Repowering Müllberg
| Vorlage: | 2016/0326 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 01.06.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.07.2016
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Begründung für den Widerspruch im Offenlageverfahren gegen die Vorlage „Deponie West – Oberflächenabdichtung Ostkuppe im Zuge des Repowering der Windkraftanlage WKA1“ Die Alternative für Deutschland ist generell gegen das sogenannte Repowering, das den Ersatz älterer, kleinerer Windkraftanlagen durch heutzutage verfügbare, größere Windkraftanlagen bezeichnet. Mit den neuen Anlagen wird an den windgünstigen Tagen mehr Strom produziert. Die damit verbundenen Mehrkosten werden der Allgemeinheit durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) aufgebürdet. Denn am geregelten deutschen Strommarkt muss dieser Windkraftstrom immer zu einem garantierten Preis von den deutschen Energieversorgern abgenommen werden, egal ob man ihn gerade brauchen kann, oder ob man dem Ausland dafür Geld zahlen muss, dass es Deutschland diesen gerade überflüssigen Strom abnimmt (negative Börsen-Strompreise). Dies müssen jedoch - vor allem die privaten - Stromverbraucher bezahlen, in Form von weiteren Steigerungen der EEG-Umlage, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird und die bereits heute mit über 6 cent pro kWh fast so hoch ist wie der Preis, den die Verbraucher in USA insgesamt für ihren Strom zahlen. Ärmere Bevölkerungsschichten trifft dies besonders. Doch wo ist der Nutzen für die Verbraucher? Die Erfahrungen zeigen, dass weder der erhoffte Strompreisrückgang für die Verbraucher, noch die CO2-Ersparnisse, noch der erwartete Aufbau von über 1 Million Arbeitsplätze eingetreten ist. Einzelinvestoren konnten sich dafür auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Die Gründe für diese Entwicklung liegen vor allem in der Missachtung von technischen Gegebenheiten durch die bisherige Politik. Repowering ist damit verbunden, dass die Massen der Windräder stark zunehmen, was dazu führt, dass die neuen Windkraftanlagen erst bei höheren Windgeschwindigkeiten als die bisherigen Anlagen überhaupt erst beginnen, Strom zu liefern. Diese sind bei uns neben den windstillen Tagen aber am häufigsten, sodass der erhoffte jährliche Produktionszuwachs nicht im selben Masse steigt, die angegebene Leistung. Die Ausnutzung der Anlage geht dementsprechend zurück. In schlechten Windjahren ist aufgrund des Potenzgesetzes der Rückgang der Energieerzeugung überproportional, sodass das Investitionsrisiko stark ansteigt. Die neuen Anlagen haben also eine geringere Verfügbarkeit und müssen für längere Zeit durch konventionelle Kraftwerke wie Braunkohle-, Steinkohle- oder Kernkraftwerke in ihrer Stromproduktion ersetzt werden. Wenn allerdings mal richtig der Wind weht - was im ausgewiesenen Schwachwindgebiet Oberrheingraben selten genug der Fall ist - wird richtig viel Strom auf einmal erzeugt, und die konventionellen Kraftwerke müssen dem entsprechend eingedrosselt oder heruntergefahren werden. Dadurch werden deren Stromerzeugungskosten, die der Stromkunde außerhalb der EEG-Umlage mit seiner "normalen" Stromrechnung bezahlt, nach oben getrieben. Außerdem destabilisiert und belastet diese Art der Stromerzeugung das Stromnetz, da bei Starkwind Strom an ganz anderen Stellen erzeugt wird als normalerweise. Umgekehrt führen Schwankungen der Windgeschwindigkeit zu überproportionalen Schwankungen der Einspeisungen ins Netz, die verstärkt durch konventionelle Kraftwerke ausgeglichen werden müssen. Diese Kraftwerke können das aber nur begrenzt, sodass die Wahrscheinlichkeit