Ergänzungsantrag: Planfeststellungsverfahren 2. Rheinbrücke - erneute Stellungnahme der Stadt Karlsruhe, vor allem zur Machbarkeitsstudie "Brücke zwischen den Brücken"

Vorlage: 2016/0638
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 11.11.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Gemeinsam GRÜNE u.a.-Zweite Rheinbrücke
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister GEMEINSAMER ERGÄNZUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 25.10.2016 Vorlage Nr.: 2016/0638 Planfeststellungsverfahren 2. Rheinbrücke - erneute Stellungnahme der Stadt Karlsruhe, vor allem zur Machbarkeitsstudie „Brücke zwischen den Brücken“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.11.2016 9.1 x 1. Die Stellungnahme wird umbenannt wie im Antragstitel beschrieben. 2. In der ergänzenden Planoffenlage durch Rheinland-Pfalz im Dezember 2015 haben die planenden Stellen weiterhin die Zahlen von 2010 zugrunde gelegt, mit der Begründung „keine wesentlichen Änderungen“. Die Stadtverwaltung fordert die Planfeststellungsbehörden in der Stellungnahme auf, die Verkehrszahlen über die heutige Rheinbrücke zu aktualisieren und auch die veralteten Prognosezahlen (vor 2011 bereits berechnet) fortzuschreiben. a) Was passiert mit den Verkehrsflüssen bis hin zur Autobahn, auch innerhalb der Stadt Karlsruhe, wenn die zusätzliche „zweite Rheinbrücke“ fertig wäre, aber kein Anschluss an die B 36 zur Ver- fügung steht. b) In die Prognosen ist das Modell der „Brücke zwischen den Brücken“ (Ersatzbrücke mit drei Fahr- und 1 Standstreifen) aufzunehmen. c) Mit welchen Verkehrsmengen über Bestandsbrücke ist während des Baus der Brücke zwischen den Brücken zu rechnen (Verlagerungseffekte)? In den Prognosen sind alle absehbaren und möglichen Einflussfaktoren auf die zukünftige Menge des Autoverkehrs zu berücksichtigen: Zu- bzw. Rückbau von Straßen; verstärkter Takt des öffentli- chen Nahverkehrs über den Rhein, auch auf den Zulaufstrecken; verstärkte Nutzung von (Elektro- )Fahrrädern u. ä., etwa von Autoparkplätzen in der Pfalz aus; Bemautung der Südtangente/B 10; optional verstärkte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene durch ordnungspolitische Vor- gaben des Bundes bzw. der Europäischen Union. 3. Die Stadtverwaltung fordert die Planfeststellungsbehörden in der Stellungnahme auf, für die Al- ternativenprüfung einer Brücke zwischen den Brücken auch Varianten beim ersten Bauabschnitt (Bau der südlichen Teilhälfte) aufzunehmen, die mit einem verringerten Querschnitt auskommen. Dies kann geschehen durch nachträgliche Anbringung des auskragenden Rad- und Fußweges an die Fahrbahn für den Autoverkehr. 4. Die Stadtverwaltung bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe, bezüglich der Anbindung der zu- sätzlichen „zweiten Rheinbrücke“ an die B 36 den Stand des Unterschutzstellungsverfahrens zum naturschutzwürdigen Gewann Waid mitzuteilen und daraus sich ergebende Schwierigkeiten für den Bau der Anbindung darzulegen. 5. Die Stadtverwaltung bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe, weitere Schwierigkeiten beim Bau der Verbindungstrasse zur B 36 zu erheben und summarisch im Planfeststellungsverfahren zur zu- sätzlichen „zweiten Rheinbrücke“ aufzulisten. Seite 2 Begründung/Sachverhalt Der hervorragende Entwurf der Stellungnahme sollte aus Sicht der Antragsteller ergänzt werden, um zum einen belastbare Daten für alle Planungsfälle zur Verfügung zu haben und zum anderen, um die ungenügende Tiefe und den unzureichenden Umfang der bisherigen Planung