Wald & Natur Kindertagesstätte "Im Dachsbau" gGmbH Karlsruhe-Durlach - Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
| Vorlage: | 2016/0398 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.06.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.07.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich:Dez.3 Wald & Natur Kindertagesstätte "Im Dachsbau" gGmbHKarlsruhe-Durlach-Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGBVIII) Beratungsfolge dieser Vorlage GremiumTerminTOPönöErgebnis Jugendhilfeausschuss13.07.20161 x Beschlussantrag Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anerkennung der Wald & Natur Kindertagesstätte „Im Dachsbau“ gGmbH Karlsruhe-Durlach als Träger der freien Jugendhilfe zu. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen)Xneinja Gesamtkostender Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährlichelaufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) HaushaltsmittelstehenWählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt:Wählen Sie ein Element aus.Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevantXneinjaHandlungsfeld:Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)Xneinjadurchgeführt am Abstimmung mit städtischen GesellschaftenXneinjaabgestimmt mit Ergänzende ErläuterungenSeite2 1. Sachverhalt Mit Schreiben vom 8. Dezember 2015 hat die Wald & Natur Kindertagesstätte „Im Dachsbau“ gGmbHKarlsruhe-Durlach die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozial- gesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) beantragt. Die Eintragung als gGmbH zum Betrieb der Wald & Natur Kindertagesstätte „Im Dachsbau“ gGmbH in das Handelsregister B erfolgteam5. Feb- ruar 2014 durch das Amtsgericht Mannheim. Die Organe der gGmbH sind laut § 7 des Gesellschaftsvertrags a) die Gesellschafterversamm- lung und b) die Geschäftsführer. Die Wald & Natur Kindertagesstätte „Im Dachsbau“ gGmbH hat ihren Sitz im Hanfländer 14 in 76470 Ötigheim. Die Geschäftsführung haben gleichberechtigt Frau Angela Mück und Herr Axel Schöllhorn inne. Der Unternehmenszweck der gGmbH ist gemäß Gesellschaftervertrag der dauerhafte Betrieb einer/von Kindertagesstätte(n) zum Zwecke der Bildung, Erziehung, Betreuung von Kindern im Sinne des §1 SGB VIII. 2. Zweck der gGmbH, Gemeinnützigkeit Die Wald & Natur Kindertagesstätte „Im Dachsbau“ gGmbH betreut auf ihrem Gelände maxi- mal 20 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung in Karlsruhe auf einem Waldplatz im Bergwald (nähe Geigersberg) ganztags an fünf Werktagen. Laut vorliegendem Gesellschaftsvertrag verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. DieKörperschaftist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie ei- genwirtschaftliche Zwecke. 3. Rechtsgrundlagen für die Anerkennung Als Trägerder freien Jugendhilfe können gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie 1.auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, 2.gemeinnützige Ziele verfolgen, 3.aufgrund derfachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stan- de sind und 4.die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel dieAnerkennungalsTrägerder freien Jugendhilfevoraus. 4. Zuständigkeit für die Anerkennung Zuständig für die Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe ist nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) vom 14.04.2005 das Jugendamt, in Ergänzende ErläuterungenSeite3 dessen Bezirk der Träger im Wesentlichen tätig ist. Da das Tätigkeitsgebiet der Wald & Natur Kindertagesstätte „Im Dachsbau“ gGmbH im Wesentlichen auf Karlsruhe beschränkt ist, liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung beim Jugendamtder StadtKarlsruhe. 5. Stellungnahme der Verwaltung Die Wald & Natur Kindertagesstätte „Im Dachsbau“ gGmbH hat der Verwaltung die erforderli- chen Unterlagen übergeben. Die formalenVoraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wurden durch den Gesellschaftervertrag, die nachgewiesene Gemeinnützig- keit und durch die getätigten Aktivitäten erfüllt. Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, der Anerkennung der Wald & Natur Kin- dertagesstätte „Im Dachsbau“ gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe zuzustimmen.