Südabzweig Kombilösung
| Vorlage: | 2016/0676 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 26.10.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.11.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 25.10.2016 Vorlage Nr.: 2016/0676 Südabzweig Kombilösung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.11.2016 32 x Durch den Verzicht auf den temporären Südabzweig durch die Ettlinger Straße zum Marktplatz bzw. zur Baumeisterstraße ergeben sich für die Anlieger in der Südstadt – insbesondere die Gewerbetrei- benden – zahlreiche Nachteile. Durch die Verzögerungen beim Bau des Tunnelabschnitts zwischen Marktplatz und Ettlinger Tor Center verschärft sich die Lage weiter. Daher stellen wir folgende Fragen: A. Verzögerungen Ettlinger Straße. Zu Beginn des Jahre 2016 hat die Kasig kommuniziert, dass die Wiederherstellung der Oberfläche in der Ettlinger Straße bis Ende 2016 abgeschlossen sein soll. Inzwischen wurde Ende 2017 als Termin kommuniziert. Wie kommt es zu dieser erneuten Verzögerung? B. Umleitungskosten Tram 3 & 4 a. Wie viele Umläufe verkehren derzeit auf den Tramlinien 3 und 4 im 10 Minuten Takt? b. Wie viele Umläufe wurden im Linienverbund 3 und 4 im 10 Minuten Takt bis Novem- ber 2013 eingesetzt, bevor der Südabzweig in der Ettlinger Straße außer Betrieb ge- nommen wurde? C. Umleitungskosten S1/S11 a. Laut Anfrage vom 24.06. entstehen auf den Linien S1/S11 Kosten in Höhe von 306 TEUR für Mehr-KM und höhere Standzeiten. Beinhalten diese Kosten die Kosten für zusätzliche Fahrzeuge und Personalien? b. Falls nein, wie hoch sind die jährlichen Kosten für die drei zusätzlich benötigten Fahr- zeuge und Personalien auf der Linie S1/S11? D. Förderfähigkeit der Umleitungskosten a. Welcher Anteil der Umleitungskosten für die Linien S1/S11 und Tram 3 & 4 werden durch Land und Bund gefördert, welchen Anteil tragen die Verkehrsbetriebe bzw. die Kasig? b. Zu welchem Anteil werden die Kosten der Buslinie 10 von Land und Bund gefördert, welchen Anteil tragen die Verkehrsbetriebe bzw. die Kasig? E. Förderfähigkeit der Baukosten für einen temporären Südabzweig a. Die Baukosten für den temporären Südabzweig wurden mit ca. 8 Mio € beziffert. Wel- cher Anteil würde von Land und Bund gefördert werden, welchen Anteil würde die Kasig tragen? F. Verlängerung der Buslinie 10 zum Marktplatz Den Anwohnern und Geschäftsleuten wurde zur Entlastung eine Verlängerung der Buslinie 10 an den Marktplatz zugesagt. Wann kann diese Verlängerung umgesetzt werden? Seite 2 G. Entlastung der Anwohner und Gewerbetreibenden Der Verzicht auf den temporären Südab- zweig wurde auch mit einer Entlastung der Anwohner und Geschäfte in der Ettlinger Straße begründet. Wurden vor der Entscheidung Gespräche mit dem Bürgerverein und den Ge- schäftsleuten geführt um deren Meinung zum Verzicht zu ergründen? Sonstiges 1. Warum wurde der Gemeinderat vor der Entscheidung über den Verzicht auf den tem- porären Südabzweig nicht über die entstehenden Umleitungskosten informiert? 2. Hält die Verwaltung bzw. die Kasig auch an einem Verzicht auf den temporären Süd- abzweig fest, wenn die Umleitungskosten bei weiteren Verzögerungen des UStrab Starts die Baukosten übersteigen? Der Verzicht auf den temporären Südabzweig wurde gegen den Willen der betroffenen Anwohner und Geschäfte beschlossen. Im Weiteren wurde mit einer früheren Fertigstellung der Ettlinger Straße sowie mit Einsparungen argumentiert. Alle genannten Begründungen sind inzwischen obsolet. Die Ettlinger Straße wird deutlich später als geplant fertig gestellt, die Geschäfte und der Bürgerverein haben sich für den Südabzweig ausgesprochen und die Umleitungskosten stellen eine extreme Mehr- belastung für die Verkehrsbetriebe dar. Der Verzicht auf den Südabzweig muss unter diesen Gesichts- punkten erneut geprüft werden. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Sachverhalt / Begründung:
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 25.10.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0676 Dez. 1 Südabzweig Kombilösung Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22.11.2016 32 x Durch den Verzicht auf den temporären Südabzweig durch die Ettlinger Straße zum Marktplatz bzw. zur Baumeisterstraße ergeben sich für die Anlieger in der Südstadt – insbesondere die Gewerbetreibenden – zahlreiche Nachteile. Durch die Verzögerungen beim Bau des Tunnelabschnitts zwischen Marktplatz und Ettlinger Tor Center ver- schärft sich die Lage weiter. Daher stellen wir folgende Fragen: A. Verzögerungen Ettlinger Straße: Zu Beginn des Jahre 2016 hat die Kasig kommuni- ziert, dass die Wiederherstellung der Oberfläche in der Ettlinger Straße bis Ende 2016 abgeschlossen sein soll. Inzwischen wurde Ende 2017 als Termin kommuni- ziert. Wie kommt es zu dieser erneuten Verzögerung? In der Beschlussvorlage zu TOP 9 der Gemeinderatssitzung vom 03.02.2015 wurde als möglicher Fertigstellungszeitraum für die Oberflächenarbeiten im Bereich zwischen Ettlin- ger Tor, Kongresszentrum und Augartenstraße ein Zeitfenster von Ende 2016 bis Anfang 2017 angegeben. Aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen, unter anderem beim Lei- tungsbau, werden die Arbeiten nach aktuellem Stand nunmehr bis Herbst 2017 andauern. B. Umleitungskosten Tram 3 & 4 1. Wie viele Umläufe verkehren derzeit auf den Tramlinien 3 und 4 im 10 Minu- ten Takt? Linie 3: 6 Kurse Linie 4: 9 Kurse 2. Wie viele Umläufe wurden im Linienverbund 3 und 4 im 10 Minuten Takt bis November 2013 eingesetzt, bevor der Südabzweig in der Ettlinger Straße au- ßer Betrieb genommen wurde? Linie 3/4: 15 Kurse Ergänzende Erläuterungen Seite 2 C. Umleitungskosten S1/S11 1. Laut Anfrage vom 24.06.2015 entstehen auf den Linien S1/S11 Kosten in Höhe von 306 TEUR für Mehr-KM und höhere Standzeiten. Beinhalten diese Kosten die Kosten für zusätzliche Fahrzeuge und Personalien? Die in der Stellungnahme zu TOP 50.1 der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2015 ge- nannten Kosten von ca. 202 TEUR für Mehrkilometer und ca. 104 TEUR für umlaufbe- dingt höhere Standzeiten beinhalten auch Kosten für die benötigten Fahrzeuge und anteilige Personalkosten. 2. Falls nein, wie hoch sind die jährlichen Kosten für die drei zusätzlich benötig- ten Fahrzeuge und Personalien auf der Linie S1/S11? Siehe Antwort zu Pkt. C.1. D. Förderfähigkeit der Umleitungskosten 1. Welcher Anteil der Umleitungskosten für die Linien S1/S11 und Tram 3 & 4 werden durch Land und Bund gefördert, welchen Anteil tragen die Verkehrs- betriebe bzw. die Kasig? Wie bereits in der Stellungnahme zu TOP 50.1 der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2015 beschrieben, werden bauliche und betriebliche Umleitungskosten infolge Leistungen Dritter dem Vorhaben zugeordnet und sind Bestandteil des förderfähigen Kostenumfangs. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum GVFG gehören Betriebser- schwernisse beim Träger des Vorhabens oder dem Verkehrsträger, die durch das Vor- haben verursacht werden, nicht zu den förderfähigen Baukosten. 