Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)

Vorlage: 2016/0490
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.08.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.09.2016

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Entwässerungsgebührensatzung 2017
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0490 Verantwortlich: Dez.6 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 13.09.2016 6 x vorberaten Gemeinderat 20.09.2016 6 x genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“ vom 16.12.2014, b) - die Verrechnung der Kostenunter- und -überdeckungen gemäß Anlage 4. - im Bereich Schmutzwassergebühr die Einbeziehung des saldierten Ergebnisses aus 2014 in Höhe von -402.025,35 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 sowie die Einbeziehung ei- nes Teilbetrags in Höhe von 1.450.000,00 Euro des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2015 in die Gebührenkalkulation 2018, - im Bereich Niederschlagswassergebühr die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergeb- nisses 2014 in Höhe von -276.543,58 Euro, aus 2015 in Höhe des Teilbetrags von - 265.000 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 sowie die Einbeziehung eines Teilbetrags in Höhe von -189.435,42 Euro des Ergebnisses aus 2015 in die Gebührenkalkulation 2018. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Die Aufwendungen und Erträge sind im Entwurf des Doppelhaushalt 2017/2018 eingeplant. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Ge me in- de- rat be nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer "Satzung zur Änderung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung" (Entwässerungsgebührensatzung) hat zum Gegenstand: 1. Eine Anpassung der Entwässerungsgebühren zum 01.01.2017 wie folgt: a) Schmutzwassergebühr (nach Frischwasserbezug) bisher 1,37 Euro/Kubikmeter künftig 1,59 Euro/Kubikmeter b) Niederschlagswassergebühr (flächenbezogen) pro Jahr bisher 4,00 Euro/10 Quadratmeter künftig 4,15 Euro/10 Quadratmeter c) Entwässerungsgebühr für die Einleitung von Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird bisher 0,44 Euro/Kubikmeter künftig 0,46 Euro/Kubikmeter d) Entwässerungsgebühr für die Einleitung von Grundwasser, das dem Klärwerk zugeführt wird bisher 1,37 Euro/Kubikmeter künftig 1,59 Euro/Kubikmeter e) Gebühr für Grubeninhalte bisher 3,94 Euro/Kubikmeter künftig 4,95 Euro/Kubikmeter. 2. In § 5 der Satzung einen zusätzlichen Absatz 5 mit der Regelung, dass im Falle einer nach- träglich eintretenden Steuerpflicht die Gebührensätze als Nettobeträge gelten und die Steuer nachgefordert werden kann. Zu 1. Gebührenanpassung Ausgangslage Die letzte Gebührenanpassung fand zum 01.01.2015 statt. Die Schmutzwassergebühr wurde seinerzeit auf 1,37 Euro/Kubikmeter erhöht und die Niederschlagswassergebühr auf 4,00 Euro/10 Quadratmeter abgesenkt. Der Teilhaushalt 7400 -Stadtentwässerung- weist aus Vorjahren noch Über- und Unterdeckungen auf, die mit dieser Gebührenkalkulation zum Teil ausgeglichen werden sollen (siehe Anlage 4). Im Gebührenbereich Schmutzwasser wird die Unterdeckung aus 2014 in Höhe von -702.025,35 Euro mit einem Teilbetrag in Höhe von 300.000 Euro aus der Überdeckung aus 2015 verrechnet. Das saldierte Ergebnis aus 2014 von -402.025,35 Euro wird in der Gebührenkalkulati- on 2017 berücksichtigt. Zusätzlich wird in der Kalkulation 2018 ein weiterer Teilbetrag der Über- deckung 2015 in Höhe von 1.450.000,00 Euro berücksichtigt. Es verbleibt eine bis spätestens in der Gebührenkalkulation 2020 auszugleichende Überdeckung von 827.877,44 Euro. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Gebührenbereich Niederschlagswasser wird die Unterdeckung 2014 in Höhe von 276.543,58 Euro sowie einen Teilbetrag in Höhe von 265.000,00 Euro aus der Unterdeckung 2015 in der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigt. Die restliche Unterdeckung aus 2015 in Höhe von 189.435,42 Euro wird in der Gebührenkalkulation 2018 berücksichtigt. Gebührenfähige Kosten Grundlage für die Gebührenkalkulation bildet der Entwurf des Haushaltsplanes des Teilhaus- halts 7400 für die Jahre 2017 und 2018. Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatz- fähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung dürfen Aufwendungen, die außerhalb der Abwasserbeseitigung entstehen, nicht enthalten (§ 14 KAG). Diese sind bereits herausgerechnet und nicht Gegenstand des Gebührenbedarfs. Insbesondere bleibt der Teilauf- wand, der auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfällt, außer Betracht (§ 17 Abs. 3 KAG). Dieser Aufwand wird als interne Leistungsverrechnung aus dem THH 6600 Tiefbau (Straßen) erstattet. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2016 ergibt sich für die Kalkulation eine Erhöhung der Kosten von ca. 1,7 Millionen Euro und für 2018 eine Erhöhung von ca. 3,6 Millionen Euro. Die- se ergeben sich neben den allgemeinen Tarif- und Kostensteigerungen überwiegend aus einer Steigerung der kalkulatorischen Abschreibungen durch Inbetriebnahme erneuerter Anlagenteile der mechanischen Reinigungsstufe und der Erneuerung der Leittechnik und der Schlammver- brennungsanlage 2. Diese Anlagenteile waren nach langjährigem Betrieb verschlissen und muss- ten mit einem Aufwand von zusammen ca. 46 Millionen Euro von Grund auf erneuert werden. Die weitere Erhöhung der Kosten von 2017 auf 2018 wird neben allgemeinen Kostensteigerun- gen überwiegend verursacht durch erhöhte Sach- und Personalkosten und insbesondere kalku- latorische Abschreibungen wegen der geplanten Inbetriebnahme der Flockungsfiltrationsanlage. Zur Verbesserung der Reinigungsleistung soll der Klärprozess im Klärwerk Karlsruhe erweitert werden. In einem ersten Bauabschnitt wird derzeit eine Flockungsfiltration mit einem Gesamt- aufwand von 34,1 Millionen Euro errichtet. Nach Inbetriebnahme der Filtration wird für die bei- den Parameter „organische Restverschmutzung" (gemessen als Chemischer Sauerstoffbedarf, CSB) und Phosphor (P), die in Form von Feinststoffen in den Ablauf gelangen eine deutliche Verbesserung erwartet. Beide Parameter sind von großer Bedeutung für die Gewässergüte Durch einen zusätzlichen Ausbauschritt, nämlich den Bau einer Adsorptionsstufe, ist neben ei- ner weiteren deutlichen Reduzierung der bereits genannten Parameter (CSB und P) auch