Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Einrichtungskaufhaus am Weinweg", Karlsruhe-Oststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
| Vorlage: | 2016/0392 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.06.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hagsfeld, Mühlburg, Oststadt, Rintheim |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.07.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlich- keit nach §3 (2) BauGB (Verfahren nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB) Vorhabenträgerin: IKEA Verwaltungs-GmbH Am Wandersmann 2-4 65719 Hofheim-Wallau T. +49(0) 6122-585-1000 F. +49(0)6122-585-7115 Planverfasser: Mainz/Karlsruhe, den 31.05.2016 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 2 - Inhaltsverzeichnis A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch ................................. 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit .............................................................. 4 2. Planungsrechtliche Situation .............................................................. 4 2.1 Raumordnung / Regionalplan .................................................................. 4 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung ................................................................. 5 2.3 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................... 6 3. Bestandsaufnahme .............................................................................. 7 3.1 Räumlicher Geltungsbereich .................................................................... 7 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........ 7 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ................................. 8 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................. 9 3.5 Belastungen ............................................................................................ 9 4. Planungskonzept ............................................................................... 11 4.1 Art der baulichen Nutzung .................................................................... 16 4.2 Maß der baulichen Nutzung .................................................................. 18 4.3. Erschließung ......................................................................................... 18 4.3.1 ÖPNV ................................................................................................... 21 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr und Fahrradverkehr ............................... 22 4.3.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 25 4.3.4 Geh- und Radwege ............................................................................... 26 4.3.5 Ver- und Entsorgung ............................................................................. 26 4.4 Mobilitätskonzept ................................................................................. 26 4.4.1 Nutzergruppen: Besucher / Kunden ....................................................... 27 4.4.2 Nutzergruppen: Mitarbeiter .................................................................. 28 4.5 Energiekonzept ..................................................................................... 29 4.6 Gestaltung ............................................................................................ 30 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 30 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen ................................................................... 30 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................ 31 4.7.3 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 31 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz.......................................................... 31 4.8 Belastungen .......................................................................................... 32 5. Verkehr ............................................................................................... 33 6. Einzelhandel ....................................................................................... 35 7. Umweltbericht ................................................................................... 36 8. Sozialverträglichkeit .......................................................................... 37 9. Statistik ............................................................................................... 38 9.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 38 9.2 Bodenversiegelung................................................................................ 38 10. Kosten ................................................................................................. 38 11. Finanzierung ...................................................................................... 38 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 3 - 12. Fachgutachten .................................................................................... 39 B. Hinweise ............................................................................................. 40 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................. 40 2. Entwässerung ....................................................................................... 40 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 40 4. Grundwassermessstellen ....................................................................... 40 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................. 40 6. Baumschutz .......................................................................................... 41 7. Altlasten ............................................................................................... 41 8. Erdaushub / Auffüllungen ..................................................................... 41 9. Private Leitungen .................................................................................. 41 10. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 41 11. Erneuerbare Energien ............................................................................ 41 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ... 43 I. Planungsrechtliche Festsetzungen .................................................... 43 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 43 2. Art der baulichen Nutzung (§ 11 BauNVO) ............................................ 43 3. Maß der baulichen Nutzung .................................................................. 45 3.1 Grundflächenzahl (GRZ) ........................................................................ 45 3.2 Höhe der baulichen Anlagen ................................................................. 45 4. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen............................................................ 45 5. Artenschutzrechtlich bedingte Ausgleichsmaßnahmen .......................... 45 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ................................... 46 6.1 Verkehrsgrünflächen ............................................................................. 46 6.2 Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ......................................................... 46 6.3 Dachbegrünung .................................................................................... 46 II. Örtliche Bauvorschriften ................................................................... 46 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................ 46 2. Werbeanlagen ...................................................................................... 47 3. Beleuchtung ......................................................................................... 47 4. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen ..................................................... 47 4.1 Aufschüttungen .................................................................................... 47 4.2 Abfallbehälterstandplätze ..................................................................... 48 III. Sonstige Festsetzungen ..................................................................... 48 IV. Nachrichtlich übernommene Festsetzungen .................................... 48 Anlagen 1. Umweltbericht 2. Vorhaben- und Erschließungsplan 3. Beiplan zur Begründung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch 1. Aufgabe und Notwendigkeit Anlass und Ziel der Planung ist die Realisierung eines großflächigen Einzelhan- delsvorhabens in Form eines IKEA-Einrichtungskaufhauses auf einem ca. 3 ha großen Grundstück an der Durlacher Allee in Karlsruhe - Oststadt. Das Grund- stück ist zwischen den Straßen Gerwigstraße im Norden, Weinweg im Osten, Durlacher Allee im Süden und einer Böschung mit Bahngleisen der Deutschen Bahn (DB) im Osten gelegen. Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur zu gewährleisten, verfolgt die Stadt Karlsruhe das Ziel, einen großflächigen Möbelmarkt auf ihrer Gemar- kung anzusiedeln. Die IKEA Verwaltungs GmbH als Vorhabenträgerin beab- sichtigt in Karlsruhe ein Einrichtungskaufhaus mit einer Verkaufsfläche von maximal 25.500 m², davon maximal 3.450 m² Verkaufsfläche für zentrenrele- vante sonstige Sortimente zu errichten. Nach derzeit geltendem Planungsrecht ist dieses Vorhaben im künftigen Gel- tungsbereich nicht realisierbar. Zur Sicherung einer geordneten städtebauli- chen Entwicklung sowie zur Wahrung stadtgestalterischer Aspekte ist für die Realisierung der beabsichtigten Bebauung die Aufstellung eines vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB erforderlich. 2. Planungsrechtliche Situation 2.1 Raumordnung / Regionalplan Um die Planung für ein IKEA-Einrichtungskaufhaus raumordnungsrechtlich zu ermöglichen, hat die Regionalversammlung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein am 22.7.2015 die 9. Änderung des Regionalplans beschlossen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat die 9.Änderung des Regionalplans am 23.10.2015 genehmigt. Die 9.Änderung des Regionalplans stellt die Fläche östlich der Bahntrasse und nördlich der Durlacher Allee zusammen mit dem östlich angrenzenden Bereich des Bestandsobjekts „XXXL Mann Mobilia“ als „Vorranggebiet Einrichtungs- kaufhaus“ (Integrierte Lagen) dar (siehe Abbildung 1). Dem so gefassten Integ- rationsgebot entspricht die Planung. Sie entspricht weiterhin dem Konzentra- tionsgebot, dem Kongruenzgebot und dem Beeinträchtigungsverbot, da die Stadt Karlsruhe Oberzentrum ist, etwa 70 % des erwarteten Umsatzes mit Kunden aus der Region Mittlerer Oberrhein erzielt werden sollen und durch fachgutachterliche Einschätzung belegt ist, dass die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne der Stadt Karlsruhe und anderer Zentraler Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung nicht beeinträchtigt sind (siehe dazu auch Kapitel6). Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 5 - Abbildung 1: Auszug aus der Raumnutzungskarte Bereich der 9. Änderung 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe FNP 2010 stellt gemäß dem Beschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaftver- bandes Karlsruhe vom 12.10.2015 zur Einzeländerung KA.372 – „Einrich- tungskaufhaus am Weinweg“ eine „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestim- mung „Einrichtungskaufhaus (mit nicht-zentrenrelevanten und zentrenrelevan- ten Sortimenten und einer maximalen Verkaufsfläche von 25.500 m²)“ dar (siehe Abbildung 2). Hieraus wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan ent- wickelt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 6 - Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Sonderbaufläche Geschäfts- und Verwaltungszentrum Einrichtungskaufhaus mit nichtzentrenrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten maximale Verkaufsfläche: 25.500 m² 2.3 Verbindliche Bauleitplanung Im künftigen Geltungsbereich gelten derzeit folgende Bebauungspläne: 1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 812 „Gerwigstraße, 3. Ände- rung“ vom 26.07.2011, am 12.08.2011 in Kraft getreten, setzt im westlichen Teil des künftigen Geltungsbereichs ein „Sondergebiet für Parken“ fest. 2. Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstraße“ Nr. 286, am 26.09.1961 von der Stadt Karlsruhe als Satzung beschlossen und am 08.02.1962 in Kraft getreten, enthält Festsetzungen zu Bau- und Straßen- fluchten sowie öffentlichen Grünflächen und Vorgärten. 3. Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstr. – 2. Ände- rung (ehem. Milchzentrale)“ Nr. 669, am 15.1.1993 in Kraft getreten, im Be- reich der Verkehrsanlagen und Randbereiche. Im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sol- len diese Bebauungspläne überplant und insoweit aufgehoben werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 7 - 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans be- steht aus zwei Teilen und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5,8 ha. Der Gel- tungsbereich liegt in der Gemarkung 3620 (Karlsruhe). Neben dem Vorhab- engrundstück bestehend aus mehreren Grundstücken mit verschiedenen Flur- stücksnummern, erfasst der Geltungsbereich angrenzende öffentliche Ver- kehrsflächen mit Teilbereichen der Gerwigstraße im Norden, den Weinweg im Osten, die Durlacher Allee im Süden und dem Ostring im Westen sowie städti- sche Flächen südlich der Durlacher Allee. Das Vorhabengrundstück hat eine Größe von ca. 3 ha. Abbildung 3: Luftbild mit Abgrenzung des Vorhabengrundstücks (blau) und des Geltungsbereichs (gelb) 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Oberrheinebene am Westrand der sogenannten Kinzig-Murg-Rinne. Das Vorhabengrundstück ist weitgehend eben und liegt auf Geländehöhen zwischen ca. 114,20 und 116,60 m ü. NN. Sport EnBW XXXL MANN Mobilia Kleingartenanlage Gross- markt LEA Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 8 - Aus grünordnerischer Sicht sind die straßenbegleitenden, markanten Baumrei- hen vor allem entlang der Durlacher Allee als planungsrelevant einzustufen. Der Geltungsbereich wird überwiegend durch gewerbliche Bauten und Ver- kehrsflächen geprägt. Demzufolge ist der Versiegelungsgrad als sehr hoch ein- zustufen (siehe Tabelle 1). Die Böden im Plangebiet weisen eine stark anthro- pogene Überprägung auf. Im Bereich des Vorhabengrundstückes finden sich zudem Altablagerungen und Altstandorte, die im Rahmen weiterer Unter- grunduntersuchungen erkundet wurden. Tabelle 1: Versiegelungsbilanz des Geltungsbereichs Kategorie Geltungsbereich SO-Gebiet Flächengröße Anteil an Gesamtfläche Flächengröße Anteil an SO-Gebiet Versiegelt: - von Bauwerken be- standene Fläche - Straße, Weg oder Platz - Gleisbereich 46.240 m² 80 % 26.340 m² 88 % unversiegelt: Grünflächen / Gehölze 11.600 m² 20 % 3.475 m² 12 % Summe ca. 57.840 m² 100 % 29.815 m² 100 % Im Rahmen der faunistischen Erhebungen konnten in den Böschungsbereichen am Bahndamm und südlich der Durlacher Allee Nachweise der streng ge- schützten Mauereidechse erbracht werden. Die Bahnlinien im Umfeld des Gel- tungsbereichs gelten für diese Tierart als Ausbreitungskorridor. Der planerische Umgang mit den Mauereidechsen sowie weiteren artenschutzrechtlich rele- vanten Tierarten erfolgt im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Alle Umweltbelange werden in einem Umweltbericht zusammenfassend ermit- telt, beschrieben und bewertet. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Auf dem Vorhabengrundstück befinden sich zwei Hallengebäude und ein temporär aufgestellter Container, die als Verkaufs-, Lager- und Büroflächen genutzt werden. Die Freiflächen sind weitgehend mit Asphalt befestigt und werden als Stellplätze genutzt, ein Teilbereich dient als Autoverkaufsfläche. Derzeit wird das Vorhabengrundstück durch drei Zufahrten von der Durlacher Allee, dem Weinweg und der Gerwigstraße erschlossen. An das Vorhabeng- rundstück schließen öffentliche Grünanlagen mit bestehenden Baumreihen und vereinzelten Strauchgruppen sowie eine Fläche mit Gebüsch im Westen an. Die anschließenden Straßenverkehrsflächen umfassen Fuß- und Radwege, Fahrbahnen sowie eine Straßenbahnstrecke in der Mitte der Durlacher Allee und eine Betriebsstrecke entlang der Gerwigstraße. Im Umfeld des Vorhabengrundstücks finden sich Handels-, Gewerbe- und Frei- zeitnutzungen. Östlich des Weinwegs grenzt das Bestandsmöbelhaus „XXXL Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 9 - Mann Mobilia“ an, weiter östlich befindet sich das Durlach-Center, nördlich der Gerwigstraße ein Audi-Zentrum sowie nordöstlich die Flächen des Groß- markts. Westlich grenzt ein Bahndamm mit dichtem Gehölzbestand an das Vorhabengrundstück. Südlich der Durlacher Allee befinden sich Kleingarten- und Sportanlagen, eine Tankstelle sowie die Landeserstaufnahmestelle (LEA) für Flüchtlinge. 3.4 Eigentumsverhältnisse Der Erwerb des Vorhabengrundstücks für die Realisierung des Einrichtungs- kaufhauses durch die Vorhabenträgerin ist durch Kaufverträge gesichert. Alle angrenzenden Verkehrsflächen mit integrierten Verkehrsgrünflächen sind öf- fentliche Flächen und stehen im Eigentum der Stadt Karlsruhe. 3.5 Belastungen Schall Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung der FIRU GfI – Gesellschaft für Immissionsschutz mbH wurde geprüft, wie sich die Auswirkungen des Planvorhabens auf die Umgebung sowie die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet durch den umgebenden Verkehr darstellen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in der Summe der gewerblichen Geräusche durch das neue Einrichtungskaufhaus, die Immissionsrichtwerte am nächstgelegenen maßgeblichen Immissionsort (Gerwigstraße 77) sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum unterschritten werden. Die Immissionsricht- werte nach TA Lärm für ein GE von 65 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts werden am Tag um 6 dB(A) und in der Nacht um mehr als 4 dB(A) unterschritten. Der planbedingte Zusatzverkehr führt auf den Straßenabschnitten in der Um- gebung zu Emissionspegelerhöhungen von bis zu 0,5 dB(A) am Tag und 0,4 dB(A) in der Nacht. Planbedingte relevante Pegelerhöhungen von 3 dB(A) im Sinne der 16. BImSchV können ausgeschlossen werden. Somit sind keine lärmschützenden Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms erforderlich. Klima / Luft Im Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung wird dargelegt, dass das derzeit weitgehend unbebaute Planungsareal am Tag als Ventilationsfläche fungiert, über welcher der Gradientwind bodennah durchgreifen kann. Hierdurch wird das bodennahe Ventilationsgeschehen (Be- und Entlüftung) im Planungsum- feld intensiviert. In Richtung Westen bildet der Bahndamm jedoch eine boden- nahe Strömungsbarriere. Messungen und Modellrechnungen zu den nächtli- chen Lufttemperaturverhältnissen zeigen, dass in windschwachen sommerli- chen Strahlungsnächten zwischen dem weitgehend versiegelten Planungsareal und den Kleingärten/Sportflächen südlich der Durlacher Allee Lufttemperatur- differenzen von ca. 3 - 5 K zu erwarten sind. Gegenüber der Karlsruher City sind durch die geringere Oberflächenrauigkeit/Bebauungsdichte der Umge- bungsbebauung und den Grünflächen südlich der Durlacher Allee am Pla- nungsstandort um ca. 2 K niedrigere Lufttemperaturen zu bilanzieren. Die Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 10 - Restgrünflächen am Bahndamm bilden kein weitreichend wirksames thermi- sches Gunstpotenzial. Hinsichtlich der Belastung der Luft kann Im Planungsgebiet und in dessen Um- feld für NO2 festgehalten werden, dass für das Prognosejahr 2017 von einer Vorbelastung von ca. 30 μg/m³ ausgegangen werden kann. Die PM10-Feinstaubmessungen dokumentieren, dass der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 μg/m³ in den letzten Jahren an allen Stationsstandorten eingehalten wurde. Auch die PM2.5-Messwerte (Grenzwert: 25 μg/m³) zeigen in Karlsruhe keine Grenzwertüberschreitungen. Sie schwanken in den letzten Jahren am Messstandort Reinhold-Frank-Straße zwischen 14 und 18 μg/m³. Für den Bereich des Planungsgebietes ist von einer PM2.5-Vorbelastung von ca. 15.5 μg/m³ auszugehen. Die Immissionsberechnungen für die Luftschadstoffkomponente NO2 zeigen, dass der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 μg/m³ im Planungsnull- fall nur in den direkten Fahrbahnbereichen der Durlacher Allee, des Ostrings und des Weinwegs überschritten wird. Hoch belastet sind insbesondere die Kreuzungsbereiche Durlacher Al- lee/Weinweg und Durlacher Allee/Ostring, da hier bei den Motoren die häufi- gen Lastwechsel zu Emissionsanstiegen führen. Dort werden im Jahresmittel NO2-Belastungen von ca. 42 bis über 48 μg/m³ berechnet. Bewertungsrelevant sind allerdings nur Bereiche, die bedeutsam für den Schutz der menschlichen Gesundheit sind (z.B. Fassaden mit zu öffnenden Fensterflächen, hinter denen Räume zum dauernden Aufenthalt – Wohnen, Büros - angeordnet sind). Straßenbegleitende Hausfassaden im Untersu- chungsgebiet sind von Grenzwertüberschreitungen nicht betroffen. Boden / Untergrund Unter Zugrundelegung des Schreibens des Amtes für Umwelt- und Arbeits- schutz der Stadt Karlsruhe vom 10.11.2014 sind innerhalb des Geltungsbe- reichs folgende Altablagerung und Altlastenstandorte erfasst: Altablagerung Westlich des Weinwegs, Obj.-Nr. 01299 Altstandort Mann GmbH, Obj.-Nr. 04172 Altstandort Tankstelle Leeb, Obj.-Nr. 00254 Altstandort Furrer-Neuvulka, Obj.-Nr. 00253 Im Bereich mit verkehrlichen Anpassungsmaßnahmen sind gemäß dem Schrei- ben des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe vom 15.3.2016 darüber hinaus folgende Objekte vorhanden: Auffüllung Oststadt, Obj.-Nr. 04192 – entlang des Ostrings AA Durlacher Allee“, Obj.-Nr. 00511 – angrenzend an die Böschung süd- lich der Durlacher Allee Gemäß dem Schreiben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden- Württemberg (KMBD) vom 14.1.2014 liegt der Geltungsbereich in einem Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 11 - mehrfach bombardierten Bereich der Stadt Karlsruhe. Im Gebiet ist mit Blind- gängern und Bombentrichtern zu rechnen. Das Vorhabengrundstück wurde im Rahmen der Untergrunduntersuchungen auf Bodenverunreinigungen untersucht. Gemäß diesen in den Jahren 2014 / 2015 durchgeführten Untersuchungen sind in den Auffüllungen im Bereich des Sondergebietes großflächig erhöhte Gehalte der organischen Schadstoffe PAK und MKW nachgewiesen worden. Für die Schwermetalle Blei, Kupfer und Zink sind die Gehalte über die Gesamtfläche als erhöht einzustufen. In keiner der fünf im Labor bestimmten Bodenluftproben konnten die leichtflüchtigen Parameter BTEX oder LCKW nachgewiesen werden. Die ermittelten Werte der Deponiegase deuten überwiegend darauf hin, dass sich der vorhandene Deponiekörper bereits in der sogenannten Luftphase be- findet. In dieser Phase ist die Beeinflussung der Bodenluft- bzw. des Porenbe- reichs in der Deponie durch Deponiegas abgeschlossen. Die Ergebnisse der KRB7 deuten auf ein Entgasungsstadium zwischen der Kohlendioxid-Phase und Sauerstoff-Phase hin. In dieser Phase nimmt der Kohlendioxidgehalt noch mehr ab, und der Sauerstoffgehalt weiter zu. Im Rahmen der Untergrunduntersuchungen wurden keine Oberbodenproben gemäß den Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung un- tersucht. Eine Bewertung des Wirkungspfades Boden-Mensch ist daher nicht möglich. Aufgrund der weitgehenden Versiegelung des Plangebiets ist der Wirkungs- pfad derzeit nicht relevant. Eventuell sind in Abhängigkeit der Detailplanung entsprechende Untersuchungen erforderlich. Diese können gegebenenfalls baubegleitend durchgeführt werden. Hinsichtlich des Wirkungspfades Bodenluft-Mensch ist aufgrund des Alters der Deponie (30er Jahre) und vor allem den überwiegend aeroben Bedingungen, die für das Endstadium der Deponiegasentwicklung sprechen bzw. nicht Vor- handensein von organischem Material sowie den nicht nachweisbaren Spu- renelementen BTEX, LCKW und Schwefelwasserstoff, eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch über den Emissionspfad Bodenluft nicht zu erwarten. Aus der Grundwasseranalytik lässt sich ableiten, dass bisher keine Verlagerung der nachgewiesenen Schadstoffe im Feststoff und im Schichtwasser der Auf- füllung in das Grundwasser stattgefunden hat. Derzeit liegen keine, bezie- hungsweise nur geringe Überschreitungen der Prüfwerte der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der Geringfügigkeitsschwellen- werte der LAWA vor. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden zusammenfassend in den Umweltbericht übernommen (siehe Anlage 1). Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse ist Kapitel 7 zu entnehmen. 4. Planungskonzept Auf dem Vorhabengrundstück wird ein Gebäudekomplex für ein Einrichtungs- kaufhaus realisiert (siehe Abbildung 4). Die Planung verfolgt eine kompakte Gebäudestruktur, die sich hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 12 - Nutzung sowie der Höhe der baulichen Anlagen städtebaulich in die Bebau- ung im Umfeld einfügt. Der Gebäudekomplex erhält eine horizontale Gliederung mit dem großflächi- gen Einzelhandel im unteren Gebäudeteil und den Parkebenen im oberen Ge- bäudeteil. Die Akzentuierung der Ecksituation als Haupteingang im Südosten schafft Orientierung und eine einladende Geste (siehe Abbildung 5, Abbildung 6 und Abbildung 7). Der untere Teil des Gebäudekomplexes ist geprägt durch eine offene und transparente Atmosphäre. Im Kontrast dazu wird für den obe- ren Gebäudeteil mit den Parkebenen eine optisch abgesetzte Fassadenstruktur beabsichtigt. Aufgrund der besonderen städtebaulichen Bedeutung der sich im Umbruch befindlichen Durlacher Allee wird eine hohe Qualität der Fassadengestaltung angestrebt, die Gegenstand eines Fassadenwettbewerbs ist. Die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses wird Gegenstand des Durchführungsvertrages. Die Erschließungs- und Anlieferungsflächen mit ihren Zufahrten sowie techni- sche Nebengebäude konzentrieren sich im Westen des Vorhabengrundstücks parallel zum Bahndamm. Die Höhe des Einrichtungskaufhauses beträgt 28 m über Oberkante Fertigfuß- boden. Vereinzelte Gebäudeteile wie der Haupteingang und technische Auf- bauten weisen eine Höhe von bis zu 34 m auf. Die Dachflächen werden bis auf die Bereiche, in denen technische Aufbauten erforderlich sind, extensiv begrünt. Der Einzelhandel gliedert sich in ein ca. 12 m hohes Erdgeschoss mit Ein- gangsbereich, Warenlager, Warenabholung (SB-Halle) sowie den Kassenbe- reich. Die Möbelausstellung befindet sich im ca. 5 m hohen Obergeschoss (siehe Abbildung 7). Innerhalb des Gebäudes sind weiterhin Nebeneinrichtun- gen wie ein Restaurant und Kinderspielbereich integriert, ferner Lager, Verwal- tungs- und Sozialräume. Das Einrichtungskaufhaus liegt inmitten eines baumumstandenen Grünbe- stands. Dem Erhalt der rahmensetzenden, klimatisch bedeutsamen und stadt- bildprägenden Baumstrukturen entlang der Durlacher Allee, Weinweg und Gerwigstraße wurde im Rahmen des Planungsprozesses ein besonderer Stel- lenwert beigemessen. Klimatische Gunstwirkungen werden ebenfalls durch helle Beläge auf den Geh- und Radwegen bzw. der Anlieferung und durch die Dachbegrünung erzielt. Die Festlegung geeigneter Beläge wird im Rahmen des Durchführungsvertrags getroffen. Die Grundzüge der städtebaulichen Planung werden in den folgenden Kapi- teln erläutert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 13 - Abbildung 4: Frei- und Verkehrsanlagenplan Attika +141,38, Technik + 147,72 Verwaltung +143,48, Technik +147,48 Schnitt AA‘ A A‘ Attika +144,70, Technik + 150,70 Verwaltung +143,48, Technik +147,48 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 14 - Abbildung 5: Ansicht Süd - Durlacher Allee Abbildung 6: Ansicht Nord - Gerwigstraße Weinweg Böschung Bahndamm Weinweg Böschung Bahdamm Ausgang Eingang Sprinklerzentrale Einfahrt Anlieferhof Ausfahrt Einfahrt Weinweg Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 15 - Abbildung 7: Schnitt AA‘ Wein- weg Sprinklerzentrale Technik Rampen- bauwerk Offene Garage Möbelausstellung Warenlager SB_Halle Anlieferhof Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 16 - 4.1 Art der baulichen Nutzung Das Vorhaben wird maßgeblich durch die geplante großflächige Einzelhan- delsnutzung geprägt. Das Vorhaben wird hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einrichtungskaufhaus“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Ein Einrichtungskaufhaus ist ein großflächi- ger Einzelhandelsbetrieb, der maßgeblich durch das Angebot von Möbeln und weiteren Warenangeboten rund um das Thema Wohnen, Einrichten und Haushalt geprägt ist. Damit wird auch den Vorgaben des geänderten Regio- nalplans und Flächennutzungsplans entsprochen(siehe Kapitel 2). Grundlage der Änderung des Regionalplans und Flächennutzungsplans war folgendes Einzelhandelsgutachten: „GMA Beratung und Umsetzung (2014): Auswir- kungsanalyse zur Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungskaufhauses in Karlsruhe, Stand: 24.07.2014 Ludwigsburg“. Unter Zugrundelegung des Einzelhandels- gutachtens wird die Verkaufsfläche des Einrichtungskaufhauses auf maximal 25.500 m² begrenzt, die sich wie folgt auf die Sortimentgruppen mit jeweils im einzelnen festgesetzten Verkaufsflächenobergrenzen aufteilt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 17 - Tabelle 2: Sortimente und max. Verkaufsflächen IKEA Karlsruhe, VK=Verkaufsfläche * Zuordnung der Sortimente gemäß Karlsruher Märkterichtlinie (2014) ** ohne Schnittblumen Quelle: GMA-Zusammenstellung 2014 auf Basis von Angaben der Fa. IKEA, Rundungsdifferenzen zu 100,0 % möglich Entsprechend den Angaben des Einzelhandelsgutachtens sind 2.400 m² für Serviceflächen für ein Restaurant, Kinderparadies und Kundenservice / Family Shop vorgesehen. max. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 18 - 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,7 und einer maximalen Überschrei- tungsmöglichkeit bis 1,0 durch Anlagen im Sinne von § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO festgesetzt. Somit wird eine vollständige Versiegelung des ca. 3 ha großen Vorhabengrundstückes ermöglicht. Eine weitgehende Versiegelung der Flächen ist wegen der festgestellten Bodenverunreinigungen des Vorhaben- grundstückes im Sinne eines nachhaltigen Grundwasserschutzes fachlich sinn- voll. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Vorhabengrundstück bereits heute überwiegend versiegelt ist. Das Eindringen von Niederschlags- wasser in den Untergrund mit Freisetzen von Schadstoffen wird damit verhin- dert. Das Einrichtungskaufhaus wird eine Bruttogeschossfläche (oberirdisch) von ca. 100.000 m² und eine Baumasse aller Vollgeschosse von ca. 540.000 m³ auf- weisen. Die Baumassenzahl beträgt somit bei einer Grundstücksfläche von 29.818 m² 18,10. Die Geschossflächenzahl von 3,4 ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass die erforderlichen Stellplätze für das Einrichtungskaufhaus we- gen des vergleichsweise kleinen Grundstückes nicht ebenerdig neben dem Gebäude realisiert werden können. Dies deckt sich mit dem städtebaulichen Interesse der Stadt an einer anspruchsvollen und kompakten Bebauung ent- lang der Durlacher Allee. Zur Erreichung einer kompakten Bauweise in stadt- naher Lage werden im konkreten Fall die Stellplätze in den oberen Gebäude- teilen integriert. Die Höhe des gesamten Gebäudekomplexes orientiert sich dabei am städtebaulichen Umfeld. Die städtebauliche Wirkung des kompakten Gebäudes wird durch den weitgehenden Erhalt der das Vorhabengrundstück umgebenden Baumreihen gemildert. Die Option der Realisierung von unterir- dischen Parkebenen scheidet im vorliegenden Planungsfall aufgrund der Bo- denverunreinigungen aus. Die maximal zulässige Oberkante der Gebäude (Bezugshöhe: OK FFB/Oberkante Fertigfußboden 116,70 m ü. NN) wird mit einer maximalen Gebäudehöhe von 28 m bei 144,70 m ü. NN festgesetzt. Die Höhenentwick- lung des Gebäudes orientiert sich am benachbarten Bestandsgebäude. Eine Überschreitung der Oberkante der Gebäude für technische Aufbauten wird bis zu einer maximalen Höhe von 6 m mit 150,70 m ü. NN auf 25% der Dachflä- che festgesetzt. Aus gestalterischen Gründen wird die Lage, Höhe und Aus- formulierung technischer Aufbauten festgesetzt. 4.3. Erschließung Das Vorhabengrundstück wird über den umgebenden öffentlichen Straßen- raum von der Durlacher Allee, Gerwigstraße und Weinweg erschlossen. Das Einrichtungskaufhaus wird zukünftig von der Durlacher Allee (siehe Abbildung 8) und der Gerwigstraße jeweils als Rechtsabbieger angefahren. Ausfahrten in das Verkehrsnetz erfolgen über die Gerwigstraße und den Weinweg, wobei hier nur ein Rechtseinbiegen vorgesehen wird. Die Zufahrt für den Anlieferver- kehr erfolgt von der Durlacher Allee und von der Gerwigstraße. Die Ausfahrt des Anlieferungsverkehrs wird parallel zum Bahndamm in die Gerwigstraße vorgenommen. Hier kann lediglich rechts in Fahrtrichtung Ost eingebogen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 19 - werden. Grundsätzlich ist für den Anlieferungsverkehr auch eine Zufahrt von der Gerwigstraße vom Ostring her kommend möglich (siehe Abbildung 4). Die Zufahrten werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als öffentliche Ver- kehrsflächen festgesetzt. Zusätzlich sind Ertüchtigungsmaßnahmen für die Straßen im Geltungsbereich vorgesehen. Die Straßen werden im vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan insgesamt als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Die Bahnhaltestelle „Weinweg“ wird verbreitert. Im Mobilitätskonzept werden darüber hinausgehend, unter Berücksichtigung der mit dem Umweltverbund gut erreichbaren Lage, alle Verkehrsarten be- rücksichtigt und das Ziel verfolgt, das Verkehrsaufkommen von und zum Vor- habengrundstück nachhaltig abzuwickeln (siehe Kapitel 4.4). Das Mobilitäts- konzept wird Gegenstand des Durchführungsvertrags sein. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 20 - Abbildung 8: Systemschnitt Durlacher Allee vorhandener Baumbestand vorhandener Baumbestand Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 21 - 4.3.1 ÖPNV Das Vorhabengrundstück ist durch den vorhandenen öffentlichen Nahverkehr mit den Stadt- und Straßenbahnen sehr gut erschlossen. An der Durlacher Allee befindet sich die Bahnhaltestelle „Weinweg“ für die Stadtbahnen S4 und S5 und die Tramlinien 1 und 2. Die Entfernung zu den jeweiligen Haltestellen beträgt ca. 50 m. Der Eingangsbereich des Vorhabens weist direkte Sichtbeziehungen zum ÖPNV-Netz auf. Weiterhin werden öffent- liche Bike & Ride-Stellplätze für Fahrräder im Sondergebiet vorgesehen, welche die Kombinationsmöglichkeit mit dem ÖPNV erhöhen. Im Weiteren wird auf das Kapitel 4.3.3 verwiesen. Am Weinweg liegt eine Bushaltestelle für private Zwecke mit einer Entfernung von ca. 20 m, die erhalten und in das Plangebiet integriert wird. Die nächstge- legenen Haltestellen der Deutschen Bahn sind Karlsruhe - Hauptbahnhof, Karlsruhe - Durlach und Karlsruhe - Hagsfeld, welche in ca. 2,7 bis 3 km Ent- fernung liegen. Die Bahnhaltestelle „Weinweg“ wird im Zuge der Maßnahme ausgebaut. Des Weiteren erfolgt eine Optimierung durch die Verbreiterung der Bahnsteige und die Herstellung barrierefreier Zugänge für Niederflur-Straßenbahnen als auch für Mittelflur-Stadtbahnfahrzeuge. Diese Änderung der Betriebsanlagen für die Straßenbahn wird im Bebauungsplan durch Ausweisungen im Sinne von § 28 Abs. 3 PBefG festgesetzt. Die technische Ausführung der Bahnhaltestelle „Weinweg“ lässt sich wie folgt zusammenfassen (siehe Abbildung 9): Der Abstand der Vorderseite der Bahnsteigkante zur Gleisachse beträgt an den Bahnsteigbereichen mit 34 cm Höhe über Schienenoberkante (SOK) 1,58 m, an jenen Bahnsteigbereichen mit 55 cm Höhe über Schienenoberkan- te (SOK) 1,65 m. Der hieraus resultierende Querversatz von 7 cm erfolgt bei der Rampe zwischen 55 cm und 34 cm Bahnsteighöhe oben. Der Gleis-Achs- Abstand beträgt wie im Bestand 3,05 m. Im Anschluss an die Hinterkante des Bahnsteiges wird ein Schrammbord von 50 cm Breite zur Fahrbahn hin ausge- führt. Die Breite der Wartefläche beträgt für den nördlichen Bahnsteig über- wiegend 3,33 m. Die Breite des südlichen Bahnsteigs beträgt überwiegend 3,40 m, wird aber am westlichen Ende schmaler. Dies liegt daran, dass hier die Verziehung der Fahrspuren der Durlacher Allee aufgrund der zusätzlichen Linksabbiegespur in den Weinweg beginnt und Bestandsbäume soweit wie möglich zu erhalten sind. Es wird in diesem Bereich jedoch von weitaus weni- ger Ein- und Ausstiegsvorgängen ausgegangen, bedingt durch die an dieser Stelle fehlende Querungsmöglichkeit der Durlacher Allee in Richtung Vorhab- engrundstück. Diese findet an der Kreuzung Weinweg statt. In der Planzeich- nung ist ein Korridor definiert in welchem eine versetzte Gleisquerung ange- ordnet werden kann. Dies wird in der Ausführungsplanung entsprechend un- tersucht und berücksichtigt. Der Fußgängerüberweg am Weinweg liegt auf dem Niveau der Schienenoberkante. Die Haltestelle Weinweg wird standard- gemäß ausgeführt, insbesondere mit Wartehalle, Beleuchtung, Blindenleitsys- tem, Spritzschutz, etc.. Im Rahmen der Umgestaltung der Haltestelle Weinweg Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 22 - und dem Umbau der Durlacher Allee müssen fünf Masten beiderseits der Dur- lacher Allee versetzt werden, an denen die Querabspannung für Straßenbe- leuchtung und Oberleitung befestigt sind. Dies wird in der weiteren Planung berücksichtigt. Zudem erfolgt die Haltestellenbeleuchtung mit separaten Mas- ten auf dem Bahnsteig. Abbildung 9: Systemschnitt Musterhaltestelle (Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 2016) 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr und Fahrradverkehr Das Einrichtungskaufhaus ist sehr gut an das örtliche und überörtliche Ver- kehrsnetz angebunden. In ca. 600 m Entfernung befindet sich der Autobahnanschluss Karlsruhe- Durlach an die BAB 5. Ein weiterer Anschluss Karlsruhe-Nord befindet sich in ca. 2,7 km Entfernung. In den umliegenden Verkehrsflächen zum Vorhabengrundstück sind Umbau- maßnahmen erforderlich, um das zukünftige Verkehrsaufkommen durch das Vorhaben hinreichend leistungsfähig abwickeln zu können. In der Straßenpla- nung werden folgende Maßnahmen vorgesehen (siehe Abbildung 4): Abschnitt Gerwigstraße Am Knotenpunkt Gerwigstraße / Ostring wird zusätzlich ein separater Links- abbiegerfahrstreifen eingerichtet. Hierzu werden im Zuge der Gerwigstraße die heute vorhandenen Bahngleise zurückgebaut. Diese werden im Bebau- ungsplan dargestellt, so dass einer mittel- bis langfristigen Wiederherstellung der Bahngleise in den Großmarkt möglich und überfahrbar bleibt. Im Zuge der Anpassungsmaßnahmen der Gerwigstraße werden die bestehenden Gleisan- lagen nicht verbaut. Gegenüber dem heutigen Zustand wird zudem in der öst- lichen Gerwigstraße am Knotenpunkt mit dem Ostring ein eigener Rechtsab- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 23 - biegerfahrstreifen und Geradeausfahrstreifen in Fahrtrichtung West vorgese- hen. Auf der Nordseite der Gerwigstraße soll ein Radfahrstreifen realisiert werden. Die bestehenden Fahrbahnränder im Zuge der Gerwigstraße werden auf der Nordseite beibehalten, sodass hier keine Eingriffe in private Grundstücke not- wendig werden. Auf der Südseite wird die Fahrbahn sogar gegenüber dem Bestand weiter nach Norden verlegt. Der Anschluss des Vorhabens in der Gerwigstraße soll nur ein Rechtsab- und Rechtseinbiegen ermöglichen. Für die abfahrenden IKEA-Kunden in Richtung Westen wird im weiteren Verlauf der Gerwigstraße vor dem Knotenpunkt mit dem Weinweg ein U-Turn eingerichtet, der Wendevorgänge in diesem Bereich ermöglicht. Auf der Südseite der Gerwigstraße wird ebenfalls durchgehend ein Radfahrstreifen erstellt, der über den Weinweg fortgesetzt wird. Östlich des Anschlusses des Einrichtungskaufhauses wird der Radverkehr auf einen kom- binierten Geh-/Radweg überführt, der im Zuge des Weinwegs wieder in einen getrennten Rad- und Gehweg aufgeteilt wird. Für den LKW-Verkehr besteht eine Zufahrt von und eine Ausfahrt zur Gerwigstraße. Im Bereich der Unterführung der Bahnstrecke wird der südliche Geh-/Radweg auf insgesamt drei Meter verbreitert. Auf der Nordseite der Gerwigstraße kann nun entsprechend aktueller Planung ein 2,10 m breiter Radfahrstreifen und ein 2 m breiter Gehweg eingerichtet werden. Unmittelbar östlich des Bahndam- mes ist die Ausfahrt der Anlieferungszone vorgesehen. Abschnitt Weinweg Im Weinweg werden die Rechtsabbieger von der Gerwigstraße nicht mehr in Spuraddition, sondern untergeordnet in den Weinweg geführt, da unmittelbar südlich davon eine Ausfahrt vom IKEA Parkhaus konzipiert ist. Ab der Ausfahrt IKEA wird durch Spuradditionen ein dritter Fahrstreifen, der heute bereits im Zuge des Weinwegs auf der Westseite besteht, weitergeführt, der auch Ver- flechtungsvorgänge ermöglicht. Auf der Westseite des Weinweges wird eine getrennte Rad- und Gehwegführung vorgesehen, wobei der Radverkehr hier auf einem Radweg geführt wird. Die bestehende Haltestelle des Real-Busses wird auf das IKEA Gelände verlagert. Entsprechende Zu- und Abfahrten sind berücksichtigt. Auf der Ostseite des Weinwegs im Bereich XXXL MannMobilia werden keine Änderungen vorgesehen. Abschnitt Durlacher Allee Um die gewünschte Verlagerung von IKEA-Kunden auf den ÖPNV zu errei- chen, ist aus Sicht der VBK (Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH) und der Stadt Karlsruhe gleichzeitig mit Realisierung des IKEA-Möbelhauses der barrierefreie Ausbau der Bahnhaltestelle „Weinweg“ einschließlich der Verbreiterung der Bahnsteige erforderlich. Da bei Realisierung des IKEA Möbelhauses auch von einer Erhöhung der Fahr- gäste im öffentlichen Verkehr und somit der Ein- und Ausstiege an der Stra- ßenbahnhaltestelle Weinweg ausgegangen werden kann, wurde die Drei- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 24 - ecksinsel in der Einmündung Weinweg in die Durlacher Allee deutlich vergrö- ßert, um hier ein sicheres Aufstellen von Radfahrern und Fußgängern zu er- möglichen. Fahrradabstellplätze werden sowohl südlich als auch östlich des IKEA-Hauses angelegt, die teilweise auch dem Bike &Ride-Verkehr zur Verfü- gung gestellt werden. Am Knotenpunkt Durlacher Allee / Weinweg wird ein zweiter Linksabbieger- fahrstreifen von der Durlacher Allee in den Weinweg erstellt. Durch die erfor- derliche Verbreiterung der Bahnsteige der Bahnhaltestelle „Weinweg“ müssen die Fahrbahnränder der Durlacher Allee in diesem Bereich sowohl im Norden als auch im Süden verschoben werden. Auf der Nordseite wird die vorhandene Fahrstreifenaufteilung beibehalten. Die Haltebucht mit Infotafel entfällt, da die Neuanlage zu einem Baumverlust auf der Nordseite führen würde. Um die Bäume auf der Nordseite maßgeblich er- halten zu können, wird zudem der Radweg als kombinierter Geh-/Radweg zwischen den Baumreihen geführt. Erst im weiteren Verlauf der Durlacher Al- lee im Bereich der Zufahrt in das Parkhaus wird sowohl der Radweg als auch der Gehweg parallel zur Durlacher Allee geführt, um hier bessere Sichtverhält- nisse zu schaffen und somit die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfah- rer zu erhöhen. Im weiteren Verlauf der nördlichen Durlacher Allee wird der Radverkehr direkt neben der Fahrbahn geführt. Um auf der Südseite der Durlacher Allee die Baumreihe so gut wie möglich er- halten zu können, wurde der südliche Bahnsteig der Bahnhaltestelle „Wein- weg“ im westlichen Abschnitt verjüngt. Durch diese Maßnahme und dem Ab- rücken des Gehwegs südlich der Baumreihe bei gleichzeitiger Verlegung der heutigen Zufahrt zum Vereinsgelände der ESG Frankonia können in diesem Bereich parallel zur Kleingartenanlage die Bäume teilweise erhalten werden. Die Zufahrt ESG Frankonia wird nach Osten verlegt. Durch die Verbreiterung der Durlacher Allee und den zweiten Linksabbiegerfahrstreifen müssen ab der Zufahrt ESG Frankonia bis östlich des Weinweges die vorhandenen Bäume in diesem Bereich entfallen. Durch die aktuelle Planung ist es somit möglich, straßenbegleitend einen Radweg und einen Gehweg anzulegen sowie gleich- zeitig ausreichende Grünflächen zur Neupflanzung von Bäumen vorzusehen. Durch die Verbreiterung der Durlacher Allee nach Süden sind zudem Eingriffe in den Parkplatz der Kleingartenanlagen und in das Sportgelände ESG Franko- nia erforderlich. Dies betrifft vor allem die Ringtennisspielfelder sowie teilweise vorhandene Parkplätze. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Der bestehende Treppenaufgang entfällt. Dafür wird öst- lich davon ein neuer Treppenaufgang zur Durlacher Allee erstellt. Abschnitt Ostring Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und um das zusätzliche Verkehrsauf- kommen des geplanten Vorhabens abwickeln zu können, wird im Ostring am Knotenpunkt mit der Durlacher Allee in der nördlichen Zufahrt ein vierter Fahr- streifen als kombinierter Geradeaus-/Rechtsabbiegerfahrstreifen angelegt. Die- ser Fahrstreifen kann relativ kurz ausgeführt werden. In diesem Abschnitt des Ostringes werden drei Bäume entfallen. Jedoch können auf dem begleitenden Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 25 - Grünstreifen mit ausreichender Breite, Neupflanzungen vorgenommen wer- den. Vorhabengrundstück Innerhalb des Vorhabengrundstücks wird der Zielverkehr auf der Westseite über ein Rampenbauwerk in die oberen Parkgeschosse geleitet. Der Quellver- kehr wird über das gleiche Rampenbauwerk im Westen bzw. eine weitere Ab- fahrtsspindel im Nordwesten abgeleitet. Aufgrund der Böschung mit Gleisanlagen der DB wird ein Blendschutz am westlichen Rampenbauwerk berücksichtigt. 