Ersatzbeschaffung für die Fahrzeuge der Feuerwehr - mittelfristige Finanzplanung

Vorlage: 2016/0280
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.05.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Branddirektion
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.06.2016

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Ersatzbeschaffung Fahrzeuge
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0280 Verantwortlich: Dez. 5 Ersatzbeschaffung für die Fahrzeuge der Feuerwehr – Mittelfristige Finanzplanung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 09.06.2016 3 X vorberaten Hauptausschuss 14.06.2016 23 X genehmigt Gemeinderat 21.06.2016 21 X Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und Hauptausschuss den Fahrzeugersatzbedarf zur Kenntnis. Die jeweilige Umsetzung erfolgt durch die Einplanung in die entsprechenden Haushaltsjahre. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) bis zum Jahr 2032 25.759.000 Insgesamt höchstens 3.003.450 25.759.000 2017/18 300.000 €/a. Danach erhöht sich der Be- trag entsprechend weiterer Anschaffungen Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.370001.700.811.01 und 07 Kontenart: 78310000 Ergänzende Erläuterungen: Die Beträge für die Jahre 2017 bis 2021 wurden im Entwurf für den DHH 2017/2018 aufgenommen. Es können Zuwendungen beantragt, aber nicht sicher geplant werden. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Allgemeines Die Feuerwehr Karlsruhe besteht aus 16 Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und einer Ab- teilung Berufsfeuerwehr. Um ein angemessenes Sicherheitsniveau für die Bürgerinnen und Bür- ger der Stadt Karlsruhe gewährleisten zu können, ist neben den Personalressourcen auch eine bedarfsgerechte Ausstattung an Fahrzeugen und Technik notwendig. Die Branddirektion hat, in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, den aus dem Fahrzeugkonzept und den Fahrzeuglaufzei- ten resultierenden Investitionsbedarf für die Jahre 2017 bis 2032 in einer mittelfristigen Finanz- planung zusammengestellt. 2. Fahrzeuglaufzeiten Der Fahrzeugbestand der Feuerwehr unterliegt einer ständigen Abnutzung durch Übungen und Einsätze. In der städtischen Kraftfahrzeugordnung werden Ersatzbeschaffungen für Pkw und Kleintransporter in der Regel am Ende des 8. Betriebsjahres, nicht aber vor Erreichen einer Fahr- leistung von 100.000 km empfohlen. In dieser Fahrzeugklasse verwendet die Feuerwehr Karls- ruhe Einsatzleitwagen, Kommandowagen, Gerätewagen-Transport und Mannschaftstransport- wagen. Hier wird wegen der besonderen Beanspruchung nicht immer die geforderte Kilometer- leistung erreicht. In den schwereren Fahrzeugklassen zwischen 7,5 und 16 Tonnen zulässige Gesamtmasse kann bei der Feuerwehr die Betrachtung der Kilometerleistung der Fahrzeuge ohnehin nicht als Maß- stab für eine Ersatzbeschaffung herangezogen werden. Entgegen den Benutzungsvorschriften der Hersteller werden die Fahrzeuge im Einsatz bis an technische Grenzbereiche gefahren. Wichtigstes Kriterium für ein Feuerwehrfahrzeug ist dabei die unbedingte Zuverlässigkeit. Ist diese aufgrund des technischen Verschleißes nicht mehr gegeben, muss das Fahrzeug ersetzt werden, um Personen- und Sachschäden im Einsatzfall zu verhindern. Die Branddirektion hat für ihren Fuhrpark aufgrund jahrelanger Erfahrungen für einzelne Fahr- zeugtypen und Verwendungen differenzierte Laufzeiten ermittelt. Diese sind der mittelfristigen Fahrzeugplanung bis 2032 zugrunde gelegt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Laufzeiten für die wichtigsten Fahrzeugtypen, getrennt nach der Verwendung bei der Freiwilligen Feuer- wehr und der Berufsfeuerwehr, aufgeführt. Tabelle 1: Fahrzeuglaufzeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr Typ Laufzeit in Jahren Mannschaftstransportwagen 15 Löschgruppenfahrzeug 8/6 18 Löschgruppenfahrzeug 10 20 Tanklöschfahrzeug 3000 20 Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 20 Drehleiter 20 Abrollbehälter 30 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Tabelle 2: Fahrzeuglaufzeiten bei der Berufsfeuerwehr Typ Laufzeit in Jahren Einsatzleitwagen 10 Kommandowagen 10 Gerätewagen-Transport 12 Mannschaftstransportwagen 12 Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 15 Drehleiter 20 Abrollbehälter (abhängig vom Typ) 25/30 3. mittelfristige Finanzplanung Bisher wurden die Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge der Branddirektion jeweils für den