Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016
| Vorlage: | 2016/0345 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.06.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.07.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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ANLAGE 1 Auswertung Offenlage - Behörden & Träger öffentlicher Belange Fortschreibung LAP 2016 Rückmeldung Behörden BD: Branddirektion RP: Regierungspräsidium Karlsruhe StPlA: Stadtplanungsamt TBA: Tiefbauamt VBK: Verkehrsbetriebe Karlsruhe 1.2 Sudetenstraße (Höhe Annweiler Str.) Querungshilfe mit Fahrbahneinengung auf Höhe Ludwig-Dill-Straße BD: Die vorgeschlagene Baumaßnahme sollte für Großfahrzeuge der Feuerwehr gut passierbar gestaltet werden Wird bei der Umsetzung berücksichtigt. 2.2 B3/Gymnasium-Str./ Grötzinger Str. zw. Rittnertstr. und Liebensteinstr. Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h ganztägig RP: Zustimmung des RP grundsätzlich in Aussicht gestellt. Wird bei der Umsetzung berücksichtigt. 2.5 B3/Durlach-Aue/ Säuterich Verlängerung des Lärmschutzwalls im Zuge der Realisierung des Baugebietes Säuterich RP: Bei der Umsetzung ist das RP Referat 45 zu beteiligen. Wird bei der Umsetzung berücksichtigt. 2.6 B3/Durlach-Aue/ Säuterich 2016: neuer Fahrbahnbelag auf der nördl. Fahrspur zwischen Brücke und Fiduciastr. TBA: Fahrspur durch Fahrstreifen ersetzen. RP: Eine Fahrbahndeckenerneuerung ist in den kommenden Jahren nicht abzusehen. Neue Benennung wird berücksichtigt und der Zeithorzont wird auf 2020 verlegt. 2.7 B3 Grötzingen, nördlich Bruchwaldstraße Wallerhöhung und Schalllückenschließung (Gesamthöhe 4m) RP: Bei der Umsetzung ist das RP Referat 45 zu beteiligen. Wird bei der Umsetzung berücksichtigt. 2.8 K9659 (B10 alt) Höhe Untermühlsiedlung 2016: Planung eines P+R Parkplatzes führt zu einer Fahrspurverringerung. Wegfall einer Fahrspur. StPlA: Die Realisierung ist erst ab 2017 möglich. Neuer Zeithorizont wird berücksichtigt. 4.2 Rheinstraße zw. Entenfang und Philippstr. Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h (Stadteinwärts, einseitig) RP: Zustimmung des RP grundsätzlich in Aussicht gestellt. Wird bei der Umsetzung berücksichtigt. 4.4 Kriegsstraße (westl. Weinbrenner- platz) Ersatz der Pflasterung/Stelcon - Platten geplant zwischen 2017 und 2018 VBK: Maßnahme soll in den Sommerferien 2016 durch das TBA umgesetzt werden. Neuer Zeithorizont wird berücksichtigt. 4.5 Kriegsstr. zw. Weinbrennerplatz und Reinhold-Frank-Str. Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h RP: Zustimmung des RP grundsätzlich in Aussicht gestellt; Überprüfung der Wirkung auf die NO2 Belastung. Polizei: Anregung einer baul. Veränderung anstatt Tempolimit: 1 Fahrstreifen je Fahrtrichtung, Aufbringung lärmarmer Fahrbahnbelag, Radweg auf die Fahrbahn. Wird bei der Umsetzung berücksichtigt. Die baulichen Veränderungen können leider nicht übernommen werden. 4.7 Durmersheimer Str. zw. Blohnstr. und Rheinhafenstr. Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h RP: Zustimmung des RP grundsätzlich in Aussicht gestellt. VBK: Zusätzlicher Umlauf der Buslinien erfordert Kostenmehraufwand von 300.000€/Jahr. Wegen der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV wird es von der VBK abgelehnt. Maßnahme wird im Interesse des Gesundheitsschutzes verfolgt. 4.9 Moltkestr. zw. Erzbergerstr. und Hertzstr. 2017: Belagserneuerung zw. Hans-Thoma-Str. und Reinhold-Frank-Str TBA: Bereicheinteilung von TBA übernehmen Realisierungszeitraum für den Bereich Moltkestr. zw. Erzbergerstr. und Hertzstr. bis 2020 nicht absehbar. Daher nur Bereich zw. Hans-Thoma-Str. und Reinhold-Frank-Str. aufgenommen. Bewertung durch die Verwaltung zu Maßnahmennummer Bereich / Straßenzug Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen Seite 1 von 2 Rückmeldung Behörden BD: Branddirektion RP: Regierungspräsidium Karlsruhe StPlA: Stadtplanungsamt TBA: Tiefbauamt VBK: Verkehrsbetriebe Karlsruhe Bewertung durch die Verwaltung zu Maßnahmennummer Bereich / Straßenzug Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 6.7 Stupferich (Ortsdurchfahrt) Das bestehende nächtliche Tempolimit von 30 km/h wird aus Sicherheitsgründen auf ganztägig erweitert OR Stupferich: Tempolimit wurde bereits erweitert. VBK: Zusätzlicher Umlauf der Buslinien erfordert Kostenmehraufwand von 300.000€/Jahr. Wegen der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV wird es von der VBK abgelehnt. Maßnahme bereits umgesetzt.Daher wird dieses aus dem finalen Maßnahmenkonzept herausgenommen. 7.1 BAB 5 in Höhe Untermühlsiedlung Lärmschutzwall an der Ostseite südl. Wertkaufbrücke RP: Bei der Umsetzung ist das RP Referat 45 zu beteiligen. BUND: Auf beiden Seiten der Brücke sollten Schallschutzwände errichtet werden, da es zu Reflexionen in Rintheim und in der Oststadt kommt. Bei der Errichtung des Lärmschutzwalles wird darauf geachtet, dass es zu keinen zusätzlichen Reflexionen kommt. 7.2 BAB 5 in Höhe Untermühlsiedlung Erneuerung des Fahrbahnbelags mit Waschbeton in beide Fahrtrichtungen TBA: Bereits 2015 realisiert Maßnahme wird gestrichen, da Umsetzung bereits erfolgte. 7.3 BAB A5 zw. AS Ettlingen/ Rüppurr und AD Karlsruhe lärmarmer Fahrbahnbelag in beiden Fahrtrichtungen unter Kostenbeteiligung der Stadt Karlsruhe RP: Belagserneuerung erst ab 2020 vorgesehen. Neuer Zeithorizont wird berücksichtigt. 7.4 BAB A 8 Wolfartsweier Lärmarmer Fahrbahnbelag bei nächster Fahrbahndeckenerneuerung (frühestens ab 2018) RP: Bei einer Fahrbahndeckenerneuerung frühestens ab 2018 wird geprüft, ob es technisch möglich ist ein lärmarmen Belag aufzubringen. Wird bei der Umsetzung berücksichtigt. 7.5 B 10/Südtangente zwischen Mühlburg und Knielingen 2014: Südliche Fahrtrichtung erneuert mit SMA LA 2016: Belagserneuerung in nördlicher Fahrtrichtung geplant RP: Eine Fahrbahndeckenerneuerung ist in den kommenden Jahren nicht abzusehen Neuer Zeithorizont (2020) wird berücksichtigt. 7.6 B10 / Südtangente Höhe Maxauer Straße Mittelfristig: Schließung der Schalllücke zw. Kleingartenanlage und Bahndamm BD: Die vorgeschlagene Schließung der Schalllücke sollte so ausgeführt werden, dass die Zufahrt zur Kleingartenanlage für Großfahrzeuge der Feuerwehr nicht beeinträchtigt wird. RP: Bei der Umsetzung ist das RP Referat 45 zu beteiligen. Wird bei der Umsetzung berücksichtigt. 8.1 Kaiserallee (Händelstr. - Philippstr.) Rasengleis in 2015VBK: Ist bereits realisiert Maßnahme wird gestrichen, da Umsetzung bereits erfolgte. 8.2 Kaiserallee (Philippstr. - Entenfang) Rasengleis in 2015VBK: Ist bereits realisiert Maßnahme wird gestrichen, da Umsetzung bereits erfolgte. 8.3 Bahnhofsvorplatz - Ebertstraße Rasengleis ab 2016 im westlichen Bereich des Bahnhofsplatz in Richtung Schwarzwaldstraße BD: Bei der Ausführung eines Rasengleis sollte die Branddirektion bei den weiteren Planungen mit einbezogen werden. VBK: Realisierungszeitraum erst ab 2020 im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofvorplatzes. Dabei wird nur 1 Gleis als Rasengleis ausgebildet. Das Rasengleis befindet sich dann nur im Bereich Bahnhofvorplatz bis Schwarzwaldstr. Neuer Zeithorizont wird berücksichtigt. 8.4 Westl. Kriegsstraße m. Straßenbahn Ersatz der Pflasterung/ Stelcon-Platten zusammen mit Straßenerneuerung zwischen 2016 und 2018 VBK: Maßnahme soll in den Sommerferien 2016 durch das TBA umgesetzt werden. Neuer Zeithorizont wird berücksichtigt. Seite 2 von 2
