Kennzeichnung des Anstiegs von steilen Straßen und Wegen in Karlsruhe

Vorlage: 2016/0515
Art: Antrag
Datum: 23.08.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.09.2016

    TOP: 32

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Kennzeichnung steiler Straßen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 23.08.2016 Vorlage Nr.: 2016/0515 Kennzeichnung des Anstiegs von steilen Straßen und Wegen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.09.2016 32 x Die Verwaltung prüft, wie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die auf Elektroscooter oder andere Behindertenfahrzeuge angewiesen sind, der Grad des Anstiegs an steilen Straßen und Wegen in Karlsruhe transparent gemacht werden kann. Begründung/Sachverhalt: Für Benutzer und Benutzerinnen von elektrischen Behindertenfahrzeugen wie Elektroscooter, Elekt- rorollstühlen usw. ist es wichtig zu wissen, ob sie Steigungen jeweils bewältigen können. Hierzu ha- ben sie zwar Hinweise in der Gebrauchsanleitung ihres Fahrzeugs, können aber diese Informationen nicht mit den topographischen Gegebenheiten des Straßennetzes vergleichen, da dafür keine Infor- mationen vorliegen. Sowohl das Rückwärtsfahren als auch das Wenden mit derartigen Fahrzeugen ist mit erheblichen Unfallrisiken verbunden. Daher sollten Straßen und Wege mit Steigungen in Stadtplä- nen und durch eine entsprechende Beschilderung sichtbar gemacht werden. unterzeichnet von: Parsa Marvi Sibel Uysal

  • Stellungnahme TOP 32
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 23.08.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0515 Dez. 6 Kennzeichnung des Anstiegs von steilen Straßen und Wegen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.09.2016 32 x Kurzfassung Grundsätzlich ist eine Kennzeichnung von Straßen mit Steigungen in einer gedruckten Karte, im Internetstadtplan oder auf einer Internetplattform möglich. Die Verwaltung wird bei der Neu- auflage von Karten bzw. Anpassung von Internetauftritten die Möglichkeiten der Darstellung prüfen. Die Anbringung von StVO-konformen Schildern ist an enge Vorgaben gebunden, die hier nicht erfüllt sind. Um den „Schilderwald" nicht zusätzlich wachsen zu lassen, sollen auch keine ent- sprechenden Schilder aufgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) keine Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am 08.06.2016 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kennzeichnung in Plänen Grundsätzlich ist eine Kennzeichnung von Straßen mit Steigungen in einer gedruckten Karte, im Internetstadtplan oder auf einer Internetplattform möglich. Ebenso können Steigungen aus dem Digitalen Geländemodell des Liegenschaftsamts teilweise automatisch abgeleitet werden. Eintragungen der Steigungen im amtlichen Stadtplan 1: 20 000 können bei einem Neudruck des Stadtplanes aus Gründen der Lesbarkeit nicht berücksichtigt werden. Anders bei Stadtteil- plänen, die einen großen Maßstab aufweisen und entsprechend übersichtlicher gestaltet wer- den. Auf einer Internetplattform kann ein Eintrag der Steigungen beziehungsweise eine Eig- nung zur Befahrbarkeit abgebildet werden. Beschilderung Grundsätzlich ist auf Gefahrenstellen nur dort hinzuweisen, wo der Verkehrsteilnehmer mit einer Gefahrenstelle nicht rechnen kann. In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist zu „Steigungen" geregelt, dass die Zeichen 108 Gefälle und 110 Steigung nur dann angeordnet werden dürfen, wenn der Verkehrsteilnehmer die Steigung oder das Gefälle nicht rechtzeitig er- kennen oder wegen besonderer örtlicher Verhältnisse oder des Streckencharakters die Stärke oder die Länge der Neigungsstrecke unterschätzen kann. Aufgrund der topographischen Lage müssen auch Ortsunkundige mit Steigungen über 6 Pro- zent rechnen. Zusätzliche Verkehrsschilder sollten zudem vermieden werden, da der Straßenraum teilweise mit Schildern überfrachtet ist und die Wahrnehmung weiterer Schilder erfahrungsgemäß immer mehr zurückgeht.

