Festlegung neuer Benutzungs- und Versäumnisentgelte der Stadtbibliothek

Vorlage: 2016/0633
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.10.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Mühlburg, Neureut, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.11.2016

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Entgeltkalkulation_Stadtbibliothek_ab_2017
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Annahme Jeder Ausweisinhaber leiht die gleiche Menge Medien aus. Es werden die aktiven Nutzer (Ausweisinhaber) berücksichtigt. Plan 2017 Aktive Ausweise29.500 Entleihungen pro Jahr1.750.000 Entleihungen/aktive Ausweise pro Jahr (Durchschnitt)59 KalkulationPlan 2017 Personalkosten3.311.000€ Sachkosten951.116€ Kalkulatorische Abschreibungen177.493€ Interne Leistungsverrechnungen (Miete, ZGK)1.758.967€ Kalkulatorische Zinsen42.659€ THH-interne Gemeinkosten789.231€ I. Gesamtkosten7.030.466€ Einnahmen aus Mahn- und Verzugsentgelten-105.000€ II. Entgeltvermindernde Erträge-105.000€ Entgeltbedarf (I - II)6.925.466€ Anzahl der Entleihungen1.750.000 Entgeltbedarf pro entliehenes Medium3,96€ Ermittlung des kostendeckenden Entgelts* Jahresentgelt235€ Monatsentgelt20€ *Entgeltbedarf pro entliehenes Medium mal durchschnittliche Anzahl Entleihungen pro aktiver Nutzer (Monatsgebühr 1/12) Berücksichtigung der freien Kinder- und Jugendausweise Plan 2017 Anzahl der Entleihungen gesamt1.750.000 - davon Entleihungen Kinder- und Jugendmedien700.000 = Anteil in %40,00% => auf Erwachsene fallender Anteil in %60,00% Obergrenze Jahresentgelt**141€ Obergrenze Monatsentgelt**12€ **Kostendeckendes Entgelt mal auf Erwachsene fallender Anteil in % (Monatsgebühr 1/12) Entgeltbisher ab 01.01.2017 Kosten- deckungs- grad Obergrenze Entgelt Jahresentgelt15,00€ 19,00€ 13,49%141€ Ermäßigtes Entgelt10,00€ 12,50€ 8,87%141€ Schnupperausweis 3 Monate5,00€ 7,00€ 19,44%36€ Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre0,00€ 0,00€ 0,00%94€ Ermittlung des HSPKA-Erhöhungsentgelts Differenz- betrag alt - neu Absolut- betrag Anteil der Erwachsenen an aktiven Ausweisen, ca. - davon prozentualer Anteil Vollzahler 60 % 4,00€42.480€ - davon prozentualer Anteil Ermäßigte 38 % 2,50€16.815€ - davon prozentualer Anteil Schnupperausweise 2 % 2,00€708€ 60.003€ 11,85% 354 Gewichteter Kostendeckungsgrad der Zahlungspflichtigen nach prozentualem Anteil Entgeltkalkulation für die Nutzerausweise der Stadtbibliothek Karlsruhe Anzahl der Ausweise 17.700 10.620 6.726

  • Anlage 2_Städtevergleich Stadtbibliothek
    Extrahierter Text

    Übersicht der Jahresgebühren anderer BibliothekenAnlage 2 BibliothekJahresgebührErmäßigtKinder bis 18Ersatzausweis J= 19,00€pro Medium pro Woche€1,00 J mit Bankeinzug=17€Mahnbriefe und Einzugsgebühren gesondert berechnet. 1. Mahnung1,00€ 2. Mahung2,50€ pro Medium 2,00€ 3. Mahnung5,00€ Überschreitung 9 Öffungstage pro Ausleihe2,00€ Überschreitung 10 Öffungstage pro Ausleihe2,50€ Überschreitung 20 Öffungstage "3,00€ Überschreitung 30 Öffungstage "3,00€ Fristüberschreitung ab 1 Tag pro Medium€1,00 Fristüberschreitung mehr als 5 Öffnungstage€2,00 3 M= 5,00€ HD-Pass= 9,00€ Metropol= 6,00€Fristüberschreitung mehr als 10 Öffnungstage€4,00 1. Tag nach Ablauf der Leihfrist pro Medium2,00€ 5. Tag nach Ablauf der Leihfrist4,00€ 13. Tag nach Ablauf der Leihfrist8,00€ überschr. d. Frist um 2 Öffnungstage0,20€ überschr. d. Frist um 2 Öffnungst. u 14 J.0,10€ überschr. d. Frist in Fahrbib. Pro Woche0,70€ überschr. d. Frist in Fahrbib. Pro Woche u 140,35€ eBook Reader mehr als 2 Öffnungst. Pro Tag1,00€ 1. Mahnung1,00€ 1. Mahnung u 140,50€ 2. Mahnung2,50€ 2. Mahnung u 141,25€ 3. Mahnung4,00€ 3. Mahnung u 14€2,00 pro Medium pro Woche€0,50 ab 4. Woche je Medium und Woche€1,00 1. Mahnung€1,00 Monat = 4,00€2. Mahnung€2,00 bis 14 J u Kindermedien pro Medium pro Tag0,10€ übrige Benutzer pro Medium pro Tag0,30€ 1. Mahnung1,00€ 2. Mahnung2,50€ 3. Mahnung4,00€ Baden-Württemberg 1J= 15,00€ 10,00€kostenlos2,90€ Tag=2,00€ Heidelberg J= 18,00€10,00€ kostenlos 5,00€ Verzugskosten Baden-Baden keine Ermäßigten bis einschl. 