Umsetzungskonzept der Branddirektion zur Organisationsuntersuchung

Vorlage: 2016/0279
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.05.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Branddirektion
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.06.2016

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1_Brandschutzbedarfsplan 2006_Fortschreibung
    Extrahierter Text

    Anlage   1:   Funktionsstellenplan   Luelf &   Rinke „Planungsgrundlage   Brandschutzbedarfsplan   2006  ‐ Fortschreibung“ Hilfeleistungspool: Legende: Funktionsstelle24 ‐ h Funktionsstelle   8.00   Uhr   – 18.00   Uhr   an   Werktagen ELD   /   DD Hilfeleistungspool: Feuerwache   West Neue   Hauptfeuerwache Personalbedarf (ohne   ELD   /DD): 208

  • Anlage 2_Brandschutzbedarfsplan 2006
    Extrahierter Text

    Hilfeleistungspool: Legende: Funktionsstelle24 ‐ h Funktionsstelle   8.00   Uhr   – 18.00   Uhr   an   Werktagen ELD   /   DD Hilfeleistungspool: Feuerwache   West Neue   Hauptfeuerwache Anlage   2:   Funktionsstellenplan   Luelf &   Rinke   „Planungsgrundlage   Brandschutzbedarfsplan   2006   – differenziert   und   fortgeschrieben   “ Personalbedarf (ohne   ELD   /DD): 188

  • Anlage 3_Funktionsstellenplan_Vorschlag der Branddirektion
    Extrahierter Text

    Hilfeleistungspool: Legende: Funktionsstelle24 ‐ h Funktionsstelle   8.00   Uhr   – 18.00   Uhr   an   Werktagen ELD   /   DD Hilfeleistungspool: Feuerwache   West Neue   Hauptfeuerwache Anlage   3:   Funktionsstellenplan  ‐ Vorschlag   der   Branddirektion Personalbedarf (ohne   ELD   /DD): 191

  • Anlage 4_Funktionsstellenplan Ist-Stand
    Extrahierter Text

    BvD Anlage   4:   Funktionsstellenplan   Ist ‐ Stand BvD Legende: Funktionsstelle24 ‐ h Funktionsstelle   8.00   Uhr   – 18.00   Uhr   an   Werktagen ELD   /   DD Hilfeleistungspool: Hilfeleistungspool: Personalbedarf (ohne   ELD   /DD): 192 Feuerwache   West Hauptfeuerwache

  • Anlage 5_Die Feuerwehr Karlsruhe im interkommunalen Vergleich
    Extrahierter Text

    Karlsruhe 316.000 38 1,20 Anlage   5:   Die   Feuerwehr   Karlsruhe   im   interkommunalen   Vergleich Einwohner Funktionsstellen ‐ Städte   mit   Berufsfeuerwehr   in   Baden ‐ Württemberg  ‐ Reutlingen 111.000 13 1,17 Mannheim 297.000 54 1,81 Pforzheim 118.000 16 1,36 Stuttgart 591.000 86 1,46 Freiburg 220.000 20 0,91 Heilbronn 118.000 16 1,35 Heidelberg 152.000 20 1,32 Funktionsstellen je   10.000   EW Vorschlag   der   Branddirektion Quelle:   Organisationsuntersuchung   R+L

  • Umsetzungskonzept BD Orgauntersuchung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0279 Verantwortlich: Dez.5 Umsetzungskonzept der Branddirektion zur Organisationsuntersuchung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 09.06.2016 2 X vorberaten Hauptausschuss 14.06.2016 21 X vorberaten Gemeinderat 21.06.2016 19 X genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und Hauptausschuss die Umsetzung des durch die Branddirektion Karlsruhe erarbeiteten und unter Ziffer 2.5.3 erläuterten Stellenbesetzungsplans. Daraus ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von 6,5 Vollzeitwerten (VZW) bei der Branddirektion. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Personalkostenbudget circa 310.000 Euro Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 37009361, 37009369 Kontenart: 40000000, 41000000 Ergänzende Erläuterungen: Die 6,5 VZW setzen sich zusammen aus 3,5 VZW Feuerwehrbeamte gehobener Dienst, 2 VZW technischer Dienst und 1 VZW Umwandlung einer Projektstelle gD in eine Planstelle. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Vorbemerkung Der Karlsruher Gemeinderat hat mit der Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplans im Jahr 2006 das Schutzniveau für die Stadt Karlsruhe definiert. Im Brandschutzbedarfsplan ist die Leis- tungsfähigkeit der Feuerwehr definiert, die zur Bewältigung der Pflichtaufgaben gemäß Feuer- wehrgesetz des Landes Baden-Württemberg in den Bereichen Brandschutz, Technische Hilfeleis- tung und Umweltschutz erforderlich ist. In 2015 wurde durch das Personal- und Organisationsamt eine externe Organisationsuntersu- chung der Branddirektion beauftragt. Durchführende Firma war das Ingenieurbüro Luelf & Rin- ke Sicherheitsberatung GmbH. Das Organisationsgutachten bewertet alle wesentlichen Bestand- teile der Berufsfeuerwehr. Es wurden insbesondere folgende