Bebauungsplan "Weinbrennerstraße 77-81 (Bürgerzentrum Mühlburg)", Karlsruhe-Mühlburg: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
| Vorlage: | 2016/0527 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.08.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Grünwinkel, Knielingen, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.09.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Anlage 1 Stadtplanungsamt Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77-81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe-Mühlburg Zusammenfassung der im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen Stellungnahme TÖB Stellungnahme Stadtplanung Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, 18.11.2015 Durch die vorgelegte Planung wird der Auf- gabenbereich des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung im Hinblick auf den Schutz ziviler Flugsicherungseinrichtungen als Trä- ger öffentlicher Belange nicht berührt. Es bestehen gegen den vorgelegten Planungs- stand derzeit keine Einwände. Die Entschei- dung gemäß § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG), ob Flugsicherungseinrichtungen durch einzelne Bauwerke gestört werden können, bleibt von dieser Stellungnahme unberührt. Sie wird getroffen, sobald über die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes die konkrete Vorhabensplanung (z.B. Bauan- trag) vorgelegt wird. Die Stellungnahme wurde zuständigkeitshalber an die Volkswohnung, deren Planungsbüro und das Bauordnungsamt weitergeleitet mit der Bitte um Beachtung beim Bauantragsverfahren. Deutsche Flugsicherung --- --- Deutsche Telekom 30.11.2015 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzu- nehmen und dementsprechend die erforderli- chen Stellungnahmen abzugeben. Im Planbereich befinden sich sehr hochwertige Telekommunikationsanlagen der Telekom. Hin- sichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdi- sche Ver- und Entsorgungsanlagen" der For- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs- wesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Ab- schnitt 3, zu beachten. Die Stellungnahme wurde an die Volkswohnung und das von ihr beauftragte Planungsbüro wei- tergeleitet mit der Bitte um Beachtung im Bauan- trags- und Bauverfahren. Einer Überbauung der Telekommunikationslinien der Telekom stimmen wir nicht zu, weil dadurch der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinie verhindert wird und ein erhebliches Schadensrisiko für die Telekommuni- kationslinie besteht. - 2 - Stellungnahme TÖB Stellungnahme Stadtplanung Wir bitten bei der Bauausführung besonders da- rauf zu achten, daß Beschädigungen der vor- handenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen (Störungs – Hotline 0781 / 838-66 33) der ungehinderte Zugang zu den Te- lekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Wir weisen daraufhin, daß die bauausführende Fa. sich vor Beginn der Baumaßnahmen zu in- formieren hat. Die Kabelschutzanweisung der Deutschen Tele- kom AG ist zu beachten. Maßnahmen der Dt. Telekom AG sind im Pla- nungsgebiet nicht geplant. Industrie- und Handelskammer, 24.11.2015 Nach Überprüfung der überlassenen Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass die lHK Karlsruhe in diesem Planungsstadium zu dem oben genann- ten Bebauungsplan keine Bedenken oder Anre- gungen vorzubringen hat. Wir gehen dabei da- von aus, dass es durch den Betrieb des Bürger- zentrums und dadurch initiierten Individualver- kehr zu keinen (Verkehrs-)Störungen für das in der Nachbarschaft geplante Einkaufszentrum (auf dem ehemaligen Post-Gelände) kommt. Die verkehrliche Erschließung beider Bauprojekte wurde im Rahmen mehrerer Verkehrsplanungs- runden mit Tiefbauamt, Ordnungs- und Bürger- amt und Stadtplanungsamt miteinander abge- stimmt. Aus heutiger Sicht sind keine erheblichen Verkehrsstörungen durch den Betrieb beider Ein- richtungen zu erwarten. Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt, 20.11.2015 Bereich Wasserhygiene Wir weisen vorab darauf hin, dass die Unter- nehmer und sonstige Inhaber von Wasserversor- gungsanlagen bei dessen Errichtung verpflichtet sind, die Anforderungen der "Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung" vom 02. 08. 2013 (BGBI.I Nr. 46 v. 07. 08. 2013 S. 2977) auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften - Artikel 1 Infektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 (BGBI. Nr. 33 v. 20.07.2000 S. 1045) unter Be- achtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Bereich Umweltmedizin Aus umwelthygienischer Sicht bestehen keine Einwände gegen das geplante Vorhaben. Die Stellungnahme wurde an die Volkswohnung mit Bitte um Beachtung und Einhaltung der Vor- schriften weitergeleitet. Kenntnisnahme Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 46 – Luftfahrt 6.11.2015 Bezüglich der uns vorgelegten Entwurfsplanung (Weinbrennerstr. 77-81, Bürgerzentrum Mühl- burg, Vorentwurf vom 13.12.2013) sind luft- rechtliche Belange nicht betroffen. Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass bei Ver- wirklichung des Projekts aufgrund der Entfer- nung von weniger als 1,5 km zum Hubschrau- bersonderlandeplatz unsere Zustimmung gem. §17 Luftverkehr-Gesetz (LuftVG) erforderlich ist und hierzu auch die Deutsche Flugsicherung Wie angeregt, wurden inzwischen sowohl die Deutsche Flugsicherung Gmbh als auch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung am Be- bauungsplanverfahren beteiligt. Darüber hinaus wurden die Volkswohnung, das Planungsbüro und das Bauordnungsamt gebeten, die Anre- gungen im Bauantragsverfahren zu berücksichti- gen. Es wird davon ausgegangen, dass damit den An- - 3 - Stellungnahme TÖB Stellungnahme Stadtplanung GmbH (DFS) und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung angehört werden muss. regungen Rechnung getragen ist. Regierungspräsidium Stuttgart, Denkmalpflege 13.11.2015 Bau und Kunstdenkmalpflege: Belange der Bau und Kunstdenkmalpflege sind, soweit dies aus den Planunterlagen ersichtlich ist, nicht direkt betroffen. Archäologische Denkmalpflege: Wir bitten folgenden Hinweis auf die Regelun- gen der §§20 und 27 DSchG in die Planung aufzunehmen: Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erd- arbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Archäologische Fun- de (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerres- te, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbe- hörde mit einer Verkürzung der Frist einverstan- den ist. Auf die Ahndung von Ordnungswid- rigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäolo- gischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden Kenntnisnahme Die Hinweise Ziffer 4 wurden entsprechend der Anregung ergänzt. Darüber hinaus wurden der Eigentümer, das Pla- nungsbüro und das Bauordnungsamt gebeten, die Anregungen im Bauantragsverfahren zu be- rücksichtigen. Regierungspräsidium Karlsruhe, Verkehr 26.11.2015 Die Weinbrennerstraße ist, wie auch die So- phienstraße, durch Radfahrende stark frequen- tiert. Westlich gelegene Fernziele liegen hierbei u.a in Knielingen, Rheinhafen, Daxlanden und Grünwinkel. Bereits jetzt ist zu beobachten, dass Radfahrer (insbesondere mit Ziel Daxlanden / Grünwinkel), von der Weinbrennerstraße, verbotswidrig nach links auf den Gehweg der Straße Am Entenfang abbiegen. Die Weiterfahrt erfolgt auf dem Gehweg (ent- gegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung) bis zur Kreuzung Am Entenfang / Lameystraße / Mi- chelinstraße (B 36) / Südtangente (B 10) Ausfahrt 7. In der Folge fahren Radfahrende am signali- sierten Knoten (legal) auf der Lameystraße (Ziele u.a. Rheinhafen / Knielingen) zur Tunnelabfahrt, über die Gleisanlage / Fußgängerfurt der dorti- gen Haltestelle (derzeit Tramlinie 5), zur Gün- ther-Klotz-Anlage (Ziele u.a. Grünwinkel / Dax- landen). Mit Bezug zur oben angeführten Prob- lematik wird daher angeregt, eine "legale" Rad- Für den Radverkehr aus der Weinbrennerstraße mit Fahrziel Süden wird der östlichen Geh- und Radweg für ca. 20 m in Gegenrichtung freigege- ben, da es keine zumutbare Alternative gibt. Um den Radverkehr vom Platz und der Wein- brennerstraße zu bündeln, wird eine Mittelinsel im Einmündungsbereich vorgesehen. - 4 - Stellungnahme TÖB Stellungnahme Stadtplanung verkehrsführung", im Bereich Weinbrennerstra- ße / Am Entenfang, in den Bebauungsplan auf- zunehmen. Angemerkt wird, dass die parallel laufende Be- bauungsplanung "Am Entenfang (ehem. Posta- real" (u.a. mit Ärztehaus und einem Vollsorti- menter) nach Fertigstellung für eine Zunahme des Radverkehrs sorgen dürfte. Hinsichtlich der ausgewiesenen Stellplätze, sollte bei der Auswahl der Bepflanzung (zu pflanzende Bäume / Verkehrsgrün), im Bereich der Zu- /Abfahrt, darauf geachtet werden, dass die er- forderlichen Sichtdreiecke eingehalten werden. Die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzge- bote halten im Hinblick auf ihren Standort und Bewuchsart die erforderlichen Sichtdreiecke ein. Stadtwerke-Versorgungsbetriebe , 9.6.2016 Anlage A: Mindestabstände zu den Versorgungssystemen Sparte Lichte Abstände bei Übliche Kreuzungen [m] Parallelverlegungen [m] Überdeckung [m] Strom 1kV (400 V)* 0,3 0,3 0,6 20kV 0,3 0,4 0,8 110kV 0,5 0,5 1,0 - 1,2 Gas <= DN 200 0,3 0,5 0,8 - 1,2 > DN 200 0,8 HD 0,3 0,8 1,0 - 1,2 Wasser <= DN 200 0,3 0,5 1,25 - 1,5 > DN 200 0,8 Fernwärme 0,3 1 0,8 - 1,5 * gilt auch für Telekommunikations-, Straßenbeleuchtungs- und Datenkabel Allgemeine Informationen und Voraussetzungen für die Gültigkeit der Stellungnahme: → Die Stellungnahme bezieht sich auf die vom Anfragenden eingereichten Unterlagen. Eine Überprüfung der eingearbeiteten Leitungs- und Anlagenbestände, auf Vollständigkeit und Richtigkeit, erfolgte durch uns nicht. Fehlbeur- teilungen aufgrund mangelhafter Unterlagen des Antragstellers gehen ebenso wenig zu unse- ren Lasten wie ein daraus resultierender Mehr- aufwand des Antragstellers. → Aktuelle Planunterlagen zu Leitungen und Anlagen erhalten Sie auf Anfrage bei unserer Leitungsauskunft in der Hermann-Veit-Str. 6. → Die Vorgaben unserer Leitungsschutzan- weisung - siehe www.netzservice-swka.de → Planauskunft → Schutzanweisung - sind grundsätzlich einzuhalten. Abweichungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit den ent- sprechenden Ansprechpartnern zulässig. → Zu unseren Versorgungssystemen sind bei Die Stellungnahme wurde an die Volkswohnung und das von ihr beauftragte Planungsbüro wei- tergeleitet mit der Bitte um Beachtung im Bauan- trags- und Bauverfahren. - 5 - Stellungnahme TÖB Stellungnahme Stadtplanung allen Maßnahmen sicherheitsrelevante lichte Mindestabstände einzuhalten. Die tabellarische Übersicht siehe Anlage A (siehe oben). Stromversorgung: Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu. Kenntnisnahme Gas- und Wasserversorgung: Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der fol- genden Auflagen zu. Innerhalb des BPL liegen entlang der Gehwege, auf jeweils beiden Seiten der Weinbrennerstra- ße, Gas- und Wasserversorgungsleitungen. Nordwestlich der Hausnummer 81 verläuft eben- falls eine Wasserversorgungsleitung. Die Leitun- gen dürfen nicht beschädigt und überbaut wer- den. Es gelten die Mindestabstände zu den Ver- sorgungsleitungen gemäß dem Regelwerk. Zwi- schen Haus Nr. 77 und dem geplanten Anbau an Haus Nr. 79 befindet sich zur Weinbrennerstraße hin ein Wasserübergabeschacht, welcher vor Be- schädigungen zu schützen ist. Die Wasseranschlussleitung des Gebäudes Weinbrennerstraße 79 verläuft teilweise über das Grundstück Weinbrennerstraße 77. Für die- sen Leitungsabschnitt wird ein Leitungsrecht be- nötigt. In der Staudingerstraße sind geplante Bäume mit einem Abstand von ca. 1,50 m zur bestehenden Wasserleitung eingetragen. Diese Darstellung widerspricht der Festsetzung, dass Bäume nur in einem Mindestabstand von 2,50 m zu bestehen- den Leitungen gepflanzt werden dürfen. Daher wird um Verzicht auf diese Bäume gebeten. Das Tiefbauamt erhielt eine Kopie der Stellungnahme zur Kenntnis. Im Rahmen des geplanten Umbaus der Weinbrennerstraße wird mit allen Ver- und Entsorgungsträgern die Ausbauplanung abgestimmt werden. Für die Wasseranschlussleitung des Gebäudes Weinbrennerstraße 79 wurde wie vorgeschlagen ein Leitungsrecht in den Bebauungsplan einge- tragen. Die Volkswohnung und deren Planungs- büro erhielten eine Kopie der Stellungnahme, mit der Bitte um Beachtung der