Änderungsantrag CDU: Doppelhaushalt 2017/2018: Ausschlussfristen für Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

Vorlage: 2016/0462
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 27.07.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • CDU-Ausschlussfrist Anträge
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion vom 26.07.2016 Vorlage Nr.: 2016/0462 Doppelhaushalt 2017/2018: Ausschlussfristen für Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2016 2 x Die CDU-Fraktion beantragt: Die Ausschlussfrist für Anträge aus der Mitte des Gemeinderats ist Dienstag, 18.10.2016. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Hermann Brenk Jan Döring Dr. Rahsan Dogan Thorsten Ehlgötz Dr. Klaus Heilgeist Detlef Hofmann Dr. Albert Käuflein Sven Maier Bettina Meier-Augenstein Dr. Thomas Müller Marianne Mußgnug Karin Wiedemann

  • Stellungnahme TOP 2
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 26.07.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0462 Dez. 4 Doppelhaushalt 2017/2018: Ausschlussfristen für Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2016 2 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 (Mit Änderungsantrag vom 26.07.2016 beantragt die CDU-Fraktion die Verlegung der Aus- schlussfristen für Anträge und Antworten aus der Mitte des Gemeinderats vom 11.10.2016 auf den 18.10.2016. Die Verwaltung empfiehlt aus nachfolgenden Gründen den Antrag abzu- lehnen. Erfahrungsgemäß ist im Rahmen der Haushaltsplanung mit einer Vielzahl von Änderungsanträ- gen durch die Gemeinderäte zu rechnen. Die Verwaltung benötigt für die Bearbeitung dieser Änderungsanträge (Sichtung der Anträge, Weitergabe an Dienststellen zur Bearbeitung, Bear- beitung durch die betroffenen Dienststellen, Überprüfung der Antworten, Erfassung in Antrags- liste und Vervielfältigung aller Anträge und Antworten) einen Zeitraum von 2 Wochen. Berück- sichtigt man diesen Zeitrahmen bei der gewünschten Verschiebung der Ausschlussfrist auf den 18.10.2016 bedeutet dies eine Rückgabe des gesamten Druckwerks an die Fraktionen am 2.11.2016. Vor der Sitzung des Hauptausschusses am 8.11.2016 stünde den Gemeinderäten dann lediglich eine Fraktionssitzung am 7.11.2016 zur Befassung des gesamten Druckwerks und der Einholung von Antworten der sich daraus ergebenden Fragestellungen zur Verfügung. Dies erscheint der Verwaltung nicht zielführend.