Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindelsmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)
| Vorlage: | 2016/0268 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.05.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.06.2016
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2016/0268 Verantwortlich: Dez.4 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindles- markt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 09.06.2016 7 x vorberaten Hauptausschuss 14.06.2016 5 x vorberaten Gemeinderat 21.06.2016 7 x genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 9. Juni 2016 und im Hauptausschuss am 14. Juni 2016 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christ- kindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 09. Dezember 1980 zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2015 b) im Bereich Christkindlesmarkt die Einbeziehung des noch bestehenden gebührenrechtlichen Ergebnis- ses 2011 in Höhe von - 7.982,00 Euro, 2012 in Höhe von - 14.951,22 Euro und die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2013 in Höhe des Teilbetrages von - 24.598,96 Euro in die Gebühren- kalkulation 2016 und in Höhe des Teilbetrages von - 44.594,30 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 (vgl. Anlage 2) c) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze auch für das Jahr 2016 Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 41.000 € Kontierungsobjekt: 1.720.57.30.07.04 Kontenart: 33210000 Ergänzende Erläuterungen: Es werden jährliche Mehrerträge von ca. 41.000 € erwartet. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Die Christkindlesmarktgebühren (Gebührenverzeichnis 3, Gebührennummern 324 ff.) sollen geändert werden. Änderungen im Text der Gebührensatzung sowie an der Gebührensystematik sind nicht vorgesehen. Redaktionell wurde lediglich die Bezeichnung der Gebührennummer 327 c) im Gebührenverzeichnis angepasst. Der Gemeinderat hat zuletzt mit Beschluss vom 22. Juli 2014 eine Änderung des Gebührenver- zeichnisses für Christkindlesmarktgebühren beschlossen. Dabei wurde ein Kostendeckungs- grad von 68,19 Prozent für das Jahr 2014 und von 66,91 Prozent für das Jahr 2015 festgelegt sowie eine Anpassung der Gebührenunterteilung vorgenommen. Bei der nun erstellten Neukalkulation wurde auf dieser Basis weiterhin darauf geachtet, dass die Gebührensteigerung für Betriebe, die die Infrastruktur (zum Beispiel, Wasser-/ Abwasserleitun- gen, Toilettenbetreuung, Abfallentsorgung etc.) am meisten beanspruchen, am stärksten aus- fällt. Für die Beschickerinnen und Beschicker der Kunsthandwerkerhütte sind keine Gebühren- erhöhungen vorgesehen. Im Bereich der Aufwendungen wurden neben dem leicht gestiegenen Personalaufwand und Sachaufwand sowie den kalkulatorischen Kosten die noch bestehenden Kostenunterdeckungen der Jahre 2011 bis 2013 in Höhe von insgesamt 92.126,48 Euro berücksichtigt, um den gebüh- renrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dadurch konnte noch kein höherer Kosten- deckungsgrad erreicht werden. Dies wird allerdings ab dem Jahr 2018 angestrebt. Personal-, Sach- und kalkulatorische Kosten: Der auf den Christkindlesmarkt entfallende Anteil des Personalaufwands basiert auf dem für das Jahr 2015 aktuell ermittelten Anteil am Gesamtpersonalaufwand des Marktamtes. Dies gilt ebenfalls für den Sachaufwand, der auch Aufwendungen für interne Leistungsverrech- nungen und zentrale Gemeinkosten enthält. Die kalkulatorischen Kosten wurden konkret aus den zu erwartenden Abschreibungen und kal- kulatorischen Zinsen der dem Produkt zugeordneten Anlagen ermittelt. Diese nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten fließen gem. § 14 KAG in die Gebührenkalkulation mit ein. Bei den Personal- und Sachkosten wurden allgemeine Kos- tensteigerungen berücksichtigt (vgl. Anlage 2). Gebührenaufkommen (Anlage 3): Das ermittelte Gesamtgebührenaufkommen basiert auf der unter den aktuellen Gegebenheiten zu erwartenden jährlichen Beschickeranzahl und damit den entsprechend zugeteilten Flächen bzw. der zugelassenen Anzahl bei Kinderfahrgeschäften, (Kühl-) Wagen/Anhängern und Stehti- schen sowie der zugeteilten Tage bei der Kunsthandwerkerhütte. Zur Verdeutlichung sind zu den Auswirkungen Berechnungsbeispiele (Anlage 4) dargestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Kostendeckungsgrad: Die Entwicklung des Kostendeckungsgrades des Christkindlesmarktes stellt sich seit 2014 wie folgt dar: 2014 68,46 Prozent 2015 68,90 Prozent Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung zu den zuletzt beschlossenen Kostendeckungsgra- den wird verwiesen (68,19 bzw. 66,91 Prozent). Nach der Neukalkulation ergibt sich für die Jahre 2016 und 2017 ein Kostendeckungsgrad von 67,04 Prozent (Anlage 2). Als Anlagen sind beigefügt: Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Ge- bührensatzung für Märkte und Volksfeste) Anlage 2 Berechnung des Gebührenbedarfs für den Christkindlesmarkt Anlage 3 Gebührenkalkulation Christkindlesmarkt Anlage 4 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung beim Christkindlesmarkt Anlage 5 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Anlage 6 Synopse zu Gebührenverzeichnis 3 der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste (Gebühren für den Christkindlesmarkt) Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 9. Juni 2016 und im Hauptausschuss am 14. Juni 2016 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karls- ruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 09. Dezember 1980 zuletzt geändert durch Satzung vom 15. De- zember 2015. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 b) im Bereich Christkindlesmarkt die Einbeziehung des noch bestehenden gebührenrechtli- chen Ergebnisses 2011 in Höhe von - 7.982,00 Euro, 2012 in Höhe von - 14.951,22 Euro und die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2013 in Höhe des Teilbetrages von - 24.598,96 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 und in Höhe des Teilbetrages von - 44.594,30 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 (vgl. Anlage 2). c) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze auch für das Jahr 2016.
