Maßnahmen gegen offenen Drogenhandel

Vorlage: 2016/0316
Art: Anfrage
Datum: 30.05.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.07.2016

    TOP: 34

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-StR Schmitt-offener Drogenhandel
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister GEMEINSAME ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) vom: 25. Mai 2016 Vorlage Nr.: 2016/0316 Maßnahmen gegen offenen Drogenhandel Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.07.2016 34 x A. Ist der Verwaltung bekannt, dass Karlsruhe weit über die Region als „Cannabishauptstadt“ bekannt ist und es sogar einen regelrechten „Drogentourismus“ aus dem benachbarten El- sass nach Karlsruhe geben soll? B. Die Karlsruher Polizei ist bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität überaus aktiv und erfolg- reich und konnte in der Vergangenheit mit einigen spektakulären Erfolgen punkten. Sie spricht davon, dass „Rauschgiftkriminalität auch Kontrollkriminalität sei“. Leider sind die personellen Mittel der Polizei begrenzt, um das vorhandene Drogenangebot zu verdrängen. Sieht die Ver- waltung hier Möglichkeiten, die Polizei durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zu un- terstützen? C. Hat die Verwaltung vor, finanzielle Mittel bereitzustellen, um die Polizei bei ihrem Kampf ge- gen die Karlsruher Drogenszene zu unterstützen? D. Wäre es nicht an der Zeit einzugestehen, dass Karlsruhe zur Abwehr der Ausbreitung der Dro- genszene, ein Sicherheitskonzept für die Innenstadt benötigt und dafür auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellen muss? Auch wenn offiziell noch nicht von einer „Offenen Drogenszene“ gesprochen wird, mehren sich die Stimmen aus der Gastronomie, dem Einzelhandel sowie von Eltern, deren Kinder in der Nähe von Berliner- und Kronenplatz oder am Rand des KIT-Campus Nord zur Schule gehen, über ein offenes und auch tagsüber beworbenes Drogenangebot. Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Handel mit „Cannabisprodukten“ in Karlsruhe weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt ist. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Stefan Schmitt Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 34
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur gemeinsamen Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) vom: 25.05.2016 Vorlage Nr.: 2016/0316 Verantwortlich: Dezernat 2 Maßnahmen gegen offenen Drogenhandel Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.07.2016 34 x A. Ist der Verwaltung bekannt, dass Karlsruhe weit über die Region als „Cannabis- hauptstadt“ bekannt ist und es sogar einen regelrechten „Drogentourismus“ aus dem benachbarten Elsass nach Karlsruhe geben soll? Nach Kenntnis der Verwaltung unterscheidet sich Karlsruhe nicht von anderen deutschen Städten und Gemeinden im Umkreis hinsichtlich der Verfügbarkeit, des illegalen Handels und auch des Gebrauchs von Cannabis. Es ist nicht bekannt, dass Karlsruhe den Titel „Cannabishauptstadt“ tragen soll. Ein „Drogentourismus“ aus dem Elsass kann nicht bestätigt werden. Dies wäre auch verwunderlich, da nach Kenntnis der Experten eher ein „Drogentourismus“ nach Straßburg zum Beispiel aus der südli- chen Ortenauregion stattfindet. Dort ist die Verfügbarkeit größer, die Preise niedriger und die Verfol- gung durch die Polizei etwas geringer. Das Polizeipräsidium Karlsruhe teilt die Einschätzung der Verwaltung zur Frage des „Drogentouris- mus“ und teilt ergänzend Folgendes mit: Die Grenznähe der Stadt Karlsruhe und die überregional bekannte „Rotlichtmeile“ Brunnenstraße sowie die Nähe dieser Meile zum Berliner Platz, zum KIT-Campus Nord und zum Kronenplatz, wo sich derzeit der Schwerpunkt der Szene befindet, führen natürlich auch zu Verstößen gegen das Betäu- bungsmittelgesetz durch französische Staatsangehörige. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Stadtgebiet Karlsruhe: DELIKT 2015 Tatverdächtige gesamt Tatverdächtige französisch Rauschgiftdelikte nach BtMG 1.487 1.311 69 mit Cannabis und Zubereitungen 870 811 63 Seite 2 Häufigkeitszahlen in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wei- terer Großstädte in Baden-Württemberg: Stadtkreis Häufigkeitszahl 2015 BtmG Häufigkeitszahl 2015 Cannabis Karlsruhe 496 290 Stuttgart 723 436 Freiburg 788 450 Mannheim 753 359 B. Die Karlsruher Polizei ist bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität überaus aktiv und erfolgreich und konnte in der Vergangenheit mit einigen spektakulären Erfolgen punk- ten. Sie spricht davon, dass „Rauschgiftkriminalität auch Kontrollkriminalität sei“. Leider sind die personellen Mittel der Polizei begrenzt, um das vorhandene Drogenangebot zu verdrängen. Sieht die Verwaltung hier Möglichkeiten, die Polizei durch den Kommuna- len Ordnungsdienst (KOD) zu unterstützen? Die Verwaltung schließt sich der folgenden Stellungnahme des Polizeipräsidiums Karlsruhe zu der Fra- ge an: Die Unterstützung der örtlichen Polizeireviere durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) erfolgte bereits im vergangenen Jahr in guter Zusammenarbeit und wird durchaus begrüßt. Neu ist diese Form der Zusammenarbeit daher nicht. Zusätzliche Präsenz über das derzeit vorhandene Maß kann jedoch auch kontraproduktiv wirken, weshalb bilaterale Absprachen mit dem KOD erfolgen. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass der KOD bei der Bekämpfung der Rauschgiftkrimina- lität nur mittelbar tätig werden kann, da dies keine polizeiliche Vollzugsaufgabe ist, die ihm gemäß § 31 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG) übertragen werden kann. C. Hat die Verwaltung vor, finanzielle Mittel bereitzustellen, um die Polizei bei ihrem Kampf gegen die Karlsruher Drogenszene zu unterstützen? Die Verwaltung schlägt vor, diese Frage in der Drogenkommission zu erörtern. D. Wäre es nicht an der Zeit einzugestehen, dass Karlsruhe zur Abwehr der Ausbreitung der Drogenszene, ein Sicherheitskonzept für die Innenstadt benötigt und dafür auch fi- nanzielle Mittel zur Verfügung stellen muss? Das Polizeipräsidium Karlsruhe hat hierzu mitgeteilt: Die Stimmen der Gastronomie, des Einzelhandels sowie besorgter Eltern finden sowohl bei der Krimi- nalpolizei, als auch beim örtlichen zuständigen Polizeirevier Marktplatz Gehör. Das Polizeipräsidium Karlsruhe reagiert auf die Entstehung einer Drogenszene durch Kontrollmaßnahmen der Zentralen Ermittlungsgruppe Rauschgift, durch verstärkte offene Präsenz- und Kontrollmaßnahmen des Streifen- und Bezirksdienstes mit Unterstützung von uniformierten und zivilen Kräften des Polizeipräsidiums Seite 3 Einsatz und des Einsatzzuges ebenso wie durch täterorientierte Ermittlungen der Kriminalpolizei. Ent- sprechende Bekämpfungskonzeptionen sind vorhanden. Zu der Frage der finanziellen Unterstützung wird auf die Beantwortung der Frage C verwiesen.

  • Protokoll TOP 34
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 26. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 19. Juli 2016, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 38. Punkt 34 der Tagesordnung: Maßnahmen gegen offenen Drogenhandel Gemeinsame Anfrage der Stadträte Jürgen Wenzel (FW) und Stefan Schmitt (pl) vom 25. Mai 2016 Vorlage: 2016/0316 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 3. August 2016