Fehler bei der Besetzung der Stelle des unabhängigen Behindertenbeauftragten?

Vorlage: 2016/0546
Art: Anfrage
Datum: 13.09.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2016

    TOP: 17

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 17
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 07.09.2016 Vorlage Nr.: 2016/0546 Verantwortlich: Dez. 3 Fehler bei der Besetzung der Stelle der unabhängigen Behindertenbeauftragten? Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2016 17 X Vorbemerkung: Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG) verpflichtet die Stadt- und Landkreise, eine Beauftragte/einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu bestellen (§ 15 Abs. 1 L-BGG). Es obliegt dabei der Kommune beziehungsweise dem Landkreis, eine hauptamtliche oder ehrenamtliche Besetzung der Stelle festzulegen. Mit Beschluss vom 15.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe diese Stelle geschaffen und sich dabei einstimmig für eine hauptamtliche Besetzung mit der Möglichkeit einer Stellenteilung für Menschen mit Behinderung ent- schieden. Somit ist für die Stellenbesetzung erforderlich, dass die ausgewählte Person – je nach per- sönlichen Voraussetzungen – ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis mit der Stadt Karlsruhe eingeht oder sich bereits in einer solchen Rechtsbeziehung mit der Stadt befindet. Insoweit obliegt auch der Stadt Karlsruhe als (künftigem) Arbeitgeber oder Dienstherrn die Durchfüh- rung des Auswahlverfahrens. Die Stelle ist organisatorisch als Stabsstelle bei der Sozial- und Jugend- behörde (SJB) angesiedelt und arbeits- beziehungsweise dienstrechtlich der SJB-Leitung unterstellt, in fachlicher Hinsicht jedoch – wie auch in § 15 Abs. 1 L-BGG gefordert – unabhängig und weisungsfrei. Zu den einzelnen Fragen 1 a) Aus welchen Personen war das Auswahlgremium für die o. g. Stellenbesetzung zusammengesetzt (Namen)? Dem Auswahlgremium gehörten an:  die Leitung der SJB,  die Leitung des Sachgebiets Personalwesen der SJB,  die Vorsitzende des Beirats für Menschen mit Behinderung (BMB),  die stellvertretende Vorsitzende des örtlichen Personalrats der SJB,  der örtliche Schwerbehindertenvertreter der SJB,  eine externe Diplom-Psychologin und Personalberaterin, die in die konzeptionelle Vorbe- reitung, die Durchführung und die Nachbereitung des Auswahlverfahrens eingebunden war. 1 b) Wie viele davon sind städtische Mitarbeiter, wie viele der restlichen sind Auftrag- nehmer der Stadt? Vier Personen des Auswahlgremiums sind städtische Mitarbeitende, die externe Psychologin ist Auftragnehmerin der Stadt. 2) Warum wurden nicht mehr Funktionsträger von Interessensgruppen Behinderter ins Auswahlgremium aufgenommen? Seite 2 Bei der Stadt Karlsruhe setzen sich die Gremien zur Personalauswahl üblicherweise zusammen aus dem/der Fachvorgesetzten, einem Vertreter/einer Vertreterin der örtlichen Personalstelle sowie jeweils einem Vertreter/einer Vertreterin der Interessensvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung). Bei diesem Auswahlverfahren war außerdem die Vorsitzende des BMB Mitglied der Auswahl- kommission. Die Hinzuziehung externer Interessenvertretungen zu Stellenbesetzungsverfahren ist bei der Stadt Karlsruhe allerdings nicht üblich, sondern wurde in diesem Fall ausnahmsweise so praktiziert, um dem besonderen Interesse des BMB an diesem Verfahren Rechnung zu tra- gen. Die Vorsitzende des BMB ist im Hauptamt Mitarbeiterin der Stadt Karlsruhe, war aber nicht als solche, sondern als ehrenamtliches Mitglied des BMB am Verfahren beteiligt. Damit eine objektive und zuverlässige Personalauswahl gewährleistet ist, werden bei der Stadt Karlsruhe nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Personalauswahl entsprechend ge- schult sind, in den Auswahlgremien bei Stellenbesetzungsverfahren eingesetzt. Diese Voraus- setzung erfüllen alle Mitglieder der Auswahlkommission. Darüber hinaus ist bei der Besetzung der Auswahlkommission aber auch die Erkenntnis zu be- rücksichtigen, dass ein Vorstellungsgespräch von Bewerbenden als umso angenehmer erlebt wird, je weniger Personen daran beteiligt sind. Deshalb bestehen die Auswahlgremien bei der Stadt Karlsruhe in der Regel aus zirka vier bis fünf Personen. 