20 J kostenlos 1,00€ pro DVD-Ausleihe 3,00€ Ettlingen 20,00€ kostenloskostenlos3,00€ Freiburg Mannheim18,00€7,00€kostenlos3,00€ Pforzheim 15 7,50€kostenlos u 18 = 1,25€ Einmalige Ausleihe 2,00€Erw = 2,50€ Stuttgart J = 20€ 50%kostenlos3,00€ Ulm J = 30,00€ 15,00€kostenlos u 18 = 2,50€ Tag = 4,00€Erw = 5,00€ 1 Übersicht der Jahresgebühren anderer Bibliotheken BibliothekJahresgebührErmäßigtKinder bis 18Ersatzausweis Überschreitung von insg. 1 Tag für alle ME3,00€ Überschreitung von insg. 2 Wo für alle ME 6,006,00€ Alter 18-28= 15,00€ Nach 1 Karenztag pro ME und Öffnungstag0,30€ 28-65= 25,00€ 1. Mahnung 1 Woche nach Leihfristende1,00€ 6Mo=15,00€ 2. Mahnung 3 Wochen nach Leihfristende5,00€ Tag (max.5ME)=5,00€ 3. Mahnung 6 Wochen nach Leihfristende13,00€ pro Medium pro Woche2,00€ u. 14 J pro Medium pro Tag0,10€ DVDs, Blu-ray u. 14 J pro DVD pro Tag 0,75€ 1. Mahnung u. 14 J 0,65€ 2. Mahnung u. 14 J 1,25€ ab 14 J pro Medium pro Tag 0,20€ DVDs, Blu-ray ab 14 J pro DVD pro Tag 1,50€ 1. Mahnung ü 14 J 1,25€ 2. Mahnung ü 14 J2,50€ J = 20,00€ pro Medium pro Tag€0,60 1 M = 3,00€Bearb. 1 + 2. Mahnung jeweils1,50€ u 18 1. Woche pro Medium0,50€ u.18 2. - 6. Woche pro Medium1,50€ 1. Woche pro Medium €1,00 2. - 6. Woche pro Medium3,00€ einmalig 12Mo= 38€ pro Medium pro Woche1,00€ dauerhaft 13Mo= 38€ ab 11. Woche pro Medium einmalig25,00€ 6 M= 20,00€ 1. Mahnung1,00€ 3 M= 13,00€ 2. Mahnung1,20€ 1 J=20,50€bis 14 J.=1,00€ bis 14 J. pro Medium pro Woche1,00€ 1/2=13,00€Rest=2,50€ übrige Benutzer pro Medium pro Woche2,00€ DVD pro Tag1,00€ Erw+Inst jeden Öffnungstag überschr.0,40€ Kinder u18 jeden Öffnungstag überschr.0,20€ 1.Mahnung (7.Tag)2,00€ 2.Mahnung (17.Tag)5,00€ 3.Mahnung (50.Tag)10,00€ Kindermedien pro angefangener Woche0,10€ Jugendmedien pro angef. Woche1,00€ alle anderen Medien pro angef. Woche2,00€ kostenlos u 14 = 2,50€ dauerhaft J= 10,00€ ab 14 = 5,00€ 6 M = 8,00€ Erfurt10,00€kostenlos4,25€ Bremen15,00€kostenlos u 18 = 2,00€ Erw = 5,00€ Darmstadt Augsburg20,00€10,00€kostenlos3,00€ Verzugskosten Städte anderer Bundesländer Erm+u 18=2,50€ Nürnberg 2. schrift. Erinnerung5,00€ alle anderen Medien= 1,00€ München J=20,00€J=10,00€ kostenlos Erw+Inst=5,00€ 1/4=7,00€1/4=4,00€ (bis 14 J erst ab 2. Woche nach überschr.) Köln J=28,00€ kostenlos3,50€ 1/2=15,00€ Landau10,00€ Kinder bis 14 J = 2,50€ 10,00€5,00€kostenlos3,00€ Halle J =15,00€J =7,50€ kostenlos 7-18 J. = 6,00€ 4 M = 5,004 M = 2,50€Erw. = 12,00€ Dresden J =15,00€ keine Ermäßigten keine Jahresgebühr 5,00€ Verlägerungen werden bezahlt pro Medium: Kindermedien= kostenlos Jugendmedien= 50 cent 2 Übersicht der Jahresgebühren anderer Bibliotheken BibliothekJahresgebührErmäßigtKinder bis 18Ersatzausweis 1. Woche pro Medium0,50€ 2.Woche pro Medium1,50€ dauerhaft (mit SEPA-Einzug) J.= 18€ 3. Woche pro Medium2,50€ Tag (Internet)= 1€ 4. Woche pro Medium3,50€ 1/4 J.= 5€ Kindermedien pro Medium pro Öffnungstag0,20€ alle anderen Medien pro M pro Öffnungstag0,50€ Medienkistenkostenlos 1. +2. Mahnung (Brief)7,50€ Oberhausen einmalig J.= 20€J= 10€ kostenlos u 18= 3,00€ 1/4= 2,50€Erw = 5,00€ Städte anderer Bundesländer Verzugskosten schriftl. Mahungen zusätzlich Portokosten Wiesbaden15,00€-kostenlos u 18 = 2,50€ Erw = 7,50€ 3

  • Anlage 3_Auszug aus der Benutzungsordnung
    Extrahierter Text

    1 Auszug aus der Benutzungsordnungalt 4. ENTGELT Die Benutzung der Medien in den Räumen der Bibliothek ist unentgeltlich. Für das Ausleihen erhebt die Stadtbibliothek folgende Entgelte: 1.Einzelausweis, jährlich15,00 Euro berechtigt zur Ausleihe allerMedienarten 2.Ermäßigungsberechtigte, jährlich10,00 Euro (Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Schwerbehinderte, Personen mit Karlsruher Pass und Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch) gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung. 3.Schnupperausweis für 3 Monate5,00 Euro 4.Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Für die Ausleihe von DVDs und Blu-ray-Discs beträgt der Zuschlag jährlich5,00 Euro (entfällt für Personen mit Karlsruher Pass) 5.Institutionen (wie Schulen und Kindergärten) erhalten kostenlose Ausweise für ihre Zwecke, davon ausgenommen sindDVDs und Blu-ray-Discs. Die jeweiligen Entgelte werden als Jahresbeitrag vom Zeitpunkt der Anmeldung an erhoben. Der entrichtete Jahresbeitrag berechtigt zur Ausleihe bei allen Ausleihstellen der Stadtbibliothek Karlsruhe. In der Jahresgebühr ist die Ausleihe aller Medien, einschließlich E-Medien und E-Learning, enthalten. Auszug aus der Benutzungsordnungneu 4.ENTGELT Die Benutzung der Medien in den Räumen der Bibliothek ist unentgeltlich. Für das Ausleihen erhebt die Stadtbibliothek folgende Entgelte: 1.Einzelausweis, jährlich19,00 Euro berechtigt zur Ausleihe aller Medienarten 2.Ermäßigungsberechtigte, jährlich12,50 Euro (Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Schwerbehinderte, Personen mit Karlsruher Pass und Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch) gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung. 3.Schnupperausweis für 3 Monate7,00 Euro 4.Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Für die Ausleihe von DVDs und Blu-ray-Discs beträgt der Zuschlag jährlich5,00 Euro (entfällt für Personen mit Karlsruher Pass) 5.Institutionen (wie Schulen und Kindergärten) erhalten kostenlose Ausweise für ihre Zwecke, davon ausgenommensindDVDs und Blu-ray-Discs. Die jeweiligen Entgelte werden als Jahresbeitrag vom Zeitpunkt der Anmeldung an erhoben. Der entrichtete Jahresbeitrag berechtigt zur Ausleihe beiallen Ausleihstellen der Stadtbibliothek Karlsruhe. In der Jahresgebühr ist die Ausleihe aller Medien, einschließlich E-Medien und E-Learning, enthalten. Anlage 3 2 Auszug aus der Benutzungsordnungalt 5. BEARBEITUNGSKOSTEN 1.Vormerkung pro Vorgang bei Benachrichtigung auf dem Postweg0,60 Euro 2.Ausstellen eines Ersatzausweises (bei Verlust)3,00 Euro 3.Reparaturkosten bei leichteren Schäden3,00 Euro 4.Beschädigte oder nicht zurückgegebene DVD-, Blu-ray-Discs-und CD-Hüllen müssen ersetzt werden. 6. VERZUGSKOSTEN Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen folgende Verzugskosten: a)für alle Medien, außer DVDs und Blu-ray-Discs0,50 Euro pro angefangene Woche je Medium b)DVDs und Blu-ray-Discs pro Tag je Medium0,50 Euro c)E-Book-Reader pro Tag2,00 Euro Auszug aus der Benutzungsordnungneu 5. BEARBEITUNGSENTGELT 1.Vormerkung pro Vorgang bei Benachrichtigung auf dem Postweg0,60 Euro 2.Ausstelleneines Ersatzausweises (bei Verlust) Erwachsene5,00 Euro Kinder3,00 Euro 3.Reparaturkosten bei leichteren Schäden3,00 Euro 4.Beschädigte oder nicht zurückgegebene DVD-, Blu-ray-Discs-und CD-Hüllen müssen ersetzt werden. 5.Adress-und Namensänderung5,00 Euro Namens-und Adressenänderungen müssen derBibliothek mitgeteilt werden. Bei einer Ermittlung durchdie Bibliothekfallen Bearbeitungskosten an. 6. VERZUGSENTGELT Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen folgende Verzugsentgelte: a)für alle Medien, außer DVDs und Blu-ray-Discs0,30 Euro pro Tag je Medium b)DVDs und Blu-ray-Discs pro Tag je Medium1,00 Euro c)E-Book-Reader pro Tag2,00 Euro 3 Auszug aus der Benutzungsordnungalt Fortsetzung6. Zu den Verzugskosten werden erhoben für die 1. Erinnerung1,50 Euro 2. Erinnerung2,00 Euro 3. Erinnerung2,50 Euro Für Medien, die wegen Nichtrückgabe oder Verlust in Rechnung gestellt werden, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro pro Medium erhoben; für Zeitschriften ein Euro. Verzugskostensindzu entrichten, auch wenn keine Erinnerung eingegangen ist. Bei verspäteter Rückgabe von DVDs und Blu-ray- Discs ergeht nur eine Erinnerung. Danach werden die Medien einschließlich aller angefallenen Kosten berechnet. Nach Rückgabe berechneter Medien werden nur die Ersatzkosten für das Medium erlassen beziehungsweise, wenn diese bereits beglichen wurden, zurückerstattet. Auszug aus der Benutzungsordnungneu Fortsetzung 6. Zu den Verzugsentgeltenwerden erhoben für die 1. Erinnerung2,50 Euro 2. Erinnerung3,00 Euro 3. Erinnerung4,00 Euro Für Medien, die wegen Nichtrückgabe oder Verlust in Rechnung gestellt werden, wird zusätzlich ein Bearbeitungsentgeltvon fünf Euro pro Medium erhoben; für Zeitschriften ein Euro. Verzugsentgeltesindzu entrichten, auch wenn keine Erinnerung eingegangen ist. Bei verspäteter Rückgabe von DVDs und Blu-ray- Discs ergeht nur eine Erinnerung. Danach werden die Medien einschließlich aller angefallenen Kosten berechnet. Nach Rückgabe berechneter Medien werden nur die Ersatzkosten für das Medium erlassen beziehungsweise, wenn diese bereits beglichen wurden, zurückerstattet.