4.3.3 Ruhender Verkehr Die bauordnungsrechtlich notwendigen Kfz-Stellplätze können in 3 Parkge- schossen auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen werden. Es sind ca. 1.300 Kfz-Stellplätze vorgesehen, was den bauordnungsrechtlichen Bedarf nach § 37 Abs. 1 LBO deckt. Ca. 400 dieser Stellplätze werden zeitweise an EnBW-Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, größtenteils montags bis donners- tags tagsüber sowie freitags bis Mittag. Die Nutzung fällt nicht zusammen mit den Spitzenzeiten des Einrichtungskaufhauses am Freitagnachmittag und Samstag. Zur Abschätzung des bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplatzbedarfs hat die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe eine Stellplatzberechnung auf Grundlage der voraussichtlichen Ge- nehmigungsplanung durchgeführt. Danach beträgt die Mindestanzahl der Kfz- Stellplätze gemäß der VwV Stellplätze und dem nachfolgendem Stellplatz- nachweis 625. Stellplatzberechnung (LBO § 37, in Verbindung mit VwV Stellplätze) Anhang 1/Teil B, Nr. 3.2 VwV Stellplätze: Verkaufsstätten mit mehr 1.562 Pkw-Stellplätze als 700 m² Verkaufsnutzfläche reduziert durch ÖPNV-Bonus gemäß Anhang 1/Teil A Kriterien ÖPNV: 11 Punkte 40% der ermittelten Stellplätze Ergebnis: 625 Pkw-Stellplätze Berechnung des ÖPNV-Bonus: Erreichbarkeit, mind. eine Haltestelle ÖPNV 3 Punkte in R = max. 300 m Dichte der Verkehrsmittel 3 Punkte mehr als 3 Bus- oder Bahnlinien Leistungsfähigkeit (Taktfolge Mo-Fr/6h-19h), 3 Punkte Takt max. 5 min Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 26 - Attraktivität, Schienenschnellverkehr 2 Punkte (S-Bahn, Stadtbahn) mit eigenem Gleiskörper Gesamt 11 Punkte Fahrrad-Stellplätze Die bauordnungsrechtlich notwendigen Fahrrad-Stellplätze können auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen werden. Ein Anteil der Fahrradstellplätze soll ebenerdig in der Nähe des Eingangsbereiches untergebracht werden. Wei- tere Stellplätze können ggf. innerhalb des Gebäudes (wenn zugänglich) oder weiter entfernt ebenerdig untergebracht werden. Gemäß der VwV Stellplätze / Anhang 2 ist für Verkaufsstätten 1 Fahrradstell- platz je 50 m² Verkaufsnutzfläche nachzuweisen. Im Rahmen der Abschätzung des Stellplatzbedarfs auf Grundlage der voraussichtlichen Genehmigungspla- nung für ein Einrichtungskaufhaus mit einer Verkaufsnutzfläche von ca. 15.618 m² ergibt sich ein bauordnungsrechtlicher Bedarf von 312 Fahrrad- Stellplätzen. 4.3.4 Geh- und Radwege Der beidseitige Fuß- und Radweg entlang der Durlacher Allee ist Bestandteil des Hauptroutennetzes der Stadt Karlsruhe. Entlang der Gerwigstraße und dem Weinweg verlaufen weitere öffentliche Fuß- und Radwege. Alle beste- henden Geh- und Radwege bleiben erhalten und werden baulich an das ge- plante Vorhaben und die Erschließungsanlage angepasst. Die Rad- und Fußwege optimieren die bereits vorhandenen Strukturen und verbessern die Verbindungen zum Hauptroutennetz der Stadt Karlsruhe. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Die geordnete Entwässerung, Wasserversorgung, Stromversorgung und Gas- versorgung ist bei der Bebauung des Vorhabengrundstücks nach den Vorga- ben der geltenden Satzungen der Stadt Karlsruhe ausreichend sichergestellt. Die Abfallentsorgung soll gemäß den Vorgaben der Abfallentsorgungssatzung durchgeführt werden, ggf. aufgrund der Mengen der zu erwartenden Abfälle unter Inanspruchnahme privater Entsorgungsunternehmen. Notwendige Blitzschutzanlagen und Außenantennen werden im Bereich der Dach- und Fassadenflächen angebracht. 4.4 Mobilitätskonzept Zielsetzung des Mobilitätskonzeptes ist eine Reduzierung des motorisierten In- dividualverkehrs (MIV) verbunden mit einer Verlagerung auf den Umweltver- bund und Verbesserung der Effizienz des Verkehrs. Regelungen zum Mobili- tätskonzept werden Bestandteil des Durchführungsvertrages und werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens konkretisiert. In den nachfolgenden Abschnitten werden konzeptionelle Überlegungen zum Mobilitätskonzept aufgeführt. Eine weitere Konkretisierung erfolgt unter Zu- grundelegung der Standortsituation und der weiteren Planung. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 27 - 4.4.1 Nutzergruppen: Besucher / Kunden Optimierung Motorisierter Individualverkehr (MIV) Verkehrslenkung (Aufnahme Hinweis IKEA in die wegweisende Beschilderung an den vier unmittelbar angrenzenden Knotenpunkten), Vermeidung von Rückstau, optimierte Parkplatzabwicklung Attraktives ÖPNV-Angebot (Prüfung der Maßnahmen in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben) Zeiten und Tarife: Nutzungsverdichtung / Verstärkungsfahrten zu Spitzenzeiten, kürzere Taktzeiten flexible Nutzungsmöglichkeiten, Angebots- und Tarifintegration von verschiedenen Systemen (Saison-, Kombiticket, Wochenend-, Bonuskar- te, Aktionstage), Kooperationen mit den örtlich für den öffentlichen Verkehr zuständigen Organisationen Gestaltung der Bahnhaltestelle „Weinweg“ (und ggf. der Fahrzeuge): moderne einladende Möblierung und Beleuchtungskonzept, attraktive Straßenraum- und Eingangsgestaltung, Wetterschutz, ausreichendes Platzangebot im Wartebereich für Einkäufe, Handwagen etc. Offenheit, Sicherheit und gute Orientierbarkeit (Beschilderung), kurze Distanzen zum IKEA Eingangsbereich, sichere Querungen, Barrierefrei- heit, Blindenleitsystem, optimierte Verkehrssteue- rung/Lichtsignalanlagen ausreichendes Platzangebot innerhalb der Fahrzeuge: einfache Mit- nahme von Kinderwagen, Rollstuhl, Fahrrad, Gepäck, Einkäufen, Handwagen Gebäude- und Parkhausgestaltung: Wetterschutz, Beleuchtung, Schließfächer optimiertes Parkleitsystem innerhalb des Parkhauses (inkl. Verkehrslen- kung z.B. Vorsortierung des Autobahnverkehrs KA-Durlach zur Aus- fahrt Weinweg) Reduzierung möglicher Konfliktpunkte zwischen PKW/LKW/Fußgänger/Rad verkehrsmittelübergreifende Informationen (Fahrtzeiten, Fahrtwege, Baustellen usw.) Abfahrtsanzeiger im Kassen-/Ein-/Ausgangsbereich, Fahrkartenautomat, dynamische Fahrgastinformationssysteme Attraktivität der Fahrradnutzung: Fahrradabstellkonzept: attraktive Lage in der Nähe des Eingangs, eben- erdig, einsehbar, funktionale Fahrradständer mit Anschließmöglichkeit in ausreichender Anzahl, soweit möglich witterungsge- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 28 - schützt/überdacht, Beleuchtung, Platz für Anhänger, Ladestationen für E-Bikes, öffentliche Luftpumpen, Schließfächer für Fahrradhelme und Taschen attraktive Anbindung an das öffentliche Radverkehrsnetz grds. vorhan- den, sichere Erreichbarkeit, deutliche Kennzeichnungen, Optimierung der Routenführung Aktionstage (Unterstützung des Gesundheits-/Sportbewußtseins, sowie des Umweltfreundlichkeits- und Nachhaltigkeitsgedankens) Verleihsysteme und Transportdienste: Car sharing, Shuttleservice (evtl. an Peak Days), Möbeltaxis, Fahrradku- rier (ggf. Kooperation mit Stadtmobil und Fächerrad) Mietservice für: Transporter, Fahrrad mit Transportmöglichkeit, Fahrrad- und PKW-Anhänger, Handwagen Maßgeschneiderte Lieferkonzepte: Lieferservice, Mietservice, Home- Transport, taggleiche Lieferungen/ Paketzustellung, Click & Collect Bündelung von Lieferverkehr Förderung der e-Mobilität: Einrichtung von e-Tankstellen Marketingmaßnahmen: verstärkte Kommunikation und Bewerbung der Maßnahmen in ver- schiedenen Kanälen (im Einrichtungskaufhaus, Mobil, Internet, ÖPNV, Radio) Informationen für Besucher (und Lieferanten) zur optimalen Anreise an den Standort insbesondere mit dem Umweltverbund 4.4.2 Nutzergruppen: Mitarbeiter Attraktives ÖPNV-Angebot: Jobticket, Sondervergünstigungen wie Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV, flexible Tarife, besondere Aktionen und Projekte Mobilitätsberatung der Mitarbeiter, persönliche Fahrpläne, Berücksich- tigung der Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs bei Arbeitsabläufen Attraktivität der Fahrradnutzung: Duschmöglichkeit, Trockenschränke für nasse Kleidung, Schließfächer, Verleih von Flickzeug und Pumpen, Reparaturangebote, sichere Ab- stellplätze Parkraumbewirtschaftung: Nutzung von CarSharing und Mietfahrzeugen, Parkplatzprivilegien für Mitarbeiter mit schlechtem ÖPNV-Anschluss, Unterstützung von Fahr- gemeinschaften Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 29 - Marketingmaßnahmen: betriebsinterne Wettbewerbe, Gesundheitsmanagement, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement 4.5 Energiekonzept Über die Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Re- gelungen des Vorhaben- und Erschließungsplans hinaus wird die Vorhaben- trägerin ein Energiekonzept erstellen mit dem Ziel, dass bei der Versorgung des Einrichtungskaufhauses eine effiziente, umsichtige, rationelle und nachhal- tige Verwendung von Energie Anwendung findet. Das Energiekonzept wird in den Durchführungsvertrag übernommen und im Rahmen des Baugenehmi- gungsverfahrens konkretisiert. Zusammen mit einer verstärkten Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quel- len werden Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs im Einrichtungs- kaufhaus umgesetzt. Bei Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes wird den klimatischen und lokalen Bedingungen sowie dem Innen- raumklima und der Kosteneffizienz Rechnung getragen. Diese Maßnahmen dürfen anderen Anforderungen an das Gebäude, wie beispielsweise Zugäng- lichkeit, Sicherheit und beabsichtigte Nutzung des Gebäudes, nicht entgegen- stehen. Die Vorhabenträgerin erstellt ein Energiekonzept, in dem verschiedene Ener- gieversorgungsvarianten gegenübergestellt werden, mit dem Ziel die o.g. Rahmenbedingungen zu betrachten und so eine Verbesserung der Gesamte- nergieeffizienz unter Beachtung der Kosteneffizienz zu erzielen. Der folgende Maßnahmenkatalog dient als Grundlage für die Erarbeitung ei- nes Energiekonzepts für das Vorhabengebiet: Überprüfung der Örtlichkeiten / des Grundstückes auf Nutzung von Geothermie: Nutzung von Grundwasser, Aktivierung der Baugründung (Pfahlgründungen), Erdsonden / Flächenabsorber, Abwassernutzung des örtlichen Entsorgers, etc. Überprüfung der Nutzung des Einsatzes von Niedertemperaturberei- chen, Einsatz von Betonkernaktivierung / Fußbodenheizung zum Heizen und Kühlen des Gebäudes i. V. mit der Nutzung von reversiblen Wär- mepumpen Überprüfung des Einsatzes von Gasbrennwertkesseln / Pelletkesselanla- gen zum Einsatz regenerativer Brennstoffe (Biogas / Pellets) für Hoch- temperaturbereiche Überprüfung der Nutzung von Solarthermie zur Erwärmung von Warmwasser i.V. vom Wärmerückgewinnungssystemen der Kälteanla- gen der Küchentechnik Überprüfung der Nutzung von Regenwasser zur Spülung von Toiletten- anlagen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 30 - Überprüfung des Einsatzes von Wärmerückgewinnungssystemen in Lüf- tungsanlagen, i.V. mit der Regelung nach Luftqualität und Minimierung des Außenluftvolumenstromes Überprüfung des Einsatzes von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeu- gung (Eigennutzung) Überprüfung des Einsatzes von stromsparender Beleuchtung (z.B. LED- Leuchtmittel), Überprüfung des Einsatzes von tageslichtabhängiger Steuerung der Beleuchtung Überprüfung der Nutzung von Fernwärme für Wärme- und Kälteerzeu- gung Prüfung der Nutzung eines Blockheizkraftwerks 4.6 Gestaltung Im städtebaulichen Konzept werden die wesentlichen Gestaltungabsichten be- schrieben. Das Fassadenkonzept entspricht dem Corporate Design der Vorha- benträgerin in den Farben blau und gelb. Parallel zum derzeitigen Bebauungs- planverfahren wird ein Fassadenwettbewerb durchgeführt. Die Ergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt in die Unterlagen aufgenommen. Das Werbekonzept ist den Ansichten zu entnehmen (siehe Abbildung 5 und Abbildung 6). Die 3 m hohen und 18 m breiten gelben IKEA-Wordmarks wer- den zu je 2 Stück an den Hauptfassaden in der Durlacher Allee und dem Weinweg sowie zu jeweils 1 Stück in der Gerwigstraße und in Richtung Bahn- damm verwendet. In der Summe werden 6 IKEA-Wordmarks angebracht. An 2 Fassadenseiten befinden sich LED-Anzeigen mit feststehenden Einblendungen von Werbung in einer Größe von 8 m Höhe und 16 m Breite. Gruppen von Fahnenmasten bis 12 m Höhe befinden sich an 4 Standorten der gebäudeum- laufenden Außenanlagen (siehe Abbildung 4). Es ist darauf zu achten, dass die Werbeanlagen so platziert und gestaltet wer- den, dass die Gefahr einer Ablenkung der Verkehrsteilnehmer insbesondere im Knotenbereich Weinweg / Durlacher Allee minimiert wird. 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen In den planungsrechtlichen Festsetzungen werden überwiegend Baumstandor- te mit Erhaltungsgebot festgesetzt, um die stadtbildprägenden Baumstruktu- ren zu sichern. Aus grünordnerischer Sicht sind die straßenbegleitenden, mar- kanten Baumreihen vor allem entlang der Durlacher Allee als planungsrelevant einzustufen. Im Bereich der Anpassungsmaßnahmen im Straßenraum kommt es zu Verlusten bestehender Einzelbäume und Bepflanzungen, die durch Neupflanzungen ersetzt werden. Die Baumstrukturen befinden sich auf dem in der Planzeichnung festgesetzten Verkehrsbegleitgrün. Die Ausrichtung des Haupteingangs im Südosten des Vorhabengrundstücks schafft Synergieeffekte zum Umfeld und eine Verbindung zum öffentlichen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 31 - Raum. Das Vorhabengrundstück wird aufgrund der Einzelhandelsnutzung mit entsprechenden Erschließungsflächen und der Vorbelastung des Bodens kom- pakt bebaut und nahezu versiegelt. Klimatische Gunstwirkungen werden durch helle Beläge auf den Gehwegen bzw. der Anlieferung und durch Dach- begrünung erzielt. Eine extensive Dachbegrünung erfolgt auf ca.12.150 m². Die Festlegung geeigneter Beläge wird im Rahmen des Durchführungsvertrags getroffen. Auf dem Vorhabengrundstück wird eine Fläche von mindestens 500 m² als Habitat für die Mauereidechse vorgesehen. 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die Eingriffs/-Ausgleichsbilanzierung erfolgt gemäß dem Karlsruher Mo- dell und ist Gegenstand von Anhang 2 (Stadt Karlsruhe, 2006). Die Bilan- zierung wurde mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Der Verlust von 20 Bäumen und die Neupflanzung von 17 Bäumen sowie die Ausgleichsmaßnahme für die Mauereidechse außerhalb des Gel- tungsbereichs sind bereits in der Bilanzierung berücksichtigt. Gemäß der Eingriffs/-Ausgleichsbilanzierung besteht ein Kompensationsdefizit in ei- nem Umfang von 195,40 Wertpunkten (siehe Kapitel 3.1.1 und Anhang 2). Dies entspricht ca. 1 % des Ausgangswertes des Bestands von 17.504,42 Wertpunkten. Für die Differenz von 195,40 Wertpunkten ist in Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe aufgrund des im Verhältnis zur Gesamtfläche vergleichsweise geringen Defizits und un- ter Zugrundelegung einer rechnerischen und zeichnerischen Unschärfe keine Kompensation notwendig. Detaillierte Angaben dazu sind Kapitel 3.1.1 und Anhang 2 des Umweltberichts in der Anlage 1 zu entnehmen. 4.7.3 Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Land- schaft sind nicht erforderlich (siehe Kapitel 4.7.2). Artenschutzrechtlich be- gründete Maßnahmen für die Mauereidechse werden auf zwei Flächen inner- halb und außerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt. Nähere Ausführungen dazu sind dem nachfolgenden Kapitel zu entnehmen. 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange gemäß § 44 BNatSchG wurde ein separater Fachbeitrag Artenschutz erstellt (JESTAEDT + Partner, 2016). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Vorkommen streng ge- schützter Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie auszuschließen sind. Als streng geschützte Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie wurde die Mauereidechse sowie Jagdflüge der Fledermausarten Zwergfledermaus, Rau- hautfledermaus und Großer Abendsegler nachgewiesen. Zusätzlich konnten 17 Vogelarten im Gebiet nachgewiesen werden. Das Artenspektrum be- schränkt sich zum weitaus größten Teil auf häufige, ungefährdete Vogelarten. Keine Vogelart gilt als nach §7 BNatschG streng geschützt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 32 - Zur Vermeidung der Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind folgende Maßnahmen umzusetzen: Bauzeitenregelungen unter Berücksichtigung der artbezogenen Verhal- tensweisen Umsetzung von vorgezogenen Maßnahmen für die Mauereidechse in- nerhalb des Vorhabengrundstücks auf mindestens 500 m² im Westen, unmittelbar angrenzend an den Bahndamm, der als Verbindungsele- ment dient sowie auf dem städtischen Flurstück 26791 / 1 der Gemar- kung 3620 (Karlsruhe) (anteilig) in einem Umfang von ca. 1.850 m², ebenfalls angrenzend an den Bahndamm (siehe Anlage 1) in einer Ent- fernung von ca. 150 m zum Geltungsbereich. Die Umsetzung und Pfle- ge der Maßnahmen wird im begleitenden Durchführungsvertrag gere- gelt. Nach Abschluss der Baumaßnahme der Böschung südlich der Durlacher Allee wird, zur Beschleunigung einer Wiederbesiedelung der betroffe- nen Fläche als ergänzendes Biotop für die Mauereidechse, eine Gabio- ne und eine Steinschüttung in die Böschung südlich der Durlacher Allee integriert; dies wird im Durchführungsvertrag geregelt. Gestaltung großflächiger Glasfassaden unter Vogelschutzaspekten Aufhängen von 8 Nistkästen für den Haussperling. Die Regelungen für die Maßnahmen zum Artenschutz werden in den textli- chen Festsetzungen einschließlich Kontrolle / Monitoring und Sicherung im Durchführungsvertrag getroffen und sind damit gewährleistet. 4.8 Belastungen Die Ergebnisse der Untersuchungen und die notwendigen Maßnahmen wer- den detailliert in den jeweiligen Fachgutachten dargestellt und wurden in den Umweltbericht übernommen (siehe Anlage 1). Sie lassen sich wie folgt zu- sammenfassen: Schall Schallschutzmaßnahmen sind nicht notwendig. Klima / Luft Folgende Maßnahmen hinsichtlich der Klimaanpassung werden ergriffen: Extensive Dachbegrünung auf ca. 12.150 m² Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, Anlieferung) mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) Sicherung der Baumreihen und Grünflächen entlang des Einrichtungs- kaufhauses Fassadenwettbewerb. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 33 - Boden / Untergrund Das ca. 3 ha große Vorhabengrundstück wird weitgehend versiegelt. Dies ist wegen der festgestellten Bodenverunreinigungen des Vorhabengrundstückes im Sinne eines nachhaltigen Grundwasserschutzes fachlich sinnvoll. Das Ein- dringen von Niederschlagswasser in den Untergrund mit Freisetzen von Schad- stoffen wird damit verhindert. Ein Rückbau- Aushub- und Entsorgungskonzept ist zu erstellen. Die Bauphase ist durch eine baugrund- bzw. umwelttechnische Fachbauleitung mit Doku- mentation zu begleiten Vorhandene Tanks, Benzinabscheider und andere An- lagen und Teile werden von der Vorhabenträgerin ausgebaut und fachgerecht entsorgt. 5. Verkehr Es wurde eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Nachfolgend werden die we- sentlichen Ergebnisse dargestellt: Zur Ermittlung der heutigen Verkehrsbelastungen wurden im Oktober 2013 Verkehrszählungen dienstags und samstags durchgeführt. Da zum Zeitpunkt der Verkehrserhebungen Behinderungen im weiteren Verlauf der Durla- cher Allee durch die Umsetzung der Kombilösung bestanden haben, wurden die Zählergebnisse über vorliegende Auswertungen aus Dauerzählstellen ver- gangener Jahre und eigenen Verkehrserhebungen auf Normalverkehre ohne Behinderungen angepasst. Durch Realisierung des Anschlusses KA Nord an die BAB 5 wurde die Durlacher Allee in den vergangenen Jahren maßgeblich ent- lastet. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch den geplanten IKEA Standort Karlsruhe wird mit ca. 5.000 Kfz/24 h werktags jeweils in Zu- und Ausfahrt angesetzt. Dies entspricht den mittleren Belastungen an Freitagen. Die höchs- ten Verkehrsbelastungen durch IKEA ergeben sich samstags mit im Mittel ca. 7.100 Kfz/24 h je Fahrtrichtung. Die Verteilung des Verkehrsaufkommens durch IKEA wurde analog den Angaben IKEA und dem aktuellen GMA- Gutachten in das vorliegende Verkehrsmodell der Stadt Karlsruhe eingearbei- tet. Demnach werden die Hauptströme über die BAB 5 bzw. BAB 8 aus südli- cher und nördlicher Fahrtrichtung zu- und auch wieder abfahren. Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der maßgeblich betroffenen Knoten- punkte wurden die nachmittäglichen Spitzenstundenbelastungen werktags und samstags aus den Verkehrszählungen und den Tagesganglinien IKEA ab- geleitet. Auf die Beurteilung der morgendlichen Spitzenstunde wurde verzich- tet, da hier ein nur unmaßgebliches Verkehrsaufkommen durch IKEA entste- hen wird, da diese außerhalb der Öffnungszeiten liegt. Neben der generellen Verkehrserzeugung durch das IKEA Einrichtungshaus wurde auch berücksichtigt, dass im Rahmen des Bebauungsplanes Parkplätze für EnBW in das Parkhaus IKEA integriert werden. Darüber hinaus wurde auch berücksichtigt, dass der bestehende Großmarkt im Bereich Weinweg / Gerwig- straße erweitert und der Bauhof der VBK in der Gerwigstraße verlagert wird. Hier sollen neue Nutzungen entstehen. Die hieraus resultierenden Verkehrsbe- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 34 - lastungen wurden abgeschätzt und in den Verkehrsverteilungen bzw. den Spitzenstundenbelastungen entsprechend berücksichtigt. Zudem wurden die verkehrlichen Auswirkungen durch den Neubau des dm-Campus östlich der BAB 5 im Bereich Untermühlsiedlung entsprechend eingearbeitet. Die hieraus resultierenden zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf der Durlacher Allee wur- den in den Berechnungen zur Leistungsfähigkeit entsprechend berücksichtigt. Auf eine Reduzierung des induzierten Verkehrs durch den Mitnahme- und Konkurrenzeffekt wurde zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen ver- zichtet. Der am Standort zu erwartende höhere Anteil an Fahrten im öffentli- chen Verkehr und dem Radverkehr zu IKEA wurde nicht eingerechnet. Das Verkehrsaufkommen im umgebenden Verkehrsnetz wurde ebenfalls nicht um den heute vorhandenen und im Rahmen der Verkehrszählungen erfassten Verkehr auf das Gelände durch einen Sportartikelmarkt und die bestehenden Stellplätze für ENBW sowie weiterer Nutzungen reduziert. Es kann somit da- von ausgegangen werden, dass zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkun- gen ein oberer Belastungsansatz gewählt wurde. Die samstäglichen Verkehrszählungen haben ergeben, dass mit Ausnahme des Knotenpunktes Weinweg / Gerwigstraße geringere Spitzenstundenbelastun- gen vorliegen als werktags. Es werden insbesondere an den kritischen Kno- tenpunkten Durlacher Allee / Ostring, Durlacher Allee / Weinweg und Ost- ring / Gerwigstraße trotz höherer Verkehrserzeugung durch IKEA samstags niedrigere Gesamtverkehrsbelastungen vorliegen, als werktags. Zur Beurteilung der Auswirkungen eines KSC Heimspiels in der 2. Bundesliga wurden im Februar 2015 zusätzliche Verkehrszählungen samstags durchge- führt. Spitzen durch Zu- und Abfahrtsverkehre zum KSC im Zuge der Durla- cher Allee und dem Ostring konnten festgestellt werden. In der Zufahrt vertei- len sich diese auf einen etwas längeren Zeitraum von zwei Stunden als in der Abfahrt. Grundsätzlich wird bei einer Überlagerung von KSC Heimspielen da- von ausgegangen, dass es insbesondere in den Spitzenzeiten der Zu- und Ab- fahrten zu teilweise deutlichen Verlagerungen im Allgemeinverkehr auf inner- städtischen Alternativrouten kommen wird. Dies ist bereits heute der Fall und betrifft nicht nur die Durlacher Allee. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass an solchen Tagen das Verkehrsaufkommen von und zu IKEA vor allem in den Spitzenzeiten geringer sein wird, als hier unterstellt wurde. Die Leistungsfähigkeitsbeurteilung hat ergeben, dass an den Knotenpunkten Durlacher Allee / Weinweg, Durlacher Allee / Ostring, Ostring / Gerwigstraße und Gerwigstraße / Weinweg Umbaumaßnahmen notwendig werden, um das zukünftige Verkehrsaufkommen mit IKEA hinreichend leistungsfähig abwi- ckeln zu können. Am Knotenpunkt Durlacher Allee / Weinweg kann die Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden durch den Neubau eines zweiten Linksabbieger- fahrstreifens von der Durlacher Allee West in den Weinweg. Hierdurch ent- steht auch eine leistungsfähigere Verbindung für die Radachse in Ost-West- Richtung, die längere Grünzeiten erhalten kann. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 35 - Am Knotenpunkt Weinweg / Gerwigstraße sind keine maßgeblichen Umbau- maßnahmen notwendig, um das zukünftige Verkehrsaufkommen leistungsfä- hig abwickeln zu können. Hier werden jedoch Anpassungen vorgesehen, die eine bessere Radwegeerschließung betreffen und zudem soll die zukünftige geänderte Zufahrtssituation zum Großmarkt berücksichtigt werden. Am Knotenpunkt Durlacher Allee / Ostring wird ein vierter Fahrstreifen im Zu- ge des Ostrings Nord vorgesehen, der zu einer Verbesserung der Leistungsfä- higkeit führen wird. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und aus Gründen der Verkehrssicherheit soll am Knotenpunkt Ostring / Gerwigstraße ein separater Linksabbieger- fahrstreifen aus der Gerwigstraße Ost in den Ostring Süd eingerichtet werden. Durch die genannten Maßnahmen kann die Verkehrserzeugung IKEA verträg- lich ohne maßgebliche Verschlechterungen der Verkehrsqualität abgewickelt werden. 6. Einzelhandel Die detaillierten Untersuchungen sind im Einzelhandelsgutachten „GMA Bera- tung und Umsetzung (2014): Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines IKEA- Einrichtungskaufhauses in Karlsruhe, Stand: 24.07.2014 Ludwigsburg“ darge- stellt. In diesem Gutachten ermittelt die GMA differenziert nach Sortimenten die zu erwartenden Auswirkungen des IKEA-Ansiedlungsvorhabens auf die Stadt Karlsruhe und ihre Stadtteilzentren sowie auf benachbarte Städte und Ge- meinden – sowohl hinsichtlich raumordnerischer Vorgaben als auch mit Blick auf städtebauliche Aspekte. Dabei gelangen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass das Ansiedlungsvorhaben die Anforderungen des raumordnungsrechtli- chen Kongruenzgebots sowie des Beeinträchtigungsverbots erfüllt. Städtebau- lich relevante Auswirkungen sind im Möbelkernsortiment weder für die Stadt Karlsruhe noch für benachbarte Städte und Gemeinden zu erwarten. Im Be- reich der Randsortimente erwarten die Gutachter ebenfalls keine wesentlichen Beeinträchtigungen zentraler Lagen, weder in Karlsruhe noch in benachbarten Städten und Gemeinden. Mit den deutlichsten Wettbewerbsverschärfungen ist in der Stadt Karlsruhe im Sortimentsbereich Heimtextilien / Gardinen zu rech- nen. Zusammenfassend bewertet die GMA die Chancen und Risiken des Ansied- lungsvorhabens für die Stadt Karlsruhe wie folgt: „Den aufgeführten Risiken des Ansiedlungsvorhabens „IKEA“ in Karlsruhe: - übermäßige Konzentration von publikumsintensiven Einrichtungshäusern an einem ohnehin verkehrsbelasteten Standort - evtl. Beeinträchtigung der Anbietervielfalt in den B-Zentren Durlach und Mühlburg im Randsortiment Heimtextilien / Gardinen sind die konstatierten Chancen einer Etablierung von IKEA entgegen zu hal- ten: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 36 - - Erhöhung der Versorgungsqualität und Angebotsvielfalt im Möbelsorti- ment - Steigerung des Gesamtumsatzes und der Zentralität im Möbelbereich - Ansiedlung eines Magnetbetriebs für den Einzelhandel - Reduzierung von bestehenden Kaufkraftabflüssen - erhöhte Standortattraktivität für Karlsruhe (weicher Standortfaktor) - Verringerung von Verkehrsflüssen an auswärtige Standorte,“ 7. Umweltbericht Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Hierfür wurde der vorliegende Umweltbericht erstellt. Zur Darstellung des Bestands und zur Ermittlung, Beschreibung und Bewer- tung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter wurden folgende Unterla- gen bzw. Gutachten erstellt: Schalltechnische Untersuchung, Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung, Untergrunduntersuchungen, Biotoptypenerfassung, Faunistische Erhebungen zu den Artengruppen Avifauna, Fledermäuse und Reptilien, Fachbeitrag Artenschutz. Unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gutachten ist eine Verträglichkeit des Vorhabens herstellbar. Hierzu sind folgende Maßnahmen umzusetzen: Erhöhung des Versiegelungsgrades des Sondergebietes wegen der festgestellten Bodenverunreinigungen, Erstellung eines Rückbau- Aushub- und Entsorgungskonzepts, Ökologische sowie baugrund- bzw. umwelttechnische Fachbauleitung, Begleitung der kompletten Auffüllung durch eine gewerbliche Kampf- mittelräumfirma , Bauzeitenregelungen unter Berücksichtigung der artbezogenen Verhal- tensweisen, Umsetzung von vorgezogenen Maßnahmen für die Mauereidechse in- nerhalb des Vorhabengrundstücks sowie auf dem städtischen Flurstück 26791 / 1 der Gemarkung 3620 (Karlsruhe) (anteilig) in einer Entfer- nung von ca. 150 m und in einem Umfang von ca. 1.850 m² zum Gel- tungsbereich ebenfalls angrenzend an den Bahndamm, Gestaltung großflächiger Glasfassaden unter Vogelschutzaspekten, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 37 - Aufhängen von 8 Nistkästen für den Haussperling, Extensive Dachbegrünung auf ca. 12.150 m², Gestaltung der Erschließungswege mittels heller Beläge, Sicherung der Baumreihen und Grünflächen entlang des Einrichtungs- kaufhauses, Fassadenwettbewerb, maximale Gebäudehöhe und die gewählte Gebäudekubatur orientieren sich an den Gebäuden der Umgebung. Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Land- schaft sind nicht erforderlich. Nach Abschluss der Baumaßnahme der Bö- schung südlich der Durlacher Allee wird, zur Beschleunigung einer Wiederbe- siedelung der betroffenen Fläche als ergänzendes Biotop für die Mauerei- dechse, eine Gabione und eine Steinschüttung in die Böschung südlich der Durlacher Allee integriert. 8. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Mit der Realisierung des Einrichtungskaufhauses werden ca. 200-250 neue Arbeitsplätze geschaffen. Durch die Lage in unmittelbarer Nähe zu vorhande- nen Möbel- und großflächigen Einzelhandelsmärkten können Synergieeffekte der Kundenbewegungen genutzt und die Angebotsstruktur ergänzt werden. Neben dem eigentlichen Kaufangeboten für Möbel und Zubehör befinden sich ein Restaurant und ein Kinderspielbereich als kommunikatives und soziales Angebot auf dem Vorhabengrundstück, so dass weitreichende Nutzergruppen angezogen werden. Im geplanten Parkhaus sind zusätzlich Stellplätze für EnBW-Mitarbeiter integriert. Diese nutzen aktuell einen Bereich auf dem Be- standsgelände als Parkplatz. Die Öffnungszeiten der unterschiedlichen Nutzungseinheiten setzen sich wie folgt zusammen: Einrichtungshaus: Mo.- Sa. von 10 - 21; Fr. bis 22 Uhr Restaurant: Mo.- Sa. 9:30 - 20.30 Uhr, Fr. bis 21.30 Uhr Småland: Mo.-Sa. 10 - 20 Uhr Parkhaus: 1/2 Stunde vor und nach Öffnung des Einrichtungshauses; EnBW-Mitarbeiter haben 24-Stunden Zugang mit entsprechender Zu- gangskarte Die geplante offene und transparente Gestaltung des Vorhabens schafft eine gute Orientierung und erhöht das Sicherheitsempfinden. Das Einrichtungs- kaufhaus wird durch ein entsprechendes Beleuchtungskonzept ein sicheres Umfeld bieten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 38 - Das Vorhaben entspricht den Anforderungen einer barrierefreien Bauweise. Der direkte Anschluss an die Bahnhaltestelle „Weinweg“ sowie die Optimie- rung der Rad- und Gehweganbindungen schaffen eine Attraktivitätssteigerung zur Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel. In einem Mobilitätskonzept gemäß Kapitel 4.4 werden weitere Vorschläge zur Reduzierung des motorisier- ten Individualverkehrs formuliert. 9. Statistik 9.1 Flächenbilanz Tabelle 3: Flächenbilanz Flächenkategorie Flächengröße Sondergebiet: GRZ 0,7 mit einer maximalen Überschreitung bis zu 1,0 ca. 29.815 m² Verkehrsflächen ca. 20.255 m² Verkehrsbegleitgrün ca. 7.770 m² Summe ca. 57.840 m² 9.2 Bodenversiegelung Tabelle 4: Versiegelungsbilanz Versiegelung Flächengröße Anteil an Gesamtfläche (57.840 m²) derzeit (siehe Karte 1 von Anlage 1) ca. 46.240 m² 80 % geplant (gemäß Städtebaulichem Konzept) ca. 49.145 m² 85 % Hinweis: - Bestandteil der textlichen Festsetzungen ist eine extensive Dachbegrünung. 10. Kosten Für den Um- und Ausbau der Erschließungsanlagen im Plangebiet entstehen nach einer ersten, noch sehr groben Schätzung ca. 2.500.000 Euro, für Um- bau und Verbreiterung der Haltestelle ca. 1.000.000 Euro. Die Verhandlungen mit der Vorhabenträgerin zur Kostentragung sind anhän- gig. Deshalb kann derzeit noch nicht angegeben werden, ob und gegebenen- falls in welcher Höhe Kosten auf die Stadt Karlsruhe zukommen werden. Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen werden im Durchführungsvertrag abschließend ge- regelt. 11. Finanzierung Gegebenenfalls sind die Kosten entsprechend der geplanten Realisierung in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 39 - 12. Fachgutachten Es wurden folgende Fachgutachten erstellt: - GMA-Gutachten - Verkehrsuntersuchung - Schalltechnische Untersuchung - Untergrunduntersuchungen - Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung - Fachbeitrag Artenschutz Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 40 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gülti- gen Fassung zu beachten. 2. Entwässerung Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenober- fläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das ca. 3 ha große Vorhabengrundstück wird weitgehend versiegelt. Dies ist wegen der festgestellten Bodenverunreinigungen des Vorhabengrundstückes im Sinne eines nachhaltigen Grundwasserschutzes fachlich sinnvoll. Das Ein- dringen von Niederschlagswasser in den Untergrund mit Freisetzen von Schad- stoffen wird damit verhindert. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 In- fektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesund- heitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwas- serleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Ver- bindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwas- serleitungssystem von Gebäuden bestehen. 4. Grundwassermessstellen Die im Plan verorteten Grundwassermessstellen müssen im Zuge der Baumaß- nahme geschützt werden, in die Außenanlagen bzw. die Fahrwege integriert und dauerhaft erhalten bleiben. Die Zugänglichkeit für städtische Bedienstete oder deren Beauftragte ist auch nach Baufertigstellung zu gewährleisten. So- fern aus planerischen Gründen die Messstellen unvermeidlich überbaut wer- den müssen, ist in Abstimmung mit der Unteren Altlastenbehörde der Stadt Karlsruhe gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Sofern die Grundwassermessstel- len überfahrbar ausgerüstet oder sonst wie verändert werden müssen, ist eine erneute Höhenfeststellung (Nivellement) erforderlich. Alle Messstellen sind im Zuge der Baumaßnahme vor Zerstörung zu schützen. Alle übrigen Messstellen sind fachgerecht zurückzubauen. Dies wird im Zuge der jeweiligen Baugenehmigung geregelt. 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 41 - schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abtei- lung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regie- rungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 6. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe in der letzten Fassung vom 29.01.2002 zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 7. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgra- fenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 8. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutz- gesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 9. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 10. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 11. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nut- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 42 - zung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 43 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), einschließlich späterer Änderun- gen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 8 und der Planzeichnung sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsver- trag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung (§ 11 BauNVO) Sondergebiet (SO) „Einrichtungskaufhaus“ Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbe- stimmung „Einrichtungskaufhaus“ festgesetzt. Das Sondergebiet dient der Unterbringung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in der besonderen Form eines Einrichtungskaufhauses. Zulässig ist im Sondergebiet ein Einrichtungskaufhaus mit einer maximalen Verkaufsfläche (VK) von 25.500 m². Verkaufsflächen im Sinne dieser Festset- zung sind die Flächen, die dem Verkauf dienen, die dem Kunden zugänglich sind und die nicht nur vorübergehend für Verkaufszwecke genutzt werden. Eingeschlossen sind die Standflächen für Warenträger, Konsumbereiche, Schaufenster, Treppen in Verkaufsräumen und dem Kunden zugängliche sons- tige Verkaufs- und Serviceflächen. Nicht zur Verkaufsfläche zählen Büroräume, Lager- und Vorbereitungsflächen, Werkstätten und Flächen, die Personalzwe- cken dienen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 44 - Für die folgenden Sortimentgruppen werden folgende Verkaufsflächenober- grenzen festgesetzt: Tabelle 5: Sortimente und maximale Verkaufsflächen, VK=Verkaufsfläche * Zuordnung der Sortimente gemäß Karlsruher Märkterichtlinie (2014) ** ohne Schnittblumen Neben der Verkaufsfläche und den funktionsgebundenen Nebenflächen (La- gerflächen, Flächen für soziale Zwecke, sanitäre Einrichtungen, Werbung, Dienstleistungen etc.) sind 2.400 m² für Serviceflächen (Gastronomie, Kunden- service, Kinderspielstätten und Familien- und Unterhaltungsbereich) zulässig. max. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 45 - 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Grundflächenzahl (GRZ) Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl ist durch die Grund- flächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauNVO bezeichneten Anla- gen bis 1,0 zulässig. 3.2 Höhe der baulichen Anlagen Die maximal zulässige Oberkante der Gebäude (Bezugshöhe: OK FFB/Oberkante Fertigfußboden 116,70 m ü. NN) wird mit einer maximalen Gebäudehöhe von 28 m mit 144,70 m ü. NN bzw. 34 m mit 150,70 m ü. NN festgesetzt. Die Oberkante des Gebäudes ist die Oberkante der Dachrandver- kleidung (Attika) bzw. die Oberkante der Dachhaut im Bereich des Schnitt- punktes von Außenwand und Dachhaut bei einem Dach ohne Attika. Eine Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 144,70 m ü. NN durch technische Aufbauten ist ausnahmsweise bis zu einer maximalen Höhe von 6 m mit 150,70 m ü. NN zulässig. Der Flächenanteil der zulässigen technischen Aufbauten darf 25 % der Gebäudegrundfläche nicht überschrei- ten. Ausgenommen davon sind Blitzschutz- und Antennenanlagen. Bezugshöhe ist die Oberkante Fertigfußboden 116,70 m ü. NN. 4. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Vermeidungs- und Verminderungs- maßnahmen Im westlichen Randbereich des Sondergebiets (SO) ist eine Fläche von 500 m² als Lebensraum für die Mauereidechse anzulegen. Der Lebensraum für die Mauereidechse ist als blütenreiche Wiese mit Gabionen, Sandkiesflächen, Baumstämmen und Wurzelstubben herzustellen. 5. Artenschutzrechtlich bedingte Ausgleichsmaßnahmen Für die weiteren vom Bau betroffenen Mauereidechsen im Plangebiet, die in diesem Bereich keinen Platz finden, wird auf einer städtischen Fläche von 1.850 m² auf der Gemarkung 3620 (Karlsruhe), Flurstück 26791 / 1 (anteilig) ein Lebensraum für die Mauereidechse angelegt (siehe Beiplan in Anlage 3). Dieser ist als blütenreiche Wiese mit Sandflächen, Steinriegeln/-wällen, Baum- stämme / Wurzelstubben herzustellen. Die Bestandsbäume sind zu erhalten. Die Fläche ist im Vorfeld des Eingriffs anzulegen. Der Lebensraum für die Mauereidechse im Geltungsbereich und am Ostring sind langfristig durch Pflege zu erhalten. Sämtliche festgesetzten Maßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Aus- führungen im Umweltbericht auszuführen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 46 - Als vorzeitiger Ausgleich (CEF-Maßnahmen) im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatschG sind nach den Vorgaben des Umweltberichts folgende Maßnahmen durchzuführen: Aufhängen von 8 Nistkästen für den Haussperling in der näheren Umge- bung (Großmarkt). Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechsen (s. o.) Den Eingriffsgrundstücken werden die aufgeführten Maßnahmen insgesamt zugeordnet. 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 6.1 Verkehrsgrünflächen Die in der Planzeichnung festgesetzten Verkehrsgrünflächen sind als Vegeta- tionsflächen zu begrünen, zu bepflanzen, dauerhaft zu erhalten und während Bauarbeiten gemäß DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" vor Beeinträchtigungen zu schützen. 6.2 Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Auf den in der Planzeichnung festgesetzten Baumstandorten mit Anpflanzge- bot sind standortgerechte, großkronige Laubbaumarten zu pflanzen. Abwei- chungen von den festgesetzten Standorten um bis zu 3m sind zulässig. Dar- über hinausgehende Abweichungen sind in begründeten Fällen als Ausnahme zulässig. Alle Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und bei Abgang spätestens in der nächstfolgenden Pflanzperiode zu ersetzen. 6.3 Dachbegrünung Flachdächer sind zu mindestens 60% extensiv zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Substratstärke muss eine Stärke von mindestens 10 cm auf- weisen. Die Dachfläche ist mit einer standortgerechten Gräser- / Kräutermi- schung mit Sedumsprossen anzusäen. II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Dachaufbauten haben zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten (X ≥ Z; s. Beispielskizze). Dachaufbauten sind einzuhausen und gestalterisch in die Dachflächen zu integrieren. Für notwendige Aufzugsüberfahrten ist eine Unterschreitung des festgesetzten Mindestabstands zum Fassadenabschluss (Flachattika) ausnahmsweise auf je- weils bis zu 15 % der Länge der jeweiligen Fassade zulässig, wenn sie voll- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 47 - ständig mit einer einheitlich gestalteten und in der Materialität der jeweiligen Fassade angepassten Umhausung umgeben sind. Beispielskizze Mindestabstand der Dachaufbauten zu Außenfassaden 2. Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung im folgenden Umfang zulässig. Werbeanlagen oberhalb der Attika sind unzulässig. Zulässig sind an den Fassaden in der Durlacher Allee und dem Weinweg je- weils zwei Werbeanlagen aus Einzelbuchstaben mit einer Höhe von maximal 3 m und einer Breite von maximal 18 m. Zulässig sind an den Fassaden in der Gerwigstraße und in Richtung Bahndamm jeweils eine Werbeanlage aus Einzelbuchstaben mit einer Höhe von maximal 3 m und einer Breite von maximal 18 m. Zulässig sind an den Fassaden in der Durlacher Allee und dem Weinweg je- weils eine LED-Anzeige mit feststehenden Einblendungen von Werbung in ei- ner Größe von maximal 8 m Höhe und maximal 16 m Breite. Zulässig ist je Fassade eine Gruppe von bis zu acht Fahnenmasten bis 12 m Höhe (insgesamt vier Standorte). Darüber hinausgehende Werbeanlagen sowie Werbeanlagen im öffentlichen Raum sind unzulässig. Die Werbeanlagen sind so zu platzieren und zu gestalten, dass die Gefahr ei- ner Ablenkung der Verkehrsteilnehmer insbesondere im Knotenbereich Wein- weg / Durlacher Allee minimiert wird. 3. Beleuchtung Für die Außenbeleuchtung und Werbeanlagen sind abgeschirmte, insekten- freundliche Lampen (1.Priorität: LED-Leuchten, 2. Priorität: Natriumnieder- drucklampen) mit nach unten gerichteter Abstrahlung zu verwenden. 4. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 4.1 Aufschüttungen Zur Herstellung des Straßenkörpers sind Auffüllungen zulässig. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 48 - 4.2 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist, oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Die folgenden Bebauungspläne, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden: 1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 812 „Gerwigstraße, 3. Ände- rung“ vom 26.07.2011, am 12.08.2011 in Kraft getreten, 2. Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstraße“ Nr. 286, am 26.09.1961 von der Stadt Karlsruhe als Satzung beschlossen und am 08.02.1962 in Kraft getreten, 3. Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstr. – 2. Än- derung (ehem. Milchzentrale)“ Nr. 669, am 15.1.1993 in Kraft getreten. Die Anlagen– Vorhaben- und Erschließungsplan – werden bindender Bestand- teil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. IV. Nachrichtlich übernommene Festsetzungen Der Landgraben ist ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Inner- halb des Geltungsbereiches sind die Flurstücke 0-2363/1 und 0-2364 betrof- fen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 49 - V. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 50 - Unterschriften Vorhabenträgerin: IKEA Verwaltungs-GmbH Am Wandersmann 2-4 65719 Hofheim-Wallau T. +49(0) 6122-585-1000 F. +49(0) 6122-585-7115 .............................................. Johannes Ferber Planverfasser: .............................................. Dipl.-Ing. Andreas Jestaedt Stadtplanungsamt Karlsruhe: Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Lammstraße 7 76133 Karlsruhe .............................................. Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Karlsruhe, den 21. März 2016 Fassung vom 31. Mai 2016 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 51 - Anlage 2 Vorhaben- und Erschließungsplan bestehend aus: 1. Frei- und Verkehrsanlagenplan, M 1:500 2. Äußere Erschließung, Bahnhaltestelle „Weinweg“, M 1:250 3. Systemschnitt Durlacher Allee, M 1:100 4. Systemschnitt Musterhaltestelle, M 1:50 5. Nutzungsebene Erdgeschoss, M 1:200 6. Nutzungsebene Zwischengeschoss, M 1:200 7. Nutzungsebene Obergeschoss, M 1:200 8. Nutzungsebene Parken, Ebene 1, M 1:200 9. Nutzungsebene Parken, Ebene 2, M 1:200 10. Nutzungsebene Parken, Ebene 3, M 1:200 11. Dachaufsicht, M 1:200 12. Schema- / Regelschnitte, M 1:200 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt - Seite 52 - Anlage 3 Beiplan zur Begründung Zur Erläuterung der externen Ausgleichsfläche ist der Begründung folgender Beiplan beigefügt.