in der Stellungnahme genannten Maßgaben. Die geplanten Baumstandorte in der Staudinger- straße wurden innerhalb der dafür vorgesehenen Baumscheiben von der bestehenden Wasser- leitung entsprechend den Vorgaben, Mindest- abstand 2,5 m zur Wasserleitung, abgerückt. Die Bäume können daher gepflanzt werden. Öffentliche Straßenbeleuchtung: Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Im Zuge der Umsetzung des BPL und im Zuge der Umgestaltung der Weinbrennerstraße muss auch die dortige Straßenbeleuchtungsanlage umgebaut und angepasst werden. Die Stellungnahme wurde an das Tiefbauamt weitergeleitet. Sobald die Ausbauplanung durch das Tiefbauamt erstellt wird, wird sie im Rahmen der Koordinierungsrunde mit allen Leitungs- trägern abgestimmt werden. Kommunikations- und Informationstechnik: Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhal- tung der folgenden Auflagen zu. Im Baufeld sind teilweise erdverlegte CU-FM- Kabel verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Im Zuge der Umgestal- tung der Weinbrennerstraße ist es ggfls. not- wendig, dass Leerrohre mitverlegt werden. Dafür ist eine Detailplanung erforderlich. Die Volkswohnung und deren Planungsbüro erhielten eine Kopie der Stellungnahme, mit der Bitte um Beachtung der in der Stellungnahme genannten Maßgaben. Die Stellungnahme wurde auch an das Tiefbau- amt weitergeleitet. Sobald die Ausbauplanung durch das Tiefbauamt erstellt wird, wird sie im Rahmen der Koordinierungsrunde mit allen Leitungsträgern abgestimmt werden. - 6 - Stellungnahme TÖB Stellungnahme Stadtplanung Fernwärmeversorgung: Wir stimmen der geplan- ten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Die Bestandsbäume in der Weinbrennerstraße sind direkt auf oder unmittelbar neben der 1. Fernwärmehauptleitung gepflanzt worden. Mo- mentan wird die FW-Versorgung durch ein Hau- benkanal-System gewährleistet. Dieses System weißt nur an den Stoßfugen der Hauben Schwachpunkte auf, wodurch eine Einwurzelung möglich wäre. Die Haube selbst ist gegen Wur- zelwerk beständig. Sollte ein solches System er- setzt werden müssen, würde nach jetzigem Stand der Technik ein Kunststoff-Mantel- rohrsystem zum Einsatz kommen. Ein solches System wird in einem Sandbett verlegt. Eine sol- che Bettungssituation bietet einem Baum eine optimale Voraussetzung zur Einwurzelung. Durch eine solche Einwurzelung ergeben sich durch die Zug- und Druckstempel der Wurzeln für das Fernwärmesystem andere statische Ge- gebenheiten als berechnet. Diese können bei Überschreitung von vorberechneten und ausge- legten maximalen Grenzen, zu einem Schaden und somit zur Leckung führen. Die im Bestand befindlichen Bäume werden vorübergehend un- ter folgenden Voraussetzungen akzeptiert. Die Bäume werden im Kataster gekennzeichnet und dürfen bei Reparatur oder Ersatz der Leitung je- derzeit gefällt werden. Sollte die Leitung in glei- cher Trasse verlegt werden müssen, dürfen diese nicht nicht über oder direkt neben der Fernwär- meleitung wieder angepflanzt werden. Es sind andere Standorte zu wählen. Die Mindestab- stände sind zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die neu zu pflanzenden im BPL dargestellten Bäume. Die Stellungnahme wurde auch an das Tiefbau- amt weitergeleitet. Sobald die Ausbauplanung durch das Tiefbauamt erstellt wird, wird sie im Rahmen der Koordinierungsrunde mit allen Lei- tungsträgern abgestimmt werden. Verkehrsbetriebe Karlsruhe 24.11.2015 die VBK haben gegen die Planungen grundsätz- lich keine Einwände. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der von Ihnen dargestellte Bewuchs (Bäume) den Mindestabstand von 5m zu span- nungsführenden Teilen der Straßenbahnanlage nicht unterschreiten darf. Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren. Im Zuge der BauantragsteIlung werden weitere Auflagen ausgesprochen. Die Stellungnahme wurde zuständigkeitshalber an die Volkswohnung, deren Planungsbüro und das Bauordnungsamt weitergeleitet mit der Bitte um Beachtung beim Bauantragsverfahren. Zentraler Juristischer Dienst, Immissionsschutz- und Arbeitsschutzbehörde 27.11.2015 und 18.6. 2016 Stellungnahme vom 27.11.2015 Das überarbeitete Schallgutachten ist nun in ei- nigen Betrachtungen zwar ausführlicher gefasst als die vorherige Version, deckt aber aus unserer - 7 - Stellungnahme TÖB Stellungnahme Stadtplanung Sicht nicht alle relevanten Fragen zum Schall- schutz ab. Einwirkungen der Umgebung auf das Plange- biet: Es sind Festsetzungen zum Schallschutz entsprechend der DIN 4109 erforderlich, die bei der Errichtung neuer Gebäude und bei baulichen Erweiterungen greifen. Auch der Schutz der Au- ßenwohnbereiche ist in diese Betrachtung mit einzubeziehen. Da es sich vorliegend um einen Angebotsplan handelt, der als Nutzungsart „WA“ festsetzt, zeichnen sich bei abstrakter Betrachtung keine Konflikte ab, die eine Lösung auf Planebene er- fordern würden. Folglich kann die konkrete Fest- setzung von Schallschutzanforderungen für po- tenziell störende kulturelle Nutzungen im späte- ren Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Die Anregung wurde aufgenommen und die Re- gelungen, die dem verhaltendbedingten Lärm der Nutzer des Bürgerzentrums zuzuordnen sind, herausgenommen. Die konkreten Maßnahmen werden im Bauantragsverfahren abgestimmt. Aus dem Schallgutachten ist allerdings ersicht- lich, dass bei Realisierung des Bürgerzentrums die dafür notwendigen Stellplätze, die am we- sentlichen Ende des Plangebiets untergebracht werden sollen (Parkplatz am Entenfang) wäh- rend der Nachtzeit zu Überschreitungen des sog. Spitzenpegelkriteriums nach der TA Lärm führen können. Hier wäre im Planverfahren zumindest eine Klärung erforderlich, ob aktive Schall- schutzmaßnahmen (z. B. eine abschirmende Wand zwischen Parkplatz und betroffenen Im- missionsorten) möglich sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten die Festsetzungen für die Stellplätze so erfolgen, dass der Plan späteren Schallschutzanforderungen, die im Baugenehmi- gungsverfahren zu machen wären (z. B. Einhau- sung der Parkplätze) nicht entgegensteht. Das Gutachten wurde gemäß allen Anregungen seitens der Immissionsschutzbehörde überarbei- tet. Die Festsetzungen wurden entsprechend dem Ergebnis des Schallgutachtens eingearbeitet. Der Bebauungsplan lässt nun die Möglichkeit einer Lärmschutzwand bzw. einer Einhausung der ge- nannten Stellplätze zu. Konkret wird die Ent- scheidung im Baugenehmigungsverfahren zu treffen sein. Nachteilige Auswirkungen der Planung auf die Umgebung sind nicht ersichtlich, wenn durch die im Schallgutachten leider nicht betrachteten zu- sätzlichen öffentlichen Parkplätze kein Anstieg der Schallimmissionen zu erwarten ist. Ferner sind mögliche Auswirkungen auf die nördlich des Plangebiets vorgesehene Wohnbebauung „Am Entenfang“ richtigerweise ausgeklammert, wenn diese Planung erst nach dem Inkrafttreten des vorliegenden Plans verwirklicht wird. Der Vollständigkeit halber könnte im Plantext noch erwähnt werden, dass es sich bei dem vorgese- hen Straßenumbau nicht um eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV handelt. Im überarbeiteten Schallgutachten wurden inzwi- schen auch die öffentlichen Parkplätze an der Weinbrennerstraße betrachtet, sowohl im heuti- gen Zustand (Nordseite Senkrechtparkplätze, Südseite Längsparkplätze) als auch im zukünfti- gen Ausbau (beidseitig Senkrechtparkplätze). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BimSchV werden demnach an allen umliegenden Wohngebäuden eingehalten. Stellungnahme vom 26.8.2016 UA u. ZJD-Im. Das überarbeitete Schallgutachten vom 17.8.2016 behandelt die in dem mit dem Gut- achter besprochenen Punkte zufriedenstellend. Die Beurteilung einer wesentlichen baulichen Nach weiterer Rücksprache mit dem Gutachter erfolgte eine weitere Überarbeitung des Schall- gutachtens, welches nun in der Endfassung vom 29.8.2016 vorliegt. Daraus resultieren die Festsetzungen zum Schall- - 8 - Stellungnahme TÖB Stellungnahme Stadtplanung Änderung der öffentlichen Parkplätze nach der 16. BimschV wird in dem Punkt 12. Seite 55f im Gutachten abgehandelt. Die zulässigen Immissi- onsgrenzwerte nach 16. BimschV werden durch die Änderung der öffentlichen Parkplätze troz- dem eingehalten. Nach Rücksprache mit dem Gutachter kann davon ausgegangen werden, dass auch die zulässigen Immissionsgrenzwerte in der Nacht eingehalten werden. Diese sind 10 dB (A) niedriger als der Tagespegel. Dies bestäti- gen auch die vorherrschenden nächtlichen Beur- teilungspegel des Verkehrslärms. Sie liegen laut aktueller Lärmkartierung zwischen 55 dB (A) und 60 dB (A). schutz. Anzumerken bleibt noch, dass sich der Umbau der Weinbrennerstraße innerhalb des heutigen Straßenquerschnittes bewegt. Er könnte ohne großen Aufwand durchaus durch Aufmarkierung der neuen Parkplatzbereiche bewerkstelligt wer- den. Die meisten Baumstandorte bleiben dabei mit wenigen Ausnahmen erhalten. Zentraler Juristischer Dienst, Natur- und Bodenschutzbehörde 25.11.2015 Gegen die Planung erheben wir keine grund- sätzlichen Einwände. I. Artenschutzrecht: Aus Artenschutzsicht ist die Planung als wenig konfliktreich zu werten, zumal die Arten- schutzuntersuchung keine zu berücksichtigenden Arten ergeben hat (vgl. „Artenschutzgutachten“, Erwin Rennwald vom 20.01.2014). Das Thema Vogelschlagrisiko wurde im Rahmen der Artenschutzprüfung nicht abgehandelt. Je- doch ergeben sich aus Sicht der städtischen Öko- logie anhand der naturräumlichen Gegebenhei- ten zum jetzigen Zeitpunkt keine hinreichenden Verdachtsmomente, dass sich das Tötungs- und Verletzungsrisiko als Folge der Umsetzung des Bebauungsplans in signifikanter Weise im Ver- gleich zum üblichen Naturgeschehen erhöhen könnte. Ein Verstoß gegen § 44 Absatz 1 Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz ist demnach nach heu- tigem Kenntnisstand nicht zu befürchten. Da die konkrete Ausgestaltung der Gebäude, insbeson- dere der Fassaden, jedoch erst auf Ebene der Baugenehmigung im Detail bekannt wird, muss das Thema Vogelschlagrisiko im Zuge des Bauan- tragsverfahrens nochmals näher beleuchtet wer- den. Wir regen deshalb an, einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen: „Größere Glasfassaden, über Eck gehende Glaseinbauten oder spiegelnde Bauelemente können ein hohes Vogelschlagrisiko bergen. Um den Vogelschlag möglichst zu minimieren, wird empfohlen, solche für die Avifauna kriti- sche Gebäudegestaltungen zu vermeiden. Al- ternativ sind Strukturierungen der Glasfassa- den oder die Verwendung von Vogelschutz- glas zu empfehlen. Der Umwelt- und Ar- beitsschutz der Stadt Karlsruhe steht gerne für Die Stellungnahme wurde zuständigkeitshalber an die Volkswohnung, deren Planungsbüro und das Bauordnungsamt weitergeleitet mit der Bitte um Beachtung beim Bauantragsverfahren. In die Begründung wurde unter Ziffer 4.5.3 ein entsprechender Absatz eingefügt. Zudem erhielt die Volkswohnung die Stellungnahme mit der Bitte um Abstimmung mit Umwelt- und Arbeits- schutz. - 9 - Stellungnahme TÖB Stellungnahme Stadtplanung Beratungen und Abstimmungen zur Verfü- gung.“ Wir bitten zudem, folgende weiteren Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen: „Nach § 39 Satz 1 Absatz 5 Ziffer 2 Bun- desnaturschutzgesetz dürfen Bäume, He- cken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nur im Winterhalbjahr, d. h. vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden (sogenanntes zeitliches Fäll- und Ro- deverbot). Eine Ausnahme von diesem Verbot gilt gemäß § 39 Absatz Satz 2 Ziffer 4 Bun- desnaturschutzgesetz für zulässige Bauvorha- ben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahme be- seitigt werden muss.“ „In Gehölzen können artgeschützte Tiere, wie z. B. Vögel und Fledermäusen, und deren Fortpflanzungs- und Ruhestätte (z. B. Nester, Höhlen) vorkommen. Gemäß § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, art- geschützte Tiere, deren Entwicklungsformen oder deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören oder zu beschädigen. Wir emp- fehlen daher, vor Eingriff in Gehölze diese auf ein entsprechendes Vorkommen zu untersu- chen.