-
Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Art. 9 Gesetz zur Änderung der GemO, des GKZ und anderer Gesetze vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147,1153), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 21. Juni 2016 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste beschlossen: Artikel 1 Die Gebührennummern 324 bis 328 des Gebührenverzeichnisses 3 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste werden wie folgt geändert: „Gebühren für den Christkindlesmarkt 324 a) Allgemeiner Verkauf qm 82,00 € b) Kunsthandwerk qm 60,00 € c) Kunsthandwerkerhütte Tag 25,00 € 325 Süßwaren, Backwaren u. Ä. qm 120,00 € 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank qm 145,00 € 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank qm 230,00 € b) Alkoholausschank qm 260,00 € c) (Kühl-) Container/Anhänger/Stehtische Stück 200,00 € 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 3.000,00 €“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
-
Extrahierter Text
Anlage 2 2016 2017 74.956,80 € 76.718,28 € 238.185,00 € 239.375,93 € 2.784,58 € 2.770,04 € Ergebnisausgleich 2011 (Unterdeckung) 7.982,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2012 (Unterdeckung) 14.951,22 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2013 (Unterdeckung) 24.598,96 € 44.594,30 € 363.458,56 € 363.458,55 € Verwaltungsgebühren -13.500,00 € -13.500,00 € -10.980,17 € -10.980,17 € 338.978,39 € 338.978,38 € 227.255,00 € 227.255,00 € Unterdeckung -111.723,39 € -111.723,38 € Kostendeckungsgrad 67,04% 67,04% Bezeichnungsonstige Erträge Teilhaushalt 7200 - Märkte GesamtkostenGebührenbedarf nach Berücksichtigung ErgebnisausgleichGebührenaufkommen Christkindlesmarkt Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Christkindlesmarkt Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und VersorgungskostenKosten für Sach- u. Dienstleistungen + ILV + ZGKAbschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)
-
Extrahierter Text
Gebührenkalkulation Christkindlesmarkt:Anlage 3 Geb.Nr.BezeichnungGebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen neu *) Gebühren für den Christkindlesmarkt 324a) Allgemeiner Verkaufqm58082,00 €47.560,00 € b) Kunsthandwerkqm20160,00 €12.060,00 € c) KunsthandwerkerhütteTag11225,00 €2.800,00 € 325Süßwaren, Backwaren u.Ä.qm152120,00 €18.240,00 € 326Imbissstände ohne Alkohol- ausschank qm193145,00 €27.985,00 € 327a) Imbissstände mit Alkohol- ausschankqm311230,00 €71.530,00 € b) Alkoholausschankqm88260,00 €22.880,00 € c) (Kühl-) Container/Anhänger/Stück91200,00 €18.200,00 € Stehtische 328Kinderfahrgeschäftepauschal23.000,00 €6.000,00 € SUMME 227.255,00 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die voraussichtlich per Zulassung zugeteilten Flächen in qm (bzw. Stückzahl bei (Kühl-) Containern/Anhängern/Stehtischen und Pauschale je Kinderfahrgeschäft) als Jahressumme dar.
-
Extrahierter Text
Anlage 4 C. Berechungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung Geb.Nr. Bezeichnung Fläche/ Tage/ Anzahl lfd. Meter Gebühr alt a) Gebühr neu b) prozentuale Veränderung b) zu a) 324 a) Allgemeiner Verkauf 8 m² 3 600,00 € 656,00 € + 9,33 % 324 b) Kunsthandwerk 8 m² 3 440,00 € 480,00 € + 9,09 % 324 c) Kunsthandwerkerhütte 4 Tage 2,5 100,00 € 100,00 € 0,00 % 325 Süßwaren, Backwaren u. Ä. 33 m² 12 3.465,00 € 3.960,00 € + 14,29 % 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank 35 m² 7 4.550,00 € 5.075,00 € + 11,54 % 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank 52 m² 13 10.400,00 € 11.960,00 € + 15,00 % 327 b) Alkoholausschank 45 m² 9 10.125,00 € 11.700,00 € + 15,56 % 327 c) (Kühl-) Container/Anhänger/ Stehtische 1 / 200,00 € 200,00 € 0,00 % 328 Kinderfahrgeschäfte(pauschal) 1 / 2.800,00 € 3.000,00 € + 7,14 %
-
Extrahierter Text
Anlage 5 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Seit dem Jahr 2010 wird zur Bestimmung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten der gewichtete (Zins-) Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 31.01.2016 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 50 Kredite, von denen 202.154.867,09 Euro noch nicht getilgt waren und eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 2,973% aufweisen. Bereits ab dem Haushaltsjahr 2016 wird ein Zinssatz von 3 % zugrunde gelegt.