für Stromausfälle ansteigt und weitere Kosten entstehen, die der Stromkunde zu zahlen hat. Nicht umsonst erhöhte TransnetBW die Netzgebühren, die Bestandteil des Strompreises sind, am 1.1.2015 um 15%. Deutschlandweit hat sich die Zahl der Netzstabilisierungseingriffe von weniger als 10 im Jahre 2000 auf mehr als 3000 im Jahr 2014 erhöht. Damit rentiert sich das Repowering, also der Ersatz der bisherigen Windkraftanlagen durch neue, viel größere in erster Linie für den Hersteller. Ob es sich für die Betreibergesellschaft rentiert, ist fraglich, denn viele dieser Gesellschaften haben es nicht geschafft, auf ihre Kosten zu kommen. Selbst der Bundesverband der Windkrafterzeuger weist inzwischen daraufhin, dass in Schwachwindgebieten eher Anlagen mit geringerer Leistung eingesetzt werden sollten. Unter dem Strich ist das Repowering für die Allgemeinheit nicht von Nutzen sondern - im Gegenteil - nachteilig. Es ist reine Symbolpolitk auf dem Rücken der Bürger. Dänemark, unser Nachbarland, in dem die Windkraft bereits noch weiter verbreitet ist als bei uns, hat übrigens im März 2015 ein zweijähriges Windkraft-Moratorium ausgerufen. In den nächsten zwei Jahren dürfen also keine weiteren Windkraftanlagen mehr installiert werden. Der Grund hierfür ist der Infraschall, der gerade durch die größeren Windkraftanlagen verursacht und in hoher Intensität weit verbreitet wird. Dieser Schall unterhalb des hörbaren Frequenzbereichs entsteht durch die Druckstöße, die jedes Mal auftreten, wenn ein Rotorblatt am Mast vorbei streicht und das dazwischen liegende Luftpolster komprimiert. Bei dem für die neue 3300 kW-Anlage geplanten Standort auf dem Gipfel des Karlsruher Müllbergs wäre eine besonders große Personenzahl dem so erzeugten Infraschall ausgesetzt, der zwar nicht hörbar, aber bis in einer Entfernung von etwa 10 km noch messbar wäre. Es liegen wissenschaftliche Untersuchungen darüber vor, dass diese Art des Infraschalls bei Tieren Unfruchtbarkeit und bei Menschen gesundheitliche Probleme wie Schlaflosigkeit, Herzrhythmusstörungen und Depressionen bis hin zu Selbstmordversuchen hervorruft. Zu diesem Thema hat das Umweltbundesamt eine umfangreiche, im Juni 2014 veröffentlichte Literatur-Studie erstellt, und darin öffentlichkeitswirksam auf das bis dahin hoch gehaltene Argument, Infraschall sei unbedenklich da nicht hörbar, verzichtet. Weitere wissenschaftliche Studien sind seither erschienen, entsprechende Beschwerden bei verschiedenen Verwaltungsstellen eingereicht worden. Das Risiko, dass die geplante neue Windkraftanlage aufgrund dessen bald nach ihrer Errichtung wieder demontiert werden muss, ist nicht gering. Ein weiterer Nachteil des Repowering besteht darin, dass die neuen Windkraftanlagen viel größer sind als die alten. Bei dem in Frage stehenden Projekt soll die neue Windkraftanlagennabe ca. 119 m hoch sein und der Rotor einen Durchmesser von ca. 112 m haben, was sich zu einer Gesamthöhe von ca. 175 m addiert (bisher waren es 65 und 74 m Nabenöhe und ein Durchmesser von 52 m, was eine Gesamthöhe von 100 m ergibt, die bis in die Nuller-Jahre hinein aus baurechtlichen Gründen nicht überschritten werden durfte). Da sie oben auf dem Müllberg steht, wird sie weithin sichtbar sein - und ihr Schlagschatten wird im Frühling und Sommer bei entsprechendem Sonnenstand am Abend nicht wenige Häuser in Mitleidenschaft ziehen. Mit dem größeren Radius des Rotors steigt auch die Geschwindigkeit an, mit der sich die Flügelspitzen bewegen, so dass Vögel kaum noch ausweichen können und Fledermäuse gar keine Chance mehr haben, die rotierenden Flügel überhaupt wahrzunehmen. Die