  • Protokoll TOP 32
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 28. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. September 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Erster Bürgermeister Wolfram Jäger 31. Punkt 32 der Tagesordnung: Kennzeichnung des Anstiegs von steilen Straßen und Wegen in Karlsruhe Antrag des Stadtrats Parsa Marvi und der Stadträtin Sibel Uysal (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23. August 2016 Vorlage: 2016/0515 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Uysal (SPD): Dieser Antrag ist im schönsten Stadtteil von Karlsruhe gebo- ren, nämlich in Grötzingen, wie Sie schon vermuten können. Denn durch die Tallage Grötzingens bedingt, gibt es viele Straßen und Wege, welche in die höheren Lagen von Grötzingen führen. Aber nicht nur in Grötzingen, sondern auch in anderen Stadtteilen von Karlsruhe gibt es Steigungen, die oftmals für Benutzer von elektronischen Behinder- tenfahrzeugen schwere Hindernisse darstellen. Für Menschen mit Mobilitätseinschrän- kungen, die auf Elektroscooter oder andere Behindertenfahrzeuge angewiesen sind, ist es deshalb wichtig zu wissen, ob sie den Grad des Anstiegs an steilen Straßen und We- gen bewältigen können, um eventuell damit verbundene Unfallrisiken vorzubeugen. Die Absicht dieses Antrags ist es nicht, einen Schilderwald zu fördern, sondern ganz im Gegenteil. Die Absicht ist, eine ökonomische Lösung für unsere Mitmenschen mit Mobi- litätseinschränkungen in unserer Stadt zu finden, beispielsweise in Form von interakti- ven Grafiken im Netz. Uns liegt besonders am Herzen, dass jeder Bürger in Karlsruhe selbständig am Leben teilhaben kann, ohne von anderen Menschen abhängig zu sein. Der Stadtplan für Menschen mit Behinderungen leistet schon einen Beitrag dazu. Wir erhoffen uns mit den konkreten Umsetzungsvorschlägen der Verwaltung, wie Eintrag der Steigungen auf einer Internetplattform und Eintragung der Steigungen in Stadtteil- - 2 - plänen bei Neuauflagen noch eine bessere Integration von Menschen mit Behinderung, die in der Stadt leben. Deshalb begrüßen wir die Vorschläge der Verwaltung, weil wir mit geringem Einsatz einen möglichst großen Nutzen erzielen werden. Jetzt schon herzlichen Dank an die Verwaltung für die nächstmögliche und hoffentlich schnellstmögliche Umsetzung. Stadträtin Wiedemann (CDU): Wir schließen uns dem Antrag an. Stadtrat Borner (GRÜNE): Wir können der Antwort der Stadtverwaltung in Gänze folgen. Der Antrag der SPD zur Kennzeichnung von steilen Straßen und Wegen hat für uns jedoch keine besondere Dringlichkeit, etwa fast so, wie ein Straßenplan, in dem alle Laternen der Stadt Karlsruhe eingezeichnet wären. Wichtiger als die Kennzeichnung von steilen Straßen ist für die GRÜNE-Fraktion, dass der Stadtplan für Menschen mit Behinderungen auf dem Laufenden gehalten und Geld und Schaffenskraft für die tat- sächliche Überwindung von Barrieren verwendet wird. Da aber die Stadtverwaltung sich nun tatsächlich dem Thema annehmen will, empfehle ich den Stadtplan der Stadt Lissabon in Portugal. Dort wurden Straßen entsprechend ihrer Steigung in unterschiedlichen Farben gekennzeichnet, etwa nach dem Motto: Bei grün geht es voran, bei rot musst zu schwitzen. Stadtrat Jooß (FDP): Wir nehmen den Antrag genauso an. Wir wollen a) kleinere Schilder und b) Kennzeichnung im Stadtplan. Der Vorsitzende: Ich habe die Antragstellerin so verstanden, als sei sie mit der Antwort zufrieden. Wenn die Einarbeitung in den Plan umgesetzt wird, ist das Ziel des Antrags erfüllt. Dann können wir ihn für erledigt erachten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 7. Oktober 2016