Schulische Inklusion in Karlsruhe aktiv voranbringen

Vorlage: 2016/0612
Art: Antrag
Datum: 13.10.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.11.2016

    TOP: 25

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 25
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 12.10.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0612 Dez. 3 Schulische Inklusion in Karlsruhe aktiv voranbringen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.11.2016 25 x Kurzfassung Die Verwaltung wird mit den involvierten städtischen und staatlichen Dienststellen Kontakt auf- nehmen und klären, inwieweit die aufgeworfenen Fragen im Rahmen eines integrierten Hand- lungskonzepts umgesetzt werden können. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 (Das Thema „Schulische Inklusion in Karlsruhe aktiv voran bringen“ ist sehr komplex, da unter anderem die Zusammenarbeit und Kooperation verschiedener Organisationen und Institutionen erforderlich ist. Als ersten Schritt hat die Verwaltung die Staatlichen Schulbehörden um Stel- lungnahme zu den aufgeworfenen Fragen gebeten, da viele Fragen des Antrags im Zuständig- keitsbereich der Staatlichen Schulverwaltung liegen. Sobald die Stellungnahmen vorliegen wird die Verwaltung mit den staatlichen Stellen, den in- volvierten städtischen Ämtern sowie den ehrenamtlich tätigen Kräften absprechen, welche Lö- sungsansätze denkbar und in der Praxis auch umsetzbar sind. Die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse werden dann im Rahmen eines integrierten Handlungskonzepts dargestellt. Die Verwaltung schlägt vor, über das Ergebnis im Schulbeirat zu berichten.

  • GRÜNE-Schulische Inklusion
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 12.10.2016 Vorlage Nr.: 2016/0612 Schulische Inklusion in Karlsruhe aktiv voranbringen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.11.2016 25 x 1. Die Stadt erstellt ein integriertes Handlungskonzept für die Umsetzung der gesetzlich veranker- ten Inklusion an Schulen. 2. Es enthält eine Analyse des aktuellen Entwicklungsstands aller Schularten und Schulen bezüg- lich der Einrichtung inklusiver Angebote, des aktuellen Stands der Barrierefreiheit, der Bereit- schaft der Schulen zur Einrichtung inklusiver Angebote sowie die Inklusionsquote im Vergleich zu den anderen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg; 3. Im Handlungskonzept wird aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen die schulische Inklusion in Karlsruhe aktiv vorangebracht werden soll. Dabei soll die Stadtverwaltung die positiven Erfah- rungen aus den fünf Modellregionen zur Inklusion berücksichtigen. 4. Im Rahmen der raumschaftlichen Schulentwicklungsplanung entwickelt die Stadt Karlsruhe gemeinsam mit dem "Runden Tisch Inklusion" einen Plan für den Einbau von Fahrstühlen an Schulen, damit Eltern eine Orientierung über das Entstehen barrierefreier Schulen erhalten. 5. Auf dem "Elternforum Inklusion" stellt die Stadt Karlsruhe im November 2016 gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt vor, an welchen Schulen im kommenden Schuljahr neue inklusive Schulangebote entstehen sollen/werden. 6. Mit dem Staatlichen Schulamt wird vereinbart, dass die Bildungswegekonferenzen zeitlich vor- verlegt werden, um den Eltern Sicherheit zu geben und allen Beteiligten eine gute Vorberei- tung auf die neuen Inklusionsprojekte zu ermöglichen. Aufgrund des Wunsches von Eltern mit Kindern mit Behinderungen gibt es seit vielen Jahren inklusive Angebote an einigen Schulen in Karlsruhe, in der Regel in Form von Außenklassen von Sonderschulen (seit Juli 2015 sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren).Eine erste Form des Rechtsan- spruchs auf Inklusion konnte aus der Behindertenrechtskonvention der UN abgeleitet werden, die von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert wurde. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die überfällige Änderung des Schulgeset- zes zur Inklusion verabschiedet. Seither ist die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule abgeschafft. Die Eltern haben ein Wahlrecht, ob ihr behindertes Kind eine allgemeine Schule mit sonderpädagogischer Unterstützung oder ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen soll. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Bislang hat die Stadt Karlsruhe zur Beratung und Entscheidungshilfe für betroffene Eltern den „Run- den Tisch Inklusion“ und das „Elternforum Inklusion“ eingerichtet. Trotz dieses guten Angebots hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass nur wenige Eltern mit diesen Gremien angesprochen werden können. Viele Eltern erhalten nach wie vor zu wenige und zu späte Informationen über die Möglich- keit einer inklusiven Beschulung ihrer Kinder. Sie sind verunsichert und wagen nicht, ein inklusives Angebot zu wählen. Auch die allgemeinen Schulen, die bislang noch keine Erfahrungen mit gemein- samen Unterricht gemacht haben, zeigen sich noch zurückhaltend. Die Inklusionsquote ist deshalb gering geblieben und stagniert nach Berichten auch in diesem Schuljahr. Es ist aus Sicht der GRÜNEN deshalb an der Zeit, dass die Stadtverwaltung und die Staatliche Schulverwaltung die vorwiegend re- aktive Vorgehensweise aufgibt und zu einer aktiven Gestaltung der Inklusion übergeht, um die gesell- schaftlich gewünschte und notwendige schulische Inklusion in Karlsruhe besser voran zu bringen. Ein erster positiver Schritt dazu ist, dass die Stadtverwaltung und der Gemeinderat den Antrag der Eltern für Inklusion (EFI), ein Elternlotsenprogramm mit erfahrenen von kompetenten Eltern einzurich- ten und finanziell zu unterstützen, bewilligt haben. Aus Sicht der GRÜNEN muss diesem ersten Schritt ein integriertes Handlungskonzept folgen, mit dem die Inklusion aktiv vorangebracht werden kann. Welche Möglichkeiten es dazu gibt, kann u. a. aus den positiven Erfahrungen der fünf Modellregio- nen (2010//2011 bis 2012/13 in Stuttgart, Mannheim, Konstanz, Freiburg und Biberach) abgeleitet werden. Durch vielfältige proaktive Maßnahmen konnte die jeweilige Inklusionsquote deutlich und dauerhaft erhöht werden. unterzeichnet von: Dr. Ute Leidig Johannes Honné Renate Rastätter Ekkehard Hodapp

  • Protokoll TOP 25
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. November 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 25 der Tagesordnung: Schulische Inklusion in Karlsruhe aktiv voranbrin- gen Gemeinsamer Antrag der Stadträtinnen und Stadträte Dr. Ute Leidig, Johannes Honné Renate Rastetter, Ekkehard Hodapp (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 12. Oktober 2016 Vorlage: 2016/0612 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung.. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Vielleicht erinnern sich manche, wahrscheinlich aber wenige, wir waren schon mal Vorreiter in Baden-Württemberg in Sachen schulischer Inklusion. Bereits 1998 fand hier die erste inklusive Maßnahme statt. Damals gab es erstmals die sogenannten inklusiven Schulentwicklungsprojekte. In Karlsruhe haben sich damals die Eltern für Integration - heute genannt „Eltern für Inklusion“ -, schon sehr stark dafür engagiert, dass in Karlsruhe eine inklusive Beschulung im Sinne von gemein- samem Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern stattfindet. Jetzt ist es aber leider so gewesen, dass dann 2010 in Baden-Württemberg Modellregionen für schulische Inklusion eingerichtet wurden, fünf Modellregionen und leider war Karlsruhe nicht bei diesen fünf Modellregionen dabei. Deshalb sind wir bei der Entwicklung der schulischen Inklusion zurückgefallen gegenüber diesen Modellregionen. Diese Modellre- gionen haben wirklich ihre Strukturen entsprechend verändert. Die sind aktiv mit Inklu- sion umgegangen und haben dadurch eben auch sehr viel mehr Eltern erreicht, die den Wunsch hatten, sich aber angesichts der Problemlagen nicht getraut haben, solche An- träge zu stellen. Das betrifft jetzt bei uns nicht nur die Grundschulen, die immer noch sehr zögerlich sind, es betrifft auch unsere kommunalen Strukturen. Deshalb beschreibt auch die Stellungnahme sehr richtig, wir haben hier ein breites Ge- strüpp von Ämtern und Behörden, von Zuständigkeiten, und deshalb haben wir ja auch - 2 - die Elternlotsen eingerichtet in Karlsruhe. Nur wenn Eltern mit diesen ehrenamtlichen Elternlotsen in Kontakt kommen, haben sie eine Chance, sich in diesem Dschungel zu- rechtzufinden, werden begleitet und unterstützt. Die anderen Eltern werden heute noch weitgehend in diesem Dschungel allein gelassen. Aber es kann nicht mehr sein, wo Inklusion ja ein Menschenrecht ist und keine Gnade, dass Eltern heute noch von Stelle zu Stelle geschickt werden, nach dem Muster: dort müsst ihr den Antrag stellen auf Eingliederungshilfe, dort einen Antrag auf Behinderten- klo, dort für den Transport oder dort für Schulmöbel - also das kann heute nicht mehr sein. Hier müssen die Strukturen verändert werden und auch, was für Eltern wichtig ist, dass alle diese unterschiedlichen Zuständigkeiten jetzt endlich gebündelt werden, wie es in den Modellregionen der Fall war. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt, ein inte- griertes Handlungskonzept zu erstellen. Dazu ist auch eine richtige Antwort erfolgt, Herr Oberbürgermeister und Herr Amtsleiter Frisch, dass nämlich die Stadt mit den verschie- denen Behörden und Ämtern, mit den Zuständigen im Schulbereich, mit dem staatlichen Schulamt, aber auch allen anderen in die Gespräche geht und dann versucht, ein solches integriertes Handlungskonzept zu entwickeln. Aktuell ist dies noch nicht der Fall. Diesen Samstag findet wieder das Elternforum Inklusion statt und bei diesem Elternfo- rum werden wieder viele Eltern fragen, an welchen Schulen wird es im kommenden Schuljahrübergang vom Kindergarten zur Grundschule ein inklusives Schulangebot ge- ben und steht schon fest, dass es für mich ein solches Angebot gibt. Ich befürchte, dass es wieder so sein wird wie jedes Jahr, dass dann gesagt wird seitens des Staatlichen Schulamtes: „Wir sind noch nicht so weit, irgendwann im Frühjahr.“ Und bis kurz vor dem Übergang müssen die Eltern zittern, bis sie endlich erfahren, ob es möglich ist. Deshalb ist jetzt Zeit, dass sich dies ändert, auch in Karlsruhe. Der gute Wille ist da, es gibt auch schon Angebote der Stadt, aber die sind eher noch passiv orientiert. Wir müs- sen aus dieser passiven Orientierung jetzt in die aktive Rolle kommen, deshalb dieser Antrag. Die Stadt muss aktiver werden, wir müssen mehr Forderungen auch an die Schulverwaltung stellen, und die staatliche Schulverwaltung müssen wir hier auch etwas anschieben. Wie man neuhochdeutsch sagt: Wir müssen die ein bisschen zum Jagen tragen an dieser Stelle. Abschließend möchte ich mich aber bedanken bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, und beim städtischen Schulamt, dass Sie sofort ihre Bereitschaft signalisiert haben, diesen Weg zu gehen. Ich denke, wenn der gute Wille da ist und wenn die Bemühungen statt- finden, können wir diesen Rückstand gegenüber den Modellregionen aufholen. Meine letzte Bitte ist noch, dass, jetzt wo wir eine kommunale Behindertenbeauftragte haben, diese aktiv in die Koordination einbezogen wird. Vielen Dank und gutes Gelingen! Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Es ist ein wichtiges Thema, das die GRÜNE- Gemeinderatsfraktion hier beantragt, aber es ist auch nicht leicht, dieses Thema umzu- setzen. Das haben wir hier im Haus auch schon mehrfach gemerkt, wenn in konkreten Fällen Eltern auf uns, auf die Fraktionen zugekommen sind, weil sie ihr Kind z. B. in der Grundschule im Stadtteil einschulen wollten und dort eben aufgrund der Ausstattung oder der Zugänge das nicht möglich war. Wir haben gemerkt, dass der Inklusion doch einfach Steine im Weg liegen, was die baulichen Maßnahmen anbelangt, für die wir als Gemeinderat zuständig sind, wie Schulgebäude. Denn wenn wir dann, wenn ein Fall - 3 - konkret auftritt, erst anfangen mit einer Planung, und überlegen müssen, wie wir zum Beispiel einen Aufzug für die Schulgebäude in den Haushalt bekommen, dann vergeht natürlich schon Zeit und das Kind muss längst eingeschult werden. Meine Fraktion ist auch der Meinung, dass wir nicht jede Schule in gleichem Maße aus- statten können, so wünschenswert das wäre. Das geht einfach nicht, oft auch nicht aufgrund der baulichen Gegebenheiten. Sie wissen ja alle, die Schulen, die zum Beispiel nicht barrierefrei sind in unserer Stadt, sind in der Regel die älteren Schulen. Bei den älteren Schulgebäuden ist es oft sehr kompliziert und entsprechend kostspielig, d. h. wir müssen schon aus unserer Sicht Schwerpunkte bilden. Vielleicht wäre dann das vorge- schlagene Handlungskonzept ein Weg, auch wenn die Verwaltung uns antwortet, dass es eben sehr aufwendig ist, dass verschiedene Akteure eingebunden werden müssen. Deswegen wäre mein Vorschlag, weil das ganze Thema sowieso in den Schulbeirat soll, wie die Verwaltung vorschlägt, ob wir nicht mal in einer der nächsten Schulbeiratssit- zungen von den Erfahrungen der fünf Modellregionen berichtet bekommen und je nach dem wie dieser Bericht ausfällt, wir in der Diskussion entscheiden und überlegen, ob denn ein integriertes Handlungskonzept auch für uns Sinn macht oder ob wir vielleicht auch einen anderen Weg einschlagen wollen. Das wäre jetzt einmal unser Vorschlag für heute. Stadträtin Moser (SPD): Ich werde meinen Text etwas kürzer halten. Wir stimmen dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion zu und freuen uns auf die Beantwortung der Fragen im Schulbeirat. Allerdings möchte ich noch anmerken, wie Sie alle wissen, bedeutet Inklusi- on gleichberechtigte Teilhabe von allen Behinderten an der Gesellschaft. Umso mehr möchte ich in diesem Zusammenhang mein Befremden zum Ausdruck bringen, dass dieselbe GRÜNEN-Fraktion letzte Woche bei der Beratung des Doppelhaushaltes unseren Antrag in Bezug des Beförderungsdienstes für Behinderte abgelehnt hat. Wie man die- sen Spagat hinkriegt ist mir ein Rätsel. Stadtrat Lancier (KULT): Auch in der KULT-Fraktion findet schulische Inklusion breiten Rückhalt. Inhaltlich stimmen wir dem Antrag zu, auch wenn die Handlungsvorgabe viel- leicht ein bisschen sehr minutiös geraten ist. Inklusion ist nicht nur ein Vorteil für die Kinder, die die Unterstützung benötigen, dafür aber dann den Unterricht genießen kön- nen, den sie sonst vielleicht nicht bekämen. Auch die nichtbehinderten Kinder haben dadurch eindeutig Vorteile, vor allem