  • Anlage 4_Benutzungsordnung ab 2017
    Extrahierter Text

    1 Stadt Karlsruhe Kulturamt | Stadtbibliothek BENUTZUNGSORDNUNG Stadtbibliothek Karlsruhe Stand01.01.2017 ALLGEMEINES RLSRUHEALLGEMEINES Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Karlsruhe. Als Medienzentrale dient sie der Information, der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Aus-und Fortbildung und der Freizeitgestaltung. 1. ANMELDUNG | BIBLIOTHEKSAUSWEIS ELDUNG | BIBLIOTHEKSAUSWEIS Die Stadtbibliothek Karlsruhe steht während der Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadtzur Verfügung. Auch wer in Karlsruhe arbeitet, eine Lehranstalt besucht oder in unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt wohnt, ist willkommen. Zur Anmeldung ist ein gültiger amtlicher Ausweis erforderlich. Sollte daraus die Anschrift nicht ersichtlich sein,so ist eine Bestätigung der Meldebehörde zusätzlich vorzulegen. Namens-und Adressänderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Jede angemeldete Person erhält einen auf ihren Namen ausgestellten Bibliotheksausweis. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Mit der Unterschrift auf dem Ausweis erkennt die sich anmeldende Person die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe an. Die Personenangaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und nurbibliotheksintern verarbeitet. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren unterzeichnet der oder die Erziehungsberechtigte den Bibliotheksausweis. Der Verlust eines Ausweises ist unverzüglich der Stadtbibliothek anzuzeigen. Sollte der Inhaber/die Inhaberin dieser Pflicht nicht nachkommen, haften er oder sie für den daraus entstehenden Schaden. Anlage 4 2 2. A 2. AUSLEIHE USLEIHE Die Ausleihe von Medien kann nur gegen Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises erfolgen. Die Ausleihfristen betragen: a) 4 Wochen für Bücher, Sprachkurse, Spiele, Wanderkarten, Musik-und Literaturkassetten, E-Book-Reader und so weiter. b) 2 beziehungsweise 4 Wochen für Zeitschriften. Das jeweils aktuelle Heft ist nicht ausleihbar. c) 2 beziehungsweise 4 Wochen für CD-ROMs, CDs d) 1 Woche für DVDs und Blu-ray-Discs. Abweichungen der einzelnen Ausleihstellen sind möglich. Der Entleiher/die Entleiherin ist verpflichtet, die aktuell gültigen Ausleihfristen dem Quittungsbeleg zu entnehmen, der bei jeder Entleihung ausgegeben wird. Computerspiele, DVDs und Blu-ray-Discs werden entsprechend der Altersfreigabe durch den Gesetzgeber (FSK) entliehen. Die E-Book-Reader sind lediglich für die Ausleihe des virtuellen Medienbestandes (Onleihe) der Stadtbibliothek Karlsruhe vorgesehen. Die Ausleihbedingungen hierfür sind in einem gesonderten Ausleihvertrag geregelt. Die Leihfrist der Medien kann unter Angabe der Ausweisnummer persönlich, telefonisch oder im Internet verlängert werden, sofern keine Vormerkung von anderer Seite vorliegt oder bibliothekstechnische Gründe dagegen sprechen. Vormerkungen auf bereits entliehene Medien werden auf Wunsch durch das Bibliothekspersonal vorgenommen (Kosten siehe Punkt 5). Benachrichtigungen per E-Mail sind kostenlos. Verlängerungen, Vormerkungen und Kontoeinsichten sind auch onlineunterwww.stadtbibliothek-karlsruhe.demöglich. Die Bibliotheksnutzerinnen und-nutzer sind nicht berechtigt, entliehene Medien an andere Personen weiterzugeben. Die Stadtbibliothek Karlsruhe übernimmt keine Haftung fürGeräteschäden jeglicher Art, die bei der Benutzung bibliothekseigener Medien ( Kassetten, DVDs, Blu-ray-Discs, CDs und anderer Informations-und Datenträger) entstehen könnten. 3 3. SORGFALTSPFLICHT | HAFTUNG 3. SORGFALTSPFLICHT | HAFTUNG DieEntleiherin/der Entleiher ist für die schonende Behandlung der entliehenen Medien und deren fristgerechte Rückgabe verantwortlich. Bei Beschädigung oder Verlust von Medien ist Ersatz zu leisten, welcher von der Stadtbibliothek festgelegt wird. 4. ENTGELT 4. ENTGELT Die Benutzung der Medien in den Räumen der Bibliothek ist unentgeltlich. Für das Ausleihen erhebt die Stadtbibliothek folgende Entgelte: 1. Einzelausweis, jährlich19,00 Euro berechtigt zur Ausleihe aller Medienarten 2. Ermäßigungsberechtigte, jährlich12,50 Euro ( Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Schwerbehinderte, Personen mit Karlsruher Pass und Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch) gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung. 3.Schnupperausweis für 3 Monate7,00 Euro 4. Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Für die Ausleihe von DVDs und Blu-ray-Discs beträgt der Zuschlag jährlich5,00 Euro (entfällt für Personen mit Karlsruher Pass) 5. Institutionen (wie Schulen und Kindergärten) erhalten kostenlose Ausweise für ihre Zwecke, davon ausgenommen sind DVDs und Blu-ray-Discs. Die jeweiligen Entgelte werden als Jahresbeitrag vom Zeitpunkt der Anmeldung an erhoben. Der entrichtete Jahresbeitrag berechtigt zur Ausleihe bei allen Ausleihstellen der Stadtbibliothek Karlsruhe. In der Jahresgebühr ist die Ausleihe aller Medien, einschließlich E-Medien und E-Learning, enthalten. 4 5. BEARBEITUNGSENTGELT 5. BEARBEITUNGSENTGELT 1.Vormerkung pro Vorgang bei Benachrichtigung0,60 Euro auf dem Postweg 2. Ausstellen eines Ersatzausweises (bei Verlust) Erwachsene5,00 Euro Kinder3,00 Euro 3. Reparaturkosten bei leichteren Schäden3,00 Euro 4. Beschädigte oder nichtzurückgegebene DVD-, Blu-ray-Discs-und CD-Hüllen müssen ersetzt werden. 5. Adress-und Namensänderung5,00 Euro Namens-und Adressenänderungen müssen der Bibliothek mitgeteilt werden. Bei einer Ermittlung durch die Bibliothek fallen Bearbeitungskostenan. 