zunehmende Größe der neueren Windkraftanlagen bedeutet aber auch eine viel höhere Gesamtmasse als bisher und ein größeres Drehmoment, das auf die Mastbasis wirkt. Damit sind sehr viel größere Betonfundamente als bisher erforderlich, um der Windkraftanlage einen sicheren Stand zu geben. Im vorliegenden Fall soll dieser sichere Stand auf dem Gipfel eines Müllbergs erreicht werden, was sowieso nicht so leicht ist, da so ein Müllberg schon mal ins Rutschen kommen kann, wie 2003 in München-Fröttmaning, 2004 in Engelskirchen-Steeg (im Kölner Raum) und 2014 in Coerde (Westfalen) schon passiert ist. Dass unser Karlsruher Müllberg einen schwierigen Untergrund für Windkraftanlagen darstellt, hat der Leiter der Windmühlenberg GmbH, Thomas Müllerschön, selbst schon zu Protokoll gegeben. Im Februar 2014 meldete KA-News: >>Ja, die Windkraftanlage zwei habe zurzeit ein Problem, bestätigt Thomas Müllerschön von der Windmühlenberg GmbH. Dass sich die Anlage zur Seite neige, habe damit aber nichts zu tun, dies sei "auf dem nicht einfachen Untergrund normal" und man habe "eine gewisse Schieflage mit eingeplant."<< Vor diesem Hintergrund scheint das Repowering die Lösung zu sein, die es der Windmühlenberg GmbH erlaubt, die offensichtlich unzureichend gegründete Anlage Zwei unauffällig abzubauen und zu entsorgen. Dafür dürfen aber nicht die Bürger der Stadt zur Kasse gebeten werden. Die Entscheidung, ob die Stadt die Fundamente der bisherigen zwei kleineren Windkraftanlagen auf dem Müllberg abtragen, durch viel größere neue Fundamente, wie sie für die neue Windkraftanlage nötig sind, ersetzen und die dazu erforderlichen Abdichtmaßnahmen am Müllberg vornehmen soll, muss unseres Erachtens transparent erfolgen. Wie oben ausführlich dargelegt, sind diese Maßnahmen für die Allgemeinheit mit keinem Nutzen, sondern mit vielen Nachteilen verbunden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Stadt mit den hier zur Entscheidung anstehenden Baumaßnahmen zusätzliche Risiken auf sich nehmen soll. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, zu wissen, welche Stadträte für dieses Vorhaben gestimmt haben, insbesondere für den Fall, dass sich daraus – wie im Februar 2014 - Probleme ergeben, die dann teuer wieder beseitigt werden müssen. Im Einzelnen ist bezogen auf die in Frage stehende Vorlage insbesondere nicht einsehbar, dass die Stadt (genauer: das AfA) das Emissionsgutachten ganz alleine bezahlt. Die Windmühlenberg GmbH leistet hierzu keinen Beitrag, obwohl in der Vorlage detailliert beschrieben ist, dass zu erwartenden Emissionen durch den tiefen Aushub für das neue Fundament der neu zu erbauenden Windkraftanlage („Im unteren Bereich der Baugrube ... können Hausmüllablagerungen angetroffen werden. Werden solche Bereiche aufgeschlossen, wird als Immissionsschutzmaßnahme eine Belüftung das Hausmüllbereichs installiert.“) und den Rückbau der Fundamente der Altanlagen entstehen. Wenn die Verteilung der Kosten schon an dieser offensichtlichen Stelle nicht dem Verursacherprinzip entspricht, ist davon auszugehen, dass sie dies bei der Verteilung der anderen Kosten auch nicht tut. Aus all diesen Gründen bestehen wir von der AfD auf einer Abstimmung im Gemeinderat und kündigen an, dass wir gegen diese Vorlage stimmen werden. In München hat der Gemeinderat übrigens nach anfänglicher Euphorie inzwischen wieder davon Abstand genommen, eine zweite, neue, große Windkraftanlage auf den Müllberg in Fröttmaning zu stellen - vor Allem aus gestalterischen Gründen: Die neue Windkraftanlage wäre mehr als 10 km weit sichtbar. Dr. Paul Schmidt, AfD im Karlsruher Gemeinderat
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 27. Mai 2016 Vorlage Nr.: 2016/0326 Repowering Müllberg Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.07.2016 35 x In den BNN vom 18.05.2016 war zu lesen war, dass die „Bürgergesellschaft Windmühlenberg“ aus dem Millionen-Projekt „Repowering des Müllbergs durch Bau eines Super-Windrads“ aussteigen will, die bisher entstandenen Kosten in Höhe von ca. 300.000 € aber von den Stadtwerken erstattet haben möchte, die das Projekt fortführen sollen. Die Stadtwerke zeigten sich die Fortführung dieses Projekts betreffend allerdings skeptisch.... Vor diesem Hintergrund sei darauf hingewiesen, dass wir, die AfD-Gemeinderatsgruppe, bereits in der Gemeinderatssitzung im Mai 2015, versucht hatten, dieses Projekt durch das Anhalten der entspre- chenden Offenlage im Gemeinderat zu stoppen. Wir wollten damals verhindern, dass die Stadt, bzw. das Amt für Abfallwirtschaft, die entsprechenden Verträge mit der Windmühlenberg GmbH unter- schreibt, unter Anderem weil wir befürchtet haben, dass ein erheblicher Teil der Kosten und Risiken dieses Projekts zu unrecht an der Stadt hängenbleiben, während der Gewinn – falls es einen gibt - an die GmbH geht. Damals wurde unser Antrag von allen anderen Gemeinderatsmitgliedern abgelehnt. Spätestens jetzt sind dringend einige Fragen zu klären, die die Wirtschaftlichkeit dieses Projekts an sich, die tatsächliche Höhe der bereits auf Seiten der GmbH und auf Seiten der Stadt entstandenen Kosten und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen GmbH und Stadt betreffen. Fragen zur Wirtschaftlichkeit: 1.) Auf der Webseite der GmbH „karlsruhe-macht-klima.de“ wird von einer Stromerzeugung für den Windmühlenberg von 4,5 Mio. kWh pro Jahr gesprochen. Wie erklärt sich die Differenz zu den nur 1,9 Mio. kWh, die im Jahr 2015 tatsächlich erzeugt worden sind? 2.) Die drei bisherigen Anlagen kämen zusammen rein theoretisch auf eine Stromerzeugung von ca. 26 Mio. kWh pro Jahr, wenn sie ständig genug Wind hätten und es keine Phasen der Wartung etc. gäbe. Auf der Webseite karlsruhe-macht-klima.de werden 4,5 Mio kWh pro Jahr für die drei Anlagen angenommen. Dies ist sicherlich der errechneten Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten geschuldet. So erreichen die drei Anlagen bei diesen Annahmen eine Auslastung von nur 17%. In 2015 wurde sogar nur eine Auslastung von 7% erreicht. Umgerechnet hatte somit jedes Windrad nur 35 Minuten pro Tag genug Wind um die Nennleistung an Strom zu erzeugen. Es fehlt in Karlsruhe also schlicht an Wind. 2.a) Welche Auslastung wäre für die im Jahr 2015 auftretenden Windverhältnisse für die nun in Frage stehende neue, größere Anlage zu erwarten gewesen? 2.b) Welches Ergebnis hätte man damit pro Jahr erzielt, wenn man die derzeit (2016) gültigen Vergü- tungssätze für Windstrom zu Grunde legt? Welches Ergebnis wäre auf der Basis der für 2017 zu er- wartenden Vergütungssätze gegeben? Seite 2 3.) Wenn es, wie in den BNN zu lesen, selbst der Windmühlenberg GmbH nun nicht mehr gelingt, eine positive Wirtschaftlichkeitsprognose zu erstellen, unter welchen Voraussetzungen soll sich dieses Projekt für die Stadtwerke rechnen? Fragen zur tatsächlichen Höhe der bereits entstandenen Kosten: 4.) Wie setzen sich die der GmbH für dieses Projekt bereits entstandenen Kosten zusammen? Wie hoch ist die in den BNN mit ca. 300.000 € bezifferte Summe tatsächlich? 