Proberäume für Musikbands in Gewerbegebieten
| Vorlage: | 2016/0518 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.08.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Weiherfeld-Dammerstock |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.09.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) vom: 23.08.2016 Vorlage Nr.: 2016/0518 Proberäume für Musikbands in Gewerbegebieten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.09.2016 37.2 x 1. Welche Kellerräume von Gebäuden und Flächen in Gewerbegebieten, die im Besitz der Stadt sind, könnten potenziell als Proberäume für Musikbands genutzt werden? 2. Welche baulichen Maßnahmen wären für diese Nutzung erforderlich? 3. Welche Kellerräume von Gebäuden und Flächen in Karlsruher Gewerbegebieten, die im Besitz des Bundes sind, könnten potenziell als Proberäume für Musikbands genutzt werden? 4. Welche Bunker auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe sind nach wie vor im Besitz des Bundes? Inwiefern eignen sich diese für eine Nutzung als Proberäume für Musikbands? 5. Welche Kellerräume von Gebäuden und Flächen in Karlsruher Gewerbegebieten, die im Besitz des Landes Baden-Württemberg sind, könnten potenziell als Proberäume für Musikbands genutzt werden? 6. Inwiefern ist im Hafengebiet Karlsruhe die Nutzung von Räumlichkeiten als Proberäume für Musikbands zulässig bzw. wo liegen hier mögliche Einschränkungen? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Zulässigkeit zu schaffen bzw. zu erhöhen? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Unternehmen dazu zu motivieren, auf ihren Firmengeländen Räumlichkeiten für Musikbands zur Verfügung zu stellen? Auf eine Anfrage der GRÜNEN hat die Verwaltung bereits im Januar 2012 dargestellt, dass in Karlsru- he ein großer Mangel an Proberäumen für Musikbands herrscht. Nun droht sich die Situation durch die anstehenden Änderungen auf dem C-Areal weiter zu verschärfen. Das dort ansässige „Bandpro- jekt Karlsruhe“ wird voraussichtlich 2018 seine Räumlichkeiten verlieren und sucht – bisher ohne Er- folg – nach neuen geeigneten Räumen. Der Bedarf liegt allein für das Bandprojekt Karlsruhe bei min- destens 400 qm, aufgrund der stadtweiten Wartelisten für Proberäume könnten bis zu 2.000 qm Flä- che an Musikbands vermietet werden. Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion unterstützt das Interesse von Menschen an Musik aller Art und will eine weitere Reduktion von Proberäumen für Musikbands in Karlsruhe nicht hinnehmen. Musizieren ist ein wichtiger Bestandteil im Leben vieler Menschen, ebenso wie Musikbands ein wichtiger Bestand- teil des kulturellen Lebens der Stadt Karlsruhe sind. Die Anfrage soll daher Möglichkeiten offen legen, in Karlsruhe Räumlichkeiten für Musikbands zu schaffen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Gerade Räumlichkeiten in Gewerbegebieten könnten als Proberäume für Musikbands geeignet sein. Zum einen finden die Proben von Musikbands vor allem am späten Nachmittag oder abends statt, zum anderen führt die mit den Proben einhergehende Geräuschentwicklung in Wohngebieten häufig zu Problemen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern. Laut Aussage des Bandprojekts Karlsruhe wären Kellerräume in Bürogebäuden, die am Abend nicht genutzt werden, für ihren Verein ideal. Die Suche nach möglichen Proberäumen sollte daher nicht auf städtische Liegenschaften beschränkt wer- den, sondern auch private Liegenschaften bzw. Liegenschaften von Bund und Land in Gewerbegebie- ten umfassen. unterzeichnet von: Dr. Ute Leidig Renate Rastätter Joschua Konrad
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) vom: 23.08.2016 Vorlage Nr.: 2016/0518 Verantwortlich: Dez. 2 Proberäume für Musikbands in Gewerbegebieten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.09.2016 37.2 X In Karlsruhe besteht ein hoher Bedarf an kulturellen Räumen. Im Kulturkonzept 2025 der Stadt Karls- ruhe wird im Handlungsfeld „Stadt: Raum für Kultur“ die große Bedeutung kultureller Räume, u. a. auch musikalischer Proberäume, für das kulturelle Leben in Karlsruhe hervorgehoben. Die Verwaltung ist seit langer Zeit bemüht, vorhandene Proberäume zu sichern und zu erhalten und die Schaffung neuer Proberäume anzuregen und zu unterstützen. In einer wachsenden Stadt ist dies aufgrund wegfallender Brachen, aber auch aufgrund der Lärmproblematik und der gestiegenen Brandschutzanforderungen zunehmend schwierig bis unmöglich. Diese Situation war bereits Gegen- stand der Stellungnahme auf die Anfrage der GRÜNEN zum Thema „Öffentliche Proberäume für Mu- sikbands – Angebot und Nachfrage“ zur Gemeinderatssitzung am 24.01.2012, TOP 8. Aus diesem Grund hat die Verwaltung im Jahr 2013 auch den Bunker in der Rheinhafenstraße, als dieser zum Verkauf ausgeschrieben war, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) er- worben und dem Musikclub Substage in Erbpacht übertragen. Damit konnten die dort befindlichen und jeweils mehrfach genutzten 14 Bandproberäume auf Dauer gesichert werden. Die Schwierigkeit der Schaffung von Proberäumen hat sich