Raumordnerischer Vertrag Hagsfelder Weg, Eggenstein-Leopoldshafen

Vorlage: 2016/0563
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.09.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2016

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage
    Extrahierter Text

    REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN Raumordnerischer Vertrag ·Entwurf· Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein • vertreten durch Herrn Verbandsdirektor Prof. Dr. Gerd Hager - und die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen • vertreten durch Herrn Bürgermeister Bernd Stober - und dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe • vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup schließen zur Verwirklichung des Regionalplans vom 13.03.2002 Plansatz 3.2.3 aufgrund von § 15 LplG folgende ÖFFENTLICH- RECHTLICHE VEREINBARUNG 1. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen beabsichtigt die Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 6625 im Bereich .Hagsfelder Weg•. Die Flächen sind bisher nicht überplant (Außenbereich), die östlich an- grenzenden Flächen sind jedoch überwiegend baulich genutzt (Wohnen, Gewerbe, Gast- ronomie, Einzelhandel) und sollen in diesem Zuge neugeordnet werden. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen hat im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungs- planes .Hagsfelder Weg" 25 gemeindeeigene Flächen auf ihre Eignung und Umsetzbarkeit hin für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen untersucht. Aufgrund von Eigentumsverhältnissen (Gemeinde), Lage und Integrationsgesichtspunkten wie Einkaufsmöglichkeiten, Straßenbahnanschluss. räumliche Nähe zu Wohngebieten ist der Beschluss zur Realisierung des Standorts .Hagsfelder Weg" getroffen worden. Der Standort liegt Im Randbereich der zwischen Eggenstein und Karlsruhe-Neureut im Regionalplan festgelegten Grünzäsur. Zur Kompensation der Inanspruchnahme von Flä- che in der Grünzäsur haben sich die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen und der Regi- onalverband auf die Zurücknahme der Wohnbaufläche .Ehrlichweg· im nefgestade geei- nigt. Die Abgrenzung der einzelnen Gebiete sowie der geplanten Änderung des Flächennut- zungsplans sind in der beigefügten Karte bezeichnet Zur raumordnerischen und städtebaulichen Sicherung des Planvorhabens schließen die Vertragsparteien folgende Vereinbarung: II. Die Gemeinde Eggensteln-Leopoldshafen hat das Bebauungsplanverfahren .Hagsfelder Weg 1. Teilabschnitt" eingeleitet und wird die entsprechende Erweiterungsfläche sowie die Kompensationsfläche ,Ehrlichweg• (Umwandlung von Wohnbaufläche in GrOnfläche) in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans des NVK 2030 einbringen (vgl. Anlage). Der Regionalverband ist mit diesen Darstellungen unter planerischen Gesichtspunkten einverstanden. Der Eingriff In den Randbereich der Grünzäsur ist vor dem Hintergrund der Rücknahme einer Baufläche im Tiefgestade und der damit verbundenen Erweiterung des Regionalen Grünzuges vertretbar. Der Regionalverband beabsichtigt bei einer nächsten Regionalplanfortschreibung in der Raumnutzungskarte die Erweiterung der Siedlungsflä· ehe nachzutragen und den Regionalen Grünzug entsprechend der vereinbarten Kompen- sation zu erweitern. Eine weitere Verfestigung der baulichen Nutzungen im Bereich der Kompensationsfläche ,.Ehrlichweg" entspricht nicht den gemeinsamen stadt- und regionalplanerischen EnlWick· lungsvorstellungen für das Gebiet. Sofern sich ein Steuerungsbedarf ergibt, beabsichtigt die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen den Freiraum mittels einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 zu sichern. Eggenstein-Leopoldshafen, den . Für die Gemeinde Eggenstein· Leopoldshafen Bernd Stober Bürgermeister Karlsruhe, den . Für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe ... ·········································· ... Dr. Frank Mentrup Verbandsvorsitzender Gesehen: Karlsruhe, den Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe, den . Für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein Prof. Dr. Gerd Hager Verbandsdirektor Anlage zum Raumordnerischen Vertrag zwischen dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein und der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, "Hagsfelder Weg", 1. Teilabschnitt REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN J • BPL "Hagsfelder Weg• (ca.1,6 ha) · Rücknahme der Grünzäsur ... " A ' Nachbarschaftsverband Karlsruhe Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2010 Eggenstein-Leopoldshafen EL-101 - ,,Ehrlichweg" EL-102 - ,,Hagsfelder Weg" Plandarstellung: � Oltbe1bclcNLigll!i1 � geplante Wohnbaufläche (EL-101) und Grünfläche, Fläche für besondere Vegetation, Bestand (EL-102) Planungsstelle NVK Grünfläche ohne Zweckbestimmung und gemischte Baufläche, Bestand (EL-101) geplante Wohnbaufläche (EL-102) Mai 2016 Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2010 EL 101 - .,Ehrlichweg", EL-102 „Hagsfelder Weg", Eggensteln-leopoldshafen SI dl 1 1 e unastvn s eruna: Geplanlt Nut· flkM Wo!>n· l>hMrlgo Nr. 81ugeblol si.dlu119atyp Mindest-GF'Z OtnttOuttg 1ung lh•) •tnheften lmFNP EL-101 Ehrlichweg M und Griinffä· 2,2 D 70 W, gep1an1 ehe EL-102 Hagsfelder Weg w 1,4 c GrOnftäche undBV Restriktionen· Roglonalplan Landochollaplan Natu„chutzrecht Wau,,.chutuocht Sonstige e 1> e2> 1) EL-102: Grunusur 2) EL·101: Eingriff erheblich: EL-102· Feldhecken 1. Beschreibung und Begründung: Die Fläche EL-101 „Ehrllchweg" liegt zwischen der Hauptstraße und dem Ehr1ichweg (Gesta- dekante) und wird nördlich vom Ankerberg und südlich von der Kirchenstraße begrenzt. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen hat eine Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der fi- nanziellen Auswirkungen und die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer sowie weitere plane- rische Parameter beauftragt. Diese hat ergeben, dass eine Entwicklung der geplanten Wohn- baufläche aufgrund von sehr hohen Erschließungskosten sowie der nicht vorhandenen Mitwir- kungsbereitschaft der Eigentümer nicht sinnvoll erscheint. Im Zuge dessen hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen sich in seiner Sitzung vom 29.09.2015 gegen die Entwicklung der Fläche EL-101 ausgesprochen. Weiter wurde beschlossen, dass die im Flä- chennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche im Zuge einer Einzelän- derung an die neuen Gegebenheiten angepasst wird. Die Fläche hat insgesamt eine Größe von etwa 2,2ha. Sie soll künftig im Inneren als Grünfläche ohne Zweckbestimmung und im Randgebiet als gemischte Baufläche (Bestand) dargestellt werden. Das Plangebiet EL-102 „Hagsfelder Weg" liegt zwischen der Grabender Straße und dem Dur- lacher Weg bzw. der Stadtbahntrasse S1/S11, südlich der K3580. Im Süden grenzt das Plan- gebiet an die Gemarkungsgrenze von Karlsruhe (Neureut). Die Größe des Plangebietes liegt bei etwa 1,6ha. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen beabsichtigt zur Unterbringung von Flüchtlingen die Errichtung von Gebäuden im Bereich Hagsfelder Weg (Grundstück mit Pum- penhäuschen des ehemaligen Wasserwerks). Im Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich das Pumpenhäuschen des ehemaligen Wasserwerks. Darüber hinaus ist die Fläche weit- gehend landwirtschaftlich (Grünland) genutzt. Entlang der nördlichen und westlichen Grenzen bestehen Gehölzstreifen, um das Pumpenhäuschen ist eine größere Vegetationsfläche vor- handen. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan 2010 weist in diesem Bereich Fläche für Landwirtschaft sowie im Norden Besondere Vegetationsfläche außerhalb von Grün- und Wald- flächen aus. Künftig soll die Fläche innerhalb des gesamten Geltungsbereiches als geplante Wohnbaufläche dargestellt werden. Im Regionalplan liegt das gesamte Plangebiet in einem Randbereich einer Grünzäsur. Im Zuge der Einzeländerung wird im Bereich der Fläche EL-101 neue Grünfläche geschaf- fen. die im Bereich der Fläche EL-102 entfällt. Die Änderung der beiden Flächen hängt voneinander ab. Planungsstelle NVK Mai 2016 Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2010 