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Extrahierter Text
Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt hier: Ergebnis der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahme der Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtplanung Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Karlsruhe, 25.11.2014 1. Berücksichtigung der Führung des Rad- verkehrs im Bereich der A5-Anschlusstelle und Unfallgefahren. Nicht Gegenstand des B-Plan-verfahrens, da die betreffende Stelle nicht innerhalb des Geltungsbereichs liegt und nicht in Zusammenhang mit dem Vorhaben steht. . 2. Verkehrszählungen zu Ereignissen wie KSC-Spielen, Veranstaltungen auf dem Messplatz, Berücksichtigung des Einflusses durch XXXL Lutz nach Beendigung der Um- baumaßnahmen und Tullastraße Es wird eine weitere Verkehrszählung an einem Samstag mit KSC Spiel durchge- führt und in das Verkehrsgutachten – Teil 2 integriert. Die bereits durchgeführten Verkehrszählungen im Jahr 2013 fanden zu einem Zeitpunkt statt, an dem das XXXL Möbelhaus noch nicht umgebaut wurde. Weitere Veranstaltungen, die sich mit IKEA und KSC Heimspielen überla- gern, werden in diesem Zusammenhang nicht untersucht, da dies Sonderfälle sind, auf welche ein Straßennetz nicht dimen- sioniert werden kann.. 3. Mobilitätskonzept mit einer Differenzie- rung zwischen IKEA Mitarbeitern und Besu- chern (Parkraumnutzung und Nutzung ÖPNV). Es wird ein Maßnahmenkatalog erarbeitet mit der Zielsetzung einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (Besu- cher/Mitarbeiter) und einer Erhöhung des ÖPNV-Anteils der Kunden. Einzelne Maß- nahmen werden im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung vorgesehen. In der Begründung wird es ein Kapitel geben, das sich mit dem Thema ausei- nandersetzt. 4. Auswirkungen möglicher Verkehrsverlage- rungen in die Oststadt. Mit einer Verkehrsverlagerung in Rich- tung Oststadt wird nicht gerechnet. Die Prüfung der Knotenpunkte ist Bestandteil - 2 - des Verkehrsgutachtens. Aufgrund der zu erwartenden Kundenströme entspre- chend den Angaben IKEA und dem Ein- zelhandelsgutachten ergeben sich keine maßgeblichen Zunahmen der Verkehrsbe- lastung in der Oststadt. 5. Zunahme des Durchgangsverkehrs in Hagsfeld. Es wird nur eine geringe Anzahl des zu- sätzlichen PKW-Verkehrs in diese Rich- tung abfließen. Über die L 560 aus Rich- tung Stutensee werden nur ca. 2,2 % der Kunden erwartet. Somit kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass in Hagsfeld der Durchgangsverkehr spürbar zunehmen wird. 6. Knotenpunkt Durlacher Allee/Weinweg und angemessene Berücksichtigung des Ein- zugsgebietes Pfalz/Frankreich? Nach den Ergebnissen des Verkehrsgut- achtens ist mit ca. 11% des Verkehrs aus dem Einzugsgebiet via Rheinbrücke zu rechnen. Der Knotenpunkt Durlacher Al- lee / Weinweg wird im Weiteren auf Leis- tungsfähigkeit und Verkehrsqualität un- tersucht und bei Bedarf baulich ange- passt. Es ist in diesem Zusammenhang da- rauf hinzuweisen, dass sich durch die Realisierung des Autobahnanschlusses KA Nord und Fortführung der B 10 bis zur Elfmorgenbruchstraße im Bereich der Durlacher Allee deutliche Verkehrsab- nahmen in den letzten Jahren ergeben haben. Diese liegen teilweise über den zusätzlichen Belastungen, die durch IKEA generiert werden. 7. Muss durch LKW-Ablieferverkehr mit möglichen Behinderungen gerechnet wer- den? Der Anlieferverkehr ist Gegenstand des Verkehrsgutachtens - Teil 2. Die Leis- tungsfähigkeit der vorhandenen Ver- kehrswege wird hier belegt. Die Anlieferung per LKW (durchschnittlich 10-12 pro Tag) erfolgt typischerweise zwischen 3.00-7.00 Uhr auf eigenem Ge- lände. Die Anlieferung wird im Rahmen des Schall- und Verkehrsgutachtens un- tersucht. Grundsätzlich werden durch den Zuliefer- verkehr keine Behinderungen im vorhan- - 3 - denen Verkehrsnetz entstehen. Die Zulie- ferung erfolgt hauptsächlich außerhalb des morgendlichen Berufsverkehrs. Eine Überlagerung mit IKEA Kundenverkehr wird nicht erfolgen. 8. Können bestehende Eilzüge am Weinweg halten Die Anregung wird zur Kenntnis genom- men und mit den KVV/VBK besprochen. Es besteht jedoch keine Relevanz für das Bebauungsplanverfahren. 9. Umgang mit Langzeitparkern, die IKEA- Besuch mit Stadtbummel verbinden. Im Vordergrund steht die Nutzung der Stellplätze für IKEA-Kunden und IKEA- Mitarbeiter sowie EnBW-Mitarbeiter. Wei- tere Aspekte der Stellplatznutzung wer- den im Mobilitätskonzept dargestellt und fließen in die weitere Konkretisierung der Planung ein. 10. Wunsch nach Wohn- und Kulturflächen mit Gestaltungsqualität im stadtnahen Be- reich/Eingangstor. Mit welchem Grund wird IKEA in innerstädtischer Lage angesiedelt und nicht auf der grünen Wiese? Grundsätzlicher Ansatz der Planung ist die Wiedernutzbarmachung von Flächen im Sinne der Innentwicklung gemäß den Vorgaben des BauGB sowie der Landes- und Regionalplanung. Das Grundstück eignet sich aufgrund der Immissionsbelas- tung (Bahntrasse, Durlacher Allee) wenig für eine Wohnnutzung; auch mit Blick auf die Vornutzungen liegt eine gewerbliche Nutzung nahe. Für das Vorhaben wird ein Fassadenwett- bewerb durchgeführt. 11. Wird ein Klimagutachten durchgeführt, mit welchen Ergebnissen und Zielen? Ein Klimagutachten wird im weiteren Ver- fahren erstellt. Es werden insbesondere die makro- und mikroklimatischen Aus- wirkungen der Planung (Luftzirkulation) untersucht. 12. Zur Einschätzung der Größenordnung werden Zahlen des IKEA-Möbelhauses in Walldorf angefragt. Die Zahlen zur Größenordnung der Standorts Walldorf wurden in der Veran- staltung am 25. November 2014 erläu- tert. In Karlsruhe wird ein vielfältigeres Angebot beabsichtigt mit einer Verkaufs- fläche von 25.500 m² und 2,3 Mio. Besu- chern im 5. Betriebsjahr. - 4 - Frau Hartmann, 27.11.2014 1. Die 250 Stellplätze für Fahrräder sollen qualitativ hochwertig und überdacht sein, sowie Abschließbügel haben. Die Anregung wird zur Kenntnis genom- men und im weiteren Verfahren berück- sichtigt. Die Anordnung und Ausgestal- tung der Fahrradstellplätze ist auch Be- standteil des zu erarbeitenden Mobilitäts- konzepts. Herr Of, 27.11.2014 1. Die Verbindung zum Ostring und zur Au- tobahn wird erhöhte Kapazitäten verkraften müssen. Es sollte über zusätzliche Fahrwege, eine 3. Spur vom Weinweg rechts ab in die Durlacher Allee nachgedacht werden. Ist im Verkehrsgutachten berücksichtigt. Eine detaillierte Planungskonzeption für die einzelnen Knotenpunkte wird derzeit erstellt. Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass die Durlacher Allee vor Realisierung des BAB Anschlusses Nord und Verlänge- rung der B 10 bis zur Elfmorgenbruch- straße deutlich mehr belastet war, als dies heute der Fall ist. 2. Im ÖPNV gibt es Bahnen, die als Eilzüge vom Durlacher Tor bis zum Bahnhof Durlach durchfahren, in der Innenstadt aber jeden Halt anlaufen. Hier könnte man eine Halte- stelle zu Gunsten des Weinweges aufgeben. Die Anregung wird zur Kenntnis genom- men und mit den KVV/VBK besprochen. Es besteht jedoch keine Relevanz für das Bebauungsplanverfahren. Frau Munz, 27.11.2014 1. Bei der Planung der Fassadengestaltung sollte der Nachhaltigkeits-Gedanke berück- sichtigt werden. Die Bürgerinitiative „Quar- tier Zukunft – Labor Stadt“ engagiert sich für eine nachhaltige Oststadt. Wird zur Kenntnis genommen. Anregungen werden im Fassadenwett- bewerb verarbeitet. Herr Dr. Zimmermann, 27.11.2014 1. Anregung einer Prüfung des Verzichts ei- ner Linksabbiegerspur von der Durlacher Al- lee auf den Weinweg zugunsten eines An- schlusses von der geringer belasteten Ger- wigstraße. Bereits jetzt ist häufig ein Rück- stau von dem Abbiegestreifen entlang der westlichen Zufahrt zu Mann Mobilia festzu- Ist im Verkehrsgutachten berücksichtigt. Dieser Sachverhalt wurde bereits erkannt und wird entsprechend geprüft. Ein Ent- fall der Linksabbiegespur in den Weinweg würde zu Verkehrsverlagerungen führen, die entsprechend beurteilt werden müs- - 5 - stellen. Dann auch häufigere Grünzeit für Rad- fahrende auf der Nordseite der Durlacher Al- lee möglich sen. Ausschlaggebend wird hierbei nicht die Belastung der Straßen sein, sondern die Leistungsfähigkeitsbeurteilung der Knotenpunkte. Grundsätzlich wird auch ein möglicher Ausbau des Knotenpunktes und eine Verbesserung der Ampelschal- tung im weiteren B-Planverfahren über- prüft. Herr Schulz-Ehlbeck, 27.11.2014 1. Besondere Berücksichtigung der Sicher- heit von Fußgängern und Radfahrern auf- grund des zu erwartenden erhöhten Ver- kehrsaufkommens. Bereits jetzt sind am Knoten Weinweg Probleme zwischen den Fußgängern und U-Turnern festzustellen. Es bedarf einer besonderen Berücksichtigung der Fahrradfahrer in Querungsbereichen und entlang der Autobahnrampen. Die zukünftige Verkehrsführung und die Leistungsfähigkeit der Verkehrswege sind Gegenstand des Verkehrsgutachtens. Da IKEA ein besonderes Mobilitätskon- zept für den Standort Karlsruhe erstellt, wird im Rahmen der weiteren Bearbei- tung und Planung auf die Belange der Fußgänger und Radfahrer im Plangebiet besonders eingegangen. Die Frage der sicheren Querung des Rad- wegs wird im Rahmen der Objektplanung und der technischen Straßenplanung be- rücksichtigt. zu Autobahnrampe: siehe Seite 1, Nr. 1 2. Gewährleistung einer ausreichenden Si- cherheit für Radfahrer in der monatelangen Bauphase Nicht Gegenstand des B-Plan-verfahrens, sondern Thema der verkehrlichen Anord- nung während des Bauphase. Herr Herde, 30.11.2014 1. Anregung der Prüfung einer Führung des Verkehrs im Kreis: Durlacher Allee-Weinweg- Gerwigstraße-Ostring, mit anzupassender Geschwindigkeit Eine sehr ungewöhnliche Anregung, die aus verkehrlicher Sicht Nachteile bzgl. Verkehrsverlagerungen und Umwege mit sich bringt z.B. für die Verbindung Auto- bahn - Innenstadt. Die vier Anschlusskno- ten müssten äußerst umfangreich ange- passt werden, wozu größere Eingriffe notwendig wären. Daher wird die Anre- gung vorerst nicht weiter verfolgt. Herr Knapp-Gruwald, 30.11.2014 1. Für die Zufahrt ins Parkhaus sollte eine Ist im Verkehrsgutachten berücksichtigt - 6 - Einfädelspur neben der zweispurigen Durla- cher Allee eingeplant werden. Ein möglicher Rückstau könnte sonst Auswirkungen bis auf die Ausfahrt von der Autobahn haben. und Bestandteil der technischen Straßen- planung. Die Zufahrt in das Parkhaus wird so ange- legt, dass auf dem Grundstück IKEA aus- reichender Raum für eventuell rückstau- ende Fahrzeuge vorhanden ist. Rückstau bis zur Autobahn ist nach den vorläufigen Leistungsfähigkeitsberechnungen des Verkehrsgutachtens nicht zu erwarten. Herr Elwert, 01.12.2014 1. Bittet um Rückmeldung betreffend der Gewerbesteuer seitens IKEA. Privatrechtliche Sachverhalte sind nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfah- rens, in dem ausschließlich öffentlich- rechtliche Aspekte behandelt werden. IKEA entrichtet die Gewerbesteuer am Ort der Leistungserbringung. Frau Paschmann, 08.12.2014 1. Da die Stadt Karlsruhe ein hervorragend gelegenes Grundstück der Firma IKEA über- lässt, könnte IKEA dazu beitragen, dass die Luft verbessert wird. Die Stadt Karlsruhe ist nicht Eigentümer der Fläche. Es wird ein Gutachten Kli- ma/Luft erstellt, wo Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Luft geprüft werden. Die Ergebnisse gehen in die Ab- wägung ein. 2. Vorschlag der Berücksichtigung eines Gründachs Anregung wird im Rahmen des weiteren Planungsprozesses berücksichtigt. Herr Schöniger, 09.12.2014 1. Die Umgestaltung der Haltestelle Wein- weg sollte die Nutzung durch Schüler der Sehbehindertenschule und der GS Rintheim berücksichtigen. Die Stellungnahme wird im Rahmen des weiteren Planungsprozess beachtet. Die Anregung wird im Rahmen der Ob- jektplanung berücksichtigt. Die Haltestelle wird nach dem Stand der Technik barrie- refrei geplant und realisiert. Herr Jacobs, 10.12.2014 1. Berücksichtigung einer Wendemöglichkeit am Knoten Durlacher Allee/Weinweg in Ver- Bisher ist aus Gründen der Leistungsfä- higkeit und des Platzbedarfs kein Wenden - 7 - bindung mit dem Unfallrisiko zwischen Ver- kehrsteilnehmern und Bahn. an der Durlacher Allee (von Osten nach Osten) möglich. Bei der Überplanung des Knotenpunktes Durlacher Allee/Weinweg werden auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Die Anregung wird bei den weitern Pla- nungen mit berücksichtigt, voraussichtlich wird aber aus o.g. Gründen kein zusätzli- cher Wender möglich sein. 2. Berücksichtigung ausreichender Abstell- möglichkeiten bei Fahrradstellplätzen (An- hänger). Das Erfordernis ausreichender Fahrrad- plätze wird im weiteren Planungsverfah- ren berücksichtigt und der Bedarf im Rahmen des zu erstellenden Mobilitäts- konzepts konkretisiert. 3. Einbeziehung der Bahnbrücke und Be- rücksichtigung eines S-Bahn-Halts. Nicht Gegenstand des B-Plan-verfahrens. Die planfestgestellte Bahnstrecke liegt im Zuständigkeitsbereich der DB und ist den Aufgaben der kommunalen Bauleitpla- nung entzogen. 4. Anmerkungen zu den Bebauungsplänen Untere Hub und Grötzinger Weg Durlach. Nicht Gegenstand des B-Plan-verfahrens.
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Extrahierter Text
Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt hier: Ergebnis der ersten Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahme der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Deutsche Telekom, 08.12.2014 1. Im Plangebiet befindet sich Telekommuni- kationsinfrastruktur der Telekom. Ein Teil der Leitungstrassen liegt im öf- fentlichen Raum. Sofern Leitungstrassen auf privatem Grundstück erhalten wer- den, werden diese zeichnerisch und textlich festgesetzt werden. Deutsche Bahn, DB Immobilien, 30.12.2014 1. Im zeichnerischen Teil des Bebauungs- plans ist die betroffene, im Geltungsbereich liegende Bahnbetriebsstrecke als Bahnfläche zu kennzeichnen. Im Bebauungsplan wird die Bahnbetriebs- fläche nachrichtlich übernommen wer- den. 2. Für das Notfallmanagement der DB Netz AG müssen jederzeit entsprechende Zuwe- gungen zu den Gleisen zur Verfügung ste- hen. Die Anregung wird im Rahmen des weite- ren Verfahrens und der Objektplanung berücksichtigt. 3. Beleuchtung und Werbung an dem Kauf-Die Anregung wird im Rahmen des weite- - 2 - haus/ Parkplatz ist so zu planen und zu in- stallieren, dass eine Blendung in Richtung DB-Strecke/DB-Personal ausgeschlossen ist. ren Verfahrens und der Objektplanung berücksichtigt. Eine Blendung in Richtung DB wird ausgeschlossen. 4. Der im Planbereich liegende Bahndamm der Strecke 4020 (Mannheim-Karlsruhe) darf in seiner Standfestigkeit durch die Baumaß- nahme in keiner Weise gefährdet werden. In dem Bahndamm wird baulich nicht eingegriffen, da es außerhalb des Grund- stücks liegt. Die Anregung wird im Rah- men der Objektplanung berücksichtigt. Die Standfestigkeit des Bahndammes darf durch die Baumaßnahme nicht gefährdet werden. 5. Immissionen aus dem Betrieb und der Un- terhaltung der Eisenbahn sind entschädi- gungslos zu dulden (Bremsstaub, Lärm, Er- schütterungen, elektromagnetische Felder). Zusätzliche Schutzmaßnahmen haben auf Kosten der Stadt/Gemeinde zu erfolgen. Wird im Schallgutachten und dem Fach- gutachten Klima/Luft ermittelt und im weiteren Planungsverfahren berücksich- tigt. Sofern Schutzmaßnahmen erforderlich sind, werden diese auf Kosten des Vorha- benträgers realisiert. Stadt Ettlingen, 07.01.2015 Im Verkehrsgutachten ist die Kreuzung am Seehof als Unfallschwerpunkt mit zu be- trachten. Im Bereich der A5, der Anschluss- stelle Karlsruhe Mitte und Nord, wird mit er- heblichen Verkehrszunahmen mit Rückstau und Ausweichverkehr auf die Bundesstraße gerechnet. Ist im Verkehrsgutachten berücksichtigt. Die entsprechenden Verkehrsverteilungen zeigen, dass keine maßgeblichen Ver- kehrszunahmen im Bereich der A 5 er- wartet werden können, die zu einer Be- hinderung auf der Autobahn führen wür- den. Mit Rückstau und Ausweichverkehr auf die Bundestraßen im Bereich Ettlingen ist nicht zu rechnen. Insbesondere wird sich der zusätzliche Verkehr nur marginal auf die Kreuzung Seehof auswirken. Eine detaillierte Betrachtung dieses Knoten- punktes ist nicht erforderlich. Die deutliche Verkehrszunahme im Bereich Durlacher Allee, Ostring und angrenzende Straßen führen zu weiterer Belastung der angespannten Verkehrssituation in Karlsruhe und den Umlandgemeinden. Ist im Verkehrsgutachten berücksichtigt. Die Auswirkungen auf die Durlacher Allee / Ostring und die angrenzenden Straßen werden geprüft. Insbesondere die Durla- cher Allee wird durch den Neubau der BAB Anschlussstelle KA Nord deutlich entlastet. Aufgrund der zu erwartenden Kundenströme entsprechend den Anga- ben IKEA und dem Einzelhandelsgutach- ten ist nicht davon auszugehen, dass die - 3 - Umlandgemeinden maßgeblich zusätzlich belastet werden. IHK, Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, 08.01.2015 Die Belange der Bestandsunternehmen in der Gesamtentwicklung innerhalb der Ost- stadt müssen Berücksichtigung finden. An- sässige Betriebe sollten Möglichkeit haben, sich wandelnden Wettbewerbsverhältnissen und sich verändernden Kundenanforderun- gen anzupassen. Es sollte eine einheitliche planungsrechtliche Grundlage für das über- geordnete Plangebiet zwischen Ostring, Bundesautobahn, Durlacher Allee und Tulla- straße geschaffen werden. Parallel zum Bebauungsplan Verfahren IKEA wird für die umgrenzenden Gewer- begebiete ein einfacher Bebauungsplan mit Nutzungsartfestsetzungen aufgestellt. Hierbei soll das Gewerbegebiet einheitlich an die aktuelle Baunutzungsverordnung von 1990 angepasst, der zentrenrelevan- te- und nichtzentrenrelevante Einzelhan- del stark eingeschränkt werden. Der Be- stand soll dabei gesichert werden und ei- nen angemessenen Entwicklungsspiel- raum erhalten. Die Durlacher Allee als wichtigste Verbin- dungsachse ist von großer Bedeutung für den innerstädtischen Verkehr. Die verkehrs- technische Erschließung des Plangebietes sollte unter Berücksichtigung überregional bedeutsamer Ereignisse (z. B. Fußballspiele) einer abermaligen Prüfung unterzogen wer- den. Die Umsetzung des Verkehrsweges „Südumfahrung Hagsfeld“ sollte mit Blick auf die Entlastung der Durlacher Allee er- höhte Aufmerksamkeit genießen. Die entlastende Wirkung der Südumge- hung Hagsfeld ist im Verkehrsgutachten angegeben. Diese würde zu einer deutli- chen Verbesserung der Verkehrssituation beitragen. Eine Betrachtung von KSC Spielen erfolgt im weiteren Verfahren. Die Planungskon- zeption wird regelmäßig an neue Er- kenntnisse angepasst und entsprechend optimiert. Die Konzeption des ruhenden Verkehrs mit bis zu 1.500 Parkplätzen ist nochmals kri- tisch zu untersuchen. Eine nicht ausreichen- de Bereitstellung von Parkplätzen birgt die Gefahr massiver verkehrlicher Beeinträchti- gungen rund um das Plangebiet, v. a. zu den Stoßzeiten. Der genaue Stellplatzbedarf wird im wei- teren Verfahren ermittelt und verifiziert. Ein Mobilitätskonzept soll am Standort Karlsruhe zu einer Reduzierung des MIV beitragen. Stadt Landau in der Pfalz, 23.12.2014/22.01.2015 Die Wirtschaftsförderung rechnet mit einer zunehmenden Wettbewerbsverschärfung im Bereich der Möbelbranche aufgrund einer weiteren Verkaufsflächenzunahme bei stag- nierenden Umsätzen der Branche. Es wird mit Auswirkungen auf die Möbelhäuser in Landau und in der Südpfalz gerechnet. Das umfangreiche Angebot an nicht zentrenrele- Die Stadt Landau in der Pfalz wurde als Einzugsgebiet der Zone 3 im Einzelhan- delsgutachten berücksichtigt. Im Mö- belsortiment prognostiziert die GMA Um- satzumverteilungen zulasten des Mittel- zentrums Landau in der Pfalz in Höhe von 2 bis 3 %. Im Bereich der Randsortimente sind Umsatzumverteilungsquoten von un- - 4 - vanten Sortimenten (Haushalts- und Deko- Artikel) kann zu Umverteilungen zu Lasten der gewachsenen Innenstädte führen. ter 3% zu erwarten (im angesprochenen zentrenrelevanten Sortimentsbereich Hausrat / GPK / Kunst nur 1 bis 2%). In dieser Höhe ist noch von einer wettbe- werbsüblichen Größenordnung zu spre- chen. Städtebaulich relevante Auswirkun- gen auf die Innenstadt oder andere zent- rale Versorgungsbereiche der Stadt Landau erscheinen danach ausgeschlos- sen. Bei dem Randsortiment Haushalts- und Deko-Artikel wurde für die Stadt Landau in zentralen Lagen eine Umverteilungs- quote von unter 1 % ermittelt, da dort nur wenig betroffene Anbieter vorhanden sind. Vielmehr wird auch in der Stadt Landau das Angebot in diesem Sortiment maßgeblich von Möbelhäusern und Fachmärkten geprägt, die in dezentralen Standortlagen angesiedelt sind. Be- standsgefährdende Auswirkungen in der Landauer Innenstadt sind somit nicht ab- sehbar. NVK, Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 23.12.2014 Der Flächennutzungsplan wird im Zuge einer Einzeländerung in „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtungskauf- haus mit nichtzentrenrelevanten und zen- trenrelevanten Sortimenten mit einer maxi- malen Verkaufsfläche von 25.500 m²“ ge- ändert. Die frühzeitige Behörden- und Öf- fentlichkeitsbeteiligung wurde bis 31.10.2014 durchgeführt. Zurzeit findet die Bearbeitung und Abwägung der Stellung- nahmen statt, die Offenlage soll am 09.03.2015 gefasst werden. Wird zur Kenntnis genommen. Gemeinde Remchingen, 09.01.2015 Wir gehen davon aus, dass die Interessen der Möbelhäuser in der Gemeinde Remchin- gen im Einzelhandelsgutachten diesbezüg- lich Berücksichtigung fanden. Es wird um Zustellung des Einzelhandelsgutachtens ge- beten. Ja, die Gemeinde Remchingen wurde als Einzugsgebiet der Zone 2 im Einzelhan- delsgutachten berücksichtigt. Das Einzel- handelsgutachten wurde der Gemeinde Remchingen zugestellt. - 5 - Stadtwerke Karlsruhe, 18.12.2014 Strom-, Gas- und Wasserversorgung Das geplante Einrichtungskaufhaus kann nach Bau der entsprechenden Anschlusslei- tungen mit Wasser und Gas versorgt wer- den. Wird zur Kenntnis genommen. Fernwärmeversorgung Die Stadtwerke Karlsruhe beabsichtigen den Bau einer Fernwärme-Verteilerleitung in der Durlacher Allee. Sollte die Maßnahme zur Bauausführung kommen, besteht eine stra- ßenseitige Anschlussmöglichkeit. Wird zur Kenntnis genommen. Stadt Wörth am Rhein, 12.12.2014 Es wird angeregt die weitere verkehrliche Belastung aus Richtung Westen (westliche Stadtteile und Südpfalz) und damit verbun- den die Rheinbrücke und der Südtangente bei den Auswirkungen des Vorhabens zu be- rücksichtigen. Verkehrsströme aus den westlichen Stadt- teilen und der Südpfalz sind im Verkehrs- gutachten berücksichtigt. Es werden ca. 11% der Kunden über die Rheinbrücke erwartet. Dies entspricht einer Verkehrs- zunahme an Freitagen von bis zu ca. 550 Kfz/24h je Fahrtrichtung bei einer Grund- belastung von etwa 40.000 Kfz/24h pro Richtung auf der Rheinbrücke.. Zentraler Juristischer Dienst, Immissionsschutzbehörde, 08.01.2015 Anregung einer differenzierten Betrachtung aller einwirkenden Geräuschbelastungen, insbesondere Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbe, Sportanlagen u. Ä und eventuelle Schallschutzmaßnahmen. Wie in der Begründung auf Seite 15 dar- gestellt, wird ein Schallgutachten erstellt. Landesamt für Denkmalpflege, Regierungspräsidium Stuttgart, 14.01.2015 Sollten bei Erdarbeiten Funde und Befunde entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege des Landesamtes für Denk- malpflege unverzüglich zu benachrichtigen. Wird zur Kenntnis genommen und in die Hinweise des Bebauungsplans aufge- nommen. Stadt Bretten, 08.01.2015 Gemäß Einzelhandelsgutachten wird eine Die Stadt Bretten wurde als Einzugsgebiet - 6 - Verkaufsfläche von 3.450 m² für zentrenre- levante Sortimente angegeben und als nicht relevant für die Stadt Bretten bewertet. Tat- sächlich geht die Stadt Bretten von einem höheren Wert aus, da sich in der Aufstellung der nicht Zentren relevanten sonstigen Sor- timente für die Stadt Karlsruhe noch Sorti- mentbereiche finden, die in Bretten als Zen- tren relevant gelten. Bretten als Mittelzentrum liegt im direkten Einzugsbereich von zwei Oberzentren (Karls- ruhe und Pforzheim). In der Summe sind die Spuren durch die zentrenrelevanten Ergän- zungssortimente für Bretten durch beide Standorte nicht absehbar. Das Vorhaben steht den Bemühungen der Stadt Bretten, den Einzelhandel in der Innenstadt zu stär- ken, entgegen. Im neu eröffneten Möbelzentrum Pforzheim wurde deshalb darauf gedrängt, die nicht Zentren relevanten Sortimente auf ein Ma- ximum von 800 m² Verkaufsfläche zu be- grenzen. der Zone 2 im Einzelhandelsgutachten be- rücksichtigt. Im Brettener Einzelhandels- konzept liegt annähernd dieselbe Sorti- mentszuordnung vor wie in den Karlsru- her Märkterichtlinien, mit Ausnahme von Bildern und Bettwaren, die in Bretten als zentrenrelevant gelten (wobei Bettwaren in der Brettener Sortimentsliste nicht er- wähnt werden). In diesen Sortimenten wurde in der Brettener Innenstadt bei den Erhebungen der GMA im Januar 2014 kein Fachhandelsbestand vorgefunden, lediglich geringe Bestände als Randsorti- mente verschiedener Anbieter (u. a. Tedi, Bachor Schlafcenter). Daher wurden in der GMA-Auswirkungsanalyse in diesen Teilsortimenten für die Brettener Innen- stadt sehr geringe Umsatzumverteilungs- quoten ermittelt (ca. 1 % für Bilder und ca. 4 – 5 % für Heimtextilien, wozu auch Bettwaren wie Decken, Kissen, Bettwä- sche und textile Auflagen gehören). Grundsätzlich sind die Auswirkungen der Vorhaben IKEA Karlsruhe und XXXLutz Pforzheim getrennt zu bewerten. Für das zu beurteilende Vorhaben IKEA wurden von der GMA die etwaigen „Vorschädi- gungen“ durch das Vorhaben XXXLutz in Pforzheim auf die Angebotssituation be- reits berücksichtigt. Für die Brettener In- nenstadt wurden in allen Randsortimen- ten – auch den nicht-zentrenrelevanten – nur recht geringe Umsatzumverteilungs- quoten von ca. 1 % bis zu 4 – 5 % im Höchstfall (Heimtextilien / Gardinen) er- mittelt. In dieser Größenordnung ist nicht von Schädigungen des vorhandenen Be- triebsbestands, der Versorgungsstruktu- ren und des Städtebaus auszugehen. Stadt Bruchsal, 09.01.2015 Die Umsatzerwartung liegt nach Angaben des GMA Gutachtens bei 85,1 Mio. Euro und entspricht einer Flächenproduktivität von nur 3.340 Euro/m² Verkaufsfläche. Aus Sicht der Stadt Bruchsal stellt sich die Frage, warum der Standort nur ein (leicht) unter- durchschnittliches Umsatzvolumen hat, ob- Für das Vorhaben wurde von der GMA mit Hilfe des Marktanteilskonzepts eine Gesamtumsatzerwartung von ca. 85,1 Mio. € ermittelt. Hierbei wurden alle maßgeblichen Faktoren – Einwohnerzahl, örtliches Kaufkraftniveau, verkehrliche Er- reichbarkeit, Wettbewerbssituation, Ag- - 7 - wohl aufgrund der räumlichen Vorausset- zungen ein eher überdurchschnittliches Um- satzvolumen zu erwarten ist. Zur Abschät- zung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens wäre ein Worst-Case-Szenario angebracht. glomerationsvorteile des Mikrostandorts – berücksichtigt. Die ermittelte Umsatzleis- tung liegt über dem Durchschnitt der IKEA-Häuser in Deutschland (derzeit ca. 80,8 Mio. € pro Filiale) und auch über den Erwartungen von IKEA selbst. Trotz der Nähe zum bestehenden Haus in Walldorf liegt keine unterdurchschnittliche Umsat- zerwartung vor. Die GMA weist den Vor- wurf der Stadt Bruchsal daher zurück. Die Einzugsbereiche werden über modifizier- te Fahrzeitdistanzen ermittelt und stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit den zu erwartenden Umsatzanteilen des Vorhabens. Bruchsal wird im Gutachten in Zone 2, mit einer Erreichbarkeit zum Vorhaben von 15- 30 min eingeordnet, die voraussichtlichen Marktanteile des Vorhabens liegen bei 6-7% der projektspezifischen Kaufkraft. Der Er- reichbarkeit des Standortes Walldorf wird mit 25 min angegeben. Bruchsal liegt in der Mitte zwischen Karlsruhe bzw. Walldorf und verfügt über eine ausgezeichnete Auto- bahnanbindung, so dass der Planstandort in weniger als 15 min erreichbar ist. Bruchsal müsste in Zone 1 des Einzugsbereiches ein- geordnet werden mit Marktanteilen des Vorhabens von 9-10% und mit deutlich hö- heren zu erwartenden Umsatzverlusten für Bruchsal. Die Zuordnung von Bruchsal in die Zone II war in der Tat eine gutachterliche Gren- zentscheidung. Jedoch sind dabei noch mehr Faktoren als nur die Fahrzeit zu be- rücksichtigen, u. a. die vorherrschende Einkaufsorientierung, die örtliche Ange- botssituation und die Nähe zu anderen IEKA-Häusern (hier Walldorf). Die Stadt Bruchsal weist mit einem Bestand von rd. 18.500 m² VK im Möbel-Kernsortiment (u. a. bei den großflächigen Anbietern Möbel AS, Polster Otten, Mega Küchen- markt, Möbel Fuchs, Jäger Polstermöbel, Küchen Friedrich) und rd. 18.700 m² VK bei den vorhabenrelevanten Randsorti- menten über ein breites und ausdifferen- ziertes Angebot. Auch in den übrigen Einzelhandelssortimenten ist das Mittel- zentrum Bruchsal gut besetzt, sodass eine deutlich geringere Einkaufsorientierung nach Karlsruhe besteht als in den unmit- telbaren Nachbargemeinden von Karlsru- he, die der Zone I zugeordnet wurden. Auch wegen der Lage Bruchsals auf der Hälfte der Strecke zwischen den IKEA- Standorten Karlsruhe und Walldorf dürf- ten Kunden aus Bruchsal weniger eindeu- tig zum IKEA-Haus in Karlsruhe streben als etwa Kunden aus Stutensee, Pfinztal oder Ettlingen. Daher wurde die Stadt Bruchsal, nach reiflicher Abwägung, letzt- lich der Zone II zugeordnet. Im Gutachten wird davon ausgegangen, dass bis zu 50% des Umsatzes durch Um- satzumverteilungen von anderen IKEA- Filialen (Walldorf und Stuttgart), die an der Kapazitätsgrenze generieren, generiert wer- Die Annahme der Stadt Bruchsal ist falsch, dass sich die Umsatzumverteilun- gen zu Lasten anderer IKEA-Häuser nur auf den Standort Walldorf beziehen. Zwar bestehen zum Standort Walldorf unbe- - 8 - den sollen. Die Umsatzverteilung ist aus Sicht der Stadt Bruchsal sehr hoch. Diese Annahme wirkt sich sehr positiv auf die Be- urteilung der marktstrukturellen Auswirkun- gen des Planvorhabens aus. stritten die kürzesten Distanzen und die höchsten Kannibalisierungseffekte. Über- schneidungen werden aber auch mit den Filialen in Mannheim (Süd- und Rhein- pfalz), Ludwigsburg (Kraichgau) Sindel- fingen (Enzkreis / Pforzheim, Nord- schwarzwald), Freiburg (Ortenau) und Strasbourg (nördliches Elsass) eintreten. Die Umsatzverluste für den Einzelhandel in den betroffenen Mittelzentren im Einzugsbe- reich des Vorhabens werden nur prozentual angegeben. Angaben zu den geschätzten Umsätzen und den tatsächlichen Umsatzver- lusten fehlen, mit Ausnahme des Sortiments Möbel. Die Angaben sind für eine Prüfung und Bewertung der gutachterlichen Aussa- gen offenzulegen. Grundsätzlich ist von Seiten der GMA ei- ne Offenlegung der absoluten Umsätze und Umsatzverluste für alle betroffenen Branchen und Städte möglich. Im Bericht wurde lediglich aus Gründen der Über- sichtlichkeit darauf verzichtet. Eigene Planungen, die für die Entwicklung des Gebietes von Bedeutung sind bestehen nicht. Wird zur Kenntnis genommen. Verband Region Rhein-Neckar, 13.01.2015 1. Mit dem Schreiben vom 13.11.2014 wur- de bereits zu der entsprechenden Einzelän- derung des Flächennutzungsplans (FNP 2010) Stellung genommen. Es bestehen kei- ne weiteren Anregungen. Eine gleichlauten- de Haltung und Positionierung wird gegen- über dem vorhabenbezogenen B-Plan ein- genommen. Wird zur Kenntnis genommen. 2. Unsere regionalplanerisch / raumordne- rische Beurteilung der Planung werden wir im Anhörungsverfahren zu der notwendigen Änderung des Regionalplans der Region Mittlerer Oberrhein gegenüber dem dortigen Regionalverband darlegen. Wird zur Kenntnis genommen.
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Extrahierter Text
Anlage 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt hier: Ergebnis der zweiten Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Inhaltsverzeichnis: Regierungspräs. Karlsruhe, Abteilung 1 – Steuern und Verwaltung, 06.05.2016 ........... 1 Regierungspräs. Karlsruhe, Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr, 19.04.2016 ........ 2 Regierungspräs. Stuttgart, Technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen, 28.04.2016 ................................................................................................................................... 2 Stadt Ettlingen, 19.04.2016 ......................................................................................... 3 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, 04.05.2016 .................................................. 4 VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 28.04.2016 .................................................... 4 Zentraler Juristischer Dienst, Natur- und Bodenschutzbehörde, 04.05.2016 ................... 5 Natur- und Umweltschutzverbände, 03.05.2016 ......................................................... 11 Bürgerverein Karlsruhe-Rintheim e.V., 29.04.2016 ...................................................... 12 Deutsche Telekom, 11.05.2016 .................................................................................. 13 Stadt Bruchsal, 06.04.2016 ........................................................................................ 13 Stellungnahme der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Regierungspräs. Karlsruhe, Abteilung 1 – Steuern und Verwaltung, 06.05.2016 1. Über den von dem Bebauungsplan be- troffenen Straßenzug Durlacher Allee werden zwei Bedarfsumleitungen der BAB 5 zwischen den Anschlussstellen Karlsruhe-Durlach und Karlsruhe Mitte (U 16 und U 39a) geführt. Gemäß § 45 Abs. 7 StVO bedürfen Baumaß- nahmen auf Umleitungsstrecken der Zustim- mung der Straßenverkehrsbehörde. Anregung einer engen und rechtzeitigen Vorabstim- mung mit dem Referat 47.2 - Baureferat Mit- te. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen, ist jedoch nicht Regelungsge- genstand eines Bebauungsplanverfah- rens. Eine Abstimmung mit den zustän- digen Behörden im Vorfeld der Bau- maßnahmen an der Durlacher Allee wird zugesagt. Durch den Ausbau der Knotenpunkte Durlacher Allee / Weinweg und Durla- cher Allee / Ostring ergibt sich insbeson- dere außerhalb der Spitzenzeiten IKEA - 2 - eine höhere Leistungsfähigkeit der Be- darfsumleitungsstrecken. Während der Spitzenzeiten IKEA ergibt sich durch den Ausbau der Knotenpunkte keine Ver- schlechterung der grundsätzlichen Leis- tungsfähigkeit. Die Maßnahme IKEA Karlsruhe führt somit zu keinen Beein- trächtigungen der Bedarfs- umleitungsstrecken. Regierungspräs. Karlsruhe, Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr, 19.04.2016 1. Durch ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von ca. 5000 Kfz/24h werktags und ca. 7100 Kfz/24h samstags kann es zu Verkehrsbehin- derungen kommen. Die Verkehrslenkung muss daher so gestaltet sein, dass ein Ver- kehrsrückstau auf die BAB A5 vermieden wird. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung und insbesondere der Leistungsfähig- keitsberechnung der Signalanlagen nach Umbau der Knotenpunkte entsprechend Verkehrsgutachten ergibt sich kein Ver- kehrsrückstau bis zur BAB 5. Der maxi- male Rückstau Richtung Autobahn ergibt sich zu ca. 151 m werktags und 114 m samstags, der in 95 % aller Fälle nicht überschritten wird. Es kann somit im Regelfall, d. h. ohne außergewöhnliche verkehrliche Zustän- de im weiteren Untersuchungsgebiet, nahezu ausgeschlossen werden, dass Rückstau bis in den Bereich der An- schlussstelle Karlsruhe / Durlach entste- hen wird. Regierungspräs. Stuttgart, Technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen, 28.04.2016 1. Forderung aus Gründen der Verkehrssi- cherheit, dass der signalisierte Fußgänger- überweg nicht wie bisher geradlinig geführt, sondern mit einem Versatz ausgebildet wird, um Fußgänger und Radfahrer in ihrer Ge- schwindigkeit zu bremsen und deren Blick auf den Gefahrenbereich der Bahnen zu lenken. Die Anregung wird im weiteren Bebau- ungsplanverfahren geprüft und mit der VBK (Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH) sowie der technischen Aufsichtsbehörde abgestimmt. Es wird ein Korridor in die Planzeichnung und Begründung aufge- nommen, in welchem eine versetzte Gleisquerung grundsätzlich realisiert werden kann. 2. Die Detailplanung der Bahnsteige sowie der Haltestellenzugänge einschließlich der Gleis- querung ist mit der TAB abzustimmen und zur Zustimmung vorzulegen. Es erfolgt eine Abstimmung im Rahmen der weiteren Planung. - 3 - Stadt Ettlingen, 19.04.2016 1. Aufgrund von möglichen Änderungen des „IKEA-spezifischen Sortiments“ hin zu mehr Markenprodukten, die auch durch den Fach- handel angeboten werden, sollen zur Vor- beugung von Auswirkungen hinsichtlich der zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente auf die Ettlinger Innenstadt geeignete Festsetzungen getroffen werden. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden entsprechend der Ergebnisse der „Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung ei- nes IKEA-Einrichtungshauses in Karlsru- he“ seitens der GMA Verkaufsflächen- obergrenzen für die Sortiment-gruppen Möbelkernsortiment, nicht zentrenrele- vante Randsortimente und zentrenrele- vante Randsortimente festgesetzt. Sowohl innerhalb der nicht- zentrenrelevanten als auch innerhalb der zentrenrelevanten Randsortimente wer- den differenzierte Verkaufsflächenober- grenzen für jeweils neun, d. h. insge- samt 18 Sortimentsbereiche festgesetzt, die das zulässige Warenangebot im Ein- richtungskaufhaus detailliert regeln. Damit werden schädliche Auswirkungen auf die Ettlinger Innenstadt verhindert. Weitergehende Beschränkungen sind – auch mit Blick auf ein derzeit nicht zu erwartendes, theoretisch für die Zukunft aber nicht auszuschließendes Angebot von mehr Markenartikeln – städtebau- lich nicht geboten. 2. Der geplante Vorhabenstandort befindet sich nur 600 m vom Autobahnanschluss Karls- ruhe-Durlach BAB 5 entfernt. Es ist mit Rück- staubildung bis in den Anschlussknoten BAB 5 zu rechnen. Die Stadt Ettlingen ist bereits heute durch Ausweichverkehre belastet. Der Nachweis zum Ausschluss von Rückstaubil- dungen ist zu erbringen. Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wurden die verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahme auf die Durlacher Allee eingehend untersucht. Die Berechnun- gen zur Leistungsfähigkeit der Signalan- lagen nach Ausbau der Knotenpunkte und insbesondere des Knotenpunktes Durlacher Allee / Weinweg haben erge- ben, dass hier ein maximaler Rückstau auf der Durlacher Allee Ost von ca. 151 m entstehen kann, der in 95 % aller Fäl- le nicht überschritten wird. Die Entfer- nung zwischen den Knoten Durla- cher Allee / Weinweg und westlicher Anschlussrampe von der BAB 5 Nord be- läuft sich auf ca. 350 m. Die Berechnun- gen für samstags haben ergeben, dass sich hier ein maximaler Rückstau von bis zu 114 m einstellen kann, der ebenfalls in 95 % aller Fälle nicht überschritten - 4 - wird. Es kann somit im Regelfall, d. h. ohne außergewöhnliche verkehrliche Zustände im weiteren Untersuchungs- gebiet, nahezu ausgeschlossen werden, dass Rückstau bis in den Bereich der An- schlussstelle Karlsruhe / Durlach entste- hen wird. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, 04.05.2016 1. Stromversorgung: Anpassungen an umfang- reiche Kabeltrassen aller Spannungsebenen au- ßerhalb des Baugrundstücks und im Bereich von überplanten Geh- und Radwegen sowie Grün- flächen sollen vermieden werden. 110- und 20- kV-Kabel dürfen weder freigelegt noch über- bzw. unterpresst werden. Empfehlung der Ab- stimmung. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen und im weiteren Planungs- prozess berücksichtigt. 2. Öffentliche Straßenbeleuchtung: Durch An- passungen der umliegenden Straßen sowie Geh- und Radwege sind Anpassungen an der öffentlichen Straßenbeleuchtung explizit der Durlacher Allee erforderlich. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen und im weiteren Planungs- prozess berücksichtigt. Die Erstellung / Anpassung der Straßenbeleuchtung wird im Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan sowie im Durchführungs- vertrag geregelt. 3. Kommunikations- und Informationstechnik Die erdverlegten CU-FM-Kabel sowie LWL-Kabel im Bereich Gerwigstraße/Bahndamm sind zu schützen. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen und im weiteren Planungs- prozess berücksichtigt. 4. Fernwärmeversorgung: Im dargestellten Pla- nungsbereich ist Infrastruktur der Fernwärme vorhanden und vor Beschädigungen zu schüt- zen. Aus rohrstatischen Gründen ist eine Über- deckung von 60 cm zu gewährleisten. Abwei- chungen sind vorher abzustimmen und zu ge- nehmigen. Es werden grundsätzliche Anregun- gen zur Bauausführung gegeben. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen und im weiteren Planungs- prozess berücksichtigt. VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 28.04.2016 - 5 - 1. Einheitliche Verwendung des Begriffs „Bahn- haltestelle“ 2. Erforderlichkeit der Detaillierung der Bahnan- lagen sowohl im Lageplan als auch im Quer- schnitt, insbesondere hinsichtlich der planfest- stellungsersetzenden Wirkung des B-Plans laut § 28 PBefG Abs. 3. Darstellung planrechtlich re- levanter Angaben z. B. vorhandene und künfti- ge Bahnsteighöhen, Gleisabstände, Bahnsteig- breiten und Sicherheitsbereiche. Empfehlung der Darstellung eines gesonderten Regelquer- schnitts für den Bahnsteigbereich und Reduzie- rung der textlichen Angaben zu Maßen und De- tails. 3. Die Bahnhaltestelle „Weinweg“ soll analog der Bauart der Haltestelle „Gottesauer Platz“, sowie der aktuellen Umplanung „Untermühl- straße“ ausgeführt werden. 4. Die höhengleiche Querung für Fußgänger/ Fahrgäste und Radfahrer im Osten muss aus Si- cherheitsgründen mit zusätzlichen Maßnahmen z. B. Versatz ausgebildet werden. Die Korrektur der Planung ist mit dem VBK abzustimmen. 5. Es werden redaktionelle Anregungen zu den Abbildungen und textlichen Erläuterungen der Begründung gegeben. 6. Die im Kapitel Mobilitätskonzept beschriebe- nen ÖPNV betreffenden Überlegungen sind nicht mit dem VBK abgestimmt und teilweise nicht realisierbar. Die Aussagen müssen einer Prüfung unterzogen werden, inwieweit das Konzept realisierbar ist. Die Anregung wird im weiteren Be- bauungsplanverfahren berücksichtigt. Die Anregung wird im weiteren Be- bauungsplanverfahren berücksichtigt sowie in die Planzeichnung und Be- gründung aufgenommen. Der Lageplan wird entsprechend den Vorgaben angepasst und zwei Regel- querschnitte im Bereich der Haltestelle erstellt, aus denen insbesondere die bereits vorhandenen und künftigen Bahnsteighöhen, die Gleisabstände und Bahnsteigbreiten sowie Sicher- heitsräume hinreichend dargestellt werden. Die Regelquerschnitte wer- den sowohl im 55 cm- als im 34 cm- Bereich erstellt. Die Länge der Halte- stelle wird entsprechend angepasst. Der angeregte Versatz wird als Korri- dor in die Planzeichnung und Begrün- dung aufgenommen. Die Anregungen werden in die Be- gründung aufgenommen und redakti- onell geändert. Die Anregung wird im weiteren Pla- nungsprozess berücksichtigt. In der Begründung sind konzeptionelle Über- legungen zum Mobilitätskonzept auf- geführt. Eine weitere Konkretisierung erfolgt nach Abschluss des Bauge- nehmigungsverfahrens. Zentraler Juristischer Dienst, Natur- und Bodenschutzbehörde, 04.05.2016 Artenschutzrecht Die vorgenommenen Anpassungen des Fachbei- trags Artenschutz auf Grundlage einer vorheri- gen Stellungnahme des zentralen juristischen Dienst sind im Umweltbericht zu übernehmen. Der Umweltbericht wird diesbezüglich fortgeschrieben. - 6 - a) Avifauna 8 Nisthilfen für den Haussperling vor Abriss der Gebäude sind acht Nisthilfen im räumlichen Zusammenhang an einem Gebäude anzubringen. Nach Errichtung des IKEA-Gebäudes kön- nen die Nisthilfen auch an dieses Gebäude versetzt und angebracht werden. Die (temporäre) Nutzung von Gebäuden außerhalb des Plangebietes zum Anbringen der Nisthilfen muss verbindlich mit dem Grundstückseigentümer gesichert werden (Voraussetzung für die naturschutzrechtli- che Zulässigkeit der Gebäudeabrisse). Erhöhtes Risiko von Vogelkollisionen auf- grund der Transparenz bzw. Spiegelung und großflächig angedachter und zugleich unstrukturierter Fensterfronten gemäß dem aktuellen Planstand liegen kei- ne belastbaren eindeutigen Hinweise vor, dass sich das Risiko erhöhen wird, es kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden. Fassadenwettbewerb ist nicht noch abge- schlossen. Es fehlen Ausführungen, warum die festge- stellten Vögel aufgrund der örtlichen Ge- gebenheiten besonders vogelschlaggefähr- det sind. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen und im weiteren Planungs- prozess, insbesondere im Durchfüh- rungsvertrag berücksichtigt. Die Nist- kästen werden vor Abriss der Gebäu- de angebracht. Im Sinne eines konservativen Ansatzes wird der worst-case zugrundegelegt. Eine Liste von Vogelarten für die ein erhöhtes Risiko vorliegt, ist nicht be- kannt. Es wird empfohlen, die vorgeschlagenen Ver- meidungsmaßnahmen in den Durchführungs- vertrag aufzunehmen. Sollte die Maßnahme zum Vogelschlag nicht in den Durchführungsvertrag aufgenommen wer- den, ist nach Fertigstellung der Fassadengestal- tung der artenschutzrechtliche Sachverhalt nochmals zu prüfen. Bei Beachtung der gutachterlich empfohlenen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, ins- besondere der Vorsorge gegen die Risiken eines erhöhten Vogelschlages, kann bezüglich der Avifauna davon ausgegangen werden, dass durch die Verwirklichung der Planung nicht ge- gen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Die artenschutzrechtlichen Sachverhal- te werden im Durchführungsvertrag berücksichtigt. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen. Derzeit ist eine Aufnahme in den Durchführungsvertrag geplant. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- nommen. - 7 - b) Fledermäuse Bei Beachtung der fachgutachterlich empfohle- nen Vermeidungsmaßnahmen kann bezüglich der Fledermausfauna (Zwergfledermäuse, Rau- hautfledermaus, Großer Abendsegler) davon ausgegangen werden, dass durch die Verwirkli- chung der Planung nicht gegen die artenschutz- rechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- nommen. c) Reptilien Es fehlen Angaben zur Verfügbarkeit der mögli- chen externen Ausgleichsflächen. Die Ausgleichsmaßnahme für die Mauereidechse außerhalb des Gel- tungsbereichs ist auf einer Grünfläche geplant. Diese befindet sich in städti- schem Eigentum. Im Rahmen eines Gestattungsvertrags zwischen Vorha- benträger und der Stadt Karlsruhe wird die Nutzung geregelt. Die erforderlichen Ausgleichsflächen müssen festgelegt und textlich als auch planerisch ver- bindlich festgesetzt werden. Im westlichen Randbereich des Son- dergebiets (SO) wird eine Fläche von 500 m² textlich als Fläche für Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt. Außerhalb des Geltungsbereichs wird eine städtische Grünfläche dem Vor- haben nach § 9 Abs. 1a BauGB zuge- ordnet. In der Begründung wird hierzu außerdem ein Beiplan eingefügt. Bebauungsplanentwurf A Begründung 4.7.3. Ausgleichsmaßnahmen Kompensationsdefizit in einem Umfang von ca. 1050 m² und 4 Bäumen. In Kapitel 7 (Umwelt- bericht) ist von 3 Bäumen die Rede (20 werden gefällt, 17 nachgepflanzt). Die Angabe aus dem Umweltbericht wird in die Begründung übernommen. Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung gemäß Karlsruher Modell wird in Ab- stimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe fortgeschrieben und wird in den Unterlagen für die Offen- lage dargestellt. Es besteht ein Kom- pensationsdefizit in einem Umfang - 8 - von 195,40 Wertpunkten. Dies ent- spricht ca. 1 % des Ausgangswertes des Bestands von 17.504,42 Wert- punkten. Für die Differenz von 195,40 Wertpunkten ist in Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsru- he aufgrund des im Verhältnis zur Ge- samtfläche vergleichsweise geringen Defizits und unter Zugrundelegung ei- ner rechnerischen und zeichnerischen Unschärfe keine Kompensation not- wendig. IKEA wird freiwillig 3 Bäume pflanzen, gerne auch außerhalb des Bebau- ungsplanverfahrens und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungs- plans. C. Planungsrechtliche Festsetzungen 4. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Es sollten folgende Punkte festgesetzt werden: Ökologische Baubegleitung (ist im Detail im Durchführungsvertrag zu regeln) Eine Festsetzung der ökologischen Baubegleitung ist im Bebauungs- plan nicht möglich. Im Rahmen des Durchführungsvertrags werden Re- gelungen zur fachgerechten Baulei- tung sowie zur effektiven Kontrolle durch die Stadt getroffen. CEF-Maßnahme für den Haussperling (ist im Detail im Durchführungsvertrag zu re- geln) Die Anregungen werden im Durch- führungsvertrag berücksichtigt. 4.1 Mauereidechse Kapitel fehlt, bitte ausführen. Die Textlichen Festsetzungen wurden inzwischen ergänzt. 6. Zuordnung der Flächen oder Maßnah- men zum Ausgleich Diese Flächen liegen vor und sollen hier be- schrieben und festgesetzt werden. Die Gestal- tung der Flächen sollte schon so genau wie möglich beschrieben werden. Es wird ein neues Kapitel 5 „Arten- schutzrechtlich bedingte Ausgleichs- maßnahmen“ ergänzt. - 9 - V. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeich- nung Ausgleichsflächen für Eidechsen fehlen Es wird empfohlen, sowohl die planinter- nen als auch die planexternen Ausgleichs- flächen in der Planzeichnung darzustellen. Im westlichen Randbereich des Son- dergebiets (SO) wird eine Fläche von 500 m² als Lebensraum für die Mau- ereidechse textlich nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt. Außerhalb des Geltungsbereiches wird eine Ausgleichsfläche von 1.850 m² auf der Gemarkung 3620 (Karlsruhe), Flurstück 26791 / 1 (anteilig) dem Vorhaben nach § 9 Abs. 1a BauGB zugeordnet. In der Begründung wird hierzu außerdem ein Beiplan einge- fügt. Anlage 1 (Umweltbericht) 3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Ver- ringerung CEF1saP- Mauereidechse: Auf den externen Ausgleichsflächen sollen keine Gabionen verwendet werden sondern Steinrie- gel/Mäuerchen etc. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen und im weiteren Planungs- prozess berücksichtigt. V1saP-Avifauna/Fledermäuse: "Bei Besatz" ist zu streichen. Vor dem Abriss sind immer zuerst die Verschalun- gen/Gebäudeteile mit Quartierstrukturen abzu- nehmen und auf Besatz zu kontrollieren. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen und im weiteren Planungs- prozess berücksichtigt. V3saP-Mauereidechse: "Optional mit Folie abdecken" ist zu streichen. Das Abdecken der Flächen mit Folie wird als notwendig angesehen. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen und im weiteren Planungs- prozess berücksichtigt. III. Naturschutzfachliche Anforderungen Prüfung der Übernahme als Festsetzung: Weitestgehende Erhaltung von bestands- prägenden Bäumen Neupflanzung von Bäumen im Geltungsbe- reich Die Erhaltung / Neupflanzung ist be- reits zeichnerisch festgesetzt. IV Durchführungsvertrag Es werden folgende Inhalte für den Durchfüh- rungsvertrag vorgeschlagen: - 10 - Kontrolle von Bäumen/Gebäuden bezüglich der Fledermäuse vor Fällung/ Abriss Vogelfreundliche Gestaltung von großflä- chigen, unstrukturierten Fensterfronten zur Verhinderung von Vogelschlag Artenschutzrechtlich begründete Bau- zeitenregelungen Detaillierte ökologische Baubegleitung Die Anregungen werden im Durchfüh- rungsvertrag berücksichtigt. Dort wer- den Regelungen zum Artenschutz ein- schließlich Kontrolle / Monitoring ge- troffen. Regelungen zur Verhinderung von Vogelschlag werden erst nach Ab- schluss des Fassadenwettbewerbes geprüft und entwickelt. Umsetzung, Pflege und Monitoring der CEF- Maßnahmen: Genaue Gestaltung der Flächen/Kästen Größe und Qualität der Habitate Regelung über Pflegeverantwortung, Art der Pflege und Zeitpunkt Die Pflege und Unterhaltung der Ausgleichsflä- chen, insbesondere externer Ausgleichsflächen, sind dauerhaft verbindlich zu sichern Die dauerhafte Sicherung der arten- schutzrechtlichen Maßnahmen wird durch den Durchführungsvertrag ge- währleistet. Eidechsen: Vorgezogene Maßnahme für die Mauerei- dechse (intern und extern) Vergrämungsmaßnahmen im Kreuzungsbe- reich Durlacher Allee/ Weinweg Umfang (5 Jahre) und Art des Monitorings Prognose über die Wirksamkeit der Maß- nahme Anzahl und Zusammensetzung (Alter und Geschlecht) der umgesiedelten Individuen Falls notwendig Korrekturmaßnahmen für den Fall, dass sich prognostizierte Erfolge nicht einstellen Regelungen zum Artenschutz ein- schließlich Kontrolle / Monitoring wer- den im Durchführungsvertrag getrof- fen. Haussperlinge: 8 Nistkästen für Haussperling Temporäre Anbringung vor Abriss der Be- standsgebäude an Gebäuden im räumli- chen Zusammenhang (z. B. Gerwigstr. 77, Gebäude des Großmarktes) Fachgerechte Anbringung der Kästen an den Neubau Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und Besatz der Kästen - 11 - Natur- und Umweltschutzverbände, 03.05.2016 1. Avifauna Rote Liste BW 2004 und BRD 2007 sind veraltet Beispiel Sumpfrohrsänger: starker Bestands- rückgang, „ungepflegte“ Flächen sollten erhalten bleiben oder entsprechender Er- satz geschaffen werden Es ist zu beachten, dass neue Lebensräu- men für Arten, die bis jetzt als Nahrungs- gast auftreten geschaffen werden, z.B. Mauersegler Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- nommen. Im Artenschutzrechtlichen Fachbei- trag wird dargestellt, dass ausrei- chend Ersatzhabitate im Umfeld vorhanden sind. Ein Ersatz ist nicht notwendig. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- nommen. Der Mauersegler wurde nur als Nahrungsgast erfasst. Es be- steht daher aus fachgutachterlicher Sicht keine Notwendigkeit Nistkäs- ten aufzuhängen. IKEA wird im weiteren Planungs- prozess prüfen, ob auf freiwilliger Basis Nisthilfen aufgehängt werden. 2. Ausgleichsmaßnahmen Neupflanzung von Bäumen: nur standort- typische Arten Es werden standortgerechte, groß- kronige Laubbaumarten für die in der Planzeichnung Baumstandorte mit Anpflanzgebot festgesetzt (sie- he Kapitel C I Nr. 5.2) Befürwortung von Dachbegrünung Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- nommen. Neuanlage von kleineren Grünflächen: statt Einheitsrasen Einsaat mit autochthonen Blühpflanzen Nach dem verfolgten Altlasten- Konzept soll keine unnötige Entsie- gelung des Bodens innerhalb des Sondergebietes vorgenommen werden, sondern das Vorhabeng- rundstück möglichst vollständig ver- siegelt bleiben. Die Neuanlage von Grünflächen mittels autochthonen Blühpflanzen wird im weiteren Pla- nungsprozess berücksichtigt. 3. Haussperlingsnistkästen Hinweis, dass die Haussperlingsnistkästen jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu prü- fen bzw. zu reinigen sind. Dies ist im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auf S. 55 bereits vorge- sehen. Die Anregung wird im Durchführungsvertrag berücksich- tigt. 4. Zusätzliche Nistkästen Aufhängen von zusätzlichen Nisthilfen für den Mauersegler und Ersatz für die wegfal- lenden Brutnischen für den Hausrot- schwanz Der Mauersegler wurde nur als Nahrungsgast erfasst. Die Bestände des Hausrotschwanz befinden sich im positiven Trend. Es besteht daher aus fachgutachterlicher Sicht keine Notwendigkeit Nistkästen für die - 12 - beiden Arten aufzuhängen. IKEA wird im weiteren Planungs- prozess prüfen, ob auf freiwilliger Basis Nisthilfen aufgehängt werden. Bürgerverein Karlsruhe-Rintheim e.V., 29.04.2016 1. Schutzkonzept im Hinblick auf die vorhande- nen Altlasten während der Bauphase (Kapitel A 3.5) Wie in Kapitel 7 der Begründung dar- gestellt wird, wird es ein Rückbau- Aushub und Entsorgungskonzept so- wie eine ökologische sowie baugrund- bzw. umwelttechnische Fachbaulei- tung geben. Weitere Angaben sind Kapitel 2.2.3 des Umweltberichts zu entnehmen. 2. Diskrepanz bei Stellplatzberechnung: (Kapitel A 4.3.3): 1.300 vorgesehene Stellplätze davon 400 Stellplätze für EnBW es verbleiben 900 Stellplätze- Für den Stellplatznachweis sind 1.020 erforder- lich Die Festsetzungen des Bebauungs- plans erlauben die Errichtung einer ausreichenden Zahl von Pkw- und Fahrradstellplätzen, damit der bauord- nungsrechtliche Bedarf des Vorhabens gedeckt werden kann. Nach den ak- tuellen Berechnungen in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe sind voraussichtlich ca. 625 Pkw-Stellplätze bauordnungsrechtlich nachzuweisen. Diese sind unabhängig von der Vermietung an EnBW voll- ständig auf dem Vorhabengrundstück realisierbar. Der Stellplatznachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen; die vorläufige abgestimmte Berechnung zur Abschätzung des Be- darfs ist im Übrigen Gegenstand der Offenlage. 3. Forderung, dass alle 20 Bäume 1:1 ersetzt werden, 17 Bäume sind nicht ausreichend, die Differenz von 3 Bäumen kann nicht durch Dach- oder andere Begrünung kompensiert werden. Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung gemäß Karlsruher Modell erfolgt in Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe. Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung gemäß Karlsruher Modell wird in Ab- stimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe fortgeschrieben und wird in den Unterlagen für die Offen- lage dargestellt. Es besteht ein Kom- pensationsdefizit in einem Umfang von 195,40 Wertpunkten. Dies ent- - 13 - spricht ca. 1 % des Ausgangswertes des Bestands von 17.504,42 Wert- punkten. Für die Differenz von 195,40 Wertpunkten ist in Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsru- he aufgrund des im Verhältnis zur Ge- samtfläche vergleichsweise geringen Defizits und unter Zugrundelegung ei- ner rechnerischen und zeichnerischen Unschärfe keine Kompensation not- wendig. Der Anregung wird daher nicht ge- folgt, ein 1:1 Ausgleich der Bäume wird nicht vorgesehen. Für weitere Er- satzpflanzungen stehen im Plangebiet keine sinnvollen Standorte zur Verfü- gung, insbesondere vor dem Hinter- grund des Ziels, das Vorhaben- grundstück aufgrund der festgestell- ten Bodenverunreinigungen weitge- hend versiegelt zu halten. IKEA wird freiwillig 3 Bäume pflanzen, gerne auch außerhalb des Bebau- ungsplanverfahrens und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungs- plans. Deutsche Telekom, 11.05.2016 1. Im Planbereich befinden sich Telekommuni- kationsanlagen der Telekom. Durch Änderun- gen an den Verkehrswegen sind Telekommuni- kationslinien beeinträchtigt. Es sind Umbau- maßnahmen an der Durlacher Allee erforderlich. Entsprechende Umschaltungen dauern ca. 3 Monate. Die Kosten gehen zugunsten eines An- liegers oder Investors. Die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen und im weiteren Planungs- prozess berücksichtigt. Stadt Bruchsal, 06.04.2016 Verweis auf Stellungnahme vom 09.01.2015: 1. Die Umsatzerwartung liegt nach Angaben des GMA Gutachtens bei 85,1 Mio. Euro und entspricht einer Flächenproduktivität von nur 3.340 Euro/m² Verkaufsfläche. Aus Sicht der Die Stadt Bruchsal bemängelt die für das Gesamtvorhaben ermittelte Flä- chenproduktivität von 3.340 € je m² VK als zu niedrig, da der Vorhaben- - 14 - Stadt Bruchsal stellt sich die Frage warum der Standort nur ein (leicht) unterdurchschnittliches Umsatzvolumen hat, obwohl aufgrund der räumlichen Voraussetzungen ein eher über- durchschnittliches Umsatzvolumen zu erwarten ist. Zur Abschätzung der zu erwartenden Aus- wirkungen des Vorhabens wäre ein Worst-Case- Szenario angebracht. standort an verkehrlich gut erreichba- rer Stelle in Mitten der dicht besiedel- ten Region Mittlerer Oberrhein liege, was zu höheren Umsätzen führen müsse. Diese Flächenproduktivität sei leicht unterdurchschnittlich und genü- ge daher den Anforderungen einer Worst-Case-Analyse nicht. Für das Vorhaben wurde von der GMA mit Hilfe des Marktanteilskon- zepts eine Gesamtumsatzerwartung von ca. 85,1 Mio. € ermittelt. Hierbei wurden alle maßgeblichen Faktoren – Einwohnerzahl, örtliches Kaufkraftni- veau, verkehrliche Erreichbarkeit, Wettbewerbssituation, Agglomerati- onsvorteile des Mikrostandorts – be- rücksichtigt. Die ermittelte Umsatzleis- tung liegt über dem Durchschnitt der IKEA-Häuser in Deutschland (derzeit ca. 80,8 Mio. € pro Filiale) und auch über den Erwartungen von IKEA selbst. Trotz der Nähe zum bestehen- den Haus in Walldorf liegt keine un- terdurchschnittliche Umsatzerwartung vor. Die GMA weist den Vorwurf der Stadt Bruchsal daher zurück. 2. Die Einzugsbereiche werden über modifizier- te Fahrzeitdistanzen ermittelt und stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit den zu er- wartenden Umsatzanteilen des Vorhabens. Bruchsal wird im Gutachten in Zone 2, mit einer Erreichbarkeit zum Vorhaben von 15-30 min eingeordnet, die voraussichtlichen Marktanteile des Vorhabens liegen bei 6-7% der projektspe- zifischen Kaufkraft. Der Erreichbarkeit des Stan- dortes Walldorf wird mit 25 min angegeben. Bruchsal liegt in der Mitte zwischen Karlsruhe bzw. Walldorf und verfügt über eine ausge- zeichnete Autobahnanbindung, so dass der Planstandort in weniger als 15 min erreichbar ist. Bruchsal müsste in Zone 1 des Einzugsberei- ches eingeordnet werden mit Marktanteilen des Vorhabens von 9-10% und mit deutlich höhe- ren zu erwartenden Umsatzverlusten für Bruch- sal. Bezüglich des Zuschnitts des Einzugs- gebiets wird die Zuordnung von Bruchsal zur Zone II hinterfragt, da die Fahrzeit zum Planstandort noch unter 15 Minuten liege. Die Zuordnung von Bruchsal in die Zone II war in der Tat eine gutachterli- che Grenzentscheidung. Jedoch sind dabei noch mehr Faktoren als nur die Fahrzeit zu berücksichtigen, u. a. die vorherrschende Einkaufsorientierung, die örtliche Angebotssituation und die Nähe zu anderen IEKA-Häusern (hier Walldorf). Die Stadt Bruchsal weist mit einem Bestand von rd. 18.500 m² VK im Möbel-Kernsortiment (u. a. bei den großflächigen Anbietern Möbel AS, Polster Otten, Mega Küchenmarkt, Möbel Fuchs, Jäger Polstermöbel, Kü- chen Friedrich) und rd. 18.700 m² VK - 15 - bei den vorhabenrelevanten Randsor- timenten über ein breites und ausdif- ferenziertes Angebot. Auch in den üb- rigen Einzelhandelssortimenten ist das Mittelzentrum Bruchsal gut besetzt, sodass eine deutlich geringere Ein- kaufsorientierung nach Karlsruhe be- steht als in den unmittelbaren Nach- bargemeinden von Karlsruhe, die der Zone I zugeordnet wurden. Auch we- gen der Lage Bruchsals auf der Hälfte der Strecke zwischen den IKEA- Standorten Karlsruhe und Walldorf dürften Kunden aus Bruchsal weniger eindeutig zum IKEA-Haus in Karlsruhe streben als etwa Kunden aus Stuten- see, Pfinztal oder Ettlingen. Daher wurde die Stadt Bruchsal, nach reifli- cher Abwägung, letztlich der Zone II zugeordnet. 3. Im Gutachten wird davon ausgegangen, dass bis zu 50% des Umsatzes durch Umsatzumver- teilungen von anderen IKEA-Filialen (Walldorf und Stuttgart), die an der Kapazitätsgrenze ge- nerieren, generiert werden sollen. Die Umsatz- verteilung ist aus Sicht der Stadt Bruchsal sehr hoch. Diese Annahme wirkt sich sehr positiv auf die Beurteilung der marktstrukturellen Auswir- kungen des Planvorhabens aus. Die Höhe der Umsatzumverteilungen zu Lasten anderer IKEA-Häuser in Hö- he von bis zu 50 % wird kritisiert. Von Seiten der Stadt Bruchsal wird unter- stellt, dass letztlich nur das Haus in Walldorf Überschneidungen im Ein- zugsgebiet aufweise. Ein Umsatzum- verteilungswert von bis zu 50 % nur gegen das Haus in Walldorf sei zu hoch, daher müssten die Umsatzum- verteilungswirkungen gegen andere Anbieter entsprechend höher ausfal- len. Die Annahme der Stadt Bruchsal ist falsch, dass sich die Umsatzumvertei- lungen zu Lasten anderer IKEA-Häuser nur auf den Standort Walldorf bezie- hen. Zwar bestehen zum Standort Walldorf unbestritten die kürzesten Distanzen und die höchsten Kannibali- sierungseffekte. Überschneidungen werden aber auch mit den Filialen in Mannheim (Süd- und Rheinpfalz), Ludwigsburg (Kraichgau) Sindelfingen (Enzkreis / Pforzheim, Nordschwarz- wald), Freiburg (Ortenau) und Stras- bourg (nördliches Elsass) eintreten. - 16 - 4. Die Umsatzverluste für den Einzelhandel in den betroffenen Mittelzentren im Einzugsbe- reich des Vorhabens werden nur prozentual an- gegeben. Angaben zu den geschätzten Umsät- zen und den tatsächlichen Umsatzverlusten feh- len, mit Ausnahme des Sortiments Möbel. Die Angaben sind für eine Prüfung und Bewertung der gutachterlichen Aussagen offenzulegen. Die Stadt Bruchsal fordert eine Offen- legung der absoluten Höhe der vom Gutachter geschätzten Umsätze und Umsatzverluste im Bestand. Nur so sei eine Prüfung und Bewertung der gut- achterlichen Aussagen möglich. Grundsätzlich ist von Seiten der GMA eine Offenlegung der absoluten Um- sätze und Umsatzverluste für alle be- troffenen Branchen und Städte mög- lich. Im Bericht wurde lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit darauf verzichtet. 5. Eigene Planungen, die für die Entwicklung des Gebietes von Bedeutung sind bestehen nicht. Wird zur Kenntnis genommen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 (2) BauGB (Verfahren nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB) Anlage1 : Umweltbericht Vorhabenträgerin: IKEA Verwaltungs-GmbH Am Wandersmann 2-4 65719 Hofheim-Wallau T. +49(0) 6122-585-1000 F. +49(0)6122-585-7115 Planverfasser: Mainz/Karlsruhe, den 31.05.2016 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ............................................................................................... 4 1.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele ............................................................... 4 1.2 Ziele des Umweltschutzes ........................................................................ 8 1.3 Alternativen .......................................................................................... 12 2. Umweltauswirkungen .......................................................................... 12 2.1 Bestandsaufnahme ................................................................................ 12 2.1.1 Menschen und menschliche Gesundheit .................................................. 12 2.1.2 Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt .............................................. 13 2.1.3 Boden ................................................................................................... 26 2.1.4 Wasser .................................................................................................. 29 2.1.5 Klima / Luft ........................................................................................... 30 2.1.6 Landschaft ............................................................................................ 34 2.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 34 2.1.8 Wechselwirkungen ................................................................................ 34 2.2 Prognose bei Durchführung der Planung ................................................. 35 2.2.1 Menschen und menschliche Gesundheit .................................................. 35 2.2.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ................................................... 36 2.2.3 Boden ................................................................................................... 38 2.2.4 Wasser .................................................................................................. 40 2.2.5 Klima / Luft ........................................................................................... 40 2.2.6 Landschaft ............................................................................................ 44 2.2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 47 2.2.8 Wechselwirkungen ................................................................................ 47 2.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .......................................... 48 3. Maßnahmen ......................................................................................... 48 3.1 Ermittlung des Eingriffsumfangs ............................................................. 48 3.1.1 Eingriffsregelung ................................................................................... 48 3.1.2 Bäume .................................................................................................. 49 3.1.3 Artenschutzrechtliche Belange gemäß § 44 BNatSchG ............................. 50 3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung ...................................... 50 3.3 Maßnahmen zum Ausgleich ................................................................... 53 4.1 Merkmale technischer Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten ....... 53 4.2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ........................................... 54 5. Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................ 54 6. Quellenverzeichnis ................................................................................ 56 Kartenverzeichnis Karte 1: Bestands- und Konfliktplan Karte 2: kartierte Biotoptypen, Konfliktplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 3 - Anhang Anhang 1: Baumartenliste mit lfd. Nr. Anhang 2: Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf (Gesamtbilanz) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Brutvogelliste des Untersuchungsgebietes 19 Tabelle 2: Artenliste der im Gebiet sicher nachgewiesenen Fledermausarten 21 Tabelle 3: Einstufung der Mauereidechse in die Rote Liste Deutschlands sowie weiterer internationaler Schutzabkommen (BFL, 2016). 23 Tabelle 4: Zählergebnisse der Mauereidechsenerfassungen 23 Tabelle 5: Beurteilungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen nach 39. BImSchV (2010) 32 Tabelle 6: Beanspruchte Biotoptypen 36 Tabelle 7: Versiegelungsbilanz 39 Tabelle 8: Zusammenfassung Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz (Wertpunkte) 49 Tabelle 9: Verlust von Bäumen gemäß Baumschutzsatzung 49 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bebauungsplan (Entwurf) 6 Abbildung 2: Auszug aus dem Landschaftsplan 2010 9 Abbildung 3: Biotoptypen, Konfliktplan (unmaßstäblich) 14 Abbildung 4: Nachgewiesene Brutvogelarten im Gebiet (BFL, 2016) 18 Abbildung 5: Transekte (T1 bis T3) (BFL, 2016) 20 Abbildung 6: Ergebnis der Transekt-Kartierung: Prozentuale Verteilung der Art- Nachweise 21 Abbildung 7: Ergebnis der Höhlenbaumkartierung (BFL, 2016) 22 Abbildung 8: Von Mauereidechsen besiedelte Mauer im Nordteil des Untersuchungsgebietes 24 Abbildung 9: Mauereidechsennachweise im Gebiet (BFL, 2016) 25 Abbildung 10: Lageplan der Altablagerungen (Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, 2014) 28 Abbildung 11: Frei- und Verkehrsanlagenplan- Baumneupflanzungen sind als rote Kreise dargestellt 45 Abbildung 12: Ansicht Süd - Durlacher Allee 46 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 4 - 1. Einleitung 1.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele Anlass und Ziel der Planung ist die Realisierung eines großflächigen Einzelhandels- vorhabens in Form eines IKEA-Einrichtungskaufhauses im Bereich des zentral gele- genen Sondergebietes. Neben der Errichtung eines IKEA-Einrichtungskaufhauses mit angegliedertem Parkdeck im Zentrum des Geltungsbereiches, sind zudem verkehrliche Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit einem Geltungsbereich von 5,8 ha aufgestellt und Baurecht für folgende Nutzungen geschaffen: Sondergebiet „Einrichtungskaufhaus“ 29.815 m² 52 % Verkehrsflächen 20.255 m² 35 % Verkehrsbegleitgrün 7.770 m² 13 % Nachfolgend werden die umweltrelevanten Aspekte der Festsetzungen des Be- bauungsplans wiedergegeben, die Grundlage der Auswirkungsprognose in Kapitel 2.2 sind. Die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung der Festsetzungen sind der Planzeichnung bzw. der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zu entnehmen. Das Maß der baulichen Nutzung sieht für das geplante Sondergebiet eine Grundflä- chenzahl (GRZ) von 0,7 mit einer Überschreitung von 1,0 vor. Eine weitgehende Ver- siegelung der Flächen ist wegen der festgestellten Bodenverunreinigungen des Vor- habengrundstückes im Sinne eines nachhaltigen Grundwasserschutzes fachlich sinn- voll. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Vorhabengrundstück be- reits heute überwiegend versiegelt ist. Das Eindringen von Niederschlagswasser in den Untergrund mit Freisetzen von Schadstoffen wird damit verhindert. Die maximal zulässige Oberkante der Gebäude (Bezugshöhe: OK FFB/Oberkante Fertigfußboden 116,70 m ü. NN) wird mit einer maximalen Ge- bäudehöhe von 28 m mit 144,70 m ü. NN bzw. 34 m mit 150,70 m ü. NN festge- setzt. Die Höhenentwicklung des Gebäudes orientiert sich am benachbarten Bestandsgebäude. Eine Überschreitung der Oberkante der Gebäude für tech- nische Aufbauten wird bis zu einer maximalen Höhe von 6 m mit 150,70 m ü. NN auf 25% der Dachfläche festgesetzt. Die äußere Erschließung erf0lgt über den umgebenden öffentlichen Straßenraum von der Durlacher Allee, Gerwigstraße und Weinweg. Verkehrliche Anpassungen sind der Gerwigstraße, Ostring, Weinweg und Durlacher Allee notwendig. Hierbei werden Einzelbäume und Grünflächen in Anspruch genommen. Hinsichtlich des ÖPNV wird die Bahnhaltestelle „Weinweg“ im Zuge der Maßnahme und des mit dem Bau des Einrichtungskaufhauses zu erwartenden Fahrgastzuwachses ausge- baut. Die stadtbildprägenden und klimatisch bedeutsamen Baumreihen entlang der Stra- ßen werden als zu erhaltender Baumbestand festgesetzt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 5 - Darüber hinaus enthält der Bebauungsplan zu folgenden Umweltbelangen Festset- zungen bzw. Hinweise: Neuanpflanzung von Einzelbäumen Altlasten: Schutz des Grundwassers durch überwiegende Versiegelung des Grundstückes (Gebäude, Geh- und Radwege, Verkehrsflächen) Klimaanpassung: Dachbegrünung ,Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, Anlieferung) mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) Artenschutz (Mauereidechse und Haussperling) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 6 - Abbildung 1: Bebauungsplan (Entwurf) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 7 - Detail gemäß Planzeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 8 - 1.2 Ziele des Umweltschutzes Das nachfolgende Kapitel beinhaltet die für das geplante Vorhaben zu erbringenden Angaben gemäß Nr. 1b der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, d.h. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umwelt- schutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden. Folgende in Fachgesetzen festgelegte Ziele des Umweltschutzes sind für den Be- bauungsplan von Bedeutung: Baugesetzbuch (BauGB): § 1 (6) Nr. 3, 5 und 7 a) / c) – g) und i), § 1a (2) und (3) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Verordnungen (BImSchV): 16 - Verkehrslärmschutzverordnung, 22 – Verordnung über Im- missionswerte für Schadstoffe in der Luft und 24 – Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung, Verwaltungsvorschriften (VwV) und Technischen Anleitungen (TA) Luft und Lärm / Landesimmissionsschutzge- setz (LImSchG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): § 1 (1) und Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz -BBodSchG): § 1 und Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Wasserhaushaltsgesetz (WHG): § 1 / Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG): § 1 (2) Nr. 1, 2 und 4 Folgende in Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes sind für den Be- bauungsplan von Bedeutung: Regionalplan Mittlerer Oberrhein: Darstellung als Vorranggebiet Einrichtungskaufhaus“ (Integrierte Lagen) – Im Umweltbericht zur 9. Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein wer- den folgende Maßnahmen zur Verringerung von Umweltauswirkungen emp- fohlen: - Beschränkung der Versiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß - Erhalt der stadtbildprägenden Baumreihe entlang der Durlacher Allee - Erhalt der vorhandenen Fuß- und Radwege - Sanierung der Altablagerungen: Erstellung eines Aushub- und Entsorgungs- konzept, Erhalt der schützenden Deckschicht im Untergrund -Verzicht der Versickerung von Niederschlags- und Dachflächenwasser Flächennutzungsplan 2010: Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe FNP 2010 stellt gemäß dem Beschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaft- verbandes Karlsruhe vom 12.10.2015 zur Einzeländerung KA.372 – „Einrich- tungskaufhaus am Weinweg“ eine „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestim- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 9 - mung „Fachmarkt (mit nicht-zentrenrelevanten und zentrenrelevanten Sor- timenten und einer maximalen Verkaufsfläche von 25.500 m²)“ dar. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung werden definiert: - Erhalt des umgebenden Straßenbaumbestands; - Berücksichtigung der Ergebnisse des Klimagutachtens im Hinblick auf mög- liche Barrierewirkungen für übergeordnete Kaltluftströme; - Maßnahmen zur Be- und Eingrünung des Gebäudekomplexes, insbesondere Begrünung von Fassaden und Dächern; - Durchgrünung der Freiflächen mit Gehölzen/Bäumen. - Sensible Gestaltung prägender Fassaden; - Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden. Landschaftsplan 2010: Der Bereich des geplanten Sondergebietes ist als Siedlungsfläche – Bestand (rot) ,die Baumreihen entlang der Durlacher Allee, Gerwigstraße und Wein- weg sowie entlang der Bahnlinie sind als wichtige Baumreihen und Alleen (grüne Punktelinie) in der Flur zur Sicherung und Entwicklung ökologisch be- deutsamer Flächen und Objekte dargestellt. Im Umfeld finden sich weitere Siedlungsflächen sowie südlich der Durlacher Allee Grünflächen in Form von Dauerkleingärten und Sportplätzen. Abbildung 2: Auszug aus dem Landschaftsplan 2010 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 10 - Ziele des Umweltschutzes Berücksichtigung im Bebauungsplan Bodenschutz / Sanierung von Alt- lasten Funktionen des Bodens si- chern und wiederherstellen sparsamer Umgang mit Bo- den Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzen Altlasten Kampfmittel Der Geltungsbereich ist bereits überwiegend versiegelt Weitgehende Bodenversiegelung erforderlich, sonst „Neube- wertung der Grundwassergefährdung“, evtl. weitere Untersu- chungen und Maßnahmen“ Fachbauleitung: Altlasten / Kampfmittelräumdienst Erstellung eines Rückbau- Aushub- und Entsorgungskonzepts Begleitung der Bauphase durch eine baugrund- bzw. umwelt- technische Fachbauleitung mit Dokumentation Vorhandene Tank, Benzinabscheider und andere Anlagen und Teile werden vom Vorhabenträger ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Immissionsschutz Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen (Schall, Schadstoffe) Gemäß dem Fachgutachten Luftreinhaltung und der Schall- technische Untersuchung werden alle Grenzwerte eingehal- ten, Maßnahmen sind nicht notwendig Wasserschutz Schutz von Grundwasser, Oberflächenwasser Erhalt der natürlichen Rück- haltefähigkeit für Nieder- schläge Fachbauleitung: Altlasten / Kampfmittelräumdienst Eine Versickerung auf dem Grundstück ist nicht möglich Sicherung der Grundwassermesstellen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 11 - Natur- und Land- schaftsschutz Artenschutz, Schutz und Er- halt von Lebensräumen Ausgleich von nicht vermeid- baren Eingriffen Ökologische Fachbauleitung Weitestgehende Erhaltung von bestandsprägenden Bäumen Neupflanzung von Bäumen im Geltungsbereich Maßnahmen zur Klimaanpassung: - Extensive Dachbegrünung, - Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, An- lieferung) mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) Die maximale Gebäudehöhe und die gewählte Gebäudekuba- tur orientieren sich an den Gebäuden der Umgebung Erstellung eines Fachbeitrags Artenschutz Vorgezogene Maßnahme für die Mauereidechse (innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs) Nach Abschluss der Baumaßnahme der Böschung südlich der Durlacher Allee wird, zur Beschleunigung einer Wiederbesie- delung der betroffenen Fläche als ergänzendes Biotop für die Mauereidechse, eine Gabione und eine Steinschüttung in die Böschung südlich der Durlacher Allee integriert. Nistkästen für Haussperling Artenschutzrechtlich begründete Bauzeitenregelungen Kontrolle von Bäumen / Gebäuden vor Inanspruchnahme Gestaltung von großflächigen, unstrukturierten Fensterfron- ten zur Verhinderung von Vogelschlag Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 12 - 1.3 Alternativen Gemäß der 9. Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 vom 22.7.2015, genehmigt durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg vom 23.10.2015, ist die Fläche östlich der Bahntrasse und nördlich der Durlacher Al- lee zusammen mit dem östlich angrenzenden Bereich des Bestandsobjekts „XXXL Mann Mobilia“ als „Vorranggebiet Einrichtungskaufhaus“ (Integrierte Lagen) festge- legt. Im Umweltbericht zur 9. Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 wird hinsichtlich der geprüften Alternativen folgendes festgestellt: „Die anderen in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe geprüften Standorte befinden sich gemäß Regionalplan außerhalb der integrierten Lagen und z.T. außerhalb der Ergänzungsstandorte. Im Vergleich zu diesen Standorten weist der geplante Stand- ort die im Hinblick auf die Einzelhandelsstruktur die günstigsten Eigenschaften auf. Gleichwertige Alternativen bestehen weder im Siedlungsbestand noch in unbebau- ten Freiflächen“. 2. Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme 2.1.1 Menschen und menschliche Gesundheit Im Bereich des geplanten Sondergebietes im Zentrum des Geltungsbereichs liegen verschiedene gewerbliche Nutzungen vor. Außerdem wird die Fläche als Parkplatz genutzt. Insgesamt weist der Geltungsbereich mit seiner innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe im Bereich von überwiegend versiegelte Flächen auf. Als gliederndes und verbindendes Element für das Stadtbild sind die straßenbegleiten- den, markanten Baumreihen in den Straßenzügen zu nennen. Der Radweg in der Durlacher Allee gehört zur sogenannten Ringroute und ist Be- standteil des Hauptwegenetzes der Stadt Karlsruhe und stellt die Verbindung zwi- schen der Innenstadt und dem Stadtteil Durlach dar. Nebenradrouten verlaufen ent- lang der Gerwigstraße, des Weinweges und Ostringes. Ausgewiesene Wander-, Fernwander- und Fernradwege sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhan- den. Im Umfeld sind gemäß Flächennutzungsplan vorwiegend Sondergebietsflächen so- wie Gewerbeflächen dargestellt. Bei der Sondergebietsfläche mit der Zweckbe- stimmung LAST südlich der Durlacher Allee und damit direkt an den Geltungsbe- reich angrenzend, handelt es sich um die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge. Das nächste Wohngebiet gemäß Flächennutzungsplan befindet sich nordwestlich in ca. 300 m Entfernung. Die südlich der Durlacher Allee angrenzenden Kleingarten- bzw. Sportanlagen besitzen eine mäßige bzw. allgemeine Bedeutung für die lokale Naherholung. Gemäß der Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) ist der überwiegende Geltungsbereich für das Schutzgut Freiraum / Erholung ohne Erholungsrelevanz. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 13 - Der Geltungsbereich und die Umgebung ist durch Straßen- und Schienenverkehrs- lärm vorbelastet. Die Beschreibung des durchschnittlichen täglichen Verkehrsauf- kommens (DTV) ist dem Kapitel2.1.5 - Luft zu entnehmen. 2.1.2 Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt Aufgrund der innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe mit bestehenden Gewerbe- und Verkehrsflächen (Straße, Schiene) ist der Geltungsbereich insgesamt städtisch-gewerblich geprägt. Das Gebiet weist einen hohen Anteil an versiegelten Flächen auf. Als wichtiges und verbindendes Element sind die straßenbegleitenden, markanten Baumreihen in den Straßenzügen sowie die Gehölzbestände entlang der Bahnlinie zu nennen. Biotoptypen Die Erfassung der Biotoptypen erfolgte innerhalb der Vegetationsperiode des Jahres 2015 nach der Kartieranleitung Baden-Württemberg (LUBW, 2014). Die im Geltungsbereich kartierten Biotoptypen sind in der Karte 2 „kartierte Bio- toptypen, Konfliktplan“ bzw. in der nachfolgenden Abbildung 3 dargestellt. Die Bewertung erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 14 - Abbildung 3: Biotoptypen, Konfliktplan (unmaßstäblich) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 15 - Nachfolgend werden die erfassten Biotoptypen beschrieben und bewertet. Besonders und streng geschützte Pflanzenarten wurden im Geltungsbereich nicht nachgewiesen. Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG i.V.m § 33 NatSchG liegen im Geltungsbereich nicht vor. Der Geltungsbereich ist durch eine innerstädtische Lage gekennzeichnet und die darin enthaltenen Biotoptypen entsprechend anthropogen überprägt bzw. beeinflusst. 4. Gehölzbestände und Gebüsche 41. Feldgehölze und Feldhecken 41.20 Feldhecke Die Bahnlinie der Deutschen Bundesbahn verläuft in Hochlage, westlich an den Geltungsbereich angrenzend. Die daraus resultierenden Böschungen sind mit Sträuchern wie z.B. Hasel (Corylus avellana), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Hartriegel (Cornus sanguinea) und überwiegend jüngeren Bäumen z.B. Vogelkirsche (Prunus avium), Feldahorn (Acer campestre), Robinie (Robinia pseudoacacia) bestanden. Ein weiteres Gehölz befindet sich südöstlich des Gel- tungsbereichs, ebenfalls entlang der Bahnlinie. Es wird vorrangig von Eiche und Feldahorn dominiert. Die Böschungsgehölze werden dem Biotoptyp Feldhecke mittlerer Standorte (41.22) zugeordnet. 42. Gebüsche 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte Zwischen Gerwigstraße und Durlacher Allee grenzt nach Osten an das Bö- schungsgehölz ein flächiger Bestand, mit vorwiegend gebüschartiger Ausprä- gung, an. Lediglich vereinzelt sind Bäume in Form von Überhältern enthalten. In den Randbereichen dominiert Brombeer-Gestrüpp. Der Bestand wird zu- sammenfassend als Gebüsch mittlerer Standorte (42.20) eingestuft. Weitere Gebüsche, teilweise als Unterpflanzung von Baumreihen befinden sich in der Durlacher Allee und an der Gerwigstraße. Hierbei ist auch die Böschung im Bereich des Sportplatzes südlich der Durlacher Allee inbegriffen. 44. Naturraum- und standortfremde Gebüsche und Hecken 44.10 Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch Im Nordwesten entlang des Ostrings sowie im Südosten im Bereich des Sport- geländes der ESG Frankonia stocken locker gepflanzte Sträucher bzw. als Randeingrünung fungierende Gebüschpflanzungen, die nicht heimische Straucharten bzw. Ziergehölze enthalten (44.12). Ein weiteres Gebüsch befin- det sich südöstlich des Geltungsbereichs. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 16 - 45. Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume und Streuobstbestände 45.10 Allee oder Baumreihe Alleeförmige bzw. reihenförmige Bepflanzungen finden sich an allen Straßen- zügen (Weinweg, Gerwigstraße, Durchlacher Allee, Ostring). Den Untergrund bilden sehr geringwertige Biotoptypen (60.50 / 60.53). Anhang 1 enthält eine nummerierte Baumartenliste mit Angabe des Stammumfangs. Die Bäume sind mit entsprechender Nummerierung in Karte 2 "kartierte Biotoptypen, Kon- fliktplan" dargestellt. Entlang der Durlacher Allee östlich des Ostrings bis auf Höhe des Weinweges, zeigt sich ein Pflanzbild aus alleeförmig bzw. zweireihig angeordneten Bäu- men, überwiegend Platanen höheren Alters. Im Süden der Durlacher Allee, öst- lich des Weinweges, wird die Baumreihe auf dieser Seite überwiegend von Pla- tanen mit geringeren Stammumfängen fortgesetzt. Der Ostring weist beidsei- tige bzw. alleeförmige Pflanzungen, überwiegend aus Platanen jüngeren bis mittleren Alters. Auf der westlichen Seite des Weinwegs und an dieser Seite anschließender Gerwigstraße stocken Stieleichen (Quercus robur). Im Norden der Gerwigstra- ße zeigt sich ein heterogenes Bild sowohl an Arten als auch anhand des Alters. So wechseln sich ältere Pflanzungen mit Neupflanzungen ab. Im Geltungsbe- reich fallen bis auf wenige Einzelbäume unter die am 12.10.1996 in Kraft getre- tene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baum- schutzsatzung, siehe Kapitel 3.1.2 und Karte 2). 6. Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche Wenige, von Bauwerken bestandene, Flächen liegen im Zentrum des Gel- tungsbereiches. 60.20 Straße, Weg oder Platz Das zentrale Gelände des Geltungsbereiches wird im Süden von der Durlacher Allee, im Osten vom Weinweg, im Norden von der Gerwigstraße und im Wes- ten, im Anschluss an die Bahngleise der Deutschen Bundesbahn (DB), vom Ostring umschlossen. Dabei handelt es sich um versiegelte Straßen bzw. Plät- ze (60.21). Die dem Straßenraum zugeordneten Fuß- und Radwege sind teil- weise als gepflasterte Straßen oder Plätze ausgebildet (60.22). Im Südosten, im Bereich des Kleingartenvereins (KGV) Durlacher Allee, befindet sich ein ge- schotterter, teilweise als Schotterrasen ausgebildeter, Parkplatz (60.23). 60.30 Gleisbereich Gleisbereiche der Deutschen Bundesbahn (DB) verlaufen im Westen von Süd- westen nach Nordosten. Städtische Straßenbahngleise liegen im Bereich der Durlacher Allee und der Gerwigstraße in einem überwiegend vegetationslosem Schottergleisbett. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 17 - 60.50 Kleine Grünfläche Entlang der Straßenzüge befinden sich dem Straßenraum zugeordnete Grün- flächen, die überwiegend mit Gehölzen (siehe 45.) bestockt sind und somit überwiegend als Pflanzraum fungieren. Kleinere Grünflächen bzw. Grünstrei- fen ohne Gehölzbestand verlaufen in der Fahrbahnmitte des Ostrings, im Weinweg sowie im Nordosten der Durlacher Allee. Insgesamt handelt es sich um mehrmals jährlich gemähte und dadurch kurzrasig gehaltene, gräserdominierte und ruderalisierte Bestände. Entlang der Durchlacher Allee bzw. zwischen zentral gelegenen Parkflächen liegen schmale Pflanzflächen bestehend aus bodendeckenden Ziersträuchern (60.53). Die Bodendecker-Anpflanzung entlang der Durlacher Allee ist zusätz- lich mit Gehölzen (siehe 45.) bestockt. Fauna Die faunistischen Erhebungen zu den Artengruppen Avifauna, Fledermäuse und Reptilien erfolgten durch das Büro für Faunistik und Landschaftsökologie (BFL, 2016). Nachfolgend werden die Ergebnisse der Erfassungen dargestellt. Die Bewertung erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zugrundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange gemäß § 44 BNatSchG wurde ein separater Fachbeitrag Artenschutz erstellt, auf den hiermit verwiesen wird (siehe JESTAEDT + Partner, 2016). Avifauna Insgesamt wurden 4 flächendeckende Begehungen des Gebietes zur Erfassung von Brutvögeln mittels üblicher Standardmethoden des Beobachtens und Verhörens al- ler vorkommenden Vögel durchgeführt: 01.04.15, 13.05.15, 16.06.15 und 26.06.15. Im Bereich der bestehenden Gebäude und der Lagerhalle war es bezüglich des Haus- sperlings nicht möglich, die exakte Anzahl der Brutvorkommen/Reviere zu ermitteln, da eine genaue Zuweisung der kolonieartig brütenden Tiere zu potenziellen Nist- strukturen, die an den Gebäuden nicht sichtbar waren, nicht möglich war. Es werden daher 8 Nachweise des Haussperlings angenommen. Weitere grundsätzlich an Gebäuden brütende Arten, wie z. B. Mauersegler, Mehl- schwalbe etc. wurden an den Gebäuden nicht festgestellt. Insgesamt konnten 17 Vogelarten im Gebiet nachgewiesen werden (siehe Abbil- dung 1). 13 Arten treten als sichere Brutvögel auf, bzw. mindestens ein Teil ihres en- geren Brutreviers befindet sich innerhalb des untersuchten Bereichs. Für einen städ- tischen Raum ist die Artenzahl damit im Durchschnitt. Drei Arten kommen allerdings nur in Einzelvorkommen bzw. als Nahrungsgäste vor: Mauersegler, Buntspecht und Bachstelze. Von der Elster konnte ein Nest gefunden werden, dieses ist aber mögli- cherweise aktuell unbesetzt, so dass der Status nicht gänzlich klar zu formulieren ist und im konservativen Ansatz als Brutvorkommen einzustufen ist. Das Artenspekt- rum beschränkt sich zum weitaus größten Teil auf häufige, ungefährdete Arten. Kei- ne Art gilt als nach §7 BNatSchG streng geschützt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 18 - Abbildung 4: Nachgewiesene Brutvogelarten im Gebiet (BFL, 2016) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 19 - Tabelle 1: Brutvogelliste des Untersuchungsgebietes G=Gastvogel, B=Brutvogel; EU-Anhang I: Art ist in Anhang 1 der EU-VSRL gelistet; Rote Liste Kategorien: n.b.=nicht bewertet, V=Vorwarnliste Fledermäuse Zur Erfassung von Fledermausaktivitäten im Untersuchungsgebiet wurden drei De- tektorbegehungen (16.06.15, 17.06.15 und 06.07.15) von jeweils insgesamt drei Stunden entlang von drei Transekten durchgeführt (=Aufnahmezeit 1 Stunde pro Transekt) (siehe Abbildung 2). Alle Begehungen wurden in regenfreien Nächten bei Nachttemperaturen zwischen 17 und 21°C und geringen Windstärken (0 bis 3 Bft) durchgeführt. Das erste Transekt (T1, Abbildung 5) lag außerhalb des bestehenden Parkplatzgeländes im Westen entlang einer Baumreihe. Das Transekt T2 verlief quer über die versiegelte Parkplatzfläche und das Transekt T3 befand sich östlich des Parkplatzes an Einzelbäumen bzw. einer Baumreihe. Das Untersuchungsgebiet wurde im Rahmen der drei o.g. Detektortermine für je- weils etwa zwanzig Minuten einer Begutachtung auf potenziell von Fledermäusen nutzbaren Quartiermöglichkeiten in Bäumen und (außen) an Gebäuden unterzogen (Dämmerungsbeobachtungen). Bei der Kontrolle der Fläche wurden insbesondere alle baumbestandenen Flächen sowie Gebäude (von außen) abgesucht. Dabei wur- den möglichst alle einsehbaren und für Fledermäuse nutzbaren, d. h. potenziellen Quartierstrukturen (beispielsweise Spechthöhlen, abstehende Borke, Stammrisse, Spalten und Risse an Gebäuden, etc.) erfasst. StraßentaubeColumb a livia f. domesticaBn.b.n.b. RingeltaubeColumb a palumb usB MauerseglerApus apusGV BuntspechtPicoides majorG ElsterPica picaB BachstelzeMotacilla alb aG RabenkräheCorvus coroneB BlaumeiseParus caeruleusB KohlmeiseParus majorB SumpfrohrsängerAcrocephalus palustrisBV MönchsgrasmückeSylvia atricapillaB AmselTurdus merulaB RotkehlchenErithacus rub eculaB NachtigallLuscinia megarhynchosB HausrotschwanzPhoenicurus ochrurosB HaussperlingPasser domesticusBVV GirlitzSerinus serinusBV Rote Liste BRD 2007 nach BNatSchG § 7 streng geschützt ArtWissenschaftlicher Name EU- Anhang I 2005 Status Rote Liste BaWü 2004 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 20 - Abbildung 5: Transekte (T1 bis T3) (BFL, 2016) Ergebnis Detektorbegehungen Im Rahmen der Detektorbegehungen gelangen sichere Nachweise von drei Fleder- mausarten: Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) (Abbildung 6). Der Große Abendsegler machte mit einem Anteil am Gesamtaufkommen von 91,74 % den weitaus größten Teil aller Rufe aus, gefolgt von der Zwergfledermaus (8,22 %) und einem einzelnen Ruf der Rauhautfledermaus (0,05 %). Zwergfledermaus und Großer Abendsegler kamen auf allen drei Transekten vor. Der Rauhautfledermausruf wurde auf dem Transekt T3 im Osten verzeichnet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 21 - Abbildung 6: Ergebnis der Transekt-Kartierung: Prozentuale Verteilung der Art-Nachweise Tabelle 2: Artenliste der im Gebiet sicher nachgewiesenen Fledermausarten Art Rote Liste D FFH- Anhang Nach § 7 BNatSchG streng geschützt Großer Abendsegler Nyctalus noctula V IV x Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV x Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus IV x Kategorien Rote Liste Deutschlands: V = Arten der Vorwarnliste Unter den nachgewiesenen Fledermausarten befinden sich mit Zwerg- und Rauhaut- fledermaus Arten, die während ihrer Jagdflüge sowie auf den Transferstrecken zwi- schen Quartier und Jagdgebiet auch entlang von Vegetationsstrukturen wie Hecken- streifen oder Baumalleen fliegen. Markante Einzelbäume werden von diesen Arten ebenfalls zur Jagd aufgesucht. Abendsegler jagen bevorzugt in größerer Höhe über Gewässern und strukturreichem Offenland sowie an Waldrändern. Es ist jedoch auch bekannt, dass diese Art innerhalb der Siedlungsräume, z.B. in der Nähe von Straßen- laternen, jagt oder in großer Höhe in der über der Stadt aufsteigenden Warmluft vorhandene Insekten bejagt. Ergebnis Erfassung potenzieller Quartierstrukturen Die Gebäude auf dem Gelände sowie die Bäume wurden optisch auf ihr Quartierpo- tenzial für Fledermäuse hin geprüft. Generell bieten die Gebäude potenzielle Quar- tierstrukturen, d.h. unter den Flachdächern sind Spalten vorhanden. Es wurden je- doch keine aus den Gebäuden ausfliegenden Tiere beobachtet. Kot- bzw. Urinspu- ren, die auf ein Fledermausquartier hinweisen, wurden ebenfalls nicht an den Ge- bäuden entdeckt. An den Bäumen des Sondergebietes sowie den angrenzenden Bäumen wurden keine für Fledermäuse nutzbaren Strukturen entdeckt. Im Bereich der Durlacher Allee befinden sich Bäume (betrifft großkronige Platanen) mit Quartierpotenzial. Außerhalb des Geltungsbereichs sind insgesamt an vier Bäumen am Straßenrand (südlich Durlacher Allee, nördlich Gerwigstraße und am Ostring, siehe Abbildung 7) 91,74 0,05 8,22 0102030405060708090100 (Großer) Abendsegler Rauhautfledermaus Zwergfledermaus relative Häufigkeit % Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 22 - Aushöhlungen vorhanden, die potenziell von Fledermäusen nutzbar sind. Es handel- te sich um eine Birke und drei Platanen mit Aushöhlungen in Astabbrüchen. Diese sind vorhabenbedingt nicht betroffen. Abbildung 7: Ergebnis der Höhlenbaumkartierung (BFL, 2016) Reptilien An vier Terminen (04.07., 13.05., 26.05. und 16.06.2015) wurden zwischen Weinweg, Ostring, Durlacher Allee und Gerwigstraße Reptilien untersucht und ggf. Nachweise erfasst. Im Rahmen eines weiteren Termins (14.09.) wurden entlang der Straßenzü- ge (Durlacher Allee, Ostring, Gerwigstraße) potenziell geeignete Flächen auf eine Besiedlung durch Reptilien hin überprüft. Eine Größenschätzung der im Gebiet be- findlichen Teilpopulation wird angegeben. Neben der Mauereidechse wurden keine weiteren Reptilienarten nachgewiesen. Die Art ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und in der Roten Liste Deutschlands auf der Vorwarnliste geführt (siehe Tabelle 4) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 23 - Tabelle 3: Einstufung der Mauereidechse in die Rote Liste Deutschlands sowie weiterer internationaler Schutzabkommen (BFL, 2016). Kategorie Rote Liste Deutschlands: V = Arten der Vorwarnliste. Art Rote Lis- te FFH- Anhang2 nach § 7 BNatSchG3 streng ge- schützt D 1 Mauereidechse Podarcis muralis V IV X Die Abbildung 6 zeigt neben Bereichen potenzieller Habitateignung auch alle Fund- punkte, an denen Mauereidechsen im Rahmen der Kontrolltermine beobachtet wer- den konnten. Die daneben stehenden Zahlen beziehen sich auf die Individuenanzahl an dem jeweiligen Ort. Es wurden sowohl Adulte (beiderlei Geschlechts) als auch jüngere Tiere (juvenil-subadult) nachgewiesen. Generell kann die Aussage getroffen werden, dass sich die Mauereidechsen im Be- reich der Ränder der Baumstrukturen aufhielten sowie im Bereich der linienförmigen Gehölzstruktur im nördlichen Zentrum der Fläche. Im Westen gelangen dabei deut- lich mehr Sichtkontakte als im Osten. Jedoch können auch weitere Bereiche im Os- ten (südlich des unteren Nachweispunktes sowie nördlich des oberen Punktes) als für Mauereidechsen gut geeignete Stellen eingestuft werden. Die Fläche mit der höchs- ten Funddichte sowie der höchsten Strukturvielfalt insgesamt ist jedoch der Bahn- damm sowie die Böschung zwischen diesem und dem Parkplatz gelegene Grünflä- che, die mit zahlreichen Gehölzen bestanden ist. Zudem befindet sich zwischen dem nördlichsten Gebäude und der Gerwigstraße eine parallel zur Straße verlaufende und teilweise mit Gebüsch überwachsene Mauer, die dann nach Süden abknickt und parallel zum Bahndamm verläuft. Diese weist auch einige Spalten auf, die nachweis- lich von Mauereidechsen besiedelt sind (siehe Abbildung 5). In einigen stark verwit- terten Teilen der Mauer gibt es tiefe Spalten mit sandigem Substrat (potenziell zur Eiablage geeignet). Allerdings ist diese Mauer nicht auf ganzer Länge für Mauerei- dechsen besiedelbar, da es sich um eine verputzte Mauer handelt und somit an vie- len Stellen spaltenfrei ist. Die Böschung südlich des Bahndamms ist süd- südostexponiert und weist somit ein für Mauereidechsen günstiges Kleinklima auf. Der Erdboden des Bahndammes und der angrenzenden Grünstreifen weist eine stei- nig-sandige Struktur auf und ist somit grabfähig. Tabelle 4: Zählergebnisse der Mauereidechsenerfassungen Datum Nachweisart Anzahl adult Anzahl juv.-subadult Anzahl gesamt 04.07.2014 Sichtnachweis 1 2 3 13.05.2015 Sichtnachweis 5 1 6 26.05.2015 Sichtnachweis 8 3 11 16.06.2015 Sichtnachweis 7 9 16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 24 - Abbildung 8: Von Mauereidechsen besiedelte Mauer im Nordteil des Untersu- chungsgebietes Südlich der Durlacher Allee, in etwa zwischen der Esso-Tankstelle und der ESG Frankonia Karlsruhe e.V. gelegen, gibt es Schrebergärten (Abschnitt A), die jedoch nicht zugänglich waren. Eine Besiedlung durch Mauereidechsen ist aufgrund der vorhandenen Strukturen jedoch möglich. Die an die Durlacher Allee südlich angren- zende Böschung (Straßenbegleitgrün) ist auf fast gesamter (untersuchter) Strecke bis zum im Osten angrenzenden Bahnkörper (östlich Mann Mobilia Karlsruhe) von Mauereidechsen besiedelt, lediglich in einem schmalen Streifen (Abschnitt B) nörd- lich der ESG Frankonia Karlsruhe e.V. wurden keine Tiere nachgewiesen. Eine Habitateignung ist dort jedoch potenziell gegeben. In dieser Böschung wurden ins- gesamt 30 Individuen gezählt. Als besonders stark genutzte Strukturen haben sich die Treppenaufgänge zwischen der Durlacher Alle und dem Sportplatz erwiesen, da diese auch tiefe Spalten aufweisen und somit als Sonn- und Versteckplatz geeignet sind. Die Dammanlagen entlang der Bahnlinie nordwestlich des SO-Gebietes (nörd- lich der Gerwigstraße) sowie entlang der Bahnlinie östlich Mann Mobilia Karlsru- he/Weinweg sind ebenfalls als Habitat bzw. Korridor geeignet. Grundsätzlich werden geschotterte Gleisbetten und angrenzende Böschungen sehr häufig von Mauerei- dechsen besiedelt und dienen auch als Ausbreitungskorridore. Die übrigen Grün- streifen innerhalb der mehrspurigen Straßen rund um das Eingriffsgebiet sind als Habitat kaum geeignet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 25 - Abbildung 9: Mauereidechsennachweise im Gebiet (BFL, 2016) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 26 - Hinsichtlich der Populationsgrößeneinschätzung gibt es veröffentliche Korrekturfakto- ren nach Laufer (2008 und 2014), Schulte & Veith (2014) bzw. Schulte & Reiner (2014) und HVNL (2012). Die Korrekturfaktoren reichen von 4 bis 10. Vergleicht man nun die Lebensräume derjenigen Studien, die Korrekturfaktoren veröffentlicht haben, mit den Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet in Karlsruhe, so kommt man zu folgender Einschätzung der Situation: Im Untersuchungsgebiet sind Mauereidechsen entlang der Böschung des Bahndamms sowie in den baumbestandenen Grünstreifen entlang der Durlacher Allee, Gerwigstraße und des Weinwegs sowie in einem schmalen Hecken- streifen neben einem Parkplatz nachgewiesen worden. Die von den Tieren nutzbaren Flächen sind von Verkehrswegen und anderen versiegelten Flächen begrenzt, insge- samt ist die untersuchte Fläche vergleichsweise gut überschaubar. Ausgehend von der Tatsache, dass in der Böschung des Bahndamms bzw. dem angrenzenden Gleisbett aufgrund der Vegetations- und Bodenstruktur, die eine Sichtkontrolle des Bereiches er- schwert, mit einer höheren Dunkelziffer an Individuen zu rechnen ist, wird aus fachgu- tachterlicher Sicht ein Korrekturfaktor von sechs angesetzt. Die maximale Anzahl adulter Tiere an einem Termin beträgt 8, so dass mit dem ange- setzten Korrekturfaktor von 6 von einer geschätzten Population von 48 Tieren auszu- gehen ist. 2.1.3 Boden Der Geltungsbereich weist mit seiner innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe im Bereich von gewerblich genutzten Flächen sowie Verkehrsflächen (Stra- ßen, Schiene) überwiegend versiegelte Flächen auf. Nicht versiegelte Flächen in Form von straßenbegleitenden Verkehrsgrünflächen befinden sich an allen Straßenzügen. Die aktuelle Versiegelungsbilanz stellt sich wie folgt dar: Kategorie Geltungsbereich SO-Gebiet Flächengröße Anteil an Gesamtfläche Flächengröße Anteil an SO-Gebiet Versiegelt: - von Bauwerken bestan- dene Fläche - Straße, Weg oder Platz - Gleisbereich 46.240 m² 80 % 26.340 m² 88 % unversiegelt: Grünflächen / Gehölze 11.600 m² 20 % 3.475 m² 12 % Summe ca. 57.840 m² 100 % 29.815 m² 100 % Der Geltungsbereich weist somit eine Versiegelung von ca. 80 % auf. Im Bereich des geplanten Sondergebietes liegt eine Versiegelung von ca. 88 % vor. Es wurden im Bereich des Sondergebietes Baugrunduntersuchungen durch Re2area in den Jahren 2014 / 2015 durchgeführt auf die hiermit verwiesen wird (siehe Re2Area, 2016). Nachfolgend werden die Ergebnisse zusammenfassend wiedergegeben. Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Oberrheinebene am Westrand der so- genannten Kinzig-Murg-Rinne und liegt gemäß DIN 4149 in der Erdbebenzone 1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 27 - Die lithologische Abfolge stellt sich wie folgt dar: Mit Ausnahme des nordwestlichen Randbereichs stehen bis zu 4 m mächtige, anthropogene, heterogen zusammengesetzte Auffüllungen, mit Einschaltungen von Fremdbestandteilen in Form von Ziegel- und Betonbruch, Schwarzdeckenres- te, Schiefer- und Sandsteinbruch, Bitumenreste, Keramikbruchstücken, Glas und Gummi, Hausmüll, Altölrückstände, Farben- und Lackabfälle, auch z.T. Speisereste und tierische Abfälle an Natürlich anstehende, schluffige, tonige, feinsandige Auelehme und Rinnenablage- rungen (Hochflutablagerungen) in unterschiedlicher Mächtigkeit Flussablagerungen des Rheins in Form von sandigen Kiesen und kiesigen Sanden Tertiär aus dem pliozänen Zeitalter in Form von Tonen Unter Zugrundelegung des Schreibens des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe vom 10.11.2014 sind innerhalb des Sondergebietes folgende Altablage- rung und Altlastenstandorte erfasst: Altablagerung Westlich des Weinwegs, Obj.-Nr. 01299 Altstandort Mann GmbH, Obj.-Nr. 04172 Altstandort Tankstelle Leeb, Obj.-Nr. 00254 Altstandort Furrer-Neuvulka, Obj.-Nr. 00253 Die Lage sowie die Abgrenzung der einzelnen Flächen sind in nachfolgender Abbildung dargestellt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 28 - Abbildung 10: Lageplan der Altablagerungen (Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, 2014) Im Bereich mit verkehrlichen Anpassungsmaßnahmen sind gemäß dem Schreibens des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe vom 15.3.2016 darüber hin- aus folgende Objekte vorhanden: Auffüllung Oststadt, Obj.-Nr. 04192 – entlang des Ostrings AA Durlacher Allee“, Obj.-Nr. 00511 – angrenzend an die Böschung südlich der Dur- lacher Allee Gemäß dem Schreiben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg (KMBD) vom 14.1.2014 liegt der Geltungsbereich in einem mehrfach bombardierten Bereich der Stadt Karlsruhe. Im Gebiet ist mit Blindgängern und Bombentrichtern zu rechnen. Das Vorhabengrundstück wurde im Rahmen der Untergrunduntersuchungen auf Bo- denverunreinigungen untersucht. Gemäß diesen in den Jahren 2014 / 2015 durchge- führten Untersuchungen sind in den Auffüllungen im Bereich des Sondergebietes groß- flächig erhöhte Gehalte der organischen Schadstoffe PAK und MKW nachgewiesen worden. Für die Schwermetalle Blei, Kupfer und Zink sind die Gehalte über die Gesamtfläche als erhöht einzustufen. In keiner der fünf im Labor bestimmten Bodenluftproben konnten die leichtflüchtigen Parameter BTEX oder LCKW nachgewiesen werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 29 - Die ermittelten Werte der Deponiegase deuten überwiegend darauf hin, dass sich der vorhandene Deponiekörper bereits in der sogenannten Luftphase befindet. In dieser Phase ist die Beeinflussung der Bodenluft- bzw. des Porenbereichs in der Deponie durch Deponiegas abgeschlossen. Die Ergebnisse der KRB7 deuten auf ein Entgasungsstadium zwischen der Kohlendio- xid-Phase und Sauerstoff-Phase hin. In dieser Phase nimmt der Kohlendioxidgehalt noch mehr ab, und der Sauerstoffgehalt weiter zu. Wirkungspfade Im Rahmen der Untergrunduntersuchungen wurden keine Oberbodenproben gemäß den Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung untersucht. Eine Bewertung des Wirkungspfades Boden-Mensch ist daher nicht möglich. Aufgrund der weitgehenden Versiegelung des Plangebiets ist der Wirkungspfad derzeit nicht relevant. Eventuell sind in Abhängigkeit der Detailplanung entsprechende Unter- suchungen erforderlich. Diese können gegebenenfalls baubegleitend durchgeführt werden. Hinsichtlich des Wirkungspfades Bodenluft-Mensch ist aufgrund des Alters der Deponie (30er Jahre) und vor allem den überwiegend aeroben Bedingungen, die für das Endsta- dium der Deponiegasentwicklung sprechen bzw. nicht Vorhandensein von organischem Material sowie den nicht nachweisbaren Spurenelementen BTEX, LCKW und Schwe- felwasserstoff, eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch über den Emissionspfad Bo- denluft nicht zu erwarten. Aus der Grundwasseranalytik lässt sich ableiten, dass bisher keine Verlagerung der nachgewiesenen Schadstoffe im Feststoff und im Schichtwasser der Auffüllung in das Grundwasser stattgefunden hat. Derzeit liegen keine, beziehungsweise nur geringe Überschreitungen der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der Geringfügigkeitsschwellenwerte der LAWA vor. Es liegen bereits im Anstrom (B0) vereinzelte Überschreitungen des Geringfügigkeits- schwellenwertes nach LAWA für die Parameter Vinylchlorid, Arsen und Kupfer vor, die nach Aussage des Umweltamtes keinen weiteren Handlungsbedarf bedingen, da dieser Schadstoffeintrag nicht von diesem Grundstück stammt. Die Bewertung des Schutzguts erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zugrundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. 2.1.4 Wasser Der Geltungsbereich liegt außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Innerhalb des Geltungsbereichs sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze befinden sich drei Grundwassermessstellen. Im Südosten des Sondergebietes liegen vier weitere Grundwassermessstellen (siehe Karte 2). Der Geltungsbereich weist mit seiner innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe im Bereich von gewerblich genutzten Flächen sowie Verkehrsflächen (Stra- ßen, Schiene) überwiegend versiegelte Flächen auf. Nicht versiegelte Flächen in Form von straßenbegleitenden Verkehrsgrünflächen befinden sich an allen Straßenzügen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 30 - Er befindet sich innerhalb der Oberrheinebene am Westrand der sogenannten Kinzig- Murg-Rinne. Der quartäre Aquifer ist in den kiesig-sandigen Flussablagerungen entwi- ckelt. Der Grundwasserflurabstand beträgt rund 2,9 m bis 3,7 m. Die Grundwasserab- stände sind abhängig von langjährigen und jahreszeitlichen Grundwasserspiegel- schwankungen. Unter Zugrundelegung der Daten der amtlichen Messstellen 228/259-6 bzw. 106/260-6 wird empfohlen, den Bemessungswasserstand bei 113,5 m NN festzule- gen. Gemäß Grundwasseruntersuchungen im Jahr 2014 wurden leicht erhöhte Konzentrati- onen von Arsen, Kupfer und Vinylchlorid gemessen. In keinem Ergebnis spiegelt sich eine Konzentrationsänderung vom Anstrom über die Entwicklungsfläche (Sonderge- biet) zum Abstrom wieder (Re2area, 2015). Auf einen Eintrag aus der Fläche sind die leicht erhöhten Konzentrationen nicht zurück- zuführen. Nach Aussage des Umweltamtes besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Hinsichtlich der konkreten Untersuchungsergebnisse wird auf die "Untergrunduntersu- chungen 2014-2015" der Re2area GmbH (2016) verwiesen. Die Wasserdurchlässigkeit der angetroffenen Schichtkomplexe können von oben nach unten allgemein wie folgt charakterisiert werden: Künstliche Auffüllungen: Die Versickerungsfähigkeit für Niederschlagswasser schwankt je nach Bodenzusammensetzung in einem weiten Bereich. Eine kontrol- lierte Versickerung ist deshalb nicht möglich. Auenlehme / Rinnenablagerungen: Die Auenlehme sind insgesamt gering durchläs- sig und zur Niederschlagsversickerung i.d.R. nicht geeignet. Flussablagerungen: Die maximal schwach schluffigen Böden der quartären Sand- und Kiesschichten wären zur Niederschlagsversickerung aufgrund ihrer meist gu- ten Durchlässigkeit grundsätzlich geeignet. Diese liegen aber meist bereits im Grundwasser. Die Bewertung des Schutzguts erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zugrundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. 2.1.5 Klima / Luft Der Geltungsbereich weist mit seiner innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe im Bereich von gewerblich genutzten Flächen sowie Verkehrsflächen (Stra- ßen, Schiene) überwiegend versiegelte Flächen auf. Im Bereich schmaler Grünstreifen finden sich Baumreihen und vereinzelt Strauchgrup- pen sowie ein Feldgehölz entlang der Böschung der in Hochlage verlaufenden Bahn- trasse. Es wurde ein "Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan Einrichtungskaufkaus am Weinweg, Karlsruhe-Oststadt" erstellt, auf das hiermit verwiesen wird (Ökoplana, 2016). Ziel des Fachgutachtes ist es die „qualitative und quantitative Bewertung der derzeiti- gen klimaökologischen Situation sowie zur Abschätzung des Einflusses der vorgesehe- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 31 - nen Bebauung auf das örtliche klimatische Wirkungsgefüge [...] sowie Möglichkeiten zur Stabilisierung der lokalen Situation aufzuzeigen“. Nachfolgend werden die Aussagen des Fachgutachtens zusammenfassend wiederge- geben: Klima Das Stadtgebiet von Karlsruhe befindet sich mit seiner Lage im Oberrheingraben in ei- nem bioklimatisch hochbelasteten Gebiet. Die Anzahl bioklimatisch belastender Som- mertage (Tmax ≥ 25.C) und heißer Tage (Tmax ≥ 30.C) beträgt im 30-jährigen Mittel ca. 59 Tage bzw. ca. 16 Tage. Zum Vergleich: In Wiesbaden – Ballungsraum Rhein-Main - beläuft sich die Anzahl der Sommertage auf 51 Tagen (-9%) und die der heißen Tage auf 11 (-31%). Mittelfristige Prognosen deuten darauf hin, dass die sommerliche Wärmebelastung (→ Häufung sommerlicher Hitzeperioden) im Zuge des globalen Klimawandels im Raum Karlsruhe zunehmen wird. So wird bis zum Zeitraum 2040 – 2050 eine deutliche Zu- nahme der Sommertage (+ 35 Tage) und heißen Tage (+16 Tage) prognostiziert. Das Jahresmittel der Windgeschwindigkeit beträgt im Raum Karlsruhe über Dachni- veau in freieren Lagen ca. 3.0 m/s und innerhalb des Stadtgebietes (Karlsruhe-Oststadt) ca. 2.4 m/s. Hierbei überwiegen südwestliche und nordöstliche Richtungskomponen- ten. Ein hoher Anteil an mittleren Windgeschwindigkeiten unter 2.0 m/s (ca. 45 - 50% im Bereich des Planungsgebietes) weist auf die allgemein recht ungünstigen Ventilati- onsverhältnisse im Oberrheingraben hin. Das derzeit weitgehend unbebaute Planungsareal fungiert am Tag als Ventilati- onsfläche, über welcher der Gradientwind bodennah durchgreifen kann. Hier-durch wird das bodennahe Ventilationsgeschehen (Be- und Entlüftung) im Planungsumfeld intensiviert. In Richtung Westen bildet der Bahndamm jedoch eine bodennahe Strö- mungsbarriere. Nach Sonnenuntergang nimmt besonders während klimaökologisch relevanter Strah- lungswetterlagen (ca. 25 - 30% der Tage im Jahr) die durchschnittliche Windgeschwin- digkeit sowie die Häufigkeit südwestlicher Winde ab, während sich die nordöstlichen bis östlichen Luftströmungen häufen. Wind- und Lufttemperaturmessungen durch ÖKOPLANA im Bereich der Untermühlsiedlung (ca. 1 km östlich des Planungsstandor- tes) im Zeitraum Mai – August 2013 zeigen, dass insbesondere in Strahlungsnächten dort noch schwache Ausläufer des Pfinztalabwindes und regionaler Ausgleichsströ- mungen zwischen der kühleren östlichen Bergzone und dem wärmeren Oberrheingra- ben zu registrieren sind. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt dabei bei ca. 1.0 m/s. Dies wird auch durch Er- gebnisse mesoskaliger Kaltluftsimulationen bestätigt, die in Federführung des Nach- barschaftsverbandes Karlsruhe durchgeführt wurden. Westlich der BAB A5 ist mit einer weiteren Abschwächung der Belüftungsintensität durch die östlichen Luftströmungen zu rechnen. Markante Strömungsbarrieren sind dabei das großflächige Einkaufszent- rum REAL sowie das Möbelhaus XXXLMANN MOBILIA. Am Planungsstandort ergeben sich durch die kaltluftbedingten Lokal-/Regionalströmungen somit nur noch geringe Belüftungseffekte. Mit den schwachen Winden aus östlichen Richtungssektoren wird nur in eng begrenztem Maße Kaltluft aus dem Bereich des Elfmorgenbruchs (Zustrom Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 32 - über die Elfmorgenbruchstraße/Gerwigstraße) und den Sport- und Kleingartengelän- den südlich der Durlacher Allee herangeführt. Westlich des Bahndamms (Bereich Messplatz / ENBW-ZENTRALE) ist jedoch nicht mehr mit bedeutsamen kalt- luftbedingten Belüftungseffekten aus östlichen Richtungen zu rechnen. Messungen und Modellrechnungen zu den nächtlichen Lufttemperaturverhältnissen zeigen, dass in windschwachen sommerlichen Strahlungsnächten zwischen dem weit- gehend versiegelten Planungsareal und den Kleingärten/Sportflächen südlich der Dur- lacher Allee Lufttemperaturdifferenzen von ca. 3 - 5 K zu erwarten sind. Gegenüber der Karlsruher City sind jedoch durch die geringere Oberflächenrauigkeit/Bebauungsdichte der Umgebungsbebauung und den Grünflächen südlich der Durlacher Allee am Pla- nungsstandort jedoch um ca. 2 K niedrigere Lufttemperaturen zu bilanzieren. Die Restgrünflächen am Bahndamm bilden kein weitreichend wirksames thermisches Gunstpotenzial. Die Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe zum Schutzgut Klima weist dementsprechend dem Planungsgebiet „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“ gegenüber Flächennutzungsänderungen keine besondere Empfindlichkeit zu. Eine be- deutsame Funktion als Ventilationsbahn in Richtung Karlsruher City ist dem Planungs- gebiet nicht zuzuordnen. Die Strömungsleitbahnfunktionen in Richtung Westen über- nehmen die Straßenzüge Durlacher Allee und Gerwigstraße. Die Kleingärten und Sportflächen südlich der Durlacher Allee unterliegen hingegen ei- nem hohen Schutzanspruch. Sie bilden die wesentlichen klimaökologischen Ausgleichs- flächen im direkten Planungsumfeld. Die Bewertung des Schutzguts erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zugrundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Luft Im Rahmen von Untersuchungen zur Luftreinhaltung wurden für den Geltungsbereich die besonders relevanten Luftschadstoffkomponenten Stickstoffoxid (NO 2 ) und Fein- staub (PM10 / PM2.5) geprüft (ÖKOPLANA, 2016). Bezugsgröße ist der Planungsnullfall zum Bezugszeitpunkt im Realisierungsjahr 2017. Hierbei gelten folgende Bewertungsmaßstäbe: Tabelle 5: Beurteilungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen nach 39. BImSchV (2010) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 33 - Im Planungsnullfall beträgt das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) entlang der Durlacher Allee westlich des Weinwegs stadteinwärts ca. 15.118 Kf7/24h. Der Anteil an SV-Fahrzeugen (>3.5 t) liegt bei ca. 3.5%. Stadtauswärts werden zwischen Ostring und Weinweg ca. 18.182 Kfz/24h bilanziert. Der SV-Anteil beträgt ebenfalls ca. 3.5%. Entlang des Weinwegs sind insgesamt (= alle Fahrspuren) ca. 14.400 - 15.700 Kfz/24h zu ermitteln. Der SV-Anteil beläuft sich ca. 5.2 - 5.6%. Die Gerwigstraße ist zwischen Ostring und Weinweg insgesamt mit bis zu ca. 17.600 Kfz/24h (SV-Anteil ca. 3.1 – 3.2%) belastet. Auf dem Ostring westlich des Plangebietes wird ein DTV-Wert von 18.900 Kfz/24h be- stimmt. Der SV-Anteil liegt bei ca. 4.5%. Neben dem Straßenverkehr kann für das Planungsgebiet und dessen Umfeld auch die Immissionsbelastung durch Schienenverkehr auf dem westlich an das Planungsgebiet angrenzenden Bahndamm (Streckennummer 4020) relevant werden. Laut DB Umwelt- zentrum lag 2013 das Zugaufkommen bei ca. 150 Zügen/Tag. Der Anteil an DB-fremden Zügen betrug ca. 5%. Der Anteil der E-Traktion belief sich auf ca. 98%. Da derzeit bzgl. der Luftschadstoffemissionen laut Auskunft des DB-Umweltzentrums keine neueren Werte vorliegen, wird den nachfolgenden Luftschadstoffberechnungen das o.a. Zug- aufkommen zu Grunde gelegt. Im Planungsgebiet und in dessen Umfeld für NO2 kann für das Prognosejahr 2017 von einer Vorbelastung von ca. 30 μg/m³ ausgegangen werden. Die PM10-Feinstaubmessungen dokumentieren, dass der Grenzwert für das Jahresmit- tel von 40 μg/m³ in den letzten Jahren an allen Stationsstandorten eingehalten wurde. An der Innenstadtstation Reinhold-Frank-Straße wurde in den Jahren 2010 – 2014 der Grenzwert von 40 μg/m³ zu ca. 55 – 63% erreicht. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Karlsruhe (2011) dokumentiert, dass im Planungsgebiet und in dessen Umfeld für PM10 von einer Vorbe- lastung von ca. 22 μg/m³ ausgegangen werden kann. Auch die PM2.5-Messwerte (Grenzwert: 25 μg/m³ ) zeigen in Karlsruhe keine Grenz- wertüberschreitungen. Sie schwanken in den letzten Jahren am Messstandort Rein- hold-Frank-Straße zwischen 14 und 18 μg/m³. Für den Bereich des Planungsgebietes ist von einer PM2.5-Vorbelastung von ca. 15.5 μg/m³ auszugehen. Die Immissionsberechnungen für die Luftschadstoffkomponente NO2 zeigen, dass der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 μg/m³ im Planungsnullfall nur in den di- rekten Fahrbahnbereichen der Durlacher Allee, des Ostrings und des Weinwegs über- schritten wird. Hoch belastet sind insbesondere die Kreuzungsbereiche Durlacher Allee/Weinweg und Durlacher Allee/Ostring, da hier bei den Motoren die häufigen Lastwechsel zu Emissi- onsanstiegen führen. Dort werden im Jahresmittel NO2-Belastungen von ca. 42 bis über 48 μg/m³ berechnet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 34 - Im Bereich der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge sind NO2-Jahresmittel von ca. 32 – 38 μg/m³ zu bilanzieren. Die Kleingärten und die Sportanlagen der ESG Frankonia zei- gen NO2-Jahresmittelwerte von ca. 32 – 35 μg/m³. 2.1.6 Landschaft Aufgrund der innerstädtischen Lage im Osten der Stadt Karlsruhe mit bestehenden Gewerbe- und Verkehrsflächen (Straße, Schiene) ist der Geltungsbereich insgesamt städtisch-gewerblich geprägt. Das Gebiet weist einen hohen Anteil an versiegelten Flä- chen auf. Als strukturgebendes Element sind die straßenbegleitenden, markanten Baumreihen in den Straßenzügen zu nennen. Hervorzuheben ist der teilweise doppel- reihige Platanenbestand in der Durlacher Allee. Als ein weiteres strukturierendes Ele- ment ist das Böschungsgehölz entlang der in Hochlage verlaufenden Bahntrasse zu an- zuführen. Angrenzend an den Geltungsbereich liegen mit einem Möbelhaus im Osten und der ENBW-Zentrale im Westen mehrstöckige Bestandsgebäude mit knapp 30 m Höhe vor. Südlich der Durlacher Allee beginnen Kleingarten- und Sportanlagen, die einen höhe- ren Grünflächenanteil aufweisen und dementsprechend für das Stadtbild wirksam sind. Maßgeblich für das Schutzgut Landschaft sind die wertgebenden, straßenbeglei- tenden, markanten Baumreihen entlang der Straßenzüge. Den übrigen Flächen wird aufgrund der starker Überformung, Zerschneidung und Störungen nur eine geringe Be- deutung beigemssen. 2.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Im Geltungsbereich befinden sich folgende Kultur- und sonstigen Sachgüter, die bei der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" zu berücksich- tigen sind: Kulturdenkmal "Landgraben", unterirdisch geführter Kanal mit Verlauf in West- Ost-Richtung südlich der Durlacher Allee Ver- und Entsorgungsleitungen privater und öffentlicher Träger wie z.B. Wasserlei- tung, Telekomleitung, Mischwasserkanal, sonstige Privatleitung. 2.1.8 Wechselwirkungen Aufgrund der städtisch-gewerblichen Nutzung mit einem insgesamt hohen Versiege- lungsanteil sind Bodenfunktionen bzw. eine Grundwasserneubildung nicht mehr vor- handen bzw. auf den Bereich von schmalen Grünstreifen beschränkt. Die Böden im Plangebiet sind anthropogen überformt. Im Zentrum des Geltungsbereiches wird der Boden durch Altablagerungen bzw. Altstandorte belastet. Gehölzstrukturen kommen im Geltungsbereich linienförmig entlang der Bahntrasse und der Straßenzüge vor. Den straßenbegleitenden, markanten Baumreihen in den Straßenzügen kommt hinsichtlich ihrer verbindenden und Stadtbildprägenden Funktion eine höhere Bedeutung zu. Die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen ist überwiegend von untergeordneter Bedeutung. Die durch angrenzende Bebauung bzw. Straßen isolierte Lage des sonsti- gen Sondergebietes setzt als Barriere die Biotopqualität dieser Teilfläche zusätzlich herab. Lediglich die Bahntrasse übernimmt für die daran angepasste Mauereidechse Vernetzungsfunktion. Im Geltungsbereich kommen keine geschützten Flächen und Ob- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 35 - jekte (Naturschutz, Wasserschutz) vor. Das Gebiet besitzt eine untergeordnete Bedeu- tung für die Kaltluftproduktion sowie die Kaltluftventilation im / des Stadtgebietes. Das Landschaftsbild wird durch die strukturellen Gegebenheiten der städtisch- gewerblichen Lage des Geltungsbereiches geprägt. Die Landschaftsbildqualität kann als sehr gering bewertet werden; dementsprechend ist die Freizeit- und Erholungsfunk- tion des Geltungsbereiches von untergeordneter Bedeutung. 2.2 Prognose bei Durchführung der Planung Das nachfolgende Kapitel beinhaltet die für das geplante Vorhaben zu erbringenden Angaben gemäß Nr. 2b der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, d.h. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. 2.2.1 Menschen und menschliche Gesundheit Schall Es wurde eine Schalltechnische Untersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungs- plan „Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“ durchgeführt (FIRU, 2016) Nachfolgend werden die Aussagen des Fachgutachtens zusammenfassend wiedergegeben: Gewerbelärm Im Tagzeitraum verursacht der geplante Betrieb des Einrichtungskaufhauses an den nächstgelegenen störempfindlichen Wohnnutzungen keine im Sinne der TA Lärm rele- vante Gewerbelärmzusatzbelastung. Im nördlichen Bereich der Kleingartenanlage wird zwar der Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von rund 50 m zur Durlacher Allee um nicht mehr als 3 dB(A) überschritten. Vor dem Hinter- grund, dass es sich bei der Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen um Maximalansät- ze handelt, der Immissionsrichtwert für Mischgebiete in der gesamten Kleingartenan- lage eingehalten wird und die Verkehrslärmeinwirkungen durch den derzeit bereits be- stehenden Kfz-Verkehr auf der Durlacher Allee um mehr als 10 dB(A) über den prognos- tizierten Gewerbelärmeinwirkungen liegen (vgl. Lärmkartierung der Stadt Karlsruhe), wird die Nutzung der Kleingartenanlage aufgrund der zu erwartenden Geräuscheinwir- kungen durch das geplante Einrichtungskaufhaus nicht eingeschränkt. In der ungünstigsten Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an al- len Immissionsorten im Nachtzeitraum schutzbedürftigen Nutzungen eingehalten. Verkehrslärm (Straße und Schiene) Zur Ermittlung der Auswirkungen des durch den Betrieb des geplanten Einrichtungs- kaufhauses zu erwartenden Zusatzverkehrs auf die Verkehrslärmverhältnisse entlang der bestehenden Straßen in der Umgebung wurden die Verkehrslärmemissionspegel im Planfall nach Realisierung der Planung den Verkehrslärmemissionspegeln im Nullfall gegenübergestellt. Der planbedingte Zusatzverkehr führt auf den Straßenabschnitten in der Umgebung des Plangebiets zu Emissionspegelerhöhungen von bis zu 0,5 dB(A) am Tag und von 0,4 dB(A) in der Nacht. Planbedingte Verkehrslärmpegelerhöhungen an bestehenden Ge- bäuden von aufgerundet 3 dB(A) oder mehr können ausgeschlossen werden. Die plan- bedingten Pegelerhöhungen sind damit als nicht relevant im Sinne der 16. BImSchV zu beurteilen. Gemäß Punkt 7.4 der TA Lärm sind keine Maßnahmen organisatorischer Art Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 36 - zur Minderung der Verkehrslärmeinwirkungen des betriebsbezogenen Kfz-Verkehrs er- forderlich. Wegeverbindungen Bestehende Wegeverbindungen (Fuß- und Radverkehr) werden entsprechend berück- sichtigt bzw. bleiben im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungs- kaufhaus Am Weinweg" erhalten. Bei Berücksichtigung der Empfehlungen der schalltechnischen Untersuchung im Hinblick auf den Nachtzeitraum sowie der bestehenden Wegeverbindungen sind für das Schutzgut Menschen keine erheblichen Auswirkungen abzuleiten. 2.2.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Auswirkungen Biotoptypen Mit der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" werden anthropogen bedingte bzw. beeinflusste Biotoptypen beansprucht. Dabei handelt es sich überwiegend um versiegelte Flächen mit keiner bzw. geringer naturschutzfachli- cher Wertigkeit. Kleinflächig bzw. vereinzelt werden Biotoptypen mittlerer bzw. hoher Wertigkeit beansprucht. Dabei handelt es sich um Gehölzbestände bzw. Einzelbäume. Insgesamt ist der Verlust von 20 Bäumen im Bereich der Einfahrt von der Durlacher Al- lee in das Sondergebiet, durch die Verlegung des Radweges an der Durlacher Allee und durch verkehrliche Anpassungsmaßnahmen im Ostring zu verzeichnen. Die überwie- genden Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe (siehe Anhang 1). Die nachfolgende Tabelle hat die beanspruchten Biotoptypen im Geltungsbereich zum Gegenstand: Tabelle 6: Beanspruchte Biotoptypen Biotoptyp Bezeichnung SO-Gebiet Wegeausbau / Zufahren 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte 3.050 m² 420 m² 44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 0 120 m² 60.10 Von Bauwerken bestandene Flä- che 3.285 m² 0 60.20 Straße, Weg oder Platz 23.015 m² 3.550 m² 60.23 Weg oder Platz mit wasserge- bundener Decke, Kies oder Schotter 0 120 m² 60.50 / 60.53 Kleine Grünfläche / Bodende- ckeranpflanzung 425 m² 1.250 m² Mauer - 40 m² 15 m² 45.10 Allee oder Baumreihe 1 Stück* 19 Stück* * die beanspruchten Einzelbäume sind mit Nr. in Kapitel 3.1.2 aufgeführt. Die Bewertung des Plan-Zustands erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006, siehe Anhang 2). Mit Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" werden Bäume mit mittlerer bis hoher Bedeutung in Anspruch genommen. Überwiegend wer- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 37 - den jedoch sehr geringwertige Biotoptypen beansprucht. Der Eingriff ist ausgleichbar, somit keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen abzuleiten. Auswirkungen Tiere Avifauna Die Ergebnisse zeigen keine besonderen Konfliktpotenziale hinsichtlich der Realisie- rung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" auf. Im Umfeld des derzeitigen Parkplatzes und Gebäudeareals leben fast ausschließlich ubiquitäre Arten und typische Bewohner urbaner Lebensräume, die über eine erhöhte Störungs- und Lärmtoleranz verfügen. Populationsrelevante Störungen durch das Vorhaben können somit ausgeschlossen werden. Durch großflächige, unstrukturierte Fensterfronten in einem Umfang von ca. 25 % der Gebäudefläche kann, aufgrund der Transparenz bzw. Spiegelung, ein erhöhtes Risiko von Vogelkollisionen (Verletzung- oder Tötungsrisiko) nicht ausgeschlossen werden. Erhebliche Beeinträchtigungen der nachgewiesenen Brutvogelarten können durch fol- gende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in Form von Nisthilfen, Bauzei- tenregelung und Verwendung von Vogelschutzglas ausgeschlossen werden (siehe Kapi- tel 3.2). Fledermäuse Bei den im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten handelt es sich um solche Ar- ten, die auch Lebensräume im Siedlungsraum nutzen können und die nachweislich die ohnehin bereits durch Licht und Lärm beeinflussten Jagdgebiete in der Innenstadt nut- zen. Dies gilt insbesondere für die opportunistisch jagende und als Kulturfolger gelten- de Zwergfledermaus, aber auch die Rauhautfledermaus sowie der Große Abendsegler treten häufig in urbanen Lebensräumen auf, wo sie sowohl Jagdgebiete als auch Quar- tiere nutzen können. Diese Arten sind auch in der Lage, Insekten im Lichtkegel von Straßenlaternen zu jagen. Das Untersuchungsgebiet weist Baumreihen auf, die von der meist vegetationsnah fliegenden Art Zwergfledermaus als Jagdgebiete genutzt wer- den, und auch von der Rauhautfledermaus als solche nutzbar sind. Mit Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" werden Einzelbäume entlang von Gerwigstraße, Weinweg, Ostring und Durlacher Allee beansprucht. Die übergeord- nete Leitlinienfunktion für Fledermäuse bleibt jedoch weiterhin erhalten. Ein Verlust essentieller Jagdhabitatstrukturen ist vorhabenbedingt nicht abzuleiten. Durch das Vorhaben wird sich das Verkehrsaufkommen erhöhen. Eine signifkante Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos ist angesichts der bestehenden Verkehrsbelatung und der damit verbundenen Gewöhnungseffekte jedoch auszuschließen. Erhebliche Beein- trächtigungen der nachgewiesenen Fledermausarten können in Form von, Bauzeiten- regelung und Kontrollen von Gebäuden und Bäumen ausgeschlossen werden (siehe Kapitel 3.2). Zusätzlich ist bei ggf. erforderlicher Nachtbaustelle eine Ausleuchtung in die angren- zenden Flächen mittels entsprechend ausgerichteter Leuchtkörper zu vermeiden. Reptilien Mit der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" werden Teillebensräume der im Geltungsbereich nachgewiesenen Mauereidechse beansprucht. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 38 - Dies betrifft im Bereich des Sondergebietes insbesondere die Grünfläche östlich der Bahnböschung und eine Mauer, die u.a. Funktion als Überwinterungsquartier besitzt. Zudem kommt es anlagebedingt - aufgrund der mehrgeschossigen Bauweise - zu einer verstärkten Beschattung der dahinter liegenden Böschung an der Südflanke des Bahn- dammes und damit einer deutlichen Qualitätsminderung dieser Böschung als Habitat, jedoch nicht zu einem Habitatverlust. Aufgrund der an die Eingriffsflächen angrenzen- den Strukturen und der Gesamtsituation ist hier nicht von einer erheblichen Beeinträch- tigung auszugehen. Im Zusammenhang mit verkehrlichen Anpassungsmaßnahmen bzgl. einer Zufahrt zum Sondergebiet werden Grünflächen, die als Ruhestätten während der Aktivitätsphase dienen, teilweise in Anspruch genommen. Durch punktuelle verkehrliche Maßnahmen im Kreuzungsbereich Durlacher Allee / Weinweg kommt es zu einem baubedingten, vorübergehenden Habitatverlust bzw. Störwirkungen. Der durch das Bauvorhaben betroffene Abschnitt umfasst allerdings nur den Randbereich des besiedelten Böschungsabschnitts mit wenigen Individuen, die von Seiten der östlichen Bahnlinie her in den Geltungsbereich einstrahlen. Nach Ab- schluss der Baumaßnahme wird, zur Beschleunigung einer Wiederbesiedelung der be- troffenen Fläche als ergänzendes Biotop, eine Gabione und eine Steinschüttung in die Böschung integriert. Erhebliche Beeinträchtigungen der nachgewiesenen Mauereidechse können in Form von vorgezogener Schaffung von Ersatzstrukturen, Bauzeitenregelung und von Reptilienschutzzäunen ausgeschlossen werden (siehe Kapitel 3.2). Die Bewertung des Plan-Zustands erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zugrundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Bei Berücksichtigung entsprechender Vermeidungs- und Verminderungsmaßnah- men bzw. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen sind für das Schutzgut Tiere keine er- heblichen Auswirkungen abzuleiten. 2.2.3 Boden Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,7 und einer maximalen Überschreitung von 1,0 durch Anlagen im Sinne von § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO festgesetzt. Eine weitgehen- de Versiegelung der Flächen ist wegen der festgestellten Bodenverunreinigungen des Vorhabengrundstückes auch im Sinne eines nachhaltigen Grundwasserschutzes fach- lich sinnvoll. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Vorhabengrundstück bereits heute überwiegend versiegelt ist (siehe Tabelle 7). Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 39 - Tabelle 7: Versiegelungsbilanz Geltungsbereich SO-Gebiet Versiegelung Flächengröße Anteil an Gesamtfläche (57.840 m²) Flächengröße Anteil an SO-Gebiet (29.815 m²) derzeit ca. 46.240 m² 80 % 26.340 m² 88 % geplant (gemäß Städtebaulichen Kon- zept) ca. 49.145 m² 85 % 28.260 m² 95 % Der derzeitige Versiegelungsgrad von ca. 88 % im Bereich des geplanten SO-Gebietes wird gemäß dem städtebaulichen Konzept auf ca. 95 % erhöht. In Bezug auf den ge- samten Geltungsbereich wird der Versiegelungsgrad um 5 % auf ca. 85 % erhöht. Die Bewertung des Plan-Zustands für das Schutzgut erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zug- rundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Sanierung Altlasten Die bei der Baumaßnahme anfallenden, belasteten Aushubmassen müssen abfallrecht- lich deklariert und fachgerecht entsorgt werden. Vorhandene Tank, Benzinabscheider und andere Anlagen und Teile werden vom Vorhabenträger ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Die im Rahmen der von Re2Area durchgeführten Untersuchungen festgestell- ten, mit im Wesentlichen PAK und MKW hoch belasteten Bereiche werden nach Ab- sprache mit den zuständigen Fachbehörden saniert. Der Sanierungszielwert ist noch festzulegen. Die Bereiche sind aufgrund der von Re2Area getroffenen, relativ großflä- chigen Annahme noch einzugrenzen. Eingriffe in den Boden - Gründungsmaßnahmen Flächige Aushubarbeiten erfolgen lediglich im Bereich der oberflächennahen Auffüllun- gen. Unterirdische, d.h. in die Auelehmschicht reichende Bauteile werden nicht errich- tet. Durch die mittels Rammpfähle geplante Gründung, welche bis in die unterhalb der Aue- lehmschicht liegenden Flussablagerungen reicht, wird – bedingt durch den mit der Niederbringung einhergehenden, den Pfahl umschließenden Verdrängungseffekt - eine Schadstoffverfrachtung in tiefere Bereiche verhindert. Während des Herstellprozesses verhindert die vorauseilende Verrohrung einen hydrau- lischen Kurzschluss. Mit dem Einbringen des Betons und dem Ziehen der Verrohrung wird das entstandene Bohrloch durch den Flüssigbeton gestützt, welcher sich dicht an das Erdreich anlegt. Nach Fertigstellung des Pfahles und Aushärtung des Betons ver- bleibt ein dichtes System, über welches eine Schadstoffverfrachtung in tiefere Bereiche verhindert wird. Eingriffe in den Boden - Kampfmittelfreimessung Im untersuchten Bereich ist eine systematische Überprüfung vor Beginn von geplanten Bauarbeiten, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 40 - Die erforderlichen Kampfmittelortungen sollen flächendeckend in einem Raster zwi- schen 1,5 m und max. 1,8 m mittels Sondier- bzw. Messbohrungen bis 6 m u. GOK durchgeführt werden. Die durch die Sondier- bzw. Messbohrungen notwendigerweise entstehenden Durchteufungen der Auelehmschicht werden mittels unmittelbar nach Sondier-Ende durchzuführender Verfüllung der Bohrungen mit Bentonit wieder abgedichtet; Wasserwegsamkeiten durch die nach unten hin abdichtende Auelehmschicht werden so verhindert. Durch die Erhöhung des Versiegelungsgrads, dem Ausbau und Sanierung vorhande- ner Tank, Benzinabscheider und andere Anlagen und Teile sowie die hinsichtlich der Kampfmittelortungs- und Gründungsverfahren geplante Vorgehensweise besteht für das Schutzgut Boden, insbesondere der Auelehmschicht keine nachhaltige Gefähr- dung. 2.2.4 Wasser Mit der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" sind keine Oberflächengewässer und Trinkwasserschutzgebiete betroffen. Hinsichtlich Grundwasser bzw. des Wirkpfades Boden-Grundwasser wird auf das Kapi- tel .2.1.3 bzw. die Untergrunduntersuchungen verwiesen (siehe Re2Area, 2016). Eine weitgehende Versiegelung der Flächen ist wegen der festgestellten Bodenverun- reinigungen des Vorhabengrundstückes im Sinne eines nachhaltigen Grundwasser- schutzes fachlich sinnvoll. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Vorha- bengrundstück bereits heute überwiegend versiegelt ist. Das Eindringen von Nieder- schlagswasser in den Untergrund mit Freisetzen von Schadstoffen wird damit verhin- dert. Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswasser ist innerhalb des Sonder- gebietes daher nicht möglich. Die Entwässerung des Sondergebietes sowie der Ver- kehrsflächen erfolgt über das öffentliche Kanalnetz. Eine Gefährdung des Grundwas- sers durch zusätzliche Schadstoffeinträge ist nicht zu besorgen. Eine Grundwasserhaltung ist nicht erforderlich; der innerhalb der quartären kiesig- sandigen Flussablagerungen liegende Aquifer wird durch das geplante Bauwerk nicht angeschnitten. Für ggfs. anfallendes Stau-. bzw. Sickerwasser sind Untersuchungen durchzuführen. Die Bewertung des Plan-Zustands für das Schutzgut erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zug- rundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Zusammenfassend können erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Wasser aus- geschlossen werden. 2.2.5 Klima / Luft Es wurde ein "Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan Einrichtungskaufkaus am Weinweg, Karlsruhe-Oststadt" erstellt (Ökoplana, 2016). Nachfolgend werden die Aussagen des Fachgutachtens zusammenfassend wiederge- geben: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 41 - Klima Das geplante Sondergebiet weist gegenüber Flächennutzungsänderungen in Form von Hochbau keine besondere Empfindlichkeit auf. Eine bedeutsame Funktion als Ventila- tionsbahn in Richtung Karlsruher City ist dem sonstigen Sondergebiet nicht zuzuord- nen. Die Strömungsleitbahnen in Richtung Westen übernehmen die Straßenzüge Dur- lacher Allee und Gerwigstraße. Die durchgeführten Modellrechnungen zu den strömungsdynamischen Folgeerschei- nungen des vorgelegten Planungsentwurfs (im Sinne eines Worst-Case-Szenarios wur- de auf der Gesamtfläche – innerhalb der Baugrenze - die max. Gebäudehöhe von 28 m angenommen) zeigen, dass bei Realisierung des geplanten Einrichtungskaufhauses nur recht kleinräumige Windfeldmodifikationen zu erwarten sind. Betroffen sind hierbei im Wesentlichen die Gewerbeflächen nördlich der Gerwigstraße (bei vorherrschenden Winden aus südlichen Richtungssektoren) sowie die Kleingärten südlich der Durlacher Allee (bei Winden aus nördlichen Richtungssektoren). Die verbleibende Belüftungsin- tensität ist jedoch weiterhin ausreichend, um großflächigen Luftstagnationserschei- nungen entgegen zu wirken. Eine vermehrte Neigung zu Wärmestaus an heißen Som- mertagen ist nicht zu befürchten. Negative Auswirkungen auf die kaltluftbedingte Belüftung der Karlsruher Innenstadt aus östlichen Richtungen sind ebenfalls nicht zu erwarten. Wie die Ergebnisse der Mo- dellrechnungen für Winde aus östlichen Richtungssektoren belegen, bleibt die Funktion der Durlacher Alle sowie der Gerwigstraße als Strömungsleitbahnen erhalten. In direk- ter westlicher Verlängerung wirkt bereits der Gebäudekomplex der ENBW als prägnan- te Strömungsbarriere. Die Modellsimulationen zu den thermischen Umgebungsbedingungen verdeutlichen, dass sich das Lufttemperaturfeld im Planungsgebiet und in dessen Umfeld kaum ver- ändern wird. Kleinräumigen thermischen Zusatzbelastungen in unmittelbarer Bau- werksnähe stehen Entlastungen an anderer Stelle gegenüber. Die von den Fassaden des geplanten Einrichtungskaufhauses ausgehende zusätzliche Wärmeabstrahlung wird durch die Sicherung des Baumgürtels entlang der Durlacher Allee, des Weinwegs und der Gerwigstraße in Bodennähe (Aufenthaltsbereich des Menschen) wirksam ab- geschwächt. Wohnbebauung ist von den Veränderungen nicht betroffen. Da im Zuge des globalen Klimawandels in Karlsruhe mit einem Anstieg der sommerli- chen Hitzebelastung zu rechnen ist, sollten im Planungsgebiet dennoch thermisch wirk- same Ausgleichs-/Minderungsmaßnahmen ergriffen werden. Wie bereits o.a., ist für die geringe Veränderung der thermischen Verhältnisse die im Bebauungsplanenwurf dargestellte Sicherung von baumüberstellen Grünflächen ent- lang des Einrichtungskaufhauses bedeutsam. Sie wirken über ihren Schattenwurf einer übermäßigen Aufheizung der erforderlichen Erschließungswege und von Fassadentei- len entgegen. Eine möglichst helle Fassadengestaltung bzw. eine hoher Anteil verglas- ter Flächen kann zusätzlich einer übermäßigen Aufheizung der Gebäudeaußenwände entgegenwirken. Da das Planungsgebiet nahezu vollständig überbaut wird und somit die Entwicklung von zusätzlichen Grünflächen nicht realisierbar ist, sind aus klimaökologischer Sicht zu- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 42 - sätzlich Dachbegrünungen (extensiv) zu empfehlen, die auch mit Solarpanels verknüpft sein können. Durch Technikaufbauten kann die Dachbegrünung ggf. reduziert werden. Dachbegrünungen weisen folgende klimaökologischen Positiveffekte auf: Reduzierung der Luftschadstoffbelastung – insbesondere von Feinstaub –durch Erhöhung der schadstoffspezifischen Depositionsgeschwindigkeiten partikel- und gasförmiger Spurenstoffe. Durch die geringere Aufheizung der Luft über begrünten Dächern ist die vertikale Auftriebsströmung und somit die Staubauf- wirbelung geringer. Dar.ber hinaus bilden die Pflanzen einen Filter, in dem sich Teile des in der Luft enthaltenen Staubs absetzt. Letzteres gilt vor allem für in- tensiv begrünte Dächer Dämpfung von Extremwerten der Oberflächentemperaturen Erhöhung der Wasserrückhaltefähigkeit nach Starkregen mit der dadurch be- dingten Vermeidung von Abflussspitzen in der Kanalisation. Bei Extensivbegrünung beträgt der jährliche Wasserrückhalt im Mittel ca. 60% vom Niederschlag, bei Intensivbegrünung sogar bis 85%. Bei Gestaltung der erforderlichen Erschließungswege sollten zudem möglichst helle Oberflächenbeläge Verwendung finden (hellgrauer Beton, Pflaster, aufgehellter As- phalt), da gegenüber schwarzen Asphaltdecken die Aufheizung an heißen Sommerta- gen deutlich geringer ist. Messungen (ÖKOPLANA 1994) zeigen, dass sich an warmen Sommertagen (Lufttemperatur = 25.C) zwischen besonnten schwarzen Asphaltflächen (37.C) und grauen Betonoberflächen (30.C) Oberflächentemperaturunterschiede bis ca. 7.C einstellen. Die genannten kleinräumig wirksamen klimatischen Ausgleichsmaßnahmen mögen bei isolierter Betrachtung keine gravierenden klimaökologischen Positiveffekte erwarten lassen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch eine Vernetzung klimatisch wirksa- mer Ausgleichspotenziale die Chance besteht, über Summationseffekte auch im Pla- nungsumfeld die klimatische Gesamtsituation aufzuwerten. Im Planungskonzept werden die Empfehlungen des Fachgutachters wie folgt umge- setzt: Extensive Dachbegrünung auf ca. 12.150 m² (siehe Abbildung 11) Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, Anlieferung) mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) Sicherung der Baumreihen und Grünflächen entlang des Einrichtungskaufhau- ses Fassadenwettbewerb Eine Fassadenbegrünung ist nicht vorgesehen. Wie in Abbildung 12 zu erkennen ist, ist die Fassade von Süden durch die vorgelagerten Baumreihen bereits deutlich einge- grünt. Diese tragen somit zur Verschattung bei. Gleiches gilt für die Ost- und Nordfas- sade. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 43 - Die Bewertung des Plan-Zustands für das Schutzgut erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell (Stadt Karlsruhe, 2006). Diese wird der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zug- rundelegt, die Gegenstand von Anhang 2 ist. Luft Wie die Immissionsberechnungen verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung des Fachgutachtens zeigen, ist im Planungsfall entlang der Straßenzüge Durlacher Allee, Ostring, Gerwigstraße und Weinweg mit einer auffallenden NO2-Zusatzbelastung zu rechnen. Im Bereich der Fahrbahnen wird der Grenzwert von 40 μg/m³ vermehrt über- schritten. Bewertungsrelevant sind allerdings nur Bereiche, die bedeutsam für den Schutz der menschlichen Gesundheit sind (z.B. Fassaden, hinter denen Räume zum dauernden Aufenthalt –Wohnen, Büros - angeordnet sind). Straßenbegleitende Haus- fassaden im Untersuchungsgebiet sind von Grenzwertüberschreitungen nicht betrof- fen. Unzulässige NO2-Zusatzbelastungen bzgl. des Jahresmittelwertes liegen somit im Pla- nungsfall nicht vor. Der Kurzzeitgrenzwert von 200 •μg/m³ (Stundenwert, max. 18 Überschreitungen/Jahr) wird überall sicher eingehalten. Bei Betrachtung der Immissionsverhältnisse für Feinstaub (PM10) ist eine Vorbelastung von ca. 22 μg/m³ zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen für den Planungsnullfall (Bezugsjahr 2017) zeigen, dass selbst entlang der viel befahrenen Durlacher Allee und des Ostrings der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 μg/m³sicher eingehalten wird. An den Straßen- rändern werden auf Hohe des Planungsgebietes Maximalwerte von ca. 24 – 25 μg/m³ bestimmt. Im Bereich der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge sind PM10-Jahresmittelwerte von ca. 24.0 – 24.5 μg/m³ zu bilanzieren. Die Kleingärten und die Sportanlagen der ESG Frankonia sind mit PM10-Jahresmittelwerte von ca. 22.4 – 23.5 μg/m³ beaufschlagt. Die höchsten PM10-Belastungen werden im Kreuzungsbereich Durlacher Allee / Ostring berechnet. Dort treten PM10-Jahresmittelwerte von über 27.0 μg/m³ auf. Der Kurzzeitgrenzwert für PM10 wird im gesamten Untersuchungsgebiet eingehalten. Im Planungsfall ist zwar auf den im Planungsumfeld liegenden Straßen linienhaft mit einer Zunahme der Feinstaubbelastung / PM10 zu rechnen (+ 0.5 – 2.0 μg/m³), Grenz- wertüberschreitungen treten jedoch nicht auf. So steigt bspw. der Jahresmittelwert auf der Durlacher Allee in Teilbereichen von ca. 24.5 μg/m³ auf ca. 26.0 μg/m³ an. Auch im Bereich der Gerwigstraße wird im Straßenraum ein Anstieg der Immissionsbelastung von ca. 24.5 μg/m³ auf ca. 25.5 μg/m³ simuliert. Die Berechnungen zeigen insgesamt, dass sich aus dem Planungsvorhaben bzgl. PM10 keine unzulässigen Luftschadstoffverhältnisse ergeben. Die mikroskaligen Ausbreitungsrechnungen für die Luftschadstoffkomponente PM2.5 dokumentieren, dass der Grenzwert von 25 μg/m³ im Planungsnullfall im gesamten Untersuchungsgebiet nicht erreicht wird. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 44 - Entlang der Durlacher Allee werden im Straßenraum PM2.5-Jahresmittelwerte von ca. 16.5 – 18.1 μg/m³ berechnet. Auf dem Ostring zeigen sich PM2.5-Jahresmittelwerte von über 17.0 μg/m³ (= „leicht erhöhte Belastung“). Im Nahbereich der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge, der Kleingärten und der Sportanlagen (ESG Frankonia) sind PM2.5-Jahresmittelwerte von ca. 15.9 –16.3 μg/m³ (64 – 65% des Grenzwertes) zu bestimmen. Im Planungsfall steigen die PM2.5-Werte rund um das geplante Einrichtungskaufhaus an (bis +1.2 μg/m³), unterschreiten jedoch mit unter 18.5 μg/m³ noch deutlich den Grenzwert von 25 μg/m³. Auch der für 2020 anvisierte Zielgrenzwert von 20 μg/m³ wird eingehalten. Bewertung: Die Prognoserechnungen zur verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung zeigen, dass sich im Planungsgebiet und in dessen Umfeld bei Realisierung des projektierten IKEA- Einrichtungskaufhauses im Prognosejahr 2017 bezüglich Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10/PM2.5) keine unzulässigen Verhältnisse einstellen werden. Sowohl die Grenzwerte für die Jahresmittel als auch für die Kurzzeitbelastungen werden im Bereich der Gebäudefassaden eingehalten. Eine unzulässige Immissionsbelastung liegt somit im Planungsfall nicht vor (ÖKOPLANA, 2016). Mit Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" sind für das Schutzgut Klima / Luft keine erheblichen Auswirkungen abzuleiten. 2.2.6 Landschaft Der Geltungsbereich ist städtisch-gewerblich geprägt. Eine Einbindung des geplanten Einrichtungskaufhauses im Bereich des zentralen, geplanten Sondergebietes ist mit der Lage in einem städtisch-gewerblich geprägten Umfeld bzw. der angrenzenden mehr- geschossigen Gebäude im Osten und Westen und der daran ausgerichteten Bauhöhe von überwiegend ca. 28 m und der gewählten Kubatur gewährleistet. Vereinzelte Ge- bäudeteile wie der Haupteingang und technische Aufbauten sind mit einer Höhe bis 34 m geplant. Die strukturgebenden Baumreihen entlang der Straßenzüge des Geltungsbereiches bleiben überwiegend erhalten. Eine Beanspruchung erfolgt im Bereich der Einfahrt von der Durlacher Allee und Gerwigstraße in das Sondergebiet, durch die Verlegung des Radweges an der Durlacher Allee und durch verkehrliche Anpassungsmaßnahmen im Ostring in einem Umfang von 20 Bäumen. Die Kleingarten- und Sportanlagen im Süden bleiben vom Vorhaben unberührt. Innerhalb des Geltungsbereichs werden 17 neue Bäume gepflanzt. Die Standorte sind nachfolgender Abbildung 11 zu entnehmen. Hierbei werden die Verluste der Baumrei- hen in der Durlacher Allee teilweise wieder ausgeglichen (siehe Abbildung 12) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 45 - Abbildung 11: Frei- und Verkehrsanlagenplan- Baumneupflanzungen sind als rote Kreise dargestellt Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 46 - Abbildung 12: Ansicht Süd - Durlacher Allee Mit Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" sind für das Schutzgut Landschaft keine erheblichen Auswirkungen abzuleiten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 47 - 2.2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Das Kulturdenkmal "Landgraben" und die Ver- und Entsorgungsleitungen im Gebiet werden bei Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg“ entsprechend berücksichtigt. Die Belange des Denkmalschutzgesetzes sind zu beach- ten. Mit Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" sind für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter bei Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzgesetzes keine erheblichen Auswirkungen abzuleiten. 2.2.8 Wechselwirkungen Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" erhöht sich der Versiegelungsanteil innerhalb des geplanten Sondergebietes um ca. 7 % auf 95 %. In Bezug auf den gesamten Geltungsbereich erhöht sich der Versiegelungsan- teil um 5 % auf 85 %. Hierbei ist der Verlust von Flächen mit Funktionen für den Boden- und Wasserhaushalt und die Kaltluftproduktion zu verzeichnen. Mit Erhöhung des Ver- siegelungsanteils innerhalb des geplanten Sondergebiets werden durch die nahezu vollständige Versiegelung die Belastungen im Untergrund stärker abgeschirmt: Wirkungspfad Boden-Wasser Durch die Neubebauung ist eine weitgehende Bodenversiegelung gegeben. Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers wird nicht durchge- führt. Es wird ein Ausbau und eine fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Tanks, Benzinabscheider und andere Anlagen und Teile vom Vorhabenträger durchge- führt. Die abdichtende Funktion der Auelehmschicht bleibt erhalten. Die leicht erhöhten Schadstoffkonzentrationen im Wasser sind nicht auf einen Eintrag aus der Fläche zurückzuführen. Eine Wechselwirkung Boden – Wasser ist somit nicht gegeben. Es findet ein Teil-Inanspruchnahme von Lebensräumen der Mauereidechse statt. Ein Ausgleich der Lebensrauminanspruchnahme findet innerhalb des geplanten SO-Gebietes und außerhalb des Geltungsbereichs im räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff statt. Vorhandene Gehölzbestände / strukturgebende Baumreihen entlang der Straßenzüge bleiben weitgehend erhalten. Eine Einbindung ist dadurch und durch die Bauhöhenbe- schränkung auf ca. 28 m bzw. 34 m, die sich an den westlich und östlich angrenzenden mehrgeschossigen Gebäuden orientiert, gewährleistet. Zusätzlich werden 17 neue Bäume parallel in der Durlacher Allee und am Ostring gepflanzt. Für Freizeit- und Erholungssuchende ist das Erreichen von südlich gelegenen Kleingar- ten- und Sportanlagen durch die zu erhaltenden Rad- und Gehwegeverbindungen auch zukünftig gewährleistet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 48 - 2.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Für den Geltungsbereich gelten die Planungsrechte der vorliegenden rechtskräftige Bebauungspläne vor. Die Darstellung und Flächenanteile sind Kapitel 3.1.1 zu entneh- men. Für den Großteil des Geltungsbereichs gilt der Bebauungsplan „Gewerbe- und Indust- riegebiet Gerwigstraße“ Nr. 286. Neben der Gewerbe- und Industrieflächen sowie Ver- kehrsflächen sind Private Grünflächen und Öffentliche Grünflächen entlang der Stra- ßenzüge festgesetzt. Im Bereich östlich der Bahnstrecke liegt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 812 „Gerwigstraße, 3. Änderung“ vor. Dieser setzt ein Sondergebiet Parken fest. Bei Nichtdurchführung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass die Festsetzungen der rechtswirksamen Bebauungspläne, soweit noch nicht durchgeführt, umgesetzt werden. 3. Maßnahmen 3.1 Ermittlung des Eingriffsumfangs 3.1.1 Eingriffsregelung Die Eingriffs/-Ausgleichsbilanzierung nach § 1a BauGB erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell und ist Gegenstand von Anhang 2(Stadt Karlsruhe, 2006). Grundlage der Eingriffs/-Ausgleichsbilanzierung für den Bestand ist einerseits der gültige, aber nicht umgesetzte Bebauungsplan 812 „Gerwigstraße 3. Änderung“ und für den Rest des Plangebietes die Verhältnisse vor Ort (siehe Karte 1). Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 812 „Gerwigstraße, 3. Änderung“ ist eine extensive Dachbegrünung des Flach- bzw. Pultdachs sowie eine Fassadenbegrü- nung in einem Umfang von mindestens 20 % der Fassadenfläche festgesetzt. Zur Ermittlung des Umfangs der Dachbegrünung wird die überbaubare Fläche des Bebauungsplans 812 mit 3.090 m² angesetzt. Dem gegenüber steht eine geplante extensive Dachbegrünung des Einrichtungskaufhauses von ca. 12.150 m². Dies entspricht ca. 60 % der Dachflächen. Eine Fassadenbegrünung ist für das Einrichtungskaufhaus nicht vorgesehen. Wie in Ab- bildung 12 zu erkennen ist, ist die Fassade von Süden durch die vorgelagerten Baum- reihen bereits deutlich eingegrünt. Diese tragen somit zur Verschattung bei. Gleiches gilt für die Ost- und Nordfassade. Des Weiteren ist die Ausgleichsmaßnahme für die Mauereidechse außerhalb des Gel- tungsbereichs Gegenstand der Bilanzierung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 49 - Tabelle 8: Zusammenfassung Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz (Wertpunkte) Bereich Boden Klima Pflanzen Tiere Wasser- kreislauf Summe Geltungsbereich Bestand BPlan 812, Ger- wigstraße 3. Ände- rung, nicht realisiert, aber Planrecht und BPläne 286 und 669 (siehe Karte 1) 1.499,40 3.683,0 3.356,75 1.739,01 4.137,7 14.415,86 Planung (siehe Abbildung 11) 1.558.90 3629,75 4.501,97 1737,10 4.401,30 15.829,02 Differenz + 1.413,16 Ausgleichsmaßnahme für Mauereidechsen am Ostring (außerhalb des Geltungsbereichs, sie- he Anlage 3 der Begründung) Bestand 318,50 327,27 1.57,02 246,49 739,28 3.088,56 Planung 525,70 266,40 207,20 444,00 355,20 1.480,00 Differenz -1.608,56 Bilanz - 195,40 Im Ergebnis hat der Bestand unter Berücksichtigung des Geltungsbereichs und der Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Geltungsbereichs einen Wert von 17.504,42 Wertpunkten. Dem gegenüber steht die Planung mit einem Wert von 17.309,02 Wert- punkten. Für die Differenz von 195,40 Wertpunkten ist in Abstimmung mit dem Gar- tenbauamt der Stadt Karlsruhe aufgrund des im Verhältnis zur Gesamtfläche ver- gleichsweise geringen Defizits und unter Zugrundelegung einer rechnerischen und zeichnerischen Unschärfe keine Kompensation notwendig. 3.1.2 Bäume Gemäß §1 (1 und 3) der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe vom 8.10.1996 in der letzten Fassung vom 29.1.2002 werden alle Bäume unter Schutz gestellt, die in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben. Dem Schutz dieser Satzung unterstehen auch Baumreihen und Baumgruppen mit mehr als 4 Bäumen, soweit diese in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 40 Zentimeter errei- chen (siehe Karte 2). Die nachfolgende Tabelle hat die Bäume zum Gegenstand, die durch das Vorha- ben beansprucht werden: Tabelle 9: Verlust von Bäumen gemäß Baumschutzsatzung Baum Nr. Art (wissenschaftlicher Name) Art (deutscher Name) StU (m) 6 Quercus robur Stieleiche 1,26 34 Cedrus atlantica 'Glauca' Blaue Atlas-Zeder 1,88 51 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 52 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 53 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 50 - Baum Nr. Art (wissenschaftlicher Name) Art (deutscher Name) StU (m) 81 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 82 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,2 83 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 84 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 85 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 86 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,79* 87 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 0,63* 88 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,1 89 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,63* 114 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1** 115 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1** 116 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,82** 185 Carpinus betulus Hainbuche 0,80 186 Carpinus betulus Hainbuche 0,70* 187 Carpinus betulus Hainbuche 0,70* * als Teil einer Baumreihe gemäß § 1 (3) geschützt. ** Bäume können ggf. versetzt werden Insgesamt werden 20 Bäume in Anspruch genommen (siehe Karte 2). Es sind ins- gesamt 17 Neupflanzungen vorgesehen. Dies ist in der Eingriffs/- Ausgleichsbilanzierung, die Gegenstand von Anhang 2 ist, berücksichtigt. Die La- ge der neugepflanzten Bäume ist Abbildung 11 zu entnehmen. 3.1.3 Artenschutzrechtliche Belange gemäß § 44 BNatSchG Hinsichtlich möglicher vorhabenbedingter Beeinträchtigungen bezüglich der Be- lange des besonderen Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG wurde eine separate spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt auf die hiermit verwiesen wird (JESTAEDT + Partner, 2016). Die daraus resultierenden notwendigen Maßnah- men zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen sind im nachfolgenden Kapitel 3.2 des vorliegenden Umweltberichtes berücksich- tigt. 3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Für das Plangebiet wurden die im Folgenden genannten Maßnahmen zur Ver- meidung und Verringerung abgeleitet: Schutzgutübergreifende Maßnahmen: Begleitung der Bauphase durch eine ökologische Fachbauleitung sowie eines Baumpflegers Erstellung eines Rückbau- Aushub- und Entsorgungskonzepts Begleitung der Bauphase durch eine baugrund- bzw. umwelttechnische Fach- bauleitung mit Dokumentation Schutzgut Menschen und die menschliche Gesundheit Einhaltung aller rechtlich gültigen Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 51 - Berücksichtigung der jeweiligen Bereiche mit Prüfwertüberschreitungen der BBodSchV bei einer Entsiegelung der Flächen bzw. Bodeneingriffsmaßnahmen. Schutzgüter Tiere und Pflanzen V1 saP - Avifauna / Fledermäuse: Durchführung von Rodungsarbeiten bzw. des Abrisses von Gebäuden im Zeitraum vom 01.10. bis 15.02. (unter Beachtung der Maßnahmen für die Mauereidechse). Vorzugsweise sollte die Rodung im Zeit- raum vom 01.10-15.10 erfolgen, noch bevor sich die Fledermäuse im Winter- schlaf befinden. Die Gebäude sind unmittelbar vor dem Abriss zu begutachten. Zuerst sind Verschalungen / Gebäudeteile mit Quartierstrukturen vorsichtig zu entfernen. Die Bergung der Fledermäuse ist in frostsichere Kastenquartiere vor- zunehmen. Bei geeigneter Witterung können die Tiere auch kurzzeitig zwi- schengehältert und möglichst am gleichen Tag wieder freigelassen werden. V2 saP - Fledermäuse: Bei Bäumen mit potenziellen Quartierstrukturen (betrifft großkronige Platanen in der Durlacher Allee), erfolgt unmittelbar vor Rodungs- beginn eine Kontrolle auf möglichen Besatz. Vorzugsweise sollte die Rodung im Zeitraum vom 01.10-15.10 erfolgen, noch bevor sich die Fledermäuse im Winter- schlaf befinden. Bei Besatz ist eine Bergung der Fledermäuse in frostsichere Kastenquartiere vorzunehmen. Bei geeigneter Witterung können die Tiere auch kurzzeitig zwischengehältert und möglichst am gleichen Tag wieder freigelas- sen werden. V3 saP - Mauereidechse: Oberflächennahe Baufeldfreimachung (z.B. Fällen, Mul- chen) im Bereich mit potenziell geeigneten Winterhabitaten der Art (betrifft Grünfläche angrenzend an den Bahndamm und die Böschung südlich Durlacher Allee) erfolgt außerhalb des Aktivitätszeitraums der Art, d.h. im Zeitraum An- fang/Mitte Oktober bis Anfang/Mitte März; nachfolgend sind die Bereiche mit einer Folie abzudecken, um die Flächen für Eidechsen unattraktiv zu gestalten. V4 saP - Mauereidechse (die Maßnahme V4saP kann erst nach Anlage / Funktio- nalität der Ersatzbiotopfläche (siehe CEF1saP/CEF2saP) erfolgen): Bodenarbei- ten im Bereich mit potenziell geeigneten Winterhabitaten der Art (betrifft Grün- fläche angrenzend an den Bahndamm und Böschung südlich Durlacher Allee) bzw. das manuelle Abtragen der als Überwinterungsquartier geeigneten Mauer entlang der nördlichen bzw. nordwestlichen Grundstücksgrenze des Sonderge- bietes sowie des Treppenaufgangs südlich der Durlacher Allee erfolgt innerhalb des Aktivitätszeitraums der Art - außerhalb von Reproduktionszeiten -, d.h. im Zeitraum Anfang/Mitte März bis Mitte April; zur Vermeidung der Tötung von In- dividuen sind die Arbeiten im Beisein einer ökologischen Fachbauleitung bzw. einer faunistisch sachkundigen Person durchzuführen. Bei Änderung des Bauab- laufplans ist zur Durchführung der Maßnahme alternativ der Zeitraum Ende Au- gust bis Anfang/Mitte Oktober möglich. V5 saP - Mauereidechse: im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen V1saP und V3saP bei milder Witterung im Bereich mit potenziell geeigneten Winterha- bitaten der Art (betrifft Grünfläche angrenzend an den Bahndamm und Bö- schung südlich Durlacher Allee) bzw. der Maßnahme V4saP sind die jeweiligen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 52 - Arbeitsbereiche mittels eines Reptilienschutzzaunes so einzuzäunen, dass eine Flucht zur Straße hin verhindert wird und Fluchtweg für Tiere in Richtung Bahn- gleise offenbleibt. V6 saP – Mauereidechse: Unmittelbar nach der Durchführung der Maßnahmen V3saP bzw. V4saP ist zur Vermeidung eines erneuten Einwanderns der Mauerei- dechse während der Bauphase das Baufeld um die neu geschaffenen Strukturen innerhalb des SO-Gebietes bzw. südlich der Durlacher Allee nach Osten mittels eines Reptilienschutzzaunes abzugrenzen; die Funktionalität des Zaunes ist re- gelmäßig zu prüfen. Im Vorfeld ist durch Absammeln sicherzustellen, dass das Baufeld frei von Mauereidechsen ist. Das Absammeln ist so lang durchzuführen, bis über 14 Tage keine Tiere mehr gefangen werden. V7 saP - Avifauna: Verwendung reflexionsarmer und / oder transluzenter Gläser für großflächige, unstrukturierte Fensterfronten. Zusätzlich sollten verglasten Ecken im Südosten und Nordosten des Gebäudes so gestaltet werden, dass sie für die Vögel wie undurchdringbare Wände wirken (z. B. Milchglas, engmaschige Punktraster, oder flächendeckende Anstriche/Schriftzüge). Alternativ zum Vo- gelschutzglas besteht die Möglichkeit der Verwendung von stark mattierten Gläsern, wie z. B. Milchglas oder des Anbringens von relativ engmaschigen Mus- tern (z. B. Punktraster mit Bedeckungsgrad von mindestens 25 %), oder flä- chendeckenden Verzierungen/Schriftzügen etc., die für den Vogel als nicht durchquerbares Objekt erscheinen. Beachtung der DIN 18920 „Schutz von Baumen, Pflanzenbestanden und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen“ und RAS-LP4, bei Durchführung von un- vermeidbaren Bautätigkeiten im Wurzel- und Kronenbereich ist folgendes um- zusetzen: - Werden bei Bauarbeiten Wurzeln (ab 3 cm Durchmesser) angetroffen ist die ökologische Fachbauleitung zu informieren, um im Einzelfall ggfs. notwendige Baumschutzmaßnahmen einleiten zu können. - der Wurzelbereich ist mit Jute oder Schutzvlies (Wurzelschürze) zum Schutz vor Austrocknung des Bodens abzudecken, sofern die Gräben länger als zwei Tage geöffnet bleiben, die Wurzelschürze ist bei längerer Trockenheit in Ab- stimmung mit der ökologischen Fachbauleitung zu bewässern -Bei einer unvermeidbaren Beschädigung der Wurzeln sind diese von einem Baumpfleger glatt abzuschneiden, mit Wundverschlussmittel zu versorgen und einer Jutemanschette „verbinden“. - Die Durchführung eines Kronenschnitts erfolgt in Abstimmung mit der ökolo- gischen Fachbauleitung bei einem unvermeidbaren, größeren Verlust des Wur- zelbereichs ohne statische Beeinträchtigungen Schutzgüter Boden und Wasser systematische Überprüfung von Bereichen, bei denen bodeneingreifende Maß- nahmen stattfinden vor Beginn von geplanten Bauarbeiten Begleitung der kompletten Auffüllung durch eine gewerbliche Kampfmittel- räumfirma Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 53 - Erreichen eines höheren Versiegelungsgrades Erhaltung der abdichtenden Funktion der Auelehmschicht Ausbau und fachgerechte Entsorgung vorhandener Tanks, Benzinabschei- der und andere Anlagen und Teile Sicherung der Grundwassermessstellen Schutzgut Klima / Luft Sicherung der Baumreihen und Grünflächen entlang des Einrichtungskaufhau- ses Extensive Dachbegrünung, die auch mit Solarpanels verknüpft sein kann Gestaltung der Erschließungswege (Geh- und Radwege, Anlieferung) mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) möglichst helle Fassadengestaltung bzw. ein hoher Anteil verglaster Flächen Schutzgut Landschaft Weitestgehender Erhalt der strukturgebenden Baumreihen Die maximale Gebäudehöhe und die gewählte Gebäudekubatur orientieren sich an den Gebäuden der Umgebung Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Beachtung des Kulturdenkmals "Landgraben" 3.3 Maßnahmen zum Ausgleich Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich (siehe Kapitel 3.1.1). Artenschutzrechtlich begründete Ausgleichs- maßnahmen für die Mauereidechse werden auf zwei Flächen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt. Bezüglich der Herleitung des Umfangs und der Be- schreibung der Maßnahmen für die Mauereidechse wird auf den Fachbeitrag Arten- schutz verwiesen. Für den Haussperling werden für den Verlust der ermittelten Brut- plätze 8 Nisthilfen aufgehängt. 4. Zusätzliche Angaben 4.1 Merkmale technischer Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten Die herangezogenen Unterlagen waren ausreichend, um die Auswirkungen auf die Schutzgüter ermitteln, beschreiben und bewerten zu können. Technische Lü- cken oder fehlende Kenntnisse sind nicht zu dokumentieren, alle benötigten Un- terlagen waren verfügbar. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 54 - 4.2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Nach der Fertigstellung der CEF-Maßnahmen für die Mauereidechse erfolgt eine Funktionskontrolle der Maßnahmen. Zudem veranlasst der Vorhabenträger eine jährliche Überprüfung der Funktions- tüchtigkeit der ausgebrachten Nistkästen für den Haussperling. 5. Allgemein verständliche Zusammenfassung Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Hierfür wurde der vorliegen- de Umweltbericht erstellt. Zur Darstellung des Bestands und zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter wurden folgende Unterlagen bzw. Gutach- ten erstellt: Schalltechnische Untersuchung, Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung, Untergrunduntersuchungen, Biotoptypenerfassung, Faunistische Erhebungen zu den Artengruppen Avifauna, Fledermäuse und Rep- tilien, Fachbeitrag Artenschutz. Unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gutachten ist eine Verträglichkeit des Vor- habens herstellbar. Hierzu sind folgende Maßnahmen umzusetzen: Erhöhung des Versiegelungsgrades des Sondergebietes wegen der festgestell- ten Bodenverunreinigungen, Erstellung eines Rückbau- Aushub- und Entsorgungskonzepts, Ökologische sowie baugrund- bzw. umwelttechnische Fachbauleitung, Begleitung der kompletten Auffüllung durch eine gewerbliche Kampfmittel- räumfirma , Bauzeitenregelungen unter Berücksichtigung der artbezogenen Verhaltenswei- sen, Umsetzung von vorgezogenen Maßnahmen für die Mauereidechse innerhalb des Vorhabengrundstücks sowie auf dem Flurstück 26791 / 1 der Gemarkung 3620 (Karlsruhe) (anteilig) in einer Entfernung von ca. 150 m und in einem Um- fang von ca. 1.850 m² zum Geltungsbereich ebenfalls angrenzend an den Bahn- damm Gestaltung großflächiger Glasfassaden unter Vogelschutzaspekten, Aufhängen von 8 Nistkästen für den Haussperling, Extensive Dachbegrünung auf ca. 12.150 m², Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 55 - Gestaltung der Erschließungswege mittels heller Beläge, Sicherung der Baumreihen und Grünflächen entlang des Einrichtungskaufhau- ses, Fassadenwettbewerb, maximale Gebäudehöhe und die gewählte Gebäudekubatur orientieren sich an den Gebäuden der Umgebung. Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Nach Abschluss der Baumaßnahme der Böschung südlich der Durla- cher Allee wird, zur Beschleunigung einer Wiederbesiedelung der betroffenen Fläche als ergänzendes Biotop für die Mauereidechse, eine Gabione und eine Steinschüttung in die Böschung südlich der Durlacher Allee integriert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 56 - 6. Quellenverzeichnis BFL BÜRO FÜR FAUNISTIK UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2016): Abschlussbericht zu den fau- nistischen Kartierungen im Projekt: IKEA Einrichtungskaufhaus, Am Weinweg, Karlsruhe Oststadt. Bingen. FIRU GFI MBH (2016): Schalltechnische Untersuchung zum vorhabengezogenen Be- bauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“ Stadt Karlsruhe. Kaiserslau- tern. KOEHLER+LEUTWEIN (2015): IKEA Standort Karlsruhe – Verkehrsuntersuchung. Karlsruhe. LUBW - LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG (2014): Kartierung der FFH-Lebensraumtypen und Biotoptypen Baden-Württembergs (Stand 01/2014). NVK - NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE, HRSG. (2004): Planwerke der Flächennut- zungsplanung. Elektronisch veröffentlicht unter URL: http://www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b2.de (Stand: Oktober 2014). Karlsruhe ÖKOPLANA (2016) Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“ Karlsruhe-Oststadt. Mannheim. RE2AREA GMBH (2015): IKEA Karlsruhe Untergrunduntersuchungen 2014-2015. Heidel- berg. STADT KARLSRUHE, STADTPLANUNGSAMT (2006): Das Karlsruher Modell zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich im Zuge von Bebauungsplanverfahren (§ 1a BauGB) mit integrierter Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden-Württemberg "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung". Stand: De- zember 2006).Karlsruhe. STADT KARLSRUHE, STADTPLANUNGSAMT (2012): Entwicklungsachse Durlacher Allee – Grobkonzept, Bericht und Pläne. Elektronisch veröffentlicht unter URL: (http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/wettbewerbe/durlacherallee) STADT KARLSRUHE, STADTPLANUNGSAMT (2015): Städtebaulicher Rahmenplan Klimaan- passung und Begleitheft (http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/klimaanpassung.de) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 57 - Anhang 1 Baumartenliste mit lfd. Nr. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 58 - Tabelle: Baumartenliste mit lfd. Nr. (siehe Karte 2) Nr. wissenschaftlicher Name deutscher Name StU (m) Schutz gemäß Baumschutzsatzung 1 Quercus robur Stieleiche 1,40 § 1 (1) 2 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 3 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 4 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 5 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 6 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 7 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 8 Quercus robur Stieleiche 1,10 § 1 (1) 9 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 10 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 11 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 12 Quercus robur Stieleiche 1,40 § 1 (1) 13 Quercus robur Stieleiche 0,79 § 1 (3) 14 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 15 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 16 Quercus robur Stieleiche 1,10 § 1 (1) 17 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 18 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 19 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 20 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 21 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 22 Quercus robur Stieleiche 1,26 § 1 (1) 23 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 24 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 25 Quercus robur Stieleiche 0,94 § 1 (1) 26 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,88 § 1 (1) 27 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 28 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 29 Populus alba Silber-Pappel 3,14 § 1 (1) 30 Acer platanoides Spitz-Ahorn 2,82 § 1 (1) 31 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 32 Ailanthus altissima Götterbaum 2,51 § 1 (1) 33 Robinia pseudoacaia Robinie 1,88 § 1 (1) 34 Cedrus atlantica 'Glauca' Blaue Atlas-Zeder 1,88 § 1 (1) 35 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 36 Acer platanoides Spitz-Ahorn 1,40 § 1 (1) 37 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 38 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 39 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,63 § 1 (3) 40 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 41 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 42 Juglans regia Echte Walnuss 0,80 § 1 (1) 43 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 44 Acer pseudoplatanaus Berg-Ahorn 1,25 § 1 (1) 45 Acer platanoides Spitz-Ahorn 1,57 § 1 (1) 46 Acer pseudoplatanaus Berg-Ahorn 1,88 § 1 (1) 47 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 48 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 59 - Nr. wissenschaftlicher Name deutscher Name StU (m) Schutz gemäß Baumschutzsatzung 49 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) 50 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,67 § 1 (1) 51 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 52 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 § 1 (1) 53 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) 54 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,63 § 1 (3) 55 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,63 § 1 (3) 56 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,14 § 1 (1) 57 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,88 § 1 (1) 58 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,25 § 1 (1) 59 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) 60 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 61 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,14 § 1 (1) 62 Juglans regia Echte Walnuss 1,57 § 1 (1) 63 Juglans regia Echte Walnuss 1,57 § 1 (1) 64 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,20 § 1 (1) 65 Acer pseudoplatanaus Berg-Ahorn 1,57 § 1 (1) 66 Taxus baccata Gemeine Eibe 3,14 § 1 (2) 67 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,14 § 1 (1) 68 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,46 § 1 (1) 69 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,14 § 1 (1) 70 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,83 § 1 (1) 71 Taxus baccata Gemeine Eibe 4x 0,6 § 1 (2) 72 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) 73 Taxus baccata Gemeine Eibe 3x 0,6 § 1 (2) 74 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 3,46 § 1 (1) 75 Carpinus betulus Hainbuche 1,26 § 1 (1) 76 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,83 § 1 (1) 77 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,83 § 1 (1) 78 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,2 § 1 (1) 79 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 80 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,83 § 1 (1) 81 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,51 § 1 (1) 82 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 2,2 § 1 (1) 83 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 84 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 § 1 (1) 85 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 86 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,79 § 1 (3) 87 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 0,63 § 1 (3) 88 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,1 § 1 (1) 89 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,63 § 1 (3) 90 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,07 § 1 (1) 91 Quercus robur Stieleiche 1,25 § 1 (1) 92 Quercus robur Stieleiche 0,25 § 1 (3) 93 Quercus robur Stieleiche 1,25 § 1 (1) 94 Picea rubens Rotfichte 0,8 § 1 (1) 95 Picea rubens Rotfichte 0,8 § 1 (1) 96 Betula pendula Sandbirke 1,5 § 1 (1) 97 Betula pendula Sandbirke 1,5 § 1 (1) 98 Acer campestre Feld-Ahorn 2 x 0,85 § 1 (1) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 60 - Nr. wissenschaftlicher Name deutscher Name StU (m) Schutz gemäß Baumschutzsatzung 99 Betula pendula Sandbirke 1,22 § 1 (1) 100 Picea rubens Rotfichte 0,7 § 1 (3) 101 Betula pendula Sandbirke 1,72 § 1 (1) 102 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 103 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 104 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 105 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 106 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 107 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 108 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 109 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 110 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 111 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 112 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 113 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,4 § 1 (3) 114 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1 § 1 (1) 115 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1 § 1 (1) 116 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,82 § 1 (1) 117 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,9 § 1 (1) 118 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,7 § 1 (3) 119 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,64 § 1 (3) 120 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,9 § 1 (1) 121 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,75 § 1 (3) 122 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,68 § 1 (3) 123 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,65 § 1 (3) 124 Quercus robur Stieleiche 1,30 § 1 (1) 125 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,60 § 1 (3) 126 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,60 § 1 (3) 127 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,60 § 1 (3) 128 Acer platanoides Spitz-Ahorn 0,45 § 1 (3) 129 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 0,84 / 1,20 / 0,96 § 1 (1) 130 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 1,20 / 1,14 / 0,96 § 1 (1) 131 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,36 - 132 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,48 § 1 (3) 133 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 134 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 135 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 136 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 137 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 138 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,42 § 1 (3) 139 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,75 § 1 (3) 140 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,7 § 1 (3) 141 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,58 § 1 (3) 142 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,5 § 1 (3) 143 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,7 § 1 (3) 144 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,68 § 1 (3) 145 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,6 § 1 (3) 146 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,6 § 1 (3) 147 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,6 § 1 (3) 148 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,1 § 1 (1) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 61 - Nr. wissenschaftlicher Name deutscher Name StU (m) Schutz gemäß Baumschutzsatzung 149 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,95 § 1 (1) 150 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,05 § 1 (1) 151 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,1 § 1 (1) 152 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,94 § 1 (1) 153 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 § 1 (1) 154 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,63 § 1 (3) 155 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,57 § 1 (1) 156 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,26 § 1 (1) 157 Acer platanoides Spitz-Ahorn 1,2 § 1 (1) 158 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 0,63 § 1 (3) 159 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,5 § 1 (1) 160 Acer platanoides Spitz-Ahorn 1,2 § 1 (1) 161 Acer campestre Feld-Ahorn 1,2 § 1 (1) 162 Acer campestre Feld-Ahorn 1,2 § 1 (1) 163 Acer campestre Feld-Ahorn 2 § 1 (1) 164 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,5 § 1 (1) 165 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 166 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 167 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 168 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 169 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 170 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 171 Liquidambar styraciflua Amerikanischer Amberbaum 0,6 § 1 (3) 172 Acer campestre Feld-Ahorn 2x 0,85 § 1 (1) 173 Acer campestre Feld-Ahorn 0,9 / 1,5 § 1 (1) 174 Acer campestre Feld-Ahorn 4x 0,4 - 175 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,85 § 1 (1) 176 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,4 § 1 (1) 177 Platanus x hybrida Gewöhnliche Platane 1,5 § 1 (1) 178 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,5 § 1 (3) 179 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,5 § 1 (3) 180 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,5 § 1 (3) 181 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,35 - 182 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,35 - 183 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,72 § 1 (3) 184 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0,3 - 185 Carpinus betulus Hainbuche 0,80 § 1 (1) 186 Carpinus betulus Hainbuche 0,70 § 1 (3) 187 Carpinus betulus Hainbuche 0,70 § 1 (3) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 62 - Tabelle: Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf (Gesamtbilanz) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 63 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe Oststadt – Anlage 1 - Seite 64 -
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RS ca. 111,17 Landgraben vorh. Spielfeld zzgl. 2m Sicherheitraum ÜBERSICHTSPLAN: 1 2 Ausbaubreite der Zu- und Abfahrt in einer Breite von 3,50m möglich Einschränkung:kein Begegnungsverkehr möglich südl. Durlacher Allee: IKEA Einrichtungshaus Karlsruhe Ausbaubreite Rad-/Fußweg je nach Variante entweder in einer Breite von je 2,50m oder 2,10m. Fuß- und Radweg südliche Durlacher Allee 4-spurig Zuwegung Frankonia vorh. Rad- u. Fußweg Ausbau Haltestelle Ringtennis mögliche Ausbauvarianten Durlacher Allee Gebäude gepl. Grundstücksgrenze IKEA Landgraben PLANER: P L A N U N G S G R U P P ES K R I B B E - J A N S E N G m b HFAX: 0251-327100 TEL: 0251-14335-0GILDENSTRASSE 2s 48157 MÜNSTERE-MAIL: SKRIBBE.JANSEN@PGSJ.DE INDEX: DATUM: ÄNDERUNG: GEZ.: Karlsruhe Oststadt 65719 HOFHEIM-WALLAUIKEA VERWALTUNGS - GMBH AM WANDERSMANN 2-4 PROJEKT: "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" Vorhaben - und Erschließungsplan Systemschnitt Anlage 2.3 FAX 06122-585-7115TELEFON 06122-585-1000 BAUHERR:BEARBEITET/GEZEICHNET: DATUM ERSTERSTELLUNG: MASSTAB: 1.Juni 2016 1 : - Rösing 2.3 ZEICHNUNGS-NR.: Durlacher Allee
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BSK 12 mit Fundament 1,58 0,50 15 30 20 30 30 Schrammbord Fahrbahn 2,23 Spritzschutzwand BSK 12 mit Fundament Schrammbord Fahrbahn +34cm/+55cm ü. SO +34cm/+55cm ü. SO 1,58 0,50 2,23 30 20 30 30 15 Spritzschutzwand 3,05 2,5% 2,5% 1xDN 110 1xDN 110 Formstein 10/40 Formstein 10/40 0,06 0,06 3,00 (2,84*) 3,00 (2,84*) *Nettobahnsteigbreite *Nettobahnsteigbreite Leerrohre 9xDN 110 durchgängige Hauptleitung Leerrohre 6xDN 110 für Haltestellen- ausstattung 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% Quellnachweis: Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Musterhaltestelle BOStrab, Querschnitte und Details, Anlage 2.1, M 1:50, Mai 2014 PLANER: P L A N U N G S G R U P P ES K R I B B E - J A N S E N G m b HFAX: 0251-327100 TEL: 0251-14335-0GILDENSTRASSE 2s 48157 MÜNSTERE-MAIL: SKRIBBE.JANSEN@PGSJ.DE INDEX: DATUM: ÄNDERUNG: GEZ.: Karlsruhe Oststadt 65719 HOFHEIM-WALLAUIKEA VERWALTUNGS - GMBH AM WANDERSMANN 2-4 PROJEKT: "Einrichtungskaufhaus Am Weinweg" Vorhaben - und Erschließungsplan Systemschnitt Musterhaltestelle Anlage 2.4 FAX 06122-585-7115TELEFON 06122-585-1000 BAUHERR:BEARBEITET/GEZEICHNET: DATUM ERSTERSTELLUNG: MASSTAB: 1.Juni 2016 1 : 100 Rösing 2.4 ZEICHNUNGS-NR.:
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Strom- kasten -X©T Stromkasten Ust FD 6553 L 560 Ostring Gehweg Radweg Gehweg Radweg Radfahrstreifen Gehweg Radfahrstreifen Gehweg Radfahrstreifen Geh-/ Radweg Radius r=30m Zugang Ikea 24 27 48 49 50 52 55 57 59 62 41 45 46 53 60 5 6 19 22 23 26 25 20 8 7 4 61 5854 42 63 56 51 47 44 43 21 40 28 9 35 36 37 10 14 17 29 34 12 15 30 32 38 39 11 13 16 33 Mast umsetzen gepl. Fahr- 4,50 4,50 2,50 Grenze Ausfahrt Auf- und Abfahrtsrampe Einfahrt Anlieferung B&R 20 Stpl. )DKUUlGHU Mitarbeiter +EnBW Fahnen- burg )DKUUlGHU (80) (120) (70) )DKUUlGHU im nicht verschatteten Bereich Gabionenwand, l = ca. 27m -1,30m +-0m $QOLHIHUXQJ.FKH UFNZlUWVIDKUHQG TROCKENBIOTOP )h5(,'(&+6( TROCKENBIOTOP )h5(,'(&+6( Ausfahrt -Mitarbeiter- Fahnen Fahnen real Fahnen Medien Medien NA Staplerrampe 8% Rampenbauwerk Ein-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt )OOK|KHP OKFF+0.00 Anlieferung Gastronomie Vordach Ein-/ Ausgangsbereich EingangAusgang Eingang Personal/ MA EnBW Vordach Anlieferung Vordach Transportdienst Vordach Recycling OKT ca.-1.25 Anlieferhof OKFF+0.00 6WW]ZDQG$QOLHIHUKRI Erdleitungen Sprinkler/ Wasser 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AAAA BBBB CCCC DDDD EEEE FFFF GGGG HHHH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 IIII B-B B-B C-C C-C A-AA-A CARD BOARD Goods flow Goods flow Goods flow Goods flow Customer flow Customer flow Goods flow Trolley flow Trolley flow Trolley flow Fire curtain Fire curtain Fire curtain Fire curtain E.E. E.E. E.E. Vertical Automated Storage Solution BUILDING TABLE REPACKING TABLE REPACKING MACHINE FURNITURE TO BE ASSEMBLED FURNITURE BACK TO STOCK BUILDING TABLE TROLLEYS Extra wide aisle including space for front liner Rapid door free width 3.1m free height 3.2m For palletisation / storage of slavepallets / storage of plant trolleys / safety strapping / damage reporting / temporary deep stacking Rapid door width 3.1m free height 3,8m when 6.5 pallet Conveyer National flags IKEA flags Podium Bahndamm *HUZLJVWUDH Weinweg Deckenkante 1.OGDeckenkante 1.OG NA NA (.:)|UGHUDQODJH NA NA NA NA NA NA NA NA NA NANA NA NA NA NANA NA NA NA NA NA NA Pð 310 Anlieferung Goods receiving area Pð 315 TRH 14 E.E.Stair Pð 590j A10 Lift Pð 320 :)%UR Goods office Pð 323 Fahrerr. Truck driver Pð 339 WC-F. Toilet Pð 329 Pumi Jani Pð 337a WC Toilet Pð 337b WC Toilet Pð 360 Stapler Fork-lift Pð 521 MS-Raum Main switch gear Pð 512 FernW District heating Pð 510 Sprinklerzentrale Sprinkler room Pð 511a Sprinklertank Sprinkler tank Pð 511c )HXHUO|VFKWDQN Sprinkler tank Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 529 UV Power Pð 526 UV Power Pð 423c Schleuse Security airlock Pð 423a Kassen Abrechn. Cash counting Pð 113 Einkaufswagen Trolley Pð 790g A7 Lift Pð 590c A3 Lift Pð 001 Eingang Luftsch. Entrance airlock Pð 080 Eingang Entrance Pð 272b 7LHINKO]HOOH Freezer Pð 291 Lager Storage Pð 281 Anlieferung IF Receving Pð 590n A14 Lift Pð 260a Abfall Garbage Pð 290 Schwedenshop SFM Pð 295 Bistro Produktion Produktion Pð 292 Bistro Vorbereitung Preparation Pð 293 Bistro Ausgabe Serving Pð 294 Bistro Stehbereich Standing area Pð 081 Ausgangshalle Exit hall Pð 115 Kassenzone Check-outs Pð 111 Kassenmarkt Check-out sales area Pð 120 SB-Halle Self-serve furniture area Pð 407 %UR Office Pð 407a Deeskalation Resolution Pð 353 :DUHQUFNODXI Back to stock Pð 352 Entscheidungsraum Decision room Pð 112 Fundgrube As-Is Pð 355 Wiederaufbereitung Recovery Pð 083 Kundenservice Bereich Customer service area Pð 600 Transportservice Home delivery Pð 341 Einkaufsw. Trolley Pð 300 Warenlager Warehouse Pð 590o A15 Lift Pð 480 Mitarbeiter Eingang Co-Worker entrance Pð 370 Abfallverwertung Recycling Pð 296 Post-Mix CO2 Pð 591j AMR Lift machine Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 13 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 2 E.E.Stair Pð 790 TRH 3 E.E.Stair Pð 790 TRH 4 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 6 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 8 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 817a A1 Lift Pð 818b A2 Lift Pð 790d A4 Lift Pð 790e A5 Lift Pð 790f A6 Lift Pð 790h A8 Lift Pð 790i A9 Lift Pð 790k A11 Lift Pð 790l A12 Lift Pð 000 Fahrrad Bicycles Pð 790m A13 Lift Pð 474 Pumi Janitor Pð 047a WR-D Vestibule Pð 046 WC-B Toilet disabled Pð 044 WC-D Toilet Pð 045 WC-H Toilet Pð 511a Sprinklertank Sprinkler tank Pð 506 HAR Gas meter/ Water supply Pð 120a SB-Halle Eingang Self-serve furniture area Pð 000 Fahrrad Bicycles Pð 529 UV Power Pð 525a UV-Sprinkler Sprinkler distribution Pð 529 UV Power Pð 312 Conveyer Conveyer area Pð 312 Conveyer Conveyer area BGF: Pð BGF: Pð Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 820 UV Power BGF: Pð BGF: Pð Lift I Lift II Abwurfschacht Kartonagen in Container Pð 312a Conveyer Lift Conveyer lifts Pð 529 UV Power 20m100 5 Pð 524 Dieseltank NEA Fuel em. generator 6.000 l NA DD Sprinkler Pð 540 FW-Raum Fire protection OKT-0.02 OKT-0.02 OKT-1.375 OKT-1.75 OKT-1.60 OKT-1.60 OKFF+0.00 4.084.08 OKT-1.55 4.68 5 Fluchttunnelausgang (nur bei Variante B, dann RW-Speicheranordnung anpassen) OKT-1.55 Regenwasserspeicher UG Pñ )OOK|KHPOLFKWH5DXPK|KHP OK Sohle -3,10m 5HYLVLRQV|IIQXQJ 60x60cm Technik UG Pð NA /lQJH[%UHLWH 1.600 x 900 Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R
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Luftraum Luftraum 1.23 Rampenbauwerk Ein-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt Luftraum OKFF+5.86 OKFF+8.79 Fluchttunnel 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AAAA BBBB CCCC DDDD EEEE FFFF GGGG HHHH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 IIII A-AA-A B-B B-B C-C C-C Podium Podium Pð 500 +HL].lOWH]HQWUDOH Heating/ cooling Pð 525 UV Power Pð 520a Trafo Transf. Pð 520b Trafo Transf. Pð 523 NEA Generator Pð 520c Trafo Transf. Pð 525b 89+HL]XQJ.lOWH Heating/cooling distribution Pð 580 Flur Corr. Pð 580 Flur Corr. NETZERSATZAGGREGAT Tank 1000L Abluft Zuluft Pð 301 Warenlager Storage optional: OKFF+3.90 5 OKFF+7.81 5 OKFF+5.86 OKFF+8.79 Fluchttunnel Luftraum Abwurfschacht Kartonagen NA NA NA NA NA NA NA Luftraum alt.: Hochlager (offen zum Warenlager) RLT- Schacht RLT- Schacht Pð 551 Hausmeister Maintenance Pð 350 Preisauszeichnung P-Tag Pð 453 Lager Com-In Storage Pð 508 WWB Hot water Pð 455 Werkstatt Carpentry Pð 315 TRH 14 E.E.Stair Pð 080 Podium Podium Pð 590n A14 Lift Pð 590o A15 Lift Pð 480 Mitarbeiter Eingang Co-Worker entrance Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 13 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 6 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 8 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 790k A11 Lift Pð 790l A12 Lift Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 790 TRH 10 E.E.Stair Pð 080 Podium Podium Pð 509 Osmose Treatment Pð 590p A16 Lift Pð 491 TRH Satair Pð 120a Podium Podium Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor BGF: Pð OKFF+5.86 Lift I Lift II Fahrsteige MaHa - SB-Halle 20m100 5 Pð 563 MS-Raum PMCT Pð 560 BOS Em.Services Pð 562 SiBel Em.Lighting Pð 561 Batterie Battery room Pð 522b HVAV Low Voltage Pð 522a HVSV Low Voltage Pð 525c $EZDVVHUZlUPHWDXVFKHU Waste water heat exchanger DD Abgas NEA Sprinkler 3.40 5 Schacht ELT Pð 422a VR.Server Server room Pð 422 Serverraum Server room RLT- Schacht Podesttiefe mind. 2,50m i.Li. gem. ASR Podesttiefe mind. 2,50m i.Li. gem. ASR /lQJH[%UHLWH 1.600 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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RampenbauwerkEin-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt OKFF+11.72 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AAAA BBBB CCCC DDDD EEEE FFFF GGGG HHHH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 IIII B-B B-B C-C C-C A-AA-A Goods flow Goods flow Goods flow Fire curtain Goods flow ATM Goods flow Goods flow Goods flow Trolley flow Goods flow Family trolley Family trolley Fire curtain VITALITY AREA VITALITY AREA Short cut Short cut Short cut VITALITY AREA VITALITY AREA Yellow bags Strollers CALM AREA ACTIVE AREA Short cut Short cut Short cut Podium Pð 110 Markthalle Market hall Pð 137a WR-D/H Vestibule Pð 110a Ausgang Markthalle Market hall exit Pð 110b Einkaufswagen Trolley Pð 023 Smaland Smaland Pð 038 WC-S Toilet Pð 038 WC-S Toilet Pð 022 Kinder Video Children Video Pð 039 Flur Lobby Pð 033 WC-F Toilet Family Pð 036 WC-B Toilet disabled Pð 031 Wickelr. Baby care Pð 034a/035a WR-D/H Vestibule Pð 034 WC-D Toilet Pð 035 WC-H Toilet Pð 382 Lager Storage Pð 477 Pumi Janitor Pð 135 WC-H Toilet Pð 134 WC-D Toilet Pð 136 WC-B Toilet Pð 100 0|EHODXVWHOOXQJ Showroom Pð 481 Flur Corr. Pð 313 Verkaufssteuerung Sales streering Pð 350 Preisauszeichnung P-Tag Pð 100a 0|EHODXVWHOOXQJ(LQJDQJ Showroom Entrance Pð 206 Eingang Restaurant Restaurant entrance Pð 200 Restaurant Restaurant Pð 240 Umkleide Lockers Pð 252 .FKHQ%UR Office Pð 275b Lager Storage Pð 280 Flur Corr. Pð 201 Ausgabe Serving area Pð 250 .FKH3URGXNWLRQ Production Pð 255 6SONFKH Dishwash Pð 257 7RSI6SONFKH Pot wash Pð 270a .KO]HOOH Refrigerator Pð 270b .KO]HOOH Refrigerator Pð 275a Lager Storage Pð 274 *HWUlQNH/DJHU Beverage Pð 204 Pumi Jani Pð 590p A16 Lift Pð 284 Anlieferung IF Unpacking Pð 473 Lager Storage equipment Pð 272a 7LHINKO]HOOH Freezer Pð 473a Lager Storage Pð 234c/235c WR-D/H Vestibule Pð 235 WC-H Toilet Pð 234 WC-D Toilet Pð 231 Wickelraum Baby care Pð 236 WC-B Toilet desabled Pð 203 Flur Corr. NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA NA Pð 315 TRH 14 E.E.Stair Pð 590j A10 Lift Pð 526 UV Power Pð 526 UV Power Pð 790g A7 Lift Pð 590c A3 Lift Pð 080 Eingang Entrance Pð 590n A14 Lift Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 13 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 2 E.E.Stair Pð 790 TRH 3 E.E.Stair Pð 790 TRH 4 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 6 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 8 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 817a A1 Lift Pð 818b A2 Lift Pð 790d A4 Lift Pð 790e A5 Lift Pð 790f A6 Lift Pð 790h A8 Lift Pð 790i A9 Lift Pð 790k A11 Lift Pð 790l A12 Lift Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor NA NA NA NA Pð 312 Conveyer Conveyer area Pð 526 UV Power Pð 526 UV Power Pð 790 TRH 10 E.E.Stair Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 819 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 820 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 360 Stapler Fork-lift Pð 110a Eingang Markthalle Market hall entrance Pð 370 Abfallverwertung Recycling Pð 139 Flur Lobby Pð 010 Pumi Janitor Pð 202 Espresso Bar Espresso bar Pð 278 Lager Storage Pð 279 Lager Storage Pð 491 TRH Satair BGF: Pð Abwurfschacht Kartonagen 6LW]SOlW]H 6DQLWlU NA T30 mit Offenhaltung Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor 20m100 5 Sprinkler Entrauchung Entrauchung Abgas NEA TGA- Schacht Schacht ELT Pð 527 UV Power RLT- Schacht RLT- Schacht Position ELT-UV lQGHUQ Schacht ELT /lQJH[%UHLWH 1.600 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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RampenbauwerkEin-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt OKFF+16.69 Ein-/ Ausgang 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AA BB CC DD EE FF GG HH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 II B-B B-B C-C C-C A-AA-A Pð 370 Abfallverwertung Recycling Pð 800 Parken 1 41 82 82 13 11 22 21 26 4 3 775 8 2 16 4 Podium Podium 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ'HFNHQ|IIQXQJ NA NA NA NA NA NA NA RLT- Schacht TGA- Schacht NA NA Abwurfschacht Kartonagen Feuerschutzvorhang NA Pð 340 :DUHQEHUJDEH Holding Pð 083 Kundenservice Bereich Customer service area Pð 790k A11 Lift Pð 790l A12 Lift Pð 046 WC-B Toilet disabled Pð 529 UV Power Pð 590j A10 Lift Pð 529 UV Power Pð 590c A3 Lift Pð 005 Luftschleuse Airlock Pð 082 Eingang Entrance Pð 590o A15 Lift Pð 480 Mitarbeiter Eingang Co-Worker entrance Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 3 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 817a A1 Lift Pð 818b A2 Lift Pð 790d A4 Lift Pð 790e A5 Lift Pð 790f A6 Lift Pð 790i A9 Lift Pð 790m A13 Lift Pð 529 UV Power Pð 552a Entrauchungszentrale 1 smoke ventilation Pð 342 Click and Collect Holding Click and Collect Holding Pð 260e Luftschleuse Airlock Pð 049 Flur Lobby Pð 043 WC-F Toilet Family BGF: Pð Pð 084 Ausgang Exit Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor 20m100 5 Pð 843 UV Power RLT- Schacht Pð 552b Entrauchungszentrale 2 smoke ventilation Pð 529 UV Power DD FD DD+FD 7LVFKNKOHU1($ (2,5to) Pð 525d UV Sprinkler P Sprinkler distribution Stauraum FT 2,00x 3,00m /lQJH[%UHLWH 1.300 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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Rampenbauwerk Ein-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AA BB CC DD EE FF GG HH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 II B-B B-B C-C C-C A-AA-A 37 70 82 17 17 37 38 10 22 10 5 38 4 18 18 Podium 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ NA NA Feuerschutzvorhang NA OKFF+20.62 Ein-/ Ausgang NA NA NA NA NA Luftraum NA RLT- Schacht RLT- Schacht Abluft Abwurfschacht Kartonagen OKFF+21.24 'HFNHQ|IIQXQJ BGF: Pð Pð 370 Abfallverwertung Recycling Pð 529 UV Power Pð 590j A10 Lift Pð 529 UV Power Pð 590c A3 Lift Pð 005 Luftschleuse Airlock Pð 082 Eingang Entrance Pð 590o A15 Lift Pð 480 Mitarbeiter Eingang Co-Worker entrance Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 3 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 817a A1 Lift Pð 818b A2 Lift Pð 790d A4 Lift Pð 790e A5 Lift Pð 790f A6 Lift Pð 790i A9 Lift Pð 790m A13 Lift Pð 529 UV Power Pð 529 UV Power Pð 084 Ausgang Exit Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 591k AMR Lift machine Pð 800 Parken 2 Pð 591l AMR Lift machine 20m 100 5 TGA- Schacht RLT- Schacht Zuluft Pð 529 UV Power Entrauchung 2 Entrauchung 1 /lQJH[%UHLWH 1.300 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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Rampenbauwerk Ein-/ Ausfahrt Rampe Ausfahrt Ein-/ Ausgang 8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AA BB CC DD EE FF GG HH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 II B-B B-B C-C C-C A-AA-A 140 Co-worker Parking 17 15 37 38 10 22 10 13 38 4 18 26 26 18 Podium 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ'HFNHQ|IIQXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ NA NA Feuerschutzvorhang NA OKFF+23.65 NA NA NA NA NA Luftraum NA Abwurfschacht Kartonagen Aufsicht AMR OK ca.+24.50 BGF: Pð Pð 370 Abfallverwertung Recycling Pð 529 UV Power Pð 590j A10 Lift Pð 529 UV Power Pð 590c A3 Lift Pð 005 Luftschleuse Airlock Pð 082 Eingang Entrance Pð 590o A15 Lift Pð 480 Mitarbeiter Eingang Co-Worker entrance Pð 790 TRH 11 E.E.Stair Pð 790 TRH 12 E.E.Stair Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 3 E.E.Stair Pð 790 TRH 5 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 790 TRH 9 E.E.Stair Pð 817a A1 Lift Pð 818b A2 Lift Pð 790d A4 Lift Pð 790e A5 Lift Pð 790f A6 Lift Pð 790i A9 Lift Pð 790m A13 Lift Pð 529 UV Power Pð 529 UV Power Pð 084 Ausgang Exit Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 800 Parken 3 20m100 5 TGA- Schacht Entrauchung 2 Entrauchung 1 Pð 529 UV Power RLT- Schacht Abluft RLT- Schacht Zuluft Abgas NEA /lQJH[%UHLWH 1.300 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 11 11 22 22 33 33 44 44 55 55 66 66 77 77 88 88 99 99 1010 1010 1111 1111 1212 1212 1313 1313 1414 1414 1515 1515 1616 1616 1717 1717 1818 1818 1919 1919 2020 2020 AAAA BBBB CCCC DDDD EEEE FFFF GGGG HHHH 7.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 16.00 IIII B-B B-B C-C C-C A-AA-A Sprinklerzentrale OK Attika ca. +7.50m umlfd. Kiesstreifen H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJ FDPð H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJ FDPð Rampe Ein-/Ausfahrt PLWhEHUGDFKXQJ RKQH%HJUQXQJ Rampe Ausfahrt PLWhEHUGDFKXQJ RKQH%HJUQXQJ OK+27.00Attika OK+7.50Attika OK+27.00Attika OK+27.00Attika OK+27.00Attika OK+27.00Attika OK+27.00Attika OK+27.00Attika OK+5.00Vordach OK+5.00VordachOK+5.00Vordach umlfd. Kiesstreifen umlfd. Kiesstreifen umlfd. Kiesstreifen umlfd. Kiesstreifen Hochpunkt Dachausstieg Hochpunkt Hochpunkt Tiefpunkt Tiefpunkt Tiefpunkt Tiefpunkt Hochpunkt OK +5.00 Vordach Anlieferhof *UXQGVWFNVJUHQ]H,.($ OK-1.20Anlieferhof OKT+0.00 P11 Abluft OK +31.50 Attika OK+31.50Attika OK+31.50Attika OK+31.50Attika OK+27.00AttikaOK+27.00Attika +28.15 +28.15 +28.15 OK+31.50Attika 'HFNHQ|IIQXQJ'HFNHQ|IIQXQJ'HFNHQ|IIQXQJ 'HFNHQ|IIQXQJ +28.15 IKEA Wordmark IKEA Wordmark umlfd. Kiesstreifen NA RLT I RLT II 5/7.FKH .lOWH +27.50 7*$*HUlWHEKQH OK+27.00Attika OK+27.00AttikaOK+27.00Attika Pð 591a/b/c AMR Lift machine Pð 790 TRH 1 E.E.Stair Pð 790 TRH 7 E.E.Stair Pð 792 Fluchttunnel E.E.Corridor Pð 591d/e/f AMR Lift machine Pð 591o AMR Lift machine Pð 591m AMR Lift machine Pð 591i AMR Lift machine Pð 591j AMR Lift machine BGF: Pð 20m100 5 2.0045.002.00 'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ*DUDJH'HFNHQ|IIQXQJ%HOIWXQJ*DUDJH Zuluft Schacht TGA 5.00 2.00 8.00 4.12 2.00 5.00 2.00 3.50 2.00 5.00 5.002.7319.00 2.27 5.00 2.525.234.50 2.002.502.002.502.002.502.00 NA NA .lOWH.lOWH Abgasrohr NEA Entrauchung 2 Entrauchung 1 OK+31.50Attika OK+31.50Attika *UXQGVWFNVJUHQ]H,.($ /lQJH[%UHLWH 1.600 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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8.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.008.00 1.25 +20.62HP+20.62HP +23.65HP+23.65HP 3.80 +5.86+5.86 9.55 1.10 112233445566778899 1010 1111121213131414151516161717181819192020 -1.20-1.20 +32.25Attika+32.25Attika Conveyer Conveyer )DKUVWHLJH von MaHa in SB-Halle 9.55 27.00 4.97 5.86 5.86 10.67 1.05 3.00 50 90 57 8.50 3.50 -1.30-1.30 +7.50Attika+7.50Attika 5.25 1.40 30 55 +16.69HP+16.69HP Erdleitungen Sprinkler/ Wasser 2.61 25 8.54 Warenanlieferung H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJEHU3 *HIlOOH *UXQGVWFNVJUHQ]H SCHNITT A-A Technik i.Li. Warenlager Markthalle Parkebene 1 Parkebene 2 Parkebene 3 0|EHODXVVWHOOXQJ SB-Halle *HUlWHEKQH (Tragwerk F90) RLT- Schacht Zu-/Abluftanlagen HGW +113,50m Fassade Parkebenen + Rampenbauwerke PLQGJH|IIQHW (offene Garage) Fassade Parkebenen + Rampenbauwerke PLQGJH|IIQHW (offene Garage) P11 offene Garage RLT Regalierung 6,5 Paletten Sprinklertanks )OOK|KHP *UXQGVWFNVJUHQ]H H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJ UK Beleuchtung i.Li. Rampenbauwerk +28.75$XI]XJVEHUIDKUW+28.75$XI]XJVEHUIDKUW +27.00Attika+27.00Attika+27.00Attika+27.00Attika Bahndamm Fluchttunnel Sprinklerzentrale Anlieferhof Stahlkonstruktion, F30 7.0016.0016.0016.0016.0016.0016.0016.00 AABBCCDDEEFFGGHHII *UXQGVWFNVJUHQ]H HGW +113,50m *UXQGVWFNVJUHQ]H RLTAMR Fassade Parkebenen + Rampenbauwerke PLQGJH|IIQHW (offene Garage) SCHNITT B-B SB-Halle Regalierung 6,5 Paletten Warenlager 9.55 UK Beleuchtung +32.25Attika+32.25Attika Markthalle offene Garage SB-Halle Restaurant Ausgang Personal 3.50 *HUlWHEKQH (Tragwerk F90) H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJEHU3 +27.00Attika+27.00Attika FluchttunnelFluchttunnel 3.50 3.003.00 Parkebene 1 Parkebene 2 Parkebene 3 *HUZLJVWUDH Durlacher Allee Vordach 4.50 2.61 32 2.61 Kassenzone 3.00 Stahlkonstruktion, F30 *HOlQGHYHUODXI%HVWDQG *HOlQGHYHUODXI%HVWDQG 6WW]ZDQG 7.0016.0016.0016.0016.0016.0016.0016.00 AABBCCDDEEFFGGHHII *UXQGVWFNVJUHQ]H HGW +113,50m *UXQGVWFNVJUHQ]H Fassade Parkebenen + Rampenbauwerke PLQGJH|IIQHW (offene Garage) SCHNITT C-C SB-Halle Regalierung 6,5 Paletten 9.55 UK Beleuchtung %HOIWXQJV|IIQXQJ Parkgeschosse 0|EHODXVVWHOOXQJ offene Garage Restaurant Ausgang Personal Kassenzone H[WHQVLYH'DFKEHJUQXQJEHU3 +27.00Attika+27.00Attika 3.50 3.00 3.003.00 Parkebene 1 Parkebene 2 Parkebene 3 *HUZLJVWUDHDurlacher Allee Vordach Ein-/Ausgang 4.50 5.54 3.00 Fassade Parkebenen + Rampenbauwerke PLQGJH|IIQHW (offene Garage) 10.90 7.95 Stahlkonstruktion, F30 /lQJH[%UHLWH 1.600 x 800 nps tchoban voss Hamburg Berlin Dresden Architektur und Stldtebau nps tchoban voss GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Architekten BDA: S. Tchoban / E. Voss Ulmenstrae 40 22299 Hamburg 040/480618-0 R Markthalle SB-Halle Warenlager Warenanlieferung .DVVHQPDUNW.DVVHQEUR Kassenzone Ausgangsbereich %UR3HUVRQDOEHUHLFK Haustechnik 7UHSSHQKlXVHU5HWWXQJVZHJH Parken IKEA Restaurant & Cafe 0|EHODXVVWHOOXQJ Eingangsbereich Kundenwege Kundenwege Warentransport Einkaufswagen Mitarbeiter EG 1OG 2OG P P P Nutzungsbereiche Einrichtungshaus
