Änderungsantrag AfD: Planfeststellungsverfahren für Anschluss zweite Rheinbrücke an B36 einleiten
| Vorlage: | 2016/0637 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 11.11.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen, Mühlburg |
Beratungen
Keine Beratungen verfügbar.
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 24. Oktober 2016 Vorlage Nr.: 2016/0637 Planfeststellungsverfahren für Anschluss zweite Rheinbrücke an B36 einleiten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.11.2016 9.2 x Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der Oberbürgermeister setzt sich für die zügige Einleitung und Durchführung des Planfest- stellungsverfahrens zum Anschluss der bestehenden Rheinbrücke an die B36 beim Vorha- bensträger ein. 2. Die Stadtverwaltung zeigt die möglichen Linienführungen für den Anschluss der bestehen- den Rheinbrücke an die B36 unter Darstellung der Vor- und Nachteile möglicher Planungsva- rianten auf, insbesondere unter Berücksichtigung von Immissionsbelastungen, Naturschutzbe- langen, Eigentumsverhältnissen und der voraussichtlichen Verfahrensdauer. Um die all-morgendlichen Staus auf der Rheinbrücke zu vermeiden, ist es nicht erforderlich, eine zweite Rheinbrücke zu bauen. Es wäre ausreichend, a) die dritte Fahrbahn bis zum Ölkreuz fortzuführen und somit den sog. Pförtner, also die Verengung von zwei auf drei Spuren hinter der Brücke, zum Ölkreuz zu verlegen und b) den Anschluss vom Ölkreuz zur nach Norden verlaufenden B36 zu schaffen. Hierzu ist le- diglich der Bau einer die Südtangente entlastenden Umgehungsstraße nötig, die auf der alten Nord-Tangente-Trasse nördlich an Knielingen vorbei vom Ölkreuz bis zur B36 führt (siehe die dicke gelbe Linie auf der Karte im Anhang; die rote Linie ist die Nordtangenten-Trasse; vgl. unseren Ergänzungsantrag zu TOP 13 der GR-Sitzung am 18.11.2014). Mit diesen beiden unter a) und b) genannten Maßnahmen wird der sogenannte Pförtner, nämlich die Verengung der aus der Pfalz kommenden Fahrbahn von drei auf zwei Fahrstreifen kurz hinter der Brücke, de facto abgeschafft. Dadurch werden die Staus auf der Brücke weit- gehend vermieden. Zudem wird dadurch die Südtangente (und insbesondere der Honsell-Knoten) von dem Ver- kehr, der von der Pfalz in den Bereich nördlich von Karlsruhe führt, entlastet, und von dem, der von nördlich von Karlsruhe in die Pfalz führt. Außerdem wird damit nicht nur Knielingen, sondern auch die B36 im Bereich Neureuter Straße, also zwischen Knielingen und Mühlburg bzw. Nord-West-Stadt, vom Durchgangsverkehr entlastet. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Die Gutachten zum Thema Staus auf der Rheinbrücke hatten klar gezeigt, dass die Staus in Richtung Karlsruhe nicht auf der Brücke selbst entstehen, sondern durch den sog. Pförtner, die Verengung der aus der Pfalz kommenden Fahrbahn von drei auf zwei Fahrstreifen kurz hinter der Brücke. Hier muss also angesetzt werden, unabhängig davon was mit der Brücke selbst geschieht. Die hier vorgeschlagene Lösung hätte den zusätzlichen Vorteil, dass sie nicht - wie unter TOP 4.1 der heutigen Gemeinderatssitzung von der Verwaltung dargelegt - wie der Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen den Brücken zu einer Überlastung des Wörther Kreuzes und des Ölkreuzes führen würde. Sie würde weder das eine noch das andere überlasten und den- noch die Problematik der all-morgendlichen Staus auf der Brücke lösen. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt Seite 3
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 24.10.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0637 Dez. 6 Planfeststellungsverfahren für Anschluss zweite Rheinbrücke an B36 einleiten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.11.2016 9.2 X Sowohl der Bau einer zweiten Rheinbrücke als auch der Bau einer Straßenverbindung zur B 36 liegen in der Straßenbaulast des Bundes. Ob und wann ein Planfeststellungsverfahren für die Anbindung an die B 36 durchgeführt wird, entscheiden der Bund und das Land Baden- Württemberg als Auftragsverwaltung des Bundes. Zur Gesamtproblematik verweist das Bürgermeisteramt auf die Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren (TOP 9.1) und dem CDU-Antrag (TOP 9.2) und empfiehlt den Ergänzungsantrag zu diesen Punkten ebenfalls in den Planungsausschuss zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit