Beitritt zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord

Vorlage: 2016/0347
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.06.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 5
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.07.2016

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Satzung Naturpark Schwarzwald Mitte-Nord
    Extrahierter Text

    SATZUNG des Vereins „NATURPARK SCHWARZWALD Mitte/Nord e.V." in der Fassung vom 19. Dezember 2000 zuletzt geändert durch die Mitgliederversammlung am 13. April 2005 Präambel Die Stadtkreise Baden-Baden und Pforzheim, die Landkreise Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Ortenaukreis, Rastatt und Rottweil sowie Städte und Gemeinden aus diesen Landkreisen verfolgen das Ziel, einen Naturpark für den mittleren und nördlichen Schwarzwald zu schaffen. Darüber hinaus soll ein Naturpark für den gesamten Schwarzwald entwickelt werden. Dies soll in Abstimmung mit dem Verein „Naturpark Südschwarzwald" verwirklicht werden. § 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: NATURPARK SCHWARZWALD Mitte/Nord e.V. 2. Er hat seinen Sitz in Freudenstadt. 3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Freudenstadt einzutragen. § 2 Aufgabe und Zweck des Vereins 1. Der Verein ist Träger des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord. Sein Ziel ist es, den Schwarzwald innerhalb des Naturpark-Gebietes unter Berücksichtigung der Planungshoheit der Städte und Gemeinden als vorbildliche Erholungslandschaft zu erhalten, zu pflegen und weiterzuentwickeln, insbesondere • die Schönheiten, den Charakter und die Vielfalt von Natur und Landschaft sowie Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten und zu schützen, • die Kultur und Tradition der Landwirtschaft unter Berücksichtigung ihrer lokalen und regionalen Besonderheiten zu fördern, • die Aufrechterhaltung und Pflege der offenen Landschaft zu fördern, • die Sicherung der Waldfunktionen zu fördern. Der Entwicklungsspielraum der Gemeinden, die Interessen der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Wirtschaft, der Wasserwirtschaft sowie der Jagd und der Fischerei müssen gewahrt werden. Satzung des Vereins „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V.“ in der Fassung vom 19.12.2000, zuletzt geändert am 13.04.2005 - 2 - 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Die zum Erreichen des Vereinszwecks benötigten Mittel sollen durch öffentliche Beihilfen des Landes, des Bundes, der Europäischen Union, aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden aufgebracht werden. § 3 Mitgliedschaft 1. Alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen, die sich zu den Zielen des Vereins bekennen, können Mitglieder des Vereins werden. 2. Es wird unterschieden zwischen ordentlichen, nichtordentlichen Mitgliedern sowie Fördermitgliedschaften. Nur die ordentlichen Mitglieder sind stimmberechtigt. Ordentliche Mitglieder sind: a) die Städte und Gemeinden im Gebiet des Naturparks b) die Landkreise im Gebiet des Naturparks sowie die Stadtkreise Baden-Baden und Pforzheim c) das Land Baden-Württemberg d) die Regionalverbände Mittlerer Oberrhein, Nordschwarzwald, Schwarzwald- Baar-Heuberg, Südlicher Oberrhein e) der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e.V. f) der Landesbauernverband Baden-Württemberg e.V. g) die Forstkammer Baden-Württemberg Waldbesitzerverband e.V. h) der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. i) der Schwarzwaldverein e.V., Hauptverein j) der Touristik Nördlicher Schwarzwald e.V. k) der Schwarzwald Tourismusverband e.V. l) die Schwarzwald Tourismus GmbH m) die Industrie- und Handelskammern Mittlerer Oberrhein, Nordschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Südlicher Oberrhein Satzung des Vereins „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V.“ in der Fassung vom 19.12.2000, zuletzt geändert am 13.04.2005 - 3 - 3. Die Aufnahme weiterer ordentlicher Mitglieder erfolgt auf schriftlichen Antrag, über den die Mitgliederversammlung entscheidet. Über die Aufnahme von nichtordentlichen Mitgliedern entscheidet der Gesamtvorstand. 