“ Im Entwurfsteil "Begründung und Hinweise" bit- ten wir, folgende Änderungen bei „4.5.3 Maß- nahmen für den Artenschutz“ vorzunehmen: „4.5.3 Artenschutz: Der Planbereich wurde in den Jahren 2013 und 2014 fachgutacherlich auf Vorkommen von Fle- dermäusen, holzbewohnenden Käferarten sowie Strukturen für Brutvögel untersucht. Im „Arten- schutzgutachten“(Erwin Rennwald vom 20.1.2014) werden die Ergebnisse dieser Unter- suchungen dargelegt und fachgutachterlich be- wertet. Bei den Fledermäusen ergeben sich keine Ver- botstatbestände gemäß § 44 Bundesnatur- schutzgesetz. Weder die untersuchten Gebäude noch Bäume weisen quartierrelevante Strukturen auf. Die marginale Funktion des Planbereichs als Balz- und Nahrungshabitat der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist keinesfalls als essenti- ell einzustufen. Unter Ziffer 4.5.3 wurde darauf hingewiesen, dass Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nur in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 28./29. Februar abgeschnit- ten oder gefällt werden können. Die Ziffer 4.5.3 wurde entsprechend den Anre- gungen geändert. - 10 - Stellungnahme TÖB Stellungnahme Stadtplanung Holzkäfer oder für solche Arten relevante Struk- turen wurden im Planbereich nicht festgestellt. Die Potentialeinschätzung der Brutvögel ergibt, dass im Planbereich außer der Amsel nur in ge- ringem Umfang Brutvögel zu erwarten sind, et- wa Buchfink, Rotkehlchen, am südlichen Rand eventuell auch Mönchsgrasmücke. Mit Arten der Roten Listen ist nicht zu rechnen. Keiner der für die Fällung vorgesehenen Bäume muss aus ar- tenschutzrechtlichen Gründen erhalten werden. Auf das nach § 39 Absatz 5 Ziffer 2 Bundesna- turschutzgesetz geltende sogenannte zeitliche Fäll- und Rodeverbot wird ausdrücklich hin- gewiesen.“ II. Naturschutzfachliche Anforderungen: Wir bitten zu prüfen, ob folgende natur- schutzfachlichen Anforderungen bezogen auf Anpflanzungen und Ansaat der Dachbegrünung in die Festsetzungen oder als Hinweise über- nommen werden können: Im südlichen, der Albaue zugewandten Teil des Plangebietes ist bei der Anpflanzung von Bäumen Hochstammware der jeweiligen Art zu verwenden, Zuchtformen wie Pyramiden- oder Kugelformen sind hier auszuschließen. Aus der Ansaat-Liste für Dachbegrünungen (Hinweise Ziff. 11) bitte folgende Arten strei- chen: Anthemis tinctoria, Anthyllis vulneraria, Prunella grandiflora, Scabiosa columbaria Unter den Hinweisen wurde die angesprochene Pflanzenliste eingefügt. Die Volkswohnung und das von ihr beauftragte Planungsbüro erhielten die Stellungnahme mit der Bitte um Beachtung der darin genannten Arten bei der Umsetzung der Außenanlagen und Dachbegrünung. Zentraler Juristischer Dienst, Denkmalschutzbehörde 25.11.2015 Insoweit bitten wir um die Aufnahme eines Hin- weises auf Basis von § 20 Denkmalschutzgesetz: Funde im Boden sind unverzüglich dem Landes- amt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74,76133 Karlsruhe) anzuzeigen. Nach der Anzeige ist die Fundstelle bis zum Ab- lauf des vierten Werktages in unverändertem Zu- stand zu belassen, sofern nicht das Landesamt für Denkmalpflege mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Da Baudenkmale nicht betroffen sind, erhalten Sie anbei die Planunterlagen wieder zurück. Die Ziffer 4 der Hinweise wurde entsprechend der Anregung ergänzt. Zentraler Juristischer Dienst, Wasserbehörde Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der un- teren Wasserbehörde keine Bedenken. Kenntnisnahme
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Anlage 2 Stadtplanungsamt Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77-81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe-Mühlburg Zusammenfassung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit am 6. November 2013 geäußerten Beiträge Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme Stadtplanung Frage Antwort Gibt es auch Bilder zur genauen Gestaltung der Außenanlagen? Wenn mehr Rollstuhlfahrer ins Zentrum kommen, wo sollen die dann Parken? Die Stellplätze für die Nutzungen sind getrennt: die 11 erforderlichen Stellplätze für das Bürger- zentrum liegen an der Ecke zum Entenfang, die für die Bewohner sind in der Tiefgarage und auf einer separaten Fläche zwischen den Gebäuden. Frage Antwort Wurden Anforderungen für Feuerwehr und Ret- tungsfahrzeuge beachtet? Das wird bezweifelt bei der kleinen Fläche. Die Planung wurde mit den Fachbehörden abge- stimmt. Die Auflagen werden eingehalten. Viele Besucher kommen mit dem öffentlichen Nahverkehr, daher die genannte Anzahl der Stellplätze. Ansonsten ist alles mit den entspre- chenden Stellen abgestimmt. Frage Antwort Wie ist gewährt, dass die Stellplätze für die Be- wohner auch für diese zur Verfügung stehen? Gibt es dann eine Schranke mit Zufahrtsbe- schränkung vor dem Privatparkplatz? Die Wohngebäude stehen auf Privatgelände. Die Stadtplanung hat keinen Einfluss auf die Park- platzregelung. Diese Anregung wurde weiter ge- geben an den Eigentümer. Frage Antwort Warum gerade an dieser Stelle das Bürgerzent- rum mit den vielen Unabwägbarkeiten wie Lärm und zu wenig Parkplätzen? Alle Bewohner ha- ben dies abgelehnt. Es gab ca. 10-12 untersuchte Standorte. Dieser war für die Anforderungen an das Bürgerzentrum der Beste. Frage Antwort Nein, das stimmt nicht. Es ist zu wenig Platz für das Bürgerzentrum. Taxifahrer fahren schon heute über den Geh- weg, blockieren die Zufahrt zum Parkplatz und kümmern sich nicht um Fußgänger. Dieses Problem hat mit dem Bürgerzentrum nichts zu tun. Für die Taxifahrer wurde inzwischen auf der an- deren Straßenseite ein größerer Standbereich ausgewiesen. Frage Antwort Ein Bürger wohnt im 1. OG des einen Hochhau- ses. An sein Wohngebäude wird der Neubau angebaut. Was ist mit Schallisolierung und der Der Neubau reicht bis kurz unter die Fensterbank dieses Gebäudes. Es bleiben ca. 15 cm zwischen Dachhaut und Fenster. - 2 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme Stadtplanung Höhe des Anbaus. Er befürchtet, dass Personen auf das Dach des Anbaues steigen und somit ungehindert in seine Wohnung gelangen. Das Wohngebäude hat eine eigene Außenwand, ebenso der Anbau. Ein Gutachter begleitet das Projekt und kümmert sich speziell um den einzu- haltenden Schallschutz. Frage Antwort Wie wäre es mit einem Sitzplatz im Freien, damit man sich bei schönem Wetter draußen aufhalten kann? Darauf wurde verzichtet, um keine zusätzliche Lärmbelastung zu schaffen. Frage Antwort Das Projekt wurde nur zwischen Stadt und Volkswohnung abgestimmt. Es gibt dann Lärm bis Sonntagabend. Bei allen anderen untersuchten Standorten gab es bei näherem Betrachten mehr Aspekte, dass das Zentrum dort nicht geht. Wir wissen, dass der Standort hier nicht der beste ist, aber das Raumprogramm und die erforderlichen Stellplät- ze sind möglich. Im Außenbereich wird es keine Terrasse geben. Frage Antwort Der Fliederplatz wäre der bessere Standort und er ist städtisches Gelände. Der Fliederplatz ist eine Grünfläche. Hier haben wir ein Parkdeck, welches überbaut und somit weniger Fläche versiegelt wird. Frage Antwort Die Bewohner der Häuser Nr. 77-81 sind ge- meinschaftlich dagegen. Es gibt eine Unterschrif- tenliste dazu. Das Konzept ist in Ordnung, aber nicht an dieser Stelle. Es gibt hier zu viel Verkehr. Wenn man mittags kommt, gibt es keinen Park- platz. Wie soll das gehen mit den neuen Nut- zungen? Der Platz zum Wäschetrocknen soll er- halten werden. Er wird regelmäßig von den Be- wohnern genutzt. Der Eigentümer wurde gebeten, die Frage der Stellplätze mit den Bewohnern abzustimmen und ggfls. eine deutlichere Beschilderung mit Hinweis auf den Privatparkplatz vorzunehmen. Im Rahmen der Außenanlagenumgestaltung wird diese Anregung aufgenommen. Frage Antwort Ist das Projekt bereits eine beschlossene Sache? Man ist am Beginn des Bebauungsplanverfahrens und sammelt die Stellungnahmen und Äußerun- gen. Einen festen Beschluss durch den Gemeinderat gibt es noch nicht. Zur zeit werden u. a. auch noch die Kosten ermittelt und dann muss der Gemeinderat über das Bürgerzentrum entschei- den. Frage Antwort 170 Leute haben wohl kein Mitspracherecht. Bit- tet einen anderen Platz zu suchen. Die Bibliothekskunden geben positive Rückmel- dung über den neuen Standort. Aus Sicht der Verwaltung sieht man aber eher Vorteile als Nachteile. Die Mitarbeiter der Bibliothek haben kein Recht auf einen Parkplatz und kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, so wie auch heute schon. Daher - 3 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme Stadtplanung stehen die Stellplätze allein für die Besucher zur Verfügung. Frage Antwort Demokratie ist Unterdrückung von Minderheit. Empfindet Entenfang als zu laut. Freut sich grundsätzlich über die Verlegung der Bibliothek, da am bisherigen Standort alles zu eng ist. Ver- steht die Sorgen zum Bürgerzentrum und fragt, wann wurde der Standort beschlossen? Es gibt keinen definierten Zeitplan für den Be- schluss. Es bleibt die Entscheidung des Gemein- derates abzuwarten. Frage Antwort Was bedeutet dann Bürgerbeteiligung, wenn die Planung schon heute fertig vorgelegt wird? Im Bereich von Planungen muss parallel verfahren werden um das Projekt einerseits zu konkretisie- ren und andererseits mit einer Vielzahl von Stel- len und mit den Bürgern abzustimmen. Es wurde rund fünf Jahre nach Standortalternativen ge- sucht und nun geht es weiter mit dem Planver- fahren. Frage Antwort Warum nicht ein Standort am Kühlen Krug beim Sportplatz? Wir nehmen diese Anregung mit und werden das prüfen. Die beiden genannten Standorte scheiden aus, da sie verkehrstechnisch und im Hinblick auf die Nä- he zum Zentrum von Mühlburg ungünstig liegen. Frage Antwort Zum Verkehr gibt es hier wie man hört Befürch- tungen. Wir haben nun die Chance etwas zu verbessern. Verkehrsplanung läuft heute anders als früher. Zum Lärm innerhalb des Bürgerzent- rums kam der Hinweis, dass man es draußen nicht hört. Die Bürger sollten mal an einem Sonntag ins heutige Zentrum vorbeikommen und sich davon überzeugen. Die Fassade und Fenster müssen Schallemissionen dämpfen. Es gibt verschiedene Maßnahmen. Technisch ist es ohne weiteres machbar, dass alle Werte eingehalten werden. Das funktioniert zu- sammen mit einem vernünftigem Konzept und festgelegten Öffnungszeiten. Frage Antwort Es ist nicht nur der Schallschutz im Gebäude zu beachten, sondern auch der Lärm draußen durch Gespräche der Besucher und Türen schlagen, der stört. Das inzwischen erstellte Schallgutachten betrach- tet auch den Lärm im Freien, sowohl der Umge- bung, als auch den von Besuchern. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung wurde das Schallgutachten weiter ausgearbeitet. Die ent- sprechenden Festsetzungen wurden in den Be- bauungsplan aufgenommen. Frage Antwort Was ist mit einem Standort am Fliederplatz? Das Jugendzentrum dort ist denkmalgeschützt. Ein Anbau ist daher nicht machbar. Frage Antwort Ein Bürgerin auf die schlechte Bauüberwachung der Stadt hin. Die Stadt sollte sich bessern. Das Bürgerzentrum sollte für die Bürger von Mühlburg sein, also möglichst bürgernah. Dann kommen auch die Leute. Man hofft, durch den - 4 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme Stadtplanung neuen Standort „mehr Mühlburg“ zu erhalten. Ältere Leute kommen nicht in Randlagen. Der En- tenfang ist der beste Standort. Taxifahrer blockieren nicht täglich die Zufahrt bzw. den Gehweg, sondern nur wenn es nicht anders geht, wenn es Stau gibt. Es wird angeboten, für Rückfragen noch nach der Veranstaltung zur Verfügung zu stehen. Frage Antwort Es ist nicht nur der Schallschutz das Problem, sondern die Leute gehen nach der Veranstaltung raus und fangen Gespräche an. Damit verärgert man die Nachbarn. Vielleicht gibt es die Mög- lichkeit einen „Verabschiedungsraum“ anzubie- ten mit Hinweisschildern um dieses Problem zu entschärfen. Im Rahmen des Bauantrages werden konkret die erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden. Das Schallgutachten liefert dazu die Grundlage. Frage Antwort Es wird gebeten, die genaue Rechtsgrundlage, die Anzahl der notwendigen Stellplätze, Not- zufahrten usw. im Plan aufzuführen. Der Bebauungsplan hat das Baugesetzbuch zur Grundlage. Die erforderlichen Stellplätze für den Neubau wurden gemäß der Stellplatzverordnung ermittelt. Im Bebauungsplan werden ausreichend Stellplatzflächen und öffentliche Parkplätze aus- gewiesen. Mit der Branddirektion wurden die Feuerwehrzufahrten und die Aufstellflächen ab- gestimmt und in der Planzeichnung eingetragen. Frage Antwort Auf die Standortauswahl wurde nicht ausführlich eingegangen, das wurde hier vermisst. Gibt es dazu genauere Angaben? Es sollte mehr Hinwei- se auf die Findung von Gemeinschaften durch dieses Bürgerzentrum geben, damit es besser angenommen wird. Das wurde in der Veranstaltung am 5.7.2013 er- läutert.
