Zusammenarbeit mit der DITIB
| Vorlage: | 2016/0544 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 09.09.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.09.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Freie Wähler Karlsruhe, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe Hauptamt Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 07.09.2016 Thema: Zusammenarbeit mit der Ditib Anfrage A. Laut bundesweiten Medienberichten, hat die türkische Religionsbehörde Diyanet einen Comic veröffentlicht, in dem ein Vater seinem Sohn er- klärt, wie schön es ist, ein Märtyrer, also ein Selbstmordattentäter zu werden – siehe Anlage. Die Ditib in Deutschland, eine Unterorganisation der türkischen Religi- onsbehörde, hat sich geweigert, sich von dieser Veröffentlichung zu dis- tanzieren und verteilt diese weiter. Hat sich damit die Ditib nicht endgültig als Gesprächspartner für den Bau von Moscheen disqualifiziert - und das auch in Karlsruhe? B. Nach deutschem Recht sind Staat und Religionsgemeinschaften ge- trennt. Im § 140 Artikel137 Abs. 3 unseres Grundgesetzes heisst es da- zu: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenhei- ten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Geset- zes.“ Das heißt, in Deutschland können als Bauherr von Moscheen nur Religionsgemeinschaften auftreten, wie die Gemeinschaft der Alaviten, der Schiiten oder beispielsweise der Sunniten. Aber nicht eine Organisa- tion der Türkischen Regierung. Als quasi staatliche Organisation muss die Ditib wohl als der verlängerte Arm der Regierung Erdogan in Deutschland angesehen werden. Müsste die Ditib nicht schon aus diesem Grund als Gesprächspartner und Bau- herr für die Errichtung von Moscheen in Deutschland ausscheiden? C. Auf welchen Ebenen arbeitet die Stadt Karlsruhe mit der Ditib zusam- men und muss diese Zusammenarbeit nicht auf Grund der aktuellen Entwicklungen überdacht werden? Bundesweiten Medienberichten zufolge, kam es wegen dieses Comics zum Bruch der NRW-Landesregierung mit der Ditib, die auch in Karlsruhe eine Mo- schee bauen will. Sachverhalt / Begründung: Unterzeichnet von: Stefan Schmitt (parteilos) Jürgen Wenzel
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur gemeinsamen Anfrage Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 07.09.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0544 Dez. 2 Zusammenarbeit mit der DITIB Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.09.2016 44.3 x A. Laut bundesweiten Medienberichten, hat die türkische Religionsbehörde Diyanet einen Comic veröffentlicht, in dem ein Vater seinem Sohn erklärt, wie schön es ist, ein Märtyrer, also ein Selbstmordattentäter zu werden – siehe Anlage. Die DITIB in Deutschland, eine Unterorganisation der türkischen Religionsbehör- de, hat sich geweigert, sich von dieser Veröffentlichung zu distanzieren und ver- teilt diese weiter. Hat sich damit die DITIB nicht endgültig als Gesprächspartner für den Bau von Moscheen disqualifiziert - und das auch in Karlsruhe? Es ist nicht zu empfehlen, Gespräche einseitig abzubrechen, und es ist immer besser, wei- terhin nach gemeinsamen Wegen für die Weiterentwicklung der von gegenseitiger Ach- tung und Offenheit geprägten Stadtgesellschaft zu suchen. B. Nach deutschem Recht sind Staat und Religionsgemeinschaften getrennt. Im § 140 Artikel 137 Abs. 3 unseres Grundgesetzes heisst es dazu: „Jede Religionsge- sellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ Das heißt, in Deutschland können als Bauherr von Moscheen nur Religionsgemeinschaften auftreten, wie die Gemein- schaft der Alaviten, der Schiiten oder beispielsweise der Sunniten. Aber nicht ei- ne Organisation der Türkischen Regierung. Als quasi staatliche Organisation muss die DITIB wohl als der verlängerte Arm der Regierung Erdogan in Deutschland angesehen werden. Müsste die DITIB nicht schon aus diesem Grund als Gesprächspartner und Bauherr für die Errichtung von Moscheen in Deutschland ausscheiden? Bei der DITIB handelt es sich nicht um eine Religionsgemeinschaft, lediglich um einen Ver- ein mit einem eigenen Vorstand. Die Rechte und Pflichten einer offiziell anerkannten Reli- gionsgemeinschaft hat DITIB in Baden-Württemberg nicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 C. Auf welchen Ebenen arbeitet die Stadt Karlsruhe mit der DITIB zusammen und muss diese Zusammenarbeit nicht auf Grund der aktuellen Entwicklungen über- dacht werden? Die Stadtverwaltung ist gemäß eines Auftrags des Gemeinderats vom 22.10.2013 auf der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Gebetshaus der DITIB-Gemeinde. Ansons- ten gibt es keine nennenswerte Zusammenarbeit mit der DITIB, die sich weder in die Konzeption und Errichtung des „Gartens der Religionen“ noch in die „Christlich- islamische Gesellschaft“ eingebracht hat.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 28. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. September 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Erster Bürgermeister Wolfram Jäger 45. Punkt 44.3 der Tagesordnung: Zusammenarbeit mit der DITIB Gemeinsame Anfrage der Stadträte Stefan Schmitt (pl) und Jürgen Wenzel (FW) vom 7. September 2016 Vorlage: 2016/0544 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 44.3 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Oktober 2016