aktuell im Kühlhaus auf dem Schlacht- hofareal gezeigt. Dort scheiterte die Einrichtung von mehreren Bandproberäumen trotz optimal er- scheinender Voraussetzungen an der Schallproblematik und der Nichtvereinbarkeit mit benachbarten Nutzungen. Es besteht aktuell ein unverändert hoher Bedarf an Proberäumen, der mit den vorhande- nen Probemöglichkeiten nicht gedeckt werden kann, wie auch lange Wartelisten der Proberaumver- mieter belegen. Das Bandprojekt der Rock Initiative Karlsruhe e.V. bietet für zahlreiche Bands Probe- räume auf dem C-Areal. Ein Wegfall dieser Proberäume verschärft die Situation weiter. Zu den einzelnen Fragen: 1. Welche Kellerräume von Gebäuden und Flächen in Gewerbegebieten, die im Besitz der Stadt sind, könnten potenziell als Proberäume für Musikbands genutzt werden? Außer dem genannten von der Stadt erworbenen Hochbunker in der Rheinhafenstraße keine. 2. Welche baulichen Maßnahmen wären für diese Nutzung erforderlich? Proberäume sind nur zulässig in Räumen, die als Aufenthaltsraum qualifiziert sind und entsprechende Rettungswege aufweisen können. Seite 2 Ob diese Nutzung von der „Nutzungsart“ her zulässig ist, hängt von den Festsetzungen des jeweils gültigen Bebauungsplans ab. 3. Welche Kellerräume von Gebäuden und Flächen in Karlsruher Gewerbegebieten, die im Besitz des Bundes sind, könnten potenziell als Proberäume für Musikbands genutzt werden? Für eine Aussage zu Bundes- bzw. Landesimmobilien wären entsprechende Recherchen – analog dem Vorgehen zur Anfrage der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion „Wohnraumschaffen in Liegenschaften von Stadt, Land und Bund“ vom 12.01.2016 – von der BImA bzw. Vermögen und Bau notwendig. Diese sind aufgrund der kurzen Vorlaufzeit für die Septembersitzung nicht zu erlangen. 4. Welche Bunker auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe sind nach wie vor im Besitz des Bundes? Inwiefern eignen sich diese für eine Nutzung als Proberäume für Musikbands? Der Bunker Irisweg steht im Eigentum der Gartenstadt Karlsruhe eG, mit Blick auf die Zivilschutzbin- dung jedoch in der Verwaltung der BrandDirektion. Die Räume sind an Karlsruher Künstlerinnen und Künstler als Lagerfläche vermietet. Der Bunker im Dammerstock steht im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und ist in Einzelparzellen vermietet, u.a. als Lagerfläche für Karlsruher Künstler. So haben dort vier Künstlerin- nen und Künstler, die hinter dem Hauptbahnhof gearbeitet haben, auf Vermittlung des Kulturamtes dort Lagerräume anmieten können. Weitere Raumreserven bestehen nach Auskunft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht. 5. Welche Kellerräume von Gebäuden und Flächen in Karlsruher Gewerbegebieten, die im Besitz des Landes Baden-Württemberg sind, könnten potenziell als Proberäume für Musik- bands genutzt werden? s.o. Ziff. 3 6. Inwiefern ist im Hafengebiet Karlsruhe die Nutzung von Räumlichkeiten als Proberäume für Musikbands zulässig bzw. wo liegen hier mögliche Einschränkungen? Welche Möglich- keiten sieht die Verwaltung, die Zulässigkeit zu schaffen bzw. zu erhöhen? Hier besteht noch Klärungsbedarf. 7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Unternehmen dazu zu motivieren, auf ihren Firmengeländen Räumlichkeiten für Musikbands zur Verfügung zu stellen? Nach den Erfahrungen der Verwaltung nutzen Unternehmen ihre Flächen meist vollständig für eigene Zwecke. Hinzu kommt, dass viele Firmen nicht daran interessiert sind, insbesondere außerhalb der normalen Arbeitszeiten, nicht dem Unternehmen zugehörige Personen im Gebäude zu haben, da sich oft sensible Daten in den Geschäftsräumen befinden. Neben der Sicherung und Erhaltung vorhandener sowie der Schaffung neuer Proberäume ist die Ver- waltung auch daran interessiert, dass die in Karlsruhe immer knapper werdenden Gewerbeflächen auch gewerblich genutzt werden.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 28. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. September 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Erster Bürgermeister Wolfram Jäger 37. Punkt 37.2 der Tagesordnung: Proberäume für Musikbands in Gewerbegebie- ten Anfrage der Stadträtinnen Dr. Ute Leidig, Renate Rastätter und des Stadtrats Joschua Konrad (GRÜNE) vom 23. August 2016 Vorlage: 2016/0518 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37.2 zur Behandlung auf und verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Die Fragen 3, 5 und 6 wurden nicht beantwortet. Wir hätten gerne gewusst, bis wann wir Antworten erhalten bzw. möchten daran erinnern, dass wir da noch welche erwarten. Auch die Frage 4 wurde nicht wirklich beantwortet. Wir hatten danach gefragt, ob es überhaupt Bunker gibt, die dem Bund gehören. Sie haben zwei genannt. Wir möchten gerne wissen, ob es außer diesen beiden genannten Bunker noch weitere Bunker im Besitz des Bundes auf Gemarkung Karlsruhe gibt. Wenn ja, welche sind das? Der Vorsitzende: Wir werden Ihnen die Antwort noch einmal in der Richtung versu- chen zu ergänzen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Oktober 2016