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77-81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe - Mühlburg beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ....................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit .................................................................. 4 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ................................................................ 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 4 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 4 3.1 Räumlicher Geltungsbereich...................................................................... 4 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ......... 4 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 5 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 5 3.5 Belastungen .............................................................................................. 5 4. Planungskonzept ...................................................................................... 6 4.1 Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 7 4.2 Maß der baulichen Nutzung ....................................................................... 7 4.3. Erschließung .............................................................................................. 7 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ................................................. 7 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................... 7 4.3.3 Ruhender Verkehr ..................................................................................... 7 4.3.4 Geh- und Radwege .................................................................................... 7 4.3.5 Ver- und Entsorgung .................................................................................. 7 4.4 Gestaltung / Architektur ............................................................................. 8 4.5 Grünordnung / Artenschutz ........................................................................ 8 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ........................................................................ 8 4.5.2 Ausgleichsmaßnahmen ............................................................................. 8 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz ............................................................... 8 4.6 Belastungen ............................................................................................... 9 4.6.1 Boden ........................................................................................................ 9 4.6.2 Immissionen............................................................................................... 9 4.7 Stadtklima / Klimawandel ......................................................................... 10 4.8 Klimaschutz ............................................................................................. 10 5. Sozialverträglichkeit / Sozialplan .......................................................... 10 5.1 Sozialverträglichkeit der Planung............................................................. 10 5.2 Sozialplan ................................................................................................ 10 6. Statistik ................................................................................................... 11 Flächenbilanz ........................................................................................................... 11 7. Bodenordnung ....................................................................................... 11 8. Kosten (überschlägig) ............................................................................ 11 9. Finanzierung ........................................................................................... 11 B. Hinweise ................................................................................................. 12 1. Versorgung und Entsorgung .................................................................... 12 2. Entwässerung .......................................................................................... 12 3. Niederschlagswasser ............................................................................... 12 BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 3 - 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 13 5. Baumschutz ............................................................................................. 14 6. Altlasten ................................................................................................... 14 7. Erdaushub / Auffüllungen ........................................................................ 14 8. Private Leitungen ..................................................................................... 14 9. Barrierefreies Bauen ................................................................................ 14 10. Erneuerbare Energien ............................................................................. 14 11. Begrünung, Dachbegrünung .................................................................... 14 BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Ziel des Bebauungsplans ist es, die Bebauung im Gebiet Weinbrennerstraße 77 – 81 neu zu ordnen, sie an die heutigen Verhältnisse anzupassen und auch die Er- richtung eines Bürgerzentrums für Mühlburg in einem gemeinsamen Gebäude mit der Stadtteilbibliothek, zu ermöglichen. Dies ist durch einen Anbau an das Gebäude Weinbrennerstraße 79 möglich. Der Kinderspielplatz und auch die übrigen Außenanlagen der drei Hochhäuser werden neu gestaltet. Der Kinderspielplatz soll danach auch für die Allgemeinheit zugänglich sein. Die Weinbrennerstraße wird zwischen Entenfang bis zur Nuitsstraße umgebaut, um den Unfallschwerpunkt an der Einmündung Nuitsstraße/Weinbrennerstraße sicherer zu machen, mehr öffentliche Stellplätze zu schaffen und den Radverkehr auf der Straße zu führen. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Planbereich als „Wohnbaufläche“ dar. Der Bebauungsplan wird allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzen. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Die beabsichtigte Bebauungsplanänderung sieht eine Teiländerung der Bebau- ungspläne „Mühlburg-Ost“ Nr. 261 (rechtsverbindlich seit 3.5.1956) und „Nut- zungsartfestsetzung“ Nr. 614 (rechtsverbindlich seit 22.2.1985) vor. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Pläne aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1,30 Hektar große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Mühlburg. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Wohngebiet liegt am Rande der Albaue, ist aber durch Trassen von Schnell- straße und Straßenbahn von ihr getrennt. Nur eine im Süden anschließende öf- fentliche Grünfläche wirkt mit ihren Bäumen in das Gebiet hinein. Die Freiflächen innerhalb des Plangebietes sind gekennzeichnet durch einen recht dichten jünge- BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 5 - ren Baumbestand aus ganz überwiegend heimischen Arten. Eine Baumreihe ent- lang der Weinbrennerstraße prägt in diesem Abschnitt den Straßenraum. Das Artenschutzgutachten hat ergeben, dass aufgrund des geringen Alters der Bäume keine Baumhöhlen und Rindenspalten als Quartiere für Höhlenbrüter und Fledermäuse vorhanden sind. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Auf den Grundstücken Nr. 4168, 4169 und 5408 befindet sich jeweils ein Hoch- haus mit Wohnnutzung. Die Gebäude Weinbrennerstraße Nr. 77 und 81 haben 14 Geschosse, das Gebäude Nr. 79 hat 17 Geschosse. Auf den Grundstücken Nr. 4169 und 5408 befindet sich eine zweigeschossige, offene Parkpalette mit 34 oberirdischen Stellplätzen und 32 Stellplätze unterir- disch, insgesamt somit 66 Stellplätze, für die Hochhäuser. Das obere Parkdeck liegt ca. 90 cm über dem Gehweg der Weinbrennerstraße und dem Eingang Haus Nr. 77. Das straßenseitige Gelände ist als Böschung zum Parkdeck ausgebildet, so dass der Übergang ebenerdig verläuft. Der Fußweg am Eingang zum Haus Nr. 79 befindet sich auf Parkdeckhöhe und fällt als Rampe in Richtung Haus Nr. 81 um 75 cm. Auf den Grundstücken Nr. 4169 und 5408 ist ein Spielplatz für die Hochhäuser angelegt, der zukünftig auch für die Allgemeinheit zugänglich sein soll. Nordwestlich des Gebäudes Weinbrennerstraße Nr. 81 befindet sich ein öffentli- cher Parkplatz. Hier wird das Grundstück neu gebildet, auf dem baurechtlich notwendige Stellplätze untergebracht werden können. Die Hochhäuser und die Stellplätze werden über die Weinbrennerstraße und über die Staudingerstraße erschlossen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke Nr. 4168, 4169 und 5408 mit den Hochhäusern Weinbrenner- straße 77, 79 und 81, der Parkpalette, dem Kinderspielplatz und den Garagen befinden sich im Eigentum der Volkswohnung GmbH. Das Grundstück Nr. 4128 befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Ein Teil davon wird herausgelöst und von der Volkswohnung zur Stellplatznutzung er- worben werden. 3.5 Belastungen Immissionen: Die Belastungen durch Lärm, Luft und Klima entsprechen der innerstädtischen Lage mit verdichteter Bebauung, vielfältigen Nutzungen, hohem Verkehrsauf- kommen und Lärmbelastung durch den Kfz- und Straßenbahnverkehr. Im Rahmen einer durchgeführten schalltechnischen Untersuchung wurden die Lärmbelastungen und die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen untersucht. Boden: BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 6 - Derzeit sind der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, auf dem Plange- lände keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädlichen Bodenverände- rungen bekannt (Erhebungsstand 31.12.2011). Im Rahmen eines Baugrundgut- achtens wurden jedoch anthropogene Auffüllungen bis in eine Tiefe von 3,0 m angetroffen. 4. Planungskonzept Nutzungen im Plangebiet Das Planungsgebiet befindet sich in Mühlburg an der Weinbrennerstraße, und grenzt an den Entenfang, das Zentrum Mühlburgs. Das Gebiet ist bisher als reines Wohngebiet ausgewiesen. Ziel ist es hier, gerade in der Nähe zu Mühlburgs Ein- kaufsgeschäften, die eine gute Besucherfrequenz haben, ergänzende Nutzungen in diesem Bereich zu ermöglichen, um eine weitere Entwicklung im Bereich der Weinbrennerstraße zu erreichen. Daher wird das Plangebiet in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt, in welchem gemäß dem Nutzungskatalog der Baunutzungsverordnung neben der Wohnnutzung auch kirchliche, kulturelle, so- ziale, gesundheitliche und sportliche Nutzungen zulässig sind. In den Projektgruppen der Stadtteilentwicklung im Rahmen des SSP Mühlburg (Soziale Stadt Programm) hat sich der Wunsch nach einem Bürgerzentrum für den Stadtteil entwickelt. Das Sanierungsgebiet läuft seit 2007. Der Verein „Bür- gerzentrum Mühlburg“ wurde 2010 gegründet. Das Bürgerzentrum ist derzeit provisorisch in der ehemaligen Seldeneck’schen Brauerei in der Hardtstraße 37a, Bau 2 untergebracht. Das Raumangebot ist sehr gering und soll erweitert wer- den. Die Stadtteilbibliothek Mühlburg befindet sich seit 1959 in der Rheinstraße 95 in Räumen, die inzwischen zu klein und nicht barrierefrei sind. Mit dem Grundstück an der Weinbrennerstraße wurde für beide Nutzungen ein zentraler, gut zu errei- chender, barrierefreier Standort gefunden. Kinderspielplatz und Freianlagenplanung: Der bestehende Spielplatz soll eine bessere Ausstattung mit Spielangeboten er- halten und dadurch auch für die Kinder im Bereich Mühlburgs ein Anziehungs- punkt werden. Ziel der Freianlagenplanung ist es, den durch Bäume geprägten Charakter der Anlage zu erhalten und die Baumverluste so weit wie möglich zu ersetzten. An- stelle des Baumschirms an der Weinbrennerstraße wird in Zukunft ein offener Platz vor dem Eingang des Neubaus sein. Umbau der Weinbrennerstraße: Die Weinbrennerstraße soll zwischen dem Entenfang und der Nuitsstraße umge- baut werden. Dort besteht heute ein Fahrradunfallhäufungspunkt im Verlauf der Weinbrennerstraße, den man durch die Neuordnung des bestehenden Straßen- querschnittes und den Umbau im Bereich der Wichernstraße entschärfen möchte. Später könnte man diesen Umbau auch weiterführen. Da nach dem Umbau kei- ne Radfahrer mehr in den Gehwegbereich geleitet werden, ergibt sich auch ein BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 7 - Sicherheitsgewinn für die Fußgänger. Des Weiteren entstehen bei der Neuord- nung des Querschnittes durch beidseitige Senkrechtparkierung mehr öffentliche Stellplätze. 