4. Über die Aufnahme von Fördermitgliedern entscheidet ebenfalls der Gesamtvorstand. Fördermitglieder haben die gleichen Rechte wie die nichtordentlichen Mitglieder des Vereins und erhalten regelmäßig Informationen über die Arbeit des Naturparks bzw. über die Veranstaltungen. Der Gesamtvorstand kann über die Mindesthöhe der mit der Mitgliedschaft verbundenen Zuwendungen entscheiden. Die hierdurch eingenommenen Mittel sind im Kassenbericht bzw. im Haushaltsplan des Vereins gesondert auszuweisen. 5. Bei Verstoß gegen die Grundsätze des Vereins oder bei gröblicher Pflichtverletzung kann ein Mitglied ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. 6. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung mit Halbjahresfrist zum Ende des laufenden Geschäftsjahres. Bei Austritt eines Fördermitgliedes bleibt die Verpflichtung zur Leistung einer zugesagten Zuwendung davon unberührt. § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitglieder unterstützen den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Sie haben die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins ergebenden Pflichten zu erfüllen. Insbesondere sind sie zur rechtzeitigen Entrichtung der Mitgliedsbeiträge, die als Jahresbeiträge erhoben werden, verpflichtet. 2. Alle Mitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die nicht stimmberechtigten Mitglieder nehmen beratend teil. Die Stimmabgabe erfolgt durch die gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter der Mitglieder. § 5 Organe Organe des Vereins sind: 1. Die Mitgliederversammlung 2. Der Gesamtvorstand 3. Der Vorstand. Satzung des Vereins „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V.“ in der Fassung vom 19.12.2000, zuletzt geändert am 13.04.2005 - 4 - § 6 Mitgliederversammlung 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch jährlich mindestens einmal vom Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat einberufen und von ihm geleitet. Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe des Tagungsortes und der Tagesordnung. 2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich beantragt. 3. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: a) Beschlussfassung über den Naturparkplan b) Beschlussfassung über das jährliche Maßnahmenprogramm c) Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von stimmberechtigten Mitgliedern d) Aufstellung einer Beitragsordnung e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge f) Entgegennahme des Geschäfts- und Rechnungsprüfungsberichts g) Genehmigung des Haushaltsplans h) Entlastung des Vorstands und des Gesamtvorstands i) Wahl des Gesamtvorstands und daraus des Vorsitzenden und seines Stellvertreters j) Bestellung der Kassenprüfer k) Änderung der Satzung I) Entscheidung über die Auflösung des Vereins 4. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. 5. Jedes Mitglied kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der Anwesenden. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, sofern das Gesetz oder diese Satzung nichts anderes vorschreiben. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, ansonsten die Stimme des Vorsitzenden. 6. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und von zwei weiteren Mitgliedern der Mitgliederversammlung unterzeichnet wird. 7. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben. Satzung des Vereins „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V.“ in der Fassung vom 19.12.2000, zuletzt geändert am 13.04.2005 - 5 - § 7 Der Vorstand 1. Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeder für sich allein. 2. Die Mitgliederversammlung wählt aus der Mitte des Gesamtvorstandes den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden auf die Dauer von jeweils 3 Jahren. Der stellvertretende Vorsitzende ist aus einer anderen Gruppe gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe a) bis i) als der Vorsitzende zu wählen. § 8 Der Gesamtvorstand 1. Der Gesamtvorstand besteht aus 26 Mitgliedern oder deren Stellvertretern. 