Gewerbeflächen und Gewerbesteueraufkommen

Vorlage: 2016/0567
Art: Anfrage
Datum: 27.09.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2016

    TOP: 20

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-StR Schmitt-Gewerbeflächen und Gewerbesteueraufkommen
    Extrahierter Text

    Freie Wähler Karlsruhe, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe Hauptamt Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.09.2016 Thema: Gewerbeflächen und Gewerbesteueraufkommen Anfrage A. Welche Rolle spielt das zu erwartende Gewerbesteueraufkommen bei Vergabe/Verkauf von städtischen Gewerbeflächen? B. Gibt es ein Konzept bei der Flächenvergabe, das Unternehmen bei der Vergabe bevorzugt, die der Stadt hohe Steuereinnahmen garantieren? C. IKEA steht seit Jahren in der öffentlichen Kritik, durch „organisierte Steuerflucht“ (SZ) in Deutschland so gut wie keine Gewerbesteuern zu zahlen. Trifft dies auch für die künftige IKEA-Filiale in Karlsruhe zu? 1. Auf wie hoch werden die zu erwartenden Gewerbesteuereinnah- men der IKEA-Filiale in Karlsruhe geschätzt? 2. Waren die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen ausschlag- gebend bei dem Zuschlag für die Ansiedlung von IKEA in Karls- ruhe? D. Welchen Kriterien unterliegen die „Zweckentfremdung“ von Gewerbeflä- chen, wenn statt Gewerbebauten z.B. Schulen, Gebetshäuser oder Ge- bäude für kulturelle Zwecke errichtet werden sollen? Der Bedarf an Gewerbeflächen in Karlsruhe ist groß, doch die Flächen sind endlich. Zweckentfremdung der Flächen oder Flächenvergabe an Unterneh- men die Gewerbesteuer bereit sind, stehen immer wieder in der öffentlichen Kritik. Aktuelles Beispiel ist die geplante Großmoschee im Gewerbegebiet am Mühlburger Bahnhof. Unterzeichnet von: Stefan Schmitt (parteilos) Jürgen Wenzel Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 20
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) vom: 26.09.2016 Vorlage Nr.: 2016/0567 Verantwortlich: Dez. 4 Gewerbeflächen und Gewerbesteueraufkommen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2016 20 x A Welche Rolle spielt das zu erwartende Gewerbesteueraufkommen bei Vergabe/Verkauf von städtischen Gewerbeflächen? B Gibt es ein Konzept bei der Flächenvergabe, das Unternehmen bei der Vergabe bevor- zugt, die der Stadt hohe Steuereinnahmen garantieren? Interessenten für den Verkauf städtischer Gewerbegrundstücke werden anhand verschiedener Krite- rien (insgesamt 12) bewertet. Eines der wichtigsten ist die zu erwartende Gewerbesteuer. Hierfür werden die Zahlen der letzten Jahre beim Unternehmen erfragt und der Durchschnitt als Annahme für die Zukunft im Verhältnis zu Größe der nachgefragten Fläche zu Grunde gelegt. Natürlich sind zur Einschätzung der Qualität einer Firma daneben noch andere Kriterien, wie Anzahl der Arbeitsplätze und Zukunftsfähigkeit wichtig. Die Gewerbesteuer ist daher nicht allein ausschlaggebend, spielt aber eine große Rolle. C IKEA steht seit Jahren in der öffentlichen Kritik, durch „organisierte Steuerflucht“ (SZ) in Deutschland so gut wie keine Gewerbesteuer zu zahlen. Trifft dies auch für die künftige IKEA-Filiale in Karlsruhe zu? 1. Auf wie hoch werden die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen der IKEA-Filiale in Karlsruhe geschätzt? 2. Waren die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen ausschlaggebend bei dem Zuschlag für die Ansiedlung von IKEA für Karlsruhe? Auskünfte über steuerliche Verhältnisse einzelner Steuerschuldner sind aufgrund des Steuergeheim- nisses streng verboten. Eine Zuwiderhandlung würde als Straftat gelten. Es verbietet sich daher für die Stadtverwaltung mögliche Steuerzahlungen zu kommentieren und öffentliche Berichterstattung über angebliche Gewerbesteuerzahlungen zu bestätigen oder zu dementieren. D Welchen Kriterien unterliegen die „Zweckentfremdung“ von Gewerbeflächen, wenn statt Gewerbebauten z.B. Schulen, Gebetshäuser oder Gebäude für kulturelle Zwecke errichtet werden? Die städtischen Gewerbeflächen werden in aller Regel auch gewerblich genutzt. Der Verkauf unter- liegt immer der Genehmigung des Gemeinderats, der somit im Rahmen der planungsrechtlichen Zu- lässigkeit auch über Ausnahmen entscheiden kann. Bei privaten Flächen regelt ebenfalls das jeweils geltende Baurecht die zulässige Nutzung. Änderungen bedürfen auch hier der Zustimmung des Gemeinderates. Ein klassisches Zweckentfremdungsverbot bezieht sich üblicherweise auf Wohnen, das nicht durch Gewerbe/Büronutzung, Arztpraxen oder ähn- liches verdrängt werden soll.

  • Protokoll TOP 20
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. Oktober 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 20 der Tagesordnung: Gewerbeflächen und Gewerbesteueraufkommen Gemeinsame Anfrage der Stadträte Jürgen Wenzel (FW) und Stefan Schmitt (pl) vom 26. September 2016 Vorlage: 2016/0567 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf. Stadtrat Schmitt (pl): Zu unserer Anfrage zum Thema Gewerbeflächen hätten wir noch gerne gewusst, wie die Dimension der Gewerbesteuereinnahme durch die Firma IKEA ist. Diese Aussage gab es auch in der Stadt Wuppertal, wo auch in diesem Jahr ein neues IKEA-Kaufhaus gebaut wird. Dort hat der Oberbürgermeister bekannt gegeben, dass man die Dimension sich hat bestätigen lassen. Ich denke, dass das hier in Karlsruhe auch möglich sein muss. Der Vorsitzende: Wir dürfen zu Gewerbesteueraufkommen Einzelner nichts sagen. Aber die Firma IKEA hat bei öffentlichen Anlässen in Karlsruhe schon gesagt, dass sie ankündigt, dass sie davon ausgeht, siebenstellig Gewerbesteuer zu zahlen. Stadtrat Schmitt (pl): Die Aussage reicht uns. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. November 2016