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ANLAGE 2 Auswertung Entwurf Maßnahmenkonzept 2016 - Fortschreibung LAP 2016 Hinweise der Bevölkerung zu dem Entwurf des Maßnahmenkonzept lfd. Nr. Bereich / StraßenzugAnregung / HinweiseBewertung durch die Verwaltung 1 Sudetenstraße zwischen Ortsschild und Höhe Annweiler Str. (Maßnahme 1.1) Errichtung einer Lärmschutzwand, wie sie im Vorentwurf enthalten war oder Tempo 30. Eine Lärmschutzwand war auch im Vorentwurf nicht vorgesehen. Für ein Tempolimit liegen die rechtlichen Randbedingungen in diesem Bereich leider nicht vor. 2 lärmarmer Belag Haid- und-Neu-Str. zw. Hirtenweg und Am Sportpark (Maßnahme 2.3) Vereinheitlichung des Tempolimits von 60 km/h auf 50 km/h Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes wurde dieser Straßenabschnitt auch im Hinblick auf die Lärmreduktion bereits auf 60 km/h herabgesenkt. Laut StVO ist außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h erlaubt. Für eine weitere Reduktion liegen leider die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht vor. 3 Durlacher Allee Dornwaldsiedlung (Maßnahme 2.1) Verlängerung der Lärmschutzwand von der Autobahn entlang der Durlacher Allee Die Überprüfung der Lärmsituation ist für diesen Bereich vorgesehen und Bestandteil des LAP 4 Durlacher Allee Dornwaldsiedlung (Maßnahme 2.1) Errichtung einer Lärmschutzwand Die Überprüfung der Lärmsituation ist für diesen Bereich vorgesehen und Bestandteil des LAP 5 Karl-Wilhelm-Str. zw. Durlacher Tor und Parkstr. (Maßnahme 2.3) Neben dem lärmarmen Belag auf der Haid-und-Neu- Str. zw. Hirtenweg und Am Sportpark soll die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert werden. Die rechtlichen Randbedingungen liegen in diesem Bereich leider nicht vor. 6 B3 Grötzingen, nördlich Bruchwaldstraße (Maßnahme 2.7) Geschwindigkeitsreduzier- ung, Verlängerung des Walls Die rechtlichen Randbedingungen für ein Tempolimit liegen in diesem Bereich leider nicht vor. Ein Lückenschluss des Lärmschutzwalles ist bereits im LAP enthalten. 7 Stuttgarter Str. zw. Rüppurrer Str. und Zimmerstr. (Maßnahme 3.1) Geschwindigkeitsredu- zierung Durch das Aufbringen eines lärmarmen Asphaltbelages werden spürbare Lärmminderungen erreicht. Für eine Herabsenkung der Geschwindigkeit liegen leider die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht vor. 8 Stuttgarter Str. zw. Rüppurrer Str. und Zimmerstr. (Maßnahme 3.1) bauliche Maßnahme zur Regulierung der Geschwindigkeit vornehmen Im Zuge der Errichtung einer neuen Straßenbahnlinie wird bereits das Erscheinungsbild dieses Abschnittes verändert. 9 Rheinstr. zw Entenfang und Philippstr. (Maßnahme 4.2) Tempolimit führt nicht zur Lärmreduzierung, sondern zu Mehrbelastung wegen Staus Eine Herabsenkung der Geschwindigkeit wird zu einer spürbaren Lärmminderung führen. Mögliche Verkehrsstaus sind nicht zu erwarten. 10 Eckenerstr. Zw. Rheinhafenstr. Und Daxlanderstr. (Maßnahme 4.6) Straßenabschnitt mit lärmarmen Belag sollte bis zum Entenfang inkl. Vogesenbrücke verlängert werden. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der Untersuchungsschwelle in der derzeitigen Fortschreibung. Seite 1 von 2 lfd. Nr. Bereich / StraßenzugAnregung / HinweiseBewertung durch die Verwaltung 11 Honsellstr./ Starkstr. (Maßnahme 4.8) Nur in Verbindung mit einer zusätzlichen Lärmschutzwand auf der Brücke der B 10 am Knotenpunkt Honsellstr. Durch die weite Entfernung der B 10 können leider nicht die gewünschten Lärmminderungen erzielt werden. 12 Durmersheimer Str. zw. Blohnstr. und Rheinhafenstr. (Maßnahme 4.7) Zustimmung der Anwohner, besonders auch für den besseren Sicherheitsaspekt. In diesem Bereich wohnen eine Vielzahl an Kinder. Es sind 81 Zustimmungen der Anwohner zu dieser Maßnahme eingegangen. 13 BAB A5 zw. AS Ettlingen/ Rüppurr und AD Karlsruhe (Maßnahme 7.3) Verlängerung des Abschnittes mit lärmarmen Belag von AS Ettlingen/Rüppurr bis AS KA- Süd Im LAP wird der Bereich AD Karlsruhe bis zur Stadtgrenze genannt. Damit ist dieser Anregung entsprochen. 14 Herrenalber Straße bzw. Rastatter Str. (Maßnahme 3.4, 8.5) Tempolimit auf 10 km/h für die Rastatter Str. Straße nicht in der Lärmkartierung wegen zu geringer Verkehrsbelastung (unterhalb von 4000 Kfz/24 h) enthalten. Es besteht bereits ein Tempolimit von 30 km/h. 15 BAB 5 in Höhe Untermühlsiedlung (Maßnahme 7.1) Lärmschutzwand so ausgestalten, dass es zu keinen Reflexionen, Lärmerhöhungen in Rintheim kommt, in Form von schallschluckenden Oberflächen, konvex/konkave Lärmschutzwand. Mit der Maßnahme soll ein Lärmschutzwall (keine Wand) errichtet werden. Auf Grund seiner natürlichen Rauigkeit sind keine Reflexionen in Rintheim zu erwarten. Seite 2 von 2
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ANLAGE 3 Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 1. NORDEN Stadteile im Norden (Knielingen, Neureut, Nordweststadt, Nordstadt, Waldstadt) lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 1.1 Sudetenstraße zwischen Ortsschild und Höhe Annweiler Str. 15.000 Errichtung von stationären Geschwindigkeitsanzeige- tafeln. x 1.2 Sudetenstraße (Höhe Annweiler Str.) 130.000 Querungshilfe mit Fahrbahneinengung auf Höhe Ludwig-Dill-Straße x 1.3 Linkenheimer Landstr. zw. Neureuter Querallee und Kiefernweg 2017: Belagserneuerung auf der L 605 zw. Blankenlocher Weg und Moldaustr. x Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 1 von 8 Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 2. OSTEN Stadteile im Osten (Oststadt, Durlach, Wolfartsweier, Grötzingen, Hagsfeld, Rintheim) lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 2.1 Durlacher Allee Dornwaldsiedlung Prüfung der Lärmsituation nach Abschluss der Planung des dm-Gebäudes xx 2.2 B3/Gymnasium-Str./ Grötzinger Str. zw. Rittnertstr. und Liebensteinstr. Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h ganztägig x 2.3 Karl-Wilhelm-Str. zw. Durlacher Tor und Parkstr. 600.000 - 1.6 Mio. 2017: lärmarmer Belag Haid- und-Neu-Str. zw. Hirtenweg und Am Sportpark x 2.4Pfinzstraße 250.000 - 600.000 2016: Belagserneuerung auf der Pfinzstraße zw. Pforzheimer Str. und Blumentorstr. x 2.5 B3/Durlach-Aue/ Säuterich Verlängerung des Lärmschutzwalls im Zuge der Realisierung des Baugebietes Säuterich xxx 2.6 B3/Durlach-Aue/ Säuterich 200.000 - 500.000 (Kostenträger RP) Ab 2020: neuer Fahrbahnbelag auf dem nördl. Fahrstreifen zwischen Brücke und Fiduciastr. x 2.7 B3 Grötzingen, nördlich Bruchwaldstraße 330.000 Wallerhöhung und Schalllückenschließung (Gesamthöhe 4m) xxx 2.8 K9659 (B10 alt) Höhe Untermühlsiedlung 150.000 2017: Planung eines P+R Parkplatzes führt zu einer Fahrspurverringerung. Wegfall einer Fahrspur. xx Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 2 von 8 Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 3. SÜDEN Stadteile im Süden (Südweststadt, Südstadt, Beiertheim-Bulach, Weiherfeld-Dammerstock, Rüppurr) lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 3.1 Stuttgarter Str. zw. Rüppurrer Str. und Zimmerstr. 500.000 - 1.2 Mio. Prüfung lärmarmer Fahrbahnbelag bei Belagserneuerung in beiden Fahrtrichtungen. Erst mit Realisierung des dazugehörigen Bplans vorgesehen x 3.2 Ebertstr. zw. Hirschstr. und Beiertheimer Allee 300.000 - 650.000 2016: Belagserneuerung zw. Karlsstr. und Beiertheimer Allee im Zusammenhang mit dem Haltestellenumbau x 3.3Bulach-Süd/L 605 1.100.000 Lärmschutzwand östl. L 605, Mitteleinstellung in Haushalt 2015/16 xxx 3.4Herrenalber Straße 2 Mio. - 5 Mio. Prüfung lärmarmer Fahrbahnbelag bei Belagserneuerung in beiden Fahrtrichtungen (2017/18) x Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 3 von 8 Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 4. WESTEN Stadteile im Westen (Mühlburg, Weststadt, Oberreut, Grünwinkel, Daxlanden) lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 4.1 Rheinstraße zw. Entenfang und Philippstr. < 5.000 Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h (Stadteinwärts, einseitig) x 4.2 Kriegsstraße (westl. Weinbrenner- platz) 1.0 Mio. Ersatz der Pflasterung/Stelcon- Platten in den Sommerferien 2016 xx 4.3 Kriegsstr. zw. Weinbrennerplatz und Reinhold-Frank-Str. < 4.000 Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h x 4.4 Eckenerstraße zw. Rheinhafenstr. und Daxlander Str. 350.000 lärmarmer Straßenbelag 2015 in Fahrtrichtung Süd-Nord xxx 4.5 Durmersheimer Str. zw. Blohnstr. und Rheinhafenstr. < 4.000 Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h xx 4.6 Honsellstraße/ Starckstraße 500.000 Errichtung einer Lärmschutzwand (3m hoch) xx 4.7 Moltkestr. zw. Erzbergerstr. und Hertzstr. 400.000 - 1 Mio. 2017: Belagserneuerung zw. Hans-Thoma-Str. und Reinhold-Frank-Str x Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 4 von 8 Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 5. INNENSTADT Stadteile in der Innenstadt (Innenstadt- West, Innenstadt- Ost) lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 5.1 Reinhold-Frank-Straße zw. Kaiserallee und Moltkestr. 190.000 - 500.000 Prüfung lärmarmer Fahrbahnbelag bei Belagserneuerung in beiden Fahrtrichtungen. 