2030 Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
| Vorlage: | 2016/0352 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.06.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.07.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0352 Verantwortlich: Dez.5 2030 Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.07.2016 5 x vorberaten Gemeinderat 19.07.2016 14 x mehrheitlich zugestimmt Beschlussantrag Zahlreiche Konzepte und Strategien der Stadt Karlsruhe haben eine nachhaltige Stadtentwick- lung zum Ziel. Daher ist die Aufforderung des Deutschen Städtetages, sich den 2030 Agenda- Zielsetzungen anzuschließen, eine konsequente Fortsetzung des Karlsruher Weges. Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit -, die Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit und Armutsbekämpfung in der 2030-Agenda zu unter- stützen und die Musterresolution des Deutschen Städtetages zu unterzeichnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 25. September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die "2030-Agenda für nach- haltige Entwicklung" verabschiedet. Sie hat die Form eines Weltzukunftsvertrags und soll hel- fen, allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu ermöglichen. Sie soll Frieden fördern und dazu beitragen, dass alle Menschen in Freiheit und einer intakten Umwelt leben können. Die 2030-Agenda ist getragen vom Geist einer neuen globalen Partnerschaft – eine Einteilung in "Geber" und "Nehmer" oder in "Erste", "Zweite" und "Dritte Welt" wird abgelöst vom Ge- danken der gemeinsamen Verantwortung für die Menschen und den Planeten. Die Agenda 2030 soll: Armut und Hunger beenden und Ungleichheiten bekämpfen Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten Ökologische Grenzen der Erde respektieren: Klimawandel bekämpfen, natürliche Le- bensgrundlagen bewahren und nachhaltig nutzen Menschenrechte schützen – Frieden, gute Regierungsführung und Zugang zur Justiz gewährleisten Eine globale Partnerschaft aufbauen Hierzu wurden 17 globale Entwicklungsziele formuliert, die das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung verknüpfen. Zum ersten Mal wer- den Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit in einer Agenda zusammengeführt. Die 17 globalen Entwicklungsziele lauten: 1. Keine Armut 2. Keine Hungersnot 3. Gute Gesundheitsversorgung 4. Hochwertige Bildung 5. Gleichberechtigung der Geschlechter 6. Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen 7. Erneuerbare Energie 8. Gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum 9. Innovation und Infrastruktur 10. Reduzierte Ungleichheiten 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden 12. Verantwortungsvoller Konsum 13. Maßnahmen zum Klimaschutz 14. Leben unter dem Wasser 15. Leben an Land 16. Frieden und Gerechtigkeit 17. Partnerschaften, um Ziele zu erreichen Die Zielvorgaben richten sich an alle Staaten der Weltgemeinschaft. Sie sind gleichermaßen auf- gefordert, sich für die Agenda 2030 einzusetzen und aktiv daran zu arbeiten, dass sich die Situ- ation der Menschen und der Umwelt bis 2030 in vielen wichtigen Bereichen verbessert. Die neue Agenda wird ab 2016 die Millenniumsentwicklungsziele, die sich die Weltgemein- schaft Anfang des Jahrtausends gesetzt hatte, ablösen. Sie wurde mit breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft in aller Welt entwickelt. Ihre Verwirklichung kann nur gelingen, wenn alle Staa- ten, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Bildung und Bürger zusammen daran arbeiten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ohne die Mitwirkung der Kommunen wird die internationale 2030-Agenda weitgehend wir- kungslos bleiben. Der Deutsche Städtetag schlägt den Mitgliedstädten vor, sich für ausgewählte Ziele der 2030- Agenda zu engagieren. Dabei ist für die Kommunen Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ das wichtigste Ziel. Aber auch Ziel 6 „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärver- sorgung für alle gewährleisten“, Ziel 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern“ und Ziel 9 „Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklu- sive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ sowie Ziel 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu er- greifen“ sind kommunalrelevant. Der Deutsche Städtetag unterstützt die 2030-Agenda und hat zur Beteiligung an der 2030- Agenda eine Musterresolution mit einem Katalog möglicher Maßnahmen erarbeitet, die als Anlage beigefügt ist. Viele der angesprochenen Maßnahmen werden in Karlsruhe bereits durchgeführt und könnten in den Kontext mit der 2030-Agenda gestellt werden. Information und Bewusstseinsbildung In Karlsruhe werden regelmäßig Kampagnen und öffentlichkeitswirksame Aktionen zur nach- haltigen Verhaltensweisen bei der Mobilität (z. B. Aktion „ Kopf an: Motor aus“) oder zum Kli- maschutz (z. B. Klimavertrag) durchgeführt. Mit der Finanzierung von umweltpädagogischen Unterrichtseinheiten und Nachmittagsbetreuung durch Umweltverbände wird bei Kindern und Jugendlichen ebenfalls eine Bewusstseinsbildung gefördert. Periodische Fortschrittsberichte zum Klimaschutz dokumentieren die Entwicklung der CO2- Emissionen im Stadtgebiet sowie die durchgeführten Maßnahmen zur Energieeinsparung re- gelmäßig. Für die Zukunft kann hierbei auch der Zusammenhang mit den 2030-Agenda-Zielen herausge- stellt werden. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung Karlsruhe ist zum Beispiel Mitglied im Klimabündnis, im Covenant of Mayors, im Rat für Nach- haltige Entwicklung und aktuell Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen. Über diese Netzwerke können kommunale nachhaltige Interessen eingebracht werden. Übertragung der 2030-Agenda auf kommunale Ebene Im "Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ sind ressortübergreifend Konzepte dargestellt, die eine resiliente, zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung zum Ziel ha- ben. Dabei werden alle kommunalen Handlungsebenen berücksichtigt. Aus der Vielzahl von 12 Handlungsfeldern und 39 Strategien wurden die 5 Fokusthemen „Technologiestadt 2020“, „Stadtgesellschaft 2020“,“Kulturstadt 2020“, „Umweltstadt 2020“ und „Innenstadt und Stadtteile 2020“ entwickelt, die jeweils gleichrangig für ein strategisches Leitbild stehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept wird gegenwärtig im Rahmen von 6 zentralen Korri- dorthemen des IQ-Prozesses „Mobilität“, „Grüne Stadt“, „Moderne Verwaltung“, „Wirt- schafts- und Wissenschaftsstadt“, “Soziale Stadt“, und „Zukunft Innenstadt“ vertieft weiter- entwickelt. Damit werden kommunale Nachhaltigkeitsstrategien als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung und den kommunalen Wirtschaftsbetrieben verankert und die hierauf basierenden Leitprojekte mit hoher Priorität versehen. Wichtige Elemente dieser Zukunftsthemen sind bereits beschlossene Konzepte wie z. B. Klimaschutzkonzept 2009 Klimaneutrales Karlsruhe 2050 Anpassung an den Klimawandel 2009 Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung Ressourcenoptimiertes Gewerbeflächenangebot Leitfaden „Familienfreundliche Kommune“ Armutsbekämpfungsprogramm Inklusion in der Schule Karlsruher Integrationsplan Verkehrsentwicklungsplan Räumliches Leitbild Leitlinie gegen Kinderarmut Leitlinie gegen Altersarmut Kulturkonzept 2025 Die Erarbeitung dieser Konzepte findet regelmäßig in engem Kontakt mit der Bürgerschaft statt. So werden in zahlreichen Bürgerbeteiligungsprozessen die kommunalen Themen mit der Bevöl- kerung rückgekoppelt. Im Rahmen der Umsetzung der Karlsruher Internationalisierungsstrategie, die unter anderem die Stärkung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit durch konkrete Projektarbeit zum Ziel hat, wurde eine Klimapartnerschaft mit der Stadt San Miguel de Los Bancos (Ecuador) geschlos- sen. Damit werden die vielfältigen Maßnahmen in Karlsruhe durch eine internationale Kompo- nente in einem Land des globalen Südens ergänzt. Mit Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erarbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Karlsruhe und Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus Los Bancos konkrete Maßnahmen in den Bereichen Abfallwirtschaft und Biodiversität. Neben dem fachli- chen Know-how-Transfer werden Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung, insbesondere der Sensibilisierung junger Menschen für den Klimawandel, umgesetzt. Fachliche Unterstützung erhält die Stadt Karlsruhe dabei unter anderem vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT), dem Karlsruher Netzwerk EINE WELT und der Organisation Engineers Without Borders. Die vorgenannten Ausführungen machen deutlich, dass Karlsruhe sich auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung befindet. Mit der Bündelung von Strategien in übergreifende Hand- lungsfelder will die Stadt die Lebensqualität verbessern, die Attraktivität der Stadt erhöhen und die Zukunftsfähigkeit stärken, ohne die Chancen zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen. Dabei werden aktuelle und zukünftige zentrale Herausforderungen sozial- und ökologisch ver- träglich zu lösen sein. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Für ihre Konzepte und Strategien erhielt die Stadt Karlsruhe am 27. November 2015 von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis die Auszeichnung als „Deutschlands nachhaltigste Großstadt 2015“. Der Beitritt zur Initiative des Deutschen Städtetages wäre somit eine konsequente Fortsetzung der Karlsruher Aktivitäten auf dem Wege zu einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Stadt. Mit der Unterzeichnung entstehen keine neuen oder zusätzlichen Aufgaben und auch keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen. Alle genannten Maßnahmenvorschläge des Deutschen Städtetages sind optional und es steht den Kommunen frei, den Vorschlägen zu folgen oder eigene Maßnahmen durchzuführen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit -, die Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit und Armutsbekämpfung in der 2030-Agenda zu unter- stützen und die Resolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetages zu unterzeichnen.
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1 www.un.org/ga/search/view_doc.asp ?symbol=A/69/L.SS&Lang=E {Seite 14) 2 Siehe Bundestagsbeschluss .Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen" vom 18.06.2015 fordert Bund u nd Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwick- lung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhö- he einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele d er 2030-Agenda anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhal- tigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflich- tungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden. begrüßt die Forderungen des Bundestages an d ie Bundesregierung, sich dafür ein- zusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbst- verwaltungen und als zentrale Akteure e iner integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenar- beit zu unterstützen.2 unterstützt die in der 2030 -Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und d es Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und di e darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung. begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Ak- teure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels" SOG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen" in die Entwicklungsagenda der VN. begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27. 9. 2015 verabschiedete 2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Deve- lopment Goals" (SDGs), die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbe- sondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollten. 1 Die StadVdie Gemeinde/der Landkreis 2030 - Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten 2 Unterschrift Titel, Funktion Ort, Datum vom angenommen. Mit Beschluss wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu enga- gieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben. Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis 3 • Bestehende oder neue Maßnahmen oder Strategien d er sozialen, ökologischen, ökonomischen oder politisch-kulturellen Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene werden mit einem oder mehreren der 17 SDGs in Zusammenhang bringen und national und international sichtbar machen. • Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien als Querschnittsaufgabe in Politik und Verwaltung verankern und besonderes Augenmerk verleihen (zum Beispiel SDG Nr. 11). • Sich dafür einsetzen, dass auch in weiteren kommunalen Handlungsfel- dern wie zum Beispiel bei kommunalen Eigenbetrieben und der Kommu- nalwirtschaft, Schulen, oder bei der kommunalen Wohnraumversorgung III. Übertragung der 2030-Agenda auf die kommunale Ebene • Werbung für und Unterstützung eines breiten Bündnisses bestehend aus lokalen Akteuren wie Vereinen, Initiativen, Schulen, Universitäten, Wirtschaft, Hand- werk, Gewerkschaften und Kirchen sowie lokal/regional engagierten NGO's, um die 2030-Agenda und die damit einhergehenden SDGs breit zu verankern. • Mitwirkung in regionalen/nationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken. • Aktive Beteiligung an kommunalrelevanten Vorhaben der VN, um kommunale Selbstverwaltung weltweit zu stärken, kommunale Interessen weltweit zu bün- deln und den Anliegen der Kommunen global Gehör zu verschaffen. II. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung • Durchführung eigener Aktionen und die Unterstützung von Dritten mit dem Ziel, Informationen über die SDGs in der Bevölkerung zu ve rbreiten und das Be- wusstsein für die damit angesprochenen Herausforderungen auf lokaler Ebene zu schärfen. • Darstellung/Einbringung in Diskussionen wie anhand von Praxisbeispielen oder entsprechenden Ratsvorlagen, Entwicklungsziele der VN auf kommunaler Ebe- ne umgesetzt werden. Beispielhaft sei hierfür das kommunalrelevante Ziel 11 ,,Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig ma- chen" genannt.(link) • insbesondere die für ihr Gebiet zuständigen Volkshochschulen, Bildungswerke und Verwaltungsakademien bitten, Informationsangebote zur 2030-Agenda und den nachhaltigen Entwicklungszielen anzubieten. • Bestandsaufnahme von vorhandenen Themen/Maßnahmen der Kommune, die in besonderem Zusammenhang mit globalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen. 1. Information und Bewusstseinsbildung Kommunen können mit folgenden Maßnahmen e inen besonderen Beitrag leisten (optional): Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt werden (zum Beispiel SOGs Nr. 4, 6, 7, 9, 13). • Erweiterung und Vertiefung des Städtepartnerschaftsnetzes und der Projektzu- sammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des globalen Südens. Förderung der Strukturen der Selbstverwaltung und Unterstützung des kommunalen Wissen- stransfers in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (zum Beispiel SOG Nr. 17). • Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer zu ihren Herkunftsländern, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Her- kunftsländern zu verbessern (SOG Nr. 17). • Ausbau einer Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach Europa (SOG Nr. 17).
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Juli 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 14 der Tagesordnung: 2030 Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten Vorlage: 2016/0352 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Ge- sundheit -, die Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit und Armutsbekämpfung in der 2030-Agenda zu unterstützten und die Resolution „2030-Agenda für Nachhaltige Ent- wicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetages zu unterzeichnen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit: Sie gucken alle so verblüfft. Sie müssen nur die Karte ziehen. Dann geht das schmerzfrei vorüber. - 3 ablehnende Karten, damit mehrheitlich zugestimmt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Juli 2016