Kombilösung: Förderung nach GVFG für Kriegsstraßenumbau

Vorlage: 2016/0485
Art: Anfrage
Datum: 11.08.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.09.2016

    TOP: 43

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-GVFG für Kriegsstraßenumbau
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 09.08.2016 Vorlage Nr.: 2016/0485 Kombilösung: Förderung nach GVFG für Kriegsstraßenumbau Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.09.2016 43 x Gegen den Umbau der Kriegsstraße, der 2. Komponente der Kombilösung hat der Bundesrech- nungshof Einwände erhoben. Laut Medienberichten prüft das Bundesverkehrsministerium seit länge- rem die Wirtschaftlichkeit der Kombilösung und wollte bis Ende Juni (2016) eine Entscheidung treffen. Diese ist noch nicht gefallen, daraus ergeben sich folgende Fragen: A. Vor dem Jahr 2008 muss es einen GVFG- Antrag zur Bezuschussung eines Umbaues der Kriegsstrasse zur Entlastung der Kaiserstrasse gegeben haben, denn im „Zuwendungsbe- scheid, vom 15.12.2008 ist zu entnehmen: „Aufgrund der Ausführungen im Prüfbericht der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg vom 01.08.2008, Seite 30/31, sowie der „Er- gänzenden Untersuchung mit Variantenvergleich zu verkehrlichen Notwendigkeit der Straßen- bahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ vom 20.05.2008 und anderer Untersuchungen sollte zum gegebenen Zeitpunkt in zeitlicher Nähe zum Baubeginn der Kriegsstraße – etwa 2014 – geprüft werden, ob nicht doch eine oberirdische Lösung für Individual- und öffentli- chen Personennahverkehr bei Verzicht auf den Straßentunnel in der Kriegsstraße möglich ist...“ Den Bürgerinnen und Bürgern wurden zum Bürgerentscheid zur Kombilösung 2002 sehr kon- krete Zahlen und Förderzusagen präsentiert. Lag zu diesem Zeitpunkt bereits ein Antrag auf GVFG-Mittel und dessen Zusage vor, wenn nicht wann konkret wurde dieser Antrag zur Bezu- schussung der Kriegsstrasse durch GVFG- Mittel gestellt und wann erfolgten weitere Anträge? 1. Welche Inhalte und Kosten hatte das Bauprojekt im Wesentlichen und war dieses mit dem späteren Teilprojekt der Kombilösung "Kriegsstrasse" identisch? 2. Mit welcher Begründung wurde die Zuschussfähigkeit des damaligen Projektes abge- lehnt? 3. Sind die damals gemachten Ablehnungsgründe identisch mit den aktuellen Ablehnungs- gründen des Bundesrechnungshofes, bzw. in welchen Punkten besteht ein Unterschied? 4. Zu welchem Ergebnis kam zusammenfassend der o.g. Prüfbericht der Landesnahver- kehrsgesellschaft? 5. In der Vergangenheit wurde ständig wiederholt, dass das Teilprojekt Kriegsstraße nur im Zusammenhang mit dem Straßenbahntunnel in der Kaiserstraße zuschussfähig sei. Was ist der Grund für diese Aussage gewesen? Seite 2 B. Der Bundesrechnungshof teilte mit Schreiben, vom 10.04.2015 dem BM für Verkehr und digi- tale Infrastruktur mit: „Die bisherigen, vorläufigen Prüfungsergebnisse des Bundesrechungsho- fes sowie die mit dem Vorhaben zusammenhängenden, jetzt anstehenden Entscheidungen veranlassen den Bundesrechnungshof zu der Einschätzung, dass die Wirtschaftlichkeit des Ge- samtvorhabens Stadtbahn Karlsruhe, Innenstadterschließung nicht mehr gegeben sein dürfte. Ohne einen aktualisierten positiven Nachweis der Wirtschaftlichkeit wären dem Vorhaben die Fördervoraussetzungen entzogen.“ Wurde zwischenzeitlich dieser Nachweis erbracht und wann? 1. Welche Auswirkungen hätte eine erneute Ablehnung? Von Verwaltungsseite und im Bürgerentscheid von 2002 war immer seitens der Verwaltung von ei- nem „untrennbaren“ Projekt die Rede, was offensichtlich der Zuschussgeber „Bund“ nicht so sieht. Mehrfach war die 2. Komponente der Kombilösung – der Kriegsstraßenumbau – Bestandteil unserer Anfragen. So wollten wir Freien Wähler in unserer Anfrage „Plan B für Kriegsstraßenumbau – Kom- bilösung”, vom 14. April wissen „Welchen „Plan B“ hat die Verwaltung, sollten die Zuschüsse durch Bund und Land tatsächlich entfallen?“ Bisher ging die Verwaltung immer davon aus, dass ein „Plan B“ nicht erforderlich ist, weil man der „Hoffnung“ war, dass der Kriegsstraßenumbau doch noch nach „GVFG“ gefördert werden könnte und die Wirtschaftlichkeit für das Gesamtprojekt nach wie vor gegeben sei. Eine Entscheidung ist aber bis Dato noch nicht gefallen! unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 43
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 9. August 2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0485 Dez. 1 Kombilösung: Förderung nach GVFG für Kriegsstraßenumbau Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.09.2016 43 X Gegen den Umbau der Kriegsstraße, der 2. Komponente der Kombilösung hat der Bundesrechnungshof Einwände erhoben. Laut Medienberichten prüft das Bundesver- kehrsministerium seit längerem die Wirtschaftlichkeit der Kombilösung und wollte bis Ende Juni (2016) eine Entscheidung treffen. Diese ist noch nicht gefallen, daraus erge- ben sich folgende Fragen: A. Vor dem Jahr 2008 muss es einen GVFG-Antrag zur Bezuschussung eines Umbaus der Kriegsstraße zur Entlastung der Kaiserstraße gegeben haben, denn im „Zu- wendungsbescheid vom 15.12.2008 ist zu entnehmen: „Aufgrund der Ausführun- gen im Prüfbericht der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg vom 01.08.2008, Seite 30/31, sowie der „Ergänzenden Untersuchung mit Varianten- vergleich zu verkehrlichen Notwendigkeit der Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ vom 20.05.2008 und anderer Untersuchungen sollte zum ge- gebenen Zeitpunkt in zeitlicher Nähe zum Baubeginn der Kriegsstraße – etwa 2014 – geprüft werden, ob nicht doch eine oberirdische Lösung für Individual- und öffentlichen Personennahverkehr bei Verzicht auf den Straßentunnel in der Kriegsstraße möglich ist...“ Den Bürgerinnen und Bürgern wurden zum Bürgerentscheid zur Kombilösung 2002 sehr konkrete Zahlen und Förderzusagen präsentiert. Lag zu diesem Zeit- punkt bereits ein Antrag auf GVFG-Mittel und dessen Zusage vor, wenn nicht wann konkret wurde dieser Antrag zur Bezuschussung der Kriegsstraße durch GVFG-Mittel gestellt und wann erfolgten weitere Anträge? Nach dem positiven Bürgerentscheid vom 22. September 2002 zur Kombilösung und nach Gründung der KASIG am 20. Mai 2003 erfolgte die vertiefende Planung zur Erstel- lung der Unterlagen zum GVFG-Antrag und für die Standardisierte Bewertung. Die Unter- lagen mit Stand 30. November 2004 wurden am 22. Dezember 2004 beim damals zu- ständigen Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Für den GVFG-Ergänzungs- antrag mit Stand 30. Juli 2010 erfolgte die Abgabe beim Ministerium für Umwelt, Natur- schutz und Verkehr Baden-Württemberg am 20. August 2010. 1. Welche Inhalte und Kosten hatte das Bauprojekt im Wesentlichen und war dieses mit dem späteren Teilprojekt der Kombilösung "Kriegsstraße" iden- tisch? Art und Inhalt des Teilprojekts „Kriegsstraße“ haben seit dem GVFG-Antrag 2004 keine maßgeblichen Änderungen erfahren. Die Kostenannahme für diese Teilmaß- Ergänzende Erläuterungen Seite 2 nahme lag 2004 bei ca. 162,4 Mio. Euro. Für die aktuelle Kostenprognose mit Fertig- stellungszeitraum 2020/2021 werden Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 225,2 Mio. Euro veranschlagt. 2. Mit welcher Begründung wurde die Zuschussfähigkeit des damaligen Projek- tes abgelehnt? Im Zuwendungsbescheid vom 15. Dezember 2008 wurde das Teilprojekt „Kriegsstra- ße“ nicht abgelehnt, sondern vorerst vorläufig (Kategorie „b“) in das GVFG-Bundes- programm aufgenommen. Nach dem eindeutigen gutachterlichen Nachweis, dass zur Erreichung der Ziele neben der Straßenbahntrasse auch der Straßentunnel verkehrlich notwendig ist, waren aus Sicht der Zuwendungsgeber die Voraussetzungen erfüllt, um im Zuwendungsbescheid vom 14. Januar 2013 auch das Teilprojekt „Kriegsstra- ße“ nunmehr endgültig (Kategorie „a“) in das GVFG-Bundesprogramm aufzuneh- men. 3. Sind die damals gemachten Ablehnungsgründe identisch mit den aktuellen Ablehnungsgründen des Bundesrechnungshofes, bzw. in welchen Punkten besteht ein Unterschied? Nach Auffassung des Bundesrechnungshofs (BRH) sollten die Linien, die nicht durch den Stadtbahntunnel geführt werden können, vorzugsweise weiterhin oberirdisch in der Kaiserstraße verbleiben. Alternativ hierzu käme aus Sicht des BRH auch eine Lini- enführung über die Baumeister- und Mathystraße in Betracht. Eine Straßenbahntras- se in der Kriegsstraße ist nach Aussage des BRH deshalb nicht erforderlich. Im Gegensatz hierzu kamen nach eingehender Prüfung und Abwägung die Fachmini- sterien von Bund und Land zu dem Ergebnis, dass die Kombilösung mit der zusätzli- chen innenstadtnahen und leistungsfähigen Trasse in der Kriegsstraße als Gesamt- konzept zu der dringend notwendigen ÖPNV-Netzentwicklung führt und sich dies aus Nutzersicht besonders auf die Erschließungsqualität und Erreichbarkeit positiv auswirkt. 4. Zu welchem Ergebnis kam zusammenfassend der o.g. Prüfbericht der Lan- desnahverkehrsgesellschaft? Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), als fachtechnischer Prüfer des Landes, hat sich - wie vom Bund verlangt - intensiv mit der Frage der Notwendig- keit des Straßentunnels in der Kriegsstraße auseinandergesetzt. Im damaligen Prüfbe- richt der NVBW vom 15. Juni 2011/21. November 2011 zum GVFG-Ergänzungsan- trag vom 30. Juli 2010 wurde nach Abwägung aller Gutachten und Gesichtspunkte festgestellt, dass die vorgebrachten Argumente nachvollziehbar und nicht zu wider- legen sind. 5. In der Vergangenheit wurde ständig wiederholt, dass das Teilprojekt Kriegs- straße nur im Zusammenhang mit dem Straßenbahntunnel in der Kaiserstra- ße zuschussfähig sei. Was ist der Grund für diese Aussage gewesen? Nach dem Bürgerentscheid vom 20. Oktober 1996, bei dem - unter Beibehaltung der oberirdischen Gleise - ein Straßenbahntunnel unter der Kaiserstraße abgelehnt wur- de, sind als Reaktion auf das Bürgervotum umfassende Machbarkeitsstudien für eine Straßenbahntrasse durch die Kriegsstraße als Alternative zur Kaiserstraße erstellt Ergänzende Erläuterungen Seite 3 worden. Aufgrund längerer Reisezeiten für die Mehrzahl der Fahrgäste durch Um- steigen und zusätzliche Fußwege sowie überlasteter Knotenpunkte Mendelssohnplatz und Karlstor kamen die gutachterlichen Untersuchungen im Rahmen der Standardi- sierten Bewertung zu dem Ergebnis, dass durch das unzureichende Verhältnis von Nutzen zu Kosten eine Zuschussfähigkeit nicht gegeben wäre. B. Der Bundesrechnungshof teilte mit Schreiben, vom 10.04.2015 dem BM für Ver- kehr und digitale Infrastruktur mit: „Die bisherigen, vorläufigen Prüfungsergeb- nisse des Bundesrechnungshofes sowie die mit dem Vorhaben zusammenhän- genden, jetzt anstehenden Entscheidungen veranlassen den Bundesrechnungs- hof zu der Einschätzung, dass die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens Stadt- bahn Karlsruhe, Innenstadterschließung nicht mehr gegeben sein dürfte. Ohne einen aktualisierten positiven Nachweis der Wirtschaftlichkeit wären dem Vor- haben die Fördervoraussetzungen entzogen.“ Wurde zwischenzeitlich dieser Nachweis erbracht und wann? Nach abschließender Abstimmung mit den Zuwendungsgebern Bund und Land wurde der Schlussbericht zur Fortschreibung der Standardisierten Bewertung am 5. August 2016 dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg übermittelt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Kombilösung mit einem Nutzen-Kosten-Indikator deutlich grö- ßer 1,0 aus Sicht der Standardisierten Bewertung auch weiterhin gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist. 1. Welche Auswirkungen hätte eine erneute Ablehnung? Die Empfehlung des Bundesrechnungshofs, bis zum positiven Nachweis der weiteren Förderfähigkeit, keine Auszahlung von Bundesfinanzhilfen für das Teilvorhaben „Kriegsstraße“ vorzunehmen, ist durch die vorliegende Fortschreibung gegenstands- los geworden. Die seit dem 14. Januar 2013 endgültige Programmaufnahme des Teilvorhabens in das GVFG-Bundesprogramm darf daher nicht weiter in Frage gestellt werden.

  • Protokoll TOP 43
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 28. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. September 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Erster Bürgermeister Wolfram Jäger 42. Punkt 43 der Tagesordnung: Kombilösung: Förderung nach GVFG für Kriegs- straßenumbau Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 9. August 2016 Vorlage: 2016/0485 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 43 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Oktober 2016