6. VERZUGSENTGELT 6. VERZUGSENTGELT Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen folgende Verzugsentgelte: a) für alle Medien, außer DVDs und Blu-ray-Discs0,30 Euro pro Tag je Medium b) DVDs undBlu-ray-Discs pro Tag je Medium1,00 Euro c)E-Book-Reader pro Tag2,00 Euro Zu den Verzugsentgelten werden erhoben für die 1. Erinnerung2,50 Euro 2. Erinnerung3,00 Euro 3. Erinnerung4,00 Euro Für Medien, die wegen Nichtrückgabe oder Verlust in Rechnung gestellt werden, wird zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von fünf Euro pro Medium erhoben; für Zeitschriften ein Euro. Verzugsentgelte sind zu entrichten, auch wenn keine Erinnerung eingegangen ist. Bei verspäteter Rückgabe von DVDs und Blu-ray-Discs ergeht nur eine Erinnerung.Danach werden die Medien einschließlich aller angefallenen Kosten berechnet. Nach Rückgabe berechneter Medien werden nur die Ersatzkosten für das Medium erlassen beziehungsweise, wenn diese bereits beglichen wurden, zurückerstattet. 5 7. AUSSCHLUSS 7. AUSSCHLUSS Personen, die gegen die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek verstoßen, können von der weiteren Medienausleihe ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss erfolgt in jedem Falle bei Nichtrückgabe der Medien. Nutzerinnen und Nutzer werden nichtausgeschlossen, wenn sie den Verlust von Medien rechtzeitig melden und die aus dem Verlust entstandenen Kosten begleichen. 8. BENUTZUNG DER RÄUME 8. BENUTZUNG DER RÄUME Beim Betreten der Bibliotheksräume müssen Taschen jeder Art in den dafür vorgesehenenSchließfächern abgestellt werden. Eine Haftung für abgelegte Gegenstände und Garderobe wird nicht übernommen. Rauchen und Alkoholkonsum sind in den Bibliotheken nicht erlaubt. Es wird gebeten, auf den Gebrauch von Handys zu verzichten. Auf die Hausordnungder Bibliothek wird verwiesen. Personen, die gegen die jeweils geltende Hausordnung verstoßen, erhalten Hausverbot. 9. INTERNETNUTZUNG 9. INTERNETNUTZUNG An stationären Arbeitsplätzen ist die Internetnutzung mit einem gültigen Benutzerausweis möglich. Ineinigen Einrichtungen steht KA-WLAN zur Verfügung. Eine Anleitung zur Nutzung befindet sichunter:www.ka-wlan.de Karlsruhe,xxx Der Oberbürgermeister Umfassende Informationen zu allen Angeboten der Stadtbibliothekunter: www.stadtbibliothek-karlsruhe.de 6 HAUSORDNUNG Aufgrund des § 8 der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe gilt ab 1. Mai 2015 folgende Hausordnung: In den Räumen der Stadtbibliothekdürfen durch das Verhalten der Besucherinnen und Besucher andere weder gestört, behindert, belästigt oder gefährdet werden. Das Bibliothekspersonal übt das Hausrecht aus. Dessen Anordnungen ist Folge zu leisten. Der Verzehr von Speisen und offenenGetränken ist nur im Lesecafé im Erdgeschoss erlaubt. Das Alkoholund Rauchverbot, das im gesamten Haus gilt, ist zu beachten. Wir bitten, auf die Nutzung von Handys zu verzichten. Das Auslegen von Werbung und Veranstaltungsprogrammen sowie das Anbringen von Plakaten ist nur mit Zustimmung der Stadtbibliothek möglich und wird von dieser selbst durchgeführt. Für Garderobe, Taschen, sonstige abgelegte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen von Tieren (Ausnahme:Blindenhunde) in die Bibliotheksräume ist nicht gestattet. Rucksäcke und Taschen jeglicher Art und Größe müssen in den Taschenschränken eingeschlossen werden. Die Schließfächer können nur während der Öffnungszeiten genutzt werden. Die Schlüssel der Schließfächer dürfen beim Verlassen der Bibliothek nicht mitgenommen werden. Bei Verlust eines Schlüssels sind die Kosten für den Austausch des Schlosses zu bezahlen. Die Schließfächer sind mit der Beendigung der Benutzung, spätestens mit Ende der Öffnungszeiteines jeden Tages, zu räumen. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, nach Schließung der Bibliothek die Schließfächer zu öffnen und die aufbewahrten Sachen zu entnehmen. Nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsachen behandelt. Fahrräder, Skater, Inliner-Rollschuhe und Ähnliches sind in der Stadtbibliothek wegen Unfallgefahr verboten. Die Toilettennutzung ist den Kundinnen und Kunden der Bibliothek vorbehalten. 7 Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Bürgersteig und an den Hauswänden ist nicht gestattet.Hierfür stehen in der Ständehausstraße Fahrradständer zur Verfügung. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, erhalten Hausverbot und werden von der Medienausleihe der Bibliothek ausgeschlossen. 8 MEDIENBUS MEDIENBUS StupferichMontag Rathaus13:30 bis 14:30 Uhr HohenwettersbachMontag Rathaus15 bis 16:15 Uhr BeiertheimMontag Marie-Alexandra-Straße16:45 bis 17:30 Uhr GrünwinkelDienstag Heidenstückerweg,13:30 bis 14:30 Uhr Ecke Bernsteinstraße RheinstrandsiedlungDienstag Pappelallee14:45 bis 15:30 Uhr DaxlandenDienstag Pfalzstraße, neben der Schule15:45 bis 16:30 Uhr NordstadtDienstag Rhode-Island-Allee17 bis 18 Uhr RintheimMittwoch Hirtenweg,13:30 bis 14:30 Uhr Ecke Mannheimer Straße RüppurrMittwoch Tulpenstraße15 bis 16:15 Uhr Rastatter Straße16:30 bis 17:30 Uhr GrünwettersbachDonnerstag Heinz-Barth-Schule,12:30 bis 14 Uhr Esslinger Straße PalmbachDonnerstag Talstraße14:30 bis 15:15 Uhr NordweststadtDonnerstag Landauer Straße16 bis 17:30 Uhr Weiherfeld / DammerstockFreitag Links der Alb /13:30 bis 15 Uhr Ecke Belchenstraße OberreutFreitag Rudolf-Breitscheid-Straße15:30 bis 16:30 Uhr BulachFreitag St. Georg-Straße16:45 bis 17:30 Uhr 9 ADRESSEN UND ÖFFNUNGSZEITEN ADRESSEN UND ÖFFNUNGSZEITEN STADTBIBLIOTHEK IM NEUEN STÄNDEHAUS Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4249 oder-4250 Telefon Sekretariat: 0721 133-4201 E-Mail: stadtbibliothek@kultur.karlsruhe.de Montag geschlossen Dienstag bis Freitag 10 bis 18:30 Uhr Samstag 10 bis 14 Uhr KINDER-UND JUGENDBIBLIOTHEK Karlstraße 10, Prinz-Max-Palais, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4262 E-Mail: jugendbibliothek@kultur.karlsruhe.de Montag geschlossen Dienstag bis Freitag 10bis 18:30 Uhr Samstag 10 bis 14 Uhr STADTTEILBIBLIOTHEK DURLACH Pfinztalstraße 9, Karlsburg, 76227 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4265 oder-4266 E-Mail: bibliothek-durlach@kultur.karlsruhe.de Montag, Dienstag und Donnerstag 14 bis 18 Uhr Mittwoch 10 bis 14Uhr, Freitag 13 bis 18 Uhr Samstag (1x im Monat) 10 bis 14 Uhr STADTTEILBIBLIOTHEK GRÖTZINGEN Niddastraße 6, 76229 Karlsruhe Telefon: 0721 463019 E-Mail: bibliothek-groetzingen@kultur.karlsruhe.de Montag, Dienstag und Freitag 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr STADTTEILBIBLIOTHEK NEUREUT Rubensstraße 21 (Badnerlandhalle), 76149 Karlsruhe Telefon: 0721 7818976 E-Mail: bibliothek-neureut@kultur.karlsruhe.de Montag und Dienstag 14 bis 18 Uhr Mittwoch 13 bis 18 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr 10 STADTTEILBIBLIOTHEK MÜHLBURG Rheinstraße 95, 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4270 E-Mail: bibliothek-muehlburg@kultur.karlsruhe.de Montag 13 bis 18 Uhr Dienstag 14 bis 18 Uhr Mittwoch 10 bis 15 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 14 bis 18 Uhr STADTTEILBIBLIOTHEK WALDSTADT Neisser Straße 12, 76139 Karlsruhe Telefon: 0721 67673 E-Mail: bibliothek-waldstadt@kultur.karlsruhe.de Montag, Dienstag und Freitag 14 bis 18 Uhr Mittwoch 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Donnerstag 13 bis 17 Uhr AMERIKANISCHE BIBLIOTHEK Kanalweg 52 (Smiley Barracks), 76149 Karlsruhe Telefon: 0721 72752 E-Mail: bibliothek-amerika@kultur.karlsruhe.de Montag geschlossen Dienstag bis Freitag 14 bis 18 Uhr Mittwoch 10 bis 12Uhr und 14 bis 18 Uhr Samstag 10 bis 14 Uhr MEDIENBUS Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4275 Telefon mobil: 0151 29206289 E-Mail: medienbus@kultur.karlsruhe.de Fahrplan: siehe www.stadtbibliothek-karlsruhe.de Recyclingpapier.

  • Aktualisierung Entgelte_Stadtbibliothek
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0633 Verantwortlich: Dez.2 Festlegung neuer Benutzungs- und Versäumnisentgelte der Stadtbibliothek Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Kulturausschuss 20.10.2016 6 x vorberaten Gemeinderat 22.11.2016 12 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss die Erhöhung der Entgelte sowie die Einführung eines weiteren Entgelts für die Nutzung der Stadtbibliothek zum 01.01.2017 gemäß vorliegendem Auszug der neuen Benutzungsordnung (Ziffer vier bis sechs) sowie die Umstellung der Berechnungsgrundlage für die Verzugsentgelte. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzgl. Folgeerträ- ge und Folgeeinsparungen) 60.000 € Die Erträge sind im Entwurf des DHH 2017/2018 eingeplant. PSP-Element: 1.410.99.04.04 Kostenart: 33000000 Entspricht Maßnahme M5_KA. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach Vorberatung im Kulturausschuss hat der Gemeinderat im April 2015 einstimmig eine neue Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek beschlossen. Eine Änderung der darin enthaltenen Entgeltordnung wurde nicht vorgenommen. Die jetzigen Entgelte bestehen seit über 10 Jahren. Im Rahmen der Vorgaben des Haushaltsstabilisierungsprozesses HSPKA-Maßnahme M5_KA sieht die Stadtbibliothek ab 2017 u. a. eine Erhöhung der Benutzungsentgelte vor, um zusätz- lich über höhere Erträge das Einsparziel zu erreichen. Die Mehrerträge sind mit 60.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Im Jahr 2015 hat die Stadtbibliothek folgende Summen eingenommen: Benutzungsentgelte 163.270 Euro Versäumnisentgelte 102.521 Euro Gesamt 265.791 Euro Bei den Benutzungsentgelten für die Nutzerausweise hat die Stadtbibliothek in den Jahren zu- vor Ertragssummen in ähnlicher Höhe erzielt. Ausgehend von den bestehenden Jahresentgelten nach Ziffer 4 der Entgeltordnung schlägt die Stadtbibliothek vor, die Entgelte für Vollzahler und Ermäßigungsberechtigte um 25 % zu erhöhen und für die 3-Monats-Schnupperausweise um 40 %. Zu den ermäßigungsberechtigten Personen zählen nach Vorlage einer entsprechenden Be- scheinigung: Auszubildende, Studierende, Schwerbehinderte, Personen mit dem Karlsruher Pass und Leistungsbeziehende nach dem SGB sowie Rentnerinnen und Rentner. Kinder und Jugendliche bleiben frei; für die Ausleihe von DVDs und Blu-ray-Discs verbleibt wei- terhin das Zusatzentgelt von 5 Euro pro Jahr. Die Entgelterhebung der Stadtbibliothek folgt aus § 10 Abs. 2, S. 3 GemO, wonach die Ein- wohner einer Gemeinde verpflichtet sind, für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen „die Gemeindelasten zu tragen“. Dem Grundsatz für die Erzielung von Erträgen und Einnahmen gemäß § 78 Abs. 2 GemO ist Rechnung zu tragen. Unabhängig von der Art der Erhebung in privat- oder öffentlich-rechtlicher Form ist dabei das Äquivalenzprinzip zu beachten, wonach das Entgelt und die Leistung der Verwaltung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen. Anlage 1 enthält die Entgeltkalkulation für die Nutzerausweise der Stadtbibliothek. Ausgangs- punkt ist die Ermittlung eines kostendeckenden Entgelts zur Finanzierung der Einrichtung. Ge- mäß beiliegender Kalkulation würde sich unter Berücksichtigung der Planzahlen für 2017 ein kostendeckendes Jahresentgelt von 235 Euro pro aktiver Nutzerin bzw. aktiven Nutzer ergeben. Da Kommunen nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 GemO bei der Entgeltfestsetzung auch auf die Leistungs- fähigkeit und Belastbarkeit ihrer Nutzerinnen und Nutzer Rücksicht nehmen sollen, lässt sich die vorhandene Entgeltstaffelung in Erwachsene, Ermäßigungsberechtigte, Schnupperausweise sowie Kinder- und Jugendliche begründen. Außerdem besteht ein gesellschaftlicher Konsens, dass eine Stadtbibliothek als Bildungseinrichtung generell ein kostenfreies