Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Vorlage: 2016/0604
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.10.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.11.2016

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Hebesatzsatzung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582 ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147) sowie der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15.. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1153) in Verbindung mit den §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I. S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 2. November 2015 (BGBl. I. S. 1838) und den §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes in der Fassung des Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I. S. 965) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 15.03.2011 in der Fassung vom 04.03.2015 wird wie folgt geändert: In § 2 Ziffer 1 Buchstaben a) und b) wird die Zahl 420 jeweils durch die Zahl 470 ersetzt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Hebesatzsatzung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.11.2016 2016/0604 2 öffentlich Dez. 4 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptauschuss 08.11.2016 3 vorberaten Gemeinderat 15.11.16 2 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karls- ruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 5,8 Mio Euro durch Erhöhung der Grundsteuer A und B Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.200.61.10.01.30.11 +.12 Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Zuge der Haushaltsstabilisierung sind verschiedenen Maßnahmen für eine Verbesserung des Haushaltes der Stadt Karlsruhe vorgeschlagen worden. Der Gemeinderat hat die Verwaltung am 26.04.2016 beauftragt, eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B von 420 % auf 470 % vorzubereiten. Hierzu ist eine Änderung der Hebesatzsatzung erforderlich. Im Vergleich zu anderen Städten hat die Stadt Karlsruhe einen sehr niedrigen Grundsteuerhebe- satz. 2016 lag der Hebesatz Grundsteuer B der Stadt Karlsruhe um 63 Hebesatzpunkte unter dem Durchschnitt der Stadtkreise in Baden-Württemberg. Auch nach einer Anhebung liegt der Karlsruher Hebesatz B voraussichtlich noch 24 Punkte unter dem Durchschnitt, wobei andere Städte im Zuge ihrer Haushaltsstabilisierung über Erhöhungen beraten. Entwicklung Hebesatz Grundsteuer B in den Stadtkreisen in Baden-Württemberg 2006 2011 2016 2017 Baden-Baden 455 490 490 490 Freiburg 500 600 600 600 Heidelberg 470 470 470 470 Heilbronn 410 410 430 430 Karlsruhe 370 420 420 470 Mannheim 400 450 487 487 Pforzheim 400 500 500 550 Stuttgart 420 520 520 520 Ulm 395 430 430 430 Durchschnitt 424 477 483 494 Eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze erbringt für das Jahr 2017 eine Steigerung der Grundsteuer von 48,6 auf ca. 54,4 Mio. Euro und somit einen zusätzlichen Steuerertrag von 5,8 Mio. Euro. Die Grundsteuer gilt als eine sehr stabile Steuer, die aufgrund der laufenden Bautätigkeit zwar geringe aber stetige Zuwachsraten liefert (ca. 1% jährlich). Zu beachten ist dabei, dass ca. 42% des Aufkommens Objekte betreffen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nach den derzeit bekannten Planungen des Bundesgesetzgebers soll die erwartete Reform der Grundsteuer ab dem Jahr 2023 umgesetzt werden und erstmalig ab 2027 zu neuen Grundsteu- erfestsetzungen nach aktuellen Werten führen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karls- ruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).

  • Protokoll GR Tagesordnungspunkt 2
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. November 2016, 09:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Auszug aus dem Protokoll (...) Punkt 2 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karls- ruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsat- zung) Wie Sie schon im Hauptausschuss vorberaten haben, würden wir damit die Grundsteuer erhöhen – von 420 auf 470 von Hundert. Die Gewerbesteuer bliebe unverändert. Das stelle ich jetzt zur Diskussion. Stadtrat Honné (GRÜNE): Es ist immer schwierig, Steuern zu erheben. Da muss man sich sehr viele Gedanken machen, ob das wirklich angemessen ist. Wir sehen auch den Vergleich mit anderen Städten, die auch vergleichbar sind, und wir sehen, dass wir noch anheben können, um in diese Bereiche zu kommen. Aus eigenem Wissen habe ich erst einmal gedacht, das ist ja ganz wenig, wie die Steuer nun erhöht werden soll. Ich persönlich bezahle für meine Wohnung nur wenig Grund- steuer. Inzwischen