-
Extrahierter Text
Anlage 6 Gebühren für den Christkindlesmarkt Gebühren für den Christkindlesmarkt qm 75,00 € qm 82,00 € qm 55,00 € qm 60,00 € Tag 25,00 € Tag 25,00 € qm 105,00 € qm 120,00 € qm 130,00 € qm 145,00 € qm 200,00 € qm 230,00 € qm 225,00 € qm 260,00 € Stück 200,00 € Stück 200,00 € pauschal 2.800,00 € pauschal 3.000,00 € 329 Die Gebühren nach Geb.-Nrn. 324 a) und b) sowie 325 bis 328 sind 329 Die Gebühren nach Geb.-Nrn. 324 a) und b) sowie 325 bis 328 sind für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 24-30 Tage, bemessen. 24-30 Tage, bemessen. 330 Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes der die Voraus- 330 Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes der die Voraus- setzungen der §§ 51-68 AO für steuerbegünstigte Zwecke erfüllt setzungen der §§ 51-68 AO für steuerbegünstigt e Zwecke erfüllt und einen Informationsstand ohne wirtschaftliches Interesse be- und einen Informationsstand ohne wirtschaftlic hes Interesse be- treibt gebührenfrei. treibt gebührenfrei. 331 Bei Jahrmärkten, Volksfesten u.a. werden den Gebührenpflichtigen 331 Bei Jahrmärkten, Volksfesten u.a. werden den Gebühr enpflichtigen mit überdurchschnittlich hohem Wasserverbrauch (z.B. Betreiber mit überdurchschnittlich hohem Wasserverbrauch (z.B. Betreiber von Wildwasserbahnen, Wasserrutschen, Festzelten, Großimbiss- von Wildwasserbahnen, Wasserrutschen, Festzelten , Großimbiss- ständen u. Ä.) zusätzlich zu den Standgebühren die Kosten für ständen u. Ä.) zusätzlich zu den Standgebühren d ie Kosten für Wasser und Abwasser nach Messung durch speziellen Wasser- Wasser und Abwasser nach Messung durch speziellen Wa sser- zähler gesondert berechnet. zähler gesondert berechnet. 325 Süßwaren, Backwaren u.Ä.326 Imbissstände ohne Alkoholausschank327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank b) Alkoholausschank c) Kunsthandwerkerhütte325 Süßwaren, Backwaren u.Ä. A U S Z U G A U S D E M G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S 3 Z U § 1 D E R G E B Ü H R E N S A T Z U N G D E R S T A D T K A R L S R U H E F Ü R M Ä R K T E U N D V O L K S F E S T E alt neu Die Gebühren nach Geb.-Nr. 324 c) sind pro Tag bemessen Die Gebühren nach Geb.-Nr. 324 c) sind pro Tag bemesse n 324 a) Allgemeiner Verkauf b) Kunsthandwerk c) Kunsthandwerkerhütte328 Kinderfahrgeschäftevom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2015 (Amtsblatt vom 18.12.2015) vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Juni 2016 (Amtsblatt vom __________) b) Alkoholausschank c) Kühlwagen/Stehtische 328 Kinderfahrgeschäfte326 Imbissstände ohne Alkoholausschank c) (Kühl-) Container/Anhänger /Stehtische 324 a) Allgemeiner Verkauf b) Kunsthandwerk
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 25. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Juni 2016, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezial- märkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Vorlage: 2016/0268 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen am 9. Juni 2016 und im Hauptausschuss am 14. Juni 2016 - a) die in Anlage 1 zur Vorlage 2016/0268 beigefügte „Satzung zur Änderung der Ge- bührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980 zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2015. b) im Bereich Christkindlesmarkt die Einbeziehung des noch bestehenden gebühren- rechtlichen Ergebnisses 2011 in Höhe von - 7.982,00 Euro, 2012 in Höhe von - 14.951,22 Euro und die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2013 in Höhe des Teilbetrages von - 24.598,96 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 und in Höhe des Teilbetrages von - 44.594,30 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 (vgl. Anlage 2). c) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze auch für das Jahr 2016. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss: - 2 - Da kommt dann die Gebührensatzung dazu. Das finden Sie auch alle angemessen. Ein- stimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juli 2016