3 a) Wurde die Stelle als Stelle eines von der Stadtverwaltung unabhängigen Behinder- tenbeauftragten ausgeschrieben? Die Ausschreibung der Stelle erfolgte mit dem in der Anlage beigefügten Text. Eine Abhängig- keit der Stelle von der Stadt besteht in arbeits- beziehungsweise dienstrechtlicher Hinsicht, da es sich um eine hauptamtliche Funktion handelt. Die gesetzlich geregelte Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Stelle wird dadurch nicht berührt. 3 b) War das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung durch den Inhalt der Regelun- gen des Landes zur Einführung der Stelle der unabhängigen Behindertenbeauftrag- ten vorgegeben? Nein. Die Aufgaben des/der kommunalen Behindertenbeauftragten – und damit die Grundlage für die Erstellung des Anforderungsprofils – sind in § 15 L-BGG festgelegt. Weitere Vorgaben enthält die Verwaltungsvorschrift „Kommunale Behindertenbeauftragte“, wonach beispiels- weise, auch „Wissen über die bestehenden administrativen, politischen und sozialen Struktu- ren auf Stadtkreisebene“ zum Mindestanforderungsprofil für hauptamtliche Behindertenbe- auftragte zählt. 3 c) Falls ja, in wie weit wurde in der Stellenausschreibung von dieser Vorgabe abgewi- chen? Entfällt. 3 d) War die Stelle in der Ausschreibung mit einem von der Stadt abhängigen Beschäfti- gungsverhältnis gekoppelt? Ja. Siehe auch Vorbemerkung und Ziffer 3 a). Seite 3 3 e) Konnte ein Bewerber die ausgeschriebene Stelle bekommen, ohne sich gleichzeitig durch die Annahme einer zweiten, städtischen Stelle von der Stelle abhängig zu ma- chen? Da es sich um eine hauptamtliche Funktion handelt, geht der oder die Bewerbende ein Ar- beits- oder Dienstverhältnis mit der Stadt ein beziehungsweise steht bereits in einem solchen Rechtsverhältnis mit der Stadt. Siehe auch Vorbemerkung und Ziffer 3 a). 4 a) Befindet sich die erfolgreiche Bewerberin nun neben ihrem Amt als unabhängige Be- hindertenbeauftragte noch in einem von der Stadt abhängigen Beschäftigungsver- hältnis? Ja. Siehe Vorbemerkung sowie Ziffern 3 a) und 3 e). 4 b) Wurden ihr Zusagen gemacht, nach Ausscheiden aus dem Amt als unabhängige Be- hindertenbeauftragte wieder in ein städtisches Beschäftigungsverhältnis übernom- men zu werden? Entfällt. 5 a) Wurden beim Besetzungsverfahren der Stelle der/des unabhängigen Behindertenbe- auftragten Fehler gemacht? Nein. Das Auswahlverfahren wurde mit großer Sorgfalt konzipiert und durchgeführt. Fehler sind nicht ersichtlich. 5 b) Kann nach diesem Verfahren davon ausgegangen werden, dass die jetzige Stellenin- haberin tatsächlich unabhängig von der Stadtverwaltung ist? Siehe 3 a). 5c) Ist das angewendete Auswahlverfahren gerichtsfest, auch im Hinblick auf die Zu- sammensetzung des Auswahlgremiums, den verwendeten Ausschreibungstext und die bei der Einstellung vereinbarten Nebenabreden? Ziel eines Personalauswahlverfahrens ist es, die am besten geeignete Person für die jeweilige Aufgabe zu gewinnen. Dabei muss jedes Verfahren gewissen Standards für die Personalaus- wahl genügen, also sorgfältig, fair, chancengerecht und an objektiven Kriterien ausgerichtet sein und den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Deshalb orientiert sich die Stadt Karlsruhe bei der inhaltlichen Gestaltung von Auswahlverfah- ren an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die einzelnen Schritte des Auswahlverfah- rens werden mit Sorgfalt geplant und durchgeführt. Dies war auch bei diesem Stellenbeset- zungsverfahren der Fall, bei dem außerdem eine Diplom-Psychologin und erfahrene Personal- beraterin dem Auswahlgremium bei der konzeptionellen Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung des Auswahlverfahrens unterstützte. Nach Abschluss des Auswahlverfah- rens entschied sich das Gremium einstimmig für die ausgewählte Bewerberin.