Angebot für Kinder und Jugendliche bereitzustellen hat. Aus diesem Grund wurde bei der weiteren Berechnung lediglich der auf Erwachsene fallende Anteil der Entleihungen von 60 % berücksichtigt und somit für das Jahresentgelt eine Obergrenze von 141 Euro pro Nutzerin und Nutzer bzw. 12 Euro pro Nutzerin und Nutzer im Monat festgelegt. Zum Zweck der Bildungsförderung sollte die Verleihung und Bereitstellung von Medien und Informationen in größerem Umfang angeboten werden als dies marktüblich ist. Ein öffentlich bereitgestelltes Mehrangebot an Medien wird jedoch nur „mehr“ nachgefragt, wenn es unter handelsüblichen Preisen angeboten wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Da Kommunen bei der Festlegung der Entgelthöhen bis zur Erreichung der Obergrenze einen finanzpolitischen Spielraum haben, orientierte man sich bei der Entgeltfestsetzung an einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 12,50 %. Je nach Staffelung ergeben sich nach Umsetzung der in der Kalkulation vorgeschlagenen Be- nutzungsentgelterhöhung Kostendeckungsgrade zwischen 8,87 % und 19,44 %. Der durch- schnittliche prozentual gewichtete Kostendeckungsgrad der zahlungspflichtigen Nutzerinnen und Nutzer würde 11,85 % betragen. Die insgesamt zu erreichenden Mehrerträge aus Benut- zungsentgelten werden mit 60.000 Euro kalkuliert. Die Entwicklung der Erträge an Versäumnisentgelten ist seit dem letzten Jahr rückläufig, da die Nutzerinnen und Nutzer seit Mai 2015 gemäß Gemeinderatsbeschluss Erinnerungsmails über die Rückgabe der entliehenen Medien erhalten. Gegenüber 2014 wurden im Jahr 2015 ca. 12.000 Euro weniger an Verzugsentgelten vereinnahmt. Auch im laufenden Haushaltsjahr zeichnet sich diese Entwicklung ab. Gemäß dem Grundsatz der Haushaltswahrheit wurde dieser Sachverhalt bei der Planung des Doppelhaushalts 2017/2018 berücksichtigt, indem die Planan- sätze der Versäumnisentgelte um 20.000 Euro reduziert wurden. Tendenziell ist mit einem dau- erhaften Rückgang der Versäumnisentgelte zu rechnen. Aus diesem Grund, aber auch um das Nutzerverhalten im Sinne einer Verbrauchslenkung zu beeinflussen, soll die Struktur der Versäumnisentgelte komplett verändert werden. Die bisherigen Verzugsentgelte für den Großteil der Medien, d.h. für Bücher, Hörbücher, Musik- CDs usw. betragen 0,50 Euro pro Medium pro angefangener Versäumniswoche. Dieses Modell soll komplett umgestellt werden auf Verzugsentgelte von 0,30 Euro pro Medium, die bei Über- ziehen der Leihfrist wie bei DVDS und Blu-ray-Discs pro Tag zu bezahlen sind. Somit entstehen dem Nutzenden bei einer Überziehung der Leihfrist um fünf Tage (= eine Ausleihwoche) Ver- säumnisentgelte in Höhe von 1,50 Euro pro entliehenen Medium. Das Zustandekommen der Versäumnisentgelte ist insofern „gerechter“ und folgt eher dem Äquivalenzprinzip, da nicht die gesamte Woche bezahlt werden muss, wenn die Ausleihzeit um wenige Tage überzogen wird. Dennoch kann die Stadtbibliothek Mehrerträge erzielen, da be- reits ab dem zweiten Versäumnistag mit 0,60 Euro pro Medium der einzunehmende Betrag höher liegt als bisher bei einer Woche. Die Verzugsentgelte für DVDs und Blu-ray-Discs werden auf 1,00 Euro pro Medium pro Tag erhöht, Verzugsentgelte für die Ausleihe von E-Book- Readern wurden erst 2015 eingeführt und sollten vorläufig nicht erhöht werden. Das erste Erinnerungsschreiben wird nach Ablauf von vier Versäumnistagen erstellt, das zweite nach Ablauf von 12 und das dritte Schreiben nach Ablauf von 15 Versäumnistagen. Als Ver- säumnistage werden nur die Tage gezählt, an denen die Bibliothek geöffnet hat. (siehe Anlage 3: Gegenüberstellung Benutzungsordnung, Ziffer 6). Es ist davon auszugehen, dass auf diese Weise sowie mit einer moderaten Erhöhung der Bear- beitungsentgelte für das Ausstellen eines Ersatzausweises eine große Anzahl von kleineren Er- tragsbeträgen zusammenkommen wird, die den sich künftig abzeichnenden weiteren Rückgang der Versäumnisentgelte zumindest teilweise kompensieren kann. Ebenso wird die Einführung eines weiteren Entgelts vorgeschlagen: Es handelt sich um Bearbeitungsentgelte für die Ermittlung von Adressänderungen oder Na- mensänderungen der Nutzerinnen und Nutzern, die nicht, wie in der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek festgelegt, ihre neuen Postadressen melden. Die Erfahrung zeigt, dass wöchent- lich zahlreiche Erinnerungsschreiben der Stadtbibliothek an diese zurückgeschickt werden, da sie wegen unbekannter Adresse oder Namens nicht zustellbar sind. Das Recherchieren der aktu- ellen Adresse verursacht einigen Bearbeitungsaufwand. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Hierfür sollen erstmals unter Ziffer 5, Teilnummer 5 der Entgeltordnung Bearbeitungsentgelte für die "Ermittlung der Adress- bzw. Namensänderung" eingeführt und mit 5 Euro berechnet werden. Zur Orientierung über die Festlegung der neuen Entgelte hat die Stadtbibliothek einen inter- kommunalen Vergleich mit Bibliotheken anderer Städte vorgenommen. Eine Auswahlliste, geordnet nach Städten in Baden-Württemberg und Städten in anderen Bun- desländern, liegt dieser Vorlage bei. Anlagen: 1. Entgeltkalkulation für die Benutzungsentgelte der Stadtbibliothek Karlsruhe 2. Interkommunale Liste: Vergleich mit anderen Stadtbibliotheken 3. Auszugsweise (Ziffer 4 – 6) Gegenüberstellung der alten und neuen Benutzungsordnung der Stadtbibliothek 4. Entwurf neue Benutzungsordnung ab 01.01.2017 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss die Erhöhung der Entgelte sowie die Einführung eines weiteren Entgelts für die Nutzung der Stadtbibliothek gemäß vorlie- gendem Auszug der neuen Benutzungsordnung (Ziffer vier bis sechs) sowie die Umstellung der Berechnungsgrundlage für die Verzugsentgelte.

