Neubau Wildparkstadion: Vorbild bei Energieeffizienz und Kunst am Bau

Vorlage: 2016/0386
Art: Antrag
Datum: 21.06.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.07.2016

    TOP: 4.4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • KULT-Wildparkstadion Kunst am Bau
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion vom 21. Juni 2016 Vorlage Nr.: 2016/0386 Neubau Wildparkstadion: Vorbild bei Energieeffizienz und Kunst am Bau Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.07.2016 4.4 x 1. Der Neubau des Wildparkstadions soll ein „energetisches Vorbildstadion“ werden. 2. Bei der Ausschreibung des Stadions wird integrierte „Kunst am Bau“ gefordert und ausgewie- sen. Sachverhalt / Begründung: Der Neubau des Wildparkstadions eröffnet die Möglichkeit, das Stadion zu einem Vorbildstadion wer- den zu lassen. Dazu gehören aus Sicht der KULT-Fraktion energetische und gestalterische Elemente. Zu 1. Der effiziente Umgang mit Energie – möglichst wenig Verbrauch, möglichst viel Rückgewinnung, dazu die Erzeugung von Energie – sollte bei Bauten der öffentlichen Hand selbstverständlich sein angesichts der Herausforderungen der Energiewende und des Klimawandels. Bei Projekten mit einer Außenwir- kung wie einem Stadion gilt dies besonders. Vorbild ist hier die Situation in Freiburg. Die KULT- Fraktion denkt zum Beispiel an eine PV-Anlage (am Stadion oder am Parkhaus), an eine Raumwärme- rückgewinnung neben der Nutzung von Fernwärme etc. Bei der HGW und bei den Stadtwerken gibt es dafür entsprechende Expertise und sicher auch Ideen. Neben dem Aspekt „Umweltschutz“ spielen hier auch Ersparnisse bei den laufenden Kosten eine gro- ße Rolle. Zu 2. Die Stadt Karlsruhe hat bei großen, öffentlichen Bauprojekten einen bestimmten Ansatz für „Kunst am Bau“ festgelegt. Dies gilt grundsätzlich bei Bauten der Stadt selbst, möglichst aber auch bei Bau- ten von städtischen Töchtern. Von diesem Anspruch sollte der Neubau des Wildparkstadions nicht ausgenommen werden. Gerade ein so präsentes Bauwerk sollte neben einer aussagekräftigen Archi- tektur auch mit geeigneter „Kunst am Bau“ punkten; idealerweise mit einer künstlerischen Gestal- tung, die von Anfang an mitgeplant wird (also kein nachträgliches Add-on). Nur eine von vielen Mög- lichkeiten wäre in die Stadionhülle integrierte Lichtkunst. Da die Kunst am Bau tagsüber wie nachts 'funktionieren' sollte, bieten sich mehrere unterschiedliche Ansätze an. Der Etat dafür wäre angesichts der Bausumme vorhanden. Angesichts des gedeckelten Budgets und der angedachten Generalübernehmerlösung für den Bau- körper ist ein architektonisches Highlight nicht gesichert. Umso mehr sollten gestalterische Elemente das Stadion zu einem „Hingucker“ machen. Die Zusatzkosten zum Beispiel für eine PV-Anlage oder die Kunst am Bau könnte die Stadt außerhalb des Baubudgets finanzieren, ähnlich wie die Infrastruk- tur rund ums Stadion. Seite 2 Sowohl die Gewinnung und Nutzung regenerativer Energie im Stadion als auch die Kunst am Bau waren Themen, die von Fans und Bürgern während der Konzeptphase in den Jahren 2013/2014 in- tensiv diskutiert und gewünscht wurden. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Erik Wohlfeil Max Braun Dr. Eberhard Fischer Uwe Lancier

  • Stellungnahme TOP 4.4
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion vom: 21.06.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0386 Dez. 6 Neubau Wildparkstadion: Vorbild bei Energieeffizienz und Kunst am Bau Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.07.2016 4.4 X Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt den Antrag für erledigt zu erachten. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Neubau des Wildparkstadions soll ein „energetisches Vorbildstadion“ werden. Sowohl die Stadt Karlsruhe als Bauherrin als auch der KSC als Hauptnutzer bekennen sich zu einem Planungsziel, welches in der ökologischen Betrachtung überdurchschnittlichen und öf- fentlichkeitswirksamen Standards genügen soll. Für das neue Stadion setzt die Stadt Karlsruhe auf das sogenannte „Drei-Säulen-Konzept“ der Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaneut- ralität. Die Ziele Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität sind Gegenstand der Funk- tionalen Leistungsbeschreibung. Durch Suffizienz- und Effizienzmaßnahmen von übergesetzlicher Qualität wird die Bauaufgabe im Rahmen des Lebenszyklus wirtschaftlich umgesetzt. Abgeleitet aus den verpflichtend anzu- wendenden städtischen "Leitlinien Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen" werden Bedarfe auf ein angemessenes Niveau begrenzt und Effizienztechnologien zum Standard. Dazu gehören beispielsweise eine hochgedämmte Gebäudehülle für beheizte Bereiche (Passivhausstandard), eine mechanische, sich bedarfsgerecht anpassende Lüftung mit hocheffizienter Wärmerückge- winnung für Aufenthaltsbereiche und eine sinnvolle Begrenzung der Kühllasten durch Verschat- tungen, Reduktion innerer Wärmelasten und Begrenzung der konditionierten Bereiche. Zur Be- leuchtung sollen weitreichend LED-Leuchtmittel verwendet werden, sofern deren Amortisation gegeben ist. Nachhaltigkeit bedeutet neben der Reduktion von nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt bei Bau und Betrieb des Stadions auch die dauerhafte Stärkung einer vielseitigen und Ressour- cen schonenden Nutzung der baulichen und technischen Anlagen. Die Stadt Karlsruhe orientiert sich an der Nachhaltigkeitsdefinition des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und verlangt die Anwendung des Standards „Nachhaltiges Bauen in Baden- Württemberg“ (NBBW). Zur ökologischen Dimension gehört die Anforderung, an mindestens einem Element des Stadions eine Nutzung nachwachsender Rohstoffe bzw. wieder verwerteter Baustoffe öffentlich zu demonstrieren. Dies kann zum Beispiel bei den neuen Fassaden, der Dachkonstruktion oder bei den Zuschauersitzen geschehen. Die Verwendung von örtlichen Nie- derschlagserträgen soll den Wasserkonsum verringern. Eine Wartungs- und Pflegefreundlichkeit der Bauteile des Stadions schließt z.B. auch die leichte Rückbaubarkeit mit ein. Das Erschlie- ßungs- und Verkehrskonzept fördert die fußläufige Erschließung und die Radmobilität neben der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Barrierefreiheit wird aktiv unterstützt. Die Entwürfe der Anbieter werden durch eine aufwändige Vorprüfung von textlichen, zeichneri- schen und rechnerischen Abgabeleistungen fachlich bewertet und durch einen eigenen Anteil einer Bewertungsmatrix bepunktet. Sowohl verwaltungsinterne als auch externe Sachverständi- ge begleiten das Verfahren. Sofern durch diesen Anspruch zusätzliche Kosten entstehen, muss der Bieter das im Angebot darstellen. Der Gemeinderat wird dann zu gegebener Zeit darüber entscheiden. Eine Entschei- dung zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht notwendig. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bei der Ausschreibung des Stadions wird integrierte „Kunst am Bau“ gefordert und ausgewiesen. Nach den Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes in der Fassung vom 1. August 2008 sind beim Neubau des Wildparkstadions gem. Ziff. 3.1.1 1 % der Kostengruppe 300 (Bauwerk – Baukon- struktion) und 400 (Bauwerk – Technische Anlagen) der DIN 276, höchstens jedoch 200.000 € zu veranschlagen. Gem. Ziff. 4.1. sollen Bildende Künstlerinnen und Künstler so rechtzeitig hinzugezogen werden, dass ihr Gestaltungsbeitrag künstlerisch überzeugend auf die Aufgabenstellung antworten kann. Dies ist im gewählten Verfahren eines Verhandlungsverfahrens nicht im Vergabeprozess abbild- bar, da die Erstellung eines Kunstwerks nicht funktional beschrieben werden kann. Ein klassi- sches Planungsverfahren findet nicht statt. Es ist bei solchen Prozessen üblich, dass im Antrag genannten gestalterischen Ansprüche Teil des Vergabeverfahrens werden, aber künstlerische Interventionen im Nachhinein erfolgen müssen. Dies stellt die Grundlage nicht in Frage, aber verschiebt den Zeitpunkt der Bearbeitung des The- mas.

  • Protokoll
    Extrahierter Text

    Das Protokoll zu diesem Tagesordnungspunkt finden Sie unter Punkt 4.1