Bereiche untersucht:  Feuerwehrbedarfsplanung (Überprüfung des Brandschutzbedarfsplans)  Personalausstattung  Organisationsstruktur mit Bewertung der inneren Abläufe Die Bewertung der Freiwilligen Feuerwehr war nicht Bestandteil der Untersuchung. Die Leis- tungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr wird im Gutachten nur berücksichtigt, soweit sich hieraus Auswirkungen auf die Dimensionierung der Berufsfeuerwehr ableiten lassen. Ebenso ausgenommen von der hier vorgestellten Betrachtung ist die Integrierte Leitstelle (ILS), die in einem gesonderten Gutachten bewertet wurde. Die Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH führte umfangreiche Analysen und Bewertungen zur Schutzzieldefinition der Stadt Karlsruhe sowie zur Struktur der Berufsfeuerwehr durch und empfiehlt in ihrem Gutachten eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans. Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung wurden inzwischen ausführlich innerhalb der Verwaltung erörtert und in ein Umsetzungskonzept überführt. Mit der Beschlussfassung dieser Vorlage legt der Gemeinderat zunächst das künftige Schutzni- veau für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe auf Grundlage des Gutachtens und unter Berücksichtigung des aktuellen Haushaltsstabilisierungsprozesses fest und gibt damit der Branddirektion die Möglichkeit, erste Schritte zur Umsetzung des Konzepts einzuleiten. In einem zweiten Schritt wird der Brandschutzbedarfsplan durch die Branddirektion entspre- chend dieser politischen Vorgabe fortgeschrieben und zu einer abschließenden Beschlussfas- sung erneut in den Gemeinderat eingebracht. 2. Ergebnisse des Organisationsgutachtens und Bewertung der Branddirektion Der Feuerwehrkommandant der Stadt Karlsruhe ist gemäß Feuerwehrgesetz für die Leistungs- fähigkeit der Feuerwehr verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehört es, den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten. Daher werden nachfolgend die Kern- aussagen des Gutachtens zusammengefasst und durch die Branddirektion bewertet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2.1 Führungssystem Ergebnis Gutachten Bewertung Branddirektion Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Führungsfunktionen der Berufsfeuerwehr zu gering bemessen sind. Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der Schutzzielvorgabe im Brandschutzbedarfsplan, der Risikobewertung und den Gefahrenpotentialen jeweils in Bezug auf die „Grundeinheiten“ der Feuerwehr. Der Gutachter empfiehlt, das Defizit durch die Einführung eines zusätzlichen Führungsdienstes zu beheben. Die Branddirektion empfiehlt, das Defizit im Bereich der Führungsstruktur gemäß der Empfehlung des Gutachtens zu beheben. 2.2 Innendienst Ergebnis Gutachten Bewertung Branddirektion Die Mitarbeitenden der Branddirektion nehmen neben dem Einsatzdienst vielfältige Aufgaben im Innendienst wahr (zum Beispiel Vorbeugen- der Brandschutz, Werkstätten). Diese Aufgabenwahrnehmung wurde im Rah- men der Organisationsuntersuchung überprüft. Es wurden Defizite in Bezug auf die Personal- ausstattung festgestellt. Die Branddirektion empfiehlt, die Defizite im Innendienst durch die Bereitstellung von Personalressourcen zu beheben. Die dabei zu schaffenden Ressourcen können teilweise zur Beseitigung der in 2.1 genannten Defizi- te bei den Führungsfunktionen im Einsatz- dienst genutzt werden. Anmerkung: Vom Gemeinderat wurden im Wege der Offenlage am 12. und 13. Mai 2015 0,5 VZW Beschäftigte und 2,5 VZW Feuerwehrbeamte gehobener Dienst zur Behebung dieser Defizite genehmigt. Diese werden im Folgenden zum Abzug gebracht. 2.3 Personalwirtschaft Ergebnis Gutachten Bewertung Branddirektion Durch die notwendige Besetzung der Alarm- funktionen auf den Feuerwachen rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres ergeben sich personalwirtschaftliche Parameter der Branddi- rektion. Diese wurden analysiert und aktuali- siert. Für eine rund um die Uhr besetzte Funk- tionsstelle ergibt sich ein Faktor von etwa 5,0. Eine nur tagsüber an Werktagen zu besetzende Funktionsstelle ist mit einem Faktor von etwa 2,0 zu berücksichtigen. Aus der Untersuchung ergibt sich ein Personalmehrbedarf, der im We- sentlichen auf die Erhöhung der Ausfallzeiten und die Einführung der 48-Stunden-Woche zurückzuführen ist. Das Ergebnis des Gutachters deckt sich mit der Einschätzung der Branddirektion und des Personal- und Organisationsamtes. Anmerkung: Vom Gemeinderat wurden im Wege der Offenlage am 12. und 13. Mai 2015 12 VZW Feuerwehrbeamte mittlerer Dienst und am 10. und 11. Februar 2016 9 VZW Feuerwehrbeamte mittlerer Dienst, die aus der Fortschreibung der personalwirt- schaftlichen Parameter resultieren, als Plan- stellen genehmigt. Diese werden im Folgen- den zum Abzug gebracht. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 2.4 Planungsgrundlagen 2.4.1 unterschiedliche Schutzzieldefinitionen innerhalb des Stadtgebietes Ergebnis Gutachten Bewertung Branddirektion Der Gutachter empfiehlt, zwei unterschiedliche Schutzzielniveaus für die Stadt Karlsruhe zu definieren. Die Empfehlung des Gutachters sieht vor, für die „ländlich-dörflich“ geprägten Stadtteile (zum Beispiel Bergdörfer) einen redu- zierten Kräfteansatz und eine höhere Eintreff- zeit anzusetzen. Die Branddirektion empfiehlt, für das Stadt- gebiet eine einheitliche Schutzzieldefinition beizubehalten und wie bisher für alle Bürge- rinnen und Bürger Karlsruhes ein gleiches Schutzniveau anzustreben. Anmerkung: Der Gutachter lässt diese Opti- on in seiner Empfehlung explizit zu. Eine unterschiedliche Schutzzielbetrachtung hat keinen Einfluss auf die Bemessung der Be- rufsfeuerwehr. Eine Unterscheidung würde sich lediglich im Zielerreichungsgrad nieder- schlagen. 2.4.2 Konzept mit 2 oder 3 Feuerwachen Ergebnis Gutachten Bewertung Branddirektion Der Gutachter zeigt eine Variante zur Abde- ckung des Stadtgebietes mit drei Feuerwachen auf. Auf diese Weise ließe sich der Zielerrei- chungsgrad optimieren und auf 94 Prozent steigern. Die Branddirektion empfiehlt, das bisherige Konzept mit zwei entsprechend besetzten Feuerwachen beizubehalten. Angesichts höherer Kosten, die ein 3-Wachen-Konzept mit sich bringen würde, wird der angestreb- te Zielerreichungsgrad von 90 Prozent als ausreichend erachtet. 2.5 Stellenbesetzungspläne und Personalbedarf Der Personalbedarf einer Berufsfeuerwehr resultiert aus  den Anforderungen und den Aufgaben im Einsatzdienst und aus  den Aufgaben im Innendienst. In Bezug auf die Anforderungen und Aufgaben im Einsatzdienst sind dabei die schon unter 2.3 erwähnten personalwirtschaftlichen Parameter zu berücksichtigen. Der Personalbedarf ergibt sich dabei aus der Formel: Personalbedarf = Funktionsstellen x personalwirtschaftliche Parameter Für die Bemessung des Personalbedarfs im Einsatzdienst ist in erster Linie der Funktionsstellen- plan maßgebend. Dieser regelt, welche Funktionen zu welchen Zeiten auf den Feuerwachen zu besetzen sind. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH stellt zwei Schutzzieldefinitionen mit den daraus resultierenden Stellenbesetzungsplänen vor und empfiehlt einen davon zur Umsetzung. 2.5.1 Stellenbesetzungsplan 1: Luelf & Rinke, „Planungsgrundlage Brandschutzbe- darfsplan 2006 - Fortschreibung“ Die wesentlichen Änderungen zum Ist-Stand sind: a) Anpassung der Führungsstruktur durch Einführung eines zusätzlichen Einsatzführungs- dienstes. b) Anpassung der personalwirtschaftlichen Parameter. c) Wegfall von rückwärtigen Funktionen auf den Feuerwachen (BvD). d) Volle Besetzung aller vier Basisfahrzeuge (Hilfeleistungslöschfahrzeuge = HLF) rund um die Uhr mit jeweils sechs Funktionen. e) Anpassung der „Hilfeleistungsbesatzungen“ zur Besetzung der Sonderfahrzeuge. f) Schaffung von zwei Tagesdienststellen in den Werkstätten. g) Stellenmehrbedarf: 23,5 VZW (Vollzeitwerte). Der entsprechende Funktionsstellenplan ist in Anlage 1 dargestellt (Anmerkung: Der Funktions- stellenplan beinhaltet im Gegensatz zum Stellenbesetzungsplan nur die Einsatzfunktionen). Anlage 4 zeigt zum Vergleich den aktuellen Funktionsstellenplan (Ist-Stand). 2.5.2 Stellenbesetzungsplan 2: Luelf & Rinke, „Planungsgrundlage Brandschutzbe- darfsplan 2006 – differenziert und fortgeschrieben“ Die wesentlichen Änderungen zum Ist-Stand sind: a) Anpassung der Führungsstruktur durch Einführung eines zusätzlichen Einsatzführungs- dienstes. b) Anpassung der personalwirtschaftlichen Parameter. c) Wegfall von rückwärtigen Funktionen auf den Feuerwachen (BvD). d) Nur zwei Basisfahrzeuge (HLF) mit voller Besetzung mit jeweils sechs Funktio- nen rund um die Uhr, reduzierte Besetzung der beiden anderen Basisfahrzeuge (HLF) mit jeweils vier Funktionen rund um die Uhr. e) Anpassung der „Hilfeleistungsbesatzungen“ zur Besetzung der Sonderfahrzeuge. f) Schaffung von zwei Tagesdienststellen in den Werkstätten. g) Stellenmehrbedarf: 3,5 VZW. Hervorgehoben sind die Abweichungen von der Variante 2.5.1. Der entsprechende Funktions- stellenplan ist in Anlage 2 dargestellt. Der Gutachter empfiehlt diese Variante zur Umsetzung. 