Antrag Rahmenbedingungen für Entscheidung "Neubau Wildparkstadion"

Vorlage: 2016/0438
Art: Antrag
Datum: 05.07.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.07.2016

    TOP: Keine Angabe

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • KULT-Rahmenbedingungen Wildparkstadion
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion vom 4. Juli 2016 Vorlage Nr.: 2016/0438 Rahmenbedingungen für Entscheidung „Neubau Wildparkstadion“ Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 12.07.2016 1.3 x Gemeinderat 19.07.2016 4.2 x 1. Die Stadtverwaltung setzt bei den Verhandlungen mit dem KSC zum Neubau des Stadions folgende Bedingungen durch: a) Der KSC (bzw. dessen Betreibergesellschaft) füllt die Rücklage für Pacht und Instandhaltung in Höhe von 3,5 Millionen Euro netto bis zur Fertigstellung des Stadions (Tag der Übergabe an den Pächter) auf. b) Entnahmen aus der Rücklage gleicht der KSC bzw. die Betreibergesellschaft spätestens im Folgejahr aus. c) Ein Schadensersatz oder eine Entschädigung für die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit während der Bauzeit wird ausgeschlossen, außer bei grobem Verschulden bzw. fahrlässigem Handeln der Stadt. Eine deutliche Minderung der Miete bzw. Pacht während der Bauzeit sichert die Stadt zu. d) Die Miete für das alte Stadion nach Ablauf des derzeitigen Mietvertrags Ende 2018 orientiert sich an den laufenden Kosten für Betrieb und Instandhaltung. e) Beteiligung des KSC an der Vergabe des Stadionbaus: Die Abstimmung zwischen Stadt und KSC erfolgt wie von der städtischen Lenkungsgruppe vorgeschlagen; die Vergabeverhandlungen führt nur die Stadt als alleiniger Bauherr mit den Bietern. 2. Die Stadtverwaltung verhandelt mit dem KSC über die Nachzahlung der vom KSC geschuldeten Miete aus früheren Jahren. Ziel ist eine Zahlung außerhalb des in den Besserungsscheinen festgelegten Rahmens. 3. Vor Vertragsabschluss mit einem Bieter wird gesichert, dass durch das Verschieben bzw. Umsetzen der alten Stadionwälle keine Mehrkosten für Entsorgung anfallen, die das vom Gemeinderat beschlossene Budget für den reinen Stadionbau überschreiten. 4. Die Stadtverwaltung stellt Möglichkeiten vor, die so genannten „Infrastrukturkosten“ zu verringern. Ausgangslage: Die Stadt Karlsruhe steht im Haushaltsstabilisierungsprozess. Alle Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen müssen genau untersucht und streng bewertet werden. Gleichzeitig zeigt sich kurz vor der Entscheidung des Gemeinderates zum Stadionneubau eine Verdoppelung der bisher genannten Infrastrukturkosten, die allein die Stadt finanziert. Das Gesamtvolumen des Projekts (Stadi- onbau plus Infrastruktur) liegt mittlerweile bei netto über 100 Mio. Euro (bisher 88,8 Mio. Euro). Bür- gerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass auch das Projekt „Wildparkstadion“ auf den Prüfstand gestellt wird. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Andererseits ist die jetzige Stadionsituation mit ihren Sicherheitsproblemen im Umfeld bei Risikospie- len, mit der viel zu geringen Miete im Vergleich zu den Kosten der Stadt, mit dem Zustand des Stadi- ons und mit der für den Mieter schlechten wirtschaftlichen Verwertbarkeit für alle Seiten unbefriedi- gend. Das jetzt zu beschließende Vertragspaket muss all diesen Rahmenbedingungen gerecht werden. Zu- gleich muss der KSC zeigen, dass er zukünftig ein vertrauenswürdiger und solventer Vertragspartner sein wird. Die KULT-Fraktion hat zum Stadionprojekt immer wieder bei der Projektgruppe detailliert nachgefragt. Die von uns in diesem Antrag formulierten Punkte entstanden nach Auswertung von Antworten der Verwaltung und dienen der Absicherung der Stadt. Im Einzelpunkt „alte Stadionwälle“ besteht aus unserer Sicht eine Restunsicherheit in Millionenhöhe, die vor Baubeginn geklärt sein muss. Zitat aus einem Schreiben der Stadt an uns: „Eine Entsorgungs- notwendigkeit für das bei Eingriffen in den Wallkörper angefallene Material besteht also nicht zwangsläufig. Damit fallen insoweit auch nicht zwangsläufig Entsorgungskosten an, wenn nur in Teile des Walls eingegriffen wird. Bei Eingriff in die Wälle trägt der Generalübernehmer das ihm bekannte Risiko.