2. Der Gesamtvorstand setzt sich wie folgt zusammen: a) Je 1 Vertreter der Städte und Gemeinden der Landkreise Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Ortenaukreis, Rastatt und Rottweil, b) je 1 Vertreter der Landkreise Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Ortenaukreis, Rastatt und Rottweil und der Stadtkreise Baden-Baden und Pforzheim, c) 2 Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg (Abteilung 5 Umwelt und Abteilung 8 Forstdirektion) sowie ein Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe, d) je 1 Vertreter des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes und des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg e) 1 Vertreter des Landesnaturschutzverbandes f) 1 Vertreter des Schwarzwaldvereins g) 1 Vertreter der Tourismusverbände h) 1 Vertreter der Regionalverbände i) 1 Vertreter der Industrie- und Handelskammern 3. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Mitglieder des Gesamtvorstands aus ihrer hauptamtlichen Tätigkeit ausscheiden, scheiden sie auch aus dem Gesamtvorstand aus. 4. Der Geschäftsführer, der die Funktion des Schriftführers und des Schatzmeisters innehat, ist Mitglied mit beratender Stimme. Satzung des Vereins „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V.“ in der Fassung vom 19.12.2000, zuletzt geändert am 13.04.2005 - 6 - 5. Der Gesamtvorstand wird aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Für jedes Gesamtvorstandsmitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Falls sich die Wahl des Gesamtvorstands verzögert, führt der bisherige Gesamtvorstand seine Geschäfte bis zur Neuwahl fort. 6. Der Gesamtvorstand leitet den Verein. Er bereitet die Beschlüsse für die Mitgliederversammlung vor und führt sie durch. Der Gesamtvorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Gesamtvorstandsmitglieder. Die Beschlussfähigkeit des Gesamtvorstands ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 7. Der Gesamtvorstand kann weitere sachverständige Personen zu seinen Beratungen hinzuziehen. Diese sind jedoch nicht stimmberechtigt. 8. Über die Sitzungen des Gesamtvorstandes wird eine Niederschrift gefertigt, die vom Vorsitzenden bzw. dem verhandlungsführenden Gesamtvorstandsmitglied und einem weiteren Mitglied des Gesamtvorstands unterzeichnet wird. Die Protokolle über die Sitzungen des Gesamtvorstands und über die Mitgliederversammlung werden jedem Mitglied des Gesamtvorstandes zugeleitet. 9. Der Gesamtvorstand kann Beschlüsse im Bedarfsfalle auch im schriftlichen Verfahren herbeiführen, wenn dem kein Gesamtvorstandsmitglied widerspricht. 10. Der Gesamtvorstand kann zur Unterstützung seiner Aufgaben Ausschüsse und Arbeitsgruppen berufen. § 9 Geschäftsführung 1. Zur Führung der laufenden Geschäfte werden vom Gesamtvorstand ein Geschäftsführer (§ 30 BGB) und gegebenenfalls weitere Hilfskräfte bestellt. Die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers sowie die Festlegung dessen Vertretungsbefugnis nach § 30 BGB ist Aufgabe des Gesamtvorstandes. Die Landesforstverwaltung übernimmt gem. § 66 Abs. 4 LWaldG auf Antrag des Vereins die Geschäftsführung. Der Geschäftsführer wird in diesem Fall vom Gesamtvorstand bestätigt. 2. Zu den laufenden Geschäften gehören alle Aufgaben, soweit sie nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Organe gehören. Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen der Organe mit beratender Stimme teil. Das Nähere kann in der Geschäftsordnung geregelt werden, die der Gesamtvorstand beschließt. 3. Der Geschäftsführer führt die Beschlüsse der Vereinsorgane aus. Satzung des Vereins „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V.“ in der Fassung vom 19.12.2000, zuletzt geändert am 13.04.2005 - 7 - § 10 Haushalts- und Kassenwesen 1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Gesamtvorstand stellt vor Beginn des Geschäftsjahres den jährlichen Haushaltsplan auf und legt ihn der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vor. 2. Über die Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen. Zahlungen dürfen nur auf schriftliche Anweisung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden. 3. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch die von der Mitgliederversammlung bestellten Kassenprüfer. Die Kassenprüfer dürfen weder dem Vorstand noch dem Gesamtvorstand angehören. § 11 Satzungsänderungen 1. Änderungen der Satzung können durch die Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. 2. Ein Antrag auf Satzungsänderung muss mit der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern bekannt gegeben werden. § 12 Auflösung des Vereins 1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist in diesem Fall nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Stimmenmehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. 2. Sind in dieser Mitgliederversammlung weniger als die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend, ist innerhalb von 4 Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. In dieser Mitgliederversammlung entscheidet über die Auflösung des Vereins eine Stimmenmehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Satzung des Vereins „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V.“ in der Fassung vom 19.12.2000, zuletzt geändert am 13.04.2005 - 8 - § 13 Vermögensverwendung bei Auflösung Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen an die Landkreise und die Stadtkreise Baden-Baden und Pforzheim im Verhältnis der im Naturpark befindlichen Flächen. Diese haben das Vermögen ausschließlich und unmittelbar im Sinne der Satzung zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Das Gleiche gilt bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke. § 14 Inkrafttreten der Satzung 1. Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 19. Dezember 2000 beschlossen und tritt mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 in Kraft. 2. Jedes Mitglied erhält eine Mehrfertigung der Satzung. § 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Angelegenheiten des NATURPARK SCHWARZWALD Mitte/Nord e.V. ist Freudenstadt. Freudenstadt, den 13. April 2005

  • Naturpark Schwarzwald Mitte Nord
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0347 Verantwortlich: Dez.5 Beitritt zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.07.2016 15 x Mehrheitlich zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung in den betroffenen Ortschaftsräten, dem Beitritt zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. mit den Flächen Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier zu. Ziel ist eine Förderung des naturverträglichen Tourismus, des Naturschutzes und eine Weiterentwicklung der Regionalvermarktung. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 3.420 Euro/ Jahr 3.420 Euro/ Jahr Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein X ja St (06.07.), HW (22.06.), We (05.07.), Wo (12.07.) Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Durl. (06.07.) Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Schwarzwald ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe und zieht jährlich große Zahlen an Gästen in die Region. Somit ist der Schwarz- wald nicht nur landschaftlich, sondern auch touristisch von großer Bedeutung. Durch den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. wird dies gezielt gefördert. Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. ist ein Verein, dessen Mitglieder die im Naturpark gelegenen 106 Gemeinden und Städte, sieben Landkreise (Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Landkreis Karlsruhe, Rastatt, Rottweil und Ortenaukreis) und zwei Stadtkreise (Baden-Baden und Pforzheim) sind. Diese Akteure bilden einen Zusammenschluss, um die verschiedenen Interessen im Naturpark- Gebiet zu vertreten. Ziel ist es, die Natur und Schönheit der Landschaft zu bewahren und den naturverträglichen Tourismus zu fördern. Im Naturpark wird die Natur erlebbar gemacht, es werden touristische Impulse gesetzt und daran gearbeitet, die Kulturlandschaft zu bewahren. Hierfür stehen jährlich bis zu 800.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Diese werden für unterschiedliche Projekte aus den Bereichen „Entwicklung des Erholungswertes“, „Erhalt des natürlichen und kulturellen Erbes“ sowie zur Naturpädagogik und Öffentlichkeitsarbeit verwen- det. Auf Anregung der CDU-Fraktion wurden die Möglichkeit und die Bedingungen für eine Mit- gliedschaft der Stadt Karlsruhe im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. durch die Verwal- tung geprüft. Die Gebiete des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord e.V. grenzen mit der Gemarkung Ettlingen direkt an das Stadtgebiet Karlsruhe. Durch einen Beitritt zum Naturpark Schwarzwald Mit- te/Nord e.V. würde sich dieses Gebiet auf Teile des Karlsruher Stadtgebietes erweitern. Es han- delt sich hierbei um die Flächen Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und Wol- fartsweier. Eine Mitgliedschaft unterstreicht das Zeichen der Verbundenheit mit dem Schwarzwald, welches bereits durch die Vereinbarung der Patenschaft der Stadt Karlsruhe für den Nationalpark Schwarzwald am 14. Mai 2015 gesetzt wurde. Darüber hinaus unterstützt eine Mitgliedschaft die strategische Ausrichtung der KTG Karlsruhe Tourismus GmbH, Gästen touristische Angebote in Zusammenarbeit mit weiteren regionalen Akteuren anzubieten. Die regionale Vernetzung wird ausgebaut. Es entstehen neue Ansatz- punkte zur Entwicklung touristischer Angebote und Infrastruktur auf der im Stadtgebiet Karls- ruhe liegenden Gebietskulisse des Naturparks. Durch Bürgermeister Klaus Stapf und den Geschäftsführer der KTG Karlsruher Tourismus GmbH, Herrn Klaus Hoffmann, wurden Gespräche mit dem Vorsitzenden des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord e.V., Landrat Jürgen Bäuerle (Landkreis Rastatt), und dem Geschäfts- führer des Naturparks, Herrn Karl-Heinz Dunker, geführt. Ein möglicher Beitritt der Stadt Karls- ruhe wird von Seiten des Naturparks begrüßt. Aus diesem Grund werden die Gebiete Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier für den Beitritt zum Naturpark vorgeschlagen. Der jährliche Beitrag für diese Gebiete beträgt 3.420,- Euro Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Verwaltung empfiehlt aus den vorgenannten Gründen den Beitritt zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. mit den Flächen Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wet- tersbach und Wolfartsweier. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V., mit den Flächen Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier zu. Ziel ist eine Förderung des naturverträglichen Tourismus, des Naturschutzes und eine Weiterentwicklung der Regionalvermarktung.

  • Protokoll TOP 15
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Juli 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 15 der Tagesordnung: Beitritt zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord Vorlage: 2016/0347 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V., mit den Flächen Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier zu. Ziel ist eine Förderung des naturverträglichen Tourismus, des Naturschutzes und eine Weiterentwicklung der Regionalvermarktung. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf. Stadtrat Hodapp (GRÜNE): Vielleicht ist das ja die Gelegenheit zu einem persönliche- ren Thema. Nach der Beschlussvorlage sollen Durlach und die Höhenstadtteile dem Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord beitreten. Das bedeutet, dass Karlsruhe natürlich auch als Ganzes im Zusammenhang mit dem Naturpark wahrgenommen wird. Es kann dem An- sehen unserer Stadt nur nützen, mit der Erholungslandschaft Schwarzwald, die ja direkt vor unserer Haustüre liegt, positiv und öffentlichkeitswirksam in Verbindung gebracht zu werden. Den Ansatz, Naturschutz und naturverträglichen Tourismus in Verbindung mit einer Weiterentwicklung der Regionalvermarktung zu fördern, können wir als Grü- ne nur unterstützen. Karlsruhe hat vor einem Jahr eine Patenschaft für den Nationalpark Schwarzwald mit dem Ziel einer - ich zitiere - beiderseits nutzbringenden Zusammenarbeit in den Berei- chen Naturschutz und Naturpädagogik, Marketing, Tourismus und Verkehr, Kultur so- wie Forschung und Technologie übernommen. Der heutige Beschlussantrag ergänzt diese Patenschaft und baut unsere Verbundenheit mit dem Schwarzwald aus. Der in der Satzung des Naturparks dargelegte Zweck, eine naturverträgliche Erholung für die All- gemeinheit zu gewährleisten, ist uns ebenso ein wesentliches Anliegen wie