2.5.3 Stellenbesetzungsplan 3: Branddirektion Die Leitung der Branddirektion hat, basierend auf der deutlich kostengünstigeren Schutzzielde- finition des Gutachtens (2.5.2), eine leicht modifizierte dritte Variante entwickelt und empfiehlt diese dem Gemeinderat zur Umsetzung. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Die wesentlichen Änderungen zum Ist-Stand sind: a) Anpassung der Führungsstruktur durch Einführung eines zusätzlichen Einsatzführungs- dienstes b) Anpassung der personalwirtschaftlichen Parameter c) Wegfall von rückwärtigen Funktionen auf den Feuerwachen (BvD) d) Nur zwei Basisfahrzeuge (HLF) mit voller Besetzung mit jeweils sechs Funktionen rund um die Uhr, reduzierte Besetzung der beiden anderen Basisfahrzeuge (HLF) mit jeweils vier Funktionen rund um die Uhr e) Anpassung der „Hilfeleistungsbesatzungen“ zur Besetzung der Sonderfahrzeuge h) Moderate Erhöhung um eine „Hilfeleistungsbesatzung“ tagsüber an Werktagen i) Schaffung von zwei Tagesdienststellen in den Werkstätten f) Stellenmehrbedarf: 6,5 VZW Hervorgehoben sind die Abweichungen von der Variante 2.5.2. Der entsprechende Funktions- stellenplan ist in Anlage 3 dargestellt. 2.5.4 Bewertung der Stellenbesetzungspläne Die Leitung der Branddirektion kommt insgesamt zu der Bewertung, dass die Vorschläge des Gutachters in sich schlüssig sind und grundsätzlich vertretbar erscheinen. Neben deutlichen Verbesserungen im Bereich der Führung sind allerdings auch Veränderungen zu betrachten, die negative Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe und das Sicherheitsniveau haben können. Die Stellenbesetzungspläne 2 und 3 sind im Vergleich zum Plan 1 in erster Linie durch die um je zwei Funktionen reduzierte Besatzung zweier Basisfahrzeuge (HLF) gekennzeichnet. Während bisher beim klassischen Einsatz eines Lösch-, Rüst- oder Gefahrgutzuges die Führungskompente (Einsatzleitdienst mit Führungsassistent) nachgeführt werden musste und unter Umständen erst mit einem planerischen Zeitverzug die Einsatzstelle erreichte, wird diese im künftigen Konzept Teil der erstausrückenden Einheit sein. Im Gegenzug wird in der Erstphase des Einsatzes auf einen „Arbeitstrupp“ verzichtet, der in Form einer Hilfeleistungsbesatzung (gegebenenfalls von der jeweils anderen Feuerwache) nachgeführt werden muss. Trotz insgesamt gleicher Anzahl an Einsatzkräften kann dies bei personalintensiven Einsätzen dazu führen, dass durch den Einsatz- leiter verstärkt Prioritäten gesetzt werden müssen und notwendige Tätigkeiten nur zeitversetzt nach dem Eintreffen der Ergänzungseinheit (Hilfeleistungsbesatzung) durchgeführt werden können. Bei zeitkritischen Einsatztätigkeiten kann es dadurch zu einer in sicherheitsrelevanten Teilen verzögerten Einsatzabwicklung und damit zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus kommen. Die Branddirektion schätzt die sofortige Verfügbarkeit der Führungskomponente sehr hoch ein und sieht deswegen insgesamt in dem von ihr favorisierten Stellenbesetzungsplan 3 eine Verbesserung der Situation bei Standardeinsätzen. Zu beachten ist allerdings, dass ein mit nur vier Funktionen besetztes HLF bei alleinigem Eintref- fen an einer Einsatzstelle unter Umständen nicht in der Lage ist, alle Aufgaben unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften adäquat abzuarbeiten. Die Branddirektion wird durch eine Anpas- sung der Alarm- und Ausrückeordnung dafür Sorge tragen, dass solche Fälle auf nicht planbare Einzelfälle beschränkt bleiben werden. Da sich solche Fälle im Feuerwehralltag nie gänzlich aus- schließen lassen, resultiert hieraus ein Risiko, welches von der Branddirektion mit Blick auf die Fallzahlen und den Ausbildungsstand der Einsatzkräfte als vertretbar eingestuft wird. In den Stellenbesetzungsplänen 2 und 3 führt die genannte Kompensationsmaßnahme dazu (Ergänzung der mit nur vier Einsatzkräften besetzten HLF durch eine Hilfeleistungsbesatzung), dass der Hilfeleistungspool wesentlich stärker in Anspruch genommen wird, als dies bisher der Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Fall