Transparenzportal Karlsruhe: Unterlagen der Doppelhaushalte veröffentlichen

Vorlage: 2016/0479
Art: Antrag
Datum: 04.08.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.09.2016

    TOP: 26

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • KULT-Transparenzportal Doppelhaushalte
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion vom: 02.08.2016 Vorlage Nr.: 2016/0479 Transparenzportal Karlsruhe: Unterlagen der Doppelhaushalte veröffentlichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.09.2016 26 x Die Verwaltung veröffentlicht im Transparenzportal der Stadt Karlsruhe alle relevanten Unterlagen zu den kommenden Doppelhaushalten a) regelmäßig, b) dauerhaft und c) in einem maschinenlesbaren Format. Der KULT-Fraktion ist die Verfügbarkeit und die Veröffentlichung von offenen Daten der Verwaltung ein wichtiges Anliegen. Das jüngst gestartete Transparenzportal der Stadt Karlsruhe ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Grundvoraussetzung für den Erfolg von Open Data liegt in der Veröffentlichung der Daten in einem maschinenlesbaren Format. Oft liegen in der Verwaltung die Daten schon in passenden Formaten vor oder sie können automatisiert in passende Formate umge- wandelt werden. Daraus und aus dem eigenen Anspruch der Stadt Karlsruhe an das Transparenzportal ergibt sich, dass die Stadtverwaltung die Unterlagen zu den Doppelhaushalten in einem maschinenlesbaren Format, regelmäßig, dauerhaft und öffentlich zugängig auf dem Portal einstellt. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Erik Wohlfeil Uwe Lancier Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 26
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion vom: 02.08.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0479 Dez. 4 Transparenzportal Karlsruhe: Unterlagen der Doppelhaushalte veröffentlichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.09.2016 26 x Kurzfassung Die Veröffentlichung des Haushalts in maschinenlesbarer Form erfolgt zeitnah nach Inkrafttre- ten der Haushaltssatzung. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) geringfügig Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Implementierung im Rahmen des Projekts "Open Government", vornehmlich Personalkosten ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Veröffentlichung des Haushalts in maschinenlesbarer Form ist eine Fortentwicklung der Haushaltsgrundsätze Transparenz, Öffentlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Maschinenlesbare Haushaltsdaten sind international gebräuchlich. In Deutschland veröffentli- chen bereits 40 Städte die Haushaltsdaten maschinenlesbar. In einigen Städten (z.B. in Frank- furt) werden die Haushaltsdaten von Aktivisten auch mittels OCR (maschinelles Lesen) ohne Unterstützung der Verwaltung maschinenlesbar gemacht. Das ist mühsam und fehleranfällig. In Bremen und (seit 2016) in Rheinland-Pfalz ist den Kommunen die Veröffentlichung des Haus- haltsplans in maschinenlesbarer Form gesetzlich vorgeschrieben, sofern der Aufwand nicht un- verhältnismäßig ist. Eine vergleichbare Verpflichtung ist für Baden-Württemberg ableitbar aus dem neuen Informa- tionsfreiheitsgesetz in Verbindung mit §10 EgovG-BW, setzt aber entsprechenden Antrag vo- raus. Die Veröffentlichung der Haushaltsdaten in maschinenlesbarer Form ist Bestandteil des Projekts „Open Government“. Sie erfolgt zeitnah nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung. Einzelheiten werden in der nächsten Sitzung der Projektgruppe „Open Government“ besprochen. Unberührt davon bleibt die beratungsbegleitende Veröffentlichung des Haushalts samt allen relevanten Unterlagen im Dokumentenformat PDF/A auf karlsruhe.de.

  • Protokoll TOP 26
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 28. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. September 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Erster Bürgermeister Wolfram Jäger 25. Punkt 26 der Tagesordnung: Transparenzportal Karlsruhe: Unterlagen der Dop- pelhaushalte veröffentlichen Antrag der Stadträte Lüppo Cramer, Erik Wohlfeil und Uwe Lancier (KULT) so- wie der KULT-Gemeinderatsfraktion vom 2. August 2016 Vorlage: 2016/0479 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Lancier (KULT): Die Antwort, die wir auf unseren Antrag bekommen haben, dass das Transparenzportal in Karlsruhe die Unterlagen der Doppelhaushalte beinhalten und maschinenlesebar zur Verfügung stehen soll, beinhaltet, dass dem Antrag direkt entsprochen werden soll. Insofern sind wir von der Fraktion zufrieden. Allerdings unzufrieden sind wir, das möchte ich gerne dazu sagen, dass es sieben Wo- chen gedauert hat, um uns kurz vor der Sitzung diese Antwort zu geben. Es hätte viel- leicht ein bisschen früher auftauchen können, insbesondere wegen der Art der Ant- wort, die eindeutig zeigt, dass wir hier eine offene Tür eingerannt haben. Der Vorsitzende: Ich denke, Sie dürfen berücksichtigen, dass auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung in den großen Ferien bisweilen ihre Urlaube verbringen und sich dadurch die Bearbeitungszeit etwas verzögert. Ich habe es so verstanden, Sie sind mit der Antwort einverstanden. Der Antrag hat sich damit nach Erklärung des Antragsstellers erledigt. Ich sehe keine weiteren Wortmel- dungen. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 7. Oktober 2016