die Bewah- - 2 - rung und Entwicklung der Landschaft mit Lebensräumen für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Der Naturpark selbst begrüßt - wie wir der Beschlussvorlage entnehmen konnten - nach den Gesprächen, die u. a. Bürgermeister Stapf geführt hat, einen Beitritt Karlsruhes. Der Betrag von rd. 3.500 Euro scheint uns gut investiertes Geld. Lassen Sie mich eine kleine Marketing-Zukunftsvision entwerfen. Auf unseren überdi- mensionalen Ortsschildern an den Stadteingängen erscheint demnächst die Aufschrift: Karlsruhe - Portalgemeinde des Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord. Ich glaube, auf den Schildern standen schon schlechtere Slogans. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Herzlichen Dank Herr Kollege Hodapp für Ihre Ausführun- gen, weil Sie mir doch einiges ersparen. Es ist voll im Sinne auch der CDU-Fraktion. An der Stelle darf ich auch der Verwaltung danken, die eine Idee der CDU-Fraktion ziemlich unkompliziert aufgegriffen hat, in eine Vorlage gegossen hat, die dann einen kleinen Schönheitsfehler hatte, über den die Stadt zwei, drei Tage geschmunzelt hat, aber jetzt sind alle Gemüter beruhigt. Alle haben verstanden, dass die Stadt diesem Naturpark beitreten möchte mit dem Gebiet, das eben für unseren Stadtraum kennzeichnend ist, für den Nordschwarzwald. Das beginnt halt, das haben wir in der Grundschule mal ge- lernt, faktisch am Turmberg. Wenn dann die Wohlfühlqualität, die von Durlach unzwei- felhaft und unbestritten immer ausgestrahlt wird, in diesen Tourismusraum Nord- schwarzwald wirkt, dann kann uns das allen nur recht und billig sein. Es ist vor allem ein Tourismusmarketing. Von daher müssen wir wirklich nur „Hut ab“ sagen, da müssen wir endlich dabei sein. Karlsruhe ist das Tor zum Nordschwarzwald. Es ist deswegen zwingend, dass wir das endlich nachvollziehen, was eigentlich schon lange angestanden hat. Dass nebenbei die abwechslungsreiche Kulturlandschaft der Bergdorfregion noch in Szene gesetzt wird, kann man nur begrüßen. Wir wissen es, wir verraten es halt jetzt auch allen anderen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Hier kommt Ökologie im Sinne von Naturschutzökonomie im Tourismus und Tradition im Sinne von kulturellem Erbe gut zusammen. Mit wenigen Worten, wie die Vorredner auch, wir finden das gut. Stadträtin Ernemann (SPD): Die SPD-Fraktion findet das auch gut. Wo der Wohl- fühlcharakter für jeden einzelnen beginnt, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Für mich beginnt er natürlich in Hohenwettersbach. Ich wollte es nur mal klarstellen. Es gab im Vorfeld einige Irritationen zwischen Nationalpark und Naturpark. Es ist mittler- weile durch die Presse auch ausgeräumt. Also wir sind Mitglied des Naturparks und er- hoffen uns natürlich auch, dass wir von dem Topf, mit 800.000 Euro gefüllt, einiges für uns entnehmen können, sei es für einen Waldspielplatz oder sonstige Einrichtungen wie die Ausweisung von Fahrradwegen. Ich will das nicht in die Länge ziehen. Ich gehe da- von aus, dass es eine gute Sache ist. Karlsruhe wird auf jeden Fall davon profitieren. Wir unterstützen und begrüßen das. Stadtrat Hock (FDP): Ich mache es kurz. Meine Fraktion wird den Antrag nicht mitge- hen, weil auch wir wissen, dass die Landesregierung gerade gesagt bekommen hat, dass sie sparen muss. Ich will es gar nicht lange ausführen. Dieser ganze Hype um den Nationalpark: Es beinhaltet mehrere hundert Leute, mehrere Millionen an Geldern. Wir werden dem nicht zustimmen und uns deshalb verweigern. - 3 - Der Vorsitzende: Ich weise noch einmal darauf hin, dass es um den Naturpark geht. Nicht dass jetzt morgen in der Zeitung steht, wir würden in den Nationalpark eintreten. Ich wollte nicht Ihren Beitrag in Frage stellen, wollte nur darauf hinweisen. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann zücken Sie alle Ihr Kärtchen. - 4 Ablehnungen, der Rest ist Zustimmung, damit mehrheitlich zugestimmt. Wir machen jetzt eine Pause bis fünf vor sieben. Ich wünsche guten Appetit. (Unterbrechung der Sitzung von 18:26 bis 19:00 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. August 2016