“ Aus den Erfahrungen mit der Kombilösung (und mit diversen Altlasten) haben wir gelernt, dass nur ein Risiko, das nicht eintritt, zu keinen Folgekosten für die Stadt führt. Vertrauen kann der KSC durch ein Bezahlen seiner Mietschulden bei der Stadt schaffen. Mögliche Lösungen sind eine Verrechnung mit der Mietminderung während der Bauzeit oder der KSC zahlt ab dem ersten Betriebsjahr des neuen Stadions in Jahresbeträgen von 300.000 Euro seine Schulden ab. Als Sicherheit dient notfalls die Rücklage für Pacht und Instandhaltung. Für die Fraktion besteht der Wunsch, diesen Antrag in der Sondersitzung des Hauptausschusses am 12. Juli mit aufzurufen, um ein Stimmungsbild aus den Fraktionen und Einzelstadträten zu erhalten. KULT sieht vor allem die Vorgaben unter 1. als unverzichtbar an. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Erik Wohlfeil Dr. Eberhard Fischer Max Braun Uwe Lancier

  • Stellungnahme TOP 4.2
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion vom: 04.07.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0438 Dez. 1 Rahmenbedingungen für Entscheidung "Neubau Wildparkstadion" Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 12.07.2016 1.3. X Gemeinderat 19.07.2016 4.2. X Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung setzt bei den Verhandlungen mit dem KSC zum Neubau des Stadions folgende Bedingungen durch: a) Der KSC (bzw. dessen Betreibergesellschaft) füllt die Rücklage für Pacht und Instandhaltung in Höhe von 3,5 Millionen Euro netto bis zur Fertigstellung des Stadions (Tag der Übergabe an den Pächter) auf. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21.10.2014 dem Angebot des KSC, zur Absiche- rung der Pachtzahlungen eine jährliche Rücklage in Höhe von 10 % des Ergebnisses bis zu einem Höchstbetrag von 3 Millionen Euro Netto zu bilden, zugestimmt. In Ziffer 2.2 des LOI bietet der KSC nochmals allgemein an, eine entsprechende Rücklage zu bilden. Die nun vorgesehene Rücklage in Höhe von 3,5 Millionen Euro Netto geht bereits über das zuge- sagte hinaus. Zu weiteren Zugeständnissen ist der KSC nicht bereit. b) Entnahmen aus der Rücklage gleicht der KSC bzw. die Betreibergesellschaft spä- testens im Folgejahr aus. Dieser Punkt war nicht Gegenstand des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.10.2014 sowie des LOI und wird daher vom KSC abgelehnt werden. c) Ein Schadensersatz oder eine Entschädigung für die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit während der Bauzeit wird ausgeschlossen, außer bei grobem Verschulden bzw. fahrlässigem Handeln der Stadt. Eine deutliche Minderung der Miete bzw. Pacht während der Bauzeit sichert die Stadt zu. Der aktuelle Entwurf des Interimsvertrages bzw. der achten Zusatzvereinbarung zum beste- henden Mietvertrag sieht vor, dass die Stadt innerhalb des vorhandenen Budgets Provisori- en errichtet. Schadensersatzansprüche des KSC sind ausgeschlossen. Im Gegenzug ist die Stadt bereit, bereits ab Unterzeichnung der Vereinbarung auf die aktuell zu zahlende Miete bis zur Fertigstellung der Haupttribüne weitgehend zu verzichten. Ab Übergabe der neuen Haupttribüne ist ein reduzierter Mietzins zu bezahlen. Bei alle dem ist zu berücksichtigen, dass die laufenden Unterhaltungsverpflichtungen der Stadt sich ebenfalls erheblich reduzie- ren werden. d) Die Miete für das alte Stadion nach Ablauf des derzeitigen Mietvertrags Ende 2018 orientiert sich an den laufenden Kosten für Betrieb und Instandhaltung. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Vereinbarungen zum Neubau des Wildpark- stadions von beiden Parteien unterzeichnet werden, sodass ohnehin eine Anschlussrege- lung - auch für Zeit vor Fertigstellung des neuen Stadions - besteht. e) Beteiligung des KSC an der Vergabe des Stadionbaus: Die Abstimmung zwischen Stadt und KSC erfolgt wie von der städtischen Lenkungsgruppe vorgeschlagen; die Vergabeverhandlungen führt nur die Stadt als alleiniger Bauherr mit den Bietern. Dies ist im Entwicklungsvertrag so vorgesehen. 