in ihrer sozialen Entwicklung. Abgesehen davon ist das auch auf lange Sicht ein Vorteil für die gesamte Gesellschaft, wenn die Integration von „Bisschen-Anders-Geratenen“ in unserer Gesellschaft schon in der Schule geübt wird. Eine flächendeckende Verfügbarkeit von schulischen Einrichtungen mit inkludie- rendem Rückhalt im Unterricht wollen wir auch, und daher unterstützen wir den Antrag. Die Antwort der Verwaltung nehmen wir mit Neugier auf die tatsächliche Umsetzung zur Kenntnis und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Gestaltung von Wegweisern, und vielleicht auch einer Lichtung, des von Kollegin Rastätter angesprochenen Dschungels. Stadtrat Høyem (FDP): Inklusion ist ein ernstes Thema, aber es ist auch ein Modewort und sogar ein Wort, das nicht nur oft mehr verspricht als in der realistischen Welt um- setzbar ist. Inklusion ist auch so politisch korrekt geworden, dass es von vielen Familien mit behinderten Kindern nicht nur als Versprechen, sondern nahezu als Pflicht und Dro- - 4 - hung erlebt wird. Es ist leider nahezu ein Tabu, aber es ist notwendig, dem Begriff Inklu- sion mehrere Nuancen zu geben und auch offen in vielen Situationen kritisch nachzu- fragen. Ich möchte gerne drei persönliche Beispiele geben. Mein Enkel heißt Rasmus. Rasmus wohnt mit seinen Eltern in München, er ist zweieinhalb Jahre alt. Rasmus ist blind gebo- ren, er kann nicht sprechen, er kann nicht gehen oder stehen und man weiß nicht, wie sich sein Gehirn entwickelt. Rasmus ist in einer besonderen Kita in München. Inklusion muss man in so einem Fall nahezu als Hohn hören. Gleichzeitig ist die Angst, dass so- wohl behindertengerechte, fachliche Expertise als auch finanzielle Mittel unter dem do- minierenden Trend zur Inklusion leiden. Zweites von drei Beispielen: Meine Frau war die letzten Jahre vor ihrem Tod von Roll- stuhl und Atemgerät abhängig. Inklusion wird oft darauf reduziert, was Fahrstuhl und Barrierefreiheit angeht. Ich habe Erfahrungen mit einem Rollstuhl und sehr oft kommt man in absurde Situationen. Das Deutsches Museum in München hat einen so engen Aufzug, dass ich gerade meine Frau mit dem Rollstuhl in den Fahrstuhl bringen konnte, aber dann kein Platz mehr für mich war. Ich musste dann die Treppen hochlaufen, so dass ich den Rollstuhl wieder aus dem Lift holen konnte. Auch in Schulen hat man viele absurde Situationen und selbstverständlich müssen wir Barrierefreiheit schaffen, aber Inklusion ist mehr. Viel mehr als eine äußere geänderte Infrastruktur. Letztes Beispiel. Viele Kolleginnen wissen, dass ich mehr als 30 Jahre Schulleiter in vier verschiedenen Ländern war. In der pädagogischen Welt benutzt man oft den englischen Begriff SEND - special educational needs – wenn man über Inklusion spricht. Gerade diese speziellen Bedürfnisse kann man nur erfüllen, wenn das Personal die Expertise und Ausbildung hat. Es muss auch für einen Schulleiter erlaubt sein, sowohl das behinderte Kind als auch die ganze Klasse oder Gruppe zu berücksichtigen. Jede Schule will alles tun für Integration, dort wo es möglich ist. Jede Schule muss aber auch den pädagogi- schen Mut und das Recht haben, nein zu Inklusion zu sagen, wenn es tatsächlich nicht die beste Lösung für das behinderte Kind oder die Umgebung ist. Integration ist ein rea- listisches Wort. Inklusion ist nicht immer die beste Lösung, egal wie politisch korrekt das Wort ist. Der Vorsitzende: Das war die letzte Wortmeldung. Wir fühlen uns im Sinne des An- trags beauftragt und würden dann im Schulbeirat zu den Fragen miteinander diskutie- ren.  Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2017