die Entfernung von Spurenstoffen, wie Medikamentenrückstände, Hormonstoffe, Röntgenkon- trastmittel etc. aus dem System möglich. Die letztgenannten Stoffe können mit der herkömmli- chen Reinigungstechnik nicht entfernt werden und gelangen bisher unbehandelt ins Gewässer. Die Adsorptionsstufe wird allerdings frühestens im Jahr 2020 in Betrieb gehen. Diese Investition wird daher erst in die Gebührenkalkulationen ab 2020 einfließen. Die Thematik Spurenstoffelimination ist ein umweltpolitisches Schwerpunktthema der Landes- regierung. Aus diesem Grund wird das Land den weiteren Klärwerksausbau mit 20 Prozent be- zuschussen. Zudem besteht die Möglichkeit, diese Investitionen für zwei mal drei Jahre mit der an das Land zu entrichtende Abwasserabgabe zu verrechnen mit einem Gesamtvolumen von ca. 7,8 Millionen Euro. So bietet sich nun die große Chance und Gelegenheit, mit dem Bau einer kombinierten Filtrations- und Adsorptionsstufe (im Anschluss an den bisherigen Prozess), eine deutliche Verbesserung der Reinigungsleistung zu erreichen und erstmals Spurenstoffe in gro- ßem Umfang zu entfernen. Dies ist in zweifacher Hinsicht ein äußerst wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen auf Basis der Anschaffungs- und Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Herstellungskosten. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an den üblichen Werten. Der Zinssatz für die Ermittlung der Verzinsung des Anlagenkapitals wird ab 2016 von bisher 4,5 Pro- zent auf 3 Prozent abgesenkt (siehe Anlage 5). Die sich hierdurch ergebenden Absenkungen der kalkulatorischen Zinsen können die steigenden kalkulatorischen Abschreibungen jedoch nicht ausgleichen. Die umfangreichen Investitionen im Klärwerk führen zu steigenden kalkulatorischen Abschrei- bungen ausschließlich im Bereich der Abwasserreinigung und fließen überwiegend in die Kal- kulation der Schmutzwassergebühren ein. Daher steigen die Niederschlagswassergebühren we- sentlich geringer als die Schmutzwassergebühren an. Nur aufgrund der unterschiedlichen Berücksichtigung der Über- bzw. Unterdeckungen aus Vor- jahren können für die Jahre 2017 und 2018 gleichbleibende Gebührensätze erreicht werden. Prognoseentscheidungen Für die Kalkulationen der Jahr 2017 und 2018 werden jeweils gebührenpflichtige Wassermen- gen von 18.066.100 Kubikmeter zugrunde gelegt. Diese Werte basieren auf der von der Stadt- werke Karlsruhe GmbH ermittelten gebührenpflichtigen Frischwassermenge des Jahres 2015 zuzüglich darüber hinaus zu erwartender umfangreicher Grundwassereinleitungen aus Bau- maßnahmen und sonstiger kleinerer Einleitungen. Die gebührenrelevante abflusswirksame Versiegelungsfläche für das gesamte Stadtgebiet (ohne öffentliche Straßen, Wege und Plätze) beträgt für 2017 ca. 18,630 Millionen Quadratmeter und für 2018 18,670 Millionen Quadratmeter. Gebührensätze Unter Zugrundelegung des gebührenfähigen Aufwandes und der Prognoseentscheidungen er- geben sich ab 01.01.2017 folgende Gebührensätze: Die Schmutzwassergebühr beträgt 1,59 Euro/Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr be- trägt 4,15 Euro/10 Quadratmeter versiegelte Fläche und Jahr. Für die Anlieferung von Grubeninhalten im Klärwerk und Kanalbetrieb wird eine Gebühr von 4,95 Euro/Kubikmeter erhoben. Der Mehrbetrag zur normalen Abwassergebühr ergibt sich aus dem höheren Verschmutzungsgrad. Für unverschmutztes nicht dem Klärwerk zugeführtes Grundwasser wird eine reduzierte Gebühr erhoben, da nur eine Teilleistung "Abwasserableitung" erbracht wird. Der Gebührensatz beträgt 0,46 Euro/Kubikmeter. Diese Gebühr wird trotz insgesamt gestiege- ner Kosten nur leicht erhöht, da sich die Kostenanteile weiter in Richtung der Abwasserreini- gung verschoben haben, welche für die hier vorliegende Einleitung in den Regenwasserkanal nicht zum Tragen kommt. Gebührenvergleich mit den deutschen Großstädten Laut einer Umfrage der Stadt Düsseldorf unter den deutschen Großstädten betrug im Jahr 2015 die durchschnittliche Schmutzwassergebühr 2,33 Euro/Kubikmeter und die durchschnittliche Niederschlagswassergebühr 9,90 Euro/10 Quadratmeter pro Jahr. Damit wird die Stadt Karlsru- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 he auch künftig mit den neuen Entwässerungsgebühren einen der besten, das heißt für die Gebührenzahler günstigsten Ränge einnehmen. Zu 2. Regelung nachträglich eintretende Steuerpflicht Die Einführung einer Steuerpflicht auch für den hoheitlichen Bereich der Abwasserbeseitigung ist immer wieder in der Diskussion. Die bisherige Satzung enthält keine Regelung für den Fall einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht. Um bei Bedarf die Steuern bei den Gebührenzah- lern auch nachfordern zu können, soll § 5 Absatz 5 neu in die Satzung aufgenommen werden. Dieser Vorlage sind zum Nachweis und zur Information folgende Anlagen beigefügt: - als Anlage 1 Entwurf einer „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“ - als Anlage 2 Gesamtübersicht der vorgesehenen ansatzfähigen Kosten/Erlöse des Teilhaus- halts 7400 (Abwasserbeseitigung) für die Haushaltsjahre 2017und 2018, - als Anlage 3 die Ermittlung des Gebührenbedarfs und des Gebührenaufkommens für die Haushaltsjahre 2017 und 2018, - als Anlage 4 die Darstellung des Ergebnisausgleichs nach § 14 Absatz 2 des Kommunalab- gabengesetzes, - als Anlage 5 die Berechnung des Zinssatzes für die Ermittlung der Verzinsung des Anlage- kapitals - als Anlagen 6 - 8 die Kalkulation der Entwässerungsgebührensätze Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensat- zung)“ vom 16.12.2014, b) - die Verrechnung der Kostenunter- und -überdeckungen gemäß Anlage 4, - im Bereich Schmutzwassergebühr die Einbeziehung des saldierten Ergebnisses aus 2014 in Höhe von -402.025,35 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 sowie die Einbeziehung eines Teilbetrags in Höhe von 1.450.000,00 Euro des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2015 in die Gebührenkalkulation 2018, - im Bereich Niederschlagswassergebühr die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2014 in Höhe von -276.543,58 Euro, aus 2015 in Höhe des Teilbetrags von -265.000 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 sowie die Einbeziehung eines Teilbe- trags in Höhe von -189.435,42 Euro des Ergebnisses aus 2015 in die Gebührenkalkulati- on 2018.

