Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016 - "Ruhige Gebiete/Erholungszentren"

Vorlage: 2016/0561
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.09.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.12.2016

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Lärmaktionsplan Ruhige Gebiete
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0561 Verantwortlich: Dez.5 Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016 – „Ruhige Gebiete“ / „Erholungszonen“ Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 24.11.2016 1 x vorberaten Planungsausschuss 08.12.2016 7 x vorberaten Gemeinderat 13.12.2016 19 x Zustimmung Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und befürwortet die Vorschläge der Verwal- tung. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der „Ruhigen Gebiete“ / „Erholungs- zonen“ zu veröffentlichen und das Beteiligungsverfahren zu eröffnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe hat als Ballungsraum mit mehr als 250.000 Einwohnern gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärm- probleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Hierfür sind gemäß §47e BImSchG die Ge- meinden selbst zuständig. Die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde in der Ge- meinderatssitzung am 19. Juli 2016 beschlossen. Für die Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ wurde damals eine separate Beschlussfassung in Aussicht gestellt. Gemäß § 47 d Abs. 2 Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll das Ziel der Lärmak- tionspläne auch sein, „Ruhige Gebiete“ gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Im Rah- men der Fortschreibung des Lärmaktionsplans sollen daher auch „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden. Die Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ entspricht zudem konsequent dem Leitthema „Grüne Stadt Karlsruhe“. Denn die „Grüne Stadt Karlsruhe“ verfolgt das Ziel, eine hohe Lebensqualität in der Stadt langfristig für künftige Generationen zu erhalten und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Dazu ist es erforderlich, Regenerations- und Erholungsräume bereitzustellen, die dem Menschen unter anderem Schutz vor Lärmbelastung bieten. Mehrere der vorgeschlagenen Ge- biete sind zudem bereits naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt. Die naturschutzrelevanten Schutzziele haben jedoch in der Regel meist keinen Ansatz zur Lärmbewertung. Mit der Aus- weisung Ruhiger Gebiete erhalten diese Schutzgebiete - die nicht nur für die Bewahrung von Naturräumen wichtig sind, sondern für die Bevölkerung einen wichtigen Freizeit- und Erho- lungsfaktor darstellen -, auch einen zusätzlichen Schutzgegenstand, der sich sowohl auf die Fauna als auch auf die Gesundheit von Menschen positiv auswirkt. Allgemeines Laut Umgebungslärmrichtlinie (EU RL 2002/49/EG) ist nach Artikel 3 ein „ruhiges Gebiet in ei- nem Ballungsraum ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, in dem beispielsweise der L DEN -Index (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtli- che Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat festgelegten Wert nicht über- steigt.“ Der L DEN ist ein mittlerer Pegel über das gesamte Jahr und beschreibt die Belastung über 24 Stunden - Day Evening Night. Bei seiner Berechnung wird der Lärm in den Abendstunden und in den Nachtstunden in erhöhtem Maße durch einen Zuschlag von 5 dB (Abend) bzw. 10 dB (Nacht) berücksichtigt. Der L DEN dient zur Bewertung der allgemeinen Lärmbelästigung, im Gegensatz zum L N , der die Lärmbelastung ausschließlich in der Nachtzeit (22.00 – 06.00 Uhr) darstellt. Auf europäischer Ebene und in Deutschland wurde ein solcher Indexwert bisher nicht festge- legt. Es gibt daher derzeit keine verbindlichen Vorgaben für die Auswahlkriterien von „Ruhigen Gebieten“. Von Bedeutung ist