2015: Belagserneuerung zw. Mühlburger Tor und Bismarckstr. Ab 2020: Belagserneuerung zw. Bismarckstr. und Moltkestr. x Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 5 von 8 Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 6. HÖHENSTADTTEILE Stadteile aus den Bergdörfern (Hohenwettersbach, Grünwettersbach, Palmbach, Stupferich) lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 6.1 Hohenwettersbach (Ortseingangsschild im Norden) 15.000 Errichtung von stationären Geschwindigkeitsanzeige- tafeln. x 6.2 Grünwettersbach (an beiden Ortseingängen) 15.000 Errichtung von stationären Geschwindigkeitsanzeige- tafeln. x 6.3 Grünwettersbach (Ortsdurchfahrt) 500.000 - 1.2 Mio. Belagserneuerung L 623 nicht vor 2020 x 6.4 Palmbach (Ortseingangsschild im Osten) 15.000 Errichtung von stationären Geschwindigkeitsanzeige- tafeln. x 6.5 Palmbach (Ortsdurchfahrt) 300.000 - 750.000 Belagserneuerung L 623 evtl. bis 2020 vorgesehen x 6.6 Stupferich (Ortseingangsschild im Osten und im Süden) 15.000 Errichtung von stationären Geschwindigkeitsanzeige- tafeln. x Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 6 von 8 Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 7. Autobahnen & Südtangente - B 10 Linienschallquelle Autobahnen A 5 / A 8 sowie Südtangente - B 10 lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 7.1 BAB 5 in Höhe Untermühlsiedlung 600.000 Lärmschutzwall an der Ostseite südl. Wertkaufbrücke xx 7.2 BAB A5 zw. AS Ettlingen/ Rüppurr und AD Karlsruhe 2,8 Mio Ab 2020: lärmarmer Fahrbahnbelag in beiden Fahrtrichtungen unter Kostenbeteiligung der Stadt Karlsruhe x 7.3BAB A 8 Wolfartsweier Kostenträger RP Lärmarmer Fahrbahnbelag bei nächster Fahrbahndeckenerneuerung (frühestens ab 2018) x 7.4 B 10/Südtangente zwischen Mühlburg und Knielingen Kostenträger RP 2014: Südliche Fahrtrichtung erneuert mit SMA LA Ab 2020: Belagserneuerung in nördlicher Fahrtrichtung geplant x 7.5 B10 / Südtangente Höhe Maxauer Straße 800.000 Mittelfristig: Schließung der Schalllücke zw. Kleingartenanlage und Bahndamm xx Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 7 von 8 Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle - 8. Straßenbahnen lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 8.1 Bahnhofsvorplatz - Eberststraße Rasengleis ab 2020 im westlichen Bereich des Bahnhofsplatz in Richtung Schwarzwaldstraße xxx 8.2 Westl. Kriegsstraße m. Straßenbahn Ersatz der Pflasterung/ Stelcon-Platten zusammen mit Straßenerneuerung in den Sommerferien 2016 xx 8.3 Herrenalber Straße Teilbereiche (Rüppurr) 25.000€ alle 2 Jahre ab 2018 Lärmaktive Schienenpflege nach Erneuerung der Gleisanlagen 2016, Kostentragung durch Stadt xx Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Hot-Spot > 60 dB(A) nachts Seite 8 von 8
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Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 2. OSTEN Stadteile im Osten (Oststadt, Durlach, Wolfartsweier, Grötzingen, Hagsfeld, Rintheim) lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 2.1 Durlacher Allee Dornwaldsiedlung Prüfung der Lärmsituation nach Abschluss der Planung des dm-Gebäudes xx 2.2 B3/Gymnasium-Str./ Grötzinger Str. zw. Rittnertstr. und Liebensteinstr. Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h ganztägig x 2.3 Karl-Wilhelm-Str. zw. Durlacher Tor und Parkstr. 600.000 - 1.6 Mio. 2017: lärmarmer Belag Haid- und-Neu-Str. zw. Hirtenweg und Am Sportpark x 2.4Pfinzstraße 250.000 - 600.000 2016: Belagserneuerung auf der Pfinzstraße zw. Pforzheimer Str. und Blumentorstr. x 2.5 B3/Durlach-Aue/ Säuterich Verlängerung des Lärmschutzwalls im Zuge der Realisierung des Baugebietes Säuterich xxx 2.6 B3/Durlach-Aue/ Säuterich 200.000 - 500.000 (Kostenträger RP) Ab 2020: neuer Fahrbahnbelag auf dem nördl. Fahrstreifen zwischen Brücke und Fiduciastr. x 2.7 B3 Grötzingen, nördlich Bruchwaldstraße 330.000 Wallerhöhung und Schalllückenschließung (Gesamthöhe 4m) xxx 2.8 K9659 (B10 alt) Höhe Untermühlsiedlung 150.000 2017: Planung eines P+R Parkplatzes führt zu einer Fahrspurverringerung. Wegfall einer Fahrspur. xx Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 1 von 1
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Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 3. SÜDEN Stadteile im Süden (Südweststadt, Südstadt, Beiertheim-Bulach, Weiherfeld-Dammerstock, Rüppurr) lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 3.1 Stuttgarter Str. zw. Rüppurrer Str. und Zimmerstr. 500.000 - 1.2 Mio. Prüfung lärmarmer Fahrbahnbelag bei Belagserneuerung in beiden Fahrtrichtungen. Erst mit Realisierung des dazugehörigen Bplans vorgesehen x 3.2 Ebertstr. zw. Hirschstr. und Beiertheimer Allee 300.000 - 650.000 2016: Belagserneuerung zw. Karlsstr. und Beiertheimer Allee im Zusammenhang mit dem Haltestellenumbau x 3.3Bulach-Süd/L 605 1.100.000 Lärmschutzwand östl. L 605, Mitteleinstellung in Haushalt 2015/16 xxx 3.4Herrenalber Straße 2 Mio. - 5 Mio. Prüfung lärmarmer Fahrbahnbelag bei Belagserneuerung in beiden Fahrtrichtungen (2017/18) x Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 1 von 1
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Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 4. WESTEN Stadteile im Westen (Mühlburg, Weststadt, Oberreut, Grünwinkel, Daxlanden) lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 4.1 Rheinstraße zw. Entenfang und Philippstr. < 5.000 Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h (Stadteinwärts, einseitig) x 4.2 Kriegsstraße (westl. Weinbrenner- platz) 1.0 Mio. Ersatz der Pflasterung/Stelcon- Platten in den Sommerferien 2016 xx 4.3 Kriegsstr. zw. Weinbrennerplatz und Reinhold-Frank-Str. < 4.000 Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h x 4.4 Eckenerstraße zw. Rheinhafenstr. und Daxlander Str. 350.000 lärmarmer Straßenbelag 2015 in Fahrtrichtung Süd-Nord xxx 4.5 Durmersheimer Str. zw. Blohnstr. und Rheinhafenstr. < 4.000 Prüfung eines Tempolimits auf 30 km/h xx 4.6 Honsellstraße/ Starckstraße 500.000 Errichtung einer Lärmschutzwand (3m hoch) xx 4.7 Moltkestr. zw. Erzbergerstr. und Hertzstr. 400.000 - 1 Mio. 2017: Belagserneuerung zw. Hans-Thoma-Str. und Reinhold-Frank-Str x Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 1 von 1
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Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 5. INNENSTADT Stadteile in der Innenstadt (Innenstadt- West, Innenstadt- Ost) lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 5.1 Reinhold-Frank-Straße zw. Kaiserallee und Moltkestr. 190.000 - 500.000 Prüfung lärmarmer Fahrbahnbelag bei Belagserneuerung in beiden Fahrtrichtungen. 2015: Belagserneuerung zw. Mühlburger Tor und Bismarckstr. Ab 2020: Belagserneuerung zw. Bismarckstr. und Moltkestr. x Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 1 von 1
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Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 6. HÖHENSTADTTEILE Stadteile aus den Bergdörfern (Hohenwettersbach, Grünwettersbach, Palmbach, Stupferich) lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 6.1 Hohenwettersbach (Ortseingangsschild im Norden) 15.000 Errichtung von stationären Geschwindigkeitsanzeige- tafeln. x 6.2 Grünwettersbach (an beiden Ortseingängen) 15.000 Errichtung von stationären Geschwindigkeitsanzeige- tafeln. x 6.3 Grünwettersbach (Ortsdurchfahrt) 500.000 - 1.2 Mio. Belagserneuerung L 623 nicht vor 2020 x 6.4 Palmbach (Ortseingangsschild im Osten) 15.000 Errichtung von stationären Geschwindigkeitsanzeige- tafeln. x 6.5 Palmbach (Ortsdurchfahrt) 300.000 - 750.000 Belagserneuerung L 623 evtl. bis 2020 vorgesehen x 6.6 Stupferich (Ortseingangsschild im Osten und im Süden) 15.000 Errichtung von stationären Geschwindigkeitsanzeige- tafeln. x Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 1 von 1
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Maßnahmenkonzept Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle Straßenverkehr - 7. Autobahnen & Südtangente - B 10 Linienschallquelle Autobahnen A 5 / A 8 sowie Südtangente - B 10 lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 7.1 BAB 5 in Höhe Untermühlsiedlung 600.000 Lärmschutzwall an der Ostseite südl. Wertkaufbrücke xx 7.2 BAB A5 zw. AS Ettlingen/ Rüppurr und AD Karlsruhe 2,8 Mio Ab 2020: lärmarmer Fahrbahnbelag in beiden Fahrtrichtungen unter Kostenbeteiligung der Stadt Karlsruhe x 7.3BAB A 8 Wolfartsweier Kostenträger RP Lärmarmer Fahrbahnbelag bei nächster Fahrbahndeckenerneuerung (frühestens ab 2018) x 7.4 B 10/Südtangente zwischen Mühlburg und Knielingen Kostenträger RP 2014: Südliche Fahrtrichtung erneuert mit SMA LA Ab 2020: Belagserneuerung in nördlicher Fahrtrichtung geplant x 7.5 B10 / Südtangente Höhe Maxauer Straße 800.000 Mittelfristig: Schließung der Schalllücke zw. Kleingartenanlage und Bahndamm xx Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung Hot-Spot > 60 dB(A) nachts verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Seite 1 von 1
