Zuschusskürzungen bei der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur

Vorlage: 2016/0505
Art: Anfrage
Datum: 19.08.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.09.2016

    TOP: 45

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Zuschusskürzungen bei KEK
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) vom: 17.08.2016 Vorlage Nr.: 2016/0505 Zuschusskürzungen bei der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.09.2016 45 x 1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Auswirkungen der vorgeschlagenen Zuschusskürzungen in Höhe von 12 % bei der KEK im Rahmen der Klimaziele der Stadt Karlsruhe? 2. Welche Strukturänderungen im Hinblick auf die von der KEK durchgeführten Projekte werden durch die vorgeschlagene Einsparsumme erwartet? Welche Projekte müssen aufgrund man- gelnder Finanzierung aufgegeben werden? 3. Welche Auswirkungen werden die Einsparvorschläge auf das bei der KEK beschäftige Personal haben? Werden befristete Verträge nicht verlängert werden können? Wird ggf. ein Weg gese- hen bestehende Arbeitsplätze zu erhalten? 4. Wie würde sich eine Zuschusskürzung im vorgeschlagenen Umfang auf die Kofinanzierung anderer Institutionen auswirken? Die Stadt Karlsruhe und die Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) planen, die jährlichen Zuschüsse an die KEK in starkem Umfang zu reduzieren. Dabei sollen die bisher hälftig durch Stadt und SWK finan- zierten Zuschüsse von insgesamt ca. 500.000 € jährlich um 60.000 € bis spätestens 2022 reduziert werden. Mit dieser Summe würden Einschnitte im Umfang von 12 % auf die KEK zukommen. Das ist deutlich mehr als in anderen Bereichen an Einsparungen vorgesehen ist. Die Stadt Karlsruhe hat sich für den Klimaschutz ambitionierte Ziele gesetzt und arbeitet an einer Ent- wicklung hin zur nachhaltigen und klimafreundlichen Kommune. Sie verfolgt das Ziel, bis 2050 Kli- maneutralität zu erreichen. Bis 2020 soll dabei bereits die Formel „2-2-2“ verwirklicht werden, die vorsieht jährlich jeweils um zwei Prozent die CO2-Emissionen und den Endenergieverbrauch zu senken sowie bei letzterem den Anteil erneuerbarer Energien zu verdoppeln. Jedoch konnten die CO2- Emissionen seit 2009 nicht reduziert werden. Dementsprechend müssen hier verstärkte Anstrengungen erfolgen. Neben einem Imagefaktor für die Stadt Karlsruhe und ihre innovativen Wirtschaftszweige in diesem Bereich ist der kommunale Klimaschutz unerlässlich zur Erreichung internationaler Klimaziele, zu de- nen sich die Stadt Karlsruhe bekennt, sowie für die Verbesserung mikroklimatischer Bedingungen. Durch die starken vorgeschlagenen Kürzungen befürchtet die GRÜNE Fraktion eine Abkehr von der konsequenten Verfolgung dieser Ziele. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Die KEK ist Kompetenzstelle und Partner der Stadt zur Umsetzung kommunaler Projekte und damit ein wichtiger Schlüsselakteur für den kommunalen Klimaschutz. Im Gegensatz zu den SWK und kommerziellen Ingenieurbüros sind für die KEK besonders solche Projekte relevant, die aus rein wirt- schaftlicher Perspektive nicht attraktiv erscheinen, aber zu einem großen Mehrwert für den Klima- schutz und ökologischen Faktoren führen. Doch gerade diese Projekte sind nach Einschätzung der GRÜNEN Fraktion durch die vorgesehene Mittelkürzung gefährdet. Auch der Erhalt bestehender Arbeitsplätze darf durch Sparmaßnahmen nicht gefährdet werden, um dem Leitgedanken der Konsolidierung zu entsprechen. Dadurch soll gewährleistet werden, bestehen- de Strukturen nicht zu zerstören. unterzeichnet von: Zoe Mayer Renate Rastätter Dr. Ute Leidig

