Wirtschaftsstiftung Südwest - Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung
| Vorlage: | 2016/0594 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.10.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Wirtschaftsförderung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.11.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0594 Verantwortlich: Dez.4 Wirtschaftsstiftung Südwest – Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Strukturkommission 06.10.2016 2.4 x vorberaten Hauptausschuss 08.11.2016 8 x vorberaten Gemeinderat 22.11.2016 17 X zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung in der Strukturkommission sowie im Hauptaus- schuss der Umwandlung der Wirtschaftsstiftung Südwest in eine Verbrauchsstiftung ab dem 01.01.2017 zu. Der Vertreter der Stadt Karlsruhe im Stiftungskuratorium wird ermächtigt, der Umwandlung zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzgl. Folgeerträ- ge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehenWählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. Ergänzende Erläuterungen: Es fallen Minderausgaben im Jahr 2017 und 2018 i. H. v. 10.000 Euro an. Diese erhöhen sich in den folgenden Jahren.. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit Wirtschaftsstift. Südwest west nein X ja abgestimmt mit Vorstand und Kuratorium Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung stellt im Zuge des Haushaltsstabilisierungsprozesses auch alle freiwilligen Leis- tungen der Stadt Karlsruhe an Dritte auf den Prüfstand. Einer dieser freiwilligen Leistungen ist der städtische Zuschuss an die Wirtschaftsstiftung Süd- west. Die im Jahr 2000 gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts wird von der Stadt Karlsruhe, der Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen und der Volksbank Karlsruhe eG getragen. Das Stiftungskapital beträgt 255.000 Euro. 250.000 Euro wurden von der Stadt Karlsruhe, jeweils 2.500 Euro von der Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen und der Volksbank Karlsruhe eG eingebracht. Das ursprüngliche Ziel, weitere Beteiligte aus der Karlsruher Wirtschaft für die Wirtschaftsstif- tung zu gewinnen, konnte nicht erreicht werden. Der städtische Zuschuss an die Wirtschaftsstiftung betrug im Jahr 2014 46.900 Euro und im Jahr 2015 70.000 Euro. Im Haushaltplan sind für das Jahr 2016 70.000 Euro eingestellt (Beträge jeweils ohne den Zuschuss an die Kontaktstelle Frau und Beruf). Aufgabe der Wirtschaftsstiftung Südwest ist gemäß der Stiftungssatzung die Förderung des Grundwissens zur erfolgreichen Führung und Finanzierung kleinerer und mittelgroßer Unter- nehmen im Wirtschaftsraum Südwest. Sie wird insoweit auf dem Gebiet der Volks- und Berufs- bildung tätig. Von der Stiftung werden folgende Aufgaben wahrgenommen: - Betrieb der Kontaktstelle Frau und Beruf - Pflege eines Netzwerks von Experten für die Beratung von kleineren und mittelgroßen Unternehmen (Beraternetz) - Schulwettbewerb zur Berufsorientierung - Ferner hält die Wirtschaftsstiftung Südwest eine Beteiligung an der GfBB - Gesellschaft für Beratungen und Beteiligungen mbH (10 Prozent am Grundkapital von 525.000 Euro; weitere Anteilseigner sind mit jeweils 45 Prozent die Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen und die Volksbank Karlsruhe eG) Aufgabe der GfBB ist die finanzielle Beteiligung an kleinen und mittelgroßen Unterneh- men während der Start- bzw. Festigungsphase. Nach Auskunft der Stiftungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist eine Stiftung auf Dauer angelegt. Eine Auflösung der Stiftung ist in der Regel somit nicht möglich. Auch ist eine Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung der Stadt Karlsruhe nicht möglich. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat bei einer sukzessiven Reduzierung des städtischen Zu- schusses folgende Alternativen aufgezeigt: - Förderstiftung: Die Wirtschaftsstiftung wird als Förderstiftung weiter betrieben. Dies bedeutet, dass jährlich entschieden wird, welche Vorhaben mit den Stiftungserträgen unter Berücksich- tigung der Festlegungen der Stiftungssatzung bedacht werden sollen. - Verbrauchsstiftung: Die Wirtschaftsstiftung wird in eine so genannte Verbrauchsstiftung umgewandelt. Die Stiftung kann dann, neben ihren Erträgen, maximal 10 Prozent des Stiftungsvermögen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 pro Kalenderjahr zur Erfüllung ihrer Zwecke verwenden. Bei voller Ausschöpfung der Vorgaben wäre das Stiftungskapital in 10 Jahren aufgebraucht. Hierfür wäre die Stiftungssatzung entsprechend zu ändern. Bei einer Auflösung der Stiftung soll mit den derzeit von der Stiftung wahrgenommen Aufga- ben wie folgt verfahren werden: - Über den Fortbestand der Kontaktstelle Frau und Beruf bis zum 31.12.2020 (Ende der Förderperiode des Landes) steht die Stadt Karlsruhe im intensiven Kontakt mit dem Land Baden-Württemberg und den regionalen Partnern Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt und Stadt Baden-Baden. Eine Entscheidung ist in Kürze zu erwarten. Über den aktuellen Sachstand wird in der Sitzung berichtet. - Die zukünftige Verortung des Netzwerks von Experten für die Beratung von kleineren und mittelgroßen Unternehmen (Beraternetz) ist in den nächsten Jahren noch zu klären. Ggfs. ist eine eigenverantwortliche Weiterführung des Netzwerkes durch die Berater möglich. - Der Schulwettbewerb zur Berufsorientierung soll reduziert auf den Stadtkreis Karlsruhe von der Wirtschaftsförderung der Stadt Karlsruhe durchgeführt werden. - Hinsichtlich der Beteiligung der Wirtschaftsstiftung Südwest an der GfBB - Gesellschaft für Beratungen und Beteiligungen mbH steht die Stiftung in Kontakt mit den beiden anderen Gesellschaftern Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen und Volksbank Karlsruhe eG über den Fortbestand der Gesellschaft. Eine Meinungsfindung der beiden Hauptgesellschafter ist derzeit im Gange. Der Vorstand und das Kuratorium der Wirtschaftsstiftung haben jeweils über die beiden Alter- nativen am 13.06.2016 bzw. 01.08.2016 diskutiert und sich für die Umwandlung der Wirt- schaftsstiftung Südwest in eine Verbrauchsstiftung ausgesprochen. Durch den schrittweisen Entfall der bisherigen Aufgaben ist die sukzessive Reduzierung des Zuschusses möglich. Im Jahr 2017 und 2018 ist im Haushaltsentwurf der Zu- schuss bereits auf jeweils 60.000 Euro reduziert und in den Jahren 2019 und 2020 soll dieser auf 55.000 Euro weiter reduziert werden. Über die mögliche Zuschusshöhe in den folgenden Jahren kann derzeit noch keine Auskunft gegeben werden. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Wirtschaftsstiftung Südwest in eine Ver- brauchsstiftung umzuwandeln. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung in der Strukturkommission sowie im Hauptaus- schuss der Umwandlung der Wirtschaftsstiftung Südwest in eine Verbrauchsstiftung ab dem 01.01.2017 zu. Der Vertreter der Stadt Karlsruhe im Stiftungskuratorium wird ermächtigt, der Umwandlung zuzustimmen.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 22. November 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 17 der Tagesordnung: Wirtschaftsstiftung Südwest – Umwandlung in ei- ne Verbrauchsstiftung Vorlage: 2016/0594 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung in der Strukturkommission sowie im Haupt- ausschuss der Umwandlung der Wirtschaftsstiftung Südwest in eine Verbrauchsstiftung ab dem 01.01.2017 zu. Der Vertreter der Stadt Karlsruhe im Stiftungskuratorium wird ermächtigt, der Umwandlung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung in der Strukturkommission und im Hauptausschuss: Ich stelle fest, dass wir nummerisch die Hälfte der Sitzung erreicht haben und begrüße Sie zur 2. Hälfte der noch ausstehenden 17 Tagesordnungspunkte. Wir kommen gleich zur Abstimmung, wenn Sie einverstanden wären. Schauen Sie bitte nach oben. Wenn die Uhr anfängt zu zählen, dann drücken Sie bitte erst. Wir stimmen jetzt ab. – Das ist eine große Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2017