Weitere Kapitalerhöhungen bei der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH im Geschäftsjahr 2016
| Vorlage: | 2016/0560 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.09.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.10.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0560 Dez. 4 Weitere Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH im Geschäftsjahr 2016 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.10.2016 2 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH durch eine Einlage der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in Höhe von 5.000.000 Euro in die Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2016 zu. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Kapitalerhöhung in Höhe von 5 Mio. Euro zur Stärkung des Eigenkapitals der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Nach § 7a Absatz 4 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat der Konzern Stadtwerke Karlsruhe GmbH als integriertes Energieversorgungsunternehmen sicherzustellen, dass der Ver- teilnetzbetreiber Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH über die erforderliche Ausstattung in materieller, personeller, technischer und finanzieller Hinsicht verfügt, um tatsächliche Entschei- dungsbefugnisse effektiv ausüben zu können. Bereits im Geschäftsjahr 2014 hat deshalb die Stadtwerke Karlsruhe GmbH das Eigenkapital der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH durch die Einstellung von 5 Mio. Euro in die Kapital- rücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 Handelsgesetzbuch) erhöht, um den regulatorischen Anforderun- gen des EnWG gerecht zu werden. Im Rahmen der stetigen Bemühung um regulatorische Optimierung, ergibt sich im Bereich der Stromverteilung der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH ein weiterer Bedarf zur Stärkung des Eigenkapitals in Höhe von 5 Mio. Euro. Dieser Bedarf soll von der Gesellschafterin Stadtwer- ke Karlsruhe GmbH durch die Einstellung von 5 Mio. Euro in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Netzservice GmbH gedeckt werden. Finanziert wird die Einlage der Stadtwerke Karlsruhe GmbH aus dem städtischen Clearingkonto. In der Bilanz der Stadtwerke Karlsruhe GmbH erhöhen sich dadurch die Finanzanlagen in der Position „Anteile an verbundenen Unternehmen“. Es kommt innerhalb des Konzerns Stadtwer- ke Karlsruhe GmbH lediglich zu einer Verschiebung von liquiden Mitteln zwischen den beiden Gesellschaften. Es ergeben sich keine direkten Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan und das Ergebnis beider Gesellschaften. Die Bundesnetzagentur setzt für Stromnetzbetreiber Erlösobergrenzen fest. Bei deutlichem Überschreiten dieser Erlösobergrenzen wird der Netzbetreiber zur Senkung der Netznutzungs- entgelte gezwungen. Die Bundesnetzagentur berücksichtigt für die zulässige Erlösobergrenze von Netzgesellschaften neben den Netzkosten auch eine kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung. Bei der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH ergibt sich durch die Erhöhung des Eigenkapi- tals ein positiver Effekt auf die Höhe der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung, da durch die Einstellung in die Kapitalrücklage das Eigenkapital erhöht und Schulden zurückgeführt werden können. Durch die Eigenkapitalerhöhung kann somit die Erlösobergrenze der Stadtwerke Karls- ruhe Netzservice GmbH in der dritten Regulierungsperiode weiter optimiert werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Karlsruhe GmbH hat in seiner Sitzung am 28.09.2016 der Kapi- talerhöhung, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Gemeinderat, zuge- stimmt. Die Maßnahme soll noch im Kalenderjahr 2016 umgesetzt werden, da 2016 das Basisjahr der Stromverteilung für die dritte Regulierungsperiode (2019 bis 2023) ist. II. Einbindung der mittelbaren Gesellschafterin Stadt Karlsruhe Mit der geplanten Kapitalmaßnahme soll die Eigenkapitalbasis der Stadtwerke Karlsruhe Netz- service GmbH wesentlich verbessert werden. Hierzu wird die Zustimmung des Gemeinderats zur Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH erbeten. Die Erhöhung des Eigenkapitals soll durch Einstellung von 5 Mio. Euro in die Kapitalrücklage erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH durch eine Einlage der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in Höhe von 5.000.000 Euro in die Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2016 zu.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. Oktober 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 2 der Tagesordnung: Weitere Kapitalerhöhungen bei der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH im Geschäftsjahr 2016 Vorlage: 2016/0560 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH durch eine Einlage der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in Höhe von 5.000.000 Euro in die Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2016 zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Da möchten Sie gleich entscheiden. Wir haben jetzt so tolle Geräte hier. Darauf möchte ich nochmal verweisen. Die Abstimmung gilt jetzt. - Das sieht ziemlich einstimmig aus. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. November 2016