  • Anlage 1 Entwässerungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe Über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Art. 9 Gesetz zur Änderung der GemO, des GKZ und anderer Gesetzte vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1153), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 20. September 2016 folgende Satzung zur Änderung der Entwässerungsgebührensatzung beschlossen: Artikel 1 § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Gebührensätze (1) Die Gebühren betragen: 1,59 Euro je m³ Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) zuzüglich 4,15 Euro je 10 m² versiegelte Fläche und Jahr (Niederschlagswassergebühr). (2) Die Gebühr für Grubeninhalte beträgt 4,95 Euro je m³. (3) Für die Einleitung von Grundwasser gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird, beträgt die Gebühr 0,46 Euro je m³. Für die Einleitung von Grundwasser gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3, das dem Klärwerk zugeführt wird, beträgt die Gebühr 1,59 Euro je m³. (4) Für die Beschaffung, den Einbau und die Unterhaltung von Messeinrichtungen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3, die nicht zugleich der Wassergeldberechnung durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH dienen, wird ein Zuschlag zur Entwässerungsgebühr erhoben. Die Höhe des Zuschlags entspricht der Höhe des Entgelts, das die Stadtwerke Karlsruhe GmbH nach dem jeweils gültigen Tarif für die Benutzung von Wasserzählern erhebt (Messpreis). (5) Im Falle einer nach Erlass der Satzung eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die entsprechende Steuer kann ab dem Geltungsbeginn der Steuer vom Gebührenpflichtigen gefordert werden.“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 2a Entwässerungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe - Tiefbauamt Ansatzfähige Kosten/Erlöse Anlage 2 a Ansatzfähige Kosten/Erlöse HJ 2017 THH7400AbwasserbeseitigungGesamt-Anteil Anteil HJ 2017 betrag Niederschlagswasser (NW)Schmutzwasser (SW) EUROEUROEURO 12345 Lfd. Betriebskosten ohne kalkulatorische Kosten 4000 0000Personalaufwendungen11.489.400 3.240.735 8.248.665 4100 0000Versorgungsaufwendungen- - - 4200 0000Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen10.974.200 1.457.518 9.516.682 4300 0000Transferaufwendungen170.000 11.220 158.780 4400 0000Sonst. ordentliche Aufwendungen1.142.700 357.351 785.349 4811 0000Aufwendungen f. Interne Leistungen (Belastungen)2.861.974 797.844 2.064.130 Summe Betriebskosten ohne kalk. Kosten26.638.274 5.864.668 20.773.606 Kalkulatorische Kosten 9800 0000kalkulatorische Abschreibungen12.568.459 9811 0000Kalkulatorische Zinsen8.775.154 Summe kalkulatorische Kosten21.343.613 8.048.025 13.295.588 Summe Kosten47.981.887 13.912.693 34.069.194 Laufende Betriebserlöse 3300 0000Gebühren und ähnliche Abgaben (ohne Entwässerungsgebühren)300.000 - 167.835 - 132.165 - 3410 0000Privatrechtliche Leistungsentgelte172.120 - 79.022 - 93.098 - 3420 0000Kostenerstattungen und Umlagen3.795.000 - 298.867 - 3.496.133 - 3500 0000Sonstige ordentliche Erträge- - - 3711 0000Aktivierte Eigenleistungen1.291.360 - 531.285 - 760.075 - 3811 9000Sonstige Erträge für interne Leistungen1.285.500 - 719.173 - 566.327 - Summe Erlöse (ohne Anteil kalk.Erlöse)6.843.980 - 1.796.182 - 5.047.798 - Kalkulatorische Erlöse- 9731 0000Auflösung Sonderposten aus Zuweisungen804.861 - 373.974 - 430.887 - 9711 0000Kalkulatorische Zinsen Sonderposten (Zuweisungen)481.200 - 210.592 - 270.608 - Summe kalkulatorische Erlöse1.286.061 - 584.566 - 701.495 - - Gesamterlöse (ohne Entwässerungsgebühren)8.130.041 - 2.380.748 - 5.749.293 - - Gesamtergebnis Plan 201739.851.846 11.531.945 28.319.901 Nicht gebührenfähige Kosten74.881 - 27.062,00 - 47.819 - Gebührenfähige Kosten vor Abzug f. Straßenentwässerung39.776.965 11.504.883 28.272.082 Straßenentwässerungskosten gem. Gutachten 10,8439552849863%37,4918737010636%0% 4.313.396 - 4.313.396 - - Gebührenfähige Kosten nach Abzug Straßenentwässerung35.463.569 7.191.487 28.272.082 Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG Unterdeckung aus 2014978.568,93 276.543,58 702.025,35 Unterdeckung aus 2015265.000,00 265.000,00 - Überdeckung aus 2015300.000,00 - 300.000,00 - Überdeckung /Unterdeckung saldiert943.568,93 541.543,58 402.025,35 Gebührenbedarf 201736.407.137,93 7.733.030,58 28.674.107,35 13.295.588 8.048.025 TBA E1 HL Kalkulation 2017 Stand 2016.06.24.xlsx Anl. 2a Plan 17 Kost.Verteilung