4.1 Art der baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung wird von einem reinen Wohngebiet in ein allge- meines Wohngebiet (WA) geändert und damit auch mit seinen Nutzungsmög- lichkeiten an heutige, innerstädtische Verhältnisse angepasst. Damit sind auch kulturelle und soziale Nutzungen zulässig. Der Lage des Areals direkt im Zentrum von Mühlburg wird auf diese Weise Rechnung getragen. Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen jedoch nicht zulässig sein, um die Wohnnutzung nicht zusätzlich zu beeinträchtigen. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Für das Maß der baulichen Nutzung, wird eine für Wohngebiete übliche und den Obergrenzen der Baunutzungsverordnung entsprechende GRZ von 0,4 festge- setzt. Die Wandhöhen entsprechen dem heutigen Bestand. Lediglich die Wand- höhe für den eingeschossigen Anbau wird auf 4,50 m beschränkt. 4.3. Erschließung 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Planungsgebiet befindet sich in direkter Nähe zum Entenfang (Distanz zum Eingang des Bürgerzentrums ca. 75 m). Dort befinden sich Haltestellen von 5 Straßenbahn- und 4 Buslinien. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung erfolgt über die Weinbrennerstraße und über die Staudinger- straße. 4.3.3 Ruhender Verkehr Für den ruhenden Verkehr werden gegenüber dem Bestand zusätzliche Stellplät- ze im Straßenbereich geschaffen und die Parksituation hierdurch verbessert. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze können in Tiefgaragen und auf den ausgewiesenen Stellplatzflächen untergebracht werden. 4.3.4 Geh- und Radwege Gehwege sind beidseits der Weinbrenner- und der Staudingerstraße vorhanden. Der Radverkehr wird durch den Umbau der Weinbrennerstraße auf die Straße ge- leitet. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist vollständig erschlossen. Eine Fernwärmeleitung quert das Grundstück Nr. 4169. Die Gebäude werden da- ran angeschlossen. BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 8 - Eine Regenwasserversickerung ist nicht möglich, da die Gebäude sowie die Tief- garagenunterbauung einen Großteil der Grundstücksfläche in Anspruch nehmen. Die verbleibenden Restflächen werden entweder genutzt (Stellplätze, Fahrradab- stellplätze, Abfallbehälterstandplätze mit einer Einhausung, Kinderspielplatz) oder sind auf Grund der vorhandenen Auffüllungen rund um das bestehende Wohn- hochhaus nicht geeignet für eine Regenwasserversickerung. 4.4 Gestaltung / Architektur Der geplante eingeschossige Neubau nimmt Bezug auf vorhandene Raumkanten und Baufluchten. Er bildet mit dem Wohnhochhaus Weinbrennerstraße Nr. 79 eine bauliche Einheit und einen prägnanten Stadtbaustein. Das Flachdach des Anbaues soll begrünt werden. Die Belichtung des zentralen Foyers ist über ein Glasdach vorgesehen. 4.5 Grünordnung / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Die Baumverluste werden durch Pflanzung heimischer Baumarten überwiegend bei den Stellplätzen weitgehend ausgeglichen. Das Dach des eingeschossigen Neubaus erhält eine intensive Dachbegrünung mit einem Mosaik aus verschiedenen Substraten mit unterschiedlichen Einbauhöhen und einer Einsaat aus in Karlsruhe heimischen Gräsern und Kräutern trockener Standorte. Auch diese Begrünung trägt indirekt zum Ausgleich der Baumverluste bei. 4.5.2 Ausgleichsmaßnahmen Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe ist deshalb rechtlich nicht er- forderlich. 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz Der Planbereich wurde in den Jahren 2013 und 2014 fachgutacherlich auf Vor- kommen von Fledermäusen, holzbewohnenden Käferarten sowie Strukturen für Brutvögel untersucht. Im „Artenschutzgutachten“(Erwin Rennwald vom 20.1.2014) werden die Ergebnisse dieser Untersuchungen dargelegt und fach- gutachterlich bewertet. Bei den Fledermäusen ergeben sich keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Bun- desnaturschutzgesetz. Weder die untersuchten Gebäude noch Bäume weisen quartierrelevante Strukturen auf. Die marginale Funktion des Planbereichs als Balz- und Nahrungshabitat der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist kei- nesfalls als essentiell einzustufen. Holzkäfer oder für solche Arten relevante Strukturen wurden im Planbereich nicht festgestellt. BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 9 - Die Potentialeinschätzung der Brutvögel ergibt, dass im Planbereich außer der Amsel nur in geringem Umfang Brutvögel zu erwarten sind, etwa Buchfink, Rot- kehlchen, am südlichen Rand eventuell auch Mönchsgrasmücke. Mit Arten der Roten Listen ist nicht zu rechnen. Keiner der für die Fällung vorgesehenen Bäume muss aus artenschutzrechtlichen Gründen erhalten werden. Auf das nach § 39 Absatz 5 Ziffer 2 Bundesnatur-schutzgesetz geltende sogenannte zeitliche Fäll- und Rodeverbot wird ausdrücklich hingewiesen. Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen grundsätzlich nur im Winterhalbjahr, d. h. vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar, abgeschnitten oder auf den Stock ge- setzt werden (sogenanntes zeitliches Fäll- und Rodeverbot). Die mit dem Wegfall von Gehölzen verbundene Reduktion der Nahrung wird mit Neuanpflanzung von Gehölzen begegnet. Größere Glasfassaden, über Eck gehende Glaseinbauten oder spiegelnde Bauele- mente können ein hohes Vogelschlagrisiko bergen. Um den Vogelschlag mög- lichst zu minimieren, wird empfohlen, solche für die Avifauna kritische Gebäude- gestaltungen zu vermeiden. Alternativ sind Strukturierungen der Glasfassaden oder die Verwendung von Vogelschutzglas zu empfehlen. 4.6 Belastungen 4.6.1 Boden Aufgrund der vorhandenen anthropogenen Auffüllungen ist im Vorfeld der Maßnahme durch einen Sachverständigen (z.B. Ing.-Büro) ein Aushub- und Ent- sorgungskonzept zu erstellen. Das Konzept ist mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. 4.6.2 Immissionen Die zu erwartende Lärmemissionen und -immissionen wurden entsprechend den geltenden Richtlinien berechnet und nach der DIN 18005 (Schallschutz im Städte- bau), sowie der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) beurteilt. Innerhalb des Geltungsbereichs ergeben sich durch Verkehrslärm des umliegenden Straßen- und Schienenverkehrsnetzes Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeines Wohngebiet. Aktive Lärmschutzmaßnahmen würden in Anbetracht der Hochhausbebauung und der Entfernung zur Quelle der Beeinträchtigung nicht greifen. Deshalb wurden auf- grund der Überschreitungen für Aufenthaltsräume Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) festgesetzt, um ggf. unzumutbare Lärmbelästigun- gen innerhalb der Gebäude zu vermeiden. Im Gutachten wurde vorsorglich auch eine Betrachtung mit einbezogen, für den Fall, dass das Bürgerzentrum wie oben beschrieben realisiert wird. Die für diesen Fall vom Gutachter vorgeschlagene 11 m hohe Lärmschutzwand am Rand der Stellplätze am Entenfang kommt aus städtebaulichen Gründen und aus statischen Gründen nicht in Betracht. Dadurch würde ein sehr beengter Raumeindruck entstehen, der dem bestehenden offenen Grundstückscharakter und der darauf abgestimmten Frei- raumplanung widerspricht. Anstatt dessen soll eine bis zu 2,5 m hohe Lärmschutz- BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 10 - wand sowie eine Überdachung der Stellplätze am Entenfang den erforderlichen Lärmschutz gewährleisten. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem Gutachten dokumentiert. 4.7 Stadtklima / Klimawandel Die mit dem Planverfahren angestrebten baulichen Veränderungen sind im Hin- blick auf das Stadtklima als unbedenklich einzustufen. Die bioklimatische Belastungssituation kann im umliegenden Quartier als mittel beschrieben werden. Die geplante intensive Begrünung des Flachdachs und die Verwendung von hellen Oberflächenmaterialien können im Hinblick auf die Klimaanpassung als Gunstfaktoren angesehen werden, besonders unter Berück- sichtigung einer erhöhten Versiegelung infolge weiterer Stellplätze westlich des Bürgerzentrums. 4.8 Klimaschutz Die Gebäude sind an die Fernwärme angeschlossen. Die Gebäudehülle und die technische Gebäudeausrüstung für die Neubauten ist auf die hohen Anforderungen der EnEV 2016 wie folgt ausgelegt: - Hochwärmegedämmte Gebäudehülle aus nachhaltigen Mineraldämmplatten - Transparente Fassadenbereiche mit Dreischeibenisolierverglasung - Fassadenöffnungen auf optimale Tageslichtausnutzung ausgerichtet - Windfanganlage am Hauptzugang als Pufferzone - Warmdachkonstruktion mit extensiver Dachbegrünung - Vermeidung von Wärmeverlusten während der Heizperiode durch Lüftungs- anlage mit Wärmerückgewinnung - Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzanlagen in Kombination mit Sonnenschutzverglasung - Bauteilaktivierung der Massivkonstruktionen durch Nachtauskühlung mit Lüf- tungsunterstützung 5. Sozialverträglichkeit / Sozialplan 5.1 Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Förderung eines Gemeinwesens mit wirksamen Nachbarschaften. Förderung der Kommunikation im Quartier und der Stadtteilkultur. Das Bürgerzentrum und die Stadtteilbibliothek sind soziale Treffpunkte, die dem Stadtteil mit ihren vielfältigen Angeboten zur Verfügung stehen. 5.2 Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteili- gen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 11 - 6. Statistik Flächenbilanz Allgemeines Wohngebietca. 0,71ha54,62% Verkehrsflächenca. 0,56ha43,08% Kinderspielplatzca. 0,03ha2,31% Gesamtca. 1,30ha100,00% 7. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. 8. Kosten (überschlägig) Kosten zu Lasten der Stadt fallen durch den Umbau der Weinbrennerstraße an. Sie sind im weiteren Verfahren noch zu ermitteln. Grunderwerbca.EUR Erdbewegung- und Freilegungca.EUR Verkehrsflächenca.EUR Begrünungca.EUR Gesamtca.0EUR 9. Finanzierung Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksich- tigen. Karlsruhe, 28. Februar 2014 Fassung vom 1. September 2016 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Karmann-Woessner BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 12 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver- sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- u. Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde hergestellt werden (Konkretes siehe Begründung und örtliche Bau- vorschriften). Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 13 - stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unveränder- tem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Ver- kürzung der Frist einverstanden Ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologi- scher Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rech- nen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend der Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 4, 76133 Karlsruhe) anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerk- zeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerres- te, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vier- ten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 14 - der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzge- setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 u. § 39 LBO). 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Begrünung, Dachbegrünung Den Bauanträgen soll ein Begrünungsplan beigefügt sein. Es wird empfohlen, diesen vorab mit dem Gartenbauamt abzustimmen. Dachbegrünung Kräuter ( Anteil 60 % ): Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: BPL Weinbrennerstr.77-81 Bearbeitungsstand: 1.9.2016 - 15 - Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr. Glockenblume Centaurea jacea ssp. ang Schmalblät. Wies.-flockenbl. Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummular. Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemonta. Frühlings-Fingerkraut Prunella grandiflora Großblütige Brunelle Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian Gräser ( Anteil 40 % ): Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescans Silbergras Festuca guestfalica Harter Schafschwingel Phleum phleoides Glanz-Lieschgras