5.) Die umfangreiche Sanierung der Abdichtung der Oberfläche des Müllbergs wurde erforderlich, weil darauf mit dem geplanten ein viel größeres Windrad als bisher errichtet werden soll, mit einer viel größeren Windangriffsfläche als bisher (eines der beiden ersten Windräder hat sich bereits geneigt). Welcher Teil dieser Kosten wurde bereits, welcher wird der Windmühlenberg GmbH noch in Rech- nung gestellt werden? Wie hoch ist die entsprechende Summe? Wie hoch ist der Rest der Kosten für die Sanierung, die von AfA und Stadt getragen werden? 6.) Mit welcher Summe ist der bei der Vorbereitung dieses Projekts bereits bei der Stadt und beim AfA entstandene Genehmigungs-, Verwaltungs- und Sachbearbeitungsaufwand monetär zu bewerten? Wer trägt diese Kosten? Fragen zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen GmbH und Stadt: Der Ersatz der beiden älteren Windmühlen durch eine neue große Windmühle war für die Windmüh- lenberg-Holding besonders interessant, weil damit Kosten, die für den Rückbau der beiden älteren Anlagen entstehen, mit denen vermischt wurden, die durch den Bau der neuen Anlage entstehen. Die eine der beiden älteren Anlagen hat sich bereits geneigt. Für alle auf dem Müllberg bereits errichteten Windkraftanlagen gilt daher, dass eine Bearbeitung des darunter liegenden Bereichs des Müllbergs und seine erneute Abdichtung erforderlich sind, unabhängig davon, ob an derselben Stelle eine neue Windkraftanlage gebaut wird oder nicht. Diese Kosten sind also Rückbaukosten, die der jeweils dort vorhandenen Altanlage zuzuordnen sind. Führt man diese Arbeiten besonders umfangreich aus, so kann man an derselben Stelle eine bessere Statik erreichen, wie sie für die Errichtung eines neuen, viel größeren Windrades erforderlich ist. Dann ist die Versuchung groß, die entsprechenden Kosten dem neuen Windrad-Projekt zuordnen, obwohl ein großer Teil davon eigentlich der an derselben Stelle rückgebauten Altanlage zuzuordnen sind. Un- ter dem Dach der Windmühlenberg-Holding gibt es für jede der bereits bestehenden Windmühlen eine eigene GmbH, die die Kosten der jeweiligen Anlage zu tragen hat. 7.) Mit welcher dieser GmbHs hat die Stadt bzw. das AfA den Vertrag zur Sanierung und erneuten Abdichtung des Windmühlenbergs geschlossen, die sowohl für den Rückbau der Altanlagen, als auch für den Bau der neuen, viel größeren Windkraftanlage erforderlich wird? 8.) Vertragsfragen 8.a) Handelt es sich bei diesem Vertrag um einen zu Lasten Dritter geschlossenen Vertrag? 8.b) Werden durch diesen Vertrag Kosten, für die eine GmbH geradezustehen hat, auf eine andere GmbH oder gar auf die Stadt verlagert? 9.) Haftungs- und Risikofragen 9.a) Vor dem oben geschilderten Hintergrund und im Lichte der aktuellen Entwicklungen bei der Windmühlenberg-Holding, ist der o.g. Vertrag zusammen mit den anderen, früher abgeschlossenen Verträgen hinreichend, um die bevorstehenden Windkraftanlagen-Rückbau- bzw. Neubauprojekte auf dem Müllberg so abzuwickeln, dass die nötige Transparenz der Kostenzuordnung gegeben ist und dass für die Stadt und ihre Bürger keine Kosten oder Risiken entstehen, die es ohne den Bau der Windkraftanlagen auf dem Müllberg nicht gegeben hätte? Seite 3 9.b)Falls nicht, welche zusätzlichen Kosten sind entstanden? 9.c) Welche zusätzlichen Risiken sind entstanden? Anbei der Widerspruch gegen die Offenlage vom 4.5.2015. Die darin enthaltene Argumentation wird u. E. von der aktuellen Entwicklung bestätigt. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt Sachverhalt / Begründung:
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 27.05.2016 Vorlage Nr.: 2016/0326 Verantwortlich: Dez. 4 Repowering Müllberg Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.07.2016 35 X Zu den Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: Fragen zur Wirtschaftlichkeit 1.) Auf der Webseite der GmbH „karlsruhe-macht-klima.de“ wird von einer Stromerzeugung für den Windmühlenberg von 4,5 Mio. kWh pro Jahr gesprochen. Wie erklärt sich die Diffe- renz zu den nur 1,9 Mio. kWh, die im Jahr 2015 tatsächlich erzeugt worden sind? Die Stadtwerke haben seit Mitte des Jahres 2014 die Windkraftanlagen auf dem Energieberg gepach- tet, um den erzeugten Strom für ihren eigenen Strombedarf im Heizkraftwerk West und im Verwal- tungsgebäude in der Daxlander Straße 72 verwenden zu können. Dadurch kann teurer Strombezug aus dem öffentlichen Stromnetz eingespart werden. Dies ist sowohl für die Stadtwerke als auch für die „Windmühlenberg GmbH“ von Vorteil. Die genannte Zahl ist nicht ganz korrekt und wird korrigiert. Sie bezieht sich auf den insgesamt er- zeugten Windkraftstrom. Die Windmühlenberg GmbH betreibt mit ihren Gesellschaften ein weiteres Windrad außerhalb Karlsruhes in Langenbrand und damit vier WKA. Zieht man die Jahre 2007 bis 2011 als fünfjährigen Durchschnitt heran, hätte man einen Wert von 3,8 Mio. kWh hinterlegen müs- sen. Die Strommenge von 4,5 Mio. kWh könnten bei sehr guten Windverhältnissen und guter Anlagenver- fügbarkeit mit den Anlagen auf dem Energieberg erzeugt werden. In das öffentliche Stromnetz einge- speist und nach EEG vergütet werden aber nur noch die Überschussmengen, die nicht in den Liegen- schaften der Stadtwerke verwendet werden konnten. 2.) Die drei bisherigen Anlagen kämen zusammen rein theoretisch auf eine Stromerzeugung von ca. 26 Mio. kWh pro Jahr, wenn sie ständig genug Wind hätten und es keine Phasen der Wartung etc. gäbe. Auf der Webseite karlsruhe-macht-klima.de werden 4,5 Mio. kWh pro Jahr für die drei Anlagen angenommen. Dies ist sicherlich der errechneten Häufigkeitsvertei- lung der Windgeschwindigkeiten geschuldet. So erreichen die drei Anlagen bei diesen An- nahmen eine Auslastung von nur 17 %. In 2015 wurde sogar nur eine Auslastung von 7 % erreicht. Umgerechnet hatte somit jedes Windrad nur 35 Minuten pro Tag genug Wind um die Nennleistung an Strom zu erzeugen. Es fehlt in Karlsruhe also schlicht an Wind. 2.a) Welche Auslastung wäre für die im Jahr 2015 auftretenden Windverhältnisse für die nun in Frage stehende neue, größere Anlage zu erwarten gewesen? 2.b) Welches Ergebnis hätte man damit pro Jahr erzielt, wenn man die derzeit (2016) gülti- gen Vergütungssätze für Windstrom zu Grunde legt? Welches Ergebnis wäre auf der Basis der für 2017 zu erwartenden Vergütungssätze gegeben? Seite 2 Bei Windkraftanlagen gibt es keine theoretische Stromerzeugung, sondern sie ist abhängig von den Windverhältnissen. Wenn keine ausreichenden Windverhältnisse gegeben sind, gibt es auch keine oder eben nur eine geringere Stromerzeugung. Für den Standort Karlsruhe sind die Windverhältnisse auf dem Energieberg vergleichsweise günstig. Die Anlagen erreichen im Durchschnitt zwischen 1.000 und 1.500 sogenannte „Vollbenutzungsstunden“. Das entspricht, um bei den in der Anfrage genann- ten Prozentzahlen zu bleiben, einer Quote von 11 – 17 %. An windstarken Standorten im Binnenland können mit den bisherigen Altanlagen um die 2.000 Voll- benutzungsstunden und an der Küste über 3.000 Vollbenutzungsstunden erreicht werden. Mit mo- dernen Schwachwindanlagen könnten auch am Energieberg 2.000 Vollbenutzungsstunden erzielt werden. 