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Fortschreibung LAP 2016 Lärmquelle - 8. Straßenbahnen lfd. Nr. Bereich / StraßenzugKosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen 8.1 Bahnhofsvorplatz - Eberststraße Rasengleis ab 2020 im westlichen Bereich des Bahnhofsplatz in Richtung Schwarzwaldstraße xxx 8.2 Westl. Kriegsstraße m. Straßenbahn Ersatz der Pflasterung/ Stelcon-Platten zusammen mit Straßenerneuerung in den Sommerferien 2016 xx 8.3 Herrenalber Straße Teilbereiche (Rüppurr) 25.000€ alle 2 Jahre ab 2018 Lärmaktive Schienenpflege nach Erneuerung der Gleisanlagen 2016, Kostentragung durch Stadt xx Hinweis: Die untere Kostengrenze und die obere beziehen sich immer darauf, ob eine Belagserneuerung mit einer Decken- und einer Binderschicht möglich ist oder die darunterliegenden Schichten miterneuert werden müssen. in Planung verbesserungsbedürftige Situation Bestandteil aus LAP 2009 Hot-Spot > 60 dB(A) nachts Seite 1 von 1
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2.6 7.5 7.4 6.3 6.5 7.3 7.2 2.3 7.1 6.2 6.6 6.6 6.4 6.2 6.1 5.1 4.2 4.7 4.6 4.1 4.5 4.4 4.3 8.2 8.3 3.4 3.3 3.2 8.1 3.1 2.7 2.8 2.5 2.4 2.2 2.1 1.3 1.1 1.2 Legende ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Mai 2016 Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Anlage 4 Fortschreibung LAP 2016 - Maßnahmenkatalog Verbesserungsbedürftige Situation Hot-Spots
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0345 Verantwortlich: Dez.5 Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 12.02.2015 4 Einstimmige Zustimmung Planungsausschuss 26.02.2015 4a Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 23.02.2016 4 Einstimmige Zustimmung Planungsausschuss 26.02.2016 2 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.07.2016 7 vorberaten Planungsausschuss 13.07.2016 10 vorberaten Gemeinderat 19.07.2016 16 einstimmig zugestimmt Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen vorbehaltlich der zur Ver- fügung stehenden Finanzmittel. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der Fortschrei- bung des Lärmaktionsplanes und Berichterstattung an die LUBW. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 5,05 Mio. € (künftige Haushalte) 5,05 Mio. € 25.000 € alle 2 Jahre Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen aktuell keine Mittel zur Verfügung. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit VBK, AVG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe hatte als Ballungsraum mit mehr als 250.000 Einwohnern gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bis zum 18.07.2008 einen Lärmaktionsplan aufzu- stellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Diese Lärmaktionsplä- ne sind spätestens alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufstellung zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Hierfür sind gemäß §47e BImSchG die Gemeinden selbst zuständig. Daher wurde im Jahre 2009 basierend auf Lärmkartierungen zunächst für die stark verlärmten Bereiche mit gleichzeitig hoher Einwohnerdichte ein Lärmaktionsplan beschlossen. Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurden 2014 die Lärmkarten für den Straßenver- kehr aktualisiert. Dabei wurde ein komplett neues Datenmodell erstellt, in dem alle einfließen- den Parameter gemäß dem aktuellsten Stand erneuert wurden. Auf dieser Grundlage wurden neue Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung erarbeitet und als erste Stufe im Dezember 2014 behördenintern abgestimmt. Hierbei wurden Behörden und Dienststellen (wie z. B. Ordnungsamt, Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, Polizei, Regierungspräsi- dium) Gelegenheit zur Stellungnahme sowie für Änderungen und neue Vorschläge gegeben. Im Ergebnis der Behördenbeteiligung wurden viele der vorgeschlagenen Maßnahmen positiv be- wertet. Einige der Vorschläge können hingegen nicht umgesetzt werden und werden daher nicht weiter verfolgt. Überwiegend handelt es sich dabei um vorgeschlagene Tempolimits, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Vorentwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 12. Februar 2015 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Planungsausschuss am 26. Februar 2015 behandelt. Danach wurde der Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Lärmaktionsplanes Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung wurde allen Ortsverwaltungen die Möglichkeit ge- geben, den Vorentwurf des Lärmaktionsplanes im Jahr 2015 in den Ortschaftsgremien zu be- raten. An folgenden Terminen wurde der Vorentwurf des Lärmaktionsplans in den Ortschaftsratsit- zungen behandelt: Termin Ortschaftsrat 25. März 2015 OR Grötzingen 4. Mai 2015 OR Durlach 5. Mai 2015 OR Wolfartsweier 13. Mai 2015 OR Stupferich 23. Juni 2015 OR Neureut 21. Juli 2015 OR Wettersbach Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Außerdem wurden alle 28 Bürgervereine informiert und ein Gesprächstermin angeboten. Hier- zu fanden mehrere Termine in kleineren Gruppen statt. Insgesamt nahmen 17 Bürgervereine an den Gesprächsrunden teil. An folgenden fünf Terminen fanden die Gespräche statt: Termin Teilgenommene Bürgervereine (BV) 27. April 2015 BV Beiertheim, BV Bulach, BV Weiherfeld-Dammerstock, BV Rüppurr, BV Oberreut 6. Mai 2015 BV Knielingen, BV Oststadt, BV Nordstadt, BV Neureut-Heide, BV Neureut-Kirchfeld 12. Mai 2015 BV Rintheim, BV Nordweststadt, BV Waldstadt 20. Mai 2015 BV Grünwinkel, BV Weststadt 21. Mai 2015 BV Südstadt, BV Stadtmitte Die allgemeine Öffentlichkeit wurde im Rahmen von drei öffentlichen Informationsveranstal- tungen informiert. Dabei wurde den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gegeben, im Dialog mit der Verwaltung Vorschläge und Beschwerden vorzutragen. Die Informationsveranstaltungen fanden an folgenden Terminen statt: Termin Ort Bereich 9. Juni 2015 in der Innenstadt, Stephanssaal Mitte 16. Juni 2015 in Mühlburg, Kulturverein Tempel Westen 25. Juni 2015 in Durlach, Karlsburg Osten Darüber hinaus bestand von April 2015 bis zum 31. Juli 2015 für die Bevölkerung die Mög- lichkeit, sich im Internet über den Entwurf des Lärmaktionsplanes zu informieren und Anre- gungen oder Hinweise online auf einer speziell eingerichteten Webseite dem Umwelt- und Arbeitsschutz mitzuteilen. Hierüber wurde die Bevölkerung im Vorfeld mehrfach über die StadtZeitung, die Badische Neueste Nachrichten (BNN), online über ka-news sowie über die städtische Homepage auf- merksam gemacht. Bis zum Fristablauf sind über 300 Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden. Auswertung der Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf des Lärmaktionsplans Die eingegangenen Hinweise aus der Bürgerschaft wurden intensiv geprüft und bewertet. Sofern Vorschläge mehrfach genannt wurden, wurden diese nur einmal berücksichtigt. An- regungen, die bereits im Vorentwurf des Maßnahmenkataloges aufgeführt sind (11 %), werden ebenfalls nicht dargestellt. Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden häufig allgemeine Vorschläge genannt, wie z. B. die strengere und häufigere Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Diese wurden zwar dokumentiert und den zuständigen Behörden zugeleitet, fließen jedoch nicht in die Fort- schreibung des Lärmaktionsplans mit ein, da sie nicht räumlich zuordenbar sind und sich ledig- lich auf ordnungsrechtliche Umsetzung geltenden Rechts beziehen (37 %). Die eingegangen Anregungen wurden für eine erste Übersicht in acht Kategorien unterteilt. Innerhalb dieser Kategorien erfolgt keine Unterscheidung nach Lärmverursachern. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Folgende Klassen haben sich daraus ergeben: Durchfahrtsverbot: Darin sind alle Nennungen für ein Verbot der Durchfahrt sowohl für Schwerlastverkehr als auch für Motorräder enthalten. Fahrbahnbelag: Hierzu werden alle Hinweise zu einer Erneuerung des Fahrbahnbelags beispielsweise durch einen lärmarmen Belag gezählt. Geschwindigkeitskontrolle: In dieser Kategorie sind alle Hinweise zur gewünschten Kontrolle der Geschwindigkeit enthalten, wie stationäre Messanlagen. Kurvenschmieranlage: Für den Straßenbahnlärm wurden alle Hinweise zur Lärmminderung in den Kurvenbereich in dieser Kategorie aufgenommen. Lärmschutz: Hierzu werden alle Anregungen zusammengefasst, bei denen eine bauliche, nicht näher beschriebene Lärmminderung gewünscht ist. Lärmschutzwand: Hier sind alle Angaben zu den bereits bestehenden Lärmschutzwänden und auch die Er- richtung von neuen Lärmschutzwänden aufgelistet. Rasengleis: Neben den Wünschen einer Kurvenschmierung bei den Straßenbahnen wurden oft Hin- weise zum Rasengleis genannt, die in dieser Gruppe enthalten sind. Tempolimit: Ein großer Teil der Hinweise zielte auf eine mögliche Absenkung des bestehenden Tempo- limits hin. Diese sind in dieser Klasse zusammengefasst. Anhand der eingegangenen Anregungen lassen sich vier Hauptbelastungszonen erkennen. Die Bundesautobahnen, die Hauptlärmemittenten im gesamten Stadtgebiet sind; die Herrenalber Straße; die Rheinhafenstraße und die Rittnertstraße. In diesen vier Zonen tritt gehäuft der Wunsch nach Geschwindigkeitsbegrenzungen, lärmarmen Fahrbahnbelägen oder auch teilwei- se Durchfahrtsverboten auf. Die Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung wurden von den zuständigen Behörden und Dienst- stellen umfassend geprüft. Die Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Ge- schwindigkeitsreduzierungen, Durchfahrtsverbote) muss dabei nach dem Fachrecht (Straßen- verkehrsordnung) erfolgen. Auch wenn die Vorschläge oft nachvollziehbar sind, kann die Stadt Karlsruhe keine Rechtsanordnung durchsetzen. Die Vorschläge wurden aber an die entspre- chende Stelle eingegeben. Die folgende Grafik zeigt die prozentuale Verteilung der eingegangenen Vorschläge zur Fort- schreibung des Lärmaktionsplans aus der Bürgerbeteiligung nach der Auswertung der fachli- chen Einschätzungen: Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, wie die häufig gewünschte Geschwindigkeitsreduzie- rung, sind unabhängig vom Gebietstyp erst ab folgenden Beurteilungspegeln möglich: 70 dB(A) zwischen 6:00 und 22:00 Uhr (tags) 60 dB(A) zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (nachts). Als Berechnungsgrundlage dazu dient die „Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90)“. Geschwindigkeitsbeschränkungen, die ausschließlich aus Lärmschutzgründen erfolgen sollen, bedürfen in jedem Einzelfall der Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde (Regie- rungspräsidium Karlsruhe). Sie können daher leider nicht von der Stadt einseitig veranlasst werden. Hierzu müsste eine Rechtsänderung erfolgen, die entweder die Kriterien ändert oder den Kommunen eigene Ermessensspielräume einräumt. Zahlreiche Anregungen fallen in diese Kategorie (27 %). Ebenso zu dieser Kategorie gehören z.B. Straßen, deren Belag noch in ei- nem sehr guten Zustand ist und deshalb eine Sanierung in absehbarer Zeit nicht ansteht. Hier würde eine Erneuerung mit lärmarmen Asphalt unverhältnismäßig teuer ausfallen. Diese Maß- nahmen müssen deshalb leider zurück gestellt werden. Andere Vorschläge stellen teilweise einen hohen Kostenaufwand für Maßnahmen in Gebieten mit verhältnismäßig geringer Lärmbelastung (zwischen 50 dB(A) und 55 dB(A) nachts) dar (11 %). In der derzeitigen Fortschreibung werden Bereiche mit einer Lärmbelastung bis 55 dB(A) in der Nacht untersucht. Weitere Bereiche mit einer Belastung unterhalb 55 dB(A) sollen in künftigen Fortschreibungen des Lärmaktionsplanes untersucht werden. Gegenwärtig liegt der Hauptschwerpunkt auf die prioritär zu behandelnden Zonen größer 60 dB(A) nachts und die verbesserungsbedürftigen Zonen zwischen 60 dB(A) und 55 dB(A) nachts. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Mehrere Vorschläge beziehen sich auf eine Änderung der Straßenraumgestaltung in den Hö- henstadtteilen. Dort laufen derzeit im Zusammenhang mit der „Rahmenplanung Höhenstadt- teile“ Untersuchungen zur Gestaltung der Durchgangsstraßen. Die verkehrsplanerischen Ver- änderungen werden sich dabei auch positiv auf die Lärmsituation auswirken. Die Planungen sind jedoch nicht mit dem Lärmschutz begründet, so dass sie leider nicht in den Maßnahmen- katalog des Lärmaktionsplanes aufgenommen werden können. Bei Vorschlägen zur Erneuerung von Straßenbelägen stehen - außer den im Lärmaktionsplan bereits enthaltenen Straßenabschnitten - für die Laufzeit des Lärmaktionsplanes keine turnus- mäßigen Fahrbahnsanierungen an. Diese Vorschläge können daher erst bei der neuerlichen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erneut geprüft werden (8 %). Hinsichtlich des Lärms von Straßenbahnen wird bei den Verkehrsbetrieben und der AVG aktu- ell ein Konzept zur Reduzierung der Lärmemissionen zwischen Rad und Schiene erarbeitet. Verbesserungen werden dabei durch eine Verlagerung von der stationären Schmierung am Gleis zu einer fahrzeugseitigen Schmierung angestrebt. Auf der Albtalbahn in Rüppurr wird die AVG in 2016 einen Schienenwechsel durchführen; aufgrund des noch sehr guten Zustands des Bahnkörpers ist ein Komplettumbau zu einem Rasengleis technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar. Um zusätzlich zum akustischen Vorteil neuer Schienen eine dauerhafte Lärmreduktion zu erreichen, schlägt die AVG vor, ein soge- nanntes „lärmaktives“ Schienenschleifen durchzuführen, was ebenfalls zu einer Lärmminde- rung führen wird. Weitere mittelfristig geplante Lärmminderungsmaßnahmen der VBK bzw. AVG sind im Entwurf des Lärmaktionsplanes enthalten. Bereits umgesetzte Maßnahmen (6%), wie Kurvenschmieranlagen oder Durchfahrtsverbote, werden nicht in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Gerade hierbei gibt es viele Mehrfach- nennungen. Entwurf des Maßnahmenkonzeptes für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Im Vorentwurf des Maßnahmenkonzeptes wurden 69 Vorschläge für die Lärmquelle Straßen- verkehr zur Diskussion vorgeschlagen. Für die Lärmquelle Straßenbahn wurden zehn Vorschlä- ge in die Fortschreibung aufgenommen. Nach Prüfung der seinerzeitigen Vorschläge verblieben noch 38 Vorschläge, die für die Lärm- quelle Straßenverkehr und außerdem 5 Vorschläge, die für die Lärmquelle Straßenbahn aufge- nommen werden. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass nur Maßnahmen in der der- zeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgenommen werden, die innerhalb der kom- menden 5 Jahre realisiert werden können. Die restlichen Vorschläge werden bei der nächsten Aktualisierung nochmals untersucht. Als „Hot-Spot“ (größer 60 dB(A) nachts) werden 10 Lärmbrennpunkte betrachtet, einige da- von stammen noch aus dem ersten Lärmaktionsplan. Für 28 Bereiche, die als „Verbesserungs- würdige Situation“ (55 - 60 dB(A) nachts) eingestuft sind, wurden Vorschläge formuliert. Für die Lärmquelle Straßenbahn sind alle 5 Vorschläge als Hot-Spots zu sehen, für die jeweils eine Maßnahme vorgesehen ist. Maßnahmen, die nicht kurz- bis mittelfristig (innerhalb der nächsten 5 Jahre) umgesetzt wer- den, wurden nicht in diese Fortschreibung mit aufgenommen. Längerfristig geplante Maß- nahmen sind dann Inhalt der kommenden Fortschreibung. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Dies betrifft insbesondere den Bereich Innenstadt, da dort durch die Baustellen der Kombilö- sung noch jahrelang irreguläre Zustände herrschen, die eine Lärmminderungsplanung mit ab- sehbar umsetzbaren Maßnahmen verhindern. Gleichzeitig sind hierdurch aber auch zahlreiche Punkte, die ehemals als Hot-Spot gekennzeichnet waren, hinfällig geworden. Die Lärmsituati- on muss in diesen Bereichen nach Abschluss der Bauarbeiten neu überprüft werden. Auswertung der Offenlage zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes für die Fort- schreibung des Lärmaktionsplans Nach Überprüfung der vorgelegten Hinweise aus der Öffentlichkeit wurde der Entwurf des Maßnahmenkonzeptes zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 23. Februar 2016 und im Planungsausschuss am 26. Februar 2016 behandelt. Danach wurde dieser Entwurf des Maßnahmenkonzeptes im Rahmen der Offenlage zur Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange vom 11. März 2016 bis zum 15. April 2016 ausgelegt. Hierbei wurden im Rahmen einer Beteiligung den Trägern öffentlicher Belange und den verschiedenen Dienststellen erneut Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Im Rahmen der Offenlage wurde auch den Nachbarkommunen Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Pfinztal, Waldbronn, Weingarten, Ettlingen, Rheinstetten und Stutensee die Gele- genheit zur Stellungnahme gegeben. Karlsbad, Ettlingen und Rheinstetten teilten ihre Zustim- mung mit, die anderen Kommunen hatten keine Anmerkungen. Zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes haben sich 20 Träger Öffentlicher Belange und 117 Bürgerinnen und Bürger geäußert. Die Kernaussagen der Anregungen und die Stellungnah- men der Verwaltung sind in der Anlage 1 und 2 zusammengestellt. Insgesamt haben die Bürgerinnen und Bürger 97 Anregungen direkt zum Entwurf des Maß- nahmenkonzeptes unterbreitet. 81 Anregungen aus der Bevölkerung bekunden die Zustim- mung des Maßnahmenvorschlags 4.7, welcher eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h entlang der Durmersheimer Straße vorsieht. 10 Anregungen betrafen neben den Vorschlägen im Maßnahmenkonzept eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung in den betroffenen Berei- chen. Hierfür liegen leider die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht vor. Straßenverkehrs- rechtliche Maßnahmen sind unabhängig vom Gebietstyp erst ab Überschreiten der Beurtei- lungspegel von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts möglich. Als Berechnungsgrundlage dazu dient die „Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90)“. Diese rechtlichen Vorgaben werden in den aufgeführten Straßenbereichen leider nicht erfüllt. Daher soll durch andere Maßnah- menvorschläge eine Lärmminderung erzielt werden. Die weiteren 6 Hinweise sind bereits im Entwurf des Maßnahmenkonzeptes enthalten. 20 Hinweise aus der Bevölkerung wurden zur allgemeinen Lärmsituation im Stadtgebiet aufge- führt. Hierbei wurden der vielfache Wunsch weiterer Geschwindigkeitsreduzierungen und die Kontrolle der zulässigen Geschwindigkeiten geäußert. Dabei zeichnen sich die Straßenzüge mehrheitlich durch eine verhältnismäßig geringere Lärmbelastung unterhalb 55 dB(A) nachts aus. In der derzeitigen Fortschreibung werden neben den Hot-Spots auch Bereiche mit einer Lärmbelastung von 55 - 60 dB(A) in der Nacht untersucht. Weitere Bereiche mit einer Belas- tung unterhalb 55 dB(A) sollen in künftigen Fortschreibungen des Lärmaktionsplanes unter- sucht werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Finales Maßnahmenkonzept für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2016 Nach intensiver Prüfung und Auswertung der eingegangenen Hinweise bei der Offenlage zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes wurde ein finales Maßnahmenkonzept für die Fortschrei- bung des Lärmaktionsplanes erarbeitet. Die Maßnahmenvorschläge beziehen sich jeweils auf die prioritär zu behandelnden „Hot- Spots“ (größer 60 dB(A) nachts) und die nachrangigeren „Verbesserungsbedürftigen Situatio- nen“(55 - 60 dB(A) nachts). Im Vorentwurf des Maßnahmenkonzeptes wurden insgesamt 43 Vorschläge für die Lärmquel- len Straßen- und Straßenbahnverkehr aufgenommen. Darin waren nur Maßnahmen enthalten, die innerhalb der kommenden 5 Jahre realisiert werden können. Dies betrifft größtenteils die Erneuerung des Fahrbahnbelags mit einem lärmarmen Belag. Wegen der guten baulichen Sub- stanz stehen für diese Streckenabschnitte in den kommenden 5 Jahren leider keine Sanie- rungsmaßnahmen an. Nach einer abschließenden Prüfung der Rückläufe durch die Hinweise der Träger öffentlicher Belange, der Behörden und Dienststellen (wie z. B. Ordnungsamt, Tiefbauamt, Stadtplanungs- amt, Polizei, Regierungspräsidium) sowie der Öffentlichkeit verbleiben im finalen Maßnahmen- konzept zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes insgesamt 37 Vorschläge für die Lärm- quellen Straßen- und Straßenbahnverkehr. Grund hierfür sind die zwischenzeitlich umgesetz- ten baulichen Maßnahmen, wie der Einbau eines lärmarmen Asphaltbelages auf der Rhein- straße zw. Philippstraße und Entenfang (ehemals Hot-Spot-Maßnahmennr. 4.1, 4.3), Erweite- rung des nächtlichen Tempolimits von 30 km/h auf ganztägig in Stupferich (ehemals Maß- nahmennr. 6.7), die Erneuerung des Fahrbahnbelags mit Waschbeton auf der Bundesautob- ahn A 5 in Höhe Untermühlsiedlung (ehemals Maßnahmennr. 7.2) oder die Ausführung eines Rasengleises entlang der Kaiserallee (ehemals Maßnahmennr. 8.1, 8.2). Als „Hot-Spot“ (größer 60 dB(A) nachts) werden nun für die Lärmquelle Straßenverkehr 8 Lärmbrennpunkte betrachtet, einige davon stammen noch aus dem ersten Lärmaktionsplan. Für 26 Bereiche, die als „Verbesserungswürdige Situation“ (55 - 60 dB(A) nachts) eingestuft sind, wurden Vorschläge formuliert. Für die Lärmquelle Straßenbahn werden an 3 Hot-Spots Maßnahmen vorgesehen. Die zahlreichen Vorschläge bei den „Verbesserungsbedürftigen Situationen“ verdeutlichen, dass in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans die städtische Eintrittsschwelle für Lärmminde- rungsmaßnahmen bereits um 5 dB(A) auf 55 dB(A) nachts herabgesenkt wurde. Die Maßnahmenvorschläge sind aufgeteilt in sechs große Stadtregionen (Norden, Osten, Sü- den, Westen, Innenstadt und Höhenstadtteile) sowie die gesonderte Betrachtung der Bundes- autobahnen mit Südtangente und der Straßenbahn. In der Anlage 3 werden für jede Stadtregion die Maßnahmen zur Lärmminderung aufgelistet. Die Anlage 4 stellt hierzu die Maßnahmen kartographisch dar. Dabei sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 17 mal lärmarme Beläge 9 mal baulicher Lärmschutz 5 mal stationäre Geschwindigkeitsanzeigen 4 mal Tempolimit Ergänzende Erläuterungen Seite 9 1 mal Rasengleis 1 mal lärmaktive Schienenpflege Für die Vorschläge an den Bundesautobahnen A5 und A8 ist die Stellungnahme des zuständi- gen Straßenbaulastträgers (Bund) größtenteils negativ ausgefallen, daher wird vorgeschlagen, eine Finanzierung von baulichen Maßnahmen an Autobahnen im Benehmen mit dem zustän- digen Straßenbaulastträger mit kommunalen Mitteln durchzuführen. Dies betrifft die BAB A5 im Bereich Rüppurr von der Stadtkreisgrenze bis zum Autobahndrei- eck. Danach würde die Stadt Karlsruhe bei der Erneuerung des Asphaltbelages auf diesem Autobahnabschnitt statt herkömmlichem Asphalt einen lärmmindernden Asphalt fordern. Die daraus entstehenden Mehrkosten durch die Verkürzung des Erneuerungsintervalls um die Hälf- te müsste dann die Stadt Karlsruhe tragen. Bei einer geschätzten Länge von 3,5 km und 6 Spu- ren würden sich nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe Kosten von ca. 2,8 Mio. € ergeben. Des Weiteren ist vorgeschlagen, einen Lärmschutzwall (mit 5 Meter Höhe angepasst an die bauliche Situation von “dm“) östlich der BAB A 5 in Höhe der Untermühlsiedlung zwischen dem geplanten Neubau des “dm“-Verwaltungsgebäudes und der Brücke der K9659 (Wert- kaufbrücke) auf kommunale Kosten zu errichten. In Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde eine Zustimmung zu diesem Vorschlag in Aussicht gestellt. Die Kosten hierfür würden sich auf 600.000 € belaufen. Für die Herrenalber Straße plant die AVG, die Gleise zu erneuern. Für die Gleiserneuerung werden ca. 850.000 € veranschlagt. Beim Einbau eines Rasengleises wird mit ca. 7,2 Mio.