Anordnung der Umlegung gemäß § 46 BauGB zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Ehemalige Artilleriekaserne westlich Kußmaulstraße" in Karlsruhe-Nordweststadt

Vorlage: 2016/0339
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.06.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Nordweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.07.2016

    TOP: 7.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Ablaufschema_Anordnung
    Extrahierter Text

    Umlegung "Ehemalige Artilleriekaserne - westlich Kußmaulstraße" 19.07.2016 13.02.2014 12.11.2014 08.06. – 10.07.2015 19.07.2016 19.07.2016 14.07.2006

  • Anlage Plan Umlegung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Anordnung geplante Umlegungsgrenze Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Flächenmanagement - Umlegungsstelle - Anordnung der Umlegung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes „Ehemalige Artilleriekaserne – westlich Kußmaulstraße“ Gemarkung Karlsruhe Maßstab 1:2000 Techn. Bearb. Schuler Datum 19.07.2016 GeändertVerfahrensleitung Benz-Vogel

  • Umlegung Artilleriekaserne
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2016/0339 Dez. 4 Anordnung der Umlegung gemäß § 46 BauGB zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Ehemalige Artilleriekaserne - westlich Kußmaulstraße" in Karlsruhe-Nordweststadt Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.07.2016 7.2 x Einstimmig zugestimmt Beschlussantrag Aufgrund von § 46 BauGB in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Ver- wirklichung des Bebauungsplanes "Ehemalige Artilleriekaserne - westlich Kußmaulstraße" an- geordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den südlichen Bereich zwischen Kußmaulstraße, Moltkestraße und Hertzstraße. Das ca. 8,0 ha große Umlegungsgebiet soll weitgehend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Planungsausschuss des Gemeinderates hat am 13.02.2014 die Aufstellung dieses Bebauungs- planes beschlossen. Im Anschluss an den Auslegungsbeschluss soll die Umlegung durch den Gemeinderat angeordnet werden. Gemäß § 46 BauGB hat der Gemeinderat durch Anordnung den Auftrag zur Durchführung der Umlegung zu erteilen, wenn es der Sachlage nach zur Verwirklichung des Bebauungsplanes erfor- derlich ist. Erforderlich ist die Umlegung: a) Wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen des vorhandenen Grundstückszuschnit- tes und der Rechtsverhältnisse nicht realisierbar sind, ohne dass die Grundstücke neu geordnet werden, und b) Wenn nicht zu erwarten ist, dass die Grundstückseigentümer ihre Grundstücke auf privatrecht- licher Basis entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes selbst umgestalten können und wollen. zu a) Die im Bereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke müssen für die vorgesehene Nutzung Mischgebiet neu geordnet werden, um die Festsetzungen des Bebauungsplanes verwirklichen zu können. zu b) Das Anordnungsgebiet umfasst ca. 8,0 ha. Von den im betreffenden Bereich liegenden 19 Grundstücken bzw. Grundstücksteilen gehören 4 der Stadt Karlsruhe, davon 3 im öffentlichen Eigentum, 1 dem Land Baden-Württemberg, 1 dem Städtischen Klinikum Karlsruhe, 3 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, 5 einer Ingenieursgesellschaft, 1 einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit 17 Eigentümern und 4 privaten Eigentümern. Eine freiwillige Einigung ist aufgrund dieser Eigentümerstruktur nicht zu erwarten. Die Voraussetzungen zur Anordnung der Umlegung sind somit gegeben. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Aufgrund von § 46 BauGB in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Verwirkli- chung des Bebauungsplanes "Ehemalige Artilleriekaserne - westlich Kußmaulstraße" angeordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den südlichen Bereich zwischen Kußmaulstraße, Moltkestraße und Hertzstraße. Das ca. 8,0 ha große Umlegungsgebiet soll weitgehend der Abgrenzung des Bebau- ungsplanes entsprechen. - 3 - Im Wesentlichen wird das Umlegungsgebiet begrenzt im Norden: durch die Bebauungsplangrenze, im Osten: durch die westliche Grenze der Kußmaulstraße, im Süden: durch die Bebauungsplangrenze an der Moltkestraße, im Westen: durch die östliche Grenze der Hertzstraße. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt bei.

  • Protokoll TOP 7.2
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Juli 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 7.2 der Tagesordnung: Anordnung der Umlegung gemäß § 46 BauGB zur Verwirklichung des Bebauungsplanes „Ehemalige Artilleriekaserne - westlich Kußmaulstraße“ in Karlsruhe-Nordweststadt Vorlage: 2016/0339 Beschluss: Aufgrund von § 46 BauGB in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Ehemalige Artilleriekaserne - westlich Kuß- maulstraße" angeordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Um- legungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den südlichen Bereich zwischen Kußmaulstraße, Molt- kestraße und Hertzstraße. Das ca. 8,0 ha große Umlegungsgebiet soll weitgehend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechen. Im Wesentlichen wird das Umlegungsgebiet begrenzt im Norden: durch die Bebauungsplangrenze, im Osten: durch die westliche Grenze der Kußmaulstraße, im Süden: durch die Bebauungsplangrenze an der Moltkestraße, im Westen: durch die östliche Grenze der Hertzstraße. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt der Vorla- ge 2016/0339 bei. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt - 2 - Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7.2 zur Behandlung auf: Da sehe ich dieselben gelben Karten. Einstimmig zugestimmt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Juli 2016