3.) Wenn es, wie in den BNN zu lesen, selbst der Windmühlenberg GmbH nun nicht mehr gelingt, eine positive Wirtschaftlichkeitsprognose zu erstellen, unter welchen Voraussetzun- gen soll sich dieses Projekt für die Stadtwerke rechnen? Die Wirtschaftlichkeit ist bei der von den Stadtwerken praktizierten „Eigenstromverwendung“ deutlich besser als bei der Einspeisung des Stroms in das öffentliche Stromnetz nach EEG. Insofern wäre auch eine neue Anlage auf dem Energieberg für die Stadtwerke unter bestimmten Rahmenbedingungen wirtschaftlich, z. B. wenn die gesetzlichen Bestimmungen so bleiben, wie sie derzeit sind. Fragen zur tatsächlichen Höhe der bereits entstandenen Kosten: 4.) Wie setzen sich die der GmbH für dieses Projekt bereits entstandenen Kosten zusammen? Wie hoch ist die in den BNN mit ca. 300.000 € bezifferte Summe tatsächlich? Wie dem Gemeinderat auch zugesichert, sind weder den Stadtwerken noch der Stadtverwaltung bis- her Kosten durch das Neubauprojekt entstanden. Alle Projektentwicklungskosten wurden von den „Windkraft-Gesellschaften“ getragen. Denen liegt eine Baugenehmigung (sogenannte BImSch- Genehmigung) für eine neue Windkraftanlage vor. Auch diese Genehmigungskosten wurden durch die Windkraft-Gesellschaften getragen. Die Stadtverwaltung erhält Pachtgebühren von den Wind- kraftgesellschaften. 5.) Die umfangreiche Sanierung der Abdichtung der Oberfläche des Müllbergs wurde erfor- derlich, weil darauf mit dem geplanten ein viel größeres Windrad als bisher errichtet werden soll, mit einer viel größeren Windangriffsfläche als bisher (eines der beiden ersten Windrä- der hat sich bereits geneigt). Welcher Teil dieser Kosten wurde bereits, welcher wird der Windmühlenberg GmbH noch in Rechnung gestellt werden? Wie hoch ist die entsprechende Summe? Wie hoch ist der Rest der Kosten für die Sanierung, die von AfA und Stadt getragen werden? Die Oberflächenabdichtung von Hausmülldeponien ist u. a. durch die Deponieverordnung geregelt. Einzelheiten zur Oberflächenabdichtung der Hausmülldeponie Karlsruhe West wurden in diversen Bescheiden des Regierungspräsidiums Karlsruhe festgelegt. Im Rahmen des Repowering der WKA1 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe verlangt, dass das Pla- teau im Bereich der WKA1 mit einer endgültigen Oberflächenabdichtung versehen werden muss. In- sofern wurde lediglich eine bestehende Verpflichtung zeitlich früher wahrgenommen. Für die Errich- tung der Oberflächenabdichtung wurde somit eine abfallrechtliche Plangenehmigung in Verbindung mit der Anlagengründung der WKA1 erforderlich. Der Bau bzw. die Unterhaltung der Windräder werden durch die Stadt nicht subventioniert. Der Betreiber zahlt für die Nutzung der Deponieflächen eine Pacht an die Stadt. Seite 3 6.) Mit welcher Summe ist der bei der Vorbereitung dieses Projekts bereits bei der Stadt und beim AfA entstandene Genehmigungs-, Verwaltungs- und Sachbearbeitungsaufwand mone- tär zu bewerten? Wer trägt diese Kosten? Im Gestattungsvertrag werden die Kosten dem Anlagenbetreiber zugewiesen, die durch den Vertrag entstehen. Die Personalkosten des AfA bestehen jedoch bereits und sind nicht durch den Vertrag ver- anlasst. Es handelt sich um sog. „Sowieso-Kosten“. Anders wäre es, wenn das AfA in Absprache mit dem Anlagenbetreiber einen zusätzlichen Mitarbeiter eingestellt hätte. Das Projekt begann für das AfA im Januar 2013; bis Mitte des Jahres 2015 waren rund 370 Stunden für die Genehmigungspla- nung der Oberflächenabdichtung in Verbindung mit der Anlagengründung der neuen WKA1 angefal- len (250 Stunden ohne Repowering). Im Rahmen der Bearbeitung des Antrages für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung entstand beim Umwelt- und Arbeitsschutz der für derartige Anträge typische Prüf- und Beratungsaufwand. Eine gesonderte Zeiterfassung des Aufwandes für dieses Projekt erfolgte nicht. 