Änderungsantrag: Bebauungsplan "Südlich Haid-und-Neu-Straße 32 - 36 bis Rintheimer Straße", KArlsruhe-Oststadst:

Vorlage: 2016/0555
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 20.09.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Oststadt

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  • GRÜNE-BBPlan Haid-und-Neu-Straße Fassadengestaltung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 19.09.2016 Vorlage Nr.: 2016/0555 Bebauungsplan „Südlich Haid-und-Neu-Straße 32 - 36 bis Rintheimer Straße“, Karlsruhe- Oststadt: Schallabsorbierende Fassadengestaltung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.09.2016 7 x 1. Für die Fassaden zur Haid-und-Neu-Straße wird eine schallabsorbierende Oberflächengestaltung vorgeschrieben. In der Herrenalber Straße haben sich die dem dortigen großen Neubau gegenüberliegenden Nachba- rInnen darüber beschwert, dass sich die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr deutlich erhöht habe. Nach diesen Erfahrungen sollte ein solcher Effekt bei zukünftigen Bauvorhaben vermieden wer- den. Die Stärke von Lärmreflexionen an Gebäuden entlang verkehrlich hochbelasteter Straßen ist offenbar im Voraus sehr schwer zu berechnen. Um Risiken auszuschließen und angesichts der sicher nicht bedeutenden Kosten für eine solche Maß- nahme, beantragen wir eine schallabsorbierende Oberflächengestaltung derjenigen Fassaden, die zur Haid-und-Neu-Straße ausgerichtet sind. unterzeichnet von: Johannes Honné Dr. Ute Leidig Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 7 Grüne
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 19.09.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0555 Dez. 6 Bebauungsplan "Südlich Haid-und-Neu-Straße 32 - 36 bis Rintheimer Straße", Karlsruhe- Oststadt: Schallabsorbierende Fassadengestaltung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.09.2016 7 x Kurzfassung Die Verwaltung hält die Festsetzung einer schallabsorbieren Fassadengestaltung nicht für ziel- führend, wird aber noch einmal in eine vertiefende Betrachtung einsteigen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Für die Fassaden zur Haid-und-Neu-Straße wird eine schallabsorbierende Oberflä- chengestaltung vorgeschrieben. Die Auswirkungen der Neubebauung auf die Umgebung wurde gutachterlich untersucht. Dieses kam zu folgendem Ergebnis: „Die Verkehrslärmsituation im Plangebiet wird durch den Schienenverkehr in den angrenzenden Straßen (Haid-und-Neu-, Tulla- und Rintheimer Straße) geprägt. Weitere Lärmbelastungen entstehen durch den Straßenverkehr in diesen Straßen. Aus den Ergebnissen ist zu erkennen, dass durch die Verkehrserzeugung des Plan- gebiets sowie den Einfluss der neuen Baukörper (Abschirmungen und Reflexionen) Ände- rungen der Verkehrslärmbelastungen von maximal 0,2 dB(A) in der Nachbarschaft hervorge- rufen werden. Durch die Realisierung der Planungen im Hoepfner-Areal entstehen somit keine wesentlichen Änderungen für die Umgebung.“ Der Gutachter ging bei seinen Berechnungen von einer glatten Hartfassade aus. Konkrete Planungen für die Gebäude liegen jedoch noch nicht vor. Die Reflexion kann je nach Ge- bäudegestaltung auch niedriger ausfallen. Mit der Festsetzung einer schallabsorbierenden Oberflächengestaltung kann keine konkrete Verbesserung erreicht werden. Je nach Ausge- staltung – die durch eine allgemeine Festsetzung nicht gefasst werden kann - kann der Er- folgsgrad sehr unterschiedlich ausfallen. Der Wirkungsgrad steht in Abhängigkeit der ge- wählten Gestaltung, für die es zahlreiche Möglichkeiten gibt. Dies betrifft auch die Aussage zu den Kosten, die laut Antrag der Grünen nicht bedeutend sind. Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass je hochwertiger die Fassade (wie in diesem Fall angestrebt), desto höher die Kosten, diese schallabsorbierend auszubilden. Eine derartige Festsetzung, deren Wirkung unbestimmt ist, steht nach Auffassung der Ver- waltung nicht im Verhältnis zu den sowieso nur sehr geringfügigen, nicht wahrnehmbaren Mehrbelastungen von 0,2 dB(A), die die neue Bebauung insgesamt nach sich ziehen wird. Die Verwaltung wird jedoch den Antrag noch vor der Offenlage vertiefend prüfen, was in der Kürze der Zeit nicht möglich war, das Ergebnis in die Offenlage mit aufnehmen und zum Satzungsbeschluss begründen.