Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe

Vorlage: 2016/0649
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.10.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.11.2016

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Satzungsänderung Erschließungsbeiträge
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0649 Verantwortlich: Dez.4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kos- tenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22.11.2016 5 X zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die 11. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XII. der Einheitssätze A. Anpassung der Einheitssätze B. Anpassung des Satzungstextes Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen sind gering, da es sich lediglich um eine Anpassung der Einheitssätze an die veränderte Kosten- und Preisentwicklung handelt. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 A. Anpassung der Einheitssätze Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegenden Ein- heitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Tiefbau Die Änderungen für tiefbauspezifische Leistungen liegen zwischen –5,47 % und +5,16 %. Im Mittel betrachtet erhöhen sich die Einheitssätze um rund 1,33 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus abgeschlossenen Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. 2. Straßenbeleuchtung Der Einheitssatz für die Herstellung der Straßenbeleuchtung erhöht sich um 2,51 %. Bei der Kalkulation wurden die aktuellen Ausführungsstandards, Materialpreise und Löhne aus durchgeführten Maßnahmen angesetzt. 3. Verkehrsbegleitgrün Für gartenbauspezifische Leistungen ergibt sich beim Anlegen von Verkehrsgrün eine Erhö- hung von 3,50 % und bei der Pflanzung von Bäumen eine Erhöhung von 3,06 %. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. B. Anpassung des Satzungstextes § 3 Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten In den letzten Jahren haben bei der Erschließung neuer Baugebiete zunehmend Verfahren der dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung (auch als Regenwasserbewirtschaftung bezeichnet) an Bedeutung gewonnen. Hierzu zählen u. a. die Versickerung oder ortsnahe Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer. Diese Verfahren entsprechen modernen hydrologischen Erkenntnissen und sind ein Beitrag zur Kostensenkung im Abwasserbereich, nachdem Niederschlagswasser sonst zusammen mit dem Schmutzwasser zu beseitigen wäre. Die benötigten Einrichtungen zur Ableitung des Regenwassers aus z. B. den Verkehrsflä- chen durch Versickerung oder der ortsnahen Einleitung in ein oberirdisches Gewässer zäh- len zu den Entwässerungseinrichtungen i. S. des § 35 Kommunalabgabengesetz (KAG). Somit sind die Herstellungskosten dieser sog. Teileinrichtungen der entsprechenden Er- schließungsanlage zu den beitragsfähigen Erschließungskosten zu zählen. Der finanzielle Herstellungsaufwand für Versickerungs- und Einleitungseinrichtungen ist wegen der an die jeweilige Örtlichkeit anzupassenden Ausbauweise nach den tatsächlich entstandenen Kosten und nicht nach Einheitssätzen, wie die herkömmliche Regenwasserbeseitigung, zu ermitteln. Die aus Anlage 5 ersichtliche Synopse zeigt die Änderungen im Satzungstext auf. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Er- schließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 ein- schließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XII. der Einheitssätze.

  • Anlage 1 Erschließungssatzung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Än- derung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2015 (GBI. 2016 S. 1), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBI. S. 1147,1153) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Ok- tober 2015 (BGBI. I. S. 1722), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 22. November 2016 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amts- blatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 24. November 2015 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 49 vom 04. Dezember 2015), beschlossen: Artikel 1 1. Anpassung der Einheitssätze Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle XII. (vgl. Anlage 2) ergänzt. - 2 - 2. Anpassung des Satzungstextes § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen entstandenen Kosten ermittelt 1. für den Erwerb der Erschließungsflächen; 2. für die Freilegung und Erdbewegung der Erschießungsflächen; 3. für die Errichtung von Stützmauern und Treppen; 4. für die Errichtung von Lärmschutzanlagen; 5. für die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen; 6. für die Herstellung von wassergebundenen Wegen; 7. für die Herstellung von Pflanzenschutzscheiben (Luftkammerplatten/Stahlroste); 8. für die Herstellung von Entwässerungseinrichtungen der Erschließungsanlagen, die der Versickerung oder der ortsnahen Einleitung von Regenwasser in ein oberirdisches Ge- wässer dienen; 9. für den Erwerb und die Freilegung von Flächen für die Maßnahmen zum Ausgleich und die Ausführung dieser Maßnahmen.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 22.11.2016 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 2_Tabelle XII
    Extrahierter Text

    Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Betonpflaster für Rinnen und Einfassungen 10/10/8 cm oder 16/16/14 cm Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Verkehrsgrün Bäume N R 1 €/m 2 €/m² 3 €/m 4 €/m² 5 €/m 6 €/m² 7 €/m² 8 €/m² 9 €/m² 10 €/m² 11 €/m² 12 €/St 13 217,30 120,00 76,90 44,20 248,50 131,50 66,80 34,10 217,30 76,90 44,20 248,50 66,80 34,10 5a 24,40 45,10 81,60 +) 45,10 217,30248,50217,30 120,00 248,50 131,50 5d 81,60 +) Anlage 2 XII. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs.2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen,die ab 1.Januar 2017 hergestellt wurden. 1-3, 6,9 +) Ist nach DIN EN 13201 die Installation von zwei Leuchtenreihen in einer Straße erforderlich, so wird der Einheitssatz doppe lt angesetzt. 76,60 5c,9 36,40 30,90 4 77,40 47,00 31,70 5b 24,40 51,60 51,6051,60 44,90 62,00 81,60 +)81,60 +)81,60 +)81,60 +) 51,60 13,3013,30 933,90933,90 11.11.2016

