THH 7000: Abfallwirtschaft
| Vorlage: | 2016/0666 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.10.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.11.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
DOPPELHAUSHALT 2017/2018 STELLUNGNAHME zu Antrag 155 GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Investive Maßnahme 407 7.702001 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Verstärkte Zweckbindung von Mitteln der Kfz-Beschaffung zum Aufbau einer Infrastruktur für e-mobility und eines städtischen Elektrofahrzeug-Pools Die Ausarbeitung einer verbindlichen inhaltlichen Stellungnahme zu dem umfangreichen Antrag mit dienst- stellenübergreifenden und gesamtstädtischen Auswirkungen ist im Rahmen der kurzen Frist nur begrenzt möglich. Hierzu besteht erweiterter Abstimmungsbedarf mit den hiervon betroffenen Bereichen. Die Fortschreibung des E-Mobilitätskonzeptes und die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur sowie die Mittelbindung hierfür werden von der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. Dabei sollten jedoch die be- antragten 400.000 Euro als maximale Summe betrachtet werden und der tatsächliche Mitteleinsatz sich am festzulegenden realistischen Ausbau orientieren. Die Erfahrungen aus der Pilotphase des E-Mobilitätsprojektes, das derzeit in der Umsetzung ist, sollten aus Sicht der Verwaltung zunächst abge- schlossen und hierauf die Fortschreibung des E-Mobilitätskonzeptes aufgebaut werden. Inwieweit die Möglichkeit besteht, die Kooperation mit den Stadtwerken fortzuführen, muss geprüft werden, besonders auch aus vergaberechtlicher Sicht. Ein Sachstandsbericht bis zum Sommer 2017 wird zugesichert. Die Anschaffung von E-Bikes als Ersatz für Kraftfahrzeuge ist bereits möglich. Zusätzliche E-Bikes sollten aus Kostengründen durch Einsparungen bei den Ämtern aus anderen Mobilitätskosten erfolgen. Die Anschaffung und Nutzung von Carsharing ist Bestandteil der städtischen Mobilität. Die vorgeschlagene Vertiefung der Kooperation, zum Beispiel auch eine Wartung oder Verteilung durch Stadtmobil, benötigt eine wirtschaftliche und vergaberechtliche Prüfung und gegebenenfalls die Schaffung konzeptioneller und vergaberechtlicher Grundlagen und öffentliche Ausschreibung eines "Leistungspaketes Carsharing". Doppelhaushalt 2017/2018 - Ergänzende Erläuterungen zu Antrag 155 Seite - 2 Generelle Anmerkungen zur Begründung des Antrages: Die Beschaffung von Kraftfahrzeugen für den städtischen Fuhrpark erfolgt grundsätzlich nach den Prinzi- pien der Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit sowie den Anforderungen an den Einsatzzweck. So werden für den Personenverkehr derzeit ausschließlich Kleinwagen mit Erdgasantrieb angeschafft, deren Anschaffungskosten derzeit nur 50 Prozent vergleichbarer E-PKW betragen, so zum Beispiel: VW UP - Erdgas: ca. 12.500 Euro FIAT Panda - Erdgas: ca. 13.000 Euro VW eUP, batterieelektrisch: ca. 26.000 Euro Eine Reduzierung der direkten Mobilitätskosten kann durch den Einsatz von E-PKW ausschließlich beim Energieverbrauch und den Wartungskosten generiert werden. Keine belegbaren Erfahrungswerte liegen bis dato hinsichtlich der Batteriehaltbarkeit, Restwertentwicklung und Entsorgungskosten vor. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag für erledigt zu erklären. KULT und GRÜNE Gemeinderatsfraktionen, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 5.10.2016 DOPPELHAUSHALT 2017/2018 Antrag zum Thema Verstärkte Zweckbindung von Mitteln der Kfz-Beschaffung zum Aufbau einer Infrastruktur für e- mobility und eines städtischen Elektrofahrzeug-Pools Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 407/409 7000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme 7.702001 - Zweckbindung vorhandener Mittel in Höhe von 400.000 Euro pro Jahr Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2017 2018 2019 2020 2021 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Auszahl. f. Erwerb bew. Vermögen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2017/2018 Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Antrag: a) 400.000 Euro pro Jahr aus dem vorhandenen Budget sollen verwendet werden für 1. die Fortschreibung des Elektromobilitätskonzept, erstellt von den Stadtwerken 2. Schaffen einer Infrastruktur für Ladestationen und für diebstahlsichere und witterungsunabhängige Unter- stellmöglichkeiten in der Nähe städtischer Einrichtungen (insbesondere Rathaus) etc. 3. Ermittlung des detaillierten Fahrzeugbedarfs und anderer Grundlagen (Bsp. Marktrecherche E-Mobile) mit dem Ziel, mit weniger Kfz auszukommen 4. die Beschaffung kleiner Elektromobile (Zweiräder, Dreiräder) und weniger E-Pkw (vor allem kleine) 5. den laufenden Austausch mit Stadtmobil, nextbike, dem E-Mobilitätszentrum, den VBK und der EnBW 6. die laufende Beobachtung der Aktivitäten anderer Städte. b) Die Verwaltung und SWK stellen bis zum Sommer 2017 eine Fortschreibung des Konzepts vor. c) Umschichtungen während der Haushaltsjahre zugunsten anderer Antriebstechniken müssen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen begründet und genehmigt werden. Begründung: Die im DHH-Entwurf beschriebene „Zweckbindung von Mitteln der Fuhrparkbeschaffung zum weiteren Aus- bau einer Infrastruktur für e-mobility und eines städtischen Elektrofahrzeug-Pools“ ist nicht mit Beträgen hinterlegt. Mit dem diesbezüglichen KULT-Antrag zum Doppelhaushalt 2015/2016, von einer breiten Mehrheit des Ge- meinderates unterstützt, wurde eine Entwicklung eingeleitet, die jetzt verstetigt werden muss. Das von der Verwaltung vorgelegte E-Mobilitätskonzept hat stark das elektrische Automobil im Blick. Jetzt sollte die mit dem Überbegriff „Elektro-Fahrrad“ verbundene Mobilität in den Fokus rücken, um - investive und laufende Kosten zu senken - den Energieverbrauch zu minimieren - einen effektiven Beitrag für den Klimaschutz zu leisten - den Verkehrsfluss in der Innenstadt zu optimieren - vom Parkplatzangebot vor Ort unabhängig zu sein - und um die Gesundheit der städtischen Mitarbeiter zu fördern. Kostenvorteile gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen bestehen unter anderem durch - den Ersatz großer Pkw durch kleine E-Pkw - den Ersatz von Autofahrten durch Fahrten mit E-Zwei- und E-Dreirädern - den günstigeren Treibstoff und geringeren Wartungsaufwand - Steuervorteile - Verknüpfung mit der Geschäftstätigkeit städtischer Tochterfirmen wie Stadtwerke und Verkehrsbetriebe. Die beschafften Mobile müssen nicht zwingend alle von der Stadtverwaltung direkt, sondern ggf. auch durch andere Anbieter (etwa Stadtmobil) gewartet, verteilt und abgerechnet werden. Der "Konzern Stadt" sollte auf einen Teil der Fahrzeuge exklusiven Zugriff haben. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer und KULT-Gemeinderatsfraktion Johannes Honné und Dr. Ute Leidig und GRÜNE Gemeinderatsfraktion
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. November 2016, 09:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Auszug aus dem Protokoll (...) Antrag Nr. 155 (S. 407): Verstärkte Zweckbindung von Mitteln der Kfz- Beschaffung zum Aufbau einer Infrastruktur für e-mobility und eines städti- schen Elektrofahrzeug-Pools (GRÜNE, KULT) Stadträtin Mayer (GRÜNE): Für uns ist der Antrag mit der Vorlage des Sachstandsbe- richts und Konzepts 2017 erledigt. Wir möchten ganz dringend darauf verweisen, dann auch die Flotte der Autos möglichst zu minimieren und verstärkt auf elektrobe- triebene Fahrräder zu setzen statt auf Autos. (...)