an- stehenden Doppelhaushalt geplant. Bei einer pauschal vorgeplanten Investitionssumme von circa 1,1 Millionen Euro pro Jahr konnten nicht immer alle notwendigen Beschaffungen getätigt werden. Dies führte zu einer Überalterung einiger Fahrzeuge, insbesondere bei der Freiwilligen Feuerwehr. Die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass von 2017 bis zum derzeitigen Planungsstand 2032 jährlich durchschnittlich 1,6 Millionen Euro als Investitionssumme benötigt werden. Allerdings kann eine gleichmäßige Verteilung der Belastung über alle Haushaltsjahre aufgrund der Baujah- re der vorhandenen Fahrzeuge nicht erreicht werden. So wurden insbesondere die Grundeinhei- ten der Freiwilligen Feuerwehr (Löschgruppenfahrzeuge LF 8/6) in der Vergangenheit mit Son- derbeschaffungsprogrammen finanziert. Diese Fahrzeuge stehen nun in den folgenden Doppel- haushalten zur Wiederbeschaffung an. Dem der Planung zugrundeliegenden Fahrzeugkonzept für die Freiwillige Feuerwehr stimmte der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 10. Oktober 2013 einstimmig zu und empfahl die Umsetzung. In einer weiteren Sitzung am 4. Juni 2014 wurde nochmals die taktische Fahr- zeugbemessung der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe erläutert, worauf der Ausschuss das bishe- rige Fahrzeugkonzept erneut bestätigte. Die mittelfristige Investitionsplanung für die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr wurde im Feuerwehrausschuss am 3. März 2016 besprochen und ohne Gegenstimmen bestätigt. Mit der hier vorgestellten und mit der Stadtkämmerei abgestimmten mittelfristigen Investitions- planung kann der Fahrzeugpark der Branddirektion künftig rechtzeitig erneuert werden, um eine jederzeitige Einsatzbereitschaft der Feuerwehr, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunk- ten, sicherzustellen. Höhere Aufwendungen in einzelnen Doppelhaushalten könnten durch auf- legen von Sonderbeschaffungsprogrammen abgedeckt werden. Die erhöhten Aufwendungen im DHH 2017 / 2018 resultieren aus dem Investitionsstau der vorangegangenen Jahre. Im DHH 2019 / 2020 stehen alleine acht LF 8/6 aus dem Sonderprogramm der Jahre 1999 bis 2002 zur Ersatzbeschaffung an. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Tabelle 3: mittelfristiger Investitionsbedarf in Feuerwehrfahrzeuge Jahr Freiwillige Feuerwehr Berufsfeuerwehr Gesamt 2017 1.400.000 € 568.000 € 1.968.000 € 2018 1.736.000 € 380.000 € 2.116.000 € 2019 1.400.000 € 1.060.000 € 2.460.000 € 2020 2.037.000 € 1.076.000 € 3.113.000 € 2021 238.000 € 856.000 € 1.094.000 € 2022 528.000 € 1.205.000 € 1.733.000 € 2023 967.000 € 687.000 € 1.654.000 € 2024 1.237.000 € 112.000 € 1.349.000 € 2025 131.000 € 1.391.000 € 1.522.000 € 2026 171.000 € 1.197.000 € 1.368.000 € 2027 303.000 € 1.137.000 € 1.440.000 € 2028 448.000 € 1.764.000 € 2.212.000 € 2029 452.000 € 290.000 € 742.000 € 2030 690.000 € 508.000 € 1.198.000 € 2031 183.000 € 555.000 € 738.000 € 2032 122.000 € 930.000 € 1.052.000 € Mittelwert: 753.000 € 857.000 € 1.610.000 € Die Branddirektion wird, ungeachtet der Umsetzung einer mittelfristigen Investitionsplanung, die zur Ersatzbeschaffung anstehenden Fahrzeuge technisch beurteilen und einen notwendigen - eventuellen auch früheren oder späteren - Ersatz wie bisher einzeln beantragen. Die Umsetzung der mittelfristigen Investitionsplanung steht darüber hinaus unter dem Vorbe- halt der Entscheidungen des Gemeinderates in den jeweiligen Haushaltsberatungen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und Hauptausschuss den Fahrzeugersatzbedarf zur Kenntnis. Die jeweilige Umsetzung erfolgt durch die Einplanung in die entsprechenden Haushaltsjahre. 2. Die Branddirektion wird beauftragt, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

  • Protokoll TOP 21
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 25. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Juni 2016, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 21 der Tagesordnung: Ersatzbeschaffung für die Fahrzeuge der Feuer- wehr - mittelfristige Finanzplanung Vorlage: 2016/0280 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen und Hauptausschuss den Fahrzeugersatzbedarf zur Kenntnis. Die jeweili- ge Umsetzung erfolgt durch die Einplanung in die entsprechenden Haushaltsjah- re. 2. Die Branddirektion wird beauftragt, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss: Auch nur gelbe Karten. Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juli 2016