  • Protokoll TOP 12
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. November 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 12 der Tagesordnung: Festlegung neuer Benutzungs- und Versäumnis- entgelte der Stadtbibliothek Vorlage: 2016/0633 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss die Erhöhung der Entgelte sowie die Einführung eines weiteren Entgelts für die Nutzung der Stadtbiblio- thek gemäß vorliegendem Auszug der neuen Benutzungsordnung (Ziffer vier bis sechs) sowie die Umstellung der Berechnungsgrundlage für die Verzugsentgelte. Abstimmungsergebnis: Bei 47 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Kulturausschuss. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Ist es nicht eigentlich ein bisschen perfide? Wir wollen jetzt auch bei der Stadtbibliothek, bei den Nutzern die Gebühren erhöhen, damit wir unsere Defizite deckeln, damit wir genug Geld übrig haben, ein Stadion zu bauen. (Unruhe) - Ist es nicht so? Heute steht in den BNN, dass man sich sogar Erklärungen sucht, wa- rum es viel besser sei, wenn der Versäumniszuschlag von 50 Cent pro Woche auf 30 Cent pro Tag erhöht wird. Denn die, die nur wenig versäumen, müssen viel weniger bezahlen. Komisch, bei zwei Tagen sind es schon 60 Cent, also 10 Cent drüber. Und bei drei Tagen noch mehr und bei sieben Tagen 2,10 Euro. Wollen wir jetzt auf diese Weise Geld in die Kasse bekommen? Wollen wir denn nicht, dass für Bildung, Lesen und Nut- zung der Stadtbibliothek und der Bibliotheken die Schwelle niedrig ist und dass jede Bürgerin und jeder Bürger, egal welchen Geldbeutels, Jugendliche, Kinder, das einfach nutzen können? Wollen wir jetzt mit so Kleinigkeiten zeigen: Auch ihr müsst jetzt ein- mal in die Kassen zahlen. Wie merkwürdig ist das in der heutigen Zeit, gerade jetzt auch noch bei allem Geld zu verlangen. Schaffen wir es denn nicht, es an ein, zwei Bei- spielen einmal nicht zu tun? Ich finde es schon sehr merkwürdig. - 2 - Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Vielen Dank, Herr Fostiropoulos, für diesen Beitrag. Sie wissen, dass ich mich im Kulturausschuss auch sehr kritisch geäußert habe zu dieser neuen Gebührenordnung, weil wir es prinzipiell nicht für die beste Wahl halten, Gebüh- ren zu erhöhen. Aber: Ich muss zugeben, ich habe mich dann in der weiteren Diskussi- on belehren lassen. Warum? Weil diese Gebühren vermeidbar sind. Jedem Einzelnen ist es überlassen, diese Gebühren zu vermeiden. Wir wissen, dass wir Geld brauchen. Bibli- otheken sind wichtig. Wir brauchen Bibliotheken in Karlsruhe. Wir brauchen dieses um- fangreiche Angebot, das wir hier haben. Es kostet Geld. Es muss zu einem gewissen Teil auch mit Gebühren gedeckt werden. Da sind wir dann am ehesten noch damit einver- standen, wenn Gebühren erhöht werden, die jeder einzelne vermeiden kann. Deswe- gen werden wir heute zustimmen. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Es ist nicht das allerwichtigste in der Welt, dass wir so schnell wie möglich die Sitzung beenden, sondern es macht durchaus auch Sinn, einmal einen Meinungsaustausch zu haben. Entgegen dem, was Herr Fostiropoulos gesagt hat, sehen wir Bibliotheken als auf das Prinzip fußend: temporäre Nutzung. Wenn ich ein Buch für immer haben will, muss ich es mir eben kaufen oder muss es mir schenken lassen. Wenn ich es in einer Bibliothek ausleihe, steht es mir nur temporär zur Verfügung, damit es davor und danach auch andere Menschen lesen können. Wenn man sich an dieses Prinzip nicht hält und seine Ausleihfrist überschreitet, dafür dann Gebühren zu zahlen, halten wir im Prinzip für richtig, weil damit auch die Rückgabe beschleunigt wird. Da nun einmal Bibliotheken auf diesem Prinzip beruhen, ist das ein sehr wichtiges Prinzip. Diese Beschleunigung ist auch etwas, was wir als positiv ansehen. Ansonsten sehen wir auch die Gebührenerhöhung nicht mit Freudenschreien, aber durchaus auch so, dass es nach all den Jahren einfach auch einmal wieder anstand, die Gebühren zu erhöhen, und dass Kinder und Jugendliche ausgeschlossen sind und es soziale Ermäßigungen gibt, damit auch jeder weiterhin die Bibliothek besuchen kann. Stadtrat Wenzel (FW): Ergänzend nur dazu: Es dient der Disziplin für jeden Leser. Es ist ärgerlich für jemanden, der auf ein Medium warten muss, wenn der andere es länger hat. Aus diesem Grund ist für die Disziplin auch eine Gebühr notwendig. Deshalb, bei allem Schmerz, ist jeder selbst verantwortlich dafür. Der Vorsitzende: Das war die letzte Wortmeldung. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um den Knopfdruck. – Damit es mehrheitlich angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2017