  • AfD-Stelle Behindertenbeauftragten
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 07.09.2016 Vorlage Nr.: 2016/0546 Fehler bei der Besetzung der Stelle des unabhängigen Behindertenbeauftragen? Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2016 17 x 1a) Aus welchen Personen war das Auswahlgremium für die o. g. Stellenbesetzung zusammengesetzt (Namen)? 1b) Wie viele davon sind städtische Mitarbeiter, wie viele der restlichen sind Auftragnehmer der Stadt? 2) Warum wurden nicht mehr Funktionsträger von Interessengruppen Behinderter ins Auswahlgremi- um aufgenommen? 3a) Wurde die Stelle als Stelle eines von der Stadtverwaltung unabhängigen Behindertenbeauftragten ausgeschrieben? 3b) War das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung durch den Inhalt der Regelungen des Landes zur Einführung der Stelle der unabhängigen Behindertenbeauftragten vorgegeben? 3c) Falls ja, in wie weit wurde in der Stellenausschreibung von dieser Vorgabe abgewichen? 3d) War die Stelle in der Ausschreibung mit einem von der Stadt abhängigen Beschäftigungsverhältnis gekoppelt? 3e) Konnte ein Bewerber die ausgeschriebene Stelle bekommen, ohne sich gleichzeitig durch die An- nahme einer zweiten, städtischen Stelle von der Stadt abhängig zu machen? 4a) Befindet sich die erfolgreiche Bewerberin nun neben ihrem Amt als Unabhängige Behindertenbe- auftragte noch in einem von der Stadt abhängigen Beschäftigungsverhältnis? 4b) Wurden ihr Zusagen gemacht, nach Ausscheiden aus dem Amt als Unabhängige Behindertenbe- auftragte wieder in ein städtisches Beschäftigungsverhältnis übernommen zu werden? Alles in Allem: 5a) Wurden beim Besetzungsverfahren der Stelle der/des Unabhängigen Behindertenbeauftragten Fehler gemacht? 5b) Kann nach diesem Verfahren davon ausgegangen werden, dass die jetzige Stelleninhaberin tat- sächlich unabhängig von der Stadtverwaltung ist? 5c) Ist das angewendete Auswahlverfahren gerichtsfest, auch im Hinblick auf die Zusammensetzung des Auswahlgremiums, den verwendeten Ausschreibungstext und die bei der Einstellung vereinbarten Nebenabreden? Die Stelle des/der Unabhängigen Behindertenbeauftragten wurde aufgrund einer neuen Regelung des Landes u. A. auch in Karlsruhe geschaffen. Sie wird zum größten Teil durch das Land finanziert. Die Stadt stellt das nötige Büro zur Verfügung, aber im Unterschied zur bereits bestehenden Stelle der städtischen Behindertenbeauftragten ist diese/dieser Behindertenbeauftragte unabhängig von der Stadtverwaltung. Dementsprechend ist diese Stelle auch zu besetzen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 Die Besetzung dieser Stelle wurde aber durch das Dezernat 3 durchgeführt, in gewohnter Manier ei- ner Besetzung einer städtischen Stelle, durch ein städtisches Auswahlgremium, mit dem üblichen städ- tischen Auswahlverfahren. Schon allein dadurch sind Fehler bei der Unabhängigkeit der Stellenbeset- zung schwer zu vermeiden. Unter den 47 Bewerbern war nur eine/ein städtische/r Bedienstete/r. Am Ende des Stellenbesetzungs- verfahrens hat genau diese städtische Bedienstete die Stelle der/des unabhängigen Behindertenbeauf- tragten bekommen. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt

  • Anlage Stellenausschreibung
    Extrahierter Text

    IHRE AUFGABEN Sie sind Ombudsfrau beziehungsweise Ombudsmann und nehmen die Beschwerden von Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen entgegen Sie übernehmen die Geschäftsführung des Beirats für Menschen mit Behinderungen und beraten die Stadtverwaltung und deren Organe in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderung IHR PROFIL Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst Sie sind selbst Mensch mit Behinderung oder haben Menschen mit Behinderung als nahe Angehörige oder haben aufgrund Ihrer persönlichen, sozialen oder beruflichen Erfahrung einen engen Bezug zu Themen, die für Menschen mit Behinderung von Bedeutung sind Sie sind eine Persönlichkeit mit Initiative und Integrationskraft, haben gutes Grundwissen zur UN- Behindertenrechtskonvention, besitzen die Fähigkeit zur Entwicklung, Abstimmung und Umsetzung von Maßnahmen vor Ort sowie Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit Sie haben Kenntnisse über administrative, politische und soziale Strukturen auf kommunaler- und Landesebene Wir erwarten von Ihnen Ideen und Initiativen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Inklusion im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention geleistet. WIR BIETEN Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem innovativen Aufgabengebiet mit vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten Eine hauptamtliche Tätigkeit im Rahmen einer Vollzeitstelle. Eine Besetzung in Teilzeit im Rahmen eines Jobsharings ist aber möglich Sofern Sie ein Mensch mit Behinderung sind und Sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung mit mindestens 70 % beschäftigt werden können, kann Ihnen im Umfang von 30 % eine Assistenz oder ein Sekretariat zur Verfügung gestellt werden Lernen Sie uns kennen und was uns ausmacht unter www.karlsruhe.de/stellen! Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. SIND SIE INTERESSIERT? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 30.04.2016 gerne online auf unserem Bewerbungsportal oder senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen unter Kennziffer 500.0716 an: Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, Personalstelle, 76124 Karlsruhe Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Herr Dietz, Telefon 0721 133-5040. Fächerstadt Karlsruhe - bunt und vielfältig: Starker Wirtschaftsstandort, führend in Wissenschaft und Technologie, lebendige Kulturlandschaft, weltoffene und pulsierende Stadt mit hoher Lebensqualität... und attraktive Arbeitgeberin, die neben vielfältigen, sinnhaften Aufgaben und einer großen Jobsicherheit viel zu bieten hat! KOMMUNALE BEHINDERTENBEAUFTRAGTE/KOMMUNALER BEHINDERTENBEAUFTRAGTER Die Stelle einer kommunalen Behindertenbeauftragten oder eines kommunalen Behindertenbeauftragten ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt erstmals zu besetzen. Die Übertragung der Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Bei Bewährung ist im Anschluss eine unbefristete Stellenübertragung vorgesehen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe E 11 TVöD beziehungsweise Besoldungsgruppe A 12 LBesOBW bewertet. Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde, Personalstelle

  • Protokoll TOP 17
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. Oktober 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 17 der Tagesordnung: Fehler bei der Besetzung der Stelle des unabhän- gigen Behindertenbeauftragten? Anfrage der Stadträte Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 7. September 2016 Vorlage: 2016/0546 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. November 2016