ist. Um die Machbarkeit des Konzepts zu überprüfen, wurden auf der Grundlage der aktuel- len Alarm- und Ausrückeordnung alle üblichen Szenarien virtuell durchgeprüft. Dabei erwies sich der Stellenbesetzungsplan 2 als grundsätzlich vertretbar. Bei allen Einsatzarten konnten die für den Ersteinsatz erforderlichen Komponenten zur Verfügung gestellt werden. Schwierigkeiten und Risiken in Form einer nur eingeschränkten oder verzögerten Handlungsfä- higkeit bei der Abwicklung von Spezialeinsätzen ergeben sich jedoch, wenn man die gleiche Betrachtung unter realistischen Bedingungen wiederholt und dabei Paralleleinsätze und not- wendige Tätigkeiten im Innendienst berücksichtigt. Hierzu gehören beispielsweise Ausbildungs- einheiten und Arbeitsdienste außerhalb der Feuerwache. Die dadurch gebundenen Einsatzkräfte stehen dann für die genannten Kompensationsmaßnahmen kurzfristig nicht zur Verfügung. Insbesondere in den arbeits- und übungsintensiven Zeiten tagsüber an Werktagen kann es dadurch sehr schnell zu personellen Engpässen kommen. Diese Engpässe führen mit hinrei- chender Wahrscheinlichkeit dazu, dass zur Gefahrenabwehr kurzfristig erforderliche Spezial- fahrzeuge und -geräte nicht unverzüglich vor Ort gebracht werden können. Hieraus ergibt sich ein planerisch absehbares Risiko. Da dieses Risiko aus Sicht der Branddirektion in einer Stadt in der Größenordnung Karlsruhes, in der Paralleleinsätze tagsüber zur Normalität gehören, für nicht vertretbar erachtet wird, wird im Stellenbesetzungsplan 3 die Bereitstellung einer zusätzlichen Hilfeleistungsbesatzung vorge- schlagen. Diese Ergänzung wird unter Berücksichtigung der Haushaltskonsolidierung auf die arbeitsintensive Zeit (Montag bis Samstag 8 bis 18 Uhr) beschränkt. Um den gestiegenen Anforderungen im Bereich der Werkstätten genügen zu können, beinhal- ten alle Stellenbesetzungspläne in Übereinstimmung mit dem Gutachten auch die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen im Tagesdienst. Mit diesen Stellen sollen im Bereich Kfz-Werkstatt und Atemschutz die Standzeiten verkürzt werden. Dies ist erforderlich, um die Einsatzbereit- schaft der Fahrzeuge und Geräte der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr möglichst durchgängig gewährleisten zu können. Die Branddirektion prüft, ob hierfür auch leistungsgeminderte Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter einsetzbar sind. In allen Stellenbesetzungsplänen entfallen die Funktionen im rückwärtigen Bereich (BvD = „Brandmeister vom Dienst“). Diese Funktionen rücken nicht zu Einsätzen aus, sondern regeln die internen Abläufe auf den Feuerwachen. Diese innerdienstlichen Aufgaben müssen künftig auf andere Personen übertragen werden. In Einzelfällen ist unter Umständen in Kauf zu neh- men, dass eine Feuerwache zeitweise unbesetzt ist. Die Funktion BvD dient derzeit auch als „so- ziale Pufferstelle“ für vorübergehend nur eingeschränkt feuerwehrdiensttaugliche Kolleginnen und Kollegen. Der Wegfall der Funktionen kann daher künftig zu einem leicht erhöhten Kran- kenstand führen. 2.6 Zeitplan Das vorliegende Umsetzungskonzept berücksichtigt den Neubau der Hauptfeuerwache. Die vollständige Umsetzung des Konzepts ist mit dem Bezug der neuen Hauptfeuerwache im Jahr 2021 geplant. Es ist jedoch erforderlich, bereits heute Schritte einzuleiten, um den aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können, Kosten zu vermeiden und einen nahtlosen Übergang beim Bezug des Neubaus zu ermöglichen. Als wesentlicher Meilenstein ist die Einführung des zweiten Füh- rungsdienstes zu nennen, der für 2018 vorgesehen ist. In Absprache mit dem Personal- und Organisationsamt ist der folgende Zeitplan für die Einbringung der Stellenschaffungen in den Personalausschuss vorgesehen: Ergänzende Erläuterungen Seite 8 2016: Umwandlung einer Projektstelle Feuerwehrbeamter gehobener Dienst in eine Planstelle. 2017: Einrichtung 1 VZW technischer Dienst und 0,5 VZW Feuerwehrbeamte gehobener Dienst. 2018: Einrichtung 1 VZW technischer Dienst und 3 VZW Feuerwehrbeamte gehobener Dienst. 2.7 Kosten und „Nebenwirkungen“ Die Umsetzung des Konzepts hat darüber hinaus Auswirkungen, die sich auch in zusätzlichen Kosten niederschlagen. Hier sind beispielsweise der zusätzliche Bedarf an Bürokapazitäten in den Fachabteilungen sowie die Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge zu nennen. Die Abstim- mungen hierzu werden zu gegebener Zeit in den gemeinderätlichen Gremien durchgeführt. 