außerdem, dass das subjektive Lärmempfinden nur teilweise durch akusti- sche Kenngrößen wie den Mittelungspegel beschrieben werden kann. So können laut Länder- arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) innerstädtische Erholungsflächen als „Ruhige Gebie- te“ in Betracht kommen, wenn sie von der Bevölkerung als ruhig empfunden werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um Kurgebiete, Krankenhausgebiete, reine und allgemeine Wohn- gebiete sowie Naturflächen, Grünanlagen, Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Flächen, die dem Aufenthalt zur Erholung oder zur sozialen Kontaktpflege dienen, handeln. Hier wird demnach auch auf die Erholungsfunktion eines Gebietes abgehoben. Darauf weist Artikel 2 Abs. 1 der Umgebungslärmrichtlinie hin, der bezüglich des Geltungsbereichs der Richt- linie explizit „öffentliche Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraumes“ nennt, also typische Gebiete mit Naherholungsfunktion. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Relevante Lärmindizes Potenziell „Ruhige Gebiete“ in Ballungsräumen sind gemäß der Hinweise der LAI vor allem ru- hige Landschaftsräume. Das heißt großflächige Gebiete, die einen weitgehend naturbelassenen oder land- und forstwirtschaftlich genutzten, durchgängig erlebbaren Naturraum bilden. Als Anhaltswert wird eine Mindestgebietsgröße von 4 km² genannt. Unter der Bedingung, dass der überwiegende Teil der Fläche eine Lärmbelastung L DEN ≤ 50 dB(A) aufweist. Da die Vorschriften zur Berechnung von Straßenverkehrslärm (RLS-90 / VBUS) und Schienenver- kehrslärm (Schall03 / VBUSCH) auf vergleichbaren Ausbreitungsverfahren basieren und die Schallpegel jeweils in denselben Zeiträumen ermitteln, werden bei der Suche nach „Ruhigen Gebieten“ die Ergebnisse dieser Schallpegelberechnungen für eine integrale Bewertung karto- grafisch überlagert. Die Berechnungsvorschriften für andere Schallquellen (Gewerbe, Sport, Freizeit, etc.) gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sind dagegen mit Verkehrslärmbe- rechnungen nicht vergleichbar, da die Berechnungsmodi und Zeiträume, für die die Immissi- onswerte gelten, unterschiedlich sind. So wird in manchen Vorschriften das Wochenende ge- sondert behandelt oder es werden verschiedene Nutzungsarten unterschiedlich bewertet. Bei der Berechnung von Gewerbelärm beispielsweise werden Zuschläge je nach Nutzungsart verge- ben. Da diese Zuschläge nicht in der Berechnung des Verkehrslärms enthalten sind, ist eine Ver- gleichbarkeit dieser Schallpegel nicht gegeben. Somit ist eine Überlagerung des Gewerbelärms mit dem Verkehrslärm nicht möglich. In der Anlage 1 ist eine integrierte Darstellung der Verkehrslärmquellen Straße und Schiene mit den „Ruhigen Gebieten“ abgebildet, ergänzt mit zwei großflächigen gewerblichen Lärmquel- len. Vor diesem Hintergrund sollen „Ruhige Gebiete“ für Karlsruhe in zwei Abstufungen kategori- siert werden: A: „Ruhige Gebiete“ Große zusammenhängende Freiräume, die der Erholung dienen und im überwiegenden Teil der Flächen eine Lärmbelastung (L DEN ) von ≤ 50 dB(A) aufweisen. In den Randbereichen kann durch- aus eine höhere Lärmbelastung herrschen. B: „Erholungszonen“ Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität und einer Lärmbelastung von ≥ 55 dB(A). Zusätzlich muss der Pegel in der Kernfläche einer Erholungszone mindestens 6 dB(A) unter dem Maximal- pegel im höchstbelasteten Bereich (entlang den Rändern des Gebietes) liegen. Die Randbereiche zwischen den „Ruhigen Gebieten“ und „Erholungszonen“ (zwischen >50 dB(A) und <55 dB(A)) werden als Pufferzonen angesehen. Sie sind gekennzeichnet durch vielbe- fahrene und dadurch laute Straßen und dienen somit als Abgrenzung der beiden Gebietskate- gorien. Ansonsten sind derzeit keine großflächigen Gebiete vorhanden, in denen im Kernbereich ein Lärmpegel zwischen 50 dB(A) und 55 dB(A) liegt. Sollte dies zukünftig auftreten, würde dies in einer der nächsten Fortschreibungen des Lärmaktionsplanes zu den „Ruhigen Gebieten/ Erholungszonen“ berücksichtigt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Auswahlkriterien für „Ruhige Gebiete“/ „Erholungszonen“ Anhand der folgenden Auswahlkriterien wurden demnach die „Ruhigen Gebiete“ und die in- nerstädtischen „Erholungszonen“ ausgewählt: Ruhiges Gebiet Erholungszone Merkmal Wald, Grünflächen, Parkanlagen, Feld, Flur und Wiesen Grün- und Erholungsflächen mit hoher Aufenthaltsfunktion Lärmpegel (L DEN ) ≤ 50 dB(A) im Kernbereich (L DEN ) ≥ 55 dB(A) Relativer Lärmpegel -6 dB(A) in der Kernfläche ge- genüber dem höchstbelasteten Bereich Die Flächen überschneiden sich zu einem großen Teil mit Flächen, die als Natura 2000-, Natur- schutz- oder Landschaftsschutzgebiete unter Schutz gestellt sind und in denen daher eine Sied- lungsentwicklung nicht ohne Weiteres zu erwarten ist. Zu ausgewiesenen und geplanten Gewerbegebieten wurde ein ausreichend großer Abstand eingehalten. Teilweise finden in den vorgeschlagenen Gebieten wie Schlossgarten oder Günther-Klotz- Anlage üblicherweise temporäre Veranstaltungen statt. Diese sollen auch zukünftig stattfinden können, da „Ruhige Gebiete“ im Hinblick auf eine verkehrsbedingt dauerhaften, überwiegend ruhigen Situation ausgewählt wurden, in denen im Rahmen der üblichen und auch bestim- mungsgemäßen Nutzung gelegentlich lautstärkere Ereignisse stattfinden können. Bei der Auswahl der „Erholungszonen“ wurde eine lärmverursachende Freizeit- und Erholungs- funktion berücksichtigt. Innerhalb der Gebiete sind hierdurch zwar Geräuscheinwirkungen zu erwarten, in diesem Fall wird der Erholungsfunktion jedoch ein höheres Gewicht beigemessen. Als Ziel der Umgebungslärmrichtlinie steht die Absenkung der kontinuierlichen Verkehrsimmis- sionen im Vordergrund. Die Ausweisung als „Ruhiges Gebiet / Erholungszone“ steht daher ei- ner möglichen Freizeitnutzung nicht entgegen. In einigen Bereichen (Kastenwört, Schlossgarten, Hardtwald, Oberwald) sind derzeit Anlagen wie Gewerbebetriebe, Sportstätten, Schießsportanlagen o. ä. vorhanden. Bei der räumlichen Abgrenzung der „Ruhigen Gebiete“ werden derartige Anlagen nicht einbezogen. Die Anlagen befinden sich in ausreichendem Abstand zu den vorgesehenen Gebieten. Ebenso wurden Bereiche, die als Prüffläche für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Betracht kommen, ausgenommen. Die vorgeschlagenen Waldflächen sind bereits heute schon als Immissionsschutzwald definiert. Dieser hat die Aufgabe, Schaden verursachende oder belästigende Einwirkungen, die den Men- schen direkt oder indirekt über die Luft erreichen, zu mindern. Er soll Wohn-, Arbeits- und Erho- lungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie wertvolle Biotope vor den nach- teiligen Wirkungen durch Lärm (Schwingungen), Gase, Stäube, Aerosole und Strahlen schützen oder diese vermindern. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Sonderfall Schießstände Speziell Schießsportanlagen, die bewusst fernab der bewohnten Siedlungsbereiche angesiedelt werden und deren Lärm in den „Ruhigen Gebieten“ weithin hörbar ist, sollen durch die Aus- weisung „Ruhiger Gebiete“ nicht im Rahmen der zulässigen Nutzung eingeschränkt werden, solange Bedarf für die Anlage besteht. Dies soll sich sowohl auf den Bestand aber auch eventu- elle zukünftige Erweiterungen beziehen. Die errechneten Beurteilungspegel betrugen beispielsweise aus Einzelschusspegeln (ca. 70 dB(A)) einer gesteuerten Messung am Schießstand Oberwald in ca. 100 Meter Entfernung, vor dem Tor der Anlage 67,2 dB(A). An der Grillhütte am Oberwaldsee in ca. 270 Meter Entfernung betrug der Beurteilungspegel noch 58,8 dB(A). In zunehmender Entfernung vermischen sich somit die Geräusche der Schießsportanlage mit der bestehenden Geräuschkulisse des Verkehrs- lärms. Hierbei wird deutlich, dass sich die Lärmberechnungen, die gemäß TA Lärm auf laute Einzelereignisse abheben, und die Lärmberechnung für den kontinuierlichen Verkehrslärm diffe- renziert betrachtet werden müssen. Der Schießstand am Adenauerring verursacht im Gegensatz zum Schießstand Oberwald eine weit höhere Lärmbelastung. Es wird jedoch erkennbar, dass die Schießsportanlagen die „Ruhigen Gebiete“ / „Erholungszo- nen“ nicht erheblich beeinträchtigen, wenn die Gebiete in ausreichender Entfernung (ca. 300 Meter) zur bestehenden Anlage liegen. Auf Grund dieser Gegebenheiten kommen folgende Gebiete in Betracht: Die genannten Flächen werden jeweils mit einer räumlichen Abgrenzung als potentielle „Ruhige Gebiete“ und „Erholungszonen“ in Anlage 2 in Form von Steckbriefen beschrieben. Bei der Festlegung der „Ruhigen Gebiete“ wurde bewusst auf eine linienartige Umgrenzung verzichtet, da es hier mehr um die Erhaltung des Gebietscharakters geht als um die Beurteilung, ob an der Grenzlinie ein Lärmpegel überschritten ist. Größe im Stadtgebiet Nr. Name absolut in ha Anteil an der Ge- markungsfläche in % Ruhige Gebiete 1 Kastenwört 533 3,1 2 Alter Flugplatz 38 0,2 3 Schlossgarten & südlich Adenauerring 31 0,2 4 Nördlicher Hardtwald 885 5,1 5 Nördlich Grötzingen 100 0,6 6 Höhenstadtteile 905 5,2 Erholungszonen 7 Beiertheimer Feld und Günther-Klotz-Anlage 27 0,2 8 Oberwald 310 1,8 Summe 2829 ha 16,4 % Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Neben den genannten Gebieten wurden auch weitere potentielle Bereiche untersucht. Die Be- reiche des Hauptfriedhofes, der Rüppurrer Wiesen und des Kleinen Bodensees in Neureut sollen vorerst jedoch nicht als „Ruhige Gebiete“ / „Erholungszonen“ ausgewiesen werden. Zum Teil liegen diese Bereiche zu nah an möglichen Gewerbelärmquellen oder sind zu stark durch den Verkehrslärm belastet. Bei den „ruhigen Gebieten“ wird auch ein besonderes Augenmerk auf die Freizeitnutzung gelegt. Der Hauptfriedhof hat in der Regel keinen Schwerpunkt in der Frei- zeitnutzung und wird daher nicht mit in die Betrachtung als „Ruhiges Gebiet“ einbezogen. Zielsetzung und rechtliche Wirkung von „Ruhigen Gebieten“ und „Erholungszonen“ Die „Ruhigen Gebiete“ und „Erholungszonen“ sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Da als Kriterium für die Auswahl von „Ruhigen Gebieten“ der L DEN herangezogen wird, ist deutlich, dass es in erster Linie um die Lärmbelastung durch den Verkehr geht. Temporäre Vorkommnisse wie Veranstaltungen, temporärer Bau- oder Betriebslärm und Fehl- verhalten Einzelner (z. B. lautes Radiohören) sollen mit der Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ nicht geregelt werden. Generell sollen aber Planungen, die lärmsteigernde Wirkung in „Ruhigen Gebieten“ / „Erho- lungszonen“ haben oder Neuansiedlung von lärmrelevanten Anlagen oder Einrichtungen ver- mieden werden. Dabei geht es dem Richtlinien- und Gesetzgeber bei den „Ruhigen Gebieten“ in erster Linie um die Vermeidung der Lärmzunahme und weniger um eine Verringerung der vorhandenen Lärm- belastung. Somit sind auch keine expliziten aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die jeweiligen Gebiete vorgesehen. Vorhaben, die der kommunalpolitischen Abwägung unterliegen Die Ausweisung von „Ruhigen Gebieten“ stellt eine kommunalpolitische Zielsetzung ohne rechtlich verbindliche Bedeutung nach außen dar. Sie stellen jedoch – wie andere fachliche As- pekte – bei kommunalpolitischen Themenstellungen einen neuen, zusätzlichen Abwägungsbe- lang dar, der bei Entscheidungen zu berücksichtigen ist. So sind bei zukünftigen Planungen, insbesondere bei Bauleitplanverfahren ausgewiesene „Ru- hige Gebiete“ bzw. „Erholungszonen" als gesonderter Aspekt in die Abwägung einzubeziehen. Dies wäre bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) oder auch bei jeglichen Bebau- ungsplanverfahren (BPlan) zu berücksichtigen. Dies gilt auch bei Verkehrsplanungen im Rahmen von BPlänen. Vorhaben ohne kommunalpolitische Abwägung Die Zulässigkeit von Änderungen, Erweiterungen oder Erneuerungen von Anlagen richtet sich ausschließlich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere Bundes- Immissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk und Landesbauordnung); sie bleibt dementsprechend von der Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ / „Erholungszonen“ unberührt. Glei- ches gilt für die Errichtung neuer Anlagen auf der Grundlage bestehender Baurechte und für temporäre Nutzungen, z. B. im Rahmen von Veranstaltungen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Weiteres Vorgehen Das weitere Vorgehen ist wie folgt geplant:  Information der Öffentlichkeit, auch über das Internet  Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden  Bearbeitung der Rückläufe  Veröffentlichung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 24. November 2016 und im Planungsausschuss am 8. Dezember 2016 1. Der Gemeinderat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und befürwortet die Vorschläge der Verwaltung. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der „Ruhigen Gebiete“ / „Er- holungszonen“ zu veröffentlichen und das Beteiligungsverfahren zu eröffnen.

  • Anlage 1 Lärmkarten Ruhige Gebiete
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Integrierte Darstellung der Verkehrslärmquellen Straße und Schienen. Abgebildet sind die„Ruhigen Gebiete“und die„Erholungszonen“. Übersichtskarte Karte mit zwei großflächigen gewerblichen Lärmquellen Je eine Karte für alle vorgeschlagene„Ruhige Gebiete“bzw.„Erholungszonen“ ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz August 2016 Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Legende 0120,5 Kilometer Ruhige Gebiete Lärmindex Lden in dB(A) < 50 50 bis 55 55 bis 60 > 60 Erholungszonen 1 2 3 4 5 6 7 8 ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Februar 2016 Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Legende 0120,5 Kilometer Gewerbegebiet Gewerbelärm Lden in dB (A) < 50 55 bis < 60 60 bis < 65 65 bis < 70 70 bis < 75 50 bis < 55 1 ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz August 2016 Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Legende 00,50,25 Kilometer Ruhiges Gebiet Kastenwört Gewerbegebiet Lärmindex Lden in dB(A) < 50 50 bis 55 55 bis 60 > 60 2 4 3 ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz August 2016 Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Legende 00,250,125 Kilometer Ruhiges Gebiet Alter Flugplatz Lärmindex Lden in dB(A) < 50 50 bis 55 55 bis 60 > 60 3 ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz August 2016 Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Legende 00,20,1 Kilometer Ruhiges Gebiet Schlossgarten und Südlicher Adenauerring Lärmindex Lden in dB(A) < 50 50 bis 55 55 bis 60 > 60 ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz August 2016 Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Legende 00,950,475 Kilometer Ruhiges Gebiet Nördlicher Hardtwald Lärmindex Lden in dB(A) < 50 50 bis 55 55 bis 60 > 60 4 ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz August 2016 Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Legende 00,30,15 Kilometer Ruhiges Gebiet Nördlich Grötzingen Lärmindex Lden in dB(A) < 50 50 bis 55 55 bis 60 > 60 5 ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz August 2016 Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Legende 00,950,475 Kilometer Ruhiges Gebiet Höhenstadtteile südwestlich Grünwettersbach nordöstlich Hohenwettersbach Stupferich Lärmindex Lden in dB(A) < 50 50 bis 55 55 bis 60 > 60 6 7 ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Februar 2016 Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Legende 00,20,1 Kilometer Erholungszone Günther-Klotz-Anlage Beiertheimer Feld Lärmindex Lden in dB(A) < 50 50 bis 55 55 bis 60 > 60 8 ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Februar 2016 Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Legende 00,350,175 Kilometer Erholungszone Oberwald Lärmindex Lden in dB(A) < 50 50 bis 55 55 bis 60 > 60

  • Anlage 2 - Steckbriefe Ruhige Gebiete
    Extrahierter Text

    Anlage 2 1. Ruhiges Gebiet: „Kastenwört“ Kategorie Beschreibung Lage Das Gebiet liegt im geplanten Retentionsraum Kastenwört (IRP). Lärmpegel < 50 dB(A) Größe der Fläche ca. 533 ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, Erholungswald Stufe 1 und Immissionsschutzwald Besonderheiten / Vorbelastungen Bestandteil des deutsch-französischen Ramsar Gebiets Oberrhein. Dies hat wegen seiner überragenden Naturausstattung, seiner kulturellen Bedeutung und seiner hydrologischen Funktionen als Feuchtgebiet internationale Bedeutung. Als Vorbelastung sind das Rheinstrandbad im Westen, das Umspannwerk im Norden sowie die Schießanlage im Osten zu nennen. Diese Anlagen werden nicht in die Zone des Ruhigen Gebietes einbezogen. Die vorhandenen Anlagen sollen bei der Ausweisung des Ruhigen Gebietes nicht eingeschränkt werden. Dies gilt auch für temporäre Veranstaltungen im Freibad. Bestehende Nutzungen Waldflächen, Grünflächen Zielsetzung Erhalt des gegenwärtigen Zustandes. Derzeit sind keine zukünftigen lärmrelevanten baulichen Nutzungen in dem Gebiet absehbar. Nach Fertigstellung ist auch der Betrieb des Retentionsraumes nicht mit Lärmbelastungen verbunden. - 2 - 2. Ruhiges Gebiet: „Alter Flugplatz“ Kategorie Beschreibung Lage Das Gebiet liegt im Naturschutzgebiet Alter Flugplatz. Lärmpegel < 50 dB(A) Größe der Fläche ca. 38 ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet Besonderheiten / Vorbelastungen In dem Gebiet sind keine bestehenden Anlagen vorhanden. Bestehende Nutzungen Wiesenflächen (Kernbereiche nicht zugänglich, auf Rundwegen begehbar) Zielsetzung Erhalt des gegenwärtigen Zustandes. Östlich des Gebietes läuft derzeit die Rahmenplanung ZUKUNFT-NORD, diese wird keine Konflikte mit dem Ruhigen Gebiet nach sich ziehen. - 3 - 3. Ruhiges Gebiet: „Schlossgarten & südlich Adenauerring“ Kategorie Beschreibung Lage Das Gebiet liegt zwischen dem Schloss und dem Adenauerring. Der Bereich um das Wildparkstadion ist nicht Bestandteil des Ruhigen Gebietes. Lärmpegel < 50 dB(A) Größe der Fläche ca. 31 ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, gesetzlicher Erholungswald und Immissionsschutzwald Besonderheiten / Vorbelastungen Zusätzlich werden auf diesem Gelände temporäre Festivitäten, wie die Bierbörse oder das Mittelalterliche Phantasie Spectaculum, abgehalten. In der Umgebung sind vereinzelte Kleinbetriebe (im Sommer auch eine Kleinbahn) vorhanden, die den Anforderungen der TA-Lärm unterliegen. Diese Anlagen werden bei der räumlichen Abgrenzung nicht einbezogen. Die Immissionen des künftigen Wildparkstadions könnten sich in den Randbereichen des Ruhigen Gebietes auswirken. Bestehende Nutzungen Parkanlage, Waldgebiet Zielsetzung Erhalt des gegenwärtigen Zustandes. Derzeit sind keine zukünftigen lärmrelevanten baulichen Nutzungen in dem Gebiet absehbar. Die vorhandenen Anlagen sowie die Nutzung des Wildparkstadions sollen bei der Ausweisung des Ruhigen Gebietes nicht eingeschränkt werden. Ebenso sollen auch weiterhin Veranstaltungen in diesem Gebiet stattfinden können. - 4 - 4. Ruhiges Gebiet: „Nördlicher Hardtwald“ Kategorie Beschreibung Lage Das Gebiet liegt im nördlichen Hardtwald. Die durchquerende L 604 trennt das Gebiet in zwei Bereiche. Die beiden ruhigen Gebiete liegen in ausreichender Entfernung zur Straße, so dass die Lärmemissionen eine untergeordnete Rolle spielen. Lärmpegel < 50 dB(A) Größe der Fläche ca. 885 ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, gesetzlicher Erholungswald und Immissionsschutzwald Besonderheiten / Vorbelastungen In dem Gebiet sind keine bestehenden Anlagen vorhanden. Der vorhandene Schießstand am Adenauerring befindet sich weit außerhalb des Gebietes. Bestehende Nutzungen Waldgebiet Zielsetzung Erhalt des gegenwärtigen Zustandes. Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar. - 5 - 5. Ruhiges Gebiet: „Nordöstlich Grötzingen (Bergwald-Knittelberg)“ Kategorie Beschreibung Lage Das Gebiet liegt nordöstlich des Siedlungsgebietes im Grötzinger Bergwald – Knittelberg. Lärmpegel < 50 dB(A) Größe der Fläche ca. 100 ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, gesetzlicher Erholungswald und Immissionsschutzwald Besonderheiten / Vorbelastungen Im Zentrum des Ruhigen Gebietes befindet sich die Schießanlage des Frauenhofer-ICT, die den Anforderungen der TA-Lärm unterliegt. Diese Anlage wird nicht in das Ruhige Gebiet einbezogen. Bestehende Nutzungen Waldgebiet, landwirtschaftliche Flächen Zielsetzung Erhalt des gegenwärtigen Zustandes. Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar. Die vorhandene Schießanlage soll bei der Ausweisung als Ruhiges Gebiet nicht eingeschränkt werden. - 6 - 6. Ruhiges Gebiet: „Höhenstadtteile südwestlich Grünwettersbach, nordöstlich Hohenwettersbach und Stupferich“ Kategorie Beschreibung Lage Das weiträumige Gebiet liegt in den großflächigen Außenbereichen der Höhenstadtteile. Sie werden zu einem Großraum zusammengefasst, da sie innerhalb eines Schutzgebietes liegen. Lärmpegel < 50 dB(A) Größe der Fläche ca. 905 ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, gesetzlicher Erholungswald und Immissionsschutzwald Besonderheiten / Vorbelastungen In dem Gebiet wurden neue Biotope nach NatSchG/LWaldG festgesetzt, welche vor Eingriffen zu schützen sind. In dem Gebiet sind keine bestehenden Anlagen vorhanden, mit dem Bau des Golfplatzes Batzenhof wurde begonnen. Bestehende Nutzungen Waldgebiet, Landwirtschaftliche Flächen, Freizeitanlage (Golfplatz) geplant Zielsetzung Erhalt des gegenwärtigen Zustandes. Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar. - 7 - 7. Erholungszone: „Günther-Klotz-Anlage und Beiertheimer Feld“ Kategorie Beschreibung Lage Das Gebiet liegt in der Günther-Klotz-Anlage und im Beiertheimer Feld nördlich der Südtangente. Lärmpegel 65 dB(A) Relativer Lärmpegel 57 dB(A) Größe der Fläche ca. 27 ha Bestehende Schutzgebiete keine Besonderheiten / Vorbelastungen Dieser Bereich ist stark durch die Südtangente beeinflusst. Weiterhin ist das Gebiet geprägt durch temporäre Festivitäten, wie „Das FEST“ in der Günther-Klotz-Anlage. Bestehende Nutzungen Öffentliche Grünflächen, Freizeiteinrichtungen Zielsetzung Ziel ist eine Minderung der verkehrsbedingten dauerhaften Lärmbelastung. Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar. Auch zukünftig sollen Veranstaltungen in diesem Bereich stattfinden können. - 8 - 8. Erholungszone: „Oberwald“ Kategorie Beschreibung Lage Das Gebiet liegt im Oberwald im Süden von Karlsruhe. Lärmpegel 70 dB(A) Relativer Lärmpegel 59 dB(A) Größe der Fläche ca. 310 ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, gesetzlicher Erholungswald und Immissionsschutzwald Besonderheiten / Vorbelastungen Der Bereich ist durch die Lärmemissionen der Bundesautobahn A 5 und Südtangente stark vorbelastet. Südwestlich des Autobahnanschlusses Karlsruhe Mitte befindet sich der Polizei- Schießstand, der den Anforderungen der TA-Lärm unterliegt. Diese Anlage wird nicht in die Erholungszone einbezogen. Bestehende Nutzungen Waldgebiet Zielsetzung Ziel wäre eine Minderung der verkehrsbedingten dauerhaften Lärmbelastung. Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar. Die vorhandene Schießanlage soll bei der Ausweisung als Ruhiges Gebiet nicht eingeschränkt werden.

  • Protokoll TOP 19
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 13. Dezember 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 19 der Tagesordnung: Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016 – Ruhige Gebiete/Erholungszonen Vorlage: 2016/0561 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und befürwortet die Vorschläge der Verwaltung. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der „Ruhigen Gebiete“ / „Erholungszonen“ zu veröffentlichen und das Beteiligungsverfahren zu eröffnen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Beratung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Planungsaus- schuss: Ich sehe im Moment keine Wortmeldung. Doch eine Wortmeldung. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): So wie ich es verstanden habe, wünschen alle Fraktio- nen, zu diesem Tagesordnungspunkt zu sprechen. (Unruhe) - War das so nicht vorgesehen? Gut, dann will ich nur sagen, dass wir diese Vorlage begrüßen und darauf hinweisen, dass wir natürlich in einem hochverdichteten Raum leben mit nur 16,4 % an ruhigen Zonen und Erholungszonen und dass wir deshalb auch diese sehr gut pflegen und un- terstützen müssen. Insbesondere ist auch das Thema grüne Stadt für uns von erhebli- cher Bedeutung. - 2 - Ich möchte noch einen Hinweis geben. Wir sehen auch, dass die Hauptbelastung der Verkehrslärm ist. Ich möchte gerade auch für meine Fraktion noch dazu sagen, dass wir vor allem Verkehrslärm reduzieren müssen, um hier voranzukommen, und deshalb vor allem nicht mit einer zweiten Rheinbrücke noch mehr zum Straßenverkehr in der Stadt beitragen dürfen. Das ist die eine Sache, die ich erwähnen möchte. Die Zweite ist auch, dass wir die Schießstände, insbesondere in den ruhigen Gebieten, sehr kritisch sehen und Wert darauf legen, dass da Lösungen gefunden werden. Denn auch in ruhigen Zonen und Erholungszonen hat eigentlich Schießlärm nichts verloren. Das Dritte, was ich auch noch hier in aller Kürze sagen möchte: Gerade weil wir so sehr verdichtet sind und wenig Grün und Naturflächen haben, kommt dem Erhalt der Bio- diversität im Naturschutz bei uns eine besondere Rolle zu. Wenn wir immer wieder hö- ren, hier sind die Eidechsen nicht so wichtig oder hier die Schnecken, dann müssen wir sagen, wir haben eine hohe Verantwortung, insbesondere auch für den Naturschutz und wollen, dass wir in allen Flächen auch in Zukunft dem Naturschutz Rechnung tra- gen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Ich möchte nur noch einen Satz ergänzen. Es ist ein biss- chen traurig, dass es hier keinerlei Rechtsverbindlichkeit gibt, sondern dass nur für uns als Gemeinderat entscheidend ist bei kommunalpolitischen Vorhaben, dass wir das mit abwägen müssen. Es ist nicht so, als würden wir das nicht sowieso schon mit abwägen, dass wir unsere Naherholungsgebiete schützen. Von daher ist es ein bisschen traurig, dass sich im Prinzip keinerlei rechtliche Vorschriften daraus ergeben. Es würde natürlich vieles in der Stadt schwieriger machen, wenn es so wäre. Aber trotzdem denke ich, dass aufgrund der Wichtigkeit des Lärmschutzes, auch für die Gesundheit, man sich im Prin- zip auch einmal über strengere Vorschriften freuen könnte. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um das entsprechende Vo- tum. – Das ist eine einstimmige Zustimmung. Vielen Dank. Das bestärkt diese Vorge- hensweise noch einmal in besonderer Weise. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2017