habe ich diverse Beschwerden von Leuten erhalten, die riesige Grundsteuern bezahlen, aber die haben eben ein Einfamilienhaus mit Garten und so. Es ist trotzdem deutlich überproportional. Das kommt daher, dass es auf Bundesebene eine gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer gibt, die völlig uralt ist und längst über- arbeitet werden müsste. Es wird immer wieder geplant, das zu ändern, weil dadurch Ungerechtigkeiten erzeugt werden. Bisher hat sich aber noch keine Bundesregierung daran gewagt, diese Grundlage zu ändern, weil dadurch bei vielen größere Beträge – plus oder minus – entstünden. Aber das können wir nicht ändern, wir können nur die- sen Prozentsatz herunter- oder heraufsetzen. Wir tragen ihn aber so mit, auch wenn er an der Grenze dessen ist, was noch verkraft- bar ist, zumal diese Steuer auch auf die Mieten umgelegt werden kann. Stadtrat Dr. Heilgeist (CDU): Es klingt jetzt fast so, als würden wir die Grundsteuer noch einmal erhöhen, denn wir haben das bereits am 26. April 2016 beschlossen, und wir fassen jetzt den Satzungsbeschluss. Herr Stadtrat Honné hat ein grundsätzliches Thema angesprochen, das die Grundsteuer allgemein betrifft, das sind die Einheitswerte, die maßgebend sind. Die sind auch sehr - 2 - unterschiedlich in Ost und West. Warum es noch nicht zu Änderungen gekommen ist, liegt an der Frage: Wer bezahlt die Kosten dieser Erhebung? Wenn man eine neue Grundsteuer haben will, muss man neue Einheitswerte ermitteln. Dafür gibt es die ver- schiedensten Modelle, die schon seit 10 Jahren zwischen den Ländern hin- und herge- schoben werden, auch weil die Kommunen schon vorher ausrechnen, sie könnten an- schließend schlechter dastehen, wenn sie dieser grundsätzlichen Änderung zustimmen. Deshalb ist das ein Hin und Her. Es gibt jetzt einen Versuch, von den Ländern ausge- hend, aber es ist ja eine Steuer, die die Kommunen trifft, der Bund hat nichts davon. Es ist aber eine sehr teure Sache, und wenn jetzt entschieden würde, die Grundsteuer und somit die Einheitswerte zu ändern, dann würde das bedeuten: 5 Jahre Ermittlungen der neuen Einheitswerte, weil alle Grundstücke neu bewertet werden müssten. Es wäre auch die Frage zu beantworten, ob man Unterschiede zwischen Zentren wie München und Städten in der ehemaligen DDR machen müsste. Das sind große Probleme, die zu berücksichtigen seien. Das ist der Grund, warum man hier nicht vorankommt. Für uns aber ist die Sache die, dass wir im Rahmen der Haushaltsstruktur – erster Teil – entschieden haben, die Grund- steuer um 50 Punkte zu erhöhen. Das ziehen wir jetzt durch. Die CDU-Gemeinderats- fraktion sieht keinen Grund, davon abzuweichen. Stadtrat Bernhard (AfD): Wir lehnen nach wie vor alle Maßnahmen ab, die das Woh- nen in Karlsruhe weiter verteuern. Genau das ist das, was wir heute wieder tun, vor einem halben Jahr als Gemeinderatsbeschluss, jetzt als Satzungsbeschluss. Ständig beklagen wir das Fehlen von Wohnungen, vor allem das Fehlen von ausrei- chend bezahlbarem Wohnraum. Nichtsdestotrotz erhöhen wir jetzt, und wenn wir das nun über diese 5 Jahre sehen, die Grundsteuer für die nächsten 5 Jahre hier in Karlsru- he um 34 Mio. Euro, d. h., das Wohnen wird in den nächsten 5 Jahren für die Bürger um 34 Mio. Euro teurer. Jedes Jahr sind das rd. 7 Mio. Euro, die die Bürger für ihre Wohnungen mehr bezahlen müssen. Wir glauben nicht, dass das ein guter Schritt für bezahlbaren Wohnraum in Karlsruhe ist. Deshalb werden wir diese unsoziale Maßnah- me ablehnen, da sie jeden betrifft, nicht nur denjenigen, dem die Wohnung gehört, sondern auch die Mieter, die in diesen Wohnungen wohnen, unabhängig davon, ob sie viel verdienen oder weniger. Es ist eine unsoziale Maßnahme zur Sanierung des Haus- halts, die wir für nicht gerechtfertigt halten. Deswegen lehnen wir sie ab, insbesondere angesichts der Not an bezahlbarem Wohnraum, die wir hier in Karlsruhe haben. Stadtrat Wenzel (FW): Wie damals, so auch heute sehen wir die Erhebung der Grund- steuer als sehr kritisch an. Mein Vorredner hat es schon angedeutet. Es ist schade, dass ich nach ihm spreche, lieber hätte ich es gesagt. Es ist ein Durchlaufsteuer, die leider jeden betrifft, der in einer Wohnung wohnt, die jeden betrifft, der eine Wohnung hat, und letztendlich machen wir unsere Stadt ein bisschen unattraktiver. Mit Konsolidierung hat eine solche Erhöhung nichts zu tun. Wir bleiben bei unserer ab- lehnenden Haltung. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung über die Verwaltungsvorlage. – Bei 4 Gegenstimmen ist sie mit großer Mehrheit angenommen. - 3 - (...)