HSPKA M2_POA "Verschiebung aller beamtenrechtlichen Beförderungen auf Termine ab dem 1. August eines Kalenderjahres"

Vorlage: 2016/0409
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.07.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Personal- und Organisationsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Personalausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.07.2016

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP I: HSPKA M2_POA-Entscheidung über Weiterführung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez.2 Haushaltsstabilisierung; M2_POA „Verschiebung aller beamtenrechtlichen Beförderungen auf Termine ab dem 1. August eines Kalenderjahres“ - Mitbestimmungsverfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Personalausschuss 12.07.2016 I x Beschlussantrag Der Personalausschuss entscheidet, die Haushaltsstabilisierungs-Maßnahme M2_POA „Ver- schiebung aller beamtenrechtlichen Beförderungen auf Termine ab dem 1. August eines Kalen- derjahres“ weiterzuführen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 300.000 Euro Ersparnis Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Haushaltsstabilisierung hat das Personal- und Organisationsamt die Maßnahme M2_POA „Verschiebung aller beamtenrechtlichen Beförderungen auf Termine ab dem 1. August eines Kalenderjahres“ eingebracht. Durch eine Realisierung der Maßnahme werden jährliche Einspa- rungen in Höhe von durchschnittlich 300.000 Euro erwartet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. April 2016 der Maßnahme mehrheitlich zugestimmt. Die Maßnahme unterliegt der eingeschränkten Mitbestimmung nach dem Landespersonalver- tretungsgesetz (LPVG). Der Gesamtpersonalrat als zuständiges Gremium der Personalvertretung hat seine Zustimmung nicht erteilt. Im Rahmen des Verfahrens nach dem LPVG ist nun die Ent- scheidung des Personalausschusses als beschließender Ausschuss des Gemeinderats erforderlich, ob die Maßnahme weiterverfolgt werden soll oder nicht. Hält der Personalausschuss an der Durchführung der Maßnahme fest, beantragt er erneut die Zustimmung des Gesamtpersonal- rats. Dieser hat dann erneut drei Wochen Zeit, sich zu äußern. Stimmt auch in diesem Schritt der Gesamtpersonalrat nicht zu, kann der Personalausschuss die Einigungsstelle anrufen. Das personalvertretungsrechtliche Verfahren wird in der Sitzung am 12. Juli 2016 ausführlich vorgestellt. Die Beförderungen im Beamtenbereich werden bisher, je nach Erfüllung der individuellen War- tezeiten, während des gesamten Haushaltsjahres zum jeweiligen Monatsbeginn vollzogen. Da für die Höhe der Versorgungsumlage, die für alle Beamtinnen und Beamte jährlich an den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg gezahlt wird, die Besoldungsgruppe zum Stichtag 1. Juli maßgebend ist, wirken sich sämtliche Beförderungen, die vor dem 1. Juli eines Haushaltsjahres vollzogen werden, steigernd auf die Umlagekosten an den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg aus. Durch eine Verschiebung aller Beförderungen auf Termine ab dem 1. August können Einsparungen in Höhe von mindestens 300.000 Euro jährlich erreicht werden. Diese Einsparungen verteilen sich zu circa 60 Prozent auf die Beamtin- nen und Beamten (Beförderungsgewinne von 1. Januar bis 1. Juli eines Jahres) und zu 40 Pro- zent auf die Umlagekosten, die die Stadt Karlsruhe alleine zu tragen hat. Daher entfallen von den 300.000 Euro geplanten Einsparungen ein Anteil von circa 180.000 Euro auf die Beamtin- nen und Beamten. Der Rest der Einsparungen ergibt sich ausschließlich aus den Umlagekosten die die Stadt Karlsruhe als Arbeitgeberin trägt. Dem beigefügtem Schriftwechsel mit dem Gesamtpersonalrat ist zu entnehmen, dass die Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes von dieser Maßnahme eher weniger betroffen sind, weil deren Einstellungstermine in der Regel in der zweiten Jahreshälfte liegen. Allerdings trifft es zu wie der Gesamtpersonalrat schreibt, dass die Auswirkungen bei den Nachwuchskräften im gehobenen Dienst, die in der Regel im Frühjahr eines Jahres eingestellt werden, bedeutend sind. Der Gesamtpersonalrat führt vor allem in seinem zweiten Schreiben an, dass sich durch die Ver- schiebung der Beförderungstermine die gesamte Laufbahnentwicklung eines Beamten verzögert und damit schlussendlich auch die Versorgungsbezüge negativ betroffen sind. Dies trifft aller- dings nicht zu. Die Versorgung eines Beamten oder einer Beamtin errechnet sich aus der Besol- dung, die in den letzten zwei Jahren vor Zurruhesetzung zustand. Die zeitliche Entwicklung zu- vor ist dabei nicht relevant. Da in der Maßnahme vorgesehen ist, bei bevorstehenden Zurruhe- setzungen Ausnahmen von der Verschiebung des Beförderungstermins zuzulassen, ist damit eine negative Auswirkung auf das Ruhegehalt in der Regel ausgeschlossen. Dennoch ist es un- bestritten, dass der Einsparbeitrag gerade für jüngere Beamtinnen und Beamte, die noch meh- rere Beförderungen vor sich haben, verhältnismäßig groß ist. Dennoch möchte die Verwaltung auch im Hinblick darauf, dass auch das Personal einen Beitrag zur Haushaltsstabilisierung leisten sollte, am Vorschlag festhalten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das Maßnahmeblatt zu M2_POA sowie die Stellungnahmen der Verwaltung und des Gesamt- personalrats im bisherigen Schriftverkehr sind als Anlage angefügt. Beschluss: I. Antrag an den Personalausschuss a) Der Personalausschuss beschließt, die Maßnahme M2_POA „Verschiebung aller beam- tenrechtlichen Beförderungen auf Termine ab dem 1. August eines Kalenderjahres“ wei- terzuverfolgen und dazu die Zustimmung des Gesamtpersonalrats erneut zu beantra- gen. b) Im Fall der endgültigen Nichtzustimmung durch den Gesamtpersonalrat, beauftragt der Personalausschuss schon jetzt den Vorsitzenden (Personaldezernent Erster Bürgermeister Jäger), die Einigungsstelle im Namen des Personalausschusses anzurufen und gemein- sam mit dem Gesamtpersonalrat die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Einigungs- stelle zu bestimmen. Diese Beauftragung gilt auch für die Bestellung der Beisitzenden der Arbeitgeberseite.