noch deutlicher zu ma- chen. So gilt es, die Verkehrszahlen über die Rheinbrücke(n) fortzuschreiben. Schon beim Faktencheck im Jahr 2011 (!) wurde ja deutlich, dass die Zahlen von Modus Consult, erhoben im Auftrag der planen- den Behörden aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, nicht korrekt sind. Schon für den Ist-Fall wurde mit zu hohen Zahlen operiert (Differenz zwischen gemessenen und in den Gutachten ange- nommenen Zahlen) und seither hat sich die Verkehrsmenge über den Rhein eben nicht in der prog- nostizierten Form entwickelt. Damit muss auch der so genannte Bezugsfall mit neuen Prognosezahlen hinterlegt werden. Es geht um eine Art „Eichung“ an den aktuellen Verkehrsmengen für 2016 und eine neue Prognose anhand aktueller Erkenntnisse über Verkehrszu- bzw. -abnahmen. Denn der Pla- nungshintergrund hat sich angesichts der absehbaren Änderungen im Mobilitätsverhalten massiv ver- ändert. Zudem verschleiert der Name „zweite Rheinbrücke“ die Tatsache, dass es bereits zwei Rheinbrücken gibt. Die südliche Bahnbrücke ist übrigens durch eine Havarie im Schiffsverkehr (Anprall eines berg- abwärts treibenden Schiffes an Pfeiler oder Überbau) weit stärker gefährdet als die heutige Straßen- brücke. Sie dient im Grunde sogar als Anprallschutz für die Straßenbrücke. Denn bergaufwärts fah- rende Schiffe bilden keine Gefahr. Dank zweier sich selbst tragender Brückenhälften würde die Ersatzbrücke, errichtet als Brücke zwi- schen den Brücken, mit jeweils drei Fahr-, einem Standstreifen plus einem abgetrennten Rad- und Fußweg pro Fahrtrichtung eine jederzeit verfügbare leistungsfähige Rheinquerung (die geforderte „Redundanz“) sichern. Beim Bau können eventuell die auskragenden Teile (Rad- und Fußweg) später angebracht werden, um den Einbau „zwischen den Brücken“ zu erleichtern. Auf der Trasse der Verbindung von der geplanten zusätzlichen Rheinbrücke liegen naturschutzwürdi- ge Bereiche (Gewann Waid). Es bestehen weitere Hindernisse für den Bau einer Straße dort (An- schlussbauwerk an die Trasse von der RB2 – technische Ausführung und Landschaftsverlust / Brücke über die Bahntrasse zur Miro und die Alb, tief hängende Hochspannungsleitung direkt dahinter / Ver- lust an wertvoller landwirtschaftlicher Fläche für das Hofgut Maxau; u. a.). unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler Irene Moser Johannes Honné Dr. Ute Leidig Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Niko Fostiropoulos Sabine Zürn

  • Stellungnahme TOP 9.1 Gemeinsam
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum gemeinsamen Ergänzungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 25.10.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0638 Dez. 6 Planfeststellungsverfahren 2. Rheinbrücke – erneute Stellungnahme der Stadt Karlsruhe, vor allem zur Machbarkeitsstudie „Brücke zwischen den Brücken“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.11.2016 9.1 x Sowohl der Bau einer zweiten Rheinbrücke als auch der Bau einer Straßenverbindung zur B36 liegen in der Straßenbaulast des Bundes. Ob und wann ein Planfeststellungsverfahren für die Anbindung an die B 36 durchgeführt wird entscheiden der Bund und das Land Baden- Württemberg als Auftragsverwaltung des Bundes. Zur Gesamtproblematik verweist das Bür- germeisteramt auf die Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren (TOP 9.1) und dem CDU-Antrag (TOP 9.2) und empfiehlt den Ergänzungsantrag zu diesen Punkten ebenfalls in den Planungsausschuss zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit