Änderungsantrag: Karlsruher Pass: Sachstand und Weiterentwicklung 2016
| Vorlage: | 2016/0459 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 27.07.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 22.07.2016 Vorlage Nr.: 2016/0459 Karlsruher Pass: Sachstand und Weiterentwicklung 2016 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2016 4 x 1. Für die Kurse der vhs wird weiterhin eine Ermäßigung von 66% gewährt. Ausgenommen davon sind Integrationskurse, deren Ermäßigung bei der Hälfte der Kosten liegen soll. 2. Zoologischer Stadtgarten: der Einzeleintritt für Erwachsene wird auf 2 €/Person und die Jahreskarte auf 15 €/ Person festgelegt. 3. Bäder: das Entgelt für die Saisonkarte der städtischen Freibäder wird auf 25 €/ Person fest- gelegt 4. Das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit wird auf jährlich 30.000 € erhöht. Der Karlsruher Pass stellt ein wirksames und unkompliziertes Instrument unserer Stadt zur Armutsbe- kämpfung dar. Karlsruhe ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität. Und diese sollten auch möglichst alle Bürger*innen erfahren. So sollen auch die vielfältigen Kultur-, Sport- und Freizeitangebote allen zu- gänglich sein, denn gerade dort spielt sich das gesellschaftliche Leben ab. Eine, wie von der Stadt Karlsruhe angestrebte Zuschusskürzung für die vhs-Kurse widerspricht der Zielsetzung der Leitlinien des Karlsruher Passes. Wir möchten weiterhin Bildungsangebote ermögli- chen, so dass die Inhaber*ìnnen des Karlsruher Passes selbstständig ihr Armutsrisiko reduzieren kön- nen. Heute sind ca. 10.950 von ca. 25.000 bezugsberechtigten Karlsruher Bürger*innen im Besitz des Karlsruher Passes. Nach unseren Informationen ist oftmals die Existenz und Berechtigungsgrundlage des jetzigen Karlsruher Passes bei den Bezugsberechtigten nur schemenhaft bekannt. Aus diesem Grund beantragen wir, das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der Leistungen aus dem Karlsruher Pass auf insgesamt 30.000 € zu erhöhen. unterzeichnet von: Johannes Honné Dr. Ute Leidig Michael Borner Verena Anlauf Istvan Pinter Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 22.07.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0459 Dez. 3 Karlsruher Pass: Sachstand und Weiterentwicklung 2016 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2016 4 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.31.80.02.04 Kontenart: 4300 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 ( 1. Für Kurse der vhs wird derzeit eine Ermäßigung von 80% für einen Kurs/Person ge- währt. Diese Regelung führt zu großer Unzufriedenheit bei den Passinhabern. Hier wird mit der einheitlichen 50%-Ermäßigung eine Flexibilität der Inanspruchnahme erzielt und eine Selbstbestimmung des Kundenkreises garantiert. Die vorrübergehende Ein-Kurs- Regelung kann mit der 50%-Ermäßigung aufgehoben werden. Dies entspricht dem Grundgedanken der Armutsbekämpfung in Karlsruhe, dass die Passinhaberinnen und Passinhaber eigenverantwortlich und frei entscheiden, wie oft sie die Angebote nutzen möchten. Nur bei der 50 %-Regelung kann das Nachrangigkeitsprinzip gewährleistet werden. Ansonsten wird auch zukünftig die Möglichkeit bestehen, dass kommunale Mittel zugunsten von Bundesmitteln in Anspruch genommen werden. 2. Die Festschreibung des Zooeintritts auf 2€ /Einzeleintritt und 15 €/Jahreskarte, führt zu einer überproportionalen Inanspruchnahme dieser Leistung gegenüber anderen Bevölke- rungsgruppen. Ein angemessener Eigenanteil verringert eine Stigmatisierung der Passin- haberinnen und Passinhaber und macht sie zu vollwertigen Kundinnen und Kunden. Hier wird gegen das Äquivalenzprinzip verstoßen, und die Schere zwischen Angeboten, die arme Familien annehmen können und denen, die sich andere Bevölkerungsgruppen leisten können, geht hier zu weit auseinander. Dies wird gerade angesichts der aktuellen Preiserhöhungen beim Zoo zur Unzufriedenheit in der Bevölkerung führen. Mit dem fes- ten Zuschussbetrag wird der Zuschuss bei zukünftigen Neufestsetzungen des Tarifes an- teilig sinken. Dies widerspricht der Philosophie des Karlsruher Passes. 3. Die 50%-ige Ermäßigung der Bädersaisonkarte für Erwachsene hat sich bewährt und sollte deshalb nicht verändert werden. 4. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit sind derzeit ausrei- chend. Mit der eingeplanten Summe kann ausreichend informiert werden. Hier sind zu- erst Synergieeffekte zu nutzen. Zum Beispiel wurden vom Seniorenbüro im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien gegen Altersarmut im Juli Informationsmaterialien an alle rele- vanten Stellen und Einrichtungen verschickt. Ein Plakat 60plus und ein entsprechendes Icon wurden bereits entwickelt.