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0392 Verantwortlich: Dez.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Einrichtungskauf- haus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.07.2016 5 x zugestimmt Beschlussantrag Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut Seite 15). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 3,6 Mio € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Kosten werden in die Haushaltsplanungen der kommenden Haushaltsjahre eingestellt. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Wirtschaft und Arbeit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Der Anlass und das Ziel für die Planung ist die Errichtung eines großflächigen Einzel- handelsvorhabens in Gestalt eines IKEA-Einrichtungskaufhauses auf dem etwa 3 ha großen Grundstück an der Durlacher Allee im Bereich der Karlsruher Oststadt. Das Bau- grundstück liegt zwischen der Gerwigstraße, dem Weinweg, der Durlacher Allee und der Bahntrasse im Osten. Der Vorhabenträger, die IKEA Verwaltungs-GmbH, beabsichtigt ein Einrichtungskauf- haus mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 25.500 m² zu errichten, davon entfallen 3.450 m² Verkaufsfläche auf zentrenrelevante sonstige Sortimente. Auf der Basis des derzeit geltenden Planungsrechts ist das Vorhaben nicht realisierbar, deshalb ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur Wahrung stadtgestalterischer Aspekte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be- bauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB erforderlich. Aufgrund seiner Größe und der damit verbundenen Auswirkungen ist das Vorhaben raumbedeutsam. Dies erforderte die Änderung des Regionalplans, die von der Regional- versammlung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein am 22. Juli 2015 als 9. Ände- rung beschlossen wurde. Die Änderung wurde am 23. Oktober 2015 durch das Ministe- rium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg genehmigt. Aufgrund der Änderung des Regionalplans wird das Plangebiet gemeinsam mit dem vorhandenen Bestandsobjekt „XXXL Mann Mobila“ als „Vorranggebiet Einrichtungs- kaufhaus“ und somit als integrierte Lage dargestellt, dem das geplante Vorhaben ent- spricht. Mit der Änderung des Regionalplans ist sichergestellt, dass das Vorhaben dem Integrationsgebot, dem Konzentrationsgebot und dem Konkurrenzgebot entspricht. Das Vorhaben verstößt auch nicht gegen das Beeinträchtigungsverbot, da die Stadt Karlsruhe ein sog. Oberzentrum ist und etwa 70 % des erwarteten Umsatzes durch Kunden aus der Region Mittlerer Oberrhein erzielt werden. Fachgutachterlich wurde belegt, dass die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne der Stadt Karlsruhe und anderer betroffener zentraler Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölke- rung nicht beeinträchtigt werden. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes hat der Nachbarschaftsverband Karlsruhe den FNP 2010 durch Beschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe vom 12. Oktober 2015 geändert. Infolge der Einzeländerung K.372- „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“ stellt der Flächennutzungsplan eine „Sonderbau- fläche“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtungskaufhaus (mit nicht-zentrenrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten mit einer maximalen Verkaufsfläche von 25.500 m²)“ dar. Die Planung ist deshalb aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die bisher im zukünftigen Plangebiet geltenden Bebauungspläne Nr. 812 „Gerwigstraße, 3. Änderung“ (Parkhaus), Nr. 286 „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstraße“ sowie Nr. 669 „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstraße - 2. Änderung (ehemalige Milch- zentrale)“ werden, soweit sie durch die vorliegende Planung tangiert werden, aufgeho- ben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bestandsaufnahme Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht aus zwei Teilen und umfasst eine Gesamtfläche von etwa 5,8 ha. Neben dem eigentlichen Vorhabengrundstück, mit einer Größe von etwa 3 ha, erfasst der Geltungsbereich die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen in der Gerwigstraße, im Weinweg, der Dur- lacher Allee sowie auf dem Ostring, wo eine zusätzliche Abbiegespur aus Norden einge- richtet werden soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Oberrheinebene am Westrand der sogenannten Kinzig-Murg-Rinne. Die Flächen sind nahezu eben und befinden sich auf einer Geländehöhe von 114,20 bis 116,60 m üNN. Die derzeitige Situation ist durch gewerbliche Bauten und Verkehrsflächen geprägt, das Plangebiet ist fast vollständig versiegelt. Im Bereich des Vorhabengrundstücks finden sich Altablagerungen und Alt- standorte, deren Belastungsgrad untersucht wurde. Im Plangebiet wurden Mauerei- dechsen vorgefunden, die als streng geschützte Art besonderen Schutz genießen. Die Bahnlinien entlang des Geltungsbereichs sind für diese Tierart ein Ausbreitungskorridor. Die betroffenen Umweltbelange wurden im Umweltbericht zusammenfassend ermittelt. Im Plangebiet befinden sich zwei Hallengebäude und ein Container. Diese Gebäude werden als Verkaufs-, Lager- und Büroflächen genutzt und sollen entfernt werden. Die Freiflächen sind weitgehend mit Asphalt befestigt und werden als Stellplatzflächen ge- nutzt. Das Vorhabengrundstück ist durch drei Zufahrten von der Durlacher Allee, dem Weinweg und der Gerwigstraße aus erschlossen. Das Grundstück ist umgeben von öf- fentlichen Grünflächen, auf denen sich Baumreihen und vereinzelte Strauchgruppen befinden, im südwestlichen Teil befindet sich Buschwerk. Die an das Vorhabengrund- stück anschließenden Straßenflächen nehmen Fuß- und Radwege, Kfz-Fahrbahnen so- wie eine Straßenbahnstrecke auf der Durlacher Allee und eine Betriebsstrecke entlang der Gerwigstraße auf. Im Westen schließt die Bahntrasse an. Im Umfeld des Vorhabengrundstücks befinden sich gewerbliche Nutzungen, östlich des Weinweges befindet sich das Möbelhaus der Firma „XXXL Mann Mobilia“. Weiter Rich- tung Autobahn schließt sich das Durlach-Center an. Im Norden befindet sich eine Kfz- Niederlassung sowie nordöstlich der Großmarkt. Westlich des Plangebietes befindet sich die Hauptverwaltung der EnBW-AG. Südlich des Plangebietes grenzen Kleingarten- und Sportanlagen sowie eine Tankstelle und die Landeserstaufnahmestelle (LEA) für Flücht- linge an. Der Vorhabenträger hat das Vorhabengrundstück vom bisherigen Eigentümer käuflich erworben. Die angrenzenden Verkehrsflächen stehen entweder im Eigentum der Stadt Karlsruhe oder der Bahn. Planungskonzept Das Vorhaben ist durch einen Gebäudekomplex für ein Einrichtungskaufhaus gekenn- zeichnet. Beabsichtigt ist eine eher kompakte Gebäudestruktur, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Höhe städtebaulich der Umfeldbebauung an- gleicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die zukünftige Nutzung wird durch eine vertikale Gliederung geprägt. Der großflächige Einzelhandel befindet sich im unteren Gebäudeteil, die Parkebenen im oberen Bereich. Der Haupteingang befindet sich an der Ecke Weinweg/Durlacher Allee. Aufgrund der besonderen städtebaulichen Bedeutung des Standortes ist die Fassadengestaltung Ge- genstand eines Wettbewerbs, dessen Ergebnisse im Durchführungsvertrag fixiert und Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans werden sollen. Die Erschließungs- und Anlieferungsflächen werden im Westen des Plangebiets parallel zum Bahndamm entstehen. Die Höhe des Einrichtungskaufhauses soll 28 m über dem Erdgeschossfußboden betra- gen, einzelne Gebäudeteile im Bereich des Haupteingangs sowie technische Aufbauten sollen bis maximal 34 m hoch sein. Sämtliche Dachflächen werden, bis auf die Bereiche der technischen Aufbauten, extensiv begrünt. Die Verkaufsflächen für den Einzelhandel gliedern sich in ein ca. 12 m hohes Erdge- schoss mit dem Eingangsbereich, dem Warenlager, der Warenabholung (SB-Halle) so- wie dem Kassenbereich. Die Möbelausstellung befindet sich in einem etwa 5 m hohen Obergeschoss. Beabsichtigt sind zudem Nebeneinrichtungen (Restaurant, Kinderspielbe- reich, Lager, Verwaltungs- und Sozialräume). Das Vorhaben ist geprägt durch seine großflächige Einzelhandelsnutzung. Festgesetzt wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einrichtungskaufhaus“ nach § 11 BauNVO. Das Einrichtungskaufhaus als großflächiger Einzelhandelsbetrieb dient dem Vertrieb von Möbeln und weiteren Warenangeboten rund um das Thema Wohnen, Ein- richten und Haushalt. Unter Zugrundelegung des im Regionalplanänderungsverfahren angefertigten Einzelhandelsgutachtens wird die Verkaufsfläche auf maximal 25.500 m² begrenzt, wegen der diesbezüglichen Einzelheiten ist auf die Begründung des Bebau- ungsplans zu verweisen (Ziff. 4.1 Art der baulichen Nutzung). Das zulässige Maß der baulichen Nutzung ist durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 gekennzeichnet, Überschreitungen bis 1,0 durch Anlagen im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO sind zulässig, so dass eine vollständige Versiegelung des Vorhaben- grundstücks möglich bleibt. Dies ist aufgrund der vorgefundenen Bodenverunreinigun- gen zum Zwecke des nachhaltigen Grundwasserschutzes sinnvoll, um das Eindringen von Niederschlagswasser in den Untergrund unter Freisetzung von Schadenstoffen zu verhindern. Das Einrichtungskaufhaus wird eine oberirdische Bruttogeschossfläche von ca. 100.000 m² und eine Baumasse in allen Vollgeschossen von ca. 540.000 m³ haben. Die Baumassenzahl (BMZ) beträgt bei einer Grundstücksfläche von 29.818 m² 18,1. Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 3,4, da die Stellplätze nicht ebenerdig realisiert wer- den können. Um eine möglichst kompakte Bauweise zu verwirklichen, sollen die Stell- plätze in den oberen Gebäudeteilen nachgewiesen werden, eine mögliche negative städtebauliche Wirkung des kompakten Baukörpers wird durch den Erhalt der das Grundstück umgebenden Baumreihen abgeschwächt. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Erschließung Das Vorhaben wird über den Straßenraum von der Durlacher Allee, der Gerwigstraße und vom Weinweg aus erschlossen. Das Einrichtungskaufhaus wird von der Durlacher Allee und der Gerwigstraße aus über einen Rechtsabbieger angefahren. Die Ausfahrt in das öffentliche Straßenverkehrsnetz erfolgt über die Gerwigstraße und den Weinweg, jeweils über Rechtsabbiegeverkehr. Der Anlieferverkehr wird über die Durlacher Allee bzw. die Gerwigstraße zufahren und über die Gerwigstraße nach rechts ausfahren. Sämtliche Zufahrten werden im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festge- setzt. Darüber hinaus sind Ertüchtigungsmaßnahmen für das vorhandene Straßennetz vorgesehen, sämtliche Straßenflächen im Plangebiet werden als öffentliche Verkehrsflä- chen festgesetzt. Das Verkehrsaufkommen vom und zum Vorhabengrundstück soll nachhaltig abgewickelt werden, der Durchführungsvertrag wird ein Mobilitätskonzept vorsehen, an das sich der Vorhabenträger vertraglich bindet. Das Plangebiet ist über die Bahnhaltestelle „Weinweg“ an das ÖPNV-Netz angebunden. Die Entfernung vom Haupteingang beträgt nur ca. 50 m. Die Haltestelle muss im Zuge der Planung verbreitert werden. Wegen der Einzelheiten ist auf die Planunterlagen zu verweisen. Die am Weinweg vorhandene Bushaltebucht in einer Entfernung von 20 m zum Haupteingang bleibt erhalten. Die nächstgelegenen Haltestellen der Deutschen Bahn (Hauptbahnhof, Bahnhof Durlach und Karlsruhe-Hagsfeld) befinden sich in einer Entfernung von 2,7 km bis 3,0 km. Die Bahnhaltestelle „Weinweg“ wird im Zuge der Planungen ausgebaut, eine weitere Optimierung erfolgt durch Verbreiterung der Bahn- steige und die Herstellung barrierefreier Zugänge für Niederflur-Straßenbahnen sowie für Mittelflur-Stadtbahnfahrzeuge. Die Änderungen der Betriebsanlagen werden im Bebauungsplan gemäß § 28 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgesetzt. Wegen der technischen Einzelheiten wird auf die Planbegründung nebst Skizzen ver- wiesen. Die Querung der Durlacher Allee in Richtung Haupteingang befindet sich im Kreuzungsbereich zum Weinweg. Dort ist ein Korridor definiert, in dem eine versetzte Gleisquerung realisiert werden kann. Anpassung des Straßennetzes Durch seine Lage wird das zukünftige Einrichtungskaufhaus hervorragend an das örtli- che und überörtliche Verkehrsnetz angebunden sein. In 600 m Entfernung befindet sich der Autobahnanschluss Karlsruhe-Durlach an die BAB 5, der Anschluss Karlsruhe-Nord befindet sich in ca. 2,7 km Entfernung. Auf den umliegenden Verkehrsflächen sind in- folge des Vorhabens Umbaumaßnahmen erforderlich, um das zu erwartende Verkehrs- aufkommen hinreichend leistungsfähig abwickeln zu können. Am Knotenpunkt Ger- wigstraße/Ostring wird ein zusätzlicher separater Linksabbiegerfahrstreifen eingerichtet. Dafür werden die in der Gerwigstraße vorhandenen Bahngleise teilweise zurückgebaut, eine mittel- bis langfristige Wiederherstellung der Bahngleise in den Großmarkt bleibt deshalb möglich. Im Bereich des Knotenpunktes Gerwigstraße/Ostring sind ein Rechtsabbiegerfahrstreifen und ein Geradeausfahrstreifen in Fahrtrichtung West vorgesehen. Auf der Nordseite der Gerwigstraße wird ein Radfahrstreifen realisiert, die bisher bestehenden Fahrbahnränder der Gerwigstraße werden auf der Nordseite beibehalten. Eingriffe in private Grundstü- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 cke sind nicht notwendig. Auf der Südseite wird die Fahrbahn weiter nach Norden ver- legt. Da der von der Gerwigstraße ein- und ausfahrende Verkehr nur ein Rechtsab- und Rechtseinbiegen ermöglicht, wird im Verlauf der Gerwigstraße vor dem Knotenpunkt Gerwigstraße/Weinweg ein U-Turn eingerichtet, der in diesem Bereich Wendevorgänge ermöglicht. Auf der Südseite der Gerwigstraße wird ein durchgehender Radfahrstreifen errichtet, der über den Weinweg führt und weiter östlich auf einem kombinierten Geh- /Radweg geführt wird. Im Bereich der Unterführung der Bahnstrecke werden der südli- che Geh-/Radweg auf 3 m und der nördliche Radfahrstreifen auf 2,10 m verbreitert. Im Bereich des Weinweges werden die Rechtsabbieger von der Gerwigstraße nicht mehr in der sogenannten Spuraddition, sondern untergeordnet in den Weinweg ge- führt, da sich die Ausfahrt aus dem Parkhaus unmittelbar südlich anschließt. Nach der Ausfahrt wird ein dritter Fahrstreifen weitergeführt, der Verflechtungsvorgänge ermög- licht. Auf der westlichen Seite des Weinwegs sind getrennte Rad- und Gehwegführun- gen vorgesehen, die bestehende Bushaltebucht wird auf das Grundstück des Vorhaben- trägers verlegt. Die zu erwartende erhöhte Inanspruchnahme des ÖPNV durch zukünftige Kunden er- fordert den barrierefreien Ausbau der Bahnhaltestelle „Weinweg“ einschließlich der Verbreiterung der Bahnsteige. Um das zu erwartende erhöhte Fahrgastaufkommen an der Haltestelle „Weinweg“ abzuwickeln, soll die Dreiecksinsel in der Einmündung Weinweg/Durlacher Allee vergrößert werden, um eine hinreichend sichere Aufstellflä- che für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen. Am Verkehrsknotenpunkt Durlacher Allee/Weinweg wird ein zweiter Linksabbiegefahr- streifen von der Durlacher Allee aus in Richtung Weinweg errichtet. Infolge der Verbrei- terung der Bahnsteige im Bereich der Bahnhaltestelle müssen die Fahrbahnränder der Durlacher Allee sowohl im Norden als auch im Süden verschoben werden. Auf der Nordseite des Vorhabens bleibt die vorhandene Fahrstreifenaufteilung unverän- dert. Um die Bäume auf der Nordseite erhalten zu können, wird ein kombinierter Geh- /Radweg zwischen den vorhandenen Baumreihen geführt. Im weiteren Verlauf Richtung Osten wird nach der Zufahrt zum Vorhabengrundstück eine Trennung zwischen Rad- weg und Gehweg vollzogen. Um auf der Südseite der Durlacher Allee möglichst viele Bäume zu erhalten, wird der südliche Bahnsteig der Haltestelle im westlichen Abschnitt verjüngt, das ermöglicht den Erhalt der Bäume parallel zur Kleingartenanlage. Die Zufahrt zur ESG Frankonia muss nach Osten verlegt werden, durch die Verbreiterung und den zweiten Linksabbieger- streifen werden die vorhandenen Bäume östlich der neuen Zufahrt gefällt werden. Nur so ist es möglich, einen Radweg und einen Gehweg anzulegen. Infolge der Verbreite- rung der Durlacher Allee nach Süden sind Eingriffe in den Parkplatz der Kleingartenan- lagen und des Sportgeländes unumgänglich. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und um das Verkehrsaufkommen im Bereich des Knotenpunktes Durlacher Allee/Ostring abwickeln zu können, wird aus Richtung Nor- den ein vierter Fahrstreifen auf dem Ostring angelegt. Die dafür entfallenden Bäume können durch Neupflanzungen ersetzt werden. Innerhalb des Vorhabengrundstücks wird der Ziel- und Quellverkehr über ein Rampen- bauwerk sowie eine Abfahrtspindel in das Obergeschoss geführt. Ruhender Verkehr Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Kfz-Stellplätze werden in drei Parkgeschossen nachgewiesen. Vorgesehen ist die Errichtung von 1.300 Kfz-Stellplätzen, wovon ca. 400 Stellplätze zeitweise während der Bürozeiten für EnBW-Mitarbeiter zur Verfügung ge- stellt werden. Diese Nutzung überschneidet sich nicht mit den erwarteten Spitzenbe- suchszeiten des Einrichtungskaufhauses. Die Mindestanzahl der Kfz-Stellplätze beträgt 625. Die Stellplatzberechnung ist im Einzelnen in der Planbegründung enthalten, auf die insoweit verwiesen wird. Die notwendigen Fahrrad-Stellplätze können auf dem Vorhabengrundstück nachgewie- sen werden. Ein erheblicher Anteil der Fahrrad-Stellplätze wird in der Nähe des Ein- gangsbereiches, weitere Flächen werden innerhalb des Gebäudes oder ebenerdig un- tergebracht. Ein bauordnungsrechtlicher Bedarf besteht für 312 Fahrrad-Stellplätze. Geh- und Radwege Alle bestehenden Geh- und Radwege bleiben erhalten und werden baulich an das ge- plante Vorhaben angepasst, das vorhandene Rad- und Fußwegenetz wird im Umfeld des Vorhabens auf diesem Wege optimiert, der beidseitige Fuß- und Radweg entlang der Durlacher Allee bleibt Bestandteil des Hauptroutennetzes der Stadt Karlsruhe. Mobilitätskonzept Gemeinsam mit dem Vorhabenträger wird ein Mobilitätskonzept zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs mit dem Ziel erstellt, den zu erwartenden Verkehr um- zulagern und zur Erhöhung der Verkehrseffizienz. Die detaillierten Regelungen werden sich im Durchführungsvertrag finden, die Begründung des Bebauungsplanes enthält unter Ziff. 4.4 die zugrundeliegenden konzeptionellen Überlegungen, auf die insoweit verwiesen wird. Energiekonzept Der Vorhabenträger wird ein Energiekonzept erstellen, um bei der Versorgung des Ein- richtungskaufhauses eine möglichst effiziente, umsichtige, rationelle und nachhaltige Verwendung von Energie zur gewährleisten. Zu diesem Zweck sollen Energien aus er- neuerbaren Quellen zum Einsatz kommen, außerdem werden umfassende Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs umgesetzt. Dies dient u. a. dem Ziel, die klimatische Effizienz des Gebäudes zu optimieren. Berücksichtigung finden dabei die Belange des Klimaschutzes. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Gestaltung Das geplante Fassadenkonzept entspricht dem Corporate Design des Vorhabenträgers in blau und gelb. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein Fassadenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnisse bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Die Werbeanlagen in Gestalt der IKEA Wortmarke werden an allen vier Gebäudeseiten an- gebracht, an zwei Fassadenseiten sollen LED-Anzeigen in einer Größe von 8 m x 16 m angebracht werden. Außerdem werden Fahnenmasten an vier Standorten auf den ge- bäudeumlaufenden Außenanlagen angebracht. Die Werbeanlagen sind so zu platzie- ren, dass die Gefahr einer Ablenkung von Verkehrsteilnehmern im Knotenbereich Weinweg/Durlacher Allee minimiert wird. Verkehrsbelange Die beabsichtigte Errichtung des Einrichtungskaufhauses wird in erheblichem Umfang Auswirkungen auf die verkehrliche Situation im betroffenen Umfeld haben. Um diese Auswirkungen zu untersuchen und abschätzen zu können, ob sich die zu erwartenden Verkehre abwickeln lassen, wurde eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Zur Ermittlung der aktuellen Verkehrsbelastungen wurden im Oktober 2013 Verkehrszählungen durchgeführt. Bei diesen Erhebungen wurden, da sie durch die Baumaßnahmen zur Umsetzung der Kombilösung beeinflusst wurden, die Zählergebnisse aus Zeiträumen vor Beginn der Baumaßnahmen am Durlacher Tor berücksichtigt, um ein möglichst un- verfälschtes Bild zu erhalten. Berücksichtigt werden musste als Grundannahme, dass durch den Autobahnanschluss Karlsruhe-Nord an die BAB 5 eine erhebliche Entlastung der Durlacher Allee stattgefunden hat. Das Verkehrsaufkommen für den geplanten Standort wird mit 5.000 Kfz/24 h werktags jeweils als Zu- und Abfahrt angesetzt. Dies entspricht den zu erwartenden mittleren Belastungen an Freitagen. Die höchsten Verkehrsbelastungen ergeben sich voraussicht- lich samstags mit einem Mittel von 7.100 Kfz/24 h je Fahrtrichtung. Die Verteilung des Verkehrsaufkommens wurde in das Verkehrsmodell der Stadt Karlsruhe eingearbeitet. Zu erwarten ist, dass die Hauptströme über die BAB 5 bzw. BAB 8 aus südlicher und nördlicher Richtung zu- und abfahren werden. Neben der generell zu erwartenden Verkehrserzeugung durch das IKEA Einrichtungs- haus wurde dabei berücksichtigt, dass im zukünftigen Parkhaus des Gebäudes Stellplät- ze für die EnBW zur Verfügung gestellt werden und dass der Großmarkt im Bereich Weinweg/Gerwigstraße erweitert sowie der Bauhof der Verkehrsbetriebe Karlsruhe ver- lagert werden sollen. Zu erwartende zukünftige Nutzungen auf der Basis geltenden Pla- nungsrechts wurden abgeschätzt und in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt. In die Betrachtungen mit einbezogen wurden ebenfalls die verkehrlichen Auswirkungen durch den Neubau des dm-Campus im Bereich der Untermühlsiedlung. Im Ergebnis wurde bei der Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen ein oberer Be- lastungsansatz für den Kfz-Verkehr gewählt. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Zu erwarten ist, dass mit Ausnahme des Knotenpunkts Weinweg/Gerwigstraße an Samstagen geringere Spitzenstundenbelastungen auftreten als an herkömmlichen Werktagen. Trotz der Verkehrserzeugung durch das Vorhaben werden samstags niedri- gere Gesamtverkehrsbelastungen vorliegen als werktags. Zur Berücksichtigung der Auswirkungen eines KSC-Heimspiels in der 2. Bundesliga wurden im Februar 2015 zu- sätzliche Verkehrszählungen durchgeführt. Dabei konnten Spitzen im Zu- und Abfahrts- verkehr auf der Durlacher Allee und dem Ostring festgestellt werden. Die Zufahrtssitua- tion verteilt sich dabei auf einen etwa zweistündigen Zeitraum, die Abfahrtssituation ist kürzer. In den Spitzenzeiten der Zu- und Abfahrten wird es zu Verlagerungen im allge- meinen Verkehr auf innerstädtische Alternativrouten kommen. Dies ist allerdings bereits heute der Fall und betrifft nicht nur die Durlacher Allee. Die grundsätzliche Leistungsfä- higkeit des Verkehrsnetzes wird in solchen Situationen nicht in Frage gestellt werden. Um die betroffenen Knotenpunkte leistungsfähig zu halten, sind die bereits erwähnten Änderungen vorzunehmen. Infolge der aufgeführten Maßnahmen wird die Verkehrser- zeugung insgesamt verträglich bleiben und keine maßgeblichen Verschlechterungen der Verkehrsqualität nach sich ziehen. Einzelhandel Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Einzelhandel in Karlsruhe und der Region wurden im Einzelhandelsgutachten „GMA Beratung und Umsetzung (2014): Auswir- kungsanalyse zur Ansiedlung eines IKEA Einrichtungskaufhauses in Karlsruhe, Stand 24. Juli 2014, Ludwigsburg“ niedergelegt. Dieses Gutachten wurde Grundlage des Re- gionalplanänderungsverfahrens und untersucht insbesondere die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den geltenden raumordnerischen Vorgaben sowie hinsichtlich städte- baulicher Aspekte. Die Anforderungen der Regionalplanung werden infolge der Aus- weisung des Standortes als integrierte Lage „Einrichtungskaufhaus“ erfüllt. Zusammenfassend bewertet die GMA die mit der Ansiedlung verbundenen Chancen für Karlsruhe höher als die mit der Ansiedlung verbundenen Risiken. Als Risiken wurden eine übermäßige Konzentration von publikumsintensiven Einrichtungshäusern an einem erheblich verkehrsbelasteten Standort sowie eine mögliche Beeinträchtigung der Anbie- tervielfalt in den B-Zentren Durlach und Mühlburg im Randsortiment Heimtextili- en/Gardinen identifiziert. Dem stehen eine Erhöhung der Versorgungsqualität und An- gebotsvielfalt im Möbelsortiment, eine Steigerung des Gesamtumsatzes und der Zentra- lität im Möbelbereich, die Ansiedlung eines Magnetbetriebes für den Einzelhandel, die Reduzierung bestehender Kaufkraftabflüsse, die erhöhte Standortattraktivität für Karls- ruhe sowie die Verringerung von Verkehrsflüssen zu auswärtigen Standorten gegen- über. Umweltbelange Das Vorhabengrundstück ist in erheblichem Umfang vorbelastet. Dies gilt insbesondere für den vorhandenen Untergrund, auf dem sich anthropogene Auffüllungen befinden, weil das Grundstück in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts aufgefüllt wurde. Auf den Flächen wurden nach 1945 diverse gewerbliche Nutzungen, u. a. als Tankstelle, Ergänzende Erläuterungen Seite 10 durchgeführt. Außerdem wurden die Flächen mehrfach bombardiert, deshalb ist im Plangebiet mit dem Vorkommen von Blindgängern zu rechnen. Das Grundstück wurde im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen auf Bodenver- unreinigungen geprüft. In den Jahren 2014/2015 wurden in den Auffüllungsbereichen großflächig erhöhte Gehalte organischer Schadstoffe (PAK und MKW) nachgewiesen. Außerdem wurden erhöhte Schwermetallgehalte festgestellt. Der vorhandene ehemali- ge Deponiekörper befindet sich bereits in der sogenannten Luftphase, die Beeinflussung der Bodenluft- bzw. des Porenbereichs in der Deponie durch Deponiegase ist abge- schlossen. Die Untersuchungsergebnisse deuten auf ein sog. Entgasungsstadium zwi- schen der Kohlendioxid-Phase und Sauerstoff-Phase hin, in der der Kohlendioxidgehalt abnimmt und der Sauerstoffgehalt zunimmt. Aufgrund der Versiegelung des Plangebie- tes ist der Wirkungspfad Boden - Mensch insgesamt nicht relevant. Der Vorhabenträger beabsichtigt, die Flächen versiegelt zu lassen und die Oberfläche lediglich an den Stel- len, an denen Bohrpfähle zur Gründung des Vorhabens gesetzt werden, zu durchbre- chen. An diesen Stellen ist bautechnisch sicherzustellen, dass kein Schadstoffeintrag in das Grundwasser erfolgen kann. Die Flächen sind in erheblichem Umfang mit Schallimmissionen belastet. Das Plangebiet ist durch den umgebenden Verkehr starken Lärmeinwirkungen ausgesetzt. Dies gilt aber auch für die umliegenden Flächen außerhalb des Plangebietes. Infolge des Vorha- bens wird sich auf der Basis der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung auf den Straßenabschnitten in der Umgebung des Vorhabens eine max. Pegelerhöhung von 0,5 dB(A) tags und 0,4 dB(A) nachts ergeben. Diese Pegelerhöhungen bewegen sich in einer Größenordnung, die keine lärmschützenden Maßnahmen zur Minderung des Ver- kehrslärms erforderlich machen. Im Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung ist niedergelegt, dass das derzeit unbebau- te Planungsareal tagsüber als Ventilationsfläche fungiert, über die ein bodennaher Luft- austausch stattfinden kann. Der vorhandene Bahndamm bildet jedoch im Westen eine ohnehin vorhandene Strömungsbarriere. Das Temperaturniveau auf den Vorhabenflä- chen ist gegenüber der Karlsruher Innenstadt niedriger. Mit einer nennenswerten Erhö- hung infolge des Vorhabens ist nicht zu rechnen. Weiträumige klimatische Auswirkun- gen wird das Vorhaben nicht haben. Die geltenden Feinstaubgrenzwerte werden auf dem Vorhabengrundstück eingehalten. Der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 μg/m³ wird in den direkten Fahrbereichen der Durlacher Allee, des Ostrings und des Weinwegs überschritten. Hoch belastet sind die Kreuzungsbereiche Durlacher Al- lee/Weinweg und Durlacher Allee/Ostring, dort werden im Jahresmittel NO2- Belastungen von ca. 42 bis über 48 μg/m³ berechnet. Bewertungsrelevant sind aller- dings nur Bereiche, die bedeutsam für den Schutz der menschlichen Gesundheit sind (z. B. Fassaden, hinter denen Räume zum dauernden Aufenthalt - Wohnen, Büros - lie- gen). Derartige Bereiche sind vorliegend nicht von Grenzwertüberschreitungen betrof- fen. Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt gemäß dem Karlsruher Modell und ist im Anhang 2 zur Bebauungsplanbegründung aufgelistet. Der Verlust von 20 Bäumen und die Neupflan- zung von 17 Bäumen sowie die Ausgleichsmaßnahmen für Mauereidechsen außerhalb Ergänzende Erläuterungen Seite 11 des Geltungsbereichs sind in der Bilanzierung berücksichtigt. Es besteht ein Kompensa- tionsdefizit im Umfang von 195,4 Wertpunkten, für dieses vergleichsweise geringe De- fizit ist keine Kompensation erforderlich. Als Maßnahme für den Artenschutz wurde eine Ausgleichsfläche von 500 m² erforderlich. Diese wird auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Darüber hinaus werden außerhalb des Geltungsbereichs Maßnahmen für Mauereidechsen umgesetzt, näheres regelt der Durchführungsvertrag. Nach Ab- schluss der Baumaßnahmen an der Böschung südlich der Durlacher Allee wird zur Be- schleunigung einer Wiederansiedlung als ergänzendes Biotop für Mauereidechse eine Gabione und eine Steinschüttung in die Böschung integriert. Die Regelungen und Maßnahmen zum Artenschutz werden in den textlichen Festset- zungen erfolgen, die Kontrolle und das Monitoring werden über den Durchführungs- vertrag abgesichert. Die Ausführungen des Umweltberichtes sind dabei zu beachten. Als vorzeitiger Ausgleich (CEF-Maßnahmen) im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG sind acht Nistkästen für den Haussperling auszuführen, außerdem sind die Lebensräume für die Zaun- und Mauereidechse aufzuwerten. Sämtliche Umweltbelange sind in der Umweltprüfung untersucht worden. Die Ergebnis- se wurden im vorliegenden Umweltbericht, der Teil der Bebauungsplanbegründung wird, dargestellt. Ergänzend wird deshalb in vollem Umfange auf den Umweltbericht verwiesen, außerdem auf die ergänzenden Untersuchungen und Gutachten: - Schalltechnische Untersuchung - Fachgutachten Klima und Luftreinhaltung - Untergrunduntersuchungen - Biotoptypenerfassung - Faunistische Erhebungen zu den Artengruppen Avifauna, Fledermäuse und Reptilien - Fachbeitrag Artenschutz Kosten Für den Um- und Ausbau der Erschließungsanlagen im Plangebiet entstehen nach einer ersten groben Schätzung ca. 2,5 Mio. Euro, für den Umbau und die Verbreiterung der Bahnhaltestelle ca. 1 Mio. Euro. Der Anteil der städtischen Kostenlast steht noch nicht endgültig fest, da ein abschlie- ßendes Verhandlungsergebnis mit dem Vorhabenträger insoweit noch nicht gefunden wurde. Dieses Ergebnis wird bis zum Abschluss des Durchführungsvertrages gefunden. Die Kostenaufteilung wird im Durchführungsvertrag geregelt werden. Die voraussichtlichen Kosten der erforderlichen Erschließungs- und Umbaumaßnahmen auf den vorhandenen Verkehrsflächen werden nach derzeitiger Schätzung etwa 3,6 Mio € Euro betragen. Im Durchführungsvertrag wird eine Kostenverteilung zwischen Stadt und Vorhabenträger erfolgen, die dem durch das Vorhaben verursachten Kosten- anteil einerseits und dem über das Vorhaben hinausgehenden, der allgemeinen Ver- kehrsabwicklung im Umfeld des Vorhabens dienenden Kostenanteil andererseits ent- sprechen wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Die Kosten sind entsprechend der geplanten Realisierung in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen. I. Trägerbeteiligung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Als bisheriger Verfahrensschritt erfolgte im Rahmen der Träger- und Öffentlichkeitsbe- teiligung fand eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Eine öf- fentliche Veranstaltung fand am 25. November 2014 statt. In der Zeit vom 27. Novem- ber bis 10. Dezember 2014 gingen diverse Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Diese Stellungnahmen bezogen sich im Wesentlichen auf die mit der Errichtung des Vorhabens verbundenen verkehrlichen Auswirkungen in dessen Umfeld. Durchgreifen- de Einwendungen wurden nicht erhoben. Teilweise konnten die Anregungen zur Kenntnis genommen und im Verfahren berücksichtigt werden. Das Stadtplanungsamt hat in der als Anlage 1 beigefügten Synopse die abwägenden Antworten zu den ein- gegangenen Stellungnahmen niedergelegt. Auf die Synopse wird insoweit verwiesen. Als weitere Verfahrensschritte fanden zwei Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB am 2. Dezember 2014 bzw. 29. März 2016 statt. Unter anderem wurden die Umwelt- und Naturschutzverbände, die Deutsche Telekom, das Regierungspräsidi- um Stuttgart - Ref. 46 (Technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen), das Regie- rungspräsidium Stuttgart (Landesamt für Denkmalpflege), das Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 4 - Straßenwesen, Ref. 16 - höhere Straßenverkehrsbehörde, die Indust- rie- und Handelskammer Karlsruhe, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, der Ver- band Regio Rhein-Neckar, der Nachbarschaftsverband Karlsruhe, die Deutsche Bahn, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe, die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, der Zentrale Juristische Dienst der Stadt Karlsruhe - Natur- und Bodenschutzbehörde, der Zentrale Juristische Dienst der Stadt Karlsruhe - Abfall- und Altlastenbehörde, der Zentrale Juris- tische Dienst der Stadt Karlsruhe - Immissionsschutzbehörde, die Städte Bretten, Bruch- sal, Ettlingen, Wörth am Rhein, Landau in der Pfalz sowie die Gemeinden Remchingen und Pfinztal beteiligt. Darüber hinaus wurden u. a. die Handwerkskammer Karlsruhe, die Branddirektion, die Stadt Rheinstetten sowie die Gemeinde Stutensee beteiligt; diese blieben jedoch ohne Anregung zur Planung. Das Stadtplanungsamt hat zu den relevanten Äußerungen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 2 eine Synopse zum Ergebnis der ersten Behördenbeteiligung und in der als Anlage 3 beigefügten Sy- nopse zum Ergebnis der zweiten Behördenbeteiligung die abwägenden Antworten zu den einzelnen Stellungnahmen niedergelegt. Auf die Anlagen 2 und 3 wird insoweit verwiesen. Bezogen auf die überörtlichen Auswirkungen des Vorhabens haben sich von den betei- ligten Städten und Gemeinden die Städte Ettlingen, Landau in der Pfalz, Bretten sowie Bruchsal u. a. zu den erwarteten Auswirkungen auf den Einzelhandel in ihren Innen- städten geäußert. Ergänzende Erläuterungen Seite 13 Seitens der Stadt Ettlingen wurde die Befürchtung geäußert, dass sich infolge von Rück- stauungen auf der BAB 5 infolge der Überlastung der Anschlussstellen Karlsruhe-Mitte und Nord infolge des Vorhabens Rückstau- und Ausweichverkehre auf der Bundesstra- ße bilden könnten. Außerdem führe die durch das Vorhaben verursachte allgemeine Verkehrszunahme zu einer weiteren Belastung der Verkehrssituation in den betroffenen Umlandgemeinden. Diese Befürchtungen sind unbegründet. Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorha- bens wurden im Rahmen des Verkehrsgutachtens eingehend untersucht. Die Berech- nung zur Leistungsfähigkeit der Signalanlagen nach Ausbau der Knotenpunkte und ins- besondere des Knotenpunktes Durlacher Allee/Weinweg haben ergeben, dass ein ma- ximaler Rückstau von 151 m auf der Durlacher Allee in Richtung Osten entstehen kann, der in 95 % aller angenommenen Fälle nicht überschritten werden wird. Die Entfernung des Knotens Durlacher Allee/Weinweg von den Anschlussrampen der BAB 5 beträgt etwa 350 m. Die Berechnungen für Samstage haben ergeben, dass sich dort ein maxi- maler Rückstau von bis zu 114 m Länge bilden kann, der ebenfalls in 95 % aller unter- suchten Fälle nicht überschritten werden wird. Im Regelfall ist deshalb nicht mit außer- gewöhnlichen verkehrlichen Zuständen im weiteren Untersuchungsgebiet, insbesondere im Bereich der Stadt Ettlingen und der betroffenen Bundesstraßen zu rechnen. Aufgrund von Sortimentsänderungen des Vorhabenträgers befürchtet die Stadt Ettlin- gen, dass dies Auswirkungen auf die zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsor- timente habe, die den Einzelhandel in der Ettlinger Innenstadt benachteiligen könne. Negative Auswirkungen des Vorhabens auf den Einzelhandel am Standort Ettlingen sind nicht zu befürchten. Die Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung des Vorhabens in Karlsru- he ist Grundlage für die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten, differen- zierten Verkaufsflächenobergrenzen sowohl für jeweils neun nicht zentrenrelevante als auch für zentrenrelevante Randsortimente. Diese Festsetzungen schließen schädliche Auswirkungen insbesondere auf den Einzelhandel in der Ettlinger Innenstadt aus. Dar- über hinausgehende Beschränkungen sind städtebaulich nicht geboten. Sollten sich wider Erwarten in Zukunft negative Auswirkungen ergeben, müsste ggf. nachgesteuert werden. Beurteilungsgrundlage ist jedoch der bei vernünftiger Betrachtung zugrunde zu legende Prognosefall aus heutiger Sicht, der negative Auswirkungen auf die Stadt Ett- lingen als Einzelhandelsstandort ausschließt. Die Stadt Landau hat die Befürchtung geäußert, dass mit einer zunehmenden Wettbe- werbsverschärfung im Bereich der Möbelbranche aufgrund der weiteren Verkaufsflä- chenzunahme in Karlsruhe zu rechnen sei. Dies habe nachteilige Auswirkungen auf die Möbelhäuser in Landau und in der Südpfalz. Insbesondere das umfangreiche Angebot im Bereich der Randsortimente Haushalts- und Deko-Artikel könne sich zu Lasten der gewachsenen Innenstädte auswirken. Diese Befürchtung erweist sich bei näherer Betrachtung als unbegründet. Die Auswir- kungen des Vorhabens auf die Stadt Landau und die Südpfalz wurden im Einzelhan- delsgutachten der GMA berücksichtigt. Im Möbelsegment prognostiziert der Gutachter Umsatzumverteilungen zu Lasten des Mittelzentrums Landau in Höhe von 2 bis 3 %. Im Bereich der Randsortimente sind Umsatzumverteilungen unter 3 % zu erwarten. Es Ergänzende Erläuterungen Seite 14 handelt sich dabei um wettbewerbstypische Größenordnungen, die städtebaulich rele- vante Auswirkungen ausschließen. Entsprechendes gilt für das Randsortiment Haus- halts- und Deko-Artikel, für das eine Umverteilungsquote von unter 1 % ermittelt wur- de. Bestandsgefährdende Auswirkungen auf die Landauer Innenstadt sind auch inso- weit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu befürchten. Die Stadt Bretten ist der Auffassung, dass sich das Vorhaben in weit höherem Umfang auf die in Bretten angesiedelten zentrenrelevanten Sortimentsbereiche auswirke, als der Sachverständige dies unterstellt habe, weil in Bretten andere Sortimentsgruppen Zen- trenrelevanz hätten als in Karlsruhe. Deshalb stehe das Vorhaben in weit höherem Um- fang den Bemühungen der Stadt Bretten entgegen, den Einzelhandel in der Innenstadt zu stärken. Deshalb sei beispielsweise der zentrenrelevante Sortimentsbereich im Mö- belzentrum Pforzheim auf maximal 800 m² Verkaufsfläche begrenzt worden. Bei näherer Betrachtung erweist sich dieser Einwand als unbegründet. Nach Auffassung des Sachverständigen ist im Brettener Einzelhandelskonzept annähernd dieselbe Sorti- mentszuordnung vorgenommen worden wie in den Karlsruher Märkterichtlinien. Eine Ausnahme bilden lediglich die Sortimente Bilder und Bettwaren, die in Bretten noch als zentrenrelevant gelten. In diesem Bereich wurde in der Auswirkungsanalyse für diese Teilsortimente für die Brettener Innenstadt eine Umsatzverteilungsquote ermittelt, die geringfügig ist (1 % für Bilder und 4 - 5 % für Heimtextilien, wozu auch Bettwaren wie Decken, Kissen, Bettwäsche und textile Auflagen gehören). Diese Auswirkungen sind im Ergebnis zu vernachlässigen, da sie sich nicht erheblich auswirken werden. Auch sind die Auswirkungen des geplanten Vorhabens mit denen des Möbelzentrums Pforzheim nicht zu vergleichen. Die bereits vorhandenen Auswirkungen des Möbelzent- rums Pforzheim auf die Brettener Innenstadt wurden in der Auswirkungsanalyse für das hiesige Vorhaben berücksichtigt. In allen Randsortimentsbereichen, auch den nicht- zentrenrelevanten, wurden trotzdem nur geringe Umsatzumverteilungsquoten ermittelt, die nicht zu Schädigungen der vorhandenen Versorgungsstrukturen in Bretten führen werden. Schließlich hat sich die Stadt Bruchsal im Rahmen der Trägerbeteiligung geäußert. Von dort werden Zweifel an den zugrunde gelegten Umsatzerwartungen geäußert. Insbe- sondere sei mit einem überdurchschnittlichen Umsatzvolumen im Vergleich zu anderen Standorten des Vorhabenträgers zu rechnen. Dem ist entgegen zu halten, dass die in der Auswirkungsanalyse zugrunde gelegte Um- satzerwartung nach Einschätzung des Sachverständigen über dem Durchschnitt der Ikea-Häuser in Deutschland liegt. Dieser liegt bei derzeit 80,8 Mio. Euro pro Filiale. Die Stadt Bruchsal wendet außerdem ein, dass die im Gutachten vorgenommene Ein- stufung in Zone 2 unzutreffend sei. Richtig wäre eine Einstufung in Zone 1 des Einzugs- bereiches, weshalb mit Marktanteilen des Vorhabens von 9 bis 10 % in diesem Einwir- kungsbereich zu rechnen sei, wodurch höhere als die zugrunde gelegten Umsatzverlus- te in Bruchsal zu befürchten seien. Ergänzende Erläuterungen Seite 15 Die Einstufung in Zone 2 erfolgte aufgrund der vorherrschenden Einkaufsorientierung potenzieller Kunden aus und um Bruchsal in Richtung Walldorf und weniger in Richtung Karlsruhe. Im Ergebnis erscheinen deshalb die Festsetzungen des Sachverständigen, die zur Einstufung der Stadt Bruchsal in die Zone 2 geführt haben, plausibel. Die Marktanalyse liefert nach derzeitiger Einschätzung zutreffende Ergebnisse, Beein- trächtigungen der Stadt Bruchsal als Einzelhandelsstandort sind deshalb nicht zu be- fürchten. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Ämterabstimmung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe- Oststadt, vom 21. März 2016 in der Fassung 31. Mai 2016 wiedergibt. Das Verfahren hat einen Stand erreicht, dass die förmliche Einleitung des Verfahrens und den Auslegungsbeschluss rechtfertigt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Einrichtungskauf- haus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt. 2. Auf der Grundlage der dazu gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 bereits erfolgten Verfahrens- schritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 21. März 2016 in der Fassung vom 31. Mai 2016 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Juli 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Einrichtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe- Oststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2016/0392 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Ein- richtungskaufhaus am Weinweg“, Karlsruhe-Oststadt. 2. Auf der Grundlage der dazu gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 bereits erfolgten Ver- fahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 21. März 2016 in der Fassung vom 31. Mai 2016 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergän- zungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeis- teramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende: Wir setzen die Sitzung fort und kommen jetzt zu einer Reihe von Einleitungs- und Auslegungsbeschlüssen verschiedener Bauvorhaben in Karlsruhe. Ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, in welcher Intensität wir im Moment wichtige Bauvorhaben in der Stadt voranbringen, wie viel Arbeit das auch erfordert, und wie viel Arbeit es auch von Ihnen abverlangt im Planungsausschuss und anderswo. Wer sich mal die gesamte Tagesordnung heute ansieht, der kann wahrlich nicht behaupten, dass hier irgendwo nicht gearbeitet würde in der Verwaltung, in den städtischen Gesellschaften und auch beim Gemeinderat. Davon zeugen auch die hier - 2 - jetzt vorgelegten vorhabenbezogenen Bebauungspläne, Einleitungs- und Auslegungs- beschlüsse. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5. Sie wissen alle, es geht um IKEA. Wir stehen auch hier vor einer historischen Chance, IKEA bei uns anzusiedeln. Das ist ein Thema, das schon seit Jahrzehnten diskutiert wird. Ich möchte mich an der Stelle auch bei allen bedanken, die hier zu Kompromissen bereit waren mit diesem vorhabenbezogenen Be- bauungsplan, dem Einleitungs- und Auslegungsbeschluss. Das tut ja so, als würde et- was beginnen, aber es ist schon ganz viel passiert. Wir haben schon viel Bürgerbeteili- gung gehabt, wir haben viel Gremienbeteiligung gehabt. Von daher steckt da auch ganz viel Arbeit drin. Gibt es Wortmeldungen zu Punkt 5. - Herr Stadtrat Ehlgötz. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Was lange währt, wird endlich gut. Wir als CDU-Fraktion schließen uns Ihrem Dank an und geben den Dank an die Wirtschaftsförderung zurück, an die gesamte Verwaltung. Diese Vorlage, wie Sie es gesagt haben, bereitet Mühe und Arbeit. Letztendlich sind wir froh, dass wir ein Scharnier an diese Vorlage dranbekom- men, dass wir IKEA in Karlsruhe begrüßen dürfen, dass wir letztendlich den Wirtschafts- standort Karlsruhe mit all seinen Konsequenzen und Vorteilen weiterhin ausbauen. Das ist Anerkennung und Dank an die Verwaltung wert. Einen großen Punkt haben wir, Herr Oberbürgermeister. Es kann nicht sein, dass wir immer wieder Firmen ansiedeln, aber das Verkehrskonzept nicht weiterentwickeln. Der Ostring wird uns unter verkehrlichen Einflüssen zusammenbrechen, z. B. verkaufsoffene Sonntage, Adventssamstage, Adventssonntage. Hier müssen wir trotz Ihres Verkehrs- leitkonzeptes dranbleiben, hier müssen Nachbesserungen erfolgen, denn der Verkehr ist derjenige, der die Kundschaft zu IKEA bringt, zu den anliegenden Kaufhäusern, zu den gewissen Firmen, die dort auf diesem Gelände im gesamten Osten dieser Stadt inves- tieren werden. Meine Damen und Herren, lassen Sie sich nichts vormachen, wer zu IKEA geht, der kommt nicht mit dem Fahrrad oder mit der Straßenbahn und kauft einen Kleiderschrank. Der wird letztendlich mit dem Automobil kommen. Da muss gewähr- leistet sein, dass diese Infrastruktur ausgebaut ist, dass es einen reibungslosen Zu- und Abfluss des Verkehrs geben kann. Stadtrat Zeh (SPD): Wir haben es hier mit einem Projekt zu tun, dass sicherlich deut- lich mehr Besucher anzieht wie das Wildparkstadion vorher. Allerdings ist es auch rd. 300 Tage im Jahr offen und nicht nur 17 Spieltage. Ich lege auch Wert auf die Ver- kehrssituation. Wir haben hier umfangreiche Verkehrssimulationen gemacht, und zwar mit sehr viel Worst-Case-Annahmen, wenn wirklich alle, wie Herr Ehlgötz behauptet, mit dem Auto hin kämen. Es wird sicherlich einen anderen Modal Split geben als bei anderen IKEA-Anlagen. Es gehen auch viele mit der Straßenbahn zum Einkaufszentrum. Ein anderer Worst Case ist natürlich, dass eben auch diese Mehrfachnutzung hier drin ist, dass schon die dm-Zentrale, was wir jetzt gerade mit dem Spatenstich versehen ha- ben, an der Durlacher Allee schon mit zweieinhalbtausend Mitarbeitern ausgebaut wird. Insgesamt hat dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan auch weitere Vorteile. Es wird die barrierefreie Haltestelle Weinweg mit gebaut, es wird die Durlacher Allee an der Stelle verbreitert. Es profitieren davon auch durch die zwei Linksabbiegerspuren, wenn man die Durlacher Allee in Richtung Osten fährt, die anderen Einrichtungskaufhäuser, - 3 - hinten die Autobahnzufahrt Richtung Karlsruhe-Nord oder auch das Durlach-Center. Es bringt also sehr viel neue Entwicklungsimpulse am Stadteingang. Wir selbst haben schon seit über 10 Jahren in der Wirtschaftsförderung dafür gekämpft, das Grundstück selbst vorgeschlagen. Wir wollen jetzt mal nicht nachfragen, warum es damals nicht ging, ob IKEA noch nicht bereit war, einen Stadt-IKEA wie in Hamburg auch, was wir hier demnächst bekommen, zu erhalten oder ob es an Grundstücksfra- gen lag. Wichtig ist auch, dass über 200 neue Arbeitsplätze dadurch entstehen. Im Zu- sammenhang mit dem Fassadenwettbewerb muss ich auch sagen, IKEA ist sehr koope- rativ. Ich hoffe, dass sich das auch weiterhin so zeigt. Wir stimmen dem vorhabenbezo- genen Bebauungsplan gerne zu und hoffen auf ein markantes neues Stadtzeichen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Auch die Grüne-Fraktion stimmt in das Lob ein. Wir sind auch froh, dass IKEA jetzt nach Karlsruhe kommt. Wir teilen nicht die Befürchtung, dass jetzt da beim Verkehr Größeres passiert. Ich möchte nur daran erinnern, früher war auf der Durlacher Allee sehr viel mehr los, als noch nicht der neue Autobahnanschluss im Norden gekommen ist. Da kommen wir auch mit IKEA bei weitem nicht hin. Insofern hatten wir früher schon mal sehr viel mehr Pkw’s da in der Gegend. Auch damals hat es irgendwie geklappt. Trotzdem sind jetzt wirklich noch einige Maßnahmen vorgesehen, was nur nötig ist. Noch zu Ihrem Einwand, Herr Ehlgötz, dass zu IKEA niemand mit dem Fahrrad kommt. Die Erfahrungen bei IKEA Hamburg, das eine vergleichbare Lage hat, relativ innenstadt- nah, zeigt, dass es sehr wohl durchaus möglich ist, dass viele mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Verkehr kommen. Da steht das Parkhaus im Wesentlichen leer. Das ist die Erfahrung einfach von IKEA. Karlsruhe als Fahrradhauptstadt wird da wahrscheinlich nicht zurückstehen. Stadtrat Cramer (KULT): Meine Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen. Wir sind froh, dass dort an dieser markanten Stadteingangssituation im Osten der Stadt solch ein „Stadt-IKEA“ gebaut wird. Wir wissen, da wiederhole ich die Argumente, dass gerade IKEA im Innenstadtbereich, direkt an Nahverkehrshaltestellen, noch mal ein anderes Publikum anzieht wie z.B. die IKEA-Einrichtungen an irgendwelchen Autobahnkreuzen. Von daher hat meine Fraktion überhaupt nicht die Sorge, die hier der Vertreter der CDU formuliert hat. Es wäre vielleicht fair gewesen, wenn seine Kolleginnen und Kollegen ihm aus dem Planungsausschuss berichtet hätten, wie sich der an- und abfließende Verkehr dort darstellen wird. Hätte er das berichtet bekommen, dann hätte er die Sor- ge, die er hier vorgetragen hat, zu Hause lassen können. Stadtrat Wenzel (FW): Ich sehe den Standort von IKEA nicht so positiv. Ich hatte mich auch in den Ausschüssen entsprechend geäußert. Meine Bedenken sind einfach die, dass der Strömungsverkehr in die Innenstadt wegfällt, dass wir dort Haltepositionen haben, die nicht mehr in die Innenstadt gehen. Ich bedauere es einfach, dass man da nicht weitergedacht hat. Deshalb werde ich meine kritische Meinung hier mit einer Ab- lehnung dokumentieren. Der Vorsitzende: Ich würde es auch nicht als Auftrag an die Verwaltung empfinden, den Ostring so auszubauen, dass er jetzt bei allen verkaufsoffenen Sonntagen und sons- - 4 - tigen Sonderaktionen einfach so flutscht. Das tut er auch heute nicht unbedingt und wird es, wenn IKEA kommt, auch nicht tun. Wir sind sicher, dass wir mit dem Verkehrs- konzept IKEA gut einbinden können in unsere üblichen Verkehrsabläufe. Wir werden natürlich alles daran setzen, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu IKEA so gering wie möglich, bzw. anders formuliert, die Anreize anders anzureisen, so hoch wie möglich zu organisieren. Dafür ist dieser Standort optimal, wie man ihn sich sonst gar nicht anders vorstellen kann. Ein solch großes Haus in der Innenstadt irgendwo zu er- richten, ist in Karlsruhe völlig obsolet, weil wir keine solchen Grundstücke haben. Von daher ist das, wenn man IKEA in Karlsruhe überhaupt will, die einzige sinnvolle Lösung. Sonst wäre es auch nicht die einzige, die nach 20 Jahren Diskussion übrig bliebe. So viel dazu. Jetzt kommen wir zum Beschluss. Ich bitte um das Kartenzeichen. - 1 Ablehnung, sonst nur Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Juli 2016