  • Anlage 3-Tabelle XII_Prozent
    Extrahierter Text

    Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Betonpflaster für Rinnen und Einfassungen 10/10/8 cm oder 16/16/14 cm Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Verkehrsgrün Bäume N R 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % 11 % 12 % 13 + 1,78 - 0,17 + 2,40 + 1,14 + 3,03 - 0,23 + 2,93 + 1,79 + 1,78 + 2,40 + 1,14 + 3,03 + 2,93 + 1,79 5a + 4,27 + 3,20 + 2,51 + 3,20 + 1,78+ 3,03+ 1,78 - 0,17 + 3,03 - 0,23 5d + 2,51 5c,9 - 0,55 + 1,81 - 1,86 4 + 5,16 - 2,08 + 0,65 1-3, 6,9 + 4,93 5b + 4,27 + 0,98 + 0,98+ 0,98 + 2,51+ 2,51+ 2,51+ 2,51 - 5,47 + 0,98 Anlage 3 + 3,06+ 3,06 XII. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen, die ab 1. Januar 2017 hergestellt wurden. + 3,50+ 3,50 11.11.2016 Veränderungen in Prozent

  • Anlage 4 Satzungsänderung
    Extrahierter Text

    Anlage 4 Erläuterungen zur 11. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2016 als auch nach denen von 2017 wie folgt berechnet: 2016 2017 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 432.180,-- € 429.436,-- € Entwässerung 1.035 m 220.973,-- € 224.906,-- € Bordsteine 2.071 m 151.183,--€ 158.639,-- € Parkflächen (längs) 511 m² 38.376,-- € 39.296,-- € Parkflächen (senkrecht) 75 m² 4.868,-- € 5.010,-- € Grünflächen 259 m² 3.328,-- € 3.445,-- € Gehwege 3.191 m² 163.060,-- € 164.656,-- € Saumsteine 1.595 m 37.323,-- € 38.918,-- € Verbindungswege 150 m² 9.135,-- € 9.300,-- € Saumsteine 150 m 5.490,-- € 5.460,-- € Einzelbäume 13 Stück 11.780,-- € 12.141,-- € Beleuchtung 1.146 m 91.222,-- € 93.514,-- € 1.291.553,-- € 1.307.356,-- € davon trägt die Stadt 5 % 64.578,-- € 65.368,-- € zu verteilen 1.226.975,-- € 1.241.988,-- € Die Verteilungsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2016 2017 13.378,-- € 13.542,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall + 1,23 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.

  • Anlage 5 Satzungsänderung
    Extrahierter Text

    Anlage 5, Seite 1 von 2 Synopse Alte Fassung Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe. Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2013 (GBI.S. 55), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des FAG und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2013 (GBI.S. 491) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 24. November 2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. November 2014 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 48 vom 28. November 2014), beschlossen: Neue Fassung Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe. Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2015 (GBI. 2016 S. 1), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBI. S. 1147,1153) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I. S. 1722), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 22. November 2016 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 24. November 2015 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 49 vom 04. Dezember 2015), beschlossen: Anlage 5, Seite 2 von 2 § 3 Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten (1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen ent- standenen Kosten ermittelt 1. für den Erwerb der Erschließungsflächen; 2. für die Freilegung und Erdbewegung der Erschließungsflächen; 3. für die Errichtung von Stützmauern und Treppen; 4. für die Errichtung von Lärmschutzanlagen; 5. für die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen; 6. für die Herstellung von wassergebundenen Wegen; 7. für die Herstellung von Pflanzenschutzscheiben (Luftkammerplatten/Stahlroste); 8. für den Erwerb und die Freilegung von Flächen für die Maßnahmen zum Ausgleich und die Ausführung dieser Maßnahmen. § 26 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die letzte Änderung der Satzung vom 24. November 2015 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. § 3 Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten (1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen ent- standenen Kosten ermittelt 1. für den Erwerb der Erschließungsflächen; 2. für die Freilegung und Erdbewegung der Erschließungsflächen; 3. für die Errichtung von Stützmauern und Treppen; 4. für die Errichtung von Lärmschutzanlagen; 5. für die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen; 6. für die Herstellung von wassergebundenen Wegen; 7. für die Herstellung von Pflanzenschutzscheiben (Luftkammerplatten/Stahlroste); 8. für die Herstellung von Entwässerungseinrichtungen der Erschließungsanlagen, die der Versickerung oder der ortsnahen Einleitung von Regenwasser in ein oberirdisches Gewässer dienen; 9. für den Erwerb und die Freilegung von Flächen für die Maßnahmen zum Ausgleich und die Ausführung dieser Maßnahmen. § 26 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die letzte Änderung der Satzung vom 22. November 2016 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

  • Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. November 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Vorlage: 2016/0649 Beschluss: . Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung der Vorlage Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 der Vorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 der Vorlage beigefügten Tabelle XII. der Ein- heitssätze. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Ich bitte um die Abstimmung - einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Dezember 2016