Ergänzungsantrag FDP: Zeitgleicher Anschluss der 2. Rheinbrücke an B36
| Vorlage: | 2016/0635 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 11.11.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 24.10.2016 Vorlage Nr.: 2016/0635 Planfeststellungsverfahren 2. Rheinbrücke: Zeitgleicher Anschluss der 2. Rheinbrücke an B36 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.11.2016 9.1 x Der Gemeinderat setzt sich - unabhängig von der jeweiligen Grundeinstellung zur 2. Rheinbrücke - dafür ein, dass ein Bau bzw. eine Inbetriebnahme der Rheinbrücke ohne zeitgleichen Anschluss an die B36 keinesfalls durchgeführt werden darf. Dabei soll geprüft werden, inwieweit die beiden Plan- feststellungsschritte verbunden werden können. Erforderlichenfalls ist der Abschluss des zweiten Plan- feststellungsverfahrens abzuwarten. Ein "provisorischer" Anschuss einer 2. Rheinbrücke unmittelbar an das "Ölkreuz" hat für das nachfol- gende Karlsruher Verkehrsnetz derart nachteilige Folgen, dass auch eine interimsweise Ausführung (die in aller Regel viele Jahre Bestand hat) die Interessen der Karlsruher Bevölkerung so sehr schädigt, dass sie unter allen Umständen vermieden werden muss. Wer lediglich auf die "Redundanz" achtet, ohne einen weiteren verkehrlichen Nutzen zu erzielen, ja sogar einen Schaden in kauf zu nehmen bereit ist, kann gerade so gut eine Parallelbrücke bauen! Dies gilt auch unter ökologischer Betrach- tung: die Ausführung des Interimsanschlusses - der nach Abschluss an die B36 teilweise zurückgebaut werden soll - zieht einen hohen Landschaftsverbrauch nach sich und setzt im übrigen auch sinnlos finanzielle Ressourcen ein. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 24.10.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0635 Dez. 6 Planfeststellungsverfahren 2. Rheinbrücke: Zeitgleicher Anschluss der 2. Rheinbrücke an B36 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.11.2016 9.1 X Sowohl der Bau einer zweiten Rheinbrücke als auch der Bau einer Straßenverbindung zur B 36 liegen in der Straßenbaulast des Bundes. Ob und wann ein Planfeststellungsverfahren für die Anbindung an die B 36 durchgeführt wird, entscheiden der Bund und das Land Baden- Württemberg als Auftragsverwaltung des Bundes. Zur Gesamtproblematik verweist das Bürgermeisteramt auf die Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren (TOP 9.1) und dem CDU-Antrag (TOP 9.2) und empfiehlt den Ergänzungsantrag zu diesen Punkten ebenfalls in den Planungsausschuss zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit