Aufnahme weiterer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung

Vorlage: 2016/0349
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.06.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Innenstadt-West, Mühlburg, Oberreut, Oststadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.07.2016

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.07.2016

    TOP: 3

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 und 2 JHA Kita-Projektliste
    Extrahierter Text

    Kita-Projektliste Jugendhilfeausschuss 13.07.2016/Gemeinderat 19.07.2016 Nr.StadtteilTrägerAnschrift geplante Eröffnung Anzahl Gruppen Gruppenart 0-32-33-6 1Innenstadt-WestCaritasverband Karlsruhe e.V. Moltkestraße 5 September 20161KK-GT 0-3 Jahre10 2WeststadtPro Liberis gGmbH Kriegsstraße 152 September 20161GT 3-6 Jahre20 September 20171KK-GT 0-3 Jahre10 3OststadtPro Liberis gGmbH Hoepfner-Areal September 20171AM-GT 2-6 Jahre412(zwischen Haid-und-Neu- Straße und 1GT 3-6 Jahre20 und Rinheimer Straße) 4OststadtPro Liberis gGmbH Hennebergstraße 2 Januar 20171GT 3-6 Jahre20 (Außengruppe Kita "Wasserfrösche", Am Rüppurrer Schloss 7) 5MühlburgKind und Beruf gGmbH Keplerstraße 43 September 20161KK-GT 0-3 Jahre10 6OberreutEvangelisch Otto-Wels-Straße 4 September 2018 1 KK-GT 0-3 Jahre10 7DurlachKatholisch Ellmendinger Straße 1 September 20171KK-GT 0-3 Jahre10 50472 neue Plätze nach Alter der Kinder Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen Jahr 2016Betrag (Euro)BezeichnungKontierung Ergebnishaushalt115.080 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt60.588 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.82 Sachkonto: 43000000 Finanzhaushalt129.600 Investitionskostenzuschüssef. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.007 Sachkonto: 78170000 Finanzhaushalt64.800 Investitionskostenzuschüssef. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.008 Sachkonto: 78170000 Jahr 2017Betrag (Euro)BezeichnungKontierung Ergebnishaushalt447.598 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt420.780 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.82 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt57.252 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.83 Sachkonto: 43000000 Finanzhaushalt443.550 Investitionskostenzuschüssef. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.007 Sachkonto: 78170000 Finanzhaushalt111.985 Investitionskostenzuschüssef. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.008 Sachkonto: 78170000 Finanzhaushalt47.185 Investitionskostenzuschüssef. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.009 Sachkonto: 78170000 Jahr 2018Betrag (Euro)BezeichnungKontierung Ergebnishaushalt709.857 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt535.284 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.82 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt171.756 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.83 Sachkonto: 43000000 Finanzhaushalt64.800 Investitionskostenzuschüssef. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.007 Sachkonto: 78170000 Anlage 2 Die o.g Aufwendungen des Jahres 2016 können über Mehrerträgeim Bereich der Zuweisungen nach§29 c FAG (PSP-Element 1.500.36.50.01.01.09, Sachkonto 31410000) kompensiert werden. Die o.g. Aufwendungen für die Jahre 2017 und 2018 werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/2018 vollumfänglich berücksichtigt. Die voraussichtlichen Landeszuweisungen nach§29 b und§29 c FAG für die o.g Plätze können nicht beziffert werden. Aufgrund der derzeit gültigen Berechnungssystematik werden z.B. die am 1.9.2016 neu geschaffenen Plätze erst zum Stichtag 1.3.2017 in der Statistik des Statistische Landesamtes berücksichtigt und damit frühestens mit den Landeszuweisungen 2018 an die Stadt Karlsruhe ausbezahlt (die Höhe der Zuweisung für das Jahr 2018 ist nicht bekannt, da jährlich unterschiedlich).

  • Tischvorlage JHA Kita-Projektliste
    Extrahierter Text

    Jugendhilfeausschuss am13.Juli2016 Tischvorlage zu TOP3 „Aufnahme weiterer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung“ Thema: Neues Kita-Projekt der Evangelischen Kirche in der Knielinger Allee 2 Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage zu TOP 3 im April 2016war der Abstimmungsprozess zwischen der Evangelischen Kirchenverwaltung, der Baugenossenschaft Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG und der Sozial-und Jugendbehörde so weit gediehen, dass derNeubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in der Knielinger Alleemit der geplanten Eröffnung September 2018zurAufnahme in die städtische Bedarfsplanung anstand. Dort sollte einErsatzbau für diestark sanierungsbedürftigeevangelische Kindertageseinrichtung Löwenzahn in der Roggenbachstraßeentstehen. Inzwischen wurde der Standortseitens der Baugenossenschaft Hardtwaldsiedlung untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass dort aufgrund eines zu kleinen Außengeländes keine Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen unterzubringen ist. Folglich wird das Vorhaben nicht in die städtische Bedarfsplanung aufgenommen und von der Kita-Projektliste gestrichen (siehe Anlage1).Dadurch reduziert sich der finanzielle Bedarf gegenüber der zugesandten Vorlage im Ergebnishaushalt 2018 um 216.384Euro auf 1.416.897 Euro und im Finanzhaushalt 2018 um 152.930 Euro auf 64.800 Euro (siehe Anlage 2). In welche Richtung sich die Planungen für eine Kindertageseinrichtung in der Hardtwaldsiedlung weiterentwickeln, bleibt abzuwarten.

  • Aufnahme Kita-Projekte
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0349 Verantwortlich: Dez.3 Aufnahme weiterer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 13.07.2016 3 x vorberaten Gemeinderat 19.07.2016 10 x einstimmig zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Aufnahme der neu- en Kita-Projekte mit 54 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 72 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage ge- nannten Finanzmittel. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparun- gen) Ergebnis-HH 2016 = 175.668 € Ergebnis-HH 2017 = 925.630 € Ergebnis-HH 2018 = 1.416.897 € Finanz-HH 2016 = 194.400 € Finanz-HH 2017 = 602.720 € Finanz-HH 2018 = 64.800 € Ergebnis-HH 2016 = 175.668 € Ergebnis-HH 2017 = 925.630 € Ergebnis-HH 2018 =1.416.897 € Finanz-HH 2016 = 194.400 € Finanz-HH 2017 = 602.720 € Finanz-HH 2018 = 64.800 € Ergebnis-HH = 1.416.897 € Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: siehe Anlage 2 Kontenart: siehe Anlage 2 Ergänzende Erläuterungen: siehe Anlage 2 ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Wie in der Beschlussvorlage zur Aufnahme weiterer Kita-Projekte in die städtische Bedarfspla- nung vom März 2016 erläutert wurde, besteht nach wie vor in 14 von 27 Karlsruher Stadtteilen in teils erheblichem Ausmaß weiterer Ausbaubedarf der Betreuungsplätze. In sieben Stadtteilen fehlen zwar auch Betreuungsplätze, aber in geringerem Ausmaß. Umso erfreulicher ist es, dass es erneut gelungen ist, sieben neue Kita-Projekte in sechs Stadtteilen zur Planungsreife zu brin- gen, um das Kinderbetreuungsangebot weiter bedarfsgerecht auszubauen. 2. Neue Kita-Projekte Mit den neuen Kita-Projekten werden in neun neuen Gruppen 54 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 72 Plätze für Kinder über drei Jahren geschaffen (siehe Anlage 1). Hierbei handelt es sich bei zwei Projekten um Erweiterungen im Bestand ohne bauliche Erweiterung und bei drei Projekten um Ergänzungen bereits beschlossener Planungen um zusätzliche Gruppen. Darüber hinaus soll eine neue zweigruppige Kindertageseinrichtung geschaffen werden sowie eine Au- ßengruppe für eine bestehende Kindertageseinrichtung. 2.1. Erweiterungen im Bestand ohne bauliche Erweiterung Die ursprüngliche Planung für zwei Betreute Spielgruppen in der Kindertageseinrichtung der Caritas Haus Sonnensang, Moltkestraße 5 in der Innenstadt-West kann nicht umgesetzt wer- den, da sie nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Dadurch ergeben sich räumliche Kapazitäten für eine weitere Krippengruppe, die für angrenzende Stadtteile mit Platzmangel im U3-Bereich eine Entlastung bringen kann. In Mühlburg soll die Kindertageseinrichtung Sterngucker, Keplerstraße 43 in Trägerschaft von Kind und Beruf gGmbH zum September 2016 um eine Krippengruppe ergänzt werden, wodurch der aktuell bestehende Fehlbedarf im Stadtteil von 31 U3-Plätzen teilweise kompen- siert werden könnte. Räumlich wäre die Unterbringung von vier Gruppen mit 80 Plätzen für drei- bis sechsjährige Kinder möglich. Die Einrichtung bietet derzeit 55 Plätze, davon 28 Plätze für unter Dreijährige. Durch die große Anzahl von Plätzen für unter Dreijährige ergeben sich räumliche Kapazitäten im Bestand, die eine zusätzliche Krippengruppe möglich machen. 2.2. Ergänzungen bereits beschlossener Planungen um zusätzliche Gruppen Der Gemeinderat hatte bereits am 24. November 2015 beschlossen, ein Kita-Projekt in der Ost- stadt auf dem Gelände der Hoepfner Bräu, Friedrich Hoepfner Verwaltungsgesellschaft mbH & Co KG südlich der Haid-und-Neu-Straße 32-36 bis zur Rintheimer Straße in die städtische Be- darfsplanung aufzunehmen. Zum damaligen Zeitpunkt war eine viergruppige Kindertagesein- richtung geplant. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Kita auch sechsgruppig gebaut werden könnte. Angesichts des hohen Fehlbedarfs an Betreuungsplätzen soll diese Möglichkeit genutzt werden und die bisherige Planung um zwei weitere Gruppen erweitert werden mit ei- ner Platzkapazität von vier Plätzen für 2-3-jährige Kinder und 32 Plätzen für Kinder ab drei Jah- ren bis zum Schuleintritt. In Oberreut wurde im Mai 2015 für den geplanten viergruppigen Neubau der evangelischen Kindertageseinrichtung Villa Regenbogen, Otto-Wels-Straße 4 eine zusätzliche Krippengruppe in die städtische Bedarfsplanung aufgenommen. Im seitherigen Planungsverlauf hat sich die Möglichkeit eröffnet, einen Neubau mit fünf Gruppen realisieren zu können. Hier ist nunmehr Ergänzende Erläuterungen Seite 3 eine weitere Krippengruppe mit 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren geplant. Für die aktuell bestehenden drei Gruppen ist gegebenenfalls eine bedarfsabhängige Umwandlung der Ange- botsformen vor der Inbetriebnahme des Neubaus geplant. Der Abriss und Neubau der katholischen Kindertageseinrichtung St. Johannes, Ellmendinger Straße 1 in Durlach-Aue war im Mai 2014 mit einer Erweiterung um eine zusätzliche sechste Gruppe in die Bedarfsplanung aufgenommen worden, nachdem bereits im Oktober 2012 ein fünfgruppiger Neubau beschlossen worden war. Im Zuge der Planung wurde festgestellt, dass sich ein siebengruppiger Neubau wirtschaftlicher darstellen lässt als mit sechs Gruppen, so dass eine weitere, insgesamt dritte Krippengruppe zur Aufnahme in die städtische Bedarfsplanung ansteht. Dadurch können dort nach Fertigstellung der Baumaßnahmen insgesamt 30 neue Plät- ze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden und den bestehenden Fehlbedarf kompensie- ren. 2.3. Neue Kindertageseinrichtung Der Träger Pro Liberis gGmbH betreibt in Karlsruhe zehn Kindertageseinrichtungen, wovon vier Krippeneinrichtungen sind, in denen ausschließlich Kinder unter drei Jahren betreut werden. Seit dem Jahr 2013 wurden keine Krippen mehr in die städtische Bedarfsplanung aufgenom- men, weil sich bei diesen das Problem der Anschlussbetreuung stellt, sobald die Kinder das drit- te Lebensjahr vollendet haben. Daher werden nur noch altersgemischte Kindertageseinrichtun- gen mit einem Betreuungsangebot ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in die Be- darfsplanung aufgenommen, denn Krippen bedeuten einen Bruch der Betreuungs- und Bil- dungsbiografie zu einem sehr frühen Zeitpunkt der kindlichen Entwicklung. Da die Angebots- formen in bestehenden Krippen nicht ohne weiteres umgewandelt werden können, weil der Ausbau vom Bund gefördert wurde und diese Mittel eine Zweckbindung von 25 Jahren aufwei- sen, müssen andere Lösungen für die Anschlussbetreuung gefunden werden. Vor diesem Hin- tergrund ist geplant, in der Weststadt vorrangig eine Anschlussbetreuung für die umliegenden Krippen des Trägers Pro Liberis gGmbH zu schaffen. Hierfür hat der Träger eine geeignete Im- mobilie in der Kriegsstraße 152 aufgetan, wo nach entsprechendem Umbau zwei Gruppen un- tergebracht werden können. Geplant sind eine Krippengruppe mit 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren, da auch die Nachfrage nach U3-Plätzen unvermindert groß ist, sowie eine Kinder- gartengruppe mit 20 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. 2.4. Außengruppe einer bestehenden Kindertageseinrichtung In der Oststadt plant die Pro Liberis gGmbH eine musikpädagogische Außengruppe der im Stadtteil Weiherfeld-Dammerstock gelegenen Kita Wasserfrösche für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Freiwerdende Räumlichkeiten der Musikschule INTAKT in der Hennebergstra- ße 2 sollen nach Umbauarbeiten im Januar 2017 in Betrieb genommen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen (inkl. Angaben zur Kontierung) sind in Anlage 2 dargestellt. Die Aufwendungen des Jahres 2016 können über Mehrerträge im Bereich der Zuweisungen nach § 29 c FAG kompensiert werden. Die Aufwendungen für die Jahre 2017 und 2018 werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/2018 vollumfänglich berücksichtigt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Aufnahme der neu- en Kita-Projekte mit 54 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 72 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage ge- nannten Finanzmittel.

  • Protokoll TOP 10
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Juli 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 10 der Tagesordnung: Aufnahme weiterer Kita-Projekte in die Bedarfs- planung Vorlage: 2016/0349 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Auf- nahme der neuen Kita-Projekte mit 54 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 72 Plät- zen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereit- stellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss: Ich sehe nur gelbe Karten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Juli 2016