Elektromobilität in Karlsruhe - Stromtankstellen, Beschaffungskonzept und eMobilitätszentrum
| Vorlage: | 2016/0366 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 17.06.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.07.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 14.06.2016 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0366 Dez. 4 Elektromobilität in Karlsruhe - Stromtankstellen, Beschaffungskonzept und eMobilitätszent- rum Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.07.2016 39 x 1. Welcher finanzielle Aufwand entstand bei Ersteinrichtung und bei Erneuerung der ak- tuell 33 im Stadtgebiet bestehenden (lt. Webseite der Stadtwerke, 02.06.16) bzw. öf- fentlich zugänglichen Stromtankstellen? Was davon wurde durch welche Stelle geför- dert? Welche Kosten haben die Stadt Karlsruhe bzw. städtische Tochtergesellschaften getragen? Die Ersteinrichtung von öffentlich zugänglichen Stromtankstellen wurde im Rahmen des Pro- jekts MeRegioMobil vorgenommen. Die Kosten hierfür wurden von EnBW und dem Fördergeber übernommen (BMWi, Konjunkturpaket II, IKT für Elektromobilität, Projektlaufzeit 2009 bis 2011). SWK waren als Dienstleister tätig und haben z. B. die Kosten für Netzanschlüsse der Ladeinfra- struktur im Wesentlichen bezahlt bekommen. Die Personalkosten innerhalb der Projektlaufzeit für die wissenschaftliche Mitarbeit im Projekt wurden zu 40 % gefördert. Die Größenordnung der Förderung für das gesamte Teilvorhaben der SWK betrug ca. 150.000 €. Die Erneuerung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Bereich wurde wiederum über ein erneu- tes Förderprojekt finanziert (EnBW, LIS 2.0). Auch hier waren SWK als Dienstleister für den Aus- tausch der Stationen tätig. Diese Leistungen wurden aus dem Förderprogramm bezahlt. 2. Liegen der Stadtverwaltung bzw. den Stadtwerken Erkenntnisse über die Nutzung der vorgehaltenen Ladeinfrastruktur (Nutzerzahlen, Praxistauglichkeit und Schadanfällig- keit Ladesäulen etc.) vor? Ist eine Angebotsausweitung angedacht? Ja. Die Nutzung der Ladeinfrastruktur fällt sehr unterschiedlich aus. Wenige Standorte werden stark frequentiert: z. B. Stationen am Gottesauer Platz und in der Englerstraße. Fünf öffentliche Standorte wurden, da diese quasi gar nicht genutzt wurden, nicht mehr erneuert. Gut genutzt werden die Stationen, an denen keine Abrechnung erfolgt (Betrei- ber SWK, z. B. Kaiserstraße und eMobilitätszentrum). Erwartungsgemäß nutzen Karlsruher E-Mobilisten Stationen in Parkhäusern stärker, das heißt es liegen mehr Ladevorgänge insgesamt und eine höhere Verweildauer an der Ladestation vor. Außerhalb der Parkhäuser trifft dieses Verhalten auch auf die Station am Gottesauer Platz zu. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Praxistauglichkeit: Die ausgetauschten Anlagen, Prototypen der Fa. BOSCH, haben sich als stör- anfällig erwiesen und wurden daher gegen Stationen der Fa. SWARCO ausgetauscht. Hier flie- ßen die Erfahrungen von Herstellern und Betreibern aus den vergangenen fünf Jahren ein. Im öffentlichen Bereich ist keine Angebotsausweitung angedacht (siehe Auslastung der Statio- nen). Ausgeweitet haben SWK das Angebot für Tiefgaragen- und Parkhausbetreiber. Hier ist insbesondere die KfG in Zusammenarbeit mit Standorten des CarSharing-Anbieters stadtmobil und die Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft zu nennen. 3. Was kostet momentan die Stromentnahme? Ist für Hybridfahrzeuge mit Lademöglich- keit über Stromtankstellen das bisherige Abrechnungssystem sinnvoll? Wie viele der 436 in Karlsruhe zugelassenen Hybridfahrzeuge können die Stromtankstellen nutzen? Die Stromentnahme an den Ladestationen der SWK ist kostenfrei (Kundencenter Kaiserstraße 182 und eMobilitätszentrum). Ebenso ist das Aufladen für Kunden in Parkhäusern und Tiefga- ragen, die von der KfG zusammen mit SWK mit Wallboxen ausgestattet wurden, an den ent- sprechenden Parkplätzen kostenfrei. Die Kosten für die Ladestationen aus der Zusammenarbeit zwischen EnBW und SWK variieren: EnBW-Elektronauten Prepaid-Ladekarte (ohne Grundgebühr): Schuko bis 3,6 kW für 1,50 €/h, Typ2-Stecker bis 22 kW für 5 €/h EnBW-Elektronauten Ladekarte (Vielfahrer, Grundgebühr 7,90 €/Monat) Schuko bis 3,6 kW für 1ct/min, Typ 2-Stecker bis 5 kW für 2 ct/min, Typ 2-Stecker bis 22 kW für 5 ct/min. Diese Tarife sind unabhängig vom aufladenden Fahrzeugtyp. Es gibt kein spezielles Abrech- nungssystem für Plug In Hybride. Die aktuelle LIS berechnet entsprechend der Angaben oben. Die öffentlich zugänglichen Ladestationen kann jeder Fahrer und jede Fahrerin eines PlugIn- Hybrid nutzen, sofern die Station frei ist und der Nutzer über eine Zugangskarte verfügt. Von den 436 zugelassenen Hybridfahrzeugen in Karlsruhe sind wahrscheinlich nicht alles PlugIn- Hybride (Fahrzeuge mit externer Lademöglichkeit), sondern es sind hier vermutlich auch Voll- und Mild-Hybridfahrzeuge (ohne externe Lademöglichkeit) berücksichtigt. Die genauen Anzah- len der jeweiligen Fahrzeugtypen liegen SWK nicht vor. 4. Gibt es in Karlsruhe auch private Anbieten, die E-Lademöglichkeiten zum Selbstkos- tenpreis oder kostenlos anbieten bzw. angeboten haben? Wenn ja, wo? Warum sind solche Angebote weggefallen? Auf dem Parkplatz der KMK steht eine kostenfreie Lademöglichkeit zur Verfügung. Einzelne Autohäuser, wie z. B. Audi Zentren oder Nissan, bieten Lademöglichkeiten speziell für ihre Kunden an. Die KfG bietet in Zusammenarbeit mit SWK kostenlose Lademöglichkeiten an drei Standorten (Hauptbahnhof, Lorenzstraße und Fritz-Erler-Straße). Verschiedene Firmen betreiben Lademöglichkeiten für betriebsinterne Zwecke ggf. auch für ihre Mitarbeiter oder Kunden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Aldi Süd hat begonnen, in Ballungsräumen Kundenparkplätze mit Ladeinfrastruktur auszustat- ten (Rhein-Ruhr, Frankfurt, München, Stuttgart). Nach unserer Erkenntnis aber (noch) nicht in KA. 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die bisherigen städtischen Bemühungen zur Förde- rung der Elektromobilität allgemein (einschließlich E-Bikes) und das Förderprogramm „Elektro-Mobilität“ der Stadtwerke im Speziellen? Zu 5. Information: Die SWK fördern seit 2010 die Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen. Seitdem wurde insgesamt der Kauf von 50 Elektrozweirädern und 21 Elektro-Pkw finanziell unterstützt. 6. Wurde das angekündigte Konzept zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen für den städtischen Einsatz und den Aufbau einer Ladeinfrastruktur fertiggestellt? Falls nein, wann ist damit zu rechnen? Das Konzept zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen ist gemäß der getroffenen Kooperations- vereinbarung zwischen Stadt und SWK in Bearbeitung. Der Endtermin ist voraussichtlich im 3. Quartal 2016. Ein Teilkonzept für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen (PKW) und entspre- chender geeigneter Ladeinfrastruktur liegt vor und wird am 20. Juli 2016 im Ausschuss für öf- fentliche Einrichtungen vorgestellt. 7. Wie ist der aktuelle Stand der konzeptionellen Neuausrichtung des eMobilitätszent- rums? Die konzeptionelle Ausrichtung des eMobilitätszentrums wird derzeit zwischen Stadtverwaltung und SWK bearbeitet. Die Fortsetzung des eMobilitätszentrums in seiner jetzigen Form ist offen.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 14. Juni 2016 Vorlage Nr.: 2016/0366 Elektromobilität in Karlsruhe - Stromtankstellen, Beschaffungskonzept und eMobilitäts- zentrum Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.07.2016 39 x 1. Welcher finanzielle Aufwand entstand bei Ersteinrichtung und bei Erneuerung der aktuell 33 im Stadtgebiet bestehenden (lt. Webseite der Stadtwerke, 02.06.16) bzw. öffentlich zugängli- chen Stromtankstellen? Was davon wurde durch welche Stelle gefördert? Welche Kosten ha- ben die Stadt Karlsruhe bzw. städtische Tochtergesellschaften getragen? 2. Liegen der Stadtverwaltung bzw. den Stadtwerken Erkenntnisse über die Nutzung der vorge- haltenen Ladeinfrastruktur (Nutzerzahlen, Praxistauglichkeit und Schadanfälligkeit Ladesäulen etc.) vor? Ist eine Angebotsausweitung angedacht? 3. Was kostet momentan die Stromentnahme? Ist für Hybridfahrzeuge mit Lademöglichkeit über Stromtankstellen das bisherige Abrechnungssystem sinnvoll? Wie viele der 436 in Karlsruhe zugelassenen Hybridfahrzeuge können die Stromtankstellen nutzen? 4. Gibt es in Karlsruhe auch private Anbieter, die E-Lademöglichkeiten zum Selbstkostenpreis o- der kostenlos anbieten bzw. angeboten haben? Wenn ja, wo? Warum sind solche Angebote weggefallen? 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die bisherigen städtischen Bemühungen zur Förderung der Elektromobilität allgemein (einschließlich E-Bikes) und das Förderprogramm „Elektro- Mobilität“ der Stadtwerke im Speziellen? 6. Wurde das angekündigte Konzept zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen für den städtischen Einsatz und den Aufbau einer Ladeinfrastruktur fertiggestellt? Falls nein, wann ist damit zu rechnen? 7. Wie ist der aktuelle Stand der konzeptionellen Neuausrichtung des eMobilitätszentrums? Sachstand/Begründung: Elektrofahrzeuge genießen im Vergleich zu E-Bikes noch deutlich geringere Popularität. Nach Anga- ben des Kraftfahrtbundesamts, so der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 24.03.2016, seien in Baden-Württemberg rund 4.000 E-PKW auf den Straßen unterwegs. In Karlsruhe sind es nach An- gaben der Stadtverwaltung (GR: 22.03.16, TOP 29) 177 Elektrofahrzeuge (davon 133 PKW, 13 LKW, 2 Krad, 22 LKRad und 27 andere) und 436 Hybridfahrzeuge (PKW) zugelassen. Trotz der staatlichen Förderprogramme, wie der kürzliche Beschluss der Bunderegierung über eine Anschubfinanzierung, wird eine Zunahme der E-Mobilität in Karlsruhe nur zu erwarten sein, wenn eine für den Nutzer leicht zugängliche und kostengünstige Ladeinfrastruktur vorgehalten wird. Bereits vor mehr als fünf Jahren wurde in Karlsruhe eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufge- baut, die in diesem Jahr teilweise erneuert wurde. Auch verschiedene Bemühungen der Stadtverwal- tung Elektrofahrzeuge zu nutzen werden unternommen. Seite 2 Für die CDU-Fraktion ist von Interesse, wie die Stadtverwaltung die bisherigen Bemühungen bei der Förderung der Elektromobilität in Karlsruhe beurteilt, insbesondere vor dem Hintergrund der notwen- digen finanziellen Aufwendungen, die einem (noch) sehr kleinen Nutzerkreis gegenüber stehen. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Hermann Brenk Thorsten Ehlgötz Dr. Klaus Heilgeist
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Juli 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 43. Punkt 39 der Tagesordnung: Elektromobilität in Karlsruhe – Stromtankstellen, Beschaffungskonzept und eMobilitätszentrum Anfrage der Stadträte Tilman Pfannkuch, Hermann Brenk, Thorsten Ehlgötz und Dr. Klaus Heilgeist (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 14. Juni 2016 Vorlage: 2016/0366 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 39 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 3. August 2016