  • Stellungnahme TOP 45
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) vom: 17.08.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0505 Dez. 4 Zuschusskürzungen bei der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.09.2016 45 x Vorbemerkung: Die KEK erhält seit ihrer Gründung 2009 hälftige Zuschüsse ihrer beiden Gesellschafter. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH steuert 250.000 Euro (netto) bei, die Stadt Karlsruhe den gleichen Betrag brutto. Die KEK versteuert die Zuschüsse, so dass ihr in 2016 netto 483.645 im Jahres- budget als Grundfinanzierung zur Verfügung stehen. Ende 2015 war die KEK wie andere kommunale Gesellschaften aufgefordert, einen Beitrag zur Haushaltsstabilisierung zu leisten. Nach mehreren Gesprächen zwischen den Gesellschaftern Stadt und Stadtwerke Karlsruhe GmbH und unter Einbeziehung des Umweltamtes und der Ge- schäftsführung der KEK sollen die seit 2009 bestehenden Grundzuschüsse an die KEK auf Be- schluss der Gesellschafterversammlung vom Juli 2016 wie folgt gekürzt werden:  Seitens des Gesellschafters Stadtwerke Karlsruhe GmbH: 2017 um 10.000 €, 2018 um weitere 20.000 €, insgesamt also um 30.000 €;  Seitens des Gesellschafters Stadt Karlsruhe um 30.000 €, vorgesehen erstmals ab 2021, je nach Finanzlage der Gesellschaft auch früher, spätestens aber 2022. Mit der verzöger- ten Kürzung soll der KEK Gelegenheit gegeben werden, ihre Projekte und ihr Budget entsprechend anzupassen. Da Gründung und Finanzierung der KEK durch Gemeinderatsbeschluss erfolgte, soll auch die Änderung der Finanzierung durch den Gemeinderat beschlossen werden. Hierzu ist nach Vorbe- ratungen in der Haushaltsstrukturkommission und dem Hauptausschuss vorgesehen, die Ent- scheidung über die Mittelkürzung auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 22. November 2016 zu nehmen. 1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Auswirkungen der vorgeschlagenen Zu- schusskürzungen in Höhe von 12 % bei der KEK im Rahmen der Klimaziele der Stadt Karlsruhe? Die Gründung der KEK und die ihr im Gesellschaftsvertrag vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben waren 2009 Teil des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Karlsruhe. Als gemeinnützige Gesellschaft sollte die KEK einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten, die mit der 2-2-2 Formel und dem Gesamtziel einer klimaneutralen Stadt Karlsruhe bis 2050 konkretisiert sind. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Projekte der KEK zielen primär auf diejenigen Zielgruppen ab, die einen wichtigen Beitrag für die Klimaziele der Stadt leisten können. Da diese Projekte überwiegend nicht wirtschaftlich sind und aufgrund der Gemeinnützigkeit der KEK auch nicht überwiegend gewinnorientiert sein dürfen, kann eine Kürzung bei der Grundfinanzierung auch zu einer geringeren Leistungsfähig- keit führen. 2. Welche Strukturänderungen im Hinblick auf die von der KEK durchgeführten Projek- te werden durch die vorgeschlagene Einsparsumme erwartet? Welche Projekte müs- sen aufgrund mangelnder Finanzierung aufgegeben werden? Mit einer verringerten Grundfinanzierung muss die KEK verstärkt ihre Projekte nicht wie bisher vorrangig unter ökologischen, sondern verstärkt unter ökonomischen Aspekten auswählen. Sie wird daher bei Leistungen versuchen, marktkonforme Tagessätze anzusetzen, wo dies möglich ist. Vor allem innerhalb des Konzern Stadt hatte die KEK sich häufig auf niedrige Deckungsbei- träge beschränkt oder in Einzelfällen darauf komplett verzichtet, sofern beim Projektpartner keine Finanzmittel zur Verfügung standen oder deren Bewilligung lange Vorlaufzeiten benötigt hätte, in denen positive Klimaeffekte ungenutzt geblieben wären. Kritisch überprüft wird vor allem die Fortführung von Projekten ohne jegliche Kostenerstattung. Hierzu zählt beispielsweise das interaktive Solarkataster. 3. Welche Auswirkungen werden die Einsparvorschläge auf das bei der KEK beschäf- tigte Personal haben? Werden befristete Verträge nicht verlängert werden können? Wird ggfs. ein Weg gesehen, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten? Die Mittelkürzung von 60.000 Euro p.a. entspricht etwa den arbeitgeberseitigen Kosten einer Vollzeitstelle. In den zurückliegenden Jahren war es gelungen, über selbst erwirtschaftete Erlöse Gehalts- und Kostensteigerungen der KEK aufzufangen, so dass die Geschäftsführung davon ausgeht, dass die fünf Stellen des Kernpersonals auch künftig nicht gefährdet sind. Eine befris- tete Teilzeitstelle, die ab Jahresbeginn 2017 unbesetzt ist, kann jedoch ohne derzeit gesicherte Gegenfinanzierung nicht erneut ausgeschrieben werden. Eine zweite befristete Stelle, die Ende 2019 ausläuft, ist ebenfalls im mittelfristigen Erfolgsplan ab 2020 nicht mehr enthalten. 4. Wie würde sich eine Zuschusskürzung im vorgeschlagenen Umfang auf die Kofinan- zierung anderer Institutionen auswirken? In den meisten Projekten der KEK ist eine Kofinanzierung durch die KEK vorgesehen. Diese schwankt zwischen 10 und 50 Prozent, je nach Förderprogramm. Zu Beginn der Tätigkeit der KEK war für das Geschäftsjahr 2010 eine Kofinanzierung von Projekten durch die KEK in Höhe von 70.000 Euro vorgesehen, von denen die KEK mindestens 40.000 € selbst erwirtschaften und über Förderprogramme akquirieren sollte. Seit dieser Zeit haben sich die Gesamterlöse der KEK (ohne Gesellschafterzuschüsse) auf aktuell über 500.000 € erhöht. Daraus werden über die ursprüngliche Personalausstattung mit 5 Mitarbeitern hinaus aktuell weitere 10 Mitarbeiter fi- nanziert. Die Fördermittel stammen überwiegend vom Land (Programme Klimaschutz Plus, Kompetenzstelle Energieeffizienz Mittlerer Oberrhein – KEFF) oder vom Bund (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Quartierskonzepte). Zusammenfassend generiert die KEK somit aus einem Euro Grundfinanzierung durch die Gesell- schafter mehr als einen weiteren Euro, der in den Klimaschutz in Karlsruhe investiert wird. Im gleichen Verhältnis, in dem sich die Grundzuschüsse an die KEK verringern, wird auch eine ver- ringerte Nutzung von Fördermitteln zur Kofinanzierung von Projekten erwartet.

  • Protokoll TOP 45
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 28. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. September 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Erster Bürgermeister Wolfram Jäger 46. Punkt 45 der Tagesordnung: Zuschusskürzungen bei der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur Anfrage der Stadträtinnen Zoe Mayer, Renate Rastätter und Dr. Ute Leidig (GRÜNE) vom 17. August 2016 Vorlage: 2016/0505 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 45 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Oktober 2016