2. Zu welchem Anteil werden die Kosten der Buslinie 10 von Land und Bund ge- fördert, welchen Anteil tragen die Verkehrsbetriebe bzw. die Kasig? Zuwendungsfähige Umleitungskosten infolge Leistungen Dritter werden ebenfalls bis zu 80% durch die Zuwendungsgeber Bund und Land gefördert. E. Förderfähigkeit der Baukosten für einen temporären Südabzweig 1. Die Baukosten für den temporären Südabzweig wurden mit ca. 8 Mio € bezif- fert. Welcher Anteil würde von Land und Bund gefördert werden, welchen Anteil würde die Kasig tragen? Voraussetzung für die Förderung nach dem GVFG ist der Grundsatz der Wirtschaftlich- keit und Sparsamkeit. Daher würde eine Förderung von vermeidbaren Bau- und Unter- haltungskosten vom Zuwendungsgeber nicht mitgetragen werden. F. Verlängerung der Buslinie 10 zum Marktplatz: Den Anwohnern und Geschäftsleu- ten wurde zur Entlastung eine Verlängerung der Buslinie 10 an den Marktplatz zugesagt. Wann kann diese Verlängerung umgesetzt werden? Eine mögliche Verlängerung der Buslinie 10 in Richtung Marktplatz wird dann konkret ins Auge gefasst werden können, wenn die erforderlichen Verkehrsflächen nördlich des Ettlinger Tors wieder hergestellt sind und auch für eine Verkehrsführung zur Ver- fügung stehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 G. Entlastung der Anwohner und Gewerbetreibenden: Der Verzicht auf den temporä- ren Südabzweig wurde auch mit einer Entlastung der Anwohner und Geschäfte in der Ettlinger Straße begründet. Wurden vor der Entscheidung Gespräche mit dem Bürgerverein und den Geschäftsleuten geführt um deren Meinung zum Verzicht zu ergründen? Die Stadt und die KASIG stehen im laufenden Kontakt mit den Anwohnern und Ge- werbetreibenden im Bereich der Ettlinger Straße. In Bürgerversammlungen und zahl- reichen Einzelgesprächen wurden die Gründe für den Verzicht auf eine temporäre Wiederinbetriebnahme des Südabzweigs mehrfach erläutert. Im Rahmen des gewerbli- chen Entschädigungsmanagements leistet die KASIG an Gewebetreibende in der Ett- linger Straße bereits seit Ende 2011 Zahlungen für wirtschaftliche Einbußen, die durch die Kombilösung verursacht sind. H. Sonstiges 1. Warum wurde der Gemeinderat vor der Entscheidung über den Verzicht auf den temporären Südabzweig nicht über die entstehenden Umleitungskosten informiert? In der Beschlussvorlage zu TOP 9 der Gemeinderatssitzung vom 03.02.2015 wurde auf einen diesbezüglich durchgeführten Kostenvergleich hingewiesen, der bei Verzicht auf das Provisorium im Ergebnis ein Einsparpotential in Höhe von etwa 7 bis 8 Mio. Euro auswies. In diesem Kostenvergleich sind neben den Kosten für Bau, Unterhaltung und Rückbau auch betriebliche Folgekosten berücksichtigt worden. 2. Hält die Verwaltung bzw. die Kasig auch an einem Verzicht auf den temporä- ren Südabzweig fest, wenn die Umleitungskosten bei weiteren Verzögerun- gen des UStrab Starts die Baukosten übersteigen? Auch eine spätere Inbetriebnahme des Südabzweigs begründet keine Abkehr vom Verzicht auf das immer noch verhältnismäßig kurze aber dennoch baulich und finanzi- ell aufwendige Provisorium. Entscheidend für diesen Themenkomplex bleibt weiterhin die Tatsache, dass erst nach Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels und erst nach dem aufwendigen Rückbau des Provisoriums mit der Fertigstellung der endgültigen Ober- fläche begonnen werden könnte. Die von allen Seiten gewünschte frühere Entlastung der Anwohner und der Gewerbetreibenden vom Baugeschehen würde sich dadurch unnötig verzögern.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. November 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 32 der Tagesordnung: Südabzweig Kombilösung Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 25. Oktober 2016 Vorlage: 2016/0676 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Dezember 2016