  • Anlage 2b Entwässerungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe - Tiefbauamt Ansatzfähige Kosten/Erlöse Anlage 2 b Ansatzfähige Kosten/Erlöse HJ 2018 THH7400AbwasserbeseitigungGesamt-Anteil Anteil HJ 2018 betrag Niederschlagswasser (NW)Schmutzwasser (SW) EUROEUROEURO 12345 Lfd. Betriebskosten ohne kalkulatorische Kosten 4000 0000Personalaufwendungen11.902.700 3.357.313 8.545.387 4100 0000Versorgungsaufwendungen- - - 4200 0000Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen10.974.200 1.457.518 9.516.682 4300 0000Transferaufwendungen170.000 11.220 158.780 4400 0000Sonst. ordentliche Aufwendungen1.142.700 357.351 785.349 4811 0000Aufwendungen f. Interne Leistungen (Belastungen)2.907.509 816.045 2.091.464 Summe Betriebskosten ohne kalk. Kosten27.097.109 5.999.447 21.097.662 Kalkulatorische Kosten 9800 0000kalkulatorische Abschreibungen13.559.720 9811 0000Kalkulatorische Zinsen9.212.760 Summe kalkulatorische Kosten22.772.480 8.241.542 14.530.938 Summe Kosten49.869.589 14.240.989 35.628.600 Laufende Betriebserlöse 3300 0000Gebühren und ähnliche Abgaben (ohne Entwässerungsgebühren)300.000 - 167.835 - 132.165 - 3410 0000Privatrechtliche Leistungsentgelte167.589 - 76.487 - 91.102 - 3420 0000Kostenerstattungen und Umlagen3.795.000 - 298.867 - 3.496.133 - 3500 0000Sonstige ordentliche Erträge- - - 3711 0000Aktivierte Eigenleistungen742.140 - 305.327 - 436.813 - 3811 9000Sonstige Erträge für interne Leistungen1.285.500 - 719.173 - 566.327 - Summe Erlöse (ohne Anteil kalk.Erlöse)6.290.229 - 1.567.689 - 4.722.540 - Kalkulatorische Erlöse- 9731 0000Auflösung Sonderposten aus Zuweisungen839.628 - 372.699 - 466.929 - 9711 0000Kalkulatorische Zinsen Sonderposten (Zuweisungen)487.216 - 201.756 - 285.460 - Summe kalkulatorische Erlöse1.326.844 - 574.455 - 752.389 - - Gesamterlöse (ohne Entwässerungsgebühren)7.617.073 - 2.142.144 - 5.474.929 - - Gesamtergebnis Plan 201842.252.516 12.098.845 30.153.671 Nicht gebührenfähige Kosten73.109 - 26.492 - 46.617 - Gebührenfähige Kosten vor Abzug f. Straßenentwässerung42.179.407 12.072.353 30.107.054 Straßenentwässerungskosten gem. Gutachten 10,6997197566196%37,3835849079604%0% 4.513.078 - 4.513.078 - - Gebührenfähige Kosten nach Abzug Straßenentwässerung37.666.329 7.559.275 30.107.054 Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG Unterdeckung aus 2015189.435,42 189.435,42 - Überdeckung 20151.450.000,00 - 1.450.000,00 - Überdeckung /Unterdeckung saldiert1.260.564,58 - 189.435,42 1.450.000,00 - Gebührenbedarf 201836.405.764,42 7.748.710,42 28.657.054,00 14.530.938 8.241.542 TBA E1 HL Kalkulation 2018 Stand 2016.06.24.xlsx Anl. 2b Plan 18 Kost.Verteilung

  • Anlage 3a Entwässerungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    WassermengenFlächen cbm€/cbm€ qm€/10 qm€ Volle Gebühr Gebührenpflichtige Wassermenge Einzug Stadtwerke16.700.0001,5926.553.000 Menge 2015: 16,7 Mio. m³ , entspricht Schnitt der letzten 3 Jahre, stagnierend Grundwasser SW-Kanal/MW-Kanal, Einzug TBA1.200.0001,591.908.000 Sonst. kleinere Einleitungen Einzug TBA70.0001,59111.300 Summe volle Gebühr17.970.00028.572.300 Gebührenermäßigungen, Gebührenzuschläge Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird: 0,46 €/m³90.0000,4641.400 (Es wird nur eine Teilleistung erbracht, zum Ausgleich wird die in § 5 Abs. 3 angeführte reduzierte Gebühr erhoben) Grubenentleerung:4,95 €/m³6.1004,9530.195 (Wg. erhöhter Schmutzkonzentration wird eine entsprechend erhöhte Abwassergebühr erhoben) Summe abweichende Gebühr96.10071.595 Gebührenpflichtige Wassermenge insgesamt18.066.10028.643.895 Gebührtenpflichtige Versiegelungsfläche18.630.000 4,15 7.731.450 Erlöse Entwässerungsgebühren 201736.375.345 Gebührenbedarf 201736.407.138 Unterdeckung aus Rundungsdifferenz-31.793 Kostendeckungsgrad100% Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Entwässerungsgebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung von 31.793 €, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. NW-Gebühr Ermittlung des Gebührenbedarfs und des Gebührenaufkommens HJ 2017 SW-Gebühr Zusätzlich zu der kalk. Gebührenpflichtigen Abwassermenge wird - nach den Erfahrungen der Vorjahre - eine zusätzliche Abwassereinleitung von 41.800 m³ angenommen. TBA E1 HL Anlage 3a Ermittlung Gebührenbedarf und -aufkommen HJ 2017.xlsx Anl.3a Wassermengen 17

  • Anlage 3b Entwässerungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    WassermengenFlächen cbm€/cbm€ qm€/10 qm€ Volle Gebühr Gebührenpflichtige Wassermenge Einzug Stadtwerke16.700.0001,5926.553.000 Menge 2015: 16,7 Mio. m³ , entspricht Schnitt der letzten 3 Jahre, stagnierend Grundwasser SW-Kanal/MW-Kanal, Einzug TBA1.200.0001,591.908.000 Sonst. kleinere Einleitungen Einzug TBA70.0001,59111.300 Summe volle Gebühr17.970.00028.572.300 Gebührenermäßigungen, Gebührenzuschläge Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird: 0,46 €/m³90.0000,4641.400 (Es wird nur eine Teilleistung erbracht, zum Ausgleich wird die in § 5 Abs. 3 angeführte reduzierte Gebühr erhoben) Grubenentleerung: 4,95 €/m³6.1004,9530.195 (Wg. erhöhter Schmutzkonzentration wird eine entsprechend erhöhte Abwassergebühr erhoben) Summe abweichende Gebühr96.10071.595 Gebührenpflichtige Wassermenge insgesamt18.066.10028.643.895 Gebührtenpflichtige Versiegelungsfläche18.670.000 4,15 7.748.050 Erlöse Entwässerungsgebühren 201836.398.170 Gebührenbedarf 201836.405.764 Unterdeckung aus Rundungsdifferenz-7.594 Kostendeckungsgrad100% Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Entwässerungsgebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung von 13.819 €, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. NW-Gebühr Ermittlung des Gebührenbedarfs und des Gebührenaufkommens HJ 2018 SW-Gebühr Zusätzlich zu der kalk. Gebührenpflichtigen Abwassermenge wird - nach den Erfahrungen der Vorjahre - eine zusätzliche Abwassereinleitung von 41.800 m³ angenommen. TBA E1 HL Kalkulation 2018 Stand 2016.06.24.xlsx Anl.3b Wassermengen 18

  • Anlage 4 Entwässerungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG für THH 7400 - Abwasserbeseitigung Bereinigte Kostenüberdeckung (+) bzw. Kostenunterdeckung (-)Insgesamtdavon Anteil SWdavon Anteil NW EUREUREUR noch offen aus 2014auszugleichen bis spätesten 2019978.568,93 - 702.025,35 - 276.543,58 - noch offen aus 2015auszugleichen bis spätesten 20202.123.442,02 2.577.877,44 454.435,42 - Stand 31.12.20151.144.873,09 1.875.852,09 730.979,00 - davon wird berücksichtigt in 2017aus 2014978.568,93 - 702.025,35 - 276.543,58 - aus 201535.000,00 300.000,00 265.000,00 - davon wird berücksichtigt in 2018aus 20151.260.564,58 1.450.000,00 189.435,42 - noch offen Stand 31.12.2015827.877,44 827.877,44 -

  • Anlage 5 Entwässerungsgebührensatzung
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    Anlage 5 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Seit dem Jahr 2010 wird zur Bestimmung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten der gewichtete (Zins-) Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 31.01.2016 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 50 Kredite, von denen 202.154.867,09 Euro noch nicht getilgt waren und eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 2,973% aufweisen. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird ein Zinssatz von 3 % zugrunde gelegt.

  • Anlage 6a Entwässerungsgebührensatzung
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    07.09.2016 Gebührenobergrenze36.407.138 Euro28.674.107 Euro7.733.031 Euro abzüglich Erlöse für ermäßigte Gebühren für Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird (Nutzung RW-Kanal)41.400 - Euro Erlöse aus Annahme von Grubeninhalten30.195 - Euro 28.602.512 Euro7.733.031 Euro kalk. Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr 17.970.000 m³ Schmutzwassergebühr je m³:1,59 Euro kalk. versiegelte und entwässerte Fläche18.630.000 m² Niederschlagswassergebühr je 10 m²4,15 Euro Kalkulationsgrundlage Kosten: SW-Beseitigung28.674.107 Euro NW-Beseitigung7.733.031 Euro Kalkulationsgrundlage Wassermengen und Versiegelungsflächen: Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr17.970.000 m³ Versiegelungsfläche gesamt18.630.000 m² Kalkulation der SW- und NW-Gebühr (gesplittete Gebühr) HJ 2017 GesamtkostenKostenanteil an SW/NW-BeseitigungSW-BeseitigungNW-Beseitigung TBA-E1 HL Anlage 3a Ermittlung Gebührenbedarf und -aufkommen HJ 2017.xlsx Anl. 6a Kalk gespl Geb 17

  • Anlage 6b Entwässerungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    07.09.2016 Gebührenobergrenze36.405.764 Euro28.657.054 Euro7.748.710 Euro abzüglich Erlöse für ermäßigte Gebühren für Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird (Nutzung RW-Kanal)41.400 - Euro Erlöse aus Annahme von Grubeninhalten30.195 - Euro 28.585.459 Euro7.748.710 Euro kalk. Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr 17.970.000 m³ Schmutzwassergebühr je m³:1,59 Euro kalk. versiegelte und entwässerte Fläche18.670.000 m² Niederschlagswassergebühr je 10 m²4,15 Euro Kalkulationsgrundlage Kosten: SW-Beseitigung28.657.054 Euro NW-Beseitigung7.748.710 Euro Kalkulationsgrundlage Wassermengen und Versiegelungsflächen: Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr17.970.000 m³ Versiegelungsfläche gesamt18.670.000 m² Kalkulation der SW- und NW-Gebühr (gesplittete Gebühr) HJ 2018 GesamtkostenKostenanteil an SW/NW-BeseitigungSW-BeseitigungNW-Beseitigung TBA-E1 HL Kalkulation 2018 Stand 2016.06.24.xlsx Anl. 6b Kalk gespl Geb 18

  • Anlage 7a Entwässerungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    07.09.2016 Mengen der Grubeninhalte u. ä.:6.100m³ Annahmen: (siehe auch BWGZ 5/96 vom 15.03.1996, 123 ff) 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Abwasserreinigung beträgt 74,15%der Schmutzwassergebühr (gemäß Schema zur Kostenverteilung Durchschnitt 2017/2018). 3. Das Verhältnis von Normalverschmutzung (ca. 600 mg/l) zur Verschmutzung einer regelmäßig geräumten, geschlossenen Grube beträgt somit bezogen auf den CSB ca. 1 : 8. Ermittlung der Gebühr für die Annahme der Grubeninhalte: + Schmutzwassergebühr *74,15%(Anteil der Abw.Reingung)+ Zuschlag 40%*8 Zuschlagsstufen =ME 1,59EUR/m³ *74,15%(Anteil der Abw.Reingung)+40%*8 =4,95EUR/m³ Kosten Abwasserreinigung Zuschlag Kosten Abwasserreinigung 40% x 8 Kalkulation der Abwassergebühren für Annahme von Grubeninhalten HJ 2017 4. Der Aufwandtsanteil für die biologischen Reinigungsstufe einschl. der anteiligen Schlammbehandlungskosten kann mit ca. 40% bezogen auf die Klärgebühr (Anteil der Reinigung auf der Käranlage) abgeschätzt werden. 1. Die Inhalte von geschlossenen Gruben haben einen durchschnittlichen Räumungszyklus von min. drei Monaten. Die mittlere Verschmutzung für diese und ähnliche Abwässer (z. B. mobile Toiletten) kann mit einem CSB von 5.000 mg/l angesetzt werden. Es wird daher von einem 8-fachen Kostenaufwand bei der Abwasserreinigung (CSB-Abbau beim Klärgebührenanteil, Kostenteil der Abwasserreinigung: ca.74,15 % - siehe Schema zur Kostenverteilung gem. Gutachten DL-Schoch) ausgegangen. Der Zuschlagsanteil für die 8-fache Verschmutzung wird deshalb mit 8 * 40% = 320% (Normalverschmutzung + 8 Zuschlagstufen gemäß Starkverschmutzerzuschlägen) angesetzt. Die verschmutzungsunabhängigen Kosten werden dabei nicht veranlagt. TBA-Es HL Anlage 3a Ermittlung Gebührenbedarf und -aufkommen HJ 2017.xlsx Anl. 7a Grubeninhalte 17

  • Anlage 7b Entwässerungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    07.09.2016 Mengen der Grubeninhalte u. ä.:6.100m³ Annahmen: (siehe auch BWGZ 5/96 vom 15.03.1996, 123 ff) 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Abwasserreinigung beträgt 74,15%der Schmutzwassergebühr (gemäß Schema zur Kostenverteilung,Durchschnitt 2015/2016). 3. Das Verhältnis von Normalverschmutzung (ca. 600 mg/l) zur Verschmutzung einer regelmäßig geräumten, geschlossenen Grube beträgt somit bezogen auf den CSB ca. 1 : 8. Ermittlung der Gebühr für die Annahme der Grubeninhalte: + Schmutzwassergebühr *74,15%(Anteil der Abw.Reingung)+ Zuschlag 40%*8 Zuschlagsstufen =ME 1,59EUR/m³ *74,15%(Anteil der Abw.Reingung)+40%*8 =4,95EUR/m³ Der Zuschlagsanteil für die 8-fache Verschmutzung wird deshalb mit 8 * 40% = 320% (Normalverschmutzung + 8 Zuschlagstufen gemäß Starkverschmutzerzuschlägen) angesetzt. Die verschmutzungsunabhängigen Kosten werden dabei nicht veranlagt. Kosten AbwasserreinigungZuschlag Kosten Abwasserreinigung 40% x 8 Kalkulation der Abwassergebühren für Annahme von Grubeninhalten HJ 2018 1. Die Inhalte von geschlossenen Gruben haben einen durchschnittlichen Räumungszyklus von min. drei Monaten. Die mittlere Verschmutzung für diese und ähnliche Abwässer (z. B. mobile Toiletten) kann mit einem CSB von 5.000 mg/l angesetzt werden. Es wird daher von einem 8-fachen Kostenaufwand bei der Abwasserreinigung (CSB-Abbau beim Klärgebührenanteil, Kostenteil der Abwasserreinigung: ca. 74,15 % - siehe Schema zur Kostenverteilung gem. Gutachten DL-Schoch) ausgegangen. 4. Der Aufwandtsanteil für die biologischen Reinigungsstufe einschl. der anteiligen Schlammbehandlungskosten kann mit ca. 40% bezogen auf die Klärgebühr (Anteil der Reinigung auf der Käranlage) abgeschätzt werden. TBA-Es HL Kalkulation 2018 Stand 2016.06.24.xlsx Anl. 7b Grubeninhalte 18

  • Anlage 8a Entwässerungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    07.09.2016 (Bezug: Gesplittete Gebühr - Niederschlagswassergebühr) Mengen der Grundwassereinleitungen:90.000m³ Annahmen: 1. Unverschmutztes Grundwasser, das im Trennsystem direkt in den Regenwasserkanal abgeleitet wird und keiner weiteren Behandlung bedarf (z. B. nicht vorgereinigt bzw. nicht auf der Kläranlage gereinigt werden muss). 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Ableitung beträgt 82,07%der Niederschlagwassergebühr (siehe Fortschreibung Schema zur Kostenverteilung Gutachten DL-Schoch September 2007). Ermittlung der "Niederschlagswassergebühr" pro 1 m³ Wasser: NW-Gebühr:0,415 EUR/m² Mittlerer Niederschlag:746mm/m²=l/m² "NW-Gebühr" f. 1 m³:0,56 EUR/m³ Ermittlung der Gebühr für die Einleitung von Grundwasser (Trennsystem: Einleitung in den NW-Kanal) ohne Anteil Reinigung Klärwerk 0,56EUR/m³ *82,07%(Anteil der Ableitung) =0,46EUR/m³ Kalkulation der Gebühren für die Einleitung von Grundwasser in den Niederschlagwasserkanal (Trennsystem) HJ 2017 TBA E1 HL Anlage 3a Ermittlung Gebührenbedarf und -aufkommen HJ 2017.xlsx Anl. 8a Grundwasser 17

  • Anlage 8b Entwäserungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    07.09.2016 (Bezug: Gesplittete Gebühr - Niederschlagswassergebühr) Mengen der Grundwassereinleitungen:90.000m³ Annahmen: 1. Unverschmutztes Grundwasser, das im Trennsystem direkt in den Regenwasserkanal abgeleitet wird und keiner weiteren Behandlung bedarf (z. B. nicht vorgereinigt bzw. nicht auf der Kläranlage gereinigt werden muss). 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Ableitung beträgt 81,81%der Niederschlagwassergebühr (siehe Fortschreibung Schema zur Kostenverteilung Gutachten DL-Schoch September 2007). Ermittlung der "Niederschlagswassergebühr" pro 1 m³ Wasser: NW-Gebühr:0,415 EUR/m² Mittlerer Niederschlag:746mm/m²=l/m² "NW-Gebühr" f. 1 m³:0,56 EUR/m³ Ermittlung der Gebühr für die Einleitung von Grundwasser (Trennsystem: Einleitung in den NW-Kanal) ohne Anteil Reinigung Klärwerk 0,56EUR/m³ *81,81%(Anteil der Ableitung) =0,46EUR/m³ Kalkulation der Gebühren für die Einleitung von Grundwasser in den Niederschlagwasserkanal (Trennsystem) HJ 2018 TBA E1 HL Kalkulation 2018 Stand 2016.06.24.xlsx Anl. 8b Grundwasser 18

  • Protokoll GR TOP 6
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 28. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. September 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karls- ruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungs- gebührensatzung) Vorlage: 2016/0490 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karls- ruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsge- bührensatzung)“ vom 16.12.2014, b) - die Verrechnung der Kostenunter- und -überdeckungen gemäß Anlage 4, - im Bereich Schmutzwassergebühr die Einbeziehung des saldierten Ergebnisses aus 2014 in Höhe von -402.025,35 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 sowie die Einbeziehung eines Teilbetrags in Höhe von 1.450.000,00 Euro des gebüh- renrechtlichen Ergebnisses 2015 in die Gebührenkalkulation 2018, - im Bereich Niederschlagswassergebühr die Einbeziehung des gebührenrechtli- chen Ergebnisses 2014 in Höhe von -276.543,58 Euro, aus 2015 in Höhe des Teilbetrags von -265.000 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 sowie die Einbe- ziehung eines Teilbetrags in Höhe von -189.435,42 Euro des Ergebnisses aus 2015 in die Gebührenkalkulation 2018. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Auch da bitte ich um Abstimmung. - Bei 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. September 2016