2.8 Abhängigkeiten und Risiken Die Leitung der Branddirektion geht davon aus, mit der von ihr vorgeschlagenen Variante eine tragfähige und zukunftssichere Lösung gefunden zu haben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die aktuelle Planung auf Parametern beruht, die einer gewissen Dynamik unterliegen und nur bedingt vorhersehbar sind. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle beispielhaft auf folgende Abhängigkeiten und Risiken hingewiesen:  Rechtsgrundlagen (Definition der Aufgaben der Feuerwehr, EU-Arbeitszeitrichtlinie)  Entwicklung der Stadt Karlsruhe (Entwicklung der Einwohnerzahlen, demografischer Wandel)  Änderungen der personalwirtschaftlichen Parameter (zum Beispiel erhöhter Kranken- stand)  Zusätzliche Risiken, die es künftig zu berücksichtigen gilt (Klimawandel, Terrorgefahr)  Interkommunale Entwicklungen und Vereinbarungen  Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr, die sich aktuell auf einem sehr hohen Ni- veau befindet. 3. Fazit Die Branddirektion hat sich unter Abwägung der Risiken bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Haushaltslage entschieden, dem Gemeinderat die Variante gemäß 2.5.3 vorzuschlagen. Mit dieser Variante lässt sich das Sicherheitsniveau der Stadt auf hohem Niveau halten und in Bezug auf die Führungsfähigkeit bei Einsätzen sogar steigern. Gleichzeitig bietet diese Variante ein erhebliches Einsparpotenzial gegenüber der Variante gemäß 2.5.1. Die empfohlene Variante stellt hohe Anforderungen an die Berufsfeuerwehr. Sie ermöglicht aber durch die verstärkte Fokussierung der Ressource Personal auf den Einsatzdienst (Verzicht auf die Funktion des BvD) in Verbindung mit einer flexibleren Einsatzabwicklung (Ergänzung der zweiten HLF im Einsatzfall durch eine Hilfeleistungsbesatzung) eine kostengünstige Lösung, die nur in einem Rahmen, der der Branddirektion vertretbar erscheint, zu Lasten der Sicherheit geht. Im Vergleich der Produktkennzahlen „Funktionsstellen / 10.000 Einwohner“ rangiert Karlsruhe mit diesem Vorschlag im Ranking der Städte mit Berufsfeuerwehren in Baden-Württemberg im Ergänzende Erläuterungen Seite 9 unteren Drittel (Anlage 5). Die Feuerwehr wertet dies als Beleg, mit dem von ihr favorisierten Konzept dem Gemeinderat eine kostengünstige Variante zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt anbieten zu können. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und Hauptausschuss die Umsetzung des durch die Branddirektion Karlsruhe erarbeiteten und unter Ziffer 2.5.3 erläuterten Stellenbesetzungsplans. Daraus ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von 6,5 Vollzeitwerten (VZW) bei der Branddirektion.

  • Protokoll TOP 19
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 25. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Juni 2016, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 19 der Tagesordnung: Umsetzungskonzept der Branddirektion zur Orga- nisationsuntersuchung Vorlage: 2016/0279 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen und Hauptausschuss - die Umsetzung des durch die Branddirektion Karlsruhe erarbeiteten und unter Ziffer 2.5.3 der Vorlage erläuterten Stellenbesetzungsplans. Dar- aus ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von 6,5 Vollzeitwerten (VZW) bei der Branddirek- tion. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss: Ich darf bei der Gelegenheit gleich auf der Tribüne da oben die sehr stattliche Anzahl der Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr begrüßen. - Herr Stadtrat Ehlgötz. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Lassen Sie mich zuerst mal die Gelegenheit nutzen und den Kameraden und der Kameradin der Berufsfeuerwehr Karlsruhe für ihren täglichen Ein- satz für unsere Bevölkerung zu danken. In diesen Dank möchte ich ausschließlich auch die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe mit einbeziehen. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sie haben in der jüngsten Sitzung des Stadtfeu- erwehrverbandes gesagt, die Feuerwehr ist ein Garant für unsere Sicherheit in dieser Stadt. In diesem Punkt stimmen wir Ihnen unumwunden zu. Bekanntlicherweise wissen wir zwei ja, dass wir nicht immer eine Meinung haben. Deshalb von dieser Seite aus stellen wir das genau so fest. Wir wissen, was wir an unseren Feuerwehren in dieser Stadt haben. Wir werden auch in aller Deutlichkeit heute sagen können und dürfen, dass die Feuerwehr dem Gemeinderat und der Verwaltung immer teuer und recht war. - 2 - Wir wissen, was wir an den Feuerwehren haben. Wir haben in den letzten Jahren im- mer wieder Mittel bereitgestellt, um die Feuerwehr auf technischem Know how zu hal- ten, um der Feuerwehr hier in Karlsruhe einen Spitzenplatz unter den Berufsfeuerweh- ren in Baden-Württemberg und dieser Republik zu geben. Dafür können wir alle ge- meinsam sagen, das war der richtige Weg bis dato. Deshalb werden wir auch die Vorla- ge, die Sie uns heute vorgelegt haben, mittragen. Nur lassen Sie uns eines sagen. Bei dem Punkt bezüglich der BvD-Stellen haben wir ebenfalls Gespräche geführt mit dem Personal der BF. Es ist schon eine Situation, wo wir zum heutigen Zeitpunkt sagen, ja, wir stimmen der Vorlage zu, möchten aber weiterhin eine Beobachtung der Stellen: Wie entwickelt sich diese Position im Rahmen der Arbeitszeit. Wie ist diese Position der Stelle zu sehen. Wird diese Stelle in Zukunft benötigt, und vor allem was sagt das Personal der gesamten Berufsfeuerwehr dazu. Deshalb bitten wir Sie, so wie Sie es bereits mitgeteilt haben, dass wir innerhalb der nächsten sechs Monate noch einmal eine Stellungnahme von Ihrem Amt bzw. Ihrer Verwaltung bekommen für die BvD-Stellen. Ansonsten Zu- stimmung der CDU-Fraktion für die heutige Vorlage. Stadträtin Fischer (SPD): Ich kann mich den Ausführungen vom Kollegen Ehlgötz nur anschließen. Auch uns ist bewusst geworden, dass wir hier - Herr Geldner hat es zu Recht gesagt -, die rote Linie der Sicherheit sozusagen gerade noch einhalten mit dieser Stellenbesetzung, dass wir sozusagen am unteren Level sind. Deshalb kann ich das nur unterstützen, dass wir zeitnah einen Bericht haben wollen um zu sehen, reicht diese Stelle oder brauchen wir nicht mehr. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Eine moderne Feuerwehr hat sich vielen Aufgaben zu stellen und muss dementsprechend auch gut ausgestattet sein. Die Feuerwehr in Karls- ruhe leistet eine hervorragende Arbeit. Wir wollen natürlich auch, dass die Feuerwehr in Zukunft gut ausgestattet ist. Bei einer so verantwortungsvollen Arbeit ist es auch not- wendig, ab und an mal Stellen zu schaffen. Wir wissen, gerade in Zeiten von Haushalts- konsolidierung ist das immer schwierig, aber wo es notwendig ist, muss es getan wer- den. Da stehen wir auch voll dafür ein. Wir freuen uns sehr, dass mit den Stellen an die- ser Stelle so verantwortungsbewusst umgegangen worden ist, dass mit der Sicherheit unserer Karlsruher Bürgerinnen und Bürger so verantwortungsvoll umgegangen wurde und freuen uns, dass so viel Energie und Arbeit in dieses Konzept gefallen ist. Wir möchten uns als Grüne-Fraktion hier sehr herzlich bei der Feuerwehr, bei Herrn Geldner und bei der Verwaltung bedanken, was da an Arbeit eingeflossen ist. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Die Feuerwehr, voran die Berufsfeuer, sind ein zentraler Baustein der Sicherheit in dieser Stadt. Man kann sagen, dass zwischen Gemeinderat und Feuerwehr seit vielen Jahren ein enges Band in diesem Zusammenhang. Das was uns heute vorliegt - das sage ich deswegen so deutlich, damit es draußen nicht falsch verstanden wird, weil wir gerade über Haushaltsstabilisierungsprozess gesprochen ha- ben - ist ein Organisationsgutachten, das sich ergibt aus einem alten Sicherheitsplan, den wir überprüfen wollten. Das hat also nichts mit Sparen oder Ausgaben senken zu tun, sondern es ist uns, sowohl bei der Führung der Feuerwehr, als auch uns im Ge- meinderat, als auch der Verwaltungsspitze ein Anliegen, immer wieder zu überprüfen, ob unsere Überlegungen zum Schutzniveau in dieser Stadt weiterhin für die Zukunft zutreffend sind. Von daher gesehen bin ich sehr dankbar, dass dieses Gutachten, dass wir beauftragt haben, im Grunde genommen die Einschätzungen, die frühere Feuer- - 3 - wehrführungen und die heutige Feuerwehrführung getroffen haben, weiterhin stim- men, dass wir im Grunde genommen nur 6,5 vollzeitäquivalente Stellen, wie es so schön heißt, schaffen müssen. Für mich ist es eine Beruhigung, dass bisher gut gearbeitet wurde, und dass auch in Zukunft gut gearbeitet wird. Deswegen bleibt mir nur zu sagen, wir gehen diesen Weg mit, wir als KULT werden