EL 101 - .,Ehrllchweg", EL-102 „Hagsfelder Weg", Eggenstein-Leopoldshafen EL-101 „Ehrllchweg" Planungsstelle NVK Mai 2016 Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2010 EL 101 - .,Ehrllchweg", EL-102 „HagsfelderWeg", Eggensteln-Leopoldshafen EL-102 „Hagsfelder Weg" Planungsstelle NVK Mai 2016 Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2010 EL 101 - .,Ehrllchweg", EL-102 „Hagsfelder Weg", Eggensteln-Leopoldshafen 2. Umweltbericht EL-101 „Ehrlichweg" - in Bearbeitung 2.1 Zusammenfassung der Planungsstelle NVK (vorläufig) Schutzgut Bewertung der Planungsstelle NVK ktlnelgfflng mlll/9 hoch $Ohrhoch Mensch/Gesundheit X Boden X Wasser X Klima/Lufthygiene X Tiere/Pflanzen biolo- X gische Vielfalt Landschaftsbild X Kultur/ Sachgüter X Wechselwirkungen X Gesamtbewertung der Umweltaus- gering wlrkungen Umfang der Ausgleichs- und Ersatz- Vfflflurllch hin Ausgleich kann Aus9le/ch außer- maßnahmen Au�g.leich notwer,. vermutlich fm Plan- halb des Plongeble- (Abschätzung auf Ebene dor Flächennutzungs. dig gebiet trbni;ht tes v•.rmutllch not- werden wendig planung. auf Bebauungsplanebene zu konktelis<o- ran) X Maßnahmen zur Vermeidung und Min- ErhalVEntwicklung des Baumbestands und der artenrei- chen Wiesen; Begrenzung der Bebauung im Randbe- derung (V/M) reich Gesamtbewertung der voraussichtlichen Auswirkungen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Planungsstelle NVK gering Mai 2016 Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2010 EL 101 - ,.Ehrlichweg", EL-102 „Hagsfelder Weg", Eggensteln-Leopoldshafen 3. Umweltbericht EL-102 „Hagsfelder Weg" - in Bearbeitung 3.1 Zusammenfassung der Planungsstelle NVK (vorläufig) (mm-- - - · �� • •ll_ IN • " • . . ,,: . l���'f'-:--- .. Schutzgut Bewertung der Planungsstelle NVK keine/gering mfßlg hoch nhrhoch Mensch/Gesundheit X Boden X Wasser X Klima/Lufthygiene X Tiere/Pflanzen biolo- X aische Vielfalt Landschaftsbild X Kultur I Sachgüter X Wechselwirkungen X Gesamtbewertung der Umweltaus- X wlrkungen Umfang der Ausgleichs· und Ersatz- Vtlffflutlich kein I Ausglelc� kann Ausgleich •ulSer· A 1 • h ,,_. vermutlich ,m Plan- holb des P/angeble- maßnahmen usg ""'c11 no n· gel>iel er!mlchl tu vermuUJch not· (Ab$Chätzung auf Ebene der FlächennutzunQ$· II _,, wendig planung, auf Bebauung$planebene zu konkrebsle- n,n) X Maßnahmen zur Vermeidung und Min· Erhalt von umgebenden Gehölzen. Ourchgrünung. derung (VIM) Dachbegrünung Gesamtbewertung der voraussichtlichen Auswirkungen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung mäßig und Minderung Planungsstelle NVK Mai 2016

  • Raumord. Vertrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0563 Dez. 6 Raumordnerischer Vertrag Hagsfelder Weg, Eggenstein-Leopoldshafen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 13.10.2016 6 x vorberaten Gemeinderat 25.10.2016 5 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Raumordnerischen Vertrags Hagsfelder Weg, Eggenstein-Leopoldhafen zu und beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Men- trup, dem Abschluss des Raumordnerischen Vertrages in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen beabsichtigt zur Unterbringung von Flüchtlin- gen die Errichtung von Gebäuden im Bereich des Hagsfelder Weges an der Gemar- kungsgrenze zu Karlsruhe-Neureut. Im Regionalplan liegt das gesamte Planungsgebiet in einem Randbereich einer Grünzä- sur. Der Regionalverband befürwortet das Vorhaben grundsätzlich, die ausgewiesene Grünzäsur steht dem jedoch entgegen. Mit dem Raumordnerischen Vertrag ist gewähr- leistet, dass die im Bereich „Hagsfelder Weg“ (EL-102) entfallende Grünzäsur im Be- reich der Fläche „Ehrlichweg“ (EL-101) als Grünfläche ohne Zweckbestimmung ersetzt wird und der Regionalverband dem Vorhaben zustimmen kann. Der Raumordnerische Vertrag soll am 7. November 2016 in der Verbandsversammlung des NVK beraten und beschlossen werden. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan 2010 (FNP) weist für den „Hagsfelder Weg“ (EL-102) Fläche für Landwirtschaft sowie im Norden Besondere Vegetationsfläche au- ßerhalb von Grün- und Waldflächen aus. Künftig soll die Fläche innerhalb des gesamten Geltungsbereiches als geplante Wohnbaufläche dargestellt werden. Hierfür ist eine Än- derung des FNP notwendig (siehe Einzeländerung EL-102). Parallel dazu soll gemäß des Raumordnerischen Vertrags die Fläche „Ehrlichweg“ (EL-101) von geplanter Wohnbau- fläche in Grünfläche ohne Zweckbestimmung geändert werden. Laut einer Machbar- keitsstudie ist diese Fläche nicht für den Wohnungsbau geeignet. Den Aufstellungsbe- schluss für diese Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes hat die Verbandsver- sammlung des NVK bereits in ihrer Sitzung am 18. Juli 2016 gefasst. Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen bei dem Vor- haben, Anschlussunterbringung für Flüchtlinge zu realisieren. Aus planerischer Sicht sind die Belange der Stadt Karlsruhe dadurch nicht betroffen. Dem Raumordnerischen Vertrag kann daher zugestimmt werden. Um eine zügige Durchführung des FNP-Verfahrens zu ermöglichen, wird die Stadt Karls- ruhe eine Stellungnahme zum Einzeländerungsverfahren des FNP erst im Rahmen der Beteiligung gemäß §4 Absatz 2 Baugesetzbuch im Sinne dieses Gemeinderatsbeschlus- ses abgeben. Anlagen:  Raumordnerischer Vertrag  Einzelblatt zur Einzeländerung des FNP 2010 EL-101 „Ehrlichweg“, EL-102 „Hagsfelder Weg“ Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss - Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Raumordnerischen Vertrags Hagsfelder Weg, Eg- genstein-Leopoldhafen zu und beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup, dem Ab- schluss des Raumordnerischen Vertrages in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe zuzustimmen.

  • Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. Oktober 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Raumordnerischer Vertrag Hagsfelder Weg, Eggen- stein-Leopoldshafen Vorlage: 2016/0563 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Raumordnerischen Vertrags Hagsfelder Weg, Eggenstein-Leopoldhafen zu und beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Men- trup, dem Abschluss des Raumordnerischen Vertrages in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatung im Planungsausschuss: Da gibt es Wortmeldungen. - Herr Stadtrat Dr. Schmidt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir von AfD haben mit dieser Sache ein Problem. Es ist eigentlich ein grundsätzliches Problem, das wir mit unserer Planung haben, auch mit dem Regionalverband und dem Regionalplan. Wir können nicht einfach die Grundsätze unserer Planung von jetzt auf nachher über Bord schmeißen, wenn wir denken, wir ha- ben einen Bedarf. Wir haben hier an der Stelle einen Grünzug. Es ist ein wichtiger Punkt für die Tiere, um vom Tiefgestade Richtung Hardtwald, Richtung Ost-West, sich über- haupt noch irgendwie fortbewegen zu können, ohne durch die Siedlung oder durch die Schnellstraße abgetrennt zu sein. Deswegen haben wir an dieser Stelle wirklich ein Problem damit, die Planung zu ändern. Das ist die eine Sache. Prinzipielles Problem: Wir wollen bei der Planung bleiben. Diejenigen von Ihnen, die im Planungsausschuss des Regionalverbandes sind, wissen, dass Herr Dr. Armbruster von der KULT und ich es bei der letzten Sitzung genauso gesagt haben. Wir wollen, dass der Regionalplan erhalten bleibt. Wir wollen, dass wir bei der Planung bleiben. Wir wollen nicht, wenn wir irgendein Problem haben, gleich die Planung über Bord werfen. Hier - 2 - haben wir einen Grünzug, und der soll erhalten bleiben. Das ist die eine Sache. Zum anderen glauben wir nicht, dass der Bedarf tatsächlich besteht, dort eine weitere Flücht- lingsaufnahme zu bauen, da viele der vor kurzem gebauten Aufnahmen, beispielsweise in Ettlingen, derzeit gar nicht gebraucht werden. Wir haben ein prinzipielles Problem und sehen den Bedarf nicht. Deswegen werden wir es ablehnen. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung, und ich darf um das Abstimmungs- zeichen jetzt bitten. - Damit mehrheitlich so angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. November 2016