Klärwerk Karlsruhe, Bau einer Aktivkohleadsorption: Vergabe der Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung, Leistungsphase 5 bis 9 HOAI
| Vorlage: | 2016/0508 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.08.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.09.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0508 Verantwortlich: Dez.6 Klärwerk Karlsruhe, Bau einer Aktivkohleadsorption Vergabe der Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 16.09.2016 7 x Vorberaten Gemeinderat 20.09.2016 20 x genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe der folgenden Leistungen: Klärwerk Karlsruhe, Bau einer Aktivkohleadsorption Vergabe der Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI an die Firma Tuttahs & Meyer Ingenieurgesellschaft mbH, Bochum zum Angebot vom 24.05.2011/21.04.2016 abschließend mit 828.796,83 Euro. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 59.100.000 Euro 11.820.000 Euro 47.280.000 Euro Betrieb/Unterhaltung: ca. 1.610.000 Euro/a Kalk. Kosten: ca. 3.165.000 Euro/a Die Kosten sind gebührenfähig. Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.740212 Kontenart: 78720000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1.1 Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und der Leistungen Das Tiefbauamt beabsichtigt, den bestehenden Klärprozess im Klärwerk Karlsruhe durch den Neubau einer vierten Reinigungsstufe zu verbessern. Mit der Filtration in Verbindung mit einer Aktivkohleadsorptionsstufe sollen die Ablaufwerte Phosphor, Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) und Stickstoff im Ablauf der Kläranlage so verringert werden, dass auch zukünftig eine sichere Einhaltung der Überwachungswerte möglich ist. Darüber hinaus wird es durch den Be- trieb dieser zusätzlichen Reinigungsstufe möglich sein, Mikroschadstoffe und Spurenstoffe aus dem Abwasser zu entnehmen. Bei den Spurenstoffen handelt es sich um Medikamentenreste, Hormone, Röntgenkontrastmittel und ähnliche Stoffe mit nachweislich schädlicher Wirkung auf die aquatische Umwelt. Um die für die Projektvorstellung und die Mittelanmeldung im Haushaltsplan erforderliche Pla- nungstiefe zu erlangen, wurden im Jahr 2011 die Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Technische Leistungen, Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 4 (Genehmigungs- planung) für die Aktivkohleadsorption beauftragt. Diese Leistungsphasen sind inzwischen abge- schlossen, so dass zur weiteren Realisierung der Adsorptionsstufe die weiterführende Planung zu beauftragen ist. 1.2 Projektvorstellung beim Gemeinderat Vorstellung Filtration: Bauausschuss: 18.07.2014 Hauptausschuss: 07.10.2014 Vorstellung Rohrleitung, Adsorption: Bauausschuss: 08.04.2016 Hauptausschuss: 12.04.2016 1.3 Vergabeverfahren: EU-weites VOF-Verfahren Zur Gewinnung geeigneter Planer wurde im Jahr 2011 gemeinsam für die Filtrationsstufe und die Aktivkohleadsorption jeweils für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 8 (Ob- jektüberwachung) ein europaweites VOF-Verfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- wettbewerb durchgeführt. Als Ergebnis des Verfahrens wurde für den Anteil der Aktivkohlead- sorption das Büro Tuttahs & Meyer GmbH, Bochum, ausgewählt. Aus haushaltsrechtlichen Gründen erfolgte die Beauftragung nur für die Leistungsphasen 1 bis 4 der Honorarordnung für Ingenieure (HOAI) Fassung 2009. Nachdem die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sollen die anschließenden Leistungsphasen ebenfalls an das Büro Tuttahs & Meyer GmbH vergeben werden. 1.4 Angebotsbeurteilung mit Vergabevorschlag: Aufgrund eines erweiterten Leistungsbildes und einer zwischenzeitlich erfolgten Neufassung der HOAI (Fassung 2013) hat das Büro mit Datum vom 21.04.2016 ein ergänzendes Angebot ein- gereicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 a. Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 (Entwurfspla- nung) bis 8 ( Objektüberwachung): Dem VOF-Verfahren waren geschätzte Baukosten zu Grunde gelegt worden. Diese be- wegen sich innerhalb Honorartabellenwerten der HOAI. Entsprechend der HOAI sind dem tatsächlichen Honorar die anrechenbaren Kosten auf Basis der Kostenberechnung zu Grunde zu legen, und zwar in der bei Beauftragung gültigen Fassung, momentan Fassung 2013. Bei nun vorliegenden anrechenbaren Kosten von 14.968.592,83 € be- trägt das Ingenieurhonorar für die Objektplanung LPH 5 bis 8 377.547,40 Euro. Ergänzend soll für zusätzliche Leistungen (Ortstermine, Werksabnahmen etc.) ein Ho- norarrahmen vereinbart werden (Abrechnung auf Nachweis) 22.430,00 Euro. b. Zusätzlich Beauftragung Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke Leistungs- phase 9 (Objektbetreuung): Aufgrund der Komplexität des Projekts und der Personalsituation im Klärwerk soll zu- sätzlich die Leistungsphase 9 nach HOAI 2013 beauftragt werden. Diese Leistungsphase umfasst im Honorar allerdings nur 1 % des gesamten Leistungsbildes: 8.188,90 Euro. c. Ingenieurleistungen für technische Ausrüstung Leistungsphasen 5 (Entwurfs- planung) bis 8 ( Objektüberwachung): Da die anrechenbaren Kosten für die technische Ausrüstung die Honorartabellen der HOAI übersteigen, konnte das Honorar im VOF-Verfahren 2011 frei verhandelt und als Pauschale vereinbart werden. Trotz einer Steigerung der anrechenbaren Kosten bleibt Honorar weiterhin pauschaliert, es wird nur um die von der HOAI 2009 zur HOAI 2013 festgesetzten Honorarsteigerung der Honorartabelle erhöht auf 413.683,27 Euro. d. Zusätzlich Beauftragung Ingenieurleistungen für technische Ausrüstung Leis- tungsphase 9 (Objektbetreuung): Wie bei Pos. 2 soll aufgrund der Komplexität des Projekts und der Personalsituation im Klärwerk zusätzlich die Leistungsphase 9 nach HOAI 2013 beauftragt werden. Diese Leistungsphase umfasst im Honorar ebenfalls nur 1 % des Leistungsbildes: 6.947,26 Euro. Summe Honorare a. bis d. für Ingenieurleistungen Ingenieurbauwerke und technische Ausrüstung Leistungsphasen 5 bis 9: 828.796,83 Euro Das Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer mbH verfügt über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um die Arbeiten ordnungs- und termingemäß ausführen zu können, es soll den Auftrag erhalten. 1.5 Angaben über die Finanzierung (Haushaltsmittel, Verpflichtungsermächtigungen, Zuschüsse): Die erforderlichen Mittel stehen beim Projekt 7.740212 (Filtration/Adsorption Klärwerk) zur Verfügung. Für den Bau der Adsorptionsstufe hat das Land Baden-Württemberg einen Zuschuss in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Baukosten in Aussicht gestellt, da dieses Vorhaben aus Sicht des Umweltministeriums als sehr wichtig und bedeutsam eingestuft wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung durch den Bauausschuss die Vergabe folgender Leistungen: Klärwerk Karlsruhe, Bau einer Aktivkohleadsorption Vergabe der Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Technische Aus- rüstung, Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI an die Firma Tuttahs & Meyer Ingenieurgesellschaft mbH, Bochum zum Angebot vom 24.05.2011/21.04.2016 abschließend mit 828.796,83 Euro. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. 2. Der Aufwand wird beim PSP-Element 7.740212.700.001/002 (Filtration/ Aktivkohleadsorption Klärwerk, bauliche/technische Anlagen) verrechnet.
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 28. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. September 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Erster Bürgermeister Wolfram Jäger 19. Punkt 20 der Tagesordnung: Klärwerk Karlsruhe, Bau einer Aktivkohle- adsorption: Vergabe der Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Tech- nische Ausrüstungen, Leistungsphase 5 bis 9 HOAI Vorlage: 2016/0508 Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung durch den Bauausschuss die Vergabe folgender Leistungen: Klärwerk Karlsruhe, Bau einer Aktivkohleadsorption Vergabe der Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI an die Firma Tuttahs & Meyer Ingenieurgesellschaft mbH, Bochum zum Angebot vom 24.05.2011/21.04.2016 abschließend mit 828.796,83 Euro. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. 2. Der Aufwand wird beim PSP-Element 7.740212.700.001/002 (Filtration/ Aktivkohleadsorption Klärwerk, bauliche/technische Anlagen) verrechnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Bauausschuss. Stadtrat Pinter (GRÜNE): Bitte erlauben Sie mir ein kurzes Statement zur 4. Reini- gungsstufe der Kläranlage Karlsruhe. - 2 - Für mich als Grüner und als einer, der 40 Jahre im Gewässerschutz tätig war, ist es na- türlich ein großartiges Ereignis, dass hier in Karlsruhe die 4. Reinigungsstufe eingeführt werden soll. Mit der 4. Stufe werden eine Vielzahl von Stoffen, angefangen von Hor- monen, Medikamenten und Industriechemikalien an Aktivkohle absorbiert und so vom Gewässer ferngehalten. Das ist nicht nur für das Rheinökosystem gut, sondern auch für die Unterlieger in Nord- rhein-Westfalen und in Holland, weil sie ihr Trinkwasser mangels guter Grundwasser- qualität aus dem Wasser des Rheins aufbereiten müssen. Also, alles gut, rundum gut, Lob und Anerkennung. Der Vorsitzende: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann würde ich auch hier die Abstimmungsprozedur einleiten. – Das sind 45 Ja-Stimmen und damit einstimmige Annahme. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 7. Oktober 2016