7.) Fragen zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen GmbH und Stadt: Der Ersatz der beiden älteren Windmühlen durch eine neue große Windmühle war für die Windmühlenberg-Holding besonders interessant, weil damit Kosten, die für den Rückbau der beiden älteren Anlagen entstehen, mit denen vermischt wurden, die durch den Bau der neuen Anlage entstehen. Die eine der beiden älteren Anlagen hat sich bereits geneigt. Für alle auf dem Müllberg bereits errichteten Windkraftanlagen gilt daher, dass eine Bearbei- tung des darunter liegenden Bereichs des Müllbergs und seine erneute Abdichtung erforder- lich sind, unabhängig davon, ob an derselben Stelle eine neue Windkraftanlage gebaut wird oder nicht. Diese Kosten sind also Rückbaukosten, die der jeweils dort vorhandenen Altan- lage zuzuordnen sind. Führt man diese Arbeiten besonders umfangreich aus, so kann man an derselben Stelle eine bessere Statik erreichen, wie sie für die Errichtung eines neuen, viel größeren Windrades erforderlich ist. Dann ist die Versuchung groß, die entsprechenden Kosten dem neuen Wind- rad-Projekt zuordnen, obwohl ein großer Teil davon eigentlich der an derselben Stelle rück- gebauten Altanlage zuzuordnen sind. Unter dem Dach der Windmühlenberg-Holding gibt es für jede der bereits bestehenden Windmühlen eine eigene GmbH, die die Kosten der jewei- ligen Anlage zu tragen hat. Mit welcher dieser GmbHs hat die Stadt bzw. das AfA den Vertrag zur Sanierung und erneu- ten Abdichtung des Windmühlenbergs geschlossen, die sowohl für den Rückbau der Altan- lagen, als auch für den Bau der neuen, viel größeren Windkraftanlage erforderlich wird? Die Stadt hat mit der Windmühlenberg Windkraftanlage GmbH & Co. KG (WKA 1) und der Wind- mühlenberg zweite Windkraftanlage GmbH & Co. KG (WKA 2) am 27.08.2014 einen Gestattungsver- trag für WKA 1 (neu) abgeschlossen. Die Gestattungsverträge vom 10.06.1998 (WKA 1) und 18.01.2000 (WKA 2) werden mit Inkrafttre- ten des neuen Vertrags einvernehmlich aufgehoben. Der mit der Windmühlenberg Dritte Windkraftanlage GmbH & Co. KG (WKA 3) am 04.07.2000 abge- schlossene Vertrag hat weiterhin unverändert Bestand. 8.) Vertragsfragen Seite 4 8.a) Handelt es sich bei diesem Vertrag um einen zu Lasten Dritter geschlossenen Vertrag? Nein, der Vertrag wurde nicht zu Lasten Dritter abgeschlossen. 8.b) Werden durch diesen Vertrag Kosten, für die eine GmbH geradezustehen hat, auf eine andere GmbH oder gar auf die Stadt verlagert? Nein, durch diesen Vertrag werden keine Kosten verlagert. 9.) Haftungs- und Risikofragen 9.a) Vor dem oben geschilderten Hintergrund und im Lichte der aktuellen Entwicklungen bei der Windmühlenberg-Holding, ist der o.g. Vertrag zusammen mit den anderen, früher abge- schlossenen Verträgen hinreichend, um die bevorstehenden Windkraftanlagen-Rückbau- bzw. Neubauprojekte auf dem Müllberg so abzuwickeln, dass die nötige Transparenz der Kostenzuordnung gegeben ist und dass für die Stadt und ihre Bürger keine Kosten oder Ri- siken entstehen, die es ohne den Bau der Windkraftanlagen auf dem Müllberg nicht gege- ben hätte? Die nötige Transparenz bei der Kostenzuordnung ist gegeben. 9.b) Falls nicht, welche zusätzlichen Kosten sind entstanden? Es entstanden keine zusätzlichen Kosten. 9.c) Welche zusätzlichen Risiken sind entstanden? Es entstanden keine zusätzlichen Risiken.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Juli 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 39. Punkt 35 der Tagesordnung: Repowering Müllberg Anfrage der Stadträte Jürgen Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 27. Mai 2016 Vorlage: 2016/0326 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 3. August 2016