2. Die Stadtverwaltung verhandelt mit dem KSC über die Nachzahlung der vom KSC geschuldeten Miete aus früheren Jahren. Ziel ist eine Zahlung außerhalb des in den Besserungsscheinen festgelegten Rahmens. Aus Sicht der Stadt müssen die Vereinbarungen eine Klausel enthalten, nach der auch bei Gründung der Betriebsgesellschaft die Erfüllung der Voraussetzungen der Besserungsschei- ne möglich sein muss. Der KSC stellte in den Vertragsverhandlungen mehrmals klar, dass eine vorzeitige Rückzahlung durch den Verein wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Vor Vertragsabschluss mit einem Bieter wird gesichert, dass durch das Verschieben bzw. Umsetzen der alten Stadionwälle keine Mehrkosten für Entsorgung anfallen, die das vom Gemeinderat beschlossene Budget für den reinen Stadionbau überschreiten. Die Stadtverwaltung präferiert Lösungen mit möglichst kleinen Eingriffen in den Wall. Das Risiko von Mehrkosten kann für Arbeiten am Wall aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies betrifft hauptsächlich die Bauzeit. Vor Vertragsabschluss greift der Vergabevorbehalt mit der Möglichkeit der Aufhebung des Verfahrens bei einer Überschreitung des vom Gemeinderat beschlossenen Budgets. 4. Die Stadtverwaltung stellt Möglichkeiten vor, die so genannten „Infrastrukturkosten“ zu verringern. Die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rund um das jetzige Wildparkstadion war der primäre Anstoß, sich 2013 wieder mit dem Thema „Neues Fußballstadion“ zu beschäftigen. Dies geht zwingend einher mit einer Neustrukturierung der Verkehrsströme, da diese ursächlich für die inadäquate Sicherheitssituation sind. Dies wurde in den vergangenen Gremienberatungen und öffentlichen Foren umfangreich dargestellt. Das Verkehrskonzept und die damit verbundenen notwendigen Infrastrukturmaßnahmen sind dabei nicht einzeln zu sehen, sondern greifen erst in ihrer Gesamtheit. Um das Hauptziel, ein sicheres und verkehrlich funktionierendes Stadion zu erhalten, erreichen zu können, bedarf es neben der Drehung der Fanblöcke, der Trennung der fußläufigen Fanströme. Dies entspricht verkehrlich einer Umverteilung der Fußgängerströme, welche abhängig vom Modal-Split, der Wegweisung sowie Lage und Anzahl der Parkierung sind. Um in Zukunft kein neues "magisches Dreieck" an anderer Stelle entstehen zu lassen und der Sicherheitsthematik in Bezug auf An- und Abreise der Fans Rechnung zu tragen, ist keine Reduzierung der Infrastrukturmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Verkehrskonzept stehen, möglich. Die Optimierung der Infrastruktur am alten Standort des Wildparkstadions ist deutlich günstiger als der Aufbau einer neuen Infrastruktur an jedem anderen diskutierten Standort und ist bereits keine Maximal- sondern eine Minimalvariante. Eine Verringerung der Kosten aus den Themenbereichen „Verkehrskonzept“ und „Standort/Sicherheit“ ist somit nicht möglich. Die Kosten für den Bereich „Natur und Umwelt“ ergeben sich aus den gesetzlich vorgege- benen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Umwelt. Sie erfol- gen im Zusammenhang mit den jeweils auslösenden Maßnahmen und müssen in diesem Zuge konkretisiert und auch finanziert werden. Einsparungen sind hier nicht möglich, da die Eingriffe nicht reduziert werden können. Die Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen ist nicht auf stadteigenen Flächen möglich Dafür müssen zwangsläufig Flächen erworben werden. Dies betrifft auch die Ersatzmaß- nahmen für die bisherigen Nutzungen auf den zu erwerbenden, die für den Verkäufer eine zwingende Bedingung darstellen. Die jetzt angesetzten Maßnahmen sind das Ergebnis lan- ger Verhandlungen mit dem Land als Grundstückseigentümer, den Nutzern dieser Flächen und dem Verein, der sich zur Aufnahme der zu verlagernden Nutzungen bereit erklärt hat. Die Grunderwerbs- und Verlagerungskosten sind also nur reduzierbar, wenn das Land mit sehr niedrig angesetzten Grundstückswerten zufrieden ist. Dies liegt nicht in der Entschei- dungsmöglichkeit der Stadt. Die Kosten für die Bereiche „Technik“ und „Sonstiges“ stehen in direktem Zusammenhang zum Neubau.