Kombilösung - Kostenentwicklung

Vorlage: 2016/0301
Art: Anfrage
Datum: 23.05.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.06.2016

    TOP: 29.3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Die Linke-Kostenentwicklung Kombilösung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 19. Mai 2016 Vorlage Nr.: 2016/0301 Kombilösung - Kostenentwicklung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.06.2016 29.3 x 1. Welche Summe wurde 2002 (kurz vor dem Kombi-Lösungs-Bürgerentscheid im September 2002) von der Stadt als Eigenanteil an den Kosten der Kombilösung angegeben? 2. Wie hoch ist dieser Eigenanteil der Stadt/Verkehrsbetriebe nach aktueller Kenntnis zu veran- schlagen? 3. Wann war die letzte veröffentlichte Kostenschätzung zur Kombilösung, mit welchen Zahlen zu Gesamtkosten, förderfähigen Kosten, Eigenanteil der Stadt/Verkehrsbetriebe? 4. Wann wird eine aktualisierte Kostenschätzung vorliegen? 5. Von welchen jährlichen Folgekosten der Kombilösung ging die Stadt bis zum Jahre 2008 aus? 6. Im April 2015 ging die Stadt von ca. 20 Millionen jährlichen Folgekosten der Kombilösung aus. Geht die Stadt auch heute noch von dieser Größenordnung aus? 7. Welche Auswirkungen wird die Projektverzögerung durch die Einwendung des Bundesrech- nungshofs gegen den Umbau der Kriegsstraße auf die Gesamtkosten und den Eigenanteil der Stadt haben? Die Kostenentwicklung der Kombilösung wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auf die Gestaltungsfähigkeit der Stadt auswirken. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 29.3
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 19.05.2016 Vorlage Nr.: 2016/0301 Verantwortlich: Dez. 1 Kombilösung - Kostenentwicklung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.06.2016 29.3 x 1. Welche Summe wurde 2002 (kurz vor dem Kombi-Lösungs-Bürgerentscheid im Sep- tember 2002) von der Stadt als Eigenanteil an den Kosten der Kombilösung angege- ben? Im Vorfeld zum Bürgerentscheid im September 2002 betrug die Förderquote für ÖPNV- Vorhaben noch insgesamt bis zu 85% der förderfähigen Kosten. Bei den damals angenomme- nen Gesamtbaukosten in Höhe von rund 530 Mio. Euro wurde der verbleibende 15%-Anteil überschlägig als Eigenanteil in Höhe von ungefähr 79,5 Mio. Euro angegeben (s. a. Infoflyer City 2015 „Informationen zum Bürgerentscheid am 22. September 2002“). 2. Wie hoch ist dieser Eigenanteil der Stadt/Verkehrsbetriebe nach aktueller Kenntnis zu veranschlagen? Die Kostenannahmen in der Systematik des GVFG für die Gesamtbaukosten der Kombilösung liegen im Rahmen der aktuellen Kostenprognose 2020 in einer Höhe von ca. 867,5 Mio. Euro. Darin sind rund 264,0 Mio. als voraussichtlicher Eigenanteil der KASIG veranschlagt. Mit den weiteren nach dem GVFG nicht förderfähigen Kosten für Finanzierung, eigenem Personal und Marketing in Höhe von ca. 103,1 Mio. Euro beläuft sich der gegenwärtig angenommene Eigen- anteil auf insgesamt ungefähr 367,1 Mio. Euro. Die für 2020 prognostizierten Gesamtherstel- lungskosten liegen danach in einer Größenordnung von rund 971 Mio. Euro. 3. Wann war die letzte veröffentlichte Kostenschätzung zur Kombilösung, mit welchen Zahlen zu Gesamtkosten, förderfähigen Kosten, Eigenanteil der Stadt/Verkehrs- betriebe? In der Gemeinderatsitzung am 30.06.2015 wurden unter TOP 44 ff unter anderem auch die ak- tualisierten Kostenannahmen für die Gesamtbau- und Gesamtherstellungskosten sowie der vo- raussichtliche Eigenanteil genannt. 4. Wann wird eine aktualisierte Kostenschätzung vorliegen? Eine Fortschreibung der aktuellen Kostenprognose 2020 (s. a. Punkt 2) ist abhängig von der weiteren Entwicklung im Rahmen des Prüfauftrags des Bundesrechnungshofs. Seite 2 5. Von welchen jährlichen Folgekosten der Kombilösung ging die Stadt bis zum Jahre 2008 aus? Konkrete Aussagen über die künftigen jährlichen Folgekosten nach der Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels konnten zum damaligen Zeitpunkt verständlicherweise noch nicht gemacht werden. Anhand der Folgekostenrechnung im Rahmen der Standardisierten Bewertung hat sich jedoch gezeigt, dass nach dieser Methodik im Vergleich „Mitfall“ zum „Ohnefall“, d. h. ohne Durchführung der Maßnahme, sich in Summe eine Einsparung von ca. 1,5 Mio. Euro pro Jahr erzielen lässt. 6. Im April 2015 ging die Stadt von ca. 20 Millionen jährlichen Folgekosten der Kombilö- sung aus. Geht die Stadt auch heute noch von dieser Größenordnung aus? Eine Aktualisierung der jährlichen Folgekosten erfolgt im gegebenen Fall im Rahmen der nächs- ten Fortschreibung der Kostenprognose für die Kombilösung. 7. Welche Auswirkungen wird die Projektverzögerung durch die Einwendung des Bun- desrechnungshofs gegen den Umbau der Kriegsstraße auf die Gesamtkosten und den Eigenanteil der Stadt haben? Wie sich die Prüfung des Bundesrechnungshofs auf die weitere Realisierung des Teilprojekts Kriegsstraße in Bezug auf Zeitrahmen und Kostenentwicklung auswirkt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkret absehbar. Es wird davon abhängen, inwieweit sich der vorgesehene Baubeginn weiter verzögert und welche Auswirkungen daraus sich auf den ausgeschriebenen Bauterminplan ergeben.

  • Protokoll TOP 29.3
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 25. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Juni 2016, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 29.3 der Tagesordnung: Kombilösung - Kostenentwicklung Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 19. Mai 2016 Vorlage: 2016/0301 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29.3 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juli 2016