€ gerechnet. Die AVG schlägt dagegen vor, die Schienen regelmäßig lärmaktiv zu schleifen. Die- se Maßnahme führe zu einer gleichwertigen Lärmminderung. Die lärmaktive Schienenpflege soll nach Abschluss der Gleiserneuerung im zweijährigen Rhythmus ab 2018 beginnen. Die Mehrkosten von 25.000 € hätte die Stadt Karlsruhe zu tragen, da die AVG hierzu rechtlich nicht verpflichtet ist. Kosten Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans sind im gegenwärtig geltenden Doppelhaushalt 2015/16 bereits folgende Mittel eingestellt. Bulach-Süd/L 605 1.100.000 Lärmschutzwand östl. L 605, Mittelein- stellung für 2015/16, die Planung ist für 2016 vorgesehen Eckenerstraße zw. Rheinha- fenstr. und Daxlander Str. 350.000 lärmarmer Straßenbelag im Jahr 2015 in Fahrtrichtung Süd-Nord realisiert Für künftige Doppelhaushalte wären folgende Maßnahmen zu veranschlagen: Bereich / Straßenzug Kosten € geschätzt Vorgeschlagene Schallschutzmaßnah- me B3 Grötzingen, nördlich Bruchwaldstraße 330.000 Wallerhöhung und Schalllückenschlie- ßung (Gesamthöhe 4m) Honsellstraße / Starckstraße 500.000 Errichtung einer Lärmschutzwand (3m hoch) Ergänzende Erläuterungen Seite 10 B10 / Südtangente Höhe Maxauer Straße 800.000 Schließung der Schalllücke zw. Klein- gartenanlage und Bahndamm BAB A5 zw. AS Ettlingen/ Rüppurr und AD Karlsruhe 2.800.000 lärmarmer Fahrbahnbelag in beiden Fahrtrichtungen BAB 5 in Höhe Untermühl- siedlung 600.000 Lärmschutzwall an der Ostseite südl. Wertkaufbrücke Herrenalber Straße (Gleisan- lage) 25.000/ alle 2 Jahre (als Pflegekosten) Besondere Schienenpflege (Schienen- schleifen) nach Erneuerung der Gleisan- lagen ab 2018 Weitere Aufwendungen, die dem Lärmschutz dienen, sind in den regulären Budgets der Dienst- stellen enthalten und erfordern keine zusätzlichen Haushaltsmittel. Hierzu zählen beispielsweise die laufenden Maßnahmen zur Straßenerneuerung unter Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt, die im Haushalt des Tiefbauamtes oder auch die Geschwindigkeitsanzeigetafeln, die beim Ordnungs- und Bürgeramt veranschlagt sind. Eine Auflistung der Kosten ist der Anlage 3 zu entnehmen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 05.07.2016 und im Planungsausschuss am 13.07.2016 1. Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen vorbehaltlich der zur Ver- fügung stehenden Finanzmittel. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der Fortschrei- bung des Lärmaktionsplanes und Berichterstattung an die LUBW.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Juli 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 16 der Tagesordnung: Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016 Vorlage: 2016/0345 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Er beauf- tragt die Verwaltung mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen vorbehalt- lich der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der Fort- schreibung des Lärmaktionsplanes und Berichterstattung an die LUBW. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende setzt um 19:00 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesord- nungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Aus- schuss für Umwelt und Gesundheit und im Planungsausschuss: Es gibt noch eine Information des Bürgermeisters. Bürgermeister Stapf: Wir haben den Lärmaktionsplan mehrfach besprochen. Deshalb möchte ich das nicht wiederholen. Es war ein Plan, der auch öffentlich diskutiert wurde. Wir hatten die Öffentlichkeitsbeteiligung, deshalb auch die Information an die Öffent- lichkeit, die Sie schon aus dem Bauausschuss kennen, dass die Maßnahme an der L 605 bei Bulach – Lärmschutzwall – nicht, wie es jetzt noch drin steht, zeitnah umgesetzt wird. Drin bleibt, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, das Thema Fahr- bahnoberfläche bei Bulach. Aber der Lärmschutzwall wird zunächst nicht weiter ver- folgt. Er bleibt drin, denn der Grund, warum er nicht weiterverfolgt wird, liegt an den nicht eintreffenden Fördermitteln. Aber es besteht weiterhin die Hoffnung, dass zu ei- nem späteren Zeitpunkt die Förderung fließen kann. Dann würde die Maßnahme auch wieder aufgenommen. - 2 - Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir werden heute der Vorlage zustimmen. Es ist so, dass Lärmschutz ein wichtiges Thema ist und auch eine große Bedeutung hat für die Le- bensqualität der Menschen in unserer Stadt. Zu viel Lärm kann das angenehme Leben in dieser Stadt zerstören. Es kann im schlimmsten Fall auch krank machen. Es ist so, dass wir leider nicht die rechtlichen Möglichkeiten in dem Bereich haben, die wir gerne hätten. Es gibt in der Bevölkerung eine große Unzufriedenheit. Leider können wir nicht überall, wo mehr Lärmschutz von den Anwohnerinnen und Anwohnern ge- wünscht wird, entsprechend handeln, weil wir nicht die rechtlichen Möglichkeiten ha- ben. Ich möchte hier nur festgestellt haben, dass meine Fraktion mit der Situation, so, wie sie jetzt ist und wie sie jetzt im Lärmaktionsplan fortgesetzt wird, nicht zufrieden ist, dass wir aber aufgrund der rechtlichen Situation wenig Handhabe sehen, wie wir als Stadt noch Weiteres machen können. Da ist der Gesetzgeber gefordert, dass wir hier mehr tun können, um die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und überall wirksam Lärmschutz umsetzen zu können. Stadträtin Wiedemann (CDU): Auch die CDU-Fraktion begrüßt die Fortschreibung des Maßnahmenkonzepts für die Lärmdezimierung. Wir begrüßen und finden es toll, dass hier die Bevölkerung, die Anwohner mit einbezogen wurden. Denn das sind dieje- nigen, die sagen können, wo es laut ist, wo sie sich vom Lärm belästigt fühlen, wo sie Angst haben, dass sie krank werden können. Die Stadtverwaltung hat schon sehr vieles umgesetzt. Ich darf hier auch an die Eckener Straße erinnern, die wir mehrfach schon „angemahnt“ haben. Hier ist die eine Seite schon erledigt mit einem lärmmindernden Belag. Die andere Seite wird folgen. Wenn man sich dort aufhält, wenn man dort fährt, merkt man sofort, hier ist eine Reduzie- rung erfolgt. Leider ist es natürlich nicht immer so, dass Tempo 30 den Lärm mindert. Oftmals kommt es auf den Unterbelag der Straße an. Kopfsteinpflaster und die Beton- fahrbahnen dienen nicht dazu, den Lärm zu reduzieren. Tempo 30 ist kein Allheilmittel, um den Lärm zu mindern, vor allem, wenn es immer mit Stop-and-Go geht, wieder an- fahren und anhalten. Ich weiß nicht, ob das unbedingt positiv für die Anwohner ist. Was wir äußerst bedauern, ist, dass Bulach herausgefallen ist, weil das Regierungspräsi- dium uns die Fördergelder nicht zukommen lässt, weil laut Regierungspräsidium die Messungen keine übermäßige Lärmbelästigung für die Bewohner angezeigt haben. Wir begrüßen es, dass es weiterhin im Plan bleibt. Wir hoffen, dass mit dem lärmmindern- den Fahrbahnbelag eine kleine Lärmminderung, eine gefühlte, eintreten wird. Ansons- ten verfolgen wir es. Gegebenenfalls fragen wir nach, nach der Umsetzung unseres Maßnahmenkonzeptes. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Auch die SPD-Fraktion begrüßt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2016. Die Maßnahmen, die aufgenommen wurden, sind Maßnah- men, die auch eine realistische Chance auf Umsetzung haben, d. h. ein 5-Jahres-Plan. Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht auf einen St.-Nimmerleins-Tag vertröstet. Das halten wir für zielführend. Auch, dass Maßnahmen aufgegriffen wurden, die nicht pri- mär in die Zuständigkeit der Kommune fallen, beispielsweise im Bereich der Autobahn. - 3 - Es gibt weiterhin vieles zu tun, manches ist schon passiert, manches passiert im Rahmen weiterer Planung, so z. B. im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahn in Knielingen, dass da im Bereich Sudeten-/Annweilerstraße eine Tempo-30-Zone einge- richtet wird. Was uns nach wie vor am Herzen liegt, ist die Situation in der Herrenalber Straße, der Umgang mit den Gleisen. Es wurde auch schon hinlänglich diskutiert. Tendenziell wür- den wir uns ein grünes Gleis wünschen. Aber – wie andere Maßnahmen auch – ist es immer eine Frage der Kosten. Es sind jetzt 37 Maßnahmen eingestellt worden. In einem vorbildlichen Bürgerbeteili- gungsprozess ist verantwortlich mit den Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger umgegangen worden. Von daher zeigen wir uns zunächst zufrieden. Aber es ist letzt- endlich nicht abschließend. Lärmschutz ist wichtig, und wir werden weiterhin in diesem Sinne konstruktiv zusammenarbeiten. Stadtrat Honné (GRÜNE): Auch die GRÜNE-Fraktion begrüßt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Vor allem sind jetzt die Grenzwerte gesenkt worden, ab der Maß- nahmen betrachtet werden, so dass weitere Hotspots oder verbesserungswürdige Be- reiche auf die Liste gekommen sind. Die L 605 ist ein Beispiel dafür, dass wir dem Land voraus sind, weil wir das in den Lärmaktionsplan eingestellt haben, aber das Land erst ab 2 dB mehr einen Zuschuss gewährt und nicht – Frau Wiedemann -, weil es gemessen wurde, sondern weil es berechnet wird. Das ist immer das gleiche. Es muss berechnet werden. Das kommt daher, dass im Land in vielen anderen Bereichen noch große Lärmschwerpunkte gelöst werden müssen, be- vor auch landesweit dieser Wert gesenkt werden kann. Man weiß nicht, wann es kom- men wird. Wir hoffen, dass es möglichst bald kommt. Wir hatten auch schon überlegt, ob wir dann die 500.000 Euro zusätzlich aus städtischen Mitteln bezahlen wollen, damit es jetzt umgesetzt werden kann. Das ist die Frage angesichts der Haushaltsstabilisie- rung, die wir jetzt haben. Da gibt man nicht mehr so leicht eine halbe Million aus, wenn man die Aussicht hat, das irgendwann vom Land zu bekommen. Völlig unbefriedigend – das wurde angesprochen von KULT – ist die Situation, dass wir nicht Herr des Verfahrens sind, dass die Stadtverwaltung nicht Herr des Verfahrens ist bei dem Einrichten von Tempo 30, dass da sehr enge Bedingungen erfüllt sein müssen, damit das möglich ist. Da wäre dringend notwendig, dass der Bundesverkehrsminister sich nicht nur um Autobahnen in Bayern kümmert und um Geld für Bundesstraßen in Bayern, sondern auch einmal die Interessen der Anwohner wirklich zur Kenntnis nimmt und dringend etwas ändert, dass es in die Hand der Stadt gelegt wird, ob sie Tempo 30 einrichten will oder nicht. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch wir von der AfD begrüßen es, dass die Stadt schon sehr viel für den Lärmschutz getan hat und dass diese Erfolgsgeschichte jetzt weiter- geht. Ich möchte mich gerne den Ausführungen von Frau Wiedemann anschließen und auch von Herrn Honné. - 4 - Generell möchte ich sagen, dass wir es gut finden, dass die Stadt vor allem die Linien- lärmquellen im Auge hat bei diesem Lärmaktionsplan. Denn diese Linienlärmquellen sind die, die dafür sorgen, dass der Schall besonders weit trägt, so dass sehr viele Leute davon betroffen sind. Wenn man sich an diese Linienlärmquellen macht, erreicht man auch viele Leute. Das ist richtig und gut so. Die L 605 ist auch eine Linienlärmquelle. Das Dumme bei dieser Berechnung ist, dass dort die normale Windverteilung unterstellt wird, d. h. die meiste Zeit Westwind. Wenn aber, wie oft im Sommer, wenn man die Fenster offen hat, der Wind von Süden oder Südwesten kommt, dann trägt er den Schall nicht nur an der südlichen Spitze von Bu- lach vorbei, wo nur 150 Leute wohnen, sondern in den südliche Teil von Bulach hinein. Dann sind in so einer Phase viel mehr Leute vom Lärm betroffen. Deswegen sind wir der Meinung, man muss diese Problematik mit der L 605 wirklich im Auge behalten. Ja, wir müssen sparen. Deswegen sehen wir ein, dass wir jetzt diese halbe Million nicht aus städtischen Mitteln dazu schießen können. Aber den leisen Asphalt brauchen wir auf alle Fälle an dieser Stelle. Wir müssen dran bleiben und, sobald es möglich ist, dort auch die Lärmschutzwand hinstellen. Stadtrat Wenzel (FW): Zustimmung zur Fortschreibung und der Wunsch, die Fort- schreibung in der Zukunft auch fortzuschreiben. In den Bürgerbeteiligungsverfahren und Anhörungen, die sehr vorbildlich waren, haben wir viele Wünsche und Anregungen aus sehr vielen Stadtteilen und der Region bekommen, wie auch aus Durlach, die hier noch keinen Einfluss hatten mit der Rittnertstraße. Ich hoffe, dass in den nächsten fünf Jahren auch diese Objekte ins Visier genommen werden, die jetzt durch das Raster ge- fallen sind. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um das Kartenzeichen. Ich sehe nur gelbe Karten, damit einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 3. August 2016
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Extrahierter Text
Seite 1 von 2 Auswertung Entwurf Maßnahmenkonzept 2016 - Fortschreibung LAP 2016 Allgemeine Hinweise der Bevölkerung zum Lärmaktionsplan lfd. Nr. Bereich / StraßenzugAnregung / HinweiseBewertung durch die Verwaltung 1Welschneureuter Str. Warum sind die rechtlichen Grundlagen für ein Tempolimit nicht gegeben Temoplimits aus Lärmschutzgründen kommen leider erst in Betracht, wenn die Lärmpegel 70 dB(A) tags/ 60 dB(A) nachts überschritten sind. Dies ist in diesem Bereich leider nicht gegeben. 2Neureut / StadtweitTempo 30 Temoplimits aus Lärmschutzgründen kommen leider erst in Betracht, wenn die Lärmpegel 70 dB(A) tags/ 60 dB(A) nachts überschritten sind. Dies ist in vielen Bereichen leider nicht gegeben. Dort wo die Grenzwerte überschritten sind, sind solche Tempolimits im LAP enthalten. 3Auf Höhe Parzivalschule Verlängerung der Lärmschutzwand entlang den DB Gleisen Leider hat die Deutsche Bahn ihre Lärmsanierung abgeschlossen und sieht einstweilen keine weiteren bzw. Verlängerung von Lärmschutzwänden vor. 4 Bereich Schwetzingerstr. Messungen der Emissionen Leider sind Lärmmessungen gerichtlich nicht anerkannt und müssen daher berechnet werden. 5B3 Höhe Liebensteinstr. Verlängerung des Tempolimits bis zum Friedhof Die rechtlichen Randbedingungen liegen in diesem Bereich leider nicht vor. 6 Herrenalber Str zw. Ostendorfplatz und Tulpenstr. stationäre Geschwindigkeitsmess- anlage errichten In jeder Fahrtrichtung ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage vorhanden. Zudem wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h reduziert. 7Kurzheckweg Lärmbelastung durch B 10 und Straßenbahnen Die Lärmbelastung liegt unterhalb der Untersuchungsschwelle in der derzeitigen Fortschreibung. 8 Knotenpunkt Moltke/Blücher/Franz- Lust-Str. Schallemissionen durch folgendes hervorgerufen: Einsatzhorn, Rettungshubschrauber, Überfahren der Straßenbahngleise, Erschütterungen durch den Umbau der Gleisanlagen, Beschleunigung an der Lichtzeichenanlage Die Lärmbelastung liegt unterhalb der Untersuchungsschwelle in der derzeitigen Fortschreibung. 9 Rheinhafenstr. zw. Eckener Str. und Daxlander Str. Da keine Maßnahmen vorgesehen, Mitteilung der Parameter der Berechnung Dieser Abschnitt war Bestandteil des Vorentwurfs des LAPs. Da jedoch bis 2020 keine Minderungsmaßnahmen, wie Austausch des Fahrbahnbelags vorgesehen sind, wird dieser Bereich erst in der nächsten Fortschreibung des LAP berücksichtigt. 10 Rheinhafenstr. zw. Eckener Str. und Daxlander Str. Tempolimit auf 30 km/h nachts, Anzeigetafeln, Errichtung eines Kreisverkehrs, Grüne Welle, Verkehrszählungen Die rechtlichen Randbedingungen für ein Tempolimit liegen in diesem Bereich leider nicht vor. Die geplanten Verkehrszählung sind frühestens für Herbst 2016 vorgesehen. Seite 2 von 2 lfd. Nr. Bereich / StraßenzugAnregung / HinweiseBewertung durch die Verwaltung 11Agathenstraße Zusätzlich zu Tempo 30: Fahrbahnverengung, Installation von Leitschwellen im Einmündungsbereich an der Rheinhafenstr. oder Verkehrsinsel errichten, Geschwindigkeitskontrollen Die Lärmbelastung liegt unterhalb der Untersuchungsschwelle in der derzeitigen Fortschreibung. 12Agathenstraße Neu errichtetes Wegweiserschild überprüfen, da vormals vorhandene Streckenführung ausreichend war. Weiterleitung an das entsprechende Fachamt wird erfolgen. 13 Rheinhafenstraße zw. Pfalzstr. und Eckenerstr. Durchfahrtverbot für Lkws in beide Richtungen Die rechtlichen Randbedingungen liegen in diesem Bereich leider nicht vor. 14 B10 zw. Rheinbrücke und Honsellbrücke Tempolimit auf 80 km/h Die rechtlichen Randbedingungen liegen in diesem Bereich leider nicht vor. 15BAB A5 / A8 Reduzierung des Dauerpegels durch vollständiges Umhüllen Eine Umhüllung der Autobahn wird von der Straßenbauverwaltung nicht verfolgt. 16Baugelände Ikea Belastung durch Züge in der Nacht eindämmen Die Lärmbelastung liegt unterhalb der Untersuchungsschwelle in der derzeitigen Fortschreibung. 17VogesenbrückeRasengleis einbauen In der derzeitigen Fortschreibung sind leider keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. 18Eckenerstraße Tempolimit für die Straßenbahn Eine Geschwindigkeitsreduzierung wird von den Verkehrsbetrieben Karlsruhe nicht mitgetragen. 19Stadtweit Tempo 30 sollte durch 2 Radarmessungen am Anfang und am Ende eines Straßenabschnittes durchgeführt werden, somit wäre gewährleistet, dass die Durchschnittsgeschwin- digkeit max. 30 km/h beträgt. Mit Errichtung eines neuen Tempolimits auf 30 km/h werden auch begleitende Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. 20Stadtweit Kontrolle der Motorräder wegen fehlenden Schalldämpfer Die Kontrolle obliegt den Prüfungen bei der sogenannten Hauptuntersuchung durch zugelassene Prüfungseinrichtungen.