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Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77-81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe - Mühlburg Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................................ 3 1. Art der baulichen Nutzung .......................................................................... 3 2. Maß der baulichen Nutzung ........................................................................ 3 3. Nebenanlagen, Stellplätze, Tiefgaragen, Garagen, Carports ......................... 4 4. Grünflächen, Dachbegrünung, Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ............... 4 5. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen ........................................... 4 6. Geh- und Leitungsrechte ............................................................................. 5 7. Schallschutz ................................................................................................ 5 Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 ............................................................ 7 Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm ........................... 16 II. Örtliche Bauvorschriften ............................................................................ 24 1. Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen .............. 25 1.1 Dächer ...................................................................................................... 25 2. Werbeanlagen und Automaten ................................................................. 25 3. Unbebaute Flächen, Vorgärten, Stellplätze, Einfriedigungen ...................... 25 3.1 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebaubaren Flächen .................... 25 3.2 Vorgärten ................................................................................................. 25 3.3 Stellplätze, Fahrradabstellplätze, Feuerwehrwege ...................................... 25 3.4 Abfallbehälterstandplätze .......................................................................... 26 3.5 Einfriedigungen ......................................................................................... 26 4. Außenantennen ........................................................................................ 26 5. Niederspannungsfreileitungen ................................................................... 26 6. Niederschlagswasser ................................................................................. 26 III. Sonstige Festsetzungen ............................................................................. 27 Verfahrensvermerke / Ausfertigung ............................................................................ 28 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungs- planes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), und der Baunutzungsver- ordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Zulässig sind: 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaf ten sowie nicht störende Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche u. sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden: 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen. Nicht zulässig sind: 1. Gartenbaubetriebe 2. Tankstellen. 2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die in der Planzeichnung eingetrage- nen Baugrenzen und Wandhöhen bestimmt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß der Hinterkante des erschließenden, öffentli- chen Gehwegs (Erschließungsstraße, Wohnweg) bis zum Schnittpunkt der Au- ßenwand mit der Oberkante Dachhaut (bis zum oberen Abschluss der Wand). Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 4 - 3. Nebenanlagen, Stellplätze, Tiefgaragen, Garagen, Carports Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, Stellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den dafür im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Flächen zulässig. Auf den als Stellplätze ausgewiesenen Flächen können auch Carports errichtet werden. Aus Schall- schutzgründen ist die Errichtung einer bis zu 2,5 m hohen Lärmschutzwand zwi- schen den Stellplätzen am Entenfang und dem Gebäude Weinbrennerstraße 81 zulässig. Abfallbehälterstandplätze, Fahrradstellplätze und Spielplatzeinrichtungen sind nur auf den im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Flächen zulässig. 4. Grünflächen, Dachbegrünung, Pflanzgebote und Pflanzerhaltung An den in der Planzeichnung eingetragenen Baumstandorten sind großkronige, heimische Laubbäume zu pflanzen. Dachbegrünung auf dem eingeschossigen Gebäude: Oberhalb einer Drän- und Filterschicht sind Dachbegrünungssubstrat, Sand, Kies und Oberboden als Standort für verschiedene Pflanzengesellschaften nebenei- nander in wechselnder Aufbauhöhe zwischen 10 und 30 cm einzubauen. Das so entstandene Habitatmosaik ist durch Äste und Steine zu ergänzen. Die Einsaat er- folgt mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern nach der Liste in den Hinwei- sen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de- ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Befestigungen von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass die Befestigungen nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaues der Dachbegrünung gehen. Vorgärten: Die Vorgärten sind vollflächig zu begrünen. Das Anlegen von Kies-, Schotter- o- der vergleichbaren Flächen ist nicht gestattet. Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Pflanzerhaltung: Alle Begrünungsmaßnahmen sind zu erhalten, zu pflegen und bei Verlust in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. 5. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind bis auf das Niveau der Gehweghinter- kante zur Geländeanpassung zulässig. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 5 - 6. Geh- und Leitungsrechte Die Flächen für Geh- und Leitungsrechte sind von jeglicher baulichen Nutzung und Nutzung als Lagerfläche frei zu halten. Bei der Anpflanzung von Bäumen ist ein Abstand von 2,50 m von der Leitungsachse einzuhalten. 7. Schallschutz In Anlage 1 (Darstellung der Lärmpegelbereiche) sind Lärmpegelbereiche festge- setzt, in denen für die Fassadenseiten in den Lärmpegelbereichen III-VI Vorkeh- rungen zum Schutz vor Lärm zu treffen sind. Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden sind zum Schutz vor Verkehrs- lärmimmissionen die Außenbauteile der Aufenthaltsräume mindestens gemäß den Anforderungen der in der Anlage 1 festgesetzten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise“ vom November 1989 entsprechend nachfolgender Tabelle auszubilden. Die erforderli- chen Schalldämmmaße sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Genehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahren auf Basis der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise“ vom Novem- ber 1989 nachzuweisen. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 6 - Im gesamten Plangebiet ist an Schlafräumen und Kinderzimmern der Gebäude durch die Verwendung fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungseinrich- tungen oder gelichwertiger Maßnahmen bautechnischer Art eine ausreichende Belüftung sicherzustellen. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im baurechtlichen Verfahren nachgewiesen wird, das geringere Lärmpegel an den Fassaden vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Au- ßenbauteile können dann entsprechend reduziert werden. Zum Schutz vor Verkehrslärmimmissionen sind Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, etc.) von Wohnungen, bei denen der Außenlärmpegel über 59 dB (A) am Tag liegt (siehe Anlage 2) und die nicht über zur verkehrslärmabgewandten Fassadenseite orientierte Außenbereiche verfügen, nur in baulich geschlossener Ausführung (z.B. Winter- garten, verglaste Loggia, etc.) zulässig. Ausnahmsweise sind hier dennoch Außenwohnbereiche zulässig, wenn sichergestellt ist, dass in 1,2 m Höhe über der Mitte der Bodenfläche des Außenwohnbereichs im Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) ein Beurteilungspegel von 59 dB (A) nicht überschritten wird. Der Nachweis muss im Baugenehmigungsverfahren durch Berechnung nach „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen -RLS-90" geführt werden. Die der Planung zugrunde liegenden DIN-Vorschriften können bei der Stadt Karls- ruhe im Stadtplanungsamt in Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 14-18 (Hinterhaus), 1. OG, Zimmer 1.10, eingesehen werden. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 7 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 8 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 9 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 10 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 11 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 12 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 13 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 14 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 15 - Anlage 1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Anlage 1: Lärmpegelbe BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 16 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 17 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 18 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 19 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 20 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 21 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 22 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 23 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 24 - Anlage 2: Beurteilungspegel L r Straßen- und Schienenverkehrslärm tags in dB (A) BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 25 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen 1.1 Dächer • Dachaufbauten sind nicht zulässig • Dachbegrünung siehe Ziffer I.3.1 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig. - Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu einer Fläche von 0,5 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein- richtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Vorgärten, Stellplätze, Einfriedigungen 3.1 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebaubaren Flächen Die unbebauten Flächen sind, sofern sie nicht für die interne Infrastruktur erfor- derlich sind, als Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen. Zur gärtnerischen Gestaltung gehört eine Bepflanzung mit Bäumen und Sträu- chern. 3.2 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf der gesamter Grund- stücksbreite zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze liegen. Bei Grundstücken, die an mehreren Seiten von Straßenbegrenzungslinien umgeben sind, ist diejenige Seite maßgeblich, auf der die Zufahrt zum Grundstück angelegt ist. Die Vorgärten sind mit Ausnahme von Zufahrten, Hauseingängen und Fahrradab- stellplätzen (Fläche gemäß der Abgrenzung im zeichnerischen Teil) als Vegetati- onsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- o- der Lagerflächen ist nicht zulässig. 3.3 Stellplätze, Fahrradabstellplätze, Feuerwehrwege Stellplätze, Fahrradabstellplätze und Feuerwehrwege sind wasserdurchlässig aus- zubilden. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 26 - 3.4 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrü- nen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen. 3.5 Einfriedigungen Einfriedigungen sind unzulässig, ausgenommen einer bis zu 3 m hohen Mauer östlich des Parkplatzes am Entenfang. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen. BPL Weinbrennerstr.77-81 1.9.2016 - 27 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Die Bebauungspläne Nr. 261"Mühlburg Ost", in Kraft getreten am 03.05.1956, und Nr. 614"Nutzungsartfestsetzung", in Kraft getreten am 22.02.1985, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Karlsruhe, 28. Februar 2014 Fassung vom 1. September 2015 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Karmann-Woessner Verfahrensvermerke / Ausfertigung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 18.03.2014 Billigung durch den Gemeinderat und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am ................... Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO vom .................bis .................. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO am ................... Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, .................... Dr. Frank Mentrupp Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit der Bekanntmachung am .................... Beim Stadtplanungsamt zu jeder- manns Einsicht bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) ab .....................