die notwendigen Investitionen, die in Zukunft fällig werden, auch weiterhin unterstützen und bedanken uns für die Arbeit der Feuerwehr, die eben nicht nur für Brandschutz, sondern für viele weitere Aufgaben in dieser Stadt zuständig ist. Stadtrat Hock (FDP): Wir alle fühlen uns in dieser Stadt sehr sicher, weil wir eine sehr gute Berufsfeuerwehr und natürlich auch Freiwillige Feuerwehren hier in Karlsruhe ha- ben. Das wurde auch schon gesagt. Es geht jetzt hier in dieser Vorlage darum, bei der Berufsfeuerwehr die BvD-Stelle zu analysieren. Deshalb ist es mir und meiner Fraktion wichtig, dass es dem jungen Kommandanten jetzt mitgegeben wird, dass wir hinter dieser Vorlage stehen, dass wir diese Vorlage für richtig erachten, aber dass man, wie der Kollege von der CDU schon erwähnt hat, nochmal ein Update bekommt und dies dem Gemeinderat in einem halben Jahr nochmal vorgelegt wird, um dann die Ergebnis- se, abgestimmt mit dem örtlichen Personalrat, zu diskutieren. Falls es eine Nachjustie- rung in diesem Punkt geben sollte, dann wird meine Fraktion das gerne unterstützen. Stadtrat Wenzel (FW): Ergänzend zu den warmen Worten, die meine Vorredner ge- sagt haben, will auch ich für die Freien Wähler die Zustimmung zu dieser Vorlage ge- ben, denn die Zeiten haben sich tatsächlich geändert. Die Aufgaben der Feuerwehren sind vielfältiger geworden: Unwetter, Starkregen, Fassadendämmung-Schwelbrände. Mit der Elektronik ist vieles passiert. Deshalb ist es auch gut zu wissen, dass unsere Feu- erwehr gewappnet ist, auch personell. Es ist gut, sich in sicheren Händen zu wissen. Mit dieser Aufgabe sind wir auf einem guten Weg. Bürgermeister Stapf: Ich freue mich sehr über das Lob, das jetzt sehr gut angekom- men ist auf der Tribüne und letztlich seinen Weg finden wird zu den Feuerwehrkamera- den und der Kameradin, die heute nicht da sein werden. Ich teile Ihre Meinung, dass wir in Karlsruhe ein sehr hohes Sicherheitsniveau haben, eine verantwortungsvolle, en- gagierte und kompetente Feuerwehr in der Berufsfeuerwehr, natürlich, Herr Feuer- wehrmann Ehlgötz, auch immer in Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren. Es war notwendig. Die Aufgaben verändern sich, die Arbeitszeiten verändern sich. Wir gehen zur 48-Stunden-Woche über, wobei das nicht heißt, dass alle Feuerwehrleute so viel arbeiten. Letztendlich findet eine entsprechende Verteilung statt im 24-Stunden- Dienst. Dazu sind Anpassungen notwendig. Es sind auch kleinere Anpassungen, die sicherheitsrelevant waren, notwendig. Diese Organisationsuntersuchungen haben über lange Zeit stattgefunden mit einem sehr renommierten externen Partner, der letztendlich sein Modell vorgestellt hat. Es ist von unserer Feuerwehr geprüft worden. Die Feuerwehr hat gesagt, unsere Sicherheitsli- nie heißt aber, wir brauchen noch drei Stellen mehr. Dem ist die Verwaltung gefolgt. Wir haben das intensiv diskutiert. Wir haben uns jetzt so aufgestellt, dass die Feuerwehr auch weiterhin dieses hohe Sicherheitsniveau für die Bürgerinnen und Bürger liefern, - 4 - gewährleisten kann. Ganz nebenbei gesagt, weil das Sparthema auch immer wieder in der Breite dargestellt wird, an diesem Bereich spart die Stadt Karlsruhe nicht an der Si- cherheit der Bürgerinnen und Bürger. Das sehen Sie daran, dass wir Personal aufsto- cken. Das haben wir auch schon für die Integrierte Leitstelle getan. Sie sehen es, weiter unten kommen noch Beschaffungen, dazu wird wahrscheinlich aber nicht geredet. Das ist natürlich auch wichtig, dass die Menschen, die hier in den Einsatz gehen, das mit guter Ausstattung, mit guten Fahrzeugen, machen. Nicht zuletzt darf ich die Integrierte Leitstelle, die Ende des Jahres in Betrieb gehen wird und die Feuerwache, die nächstes Jahr Ihren Spatenstich erleben wird, erwähnen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Ich bedanke mich an der Stelle auch ganz ausdrücklich beim Chef der Feuerwehr, Herrn Geldner, der sich wirklich tief in dieses Thema hineingearbeitet hat, viele Gespräche geführt hat und letztendlich ein Vorschlag gemacht hat, dem Sie heute alle folgen wer- den. Ich bedanke mich noch einmal - das ist das Lob an die Feuerwehr, nicht an mich - dass Sie unsere Feuerwehrleistungen so würdigen. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf um das Kartenzeichen bit- ten. - Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juli 2016