE UND LEISTUNGEN DER ZENTRALEN ANLAUFSTELLE VERKNÜPFUNG VON KARLSRUHES PRIORITÄTEN MIT EU-STRATEGIEN Die Zentrale EU-Förderberatung recherchiert systematisch und informiert gezielt, um städtische Einheiten auf EU-Fördermöglichkeiten in prioritären Bereichen (ISEK, IQ-Korridorthemen) hinzuweisen, ermittelt Synergien und unterstützt bei Bedarf ressortübergreifende Vernetzungsprozesse zur Initiierung von EU-Projektanträgen mit klarem Bezug zu städtischen Prioritäten, fördert die Sichtbarkeit und Nachhaltigkeit EU-geförderter Projekte, indem sie den effektiven Wissenstransfer und die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. STÄRKUNG DER „EUROPAKOMPETENZ“ IM RAHMEN DER EU-PROJEKTARBEIT Die Zentrale EU-Förderberatung berät bedarfsorientiert im Umgang mit EU-Förderanforderungen und erarbeitet Arbeitshilfen zu verwaltungstechnischen Aspekten, unterstützt die Arbeit in Projektgruppen, um den Austausch in der Stadtverwaltung sowie mit externen Partnern während der Antragstellung zu unterstützen, weist auf relevante Veranstaltungen hin und organisiert bei Bedarf eigene Veranstaltungen und Schulungen zu EU-Förderthematiken. GRUNDPRINZIPIEN DER UNTERSTÜTZUNGSARBEIT Die Zentrale EU-Förderberatung strebt sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch nach außen ein abgestimmtes Vorgehen mit Blick auf die Beteiligung an EU-Projekten an. Um den Auftrag und das Potenzial der Zentralen EU- Förderberatung gewinnbringend auszuschöpfen gilt daher Folgendes: Die Unterstützung der Zentralen EU-Förderberatung ist eng an den Bedarfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerichtet – gleichzeitig müssen Rolle und Verantwortlichkeiten der städtischen Projektpartner klar defi niert sein. Der innerstädtische Informationsaustausch und die kontinuierliche Rückkopplung sind grundlegend, um EU- Fördermittel strategisch einzuwerben – nur so können Förderinformationen und Unterstützungsarbeit auf städtische Prioritäten und Arbeitsschwerpunkte abgestimmt werden. Die frühzeitige Abstimmung zwischen Arbeits-, Führungs- und Dezernatsebene ist essentiell, um eine erfolgreiche Antragstellung auf den Weg zu bringen. So kann die strategische Relevanz der EU-Projektanträge sichergestellt werden. Bitte informieren Sie die Zentrale EU-Förderberatung auch über eingehende Projektpartneranfragen oder geplante Projektbeteiligungen, wenn kein direkter Unterstützungsbedarf besteht.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 18. Sitzung Hauptausschuss Termin: 6. Dezember 2016, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Konzept „Zentrale EU-Förderberatung – Strategische Ausrichtung und Unterstützungsspektrum“ Vorlage: 2016/0695 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt das Konzept „Zentrale EU-Förderberatung – Strategische Aus- richtung und Unterstützungsspektrum“ sowie das zugehörige Faltblatt zur Information der städtischen Dienststellen und Gesellschaften zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und führt in das Thema ein. Zukünftig wolle die Stadtverwaltung Karlsruher Themen noch intensiver mit europäi- schen Projektpartnern und durch EU-Fördermittel voran bringen. Die notwendigen Kompe- tenzen seien hierfür bereits verankert. Für eine bedarfsorientierte Unterstützung innerhalb der Verwaltung durch die Zentrale EU-Förderberatung sei der innerstädtische Informations- austausch, durch eine frühzeitige Abstimmung zwischen Arbeits-, Führungs- und Dezer- natsebene und die Klärung von Verantwortlichkeiten, erforderlich. Es sei nicht immer ein- fach sich ohne entsprechende Kompetenzen durch die Fördertöpfe und eine entsprechen- de Antragsstellung hindurch zu bewegen. Die Zentrale EU-Förderberatung wolle ihre Kom- petenzen verstärkt den verschiedenen städtischen Dienststellen zur Verfügung stellen, um intensiver auf europäischer Ebene zu agieren und entsprechende Fördermittel zu akquirie- ren. Nach der heutigen Diskussion und Beschlussfassung solle in einer internen Veranstal- tung für das Konzept geworben und die Konzeption vorgestellt werden. Das Ganze mache nur Sinn, wenn das Konzept innerhalb der Verwaltung gelebt und umgesetzt werde. Er spricht seinen Dank an die Stabsstelle Außenbeziehungen für die geleistete Arbeit aus und unterstreicht, dass Karlsruhe in Brüssel und auch von anderen Städten als sehr kompetent und kooperativ wahrgenommen werde. Stadtrat Pfannkuch (CDU) erläutert, er habe verstanden, mit welcher Strategie innerhalb der Stadtverwaltung vorgegangen werde. Dies scheine auch vernünftig zu sein. Er möchte - 2 - jedoch wissen, ob man einen Überblick bekommen könnte, innerhalb welcher Bereiche keine Anträge gestellt werden. Stadtrat Kalmbach (GfK) gibt zu verstehen, das Konzept sei eine gute Sache. Er rate je- doch dazu, Langzeitwirkungen und daraus resultierende Folgekosten darzustellen und zu berücksichtigen. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE) erklärt, ihre Fraktion begrüße, dass EU-Projekte akquiriert werden, besonders wenn die Zielsetzungen und Strategien des Gemeinderates einfließen. Die Vorlage habe sie dahingehend interpretiert, dass sie einer Aufgaben- und Verantwor- tungsverteilung innerhalb der Stadtverwaltung diene sowie Motivation und Kompetenzen zu EU-Förderthematiken schaffen solle, um EU-Projekte durchführen zu können. Anderer- seits müsse eine klare Abgrenzung erfolgen, welche Aufgaben die Zentrale Förderberatung übernehme und welche die Dienststellen, sodass keine falschen Erwartungshaltung entste- he. Von einer einzelnen Person können nicht unzählige EU-Projekte eigenständig erarbeitet werden. Erforderlich seien ihres Erachtens auch regelmäßige Evaluationen, um einen Über- blick über die tatsächlich gestellten Anträge und die Ablehnungen zu erhalten. Sie habe aus dem universitären Kontext die Erfahrung, dass EU-Projekte nicht so beliebt und die Ab- lehnungsquoten relativ hoch seien. Daher bitte sie um Information, wie Anreize für die Dienststellen geschaffen werden, um sich an EU-Projekten zu beteiligen und diese durchzu- führen, wer unterstützend tätig werde und das Kosten- und Nutzenverhältnis vor einer Antragsstellung abwäge. In Bezug auf eine Selbstvermarktung teilt sie mit, dass sie diese für sinnvoll und wichtig erachte, jedoch sollte nicht zu viel Zeit und Geld investiert werden. Herr Ehlgötz (Stabsstelle Außenbeziehungen) antwortet auf die Frage von Stadtrat Pfannkuch, dass es sehr viele Bereiche gebe, die bearbeitet werden. Demgegenüber stehen aber auch Bereiche, die derzeit nicht oder nur ungenügend bearbeitet werden. Eine Nega- tivliste könne auf Wunsch erstellt und nachgereicht werden. Bezugnehmend auf den Wortbeitrag von Stadtrat Kalmbach schildert er, dass bei allen Förderungen, auch auf Bundesebene, eine gewisse Gefahr bestehe. Eine Risikoabwägung müsse selbstverständlich in die Betrachtung einfließen. Im Vorfeld müsse klar sein, wie eine Folgefinanzierung nach einer einmaligen EU-Förderung aussehe, ob begründete Hoffnung auf eine Weiterführung des Projekts bestehe, eine Folgefinanzierung überhaupt nicht not- wendig erscheine oder auch Strukturen geschaffen werden können, die das Projekt eigen- ständig tragen. Dies müsse für jedes Projekt einzeln betrachtet und entschieden werden. Im Hinblick auf die Fragestellungen von Stadträtin Dr. Leidig erläutert er, es sei notwendig den Kosten- und Nutzenfaktor vorab aufzuzeigen, um zu wissen, welche Fördertöpfe in Anspruch genommen werden sowie den Verwaltungs- und Akquisitionsaufwand im Vor- feld abzuschätzen zu können. In aller Regel stehe man im Wettbewerb mit anderen Anträ- gen. Es sollen grundsätzlich nur Projekte eingebracht werden, die die Verwaltung ohnehin durchführen möchte. Neben dem monetären Vorteil solle durch die entsprechende Ko- Finanzierung durch EU-Mittel auch ein enormer nichtmonetärerer Vorteil durch die ge- schaffenen Kontakte und Netzwerke entstehen. Dies versuche die Stabsstelle Außenbezie- hungen als Beratungsstelle aufzuzeigen. Am Ende liege die Entscheidung für oder gegen ein EU-Projekt bei der jeweiligen Mitarbeiterin, dem jeweiligen Mitarbeiter oder der Amts- leitung. Die angesprochene Selbstvermarktung diene keinem Selbstzweck. Man werde in aller Regel von Seiten der Kommission aufgefordert eine entsprechende Vermarktung der - 3 - EU geförderten Projekten vorzunehmen. Die Kommission habe ein großes Eigeninteresse daran, dass überall dort wo Geld fließe, auch die Bürgerinnen und Bürger informiert seien. Insoweit müsse man bestimmte Vorgaben von Seiten der Kommission und der Förderricht- linien beachten und eine entsprechende Vermarktung vornehmen. Der Vorsitzende ergänzt, dass nicht die Zentrale Förderberatung und auch nicht die Ver- waltungsspitze die Entscheidung für oder gegen eine Förderung treffen. Die Zentrale EU- Förderberatung, in Person von Frau Groß, solle lediglich beratend zur Seite stehen. Die Verantwortung und Entscheidung liege bei der einzelnen Dienststelle und dem einzelnen Dezernat, da hier die fachliche Kompetenz gebündelt vorliege. Daher sei er über die gefor- derte Negativliste nicht besonders glücklich. Eine Negativliste könne auch dahingehend gedeutet werden, dass bewusst Projekte auf europäischer Ebene vernachlässigt werden. Man werde die geforderte Liste jedoch vorbereiten. Es müsse aber von Anfang an klar sein, wie diese zu verstehen sei. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er Kenntnisnahme der Vorlage fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 27. Dezember 2016