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4128 GFW GFW GFHW 4723/1 5406 4852/1 5445 4847/1 4851 4718 4891 4841/4 4721 4070 4719 5409 5566/3 4056/1 4128 4847/2 4721/1 5411 5405 4069 4839 4168 5407 4717 4713 5408 5410 4722 4847/3 4716 4714 4852 4823 5412 5446 4686 4866/1 4821 4819 4169 5407/1 4723 4720 4712/1 4712 49 43a 19 221 248 250 2b 81 1 2 73 39 9 2 2a 79 21 25 108 8 13 10 6 71 3a 4a 77 106 225 47 17 223 3 4 45 1 2c 6 4 268 43 41 75 37 5 23 15 35 102 7 WGhs GGau WGhs Gar Whs Schu Lagg Gar WGhs Whs Lagg Whs Schu Gar WGhs Gar Lagg Ust WGhs WGhs Büro Whs Whs Whs Whs Lagg Whs Whs Gar Whs Gar Whs Whs Gar Whs Whs Schu Kiosk Ust Whs Gar Whs WGhs Whs Whs Gar WGhs Gar Gar Whs Gar Gar WGhs Whs Whs Whs Whs Gar Gar Schu Whs Whs WGhs WGhs WGhs Whs Post Gar WGhs Whs Gar Whs Whs WGhs Schu Btrg Whs WGhs Btrg WGhs Whs Whs Whs Whs WGhs Whs Whs 256 S GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFHW GFW GFW Bach GFW GFW GFHW S GFW GFHW GFHW GFW GFHW GFW GFHW S GFW GFHW S GFW GFW GFHW GFW GFHW GFÖ S S S S GFV GFHW GFW GFW GFW GFW GFW Am Entenfang Sophienstraße Nuitsstraße Staudingerstraße Wa2 10 B Müll Fhr St St St St St St St St St P 5,70 4,30 3,50 4,20 St St St St St St P P P P P P P P P P P P P Taxi 4,30 P P P P P Lr Gr Gr Lr Lr Lr Lr Lr Lr WH 4,50 WH 4,50 I XIV XVII WH 48,50 XIV WH 40,00 WH 40.00 Gr Gr Gr G G G G G G P P Spielanlage Müll Aufstellfläche Müll Aufstellfläche Müll Taxi 5,70 4,30 3,50 4,20 4,30 3,50 0,70 3,50 0,70 Aufstellfläche Feuerwehr Schotterrasen Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr Wegeerweiterung Feuerwehr Schotterrasen Bewegungsfläche Feuerwehr Schotterrasen Bewegungsfläche Feuerwehr 6x11m Geh- und Radweg G Weinbrennerstraße WA o - FD 0,4 lr Lr ausgefertigt.Karlsruhe, .................... KARLSRUHE, 28.02.2014 STADT KARLSRUHE M. 1:500 MÜHLBURG Fassung vom: 11.04.2016 / 26.07.2016 / 01.09.2016 ab .....................am .................... am ....................vom .................. bis ..................am ....................am .................... (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB,manns Einsicht bereitgehaltenBeim Stadtplanungsamt zu jeder-BekanntmachungBauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit derIn Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4OberbürgermeisterDr. Frank Mentrupvorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermitDer Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung desSatzungsbeschluss gemäß§ 74 Abs. 7 LBO§ 3 Abs. 2 BauGB,Öffentliche Auslegung gemäß§ 74 Abs. 7 LBOgemäß § 3 Abs. 2 BauGB,und AuslegungsbeschlussBilligung durch den Gemeinderat§ 2 Abs. 1 BauGBAufstellungsbeschluss gemäß§ 10 Abs. 1 BauGB und§ 74 Abs. 7 LBO§ 74 Abs. 7 LBO) Weinbrennerstraße 77-81 (Bürgerzentrum Mühlburg) - Entwurf - 18.03.2014 STADTPLANUNGSAMT: BEBAUUNGSPLAN Flachdach 1. Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB Anzahl der Vollgeschosse als HöchstgrenzeAllgemeines Wohngebiet offene Bauweise Baugrenze Umgrenzung von Flächen für Stellplätze, Gemeinschaftsgaragen unterirdischFahrrad, Müllbehälter Zu pflanzende Bäume Zu erhaltende Bäume Mit Gehrecht zu belastende Fläche zu Gunsten der Allgemeinheit Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Zeichenerklärung 2. Örtliche Bauvorschriften nach LBO 3. Sonstige Planzeichen Ein- /Ausfahrtsbereich entfallende Bäume WA o I St / GGau / Fhr / Müll FD Wandhöhe in Metern als Höchstgrenze WH 4,50 Mit Leitungsrecht zu belastende Fläche zu Gunsten der Ver- und Entsorgungsträger Gr Lr Fahrbahn Öffentliche Parkierung P Fläche für den Gemeimbedarf - Spielanlage Gehweg GV Verkehrsgrün Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 Musternutzungsschablone Baugebiet Grund- flächenzahl Dachform Geschoß- flächenzahl Bauweise Stadtplanausschnitt M.: 1:10 000
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0527 Verantwortlich: Dez.6 Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77 - 81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe- Mühlburg Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.09.2016 8 X genehmigt Beschlussantrag Beschluss zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Auslegung des Bebau- ungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Sei- te 4). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Dies Kosten für den Umbau der Weinbren- nerstraße werden im weiteren Verfahren zeitnah ermittelt. Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit x Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Das Plangebiet in Karlsruhe-Mühlburg befindet sich am westlichen Ende der Weinbrennerstraße und grenzt an den Entenfang und das Zentrum Mühlburgs an. Die parallel verlaufende Südtan- gente mit ihrer Ausfahrt Richtung Mühlburg liegt unmittelbar südlich des Bebauungsplangebie- tes. Die Planung hat ihren Ursprung in der Standortsuche für ein Bürgerzentrum in Mühlburg, in das auch die Stadtteil-Bibliothek integriert werden soll. Das derzeitige Parkdeck der Volkswohnung in der Weinbrennerstraße wurde als der vorzugwürdigste Standort für ein Bürgerzentrum ange- sehen. Die anfänglichen Überlegungen der Volkswohnung, für dieses Projekt einen vorhaben- bezogenen Bebauungsplan aufzustellen, wären jedoch dem von der Stadtplanung angedachten Umbau und der städtebaulichen Fortentwicklung der westlichen Weinbrennerstraße nicht ge- recht geworden. Hier wird angestrebt, die verkehrliche Situation zu verbessern und das bisher als reines Wohngebiet ausgewiesene Areal wegen seiner Zentrumsnähe und der ergänzend zur erwartenden Stärkung des Zentrums Mühlburg durch weitere Nutzungsänderungen im Bereich des Entenfangs in seinem Nutzungsspektrum zu erweitern. Die nun in einem Angebotsbebauungsplan vorgesehene Nutzungsart als allgemeines Wohnge- biet, das nach § 4 BauNVO vorwiegend dem Wohnen dient, ermöglicht daneben die Ansied- lung von Läden zur Versorgung des Gebietes und auch den Bau von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Diese Festsetzungen des Bebauungs- planentwurfs zur Art der baulichen Nutzung schaffen damit auch Planrecht für ein Bürgerzent- rum. Aus dem Zulässigkeitskatalog des § 4 BauNVO sollen lediglich Gartenbaubetriebe und Tankstellen wegen ihres Flächenbedarfs und ihrer Störwirkung zu den nicht zulässigen Nutzun- gen gehören. Die vorhandenen Wohnhochhäuser im Bestand erfahren durch diese Festsetzung keine Einschränkung in ihrer Nutzung. Auch das zugelassene Maß der baulichen Nutzung orientiert sich im Wesentlichen an der Be- standsbebauung. Es wird eine für Wohngebiete übliche und den Obergrenzen der Baunut- zungsverordnung entsprechende GRZ von 0,4 festgesetzt. Die Wandhöhen entsprechen dem heutigen Bestand. Lediglich die Wandhöhe für den eingeschossigen Anbau vor dem Gebäude Weinbrennerstr. 79 wird auf 4,50 m beschränkt. Das Plangebiet ist stark vorbelastet durch Verkehrslärmimmissionen. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt auf, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für ein allgemeines Wohnge- biet von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts deutlich überschritten werden, so dass für die Fas- saden und die schutzbedürftigen Räume der Wohnungen (Schlaf- und Kinderzimmer) die Fest- setzung von passiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich wird. Aktive Schallschutzmaßnah- men in Form von Lärmschutzwänden sind für Hochhäuser mit Ausnahme der unteren Geschos- se wenig erfolgversprechend und aus städtebaulichen Gründen in der erforderlichen Höhe nicht realisierbar. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil das Plangebiet von drei Seiten von stark befah- renen Straßen (Südtangente, Entenfang, Weinbrennerstraße) umgeben ist. Die hohen Verkehrs- lärmimmissionen machen es zusätzlich erforderlich, die Außenwohnbereiche durch schallmin- dernde Maßnahmen zu schützen. Entsprechende Festsetzungen zum Schutz der Außenwohn- bereiche, die sich an den Immissionswerten der 16. BImSchV für ein allgemeines Wohngebiet orientieren, sind in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen worden. Die Anforderungen an den Schallschutz der Außenbauteile der Gebäude sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Lärmeinwirkung abgestuft, indem für das gesamte Plangebiet Lärmpegelbe- reiche nach DIN 4109 ermittelt und dargestellt wurden (siehe Ziffer 7 der Festsetzungen). Da Ergänzende Erläuterungen Seite 3 das Plangebiet heute bereits in weiten Teilen bebaut ist, sollen die Festsetzungen zum Schall- schutz nur für die Änderung und Neuerrichtung von Wohngebäuden gelten. II. Zum Verfahren und der Beteiligung der Öffentlichkeit am bisherigen Planungs- prozess Bei der hier vorgesehenen Planung zur künftigen baulichen Entwicklung handelt es sich unter Berücksichtigung der Lage und Größe (rund 1,3 ha) des Planbereichs um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Ziff. 1 BauGB. Dies ermöglicht die Durchfüh- rung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes in Anwendung der vereinfachten Verfahrensvorschriften des § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Damit ist im Wesentlichen die Regelung verbunden, dass zu dieser Planung kein Umweltbericht erstellt und keine Umweltprüfung durchgeführt werden muss. Hierzu ist anzumerken, dass das Plangebiet bereits heute bebaut ist und nachteilige Wirkungen auf die Umweltsachgüter durch die Planung nicht zu erwarten sind. Dem bisherigen Verfahren liegen das im Planungsausschuss am 13. Juni 2013 vorgestellte Er- gebnis der Mehrfachbeauftragung sowie der gemeinderätliche Aufstellungsbeschluss vom 18. März 2014 zugrunde. Bereits am 6. November 2013 konnte sich die Öffentlichkeit in einer Veranstaltung im Jung-Stilling-Saal, Sedanstr. 18, über die Ziele und Zwecke dieser Planung informieren und sich zur Planung äußern. Hierbei wurde deutlich, dass sich die Anwohner ge- gen ein Bürgerzentrum an diesem Standort aussprechen, da sie künftige Beeinträchtigungen und zusätzliche Parkplatzprobleme befürchten. Näheres kann der in Anlagen 2 beigefügten Synopse der Stadtplanung entnommen werden. Diesen Bedenken wurde unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass auch die Nutzung durch ein Bürgerzentrum im Plangebiet in die gutachterliche Beurteilung der Lärmsituation einbezogen wurde. Im Ergebnis ist dabei fest- zustellen, dass die mit einer solchen Nutzung verbundenen Lärmimmissionen keinen Konflikt hervorrufen werden, der nicht auf Baugenehmigungsebene durch Nebenbestimmungen für bauliche oder organisatorische Maßnahmen zum Schallschutz gelöst werden könnte. Parkie- rungsmöglichkeiten für eine neu hinzutretende Nutzung als Bürgerzentrum konnten im Plange- biet durch Einbeziehung der bislang öffentlichen Parkplätze am Entenfang geschaffen werden. Hieraus gegebenenfalls sich ergebende Lärmbeeinträchtigungen von bereits heute bestehenden Wohngebäuden können durch im Baugenehmigungsverfahren festgesetzte Schallminderungs- maßnahmen ebenfalls beherrscht werden. Der Bebauungsplan lässt sowohl eine Lärmschutz- wand in einer städtebaulich noch verträglichen Höhe als auch eine Überdachung von Stellplät- zen dort zu. Auch bleiben nach dem vorgesehenen Umbau der Weinbrennerstraße, der zur Verbesserung der verkehrlichen Situation insbesondere für Radfahrer erforderlich ist, ausrei- chend öffentliche Stellplätze entlang der Straße erhalten. In einem späteren Verfahrensschritt nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurden die Planunterlagen vom 31. März 2014 bis 11. April 2014 nochmals für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, um erneut sich über die Ziele und Zwecke des weiterentwickelten Planentwurfs zu informieren. Anregungen zum Planentwurf sind hieraus aber nicht hervorgegangen. Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich lediglich das Bundesaufsichtsamt für Flugsi- cherung, die Deutsche Telekom, die Industrie- und Handwerkskammer, das Landratsamt Karls- ruhe/Gesundheitsamt, das Regierungspräsidium Karlsruhe, das Regierungspräsidium Stutt- gart/Denkmalpflege, die Stadtwerke, die Verkehrsbetriebe sowie die unteren Verwaltungsbe- hörden beim Zentralen Juristischen Dienst mit Anregungen zur Planung geäußert. Soweit Stel- lungnahmen für die Planung relevant waren, fanden diese auch Berücksichtigung. Auf die Lärmproblematik dieses Bebauungsplanentwurfs wurde bereits oben eingegangen. Zahlreiche Stellungnahmen betreffen die spätere Realisierung von Vorhaben und sind an die Volkswoh- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 nung als Grundstückseigentümer weitergegeben worden. Die Anregungen mit einer entspre- chenden Stellungnahme der Stadtplanung sind in Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügt. Die zu Lasten der Stadt anfallenden Kosten für den Umbau der Weinbrennerstraße werden im weiteren Verfahren noch zu ermitteln und in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen sein. III. Verfahrensfortgang Der betroffenen Öffentlichkeit ist nunmehr in einem weiteren Verfahrensschritt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zu geben, zum Bebauungsplanent- wurf in der jetzigen Fassung Stellung zu nehmen. Das kann mit einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Hierzu wird dem Gemeinderat empfohlen, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Weinbrennerstraße 77 - 81 (Bür- gerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe-Mühlburg, wird mit der Auslegung des Bebauungs- planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgesetzt. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 28. Februar 2014 in der Fassung vom 1. September 2016 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzun- gen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplan aufnehmen oder zu diesem Zweck gegebenenfalls die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 28. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. September 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77 - 81 (Bür- gerzentrum Mühlburg“), Karlsruhe-Mühlburg: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2016/0527 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Weinbrennerstraße 77 - 81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe-Mühlburg, wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgesetzt. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 28. Februar 2014 in der Fassung vom 1. September 2016 zugrunde zu legen. Änderungen und Er- gänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürger- meisteramt noch in den Bebauungsplan aufnehmen oder zu diesem Zweck gege- benenfalls die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf: Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist der Fall. - Herr Stadtrat Dr. Käuflein. Stadtrat Dr. Käuflein (CDU): Die CDU-Fraktion freut sich mit den Mühlburgerinnen und Mühlburgern, dass wir heute dem Bürgerzentrum in der Weinbrennerstraße am Entenfang einen Schritt näher kommen können. Die CDU-Fraktion hat beim Aufstel- lungsbeschluss dieses Bebauungsplans zugestimmt und wird es auch heute beim Ausle- gungsbeschluss tun. Zwischenzeitlich wurden die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit gehört. Es fand eine Bürgerversammlung statt. Bei dieser Versammlung, bei der Beteiligung der Öffentlichkeit, das darf ich an der Stelle nicht unterschlagen, wurden auch kritische Stimmen laut, und zwar vor allem geäußert von den unmittelba- - 2 - ren Anwohnern. Zwei Problemfelder wurden genannt, nämlich zum einen der Lärm und zum anderen das Parken. Diesen Bedenken, das ist unsere Forderung, unsere Bedin- gung oder unsere Auflage, muss im weiteren Planungsverfahren Rechnung getragen werden. Es wird noch einmal deutlich, was ich in diesem Haus beim Aufstellungsbe- schluss bereits gesagt habe, nämlich dass der Standort einen Kompromiss darstellt. Er ist sehr nahe an der Wohnbebauung. Deswegen sind gewisse Konflikte vorprogram- miert, deswegen ist das Thema Lärm eben ein Problem. Parken ist, wer die Situation am Entenfang, Weinbrennerstraße, kennt, für Autofahrer dort auch nicht ganz einfach. Diese beiden Probleme müssen im Blick gehalten werden. Lärm kann man mit Schall- schutzmaßnahmen begegnen. Beim Thema Parken ist es vielleicht etwas schwieriger. Mit der Auslegung bekommt die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit, sich zu äußern. Was bisher an Fragen geäußert wurde, hat die Verwaltung für uns überzeugend abge- arbeitet. Insofern können wir heute dem Bebauungsplanverfahren Fortgang geben und sind, wie gesagt, einen Schritt weiter in Richtung Bürgerzentrum Mühlburg. Das freut uns. Stadträtin Melchien (SPD): Auch unsere Fraktion freut sich, dass wir heute diesen Auslegungsbeschluss treffen können. Zweifelsohne ist der heutige Beschluss allerdings nicht das Ende der Bemühungen, in Mühlburg ein Bürgerzentrum mit integrierter Stadt- teilbibliothek zu errichten. Es ist aber ein wichtiger Schritt. Dabei ist auch uns wichtig, die Befürchtungen und Einwendungen der direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ernst zu nehmen und im weiteren Verfahren bestmöglich zu berücksichti- gen. Nichtsdestotrotz wäre es ein fatales Zeichen, wenn wir mit dem Ergebnis dieses Beteiligungsprozesses und dem Wunsch nach einem Bürgerzentrum mit integrierter Stadtteilbibliothek da zu keinem positiven Ende kommen. Viele Menschen haben sich nämlich in diesen Prozess eingebracht. Sowohl die Stadtverwaltung als auch wir als Gemeinderat haben zahlreiche Vorschläge geprüft für Standorte. Leider mussten sie aus unterschiedlichen Gründen verworfen werden. Wir denken nun, dass die Planungen am Standort Weinbrennerstraße gute Möglichkeiten für eine positive Entwicklung Mühl- burgs bietet und wir in diesem weiteren Prozess durchaus mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ins Gespräch kommen können und Einwendungen berücksichtigen kön- nen. Wichtig für ein positives Gesamtergebnis ist, dass wir tatsächlich zahlreiche Be- gleitmaßnahmen vornehmen werden. Diese sind auch schon beschrieben: eine Neuord- nung der Verkehrswege, eine Aufwertung der bestehenden Kinderspielplätze und eine Verbesserung für den Radverkehr. All das, und natürlich die Parkmöglichkeiten, sind vorgesehen. Neben diesen begleitenden Maßnahmen ist wichtig, dass wir weiterhin im Gespräch mit den Anwohnern bleiben, Lärm- und Verkehrsbelastungen und die Befürchtungen, die sonst noch vorhanden sind, bestmöglich ausräumen können, gemeinsam vielleicht gute Lösungen erreichen. Ich mache mir keine Illusionen. Bei so großen Veränderungen ist es selten so verlaufen, dass am Ende alle Parteien tatsächlich glücklich mit dem Ergebnis sind. Trotzdem muss unser Anspruch und Ziel sein, die weiteren Schritte so zu gestal- ten, dass der Stadtteilentwicklungsprozess in Mühlburg zu einem positiven Ende ge- führt wird. Da ist nun mal das Bürgerzentrum mit integrierter Stadtteilbibliothek ein ganz wichtiger Baustein, auch für die SPD-Fraktion. - 3 - Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Die Grüne-Fraktion hat die Idee, in Mühlburg ein ge- meinsames Bürgerzentrum zusammen mit der Stadtteilbibliothek zu errichten, immer begrüßt. Dass es nun endlich einen Schritt weitergeht, darüber ist die Grüne-Fraktion sehr froh. Mühlburg ist tatsächlich ein B-Zentrum. Ich habe lange in Daxlanden und Grünwinkel gewohnt. Da war es immer so, da geht man hin zum Einkaufen. Ich habe dort auch die Stadtteilbibliothek sehr regelmäßig genutzt. Von daher ist es wirklich nicht nur für die Mühlburger, sondern für den ganzen Südwesten in Karlsruhe eine wichtige Entwicklung. Letzten Endes ist das auch für Mühlburg selbst, die ja auch sozia- le Stadt ist, ein wichtiger Bestandteil, weil es dort tatsächlich zu einem Ort der Begeg- nung auch kommen wird. Es wurde schon darauf eingegangen, dass es natürlich gilt, im weiteren Verlauf die Anwohner weiter zu hören und auf deren Belange einzugehen. Letzten Endes sehen wir schon, dass sich Lösungen abzeichnen und entnehmen das auch der Vorlage, dass es Lösungen sowohl für die Park- als auch für die mögliche Lärmentwicklung gibt. Wir freuen uns darüber, dass es insgesamt genutzt wird, um dort ein bisschen aufzu- räumen, gerade auch die Verkehrsführung der Radfahrer so geändert wird, wie alle jetzt schon fahren, das dann regelkonform sein wird, nämlich wenn man von der Wein- brennerstraße her kommt auch die Möglichkeit hat, eben direkt zum Knoten Entenfang zu fahren. Das spricht für die Arbeit der Verwaltung, dass solche Dinge gleich mit an- gedacht werden und insgesamt da Lösungen gefunden werden. So freuen wir uns, dass es weitergeht und schauen zuversichtlich in die Zukunft. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Die KULT-Fraktion und die Vorgängerfraktion Karlsruher Liste hat das Bürgerzentrum Mühlburg von Anfang an mitbefördert, auch in Zeiten verwaltungstechnischen Gegenwindes, wie er z. B. im Jahr 2016 mal kurzzeitig dem Projekt entgegen wehte. Der Grund ist klar, wir wollen dort die Bibliothek und das Bür- gerzentrum vereinigen, aber ein weiterer Grund war, dass wir auch eine Aufwertung des Umfeldes dort sehen durch diese Einrichtungen. Durch die neuen Nutzungen, die dort kommen, sehen wir eine absolute Aufwertung des sozialen Umfeldes. Jetzt komme ich zu den Bewohnern dort, die das bisher nicht so sehen. Das können wir eigentlich auch ganz gut verstehen. Wir waren vor einigen Jahren schon im direkten Dialog vor Ort. Man muss die Situation am Eck Entenfang/Weinbrennerstraße/Südtangente sehen. Ich glaube, keiner hier im Raum wollte unbedingt in einem dieser Häuser wohnen. Es ist gnadenlos laut, aber nicht wegen dem Bürgerzentrum, das noch gar nicht da ist und wird auch wegen der Bibliothek nicht lauter werden, sondern es ist im Grunde genom- men einfach der Verkehrslärm, der dort herumbrandet. Da nutzt auch diese Lärm- schutzwand, die vielleicht die untersten zwei Stockwerke abschirmt, aber wenn man irgendwo ganz oben wohnt, gar nichts. Dazu kommt auch eine sozial schwierige Ge- mengelage in den Häusern. Da müssen Sie mal mit den Anwohnern reden. Da kriegen Sie schon manche Sachen erzählt. Dann die Parkierungssituation, die mein Kollege Käuflein schon dargestellt hat. Man kann verstehen, dass die Menschen dort nicht glücklich sind. Deswegen ist auch unsere klare Forderung, auch für die dort Lebenden muss, außer der Aufwertung des Umfeldes, von der meine Fraktion ausgeht, etwas getan werden. Die Antwort, die den Bürgern dort gegeben wird auf die Frage - es ist zwar nur eine Kurz- form, aber sie ist in der Kurzform schon entlarvend -: Wie ist es gewährleistet, dass die - 4 - Stellplätze für die Bewohner auch zur Verfügung stehen? Da kommt dann die lapidare Antwort: Die Gebäude stehen auch Privatgelände. Die Stadtplanung hat keinen Einfluss auf die Parkplatzregelung. Diese Anregung wurde weitergegeben an den Eigentümer. Der Eigentümer ist zu 100 Prozent eine städtische Gesellschaft, das ist die Volkswoh- nung. Wir könnten denen einen klaren Bescheid geben: Leute, wir weisen unsere Ge- sellschaft an, ihr müsst was für eure Bewohner tun. Das würden wir uns im Ganzen noch wünschen und dies auch an die Bewohner dieser Wohnblocks signalisieren, wir denken an euch, wir haben euch nicht vergessen. Dann haben wir nämlich auch Unter- stützer für dieses Projekt, denn wenn die dieses Projekt, wenn es mal umgesetzt wird, torpedieren, dann haben wir eine schlechtere Situation. Von daher bitte, denkt an diese Menschen. Das Projekt ansonsten ist ein Gewinn für Mühlburg, ist ein Gewinn für die Weinbrennerstraße, ist ein Gewinn für die ganze Situation dort. Stadtrat Wenzel (FW): Auch dieses Mal spreche ich auch wieder für die FDP-Fraktion. Ich will an die Ausführungen meiner Vorredner, vor allem an Herrn Dr. Käuflein, an- knüpfen. Ja, der Standort des Bürgerzentrums Mühlburg ist ein Kompromiss. Wir wer- den aber trotzdem dem Auslegungsbeschluss zustimmen, mahnen aber ebenfalls an, die Einwendungen und Bedenken der unmittelbaren Anwohner, wie die Reduzierung des zu erwartenden Lärms und eine Entzerrung der Parksituation, ernsthaft anzugehen. Ideen aus der Bürgerschaft waren u. a. zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, gegen- über, wo dieses Golden Gate gebaut wird, Stellplätze für Anwohner anzumieten oder zu schaffen. Dort erwartet uns auch ein Großbau. Solche Anregungen sollte man hier ernst nehmen. Ansonsten Zustimmung. Der Vorsitzende: Das waren die Wortmeldungen. Ich bitte um Ihre Abstimmung. - Bei 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Damit kann das mit großer Unterstützung des Gemeinderates einen Schritt weiterkommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Oktober 2016